Anti-Eigenbluttherapie-Gesetz GSAV verschiebt sich auf September – wegen parlament. Verfahrensfehler

Eigentlich sollte die klassische Eigenbluttherapie für Heilpraktiker ab Juli weitgehend eingeschränkt sein durch einen Paragraphen im GSAV-Gesetz (Bericht). Doch das Gesetz tritt nicht wie vom BMG geplant in Kraft. Denn der Bundespräsident kann das Gesetz nicht unterschreiben, weil es einen parlamentarischen Verfahrens-Fehler (bei der Importförderklausel) enthält, wie das Fachmedium „Presseagentur Gesundheit“ berichtet. Das führt dazu, dass der Gesetzgeber, der Bundestag, das GSAV-Gesetz noch einmal nach einem Änderungsantrag abstimmen muss. Der Antrag kann frühestens nach der Sommerpause in der 37. KW im September eingebracht werden. So bleibt den Heilpraktikern, die die klassische Eigenbluttherapie anwenden, noch eine Galgenfrist. Danach können Aufsichtsbehörden mit Berufung auf das Gesetz Untersagungsverfügungen erlassen.

Das Anti-Eigenbluttherapie-Gesetz gegen Heilpraktiker ist offensichtlich ein Teil der Strategie des Gesundheitsministers Jens Spahn gegen Alternativ-Therapeuten und -Therapien. So hatte Spahn überraschend im TSVG-Gesetz das Verbot der Wahltarife für Homöopathie mit ins Gesetz genommen und das Verbot durch den Bundestag im Mai bestätigen lassen (Bericht).

 

Aktualisierung 16.8.2019: Das GSAV-Gesetz ist am 16.8. in Kraft getreten, nachdem das Bundesgesetzblatt das Gesetz am 15.8. nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten veröffentlicht hat – trotz des enthaltenen Verfahrensfehlers. Offenbar soll der entsprechende Paragraph in einer Sitzung des Bundestages im September korrigiert werden, was aber keine Auswirkung auf die Rechtsgültigkeit des gesamten GSAV – inkl. Regelung zur Eigenbluttherapie – hat.

 


 

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