Heilpraktiker will gegen Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen

Ab März 2020 soll nach dem Willen der Bundesregierung eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt werden. Diese wird auch für Heilpraktiker gelten, wie der Heilpraktiker-Newsblog als erstes Medium am 8. Mai gemeldet hat (Link).

Doch gegen die Impfpflicht wird es eine Klage geben. Der Heilpraktiker Gerhard Bruns aus dem niedersächsischen Butjadingen will gegen die Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird. Das kündigte der HP und Ingenieur gegenüber der Presse an. Auslöser sei für ihn der Beschluss des Bundeskabinetts für das Gesetz Mitte Juli gewesen. Bruns begründet seine Absicht u.a. mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Bei der verfassungsrechtlichen Klage werde es auf die Verhältnismäßigkeit ankommen. Diese sei aus seiner Sicht nicht gegeben, da die WHO in der ersten Jahreshälft 2018 insgesamt 37 Maserntote gemeldet habe. Bruns argumentiert, dass „eine Masernimpfplicht nicht verhältnismäßig ist und dass keine Masernseuche in Sicht ist.“ Eine Impflicht sei nach dem heutigen Wissensstand „nicht verantwortbar und nicht verhältnismäßig.“ Der Heilpraktiker fordert auch mehr evidenzbasisierte Forschung zum Thema Impfen.

 


 

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