Neues GSAV-Gesetz schränkt Eigenbluttherapie der Heilpraktiker stark ein

Mit Stimmen der Großen Koalition und der Oppositionsparteien FDP, Die Grünen und AfD hat der Bundestag am 6. Juni das Gesetz GSAV verabschiedet. Teil des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist auch eine Beschränkung der Eigenbluttherapie für Heilpraktiker. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) hat in einer Stellungnahme (Link) die Folgen des Gesetzes formuliert: „Außer homöopathisch aufbereiteten Eigenblutprodukten könnten Heilpraktiker*innen keine Eigenblutbehandlungen mehr durchführen. Die traditionellen naturheilkundlichen Verfahren wären damit nicht mehr anwendbar.“

Der Verband FDH kritisiert den Beschluss. Die Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig: „Mit dem GSAV haben CDU/CSU und SPD Verschlechterungen für Heilpraktiker*innen verabschiedet.“ Sie lobt in der Stellungnahme andererseits die Abgeordnete Silvia Gabelmann von der Fraktion Die Linke, die sich bis zuletzt dafür eingesetzt habe, dass eine vernünftige Lösung gefunden werde, die den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern weiterhin die Durchführung der klassischen Eigenblutbehandlungen erlauben würden. Denn, so die Präsidentin Hilpert-Mühlig weiter, die Therapie bringe keine Gefährdung des Patientenschutzes mit sich, was die anderen Fraktionen behauptet hätten.

In einer Bundestagsrede am 6. Juni hatte die Abgeordnete und Apothekerin Silvia Gabelmann eine Rede für die Eigenbluttherapie beim Heilpraktiker gehalten: „Klassische Eigenblutbehandlungen, bei denen es keinerlei Gefahr des Vertauschens und kein Risiko für Verunreinigungen oder Fremd-Infektionen gibt und Komplikationen nachweisbar im Promillebereich liegen, sollen zukünftig unterbunden werden. Das macht medizinisch und aus Sicht des Patientenschutzes überhaupt keinen Sinn. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass hier der Patientenschutz instrumentalisiert wird, um einen unliebsamen Berufszweig in der Berufsausübung zu behindern.“ Die Abgeordnete hatte mehrere Änderungsanträge zugunsten der Therapie eingebracht.

Gegen die Eigenbluttherapie beim Heilpraktiker hatten sich CDU/CSU und SPD sowie Grüne, FDP und AfD ausgesprochen. Die CDU/CSU hatte ihre Position im Gesundheitsausschuss zu Protokoll gebracht: „Beim Thema Eigenblutbehandlung sei den Koalitionsfraktionen die Sicherheit der Patienten wichtiger noch als die Berufsausübung der Heilpraktiker, so dass diese weiterhin grundsätzlich beim Arzt, beim Heilpraktiker jedoch nur noch mit Genehmigung möglich sei.“

Verbände der Heilpraktiker hatten sich intensiv für die Therapie bei den politischen Parteien im Bundestag eingesetzt. Der FDH schreibt in seiner Stellungnahme: „Der FDH hat zusammen mit den anderen Verbänden des Dachverbandes DDH und der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK) seit Kenntnis dieses Gesetzesentwurfs den Kontakt zu allen relevanten Gesundheitspolitikern aufgenommen, hat Stellungnahmen an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags verfasst und an Anhörungen teilgenommen. Gemeinsam haben wir den Abgeordneten die Thematik der Eigenbluttherapien eingehend dargestellt, insbesondere ihre Handhabung im Hinblick auf den Patientenschutz und der bisherige nahezu risikolose Verlauf dieser Therapien.“

Über die Details, mit welchen gesetzgeberischen Methoden die Regierung die Eigenbluttherapie im GSAV einschränkt, hatte der Heilpraktiker-Newsblog im April berichtet (Link). Das Gesetz bevorteilt Ärzte, da die Therapie bis auf Ausnahmen nur noch ihnen vorbehalten ist. Es soll laut Bundesministerium für Gesundheit im Juli in Kraft treten.

 

 


 

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3 Kommentare zu „Neues GSAV-Gesetz schränkt Eigenbluttherapie der Heilpraktiker stark ein

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  1. Liebe Funktionäre unserer Heilpraktiker-Berufsverbände, Ihr Vertreter von uns Heilpraktikern,
    wo ist Eure Klage gegen das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung – GSAV“ (formal gesamt gegen das gesamte GSAV) mit aufschiebender Wirkung seines Inkrafttretens, und damit auch des Verbots der Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker/innen, denn bisher ist noch kein konkreter Termin für das Inkrafttreten dieses Gesetzes festgesetzt, es ist nur die Rede „es wird voraussichtlich im Juli 2019 in Kraft treten“, und der dauert, vom heutigen 13.07.2019 an gerechnet, noch lange 18 Tage. Da kein konkreter Termin dafür genannt ist tritt dieses Gesetz, das auch noch im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, wohl erst 14 Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in rechtsgültig sein, und das kann auch noch einige Tage dauern.

    Der Eigenbluttherapiepassus im GSAV muss geändert werden mit einer Weiterhinzulassung der Behandlung durch unverändertes Eigenblut, auch durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker!
    Die Argumentation der Patientengefährdung durch sein eigenes ihm unmittelbar vorher entnommenes Blut, das ihm nicht in Blutgefäße reinjiziert, sondern in Muskeln oder an Bindegewebsstrukturen invasiv appliziert wird, ist biologisch-biochemisch einfach nicht nachvollziehbar; dass diese Anwendung/Behandlung unter streng aseptischen Bedingungen gemäß geltenden Injektionshygieneregeln z. B. des RKI zu geschehen hat, ist selbstverständlich und könnte ja zur „Beruhigung furchtsamer Geister“ in das GSAV, Absatz Eigenbluttherapie, aufgenommen werden.

    Fakt ist, dass Blut ein Gewebe ist und damit seine Bearbeitung sowie Anwendung vom „Gesetz über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)“ und dem „Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz)“ geregelt ist, stimmt, doch entsprach dazu der § 20d – „Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen“ – im bisherigen Arzneimittelgesetz richtiger Eigenblutbehandlung.
    Für uns Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bestand – und besteht ja eigentlich immer noch – so eine Art „Bestandsschutzregelung“ bzw. „Gewohnheitsrecht“, auch auf der Basis o. g. AMGs § 20d, bei der offiziell seit nunmehr 80 Jahren (!!! – seit Bestehen der gesetzlichen Regelungen zu unserer Tätigkeitszulassung) gesetzlich legalen Möglichkeit der invasiven Anwendung von Eigenblut zur Behandlung am Menschen.

  2. Hallo Herr Becker,
    beim Lesen vom Aerzteblatt.de vom 10.7.Pharmaindustrie bezahlt mehr Geld an Ärzte! ist ein Artikel, der interessant ist:
    Berlin – Pharmaunternehmen haben Ärzten, Fachkreisangehörigen und medizinischen Institutionen für Leistungen im vergangenen Jahr deutlich mehr Geld bezahlt als noch ein Jahr zuvor. Das zeigt der neue Transparenzkodex, zu dem sich die Mitgliedsunternehmen des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) und des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) im19 unter der Rubrik:Marketing förderte Verordnung von Gabapentin und Biologika in den USA.

    Herzlichst
    Astrid Lache

  3. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass uns Heilpraktikern die Eigenblutbehandlung genommen werden sollte, da scheinbar immer mehr Ärzte, insbes. Orthopäden, Eigenblut, bzw. dessen Serum, Patienten z. B. bei Sehnenaffektionen etc. injizieren (was ja durchaus lobenswerter ist als die „alte Medikamentenleier“ Cortison); z. Zt. erzählt bei mir nahezu jede/r dritte Pat. davon.
    Was bedeutet der Vorschlag zum GSAV von CDU/CSU „Eigenblutbehandlung …, beim Heilpraktiker jedoch nur noch mit Genehmigung möglich sei“? Ist da doch noch ein Hintertürchen für uns Heilpraktiker/innen offen?
    Was wäre mit einem pochen auf Bestandsschutz der Heilpraktiker/innen im Sinne eines „Gewohnheitsrechts“? Schließlich wird seit der Zulassung von Personen nach Überprüfung ihrer Eignung zur „berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und der dann, nach Bestehen der Überprüfung, erfolgten Zulassung als Heilpraktiker/in durch das „Heilpraktikergesetz“ im Jahr 1939 und den darauf folgenden notwendigen Änderungen/Ergänzungen (zuletzt 2017) von zahlreichen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern die Eigenblutbehandlung erfolgreich angewandt.

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