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70 Seiten Anklageschrift gegen Jan Böhmermann wurden dem ZDF-Fernsehrat übergeben/ Hier die 70 Seiten/ Eine Bitte um Mithilfe

heilpraktiker

Eine Sendung mit Langzeitwirkung gegen Heilpraktiker

Am 19. Dezember 2025 lief im ZDF eine Sendung, die viele Heilpraktiker als einen tiefen Einschnitt und die schärfste öffentliche Attacke auf ihren Berufsstand seit Jahrzehnten erlebt haben.
Jan Böhmermann stellte den Heilpraktikerberuf als gefährlich dar und forderte politische Konsequenzen bis hin zur Abschaffung. Auch Homöopathie und Anthroposophie wurden pauschal angegriffen.

Diese Sendung ist weiterhin abrufbar. Sie wird von Medien und Politik genutzt gegen den Berufsstand und die Komplementärmedizin. So wirkt die Böhmermann-Sendung gegen Heilpraktiker und Homöopathie nicht nur an einem Abend – sie wirkt jeden Tag weiter.
Auf 47.000 Heilpraktiker. Auf ihre Praxen. Auf ihre Patienten.

Hier ein konkretes Beispiel, wie Böhmermann weiter wirkt: Der neueste Artikel in der ZEIT vom Januar 2026 greift die Attacke von Böhmermann auf und denkt sie weiter im Sinne der Gegner der Komplementärmedizin. Der Zeit-Artikel (eine ganze Seite) als Interview mit einem Cochrane-Vertreter definiert Heilpraktikermethoden wie Homöopathie oder TCM-Verfahren als unwirksam und überflüssig.

Die Reaktion: Programmbeschwerden statt Empörung

Ich habe die Brisanz der Sendung für den Berufsstand der Heilpraktiker sofort erkannt und habe sofort gehandelt. Noch am 19. Dezember habe ich im Homoeopathiewatchblog eine konkrete, rechtsstaatlich saubere Maßnahme vorgeschlagen und mit einem Mustertext für jeden machbar gestaltet: Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat. Kein Protest, kein Shitstorm, sondern ein formelles Verfahren.

Viele Heilpraktiker, Ärzte und Patienten haben daraufhin tatsächlich eine Programmbeschwerde eingereicht. Dadurch musste sich der ZDF-Fernsehrat mit der Sache befassen. Der Intendant des ZDF verteidigte die Sendung auf 2,5 Seiten und erklärte sinngemäß, Satire dürfe überspitzen – auch wenn sich ein Berufsstand dadurch pauschal herabgesetzt fühlt.

Die zentrale Entscheidung: Nicht akzeptiert

Der vom ZDF per Los bestimmte Leitbeschwerdeführer – ein praktizierender Heilpraktiker – akzeptierte diese Verteidigung nicht. Er hielt seine Beschwerde aufrecht.

Heilpraktiker müssen es nicht hinnehmen, pauschal als gefährlich dargestellt zu werden. Diese Haltung teilen viele in der Berufsgruppe – und ich auch. Deshalb habe ich den Leitbeschwerdeführer journalistisch unterstützt.

Das Ergebnis: 70 Seiten Substanz

Am 10. Februar 2026 wurde dem ZDF-Fernsehrat eine 70-seitige „Anklageschrift“ übergeben. In diesem Dokument wird die 25-minütige Sendung Satz für Satz analysiert. Grundlage der Argumentation ist unter anderem das empirische Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zur Situation der Heilpraktiker. Dieses staatliche Gutachten widerlegt jeden Satz Jan Böhmermanns, worauf die Anklageschrift mehrfach hinweist und dies auch belegt.

Diese 70 Seiten sind nun die maßgebliche Arbeitsgrundlage für die Entscheidung des Fernsehrats. Am 13. März 2026 wird das Gremium im Plenum darüber beraten und entscheiden, ob die Sendung mit den programmrechtlichen Vorgaben des ZDF vereinbar war.

Die Konstellation ist klar: Auf der einen Seite stehen 2,5 Seiten Verteidigung des Intendanten. Auf der anderen Seite stehen 70 Seiten strukturierte Erwiderung.

Warum ich die 70 Seiten öffentlich mache

Das ZDF veröffentlicht auf seiner Website die 2,5-seitige Verteidigung des Intendanten, diese 70-seite Anwort auf den Intendanten nicht. Ich halte es für einen Akt der Transparenz und fairer Ausgewogenheit, auch die vollständige Erwiderung öffentlich zugänglich zu machen.

Deshalb finden Sie weiter unten die komplette 70-seitige „Anklageschrift“ im Original.

Zusätzlich finden Sie als Anlage zu diesem Artikel:

– eine Zusammenfassung auf einer Seite
– das vollständige Inhaltsverzeichnis
– die Einleitung mit der persönlichen Motivation des Heilpraktikers

Wer diese 70 Seiten möglich gemacht hat

Getragen wurde diese „Anklageschrift“ von drei Personen: dem Leitbeschwerdeführer, einem Heilpraktiker, der diese Rolle zusätzlich zu seiner normalen beruflichen Tätigkeit übernommen hat; mir als Journalist, der die Argumentation recherchiert, strukturiert und formuliert hat; sowie meinem Anwalt, der die formalen und juristischen Anforderungen überprüft hat.

Der Aufwand war erheblich. Ich habe rund 180 Arbeitsstunden investiert. Hinzu kommen etwa 40 Stunden juristische Prüfung. Konkret waren das mehrere Wochenenden, viele Abende nach meiner normalen Arbeit im Brot-Beruf, und 6 Nachtschichten, um die Anklageschrift zu finalisieren. In Summe entspricht das – bei üblichen Stundensätzen – einem Gegenwert von rund 25.000 Euro.

Dieses Projekt wurde nicht von Verbänden finanziert. Es wurde nicht von Herstellern finanziert. Es wurde möglich durch Einzelne – und durch die Unterstützung von Lesern des Watchblog und Newsblog.

Transparenz über Aufwand und Unterstützung

Ich schreibe das, um transparent zu machen, was hinter diesen 70 Seiten steht. Wenn Sie diese Arbeit für wichtig halten und möchten, dass solche Projekte auch künftig möglich sind, freue ich mich über eine kleine Kaffeespende. Vielen Dank.

Und ein Kaffee für 5 Euro tut niemandem weh, kann aber bei vielen Kaffees dafür sorgen, dass es den Watchblog und Newsblog noch weiter geben kann und er sich für Heilpraktiker, Ärzte, Patienten und die Homöopathie weiter einsetzen kann.

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Denn eines zeigt dieses Verfahren sehr deutlich:

Institutionen handeln wenig, wenn Heilpraktiker und Homöopathie öffentlich angegriffen werden. Einzelne tun es und bewirken etwas für die Gemeinschaft und für jeden Einzelnen.

Und manchmal reichen wenige Einzelne, um etwas in Bewegung zu bringen. Die Einzelnen haben dafür gesorgt, dass es am 13. März eine Verhandlung gegen Jan Böhmermann gibt.


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Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018
mit dem Heilpraktiker-Newblog und dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker


 

Was Sie hier lesen können:

Sie finden hier die komplette 70-seitige „Anklageschrift“ im Original.

Zusätzlich finden Sie als Anlage zu diesem Artikel:

– eine Zusammenfassung auf zwei Seiten
– das vollständige Inhaltsverzeichnis
– die Einleitung mit der persönlichen Motivation des Heilpraktikers

Hier geht es zu den vollständigen 70 Seiten „Anklageschrift“ gegen Jan Böhmermann:

[Link zu den 70 Seiten Anklageschrift]

Foto: ZDF Fernsehrat, Torsten Silz


 

Kurzfassung für Schnellleser

(inhaltliche Zusammenfassung, 2 Seiten)


Programmbeschwerde gegen „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025

Gegenstand dieser Programmbeschwerde ist die Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025 sowie deren fortdauernde Verfügbarkeit in der ZDF-Mediathek und die begleitende Online- und Social-Media-Kommunikation.

Die Beschwerde richtet sich nicht gegen Satire als solche. Beanstandet wird die Gesamtwirkung der Darstellung von Heilpraktikern, Homöopathie und Anthroposophie. Aus Sicht des Beschwerdeführers entsteht durch die Sendung eine pauschalisierende und delegitimierende Darstellung eines gesetzlich geregelten Berufsstands, die durch Tonfall, Wiederholung, dramaturgische Zuspitzung und die zeitlich unbegrenzte Abrufbarkeit verstärkt wird.

Die beanstandete Wirkung entsteht nicht durch einzelne Pointen oder isolierte Aussagen, sondern durch eine kumulative Gesamtdarstellung. Heilpraktiker werden wiederholt kollektivierend dargestellt, unter anderem durch die Gleichsetzung mit „Quacksalbern, durch die Unterstellung mangelnder Qualifikation sowie durch die implizite Zuschreibung wirtschaftlicher Ausbeutung leidender Menschen. Eine sachliche Differenzierung nach Qualifikation, Tätigkeitsfeld oder rechtlichem Rahmen unterbleibt.

Zugleich werden Patienten, die heilpraktische Leistungen in Anspruch nehmen, mittelbar als irrational, leichtgläubig oder getäuscht dargestellt. Diese Darstellung betrifft nicht nur die Berufsausübung von Heilpraktikern, sondern auch die Entscheidungsfreiheit und Würde der betroffenen Patienten.

Ein zentraler Beanstandungspunkt ist die Vermischung von Tatsachenbehauptungen, wertenden Zuschreibungen und satirischer Zuspitzung. Aussagen zu Ausbildung, Prüfung und Regulierung des Heilpraktikerberufs werden verkürzt oder ironisch dargestellt, ohne dass für das Publikum klar erkennbar wird, wo sachliche Information endet und satirische Überzeichnung beginnt.

Besonders schwer wiegt aus Sicht des Beschwerdeführers, dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bereits ein umfassendes empirisches Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerwesen vorlag (Veröffentlichungsdatum 13.12.2025, frei zugänglich auf der BMG-Website). Dieses Gutachten stellt die maßgebliche staatliche Tatsachengrundlage zu Berufsstruktur, Regulierung, Tätigkeitsfeldern, Risiken und Versorgungsrelevanz dar. Die Sendung greift zahlreiche Themen auf, die Gegenstand dieses Gutachtens sind, berücksichtigt dessen Erkenntnisse jedoch weder explizit noch erkennbar implizit. Laut Empir. Gutachten des BMG gibt es in Deutschland 47.000 Heilpraktiker, die pro Jahr 29 Millionen Patienten begleiten. Gleichzeitig nutzt die Sendung selektiv zwei Zitate des BMG unabhängig von dem genannten Gutachten, die der kritischen Haltung der Sendung entsprechen.

Die Beschwerde richtet sich daher nicht auf eine inhaltliche Bewertung von Homöopathie oder Anthroposophie als Methoden. Sie betrifft die Frage, ob ein öffentlich-rechtliches Leitformat einen real existierenden, gesetzlich geregelten Berufsstand sowie dessen Patienten in dieser Form pauschalisierend darstellen darf, ohne verfügbare staatliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und ohne eine klare Trennung zwischen Information, Meinung und Satire vorzunehmen.

Der Beschwerdeführer bittet den ZDF-Fernsehrat, die Sendung unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirkung, der journalistischen Sorgfalt, der Ausgewogenheit sowie der fortdauernden Wirkung durch Mediathek und Social Media zu prüfen.


Inhaltsverzeichnis

Programmbeschwerde gegen die Sendung
„ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025

Formale Einreichunterlagen

Methodische Executive Summary

Programmbeschwerde gegen „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025
– Anlass der Beschwerde
– Besonderheit des Falls
– Zentrale Prüffragen für den ZDF-Fernsehrat
– Was diese Beschwerde nicht fordert
– Mögliche Entscheidungsoptionen
– Hinweis zur Aktenstruktur

Kurzfassung für Schnellleser (inhaltlich, 1 Seite)

C-3 Hauptargumentation und Prüfbitte

1. Ausgangspunkt und Gegenstand der Erwiderung
– Rolle des Leitbeschwerdeführers
– Offenlegung der Mitwirkung eines Journalisten
– Einordnung des empirischen Gutachtens des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8.12.2025

2. Pauschalisierende und diffamierende Darstellung des Berufsstands der Heilpraktiker
– Gleichsetzung mit „Quacksalbern
Unterstellung finanzieller Ausbeutung leidender Menschen
– Abweichung von der staatlichen Einordnung des Heilpraktikerberufs

3. Vermischung von Tatsachenbehauptung, Wertung und satirischer Zuspitzung
– Aussagen zu Ausbildung, Prüfung und Regulierung
– Ironisierung rechtlicher Rahmenbedingungen
– Fehlende Trennung der Ebenen für das Publikum

4. Verletzung journalistischer Sorgfalt und Ausgewogenheit
– Selektive Zitatwahl
– Fehlende Einbindung sachkundiger Stimmen
– Nichtberücksichtigung staatlicher Erkenntnisse
– Selektive Nutzung staatlicher Erkenntisse

5. Wirkung der Darstellung und fortdauernde Verfügbarkeit
– Reichweite und Autorität des Formats
– Kumulative Wirkung durch Wiederholung und Dramaturgie
– Stigmatisierung durch Mediathek und Social Media

6. Schlussbemerkung und Prüfbitte

A-3 Erweiterte Erwiderung (vertiefende Argumentation)

A-3.1 Pauschalisierende Abwertung des Berufsstands der Heilpraktiker

A-3.2 Homöopathie und Anthroposophie als mittelbarer Angriff auf den Berufsstand

A-3.3 Kumulative Wirkung, Wiederholung und fortdauernde Verfügbarkeit

A-4 Systematischer Beleg- und Wirkungsapparat

A-4.2 Belege zur pauschalisierenden Abwertung des Berufsstands
– A-4.2.1 Gleichsetzung von Heilpraktikern mit „Quacksalbern
A-4.2.2 Abwertung der Patienten und Unterstellung mangelnder Rationalität
– A-4.2.3 Unterstellung finanzieller Ausbeutung leidender Menschen

A-4.3 Belege zur Darstellung von Ausbildung, Prüfung und Regulierung
– A-4.3.1 Aussage „Heilpraktiker brauchen überhaupt keine Ausbildung
A-4.3.2 Aussage „Das einzige, was man machen muss, ist die staatliche Heilpraktikerprüfung bestehen
A-4.3.3 Ironisierung der staatlichen Prüfung und Berufsbezeichnung

A-4.4 Belege zur Darstellung der Homöopathie
– A-4.4.1 Pauschalisierende Abwertung der Homöopathie als „unwissenschaftlich
A-4.4.2 Konstruktion eines Gegensatzes zwischen „echter Medizin“ und Homöopathie
– A-4.4.3 Gleichsetzung von Homöopathie mit Täuschung oder Irreführung

– A-4.4.4 Sichtbarkeit von Verbänden (FDH, VDH) und Herstellern (DHU, Wala) in der Sendung

A-4.5 Belege zur Darstellung der Anthroposophie
– A-4.5.1 Reduktion der Anthroposophie auf ein irrationales Weltbild
– A-4.5.2 Fehlende Trennung zwischen Kritik an Methoden und Bewertung von Personen

A-4.6 Belege zur Gesamtwirkung und Dauerwirkung
– A-4.6.1 Kumulative Wirkung durch Wiederholung gleichgerichteter Aussagen
– A-4.6.2 Dramaturgie, Tonfall und suggestive Rahmung
– A-4.6.3 Wirkung über die lineare Ausstrahlung hinaus (Mediathek und Social Media)
– A-4.6.4 Fortdauernde Stigmatisierung und besondere Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
– A-4.6.5 – Selektive Berufung auf das Bundesministerium für Gesundheit

A-4 Formale Einordnung des Belegapparats

– Struktur, Leselogik und Verweisregeln

C-4 Schlussteil der Gesamtakte

– Zusammenführende Bewertung der Gesamtakte
– Konkretisierter Prüfauftrag an den ZDF-Fernsehrat
– Maßnahmenskala (von Klarstellung bis Depublikation)
– Besondere Verantwortung des ZDF-Fernsehrats
– Abschließende Prüfbitte

Entscheidungs-Lesehilfe für Mitglieder des ZDF-Fernsehrats

(nicht Bestandteil der Beschwerdebegründung)
– Überblick über Prüf- und Entscheidungsfragen
– Verweise auf C-3 und A-4


C-3 Hauptargumentation und Prüfbitte

1. Ausgangspunkt und Gegenstand der Erwiderung

Diese Erwiderung knüpft unmittelbar an meine Programmbeschwerde gegen die Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025 an sowie an die hierzu übersandte Stellungnahme des ZDF-Intendanten. Gegenstand meiner Beschwerde war und ist die Darstellung der Themen Heilpraktiker, Homöopathie und Anthroposophie in der genannten Sendung sowie in der begleitenden Online- und Social-Media-Kommunikation des ZDF.

Ich erhebe diese Programmbeschwerde als praktizierender Heilpraktiker und damit als Angehöriger des in der Sendung dargestellten Berufsstands. Der ZDF-Fernsehrat hat mich im Rahmen des Programmbeschwerdeverfahrens als Leitbeschwerdeführer bestimmt.

Als Heilpraktiker bin ich es aus meinem beruflichen Alltag nicht gewohnt, medienrechtliche oder journalistische Fragestellungen in dieser Form zu bearbeiten. Aus Gründen der Transparenz lege ich daher offen, dass ich bei der Ausarbeitung dieser Erwiderung Unterstützung durch den Gesundheitsjournalisten Christian J. Becker (Redaktion Homoeopathiewatchblog.de) erhalten habe. Herr Becker hat selbst eine Programmbeschwerde gegen die Sendung „ZDF Magazin Royale“ eingereicht, unter anderem aus der Perspektive eines Patienten, der heilpraktische Leistungen in Anspruch nimmt. Die Mitwirkung eines Journalisten erfolgte beratend und redaktionell unterstützend; die Verantwortung für Inhalt und Bewertung dieser Erwiderung liegt ausschließlich bei mir als Leitbeschwerdeführer.

Zugleich möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich als Leitbeschwerdeführer nicht für alle Heilpraktiker sprechen kann. In Deutschland sind 47.000 Heilpraktiker beruflich tätig (laut Empirischem Gutachten des BMG vom 13.12.25), die nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit jährlich eine große Zahl von Patientenkontakten (29 Millionen) verzeichnen. Meine Programmbeschwerde erhebt daher nicht den Anspruch, eine repräsentative oder stellvertretende Position für den gesamten Berufsstand einzunehmen.

Aus meinem beruflichen Umfeld ist mir jedoch bekannt, dass zahlreiche praktizierende Heilpraktiker sowie auch Patienten Programmbeschwerden gegen die Sendung eingereicht haben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich die Heilpraktikerverbände bislang nicht öffentlich kritisch zur Sendung geäußert haben. Diese unterschiedliche Wahrnehmung innerhalb der Heilpraktikerschaft halte ich für einen relevanten Kontext, über den der Fernsehrat informiert sein sollte. Die folgende Erwiderung beansprucht nicht, für den Berufsstand insgesamt zu sprechen, sondern dokumentiert die Perspektive eines unmittelbar Betroffenen.

Darüber hinaus ist nach meiner Kenntnis bislang auch keine öffentliche Stellungnahme von Herstellern homöopathischer oder anthroposophischer Arzneimittel erfolgt, obwohl in der Sendung einzelne Hersteller, Produkte und Marken konkret benannt und visuell dargestellt wurden.

Zentraler Ausgangspunkt meiner Erwiderung ist die Frage, ob die Art der Darstellung in der beanstandeten Sendung den Anforderungen des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags genügt. Die Stellungnahme des Intendanten vermag aus meiner Sicht die in der Programmbeschwerde vorgetragenen Beanstandungen nicht auszuräumen. Sie geht insbesondere nicht auf die Frage der Gesamtwirkung der Sendung ein und setzt sich nicht mit der kumulativen, pauschalisierenden Wirkung der Darstellung eines gesetzlich geregelten Berufsstands auseinander.

Die Stellungnahme des Intendanten vom 4.2. zur Programmbeschwerde wird zur Kenntnis genommen. Sie verweist im Wesentlichen auf die grundsätzliche Zulässigkeit satirischer Zuspitzung sowie auf redaktionelle Gestaltungsfreiheit. Nach Auffassung des Beschwerdeführers geht die Stellungnahme jedoch nicht auf die zentralen Beanstandungen der Programmbeschwerde ein. Insbesondere setzt sie sich weder mit der kumulativen Gesamtwirkung der Darstellung noch mit der Frage auseinander, ob durch Wiederholung, Tonfall und dramaturgische Verdichtung ein geschlossenes Negativbild eines gesetzlich geregelten Berufsstands entsteht. Ebenso bleibt unberücksichtigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bereits ein aktuelles empirisches Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerwesen vorlag, dessen Erkenntnisse für die behandelten Themen unmittelbar relevant gewesen wären.

Ein wesentlicher Bezugspunkt dieser Erwiderung ist zudem das zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bereits vorliegende empirische Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerwesen vom 13.12.2025. Dieses Gutachten stellt die umfassende staatliche Tatsachengrundlage zur Berufsstruktur, Qualifikation, Regulierung, Tätigkeitsfeldern, Risiken, Aufsicht und Versorgungsrelevanz des Heilpraktikerberufs dar. Laut Gutachten des BMG gibt es in Deutschland 47.000 Heilpraktiker, die pro Jahr 29 Millionen Patienten begleiten.

Die Sendung greift zahlreiche Themen auf, die Gegenstand dieses Gutachtens sind, etwa Fragen der Ausbildung, der Prüfung, der Regulierung, der beruflichen Tätigkeit und der Rolle von Heilpraktikern im Gesundheitssystem. Gleichwohl wird das Gutachten in der Sendung weder erwähnt noch erkennbar in die Darstellung einbezogen. Aus Sicht des Beschwerdeführers stellt sich daher die Frage, ob es mit den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Ausgewogenheit vereinbar ist, bei der Behandlung eines real existierenden, gesetzlich geregelten Berufsstands eine zum Zeitpunkt der Ausstrahlung verfügbare staatliche Erkenntnislage vollständig auszublenden.

Die nachfolgenden Abschnitte der Hauptargumentation befassen sich vor diesem Hintergrund mit der pauschalisierenden Darstellung des Berufsstands der Heilpraktiker, der Vermischung von Tatsachenbehauptung, Wertung und satirischer Zuspitzung, der Verletzung journalistischer Sorgfalt sowie mit der Wirkung der Darstellung und ihrer fortdauernden Verfügbarkeit. Ziel dieser Erwiderung ist es, dem ZDF-Fernsehrat eine strukturierte Grundlage für die Prüfung zu geben, ob die beanstandete Sendung in ihrer Gesamtheit dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag gerecht wird.

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