Heilpraktiker reichen Verfassungsbeschwerde für die Homöopathie und Phytotherapie ein

Deutschlands oberstes Gericht für den Schutz der Grundrechte wird sich mit der Homöopathie beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat seit 3. November die Verfassungsbeschwerde von neun Heilpraktiker-Verbänden auf dem Tisch. Grund ist das Verbot von Homöopathie für Tierhalter sowie das Verbot der Empfehlung von Homöopathie durch Tierheilpraktiker im neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Es tritt am 28. Januar 2022 in Kraft, nachdem es Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen haben.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich in erster Linie gegen den Paragrafen 50 Absatz 2 des TAMG, der sowohl TierhalterInnen als auch TiertherapeutInnen die Behandlung von Tieren nur noch mit explizit für Tiere zugelassenen Arzneien aus der Apotheke oder mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aus dem Einzelhandel erlaubt. Insbesondere homöopathische Einzelmittel, die häufig aus Kostengründen nur für Menschen zugelassen sind, dürfen dann bei Tieren nicht mehr von Tierhalterinnen angewendet oder von Tierheilpraktikerinnen empfohlen werden.

Betroffen sind nicht nur homöopathische Einzelmittel vom Verbot. Verboten sind für Tierhalter und Tierheilpraktiker auch phytotherapeutische Fertigarzneimittel und anthroposophische Mittel. Verboten ist beispielsweise auch die Therapie von Arthrose oder Hufrehe bei Pferden mit Blutegeln, da der Blutegel als Fertigarzneimittel gilt.

Juristisch und argumentativ unterstützt wird die Beschwerde der Tierheilpraktiker durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2021. Es besagt: Das Gesetz habe „erhebliche Auswirkungen aus das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz der Tierheilpraktiker. Das Gesetz sei „unverhältnismäßig“ und könne „damit nicht gerechtfertigt angesehen werden“.

Für die Verfassungsbeschwerde arbeiten neun Tierheilpraktiker-Verbände und weitere tiertherapeutische Verbände zusammen. Vielleicht macht das Beispiel Schule auch für die Human-Homöopathie – und deren Verbände nehmen sich die Verfassungsbeschwerde der Tierheilpraktiker als Vorbild.

Um für die Homöopathie zu werben und um die Therapeuten und Patienten zu aktivieren, hatten die Tierheilpraktiker-Verbände eine Petition eingerichtet, die bis heute über 30.000 Homöopathie-Fans unterzeichnet haben. Sie können als Newsblogleser*in die Petition weiterhin mit Ihrer Unterschrift unterstützen: Link.

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