Nach dem GKV-Aus der Homöopathie: Was die Entscheidung jetzt für jeden bedeutet / Folgen für Patienten, Ärzte und Heilpraktiker – Teil 1

Start einer vierteiligen Serie über die Folgen des GKV-Aus, seine Ursachen und die Lehren für die Zukunft der Homöopathie.

Das GKV-Aus ist die schwerste politische Niederlage der Homöopathie-Gemeinschaft seit Jahrzehnten. Betroffen von der Niederlage sind nicht nur einzelne Verbände oder Verträge mit Krankenkassen. Die Entscheidung trifft Patienten, Ärzte, Hersteller und Organisationen, die über Jahre darauf vertraut und dafür gearbeitet haben, dass Homöopathie einen anerkannten Platz in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung behält.

Mit dem Bundestagsbeschluss endet die politische Auseinandersetzung um das GKV-Aus der Homöopathie deshalb nicht. Sie verändert ihren Charakter. Aber es geht weiter um ein Thema: #RetteDeineHomöopathie. Bislang ging es um Mehrheiten, Änderungsanträge, Ausschusssitzungen und die Frage, ob sich die Entscheidung noch verhindern lässt. Jetzt geht es zunächst darum, zu verstehen, was dieser Beschluss praktisch, wirtschaftlich und gesundheitspolitisch auslöst.

Eine solche Entscheidung lässt sich nicht mit der Parole „Wir machen weiter“ abhaken. Viele Menschen fragen sich jetzt ganz persönlich: Kann ich meine bisherige Behandlung noch fortführen? Was wird sie künftig kosten? Wird mein Arzt weiterhin homöopathisch arbeiten? Was für Folgen hat das für mich als Arzt? Welche mögliche Folgen für Heilpraktiker? Und bedeutet der politische Ausschluss aus der GKV, dass Homöopathie künftig insgesamt weiter zurückgedrängt wird?

Für viele Betroffene hat die Entscheidung zugleich eine psychologische Seite. Wer Homöopathie selbst nutzt, ärztlich anbietet oder sich beruflich und ehrenamtlich dafür eingesetzt hat, erlebt den Bundestagsbeschluss nicht als abstrakte Änderung im Sozialgesetzbuch. Er kann als politische Zurückweisung der eigenen Behandlungserfahrung, der beruflichen Arbeit oder des bisherigen Engagements empfunden werden. Auch deshalb braucht es jetzt mehr als Entrüstung und Durchhalteparolen. Es braucht Orientierung.

Im HomoeopathieWatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog werde ich diese Entwicklung deshalb in einer vierteiligen Serie aufarbeiten. Die Serie soll nicht nur erklären, was sich rechtlich geändert hat. Sie soll den Leserinnen und Lesern helfen, die Folgen für den eigenen Alltag einzuordnen und die politische Niederlage zu verstehen.

Teil 1 untersucht die Folgen für Patienten, homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktiker. Im Mittelpunkt stehen die konkreten Entscheidungen, die sie nun treffen müssen: über Behandlungen, Kosten, Praxisangebote und die künftige Versorgung.

Teil 2 richtet den Blick auf den medizinischen Nachwuchs, Medizinstudierende, Weiterbildung, Wissenschaft und Hersteller. Dabei geht es um die langfristige Frage, wer die Homöopathie in zehn oder zwanzig Jahren noch praktiziert, erforscht und weiterentwickelt.

Teil 3 beschäftigt sich mit Krankenkassen, Berufsverbänden und Gesundheitspolitik. Welche Aufgaben verlieren die Organisationen? Welche neuen Ziele brauchen sie? Und wie verändert sich die Stellung der Homöopathie im Gesundheitssystem?

Teil 4 soll schließlich eine offene strategische Nachbesprechung werden: Wie konnte es zu dieser politischen Niederlage kommen? Was ist gut gelaufen, was nicht? Und was muss die Homöopathie-Gemeinschaft daraus lernen? Dabei geht es nicht um eine nachträgliche Suche nach Schuldigen. Aber eine Kampagne, die ihr wichtigstes Ziel nicht erreicht hat, muss sich ehrlich fragen lassen, ob ihre Strategie, ihre politischen Kontakte, ihre Kommunikation und ihre zeitliche Planung ausreichend waren.


Teil 1: Was die Entscheidung für Patienten, Ärzte und Heilpraktiker bedeutet

Patienten: Wird Homöopathie künftig stärker vom Einkommen abhängen?

Die Ausgangslage

Bislang konnten gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse auch danach auswählen, ob sie homöopathische Arzneimittel oder ärztliche Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung anbot. Nicht jede Kasse erstattete dieselben Leistungen, nicht jeder Vertrag war gleich umfangreich. Dennoch bestand für Versicherte grundsätzlich die Möglichkeit, durch einen Kassenwechsel Zugang zu einem entsprechenden Angebot zu erhalten.

Dieser Weg wird mit dem neuen Gesetz versperrt. Krankenkassen dürfen Homöopathie und Anthroposophische Medizin künftig nicht mehr über ihre Satzungen anbieten. Damit verschwindet nicht die Homöopathie selbst, wohl aber ihr bisheriger Zugang über die solidarisch finanzierte Krankenversicherung.

Die unmittelbaren Folgen

Für Patienten bedeutet das zunächst: Ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse hilft künftig nicht mehr. Bislang konnte jemand, dessen Kasse keine homöopathischen Leistungen anbot, zu einem Anbieter mit entsprechendem Satzungsangebot wechseln. Diese Wahlmöglichkeit entfällt.

Wer eine homöopathische Behandlung bei einem Arzt weiterhin nutzen möchte, muss sie grundsätzlich selbst bezahlen oder über eine private Kranken- beziehungsweise Zusatzversicherung absichern. Auch homöopathische Arzneimittel, die bislang über Satzungsleistungen erstattet werden konnten, werden stärker zur privaten Ausgabe.

Wie hoch diese Belastung im Einzelfall ausfällt, hängt von der Art und Dauer der Behandlung ab. Eine gelegentliche Arzneimittelausgabe ist für viele Menschen eher tragbar als wiederholte ausführliche ärztliche Gespräche über Monate oder Jahre. Gerade bei chronischen Erkrankungen kann aus einer zunächst überschaubaren Selbstzahlerleistung eine regelmäßige finanzielle Belastung werden.

Für Patienten verändert sich damit auch die Entscheidungssituation in der Arztpraxis. Bisher konnte ein Arzt eine homöopathische Behandlung anbieten, ohne dass die Kostenfrage jedes Mal im Mittelpunkt stand, sofern ein entsprechender Vertrag bestand. Künftig muss häufiger geklärt werden, ob der Patient bereit und in der Lage ist, die Leistung privat zu bezahlen.

Die mittel- und langfristigen Folgen

Das Gesetz könnte Homöopathie stärker zu einer Frage des Einkommens machen. Menschen mit höherem Einkommen werden die Behandlung vielfach weiterhin finanzieren können. Für Familien mit mehreren Kindern, Rentner, Studierende, Menschen mit geringem Einkommen oder chronisch Erkrankte kann die finanzielle Schwelle dagegen entscheidend werden.

Das führt nicht automatisch dazu, dass diese Patienten auf Homöopathie verzichten. Einige werden andere Ausgaben zurückstellen, Zusatzversicherungen abschließen oder nach günstigeren Angeboten suchen. Andere werden Behandlungen seltener in Anspruch nehmen, verkürzen oder ganz abbrechen.

Damit könnte sich die Zusammensetzung der Patientenschaft verändern. Ärztliche Homöopathie würde sich stärker auf Selbstzahler und Privatversicherte konzentrieren. Eine Behandlung, die bisher zumindest teilweise innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erreichbar war, könnte dadurch gesellschaftlich selektiver werden.

Auch die Beziehung zwischen Arzt und Patient kann sich verändern. Sobald eine Leistung privat bezahlt werden muss, entsteht eine andere Erwartungshaltung. Patienten werden genauer fragen, welche Kosten entstehen, wie lange die Behandlung dauert und welchen konkreten Nutzen sie erwarten können. Das ist grundsätzlich legitim. Es kann aber dazu führen, dass aufwendige, langfristige Behandlungsansätze unter stärkeren wirtschaftlichen Rechtfertigungsdruck geraten.

Eine weitere Folge betrifft die Versorgung außerhalb größerer Städte. In Regionen mit ohnehin geringer Ärztedichte könnte das homöopathische Angebot weiter zurückgehen, wenn sich entsprechende Leistungen wirtschaftlich nicht mehr tragen. Patienten müssten dann längere Wege in Kauf nehmen oder auf digitale Angebote ausweichen.

Die offenen Fragen

Noch weiß niemand, wie viele Patienten ihre Behandlung künftig privat fortsetzen werden. Ebenso offen ist, wie sich Zusatzversicherer verhalten. Werden sie neue Tarife entwickeln, bestehende Angebote ausweiten oder die Erstattung stärker begrenzen? Und wie reagieren Arztpraxen auf Patienten, die eine homöopathische Behandlung wünschen, aber nicht bezahlen können?

Auch die Übergänge werden genau zu beobachten sein. Was geschieht mit laufenden Verträgen und begonnenen Behandlungen? Wie informieren die Krankenkassen ihre Versicherten? Werden Patienten rechtzeitig erfahren, welche Leistungen wann enden? Der formale Gesetzesbeschluss beantwortet diese praktischen Fragen noch nicht.

Ärzte: Verändert der Bundestag die ärztliche Homöopathie?

Die Ausgangslage

Das Gesetz verbietet Ärzten nicht, homöopathisch zu behandeln. Es schafft weder die ärztliche Therapiefreiheit ab noch beendet es automatisch bestehende Zusatzbezeichnungen. Auch künftig können Ärzte homöopathische Arzneimittel empfehlen, verordnen und entsprechende Behandlungen anbieten.

Der entscheidende Eingriff erfolgt an anderer Stelle: Die gesetzliche Krankenversicherung darf diese Leistungen nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung finanzieren. Damit verschwindet ein Versorgungs- und Finanzierungsmodell, auf dem ein Teil der ärztlichen Homöopathie bislang beruhte.

Für viele Praxen war Homöopathie kein isoliertes Zusatzangebot, sondern Bestandteil einer hausärztlichen, kinderärztlichen oder internistischen Versorgung. Die ärztliche Behandlung verband konventionelle Diagnostik mit einem zusätzlichen homöopathischen Ansatz. Gerade diese Integration innerhalb einer regulären Kassenpraxis wird künftig schwieriger.

Die unmittelbaren Folgen

Jede betroffene Praxis muss zunächst klären, welche Leistungen bisher über Kassenverträge erbracht wurden und welche davon künftig privat abgerechnet werden müssten. Dazu gehören organisatorische Fragen, neue Patienteninformationen, Preisgestaltung, Einwilligungen und Abrechnungswege.

Entscheidend ist jedoch eine andere Frage: Wie viele bisherige GKV-Patienten werden bereit sein, die Behandlung privat fortzuführen?

Darauf gibt es bislang keine verlässliche Antwort. Wahrscheinlich wird die Entwicklung je nach Praxis sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Arzt mit einem hohen Anteil überzeugter Stammpatienten und vielen Privatversicherten wird den Einschnitt anders erleben als eine Hausarztpraxis in einer einkommensschwächeren Region.

Ein Teil der Ärzte wird versuchen, homöopathische Sprechstunden als Selbstzahlerangebot fortzuführen. Andere könnten den zeitlichen Umfang reduzieren, Behandlungen stärker bündeln oder Homöopathie nur noch auf ausdrücklichen Wunsch anbieten. Wieder andere werden möglicherweise ganz darauf verzichten, wenn Aufwand und Nachfrage nicht mehr zusammenpassen.

Die Entscheidung betrifft deshalb nicht nur Einnahmen. Sie verändert die Organisation der Praxis. Aus einer integrierten Leistung innerhalb der gesetzlichen Versorgung wird stärker ein gesondertes Angebot mit eigener Terminplanung und Abrechnung.

Die mittel- und langfristigen Folgen

Langfristig könnte sich die ärztliche Homöopathie aus der normalen hausärztlichen Versorgung zurückziehen. Sie würde dann weniger selbstverständlich neben anderen Behandlungsmöglichkeiten stehen und stärker in spezialisierte Privat- oder Selbstzahlerpraxen wandern.

Das hätte Folgen für die Breite der Versorgung. Ein Patient könnte künftig zwar weiterhin einen homöopathisch tätigen Arzt finden, aber möglicherweise nicht mehr in seiner bisherigen Hausarztpraxis, nicht in Wohnortnähe und nicht zu den bisherigen finanziellen Bedingungen.

Auch innerhalb von Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren dürfte neu gerechnet werden. Dort müssen Leistungen wirtschaftlich und organisatorisch in ein Gesamtkonzept passen. Eine zeitintensive Methode, die nicht mehr über Kassenverträge refinanziert wird, könnte intern stärker infrage gestellt werden als in einer Einzelpraxis.

Hinzu kommt die politische Signalwirkung. Der Bundestag hat nicht lediglich eine einzelne Vergütungsregel gestrichen. Er hat Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich aus den möglichen Satzungsleistungen ausgeschlossen. Das kann das berufliche Umfeld homöopathisch tätiger Ärzte verändern. Sie müssen ihre Methode künftig möglicherweise häufiger gegenüber Kollegen, Praxispartnern, Arbeitgebern und Patienten rechtfertigen.

Auch das Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung verändert sich. Verbände und Ärzte konnten bislang mit Krankenkassen über besondere Versorgungsangebote und Verträge verhandeln. Dieses gemeinsame Arbeitsfeld fällt weitgehend weg. Damit gehen nicht nur Honorarmöglichkeiten verloren, sondern auch institutionelle Kontakte, Daten aus der Versorgung und Möglichkeiten, homöopathische Behandlungen innerhalb des GKV-Systems weiterzuentwickeln.

Die offenen Fragen

Wie viele Ärzte werden ihr Angebot fortführen? Wie viele werden es reduzieren oder beenden? Werden sich neue privatärztliche Modelle entwickeln? Wie reagieren größere Praxen und Versorgungszentren? Und wie verändert sich die regionale Verteilung?

Ebenso offen ist, welche Leistungen künftig noch innerhalb der normalen vertragsärztlichen Behandlung erbracht werden können und wo eine klare Trennung zur privat berechneten homöopathischen Leistung notwendig wird. Diese Abgrenzung dürfte für viele Praxen praktisch wichtiger sein als die politische Debatte selbst.

Noch schwerer abzuschätzen ist die längerfristige Wirkung auf das Berufsbild. Wenn Homöopathie aus der alltäglichen GKV-Praxis verschwindet, verliert sie auch Sichtbarkeit innerhalb der Ärzteschaft. Weniger sichtbare Praxis bedeutet weniger Austausch mit Kollegen, weniger Weitergabe von Erfahrung und möglicherweise weniger Nachwuchs. Diese Entwicklung wird nicht 2027 abgeschlossen sein. Sie könnte sich über ein Jahrzehnt erstrecken.

Heilpraktiker: Wie verändert sich das gesundheitspolitische Umfeld?

Die Ausgangslage

Für Heilpraktiker ändert das GKV-Stabilisierungsgesetz unmittelbar nichts. Es verändert weder das Heilpraktikergesetz noch die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Auch die private Abrechnung homöopathischer Behandlungen bleibt grundsätzlich möglich.

Das ist wichtig, weil in der aufgeheizten Debatte leicht der Eindruck entstehen kann, der Bundestag habe Homöopathie insgesamt verboten oder aus der Versorgung entfernt. Das ist nicht der Fall. Der Beschluss betrifft die Finanzierung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Trotzdem stehen Heilpraktiker nicht außerhalb dieser Entwicklung. Ein politischer Eingriff in die Stellung der Homöopathie verändert zwangsläufig auch das Umfeld, in dem ein großer Teil der nichtärztlichen Homöopathie stattfindet.

Die unmittelbaren Folgen

Zunächst dürfte sich in vielen Heilpraktikerpraxen wenig verändern. Ihre Patienten bezahlen Behandlungen bereits heute meist selbst oder erhalten je nach Tarif Leistungen aus privaten Versicherungen und Zusatzversicherungen. Das wirtschaftliche Modell ist daher nicht unmittelbar von den gestrichenen GKV-Satzungsleistungen abhängig.

Auch deshalb wäre es jetzt unangemessen, vorschnell über mögliche Vorteile oder veränderte Patientenströme zu spekulieren. Die Entscheidung ist für die gesamte Homöopathie-Gemeinschaft ein tiefer Einschnitt. Ärzte, Heilpraktiker, Patienten und Hersteller stehen nicht in einem einfachen Gewinner-Verlierer-Verhältnis.

Kurzfristig wird es vor allem darum gehen, Patienten korrekt zu informieren. Heilpraktiker werden erklären müssen, dass ihre rechtliche Tätigkeit unverändert bleibt, während sich die Erstattungsmöglichkeiten bei gesetzlichen Krankenkassen verändern. Gleichzeitig sollten sie keine Erwartungen wecken, deren praktische Entwicklung noch nicht absehbar ist.

Die mittel- und langfristigen Folgen

Langfristig sind zwei Entwicklungen denkbar, die sich nicht ausschließen. Zum einen könnte sich die Arbeitsteilung zwischen der Homöopathie bei Ärzten und Heilpraktikern verändern. Wenn ärztliche Angebote stärker in den Selbstzahlerbereich wechseln, nähern sich die Finanzierungsbedingungen beider Bereiche an. Patienten vergleichen dann möglicherweise stärker Kosten, Zeitaufwand, Qualifikation und Erreichbarkeit.

Zum anderen könnte der politische Druck auf Heilpraktiker und andere komplementärmedizinische Berufe wachsen. Gegner der Homöopathie werden den Bundestagsbeschluss vermutlich als Bestätigung ihrer grundsätzlichen Kritik verstehen. Es wäre naiv anzunehmen, die politische Debatte ende mit dem GKV-Aus. Vielmehr kann die Entscheidung als Präzedenzfall genutzt werden, um weitere Forderungen zu begründen.

Für Heilpraktiker stellt sich deshalb nicht nur eine Marktfrage, sondern eine strategische Frage: Wie lässt sich die eigene Rolle in der Versorgung künftig fachlich, politisch und öffentlich begründen? Dabei reicht es nicht, lediglich darauf hinzuweisen, dass das aktuelle Gesetz Heilpraktiker nicht betrifft. Entscheidend wird sein, welche Qualitätsstandards, Ausbildungsmodelle, Dokumentationen und Versorgungsbeiträge der Berufsstand künftig sichtbar machen kann. Je stärker der politische Fokus auf Evidenz, Patientenschutz und Wirtschaftlichkeit gerichtet wird, desto wichtiger werden belastbare Antworten.

Auch das Verhältnis zu Ärzten könnte sich verändern. Denkbar sind stärkere Abgrenzungen, aber ebenso neue Formen der Zusammenarbeit. Gerade Patienten mit langjähriger homöopathischer Behandlung könnten Wert darauf legen, dass ärztliche Diagnostik und Begleitung sinnvoll aufeinander abgestimmt bleiben. Ob daraus neue Kooperationsmodelle entstehen, ist derzeit völlig offen.

Die offenen Fragen

Werden sich Patientenströme tatsächlich verändern oder bleibt der Markt weitgehend stabil? Wie reagieren private Krankenversicherungen und Zusatzversicherer? Werden sie ihre Angebote ausweiten, unverändert lassen oder aufgrund des politischen Signals ebenfalls überprüfen?

Eine zentrale Frage betrifft die politische Vertretung. Heilpraktikerverbände müssen entscheiden, ob sie das GKV-Aus vor allem als Problem der ärztlichen Homöopathie betrachten oder als Warnsignal für die gesamte Komplementärmedizin. Davon wird abhängen, wie frühzeitig und mit welchen Argumenten sie sich in kommende Reformdebatten einbringen.

Offen ist schließlich, ob die Homöopathie-Gemeinschaft ihre bisherigen Grenzen zwischen Ärzten, Heilpraktikern, Herstellern und Patientenorganisationen überwindet oder ob jede Gruppe künftig stärker für sich selbst arbeitet. Gerade nach einer politischen Niederlage kann beides geschehen: neue Zusammenarbeit oder zunehmende Fragmentierung.

Die Folgen beginnen nicht erst 2027

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft. Seine Wirkungen beginnen jedoch früher. Arztpraxen müssen planen, Krankenkassen Verträge und Satzungen anpassen, Patienten sich informieren und Verbände ihre Aufgaben neu bestimmen. Andere Folgen werden erst später sichtbar. Vielleicht sinkt die Zahl ärztlicher Angebote langsam. Vielleicht verändern sich Patientenströme weniger stark als erwartet. Vielleicht entstehen neue private Modelle. Vielleicht wächst aber auch der politische Druck auf die gesamte Komplementärmedizin.

Ehrlich ist deshalb nur eine doppelte Feststellung: Einige unmittelbare Folgen lassen sich bereits heute benennen. Viele langfristige Konsequenzen sind noch offen. Genau deshalb reicht es nicht, den Bundestagsbeschluss lediglich als politische Niederlage zu beklagen oder sofort zur nächsten Kampagne überzugehen. Zunächst muss verstanden werden, was sich konkret verändert.

 

Im zweiten Teil dieser Serie (demnächst) geht es um eine Entwicklung, die heute noch kaum sichtbar ist, für die Zukunft der Homöopathie aber entscheidend sein könnte: Was bedeutet das GKV-Aus für Medizinstudierende, junge Ärztinnen und Ärzte, Weiterbildung, Forschung und Hersteller? Wer wird Homöopathie in zehn oder zwanzig Jahren noch praktizieren, erforschen und weiterentwickeln?

 

 


 

In eigener Sache:
Wenn Sie die Arbeit des Newsblog und Watchblog, Sie gut zu informieren, unterstützen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu.


Unterstützen Sie den Newsblog und Watchblog mit einem Kaffee, damit sie für Sie weiter aktiv sein können

Der Heilpraktiker-Newsblog und der Homoeopathiewatchblog zeigen seit 2018, was hinter den politischen Debatten um Heilpraktiker und Homöopathie passiert – und was das für Heilpraktiker, Ärzte und Patienten bedeutet.
Diese Arbeit braucht Zeit, Recherche und Absicherung.

Mit Ihrer Kaffeespende unterstützen Sie konkret:
– politische Recherchen
– neue Aktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
– rechtliche Absicherung des Blogs

Ein Kaffee kostet 5 Euro. Viele kleine Beiträge machen den Unterschied.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder hier direkt: PayPal-Spende. Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Mit Ihrer Unterstützung bleiben der Newsblog und der Watchblog Stimme der Homöopathie und Heilpraktiker, die gehört werden.

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

 

 

Bundestag beschließt GKV-Aus der Homöopathie: Die Ausgrenzung wird zum Gesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Aus der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin als Teil des GKV-Stabilisierungsgesetzes beschlossen. Die Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und SPD stimmte für das Gesetz, die Oppositionsparteien dagegen. Mit der Entscheidung endet die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende ärztliche Leistungen über ihre Satzungen als freiwillige Zusatzleistungen zu erstatten. Das Abstimmungsergebnis lautete um 11.25 Uhr 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Voraussichtlich am 1. Januar 2027 tritt das Gesetz in Kraft.

Mit seinem Beschluss setzt der Bundestag einen der tiefsten Einschnitte in die gesundheitspolitische Stellung der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin seit Jahrzehnten um. Homöopathie und Anthroposophie verlieren damit nicht nur eine Erstattungsmöglichkeit. Sie verlieren ihren bisherigen Platz innerhalb der solidarisch finanzierten Gesundheitsversorgung. Genau diese politische Delegitimierung von Homöopathie und Anthroposophie dürfte die eigentliche Langzeitwirkung des Gesetzes sein.

Die Homöopathie- und Anthroposophie-Gemeinschaft hatte versucht, die Entscheidung noch zu verhindern. Die Aktivitäten konnten die Regierungsmehrheit jedoch nicht mehr umstimmen. Die Koalition hielt bis zuletzt unverändert an ihrem Kurs gegen Homöopathie fest.

Der Bundesrat könnte das Verfahren noch verzögern

Vollständig abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht. Das GKV-Stabilisierungsgesetz ist ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann das Gesetz deshalb nicht dauerhaft stoppen oder ablehnen. Er kann jedoch  beschließen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat hat am Vormittag des 10. Juli bereits über das Gesetz beraten. Die Entscheidung über eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde jedoch an das Ende der Sitzung vertagt und soll nach derzeitiger Planung erst nach Abschluss der übrigen Tagesordnungspunkte am Nachmittag oder Abend fallen.

Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, würde sich das Inkrafttreten des Gesetzes zunächst bis in den Herbst verschieben. Bund und Länder müssten dann erneut über das Gesetz verhandeln. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, könnte der Bundestag nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens jedoch grundsätzlich an seinem heutigen Beschluss festhalten und einen Einspruch des Bundesrates in einer erneuten Abstimmung zurückweisen.

(Redaktionelle Ergänzung 17.30 Uhr: Auch der Bundesrat hat dem GKV-Stabilisierungsgesetz mit der Streichung der Homöopathie zugestimmt und den Vermittlungsauschuss nicht angerufen.)

Am 9. Juli waren zuvor Abgeordnete der Grünen und der Linken mit ihren Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz gescheitert. Karlsruhe ließ die Abstimmung im Bundestag zu.

Was der Bundestag konkret beschlossen hat

Mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz ändert der Bundestag mehrere Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Ziel des Gesetzes ist es, Homöopathie und Anthroposophische Medizin künftig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen.

Konkret wurden folgende Regelungen beschlossen:

§ 2 SGB V – Besondere Therapierichtungen

Der bisherige ausdrückliche Verweis auf die besonderen Therapierichtungen wird aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen. Damit entfällt eine gesetzliche Stellung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

§ 11 Absatz 6 SGB V – Freiwillige Satzungsleistungen

Dies ist die zentrale Änderung des Gesetzes. Gesetzliche Krankenkassen dürfen künftig homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende ärztliche Leistungen nicht mehr als freiwillige Satzungsleistungen in ihren Satzungen vorsehen. Damit endet die bisherige Möglichkeit der Krankenkassen, Homöopathie freiwillig zu erstatten.

§ 31 SGB V – Arzneimittelversorgung

Der gesetzliche Anspruch auf Arzneimittel wird entsprechend angepasst. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden ausdrücklich vom Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.

§ 140 SGB V – Besondere Versorgung

Auch besondere Versorgungsverträge werden angepasst. Verträge, über die bisher homöopathische oder anthroposophische Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden konnten, verlieren ihre bisherige gesetzliche Grundlage.

Was bedeutet die Entscheidung für Patienten, Ärzte, Verbände, Hersteller und Kassen?

Mit der Entscheidung des Bundestags verlieren rund 30 Millionen Menschen und Patienten in Deutschland, die Homöopathie nutzen, einen Teil ihrer bisherigen Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für viele gesetzlich Versicherte endet damit die Möglichkeit, homöopathische Arzneimittel oder ärztliche Homöopathie über die Satzungsleistungen ihrer Krankenkasse als freiwillige Zusatzleistung in Anspruch zu nehmen. Wer diese Behandlung weiterhin nutzen möchte, wird sie künftig selbst bezahlen müssen oder auf Leistungen privater Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen angewiesen sein.

Betroffen sind auch die rund 7.000 Ärztinnen und Ärzte für Homöopathie. Für viele von ihnen entfällt ein wichtiger Teil ihrer bisherigen Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vor einer Zäsur und notwendigen Neuausrichtung stehen nun auch die Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände. Mit der Bundestagsentscheidung wird ihre bisherige gesundheitspolitische Strategie und Zielsetzung grundsätzlich infrage gestellt.  
   Über viele Jahre gehörte der Erhalt und Ausbau der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Zielen der Verbände. Zugleich verhandelten die Verbände mit Krankenkassen Verträge, über die ihre Mitglieder und Ärzte homöopathische Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringen konnten. Mit der Bundestagsentscheidung fällt nicht nur dieses zentrale politische Ziel weg. Auch eines der wichtigsten Betätigungsfelder der Verbände im Verhältnis zu den Krankenkassen entfällt. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage nach ihrer künftigen Rolle: Wofür kämpfen die Verbände künftig politisch? Welche konkreten gesundheitspolitischen Ziele verfolgen sie nach dem GKV-Aus? Und mit welcher Strategie wollen sie die Homöopathie wieder zurück auf die gesundheitspolitische Agenda bringen?

Auch für die Hersteller homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel hat die Entscheidung erhebliche Folgen. Mit dem Wegfall der Erstattungsmöglichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen verlieren sie einen Teil ihres bisherigen Absatzmarktes. Zugleich erhält die politische Einordnung ihrer Produkte ein neues Gewicht. Künftig werden sich die Hersteller voraussichtlich noch häufiger mit dem Hinweis auseinandersetzen müssen, dass der Gesetzgeber Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat. Damit verändert sich nicht nur der Markt, sondern auch das gesundheitspolitische Umfeld, in dem die Unternehmen ihre Arzneimittel anbieten und erklären müssen.

Gleichzeitig verlieren die Krankenkassen eines ihrer bekanntesten Instrumente, sich über freiwillige Zusatzleistungen im Wettbewerb voneinander zu unterscheiden.

Eine Zäsur durch die politische Deligitimierung der Homöopathie

Die größte Wirkung entfaltet das Gesetz politisch. Erstmals grenzt der Gesetzgeber Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Damit verliert die Homöopathie nicht nur eine Erstattungsmöglichkeit. Sie verliert einen Teil ihrer staatlichen Legitimation als Bestandteil der solidarisch finanzierten Gesundheitsversorgung. Genau diese politische Delegitimierung dürfte die eigentliche Langzeitwirkung des Gesetzes sein.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft markiert die Bundestagsentscheidung die größte politische Niederlage seit Jahrzehnten. Der Beschluss beendet ein Kapitel, das die Homöopathie seit 2012 geprägt hat. Seit der Einführung freiwilliger Satzungsleistungen konnten zahlreiche Krankenkassen ihren Versicherten homöopathische Arzneimittel und ärztliche Homöopathie erstatten. Dieser Weg ist nun gesetzlich versperrt.

Damit beginnt für die Homöopathie eine neue politische Phase. Die zentrale politische Frage lautet nicht mehr, wie sich die GKV-Erstattung erhalten lässt. Sie lautet vielmehr, wie sich die Homöopathie nach ihrer gesundheitspolitischen Delegitimierung weiter behaupten kann, ihren Platz in der privaten Krankenversicherung sichern und langfristig wieder den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung finden kann.

Deutschland geht international einen Sonderweg gegen die Homöopathie

Für Deutschland ist das GKV-Aus der Homöopathie weit mehr als eine Änderung im Sozialgesetzbuch. Die Bundesregierung verabschiedet sich von einer Therapierichtung, die hier vor mehr als 200 Jahren von Samuel Hahnemann begründet wurde und heute weltweit Millionen Menschen hilft.

Mit dem GKV-Aus schlägt Deutschland auch international einen gesundheitspolitischen Sonderweg ein. Während hierzulande der Zugang zur Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung beendet wird, entwickelt sich die Therapie international vielerorts in die entgegengesetzte Richtung. In Indien gehört sie zum staatlichen Gesundheitssystem, wird an Universitäten gelehrt und von Millionen Menschen genutzt. Auch in zahlreichen anderen Ländern investieren Regierungen und Gesundheitseinrichtungen im Bereich Homöopathie in Ausbildung, Forschung und Versorgung.

Der Bundestag hat damit mehr beschlossen als das Ende einer Satzungsleistung. Er sendet ein politisches Signal weit über Deutschland hinaus: Ausgerechnet das Ursprungsland der Homöopathie zieht sich von der Homöopathie zurück.

In vielen Ländern ist „Homöopathie – begründet in Deutschland von Samuel Hahnemann“, eine bekannte Gesundheits-Marke aus Deutschland. Dieses deutsche Markenprodukt wurde von der Regierung nachhaltig beschädigt.

Der Watchblog bleibt weiter dran

Mit dem Bundestagsbeschluss endet die politische Auseinandersetzung nicht. Sie beginnt unter neuen Vorzeichen. Der HomoeopathieWatchblog wird die weiteren Entwicklungen sowie die Folgen für Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktiker und die gesamte Homöopathie-Gemeinschaft weiterhin journalistisch begleiten und einordnen. Engagiert, schnell und auf den Punkt für seine Leser.

Zum Nachlesen hier das Gesetz, das beschlossen wurde:

Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/6130):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf

Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (führt die Änderungen im Vergleich zu 21/6130 auf (Bundestagsdrucksache 21/7016):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107016.pdf

Änderungsanträge zum GKV-Gesetz liegen vor: Bleibt die Streichung der Homöopathie bestehen? 278 Seiten ausgewertet

Die Entscheidung über die Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen rückt näher. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Gesundheitsausschusses und der voraussichtlichen Schlussabstimmung im Bundestag am 10. Juli liegt nun ein umfangreiches Änderungsdokument der Regierungsfraktionen zum GKV-Stabilisierungsgesetz vor.

Der HomoeopathieWatchblog hat die ihm vorliegenden 278 Seiten umfassenden Koalitionsunterlagen vollständig ausgewertet und mit dem ursprünglichen Kabinettsentwurf verglichen. Dabei zeigt sich: Die Koalition hat den Wortlaut des Homöopathie-Paragrafen tatsächlich geändert.

Das Papier ist gesundheitspolitisch von besonderer Bedeutung. Es zeigt, an welchen Stellen die Koalition den ursprünglichen Gesetzentwurf noch verändert hat und welche Regelungen unverändert bleiben sollen.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft beantwortet das Dokument damit eine der wichtigsten offenen Fragen der vergangenen Wochen: Ist es den Homöopathie- und Anthroposophie-Verbänden gelungen, noch einen Änderungsantrag zur geplanten Streichung der Homöopathie durchzusetzen? Oder hält die Koalition an ihrem ursprünglichen Kurs fest?

Im Mitgliederbereich analysiere ich im Detail:

  • welche Änderungen die Regierungsfraktionen tatsächlich beschlossen haben,
  • welche Formulierungen sich beim Homöopathie-Paragrafen geändert haben,
  • warum diese Änderungen juristisch interessant sind,
  • ob sich dadurch an der geplanten Streichung der Homöopathie tatsächlich etwas ändert,
  • und welche politischen Schlüsse sich daraus wenige Tage vor der Schlussabstimmung ziehen lassen.

Außerdem erläutere ich den weiteren Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens bis zur voraussichtlichen Entscheidung im Bundestag.

Die vollständige Analyse steht exklusiv den Mitgliedern des Globuli-Clubs sowie den Kaffee-Spendern des HomoeopathieWatchblog zur Verfügung.

Club-Mitglieder können den Beitrag mit ihrem Passwort lesen: … klicken und weiterlesen

Kaffee-Spender erhalten diesen Artikel auf Wunsch per E-Mail. Schreiben Sie einfach an redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de und ich mailen Ihnen den Artikel.

 

König Charles erhebt seinen homöopathiefreundlichen Leibarzt Sir Michael Dixon in den Ritterstand

Als König Charles III. im Jahr 2022 den Allgemeinmediziner Dr. Michael Dixon zu seinem persönlichen Leibarzt und Leiter des Royal Medical Household berief, ließ die Kritik nicht lange auf sich warten. Britische Medien berichteten ausführlich über Dixons positive Haltung zur Homöopathie. Skeptiker warfen dem König vor, ausgerechnet einen Arzt mit Nähe zu komplementären Therapien an eine der wichtigsten medizinischen Positionen des Landes zu berufen.

Drei Jahre später sendet der König nun ein bemerkenswertes Signal.

Michael Dixon wurde in den offiziellen King’s Birthday Honours 2026 in den Ritterstand erhoben und darf künftig den Titel Sir Michael Dixon tragen. Die Auszeichnung erfolgte ausdrücklich für seine Tätigkeit als Head of the Royal Medical Household and Doctor to The King, also als Leiter des königlichen Ärzteteams und persönlicher Arzt des Monarchen.

Anders als in Deutschland ist der Ritterstand im Vereinigten Königreich bis heute eine der höchsten persönlichen Ehrungen, die der Monarch vergeben kann. Mit der Ernennung darf Michael Dixon lebenslang den Titel Sir Michael Dixon führen. Der Titel gilt als außergewöhnliche staatliche Anerkennung für herausragende Verdienste und verleiht seinem Träger hohes gesellschaftliches Ansehen sowie zusätzliche öffentliche Autorität.

Palast verteidigte Homöopathie und Dixon gegen Kritik

Michael Dixon ist ist Allgemeinmediziner und gehört seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Vertretern der komplementären Medizin in Großbritannien. Der Arzt ist seit 2022 Head of the Royal Medical Household und Doctor to The King. Er hat sich immer wieder dafür ausgesprochen, komplementäre Verfahren wie die Homöopathie als mögliche Ergänzung zur konventionellen Medizin offen zu diskutieren.

Gerade diese Haltung löste nach seiner Ernennung zum königlichen Leibarzt eine ungewöhnlich heftige Debatte aus. Britische Medien stellten die Frage, ob ein Arzt mit einer positiven Haltung zur Homöopathie den König medizinisch beraten sollte.

Die Diskussion erreichte schließlich sogar den Buckingham Palace. Der Palast sah sich zu einer öffentlichen Klarstellung veranlasst: Komplementäre Verfahren könnten aus seiner Sicht ergänzend eingesetzt werden, sofern sie sicher, angemessen und evidenzbasiert seien.

König Charles hält an seinem Arzt fest

Die jetzige Ehrung ist deshalb mehr als eine gewöhnliche Auszeichnung für langjährige Verdienste.

König Charles hält nicht nur an dem Arzt fest, dessen Berufung damals öffentlich kritisiert wurde. Er erhebt ihn nun auch in den Ritterstand. Dass der König an seinem langjährigen Leibarzt festhält und ihn öffentlich ehrt, dürfte daher auch als Ausdruck besonderen persönlichen Vertrauens verstanden werden.

Gemeinsame Verbindung zur Faculty of Homeopathy

Bemerkenswert ist auch eine weitere Verbindung. König Charles ist seit 2019 offizieller Patron der Faculty of Homeopathy, der traditionsreichen britischen Ärztegesellschaft für Homöopathie. Michael Dixon wiederum gehört ebenfalls seit Jahren zu den prominenten Unterstützern der Organisation und ist einer ihrer Patrons.

Unmittelbar nach Bekanntgabe der Ehrung gratulierte die Faculty of Homeopathy ihrem Patron öffentlich zur Erhebung in den Ritterstand. Damit wurde die Auszeichnung auch innerhalb der internationalen Homöopathie-Gemeinschaft ausdrücklich gewürdigt.

Was bedeutet die Ehrung für die Homöopathie?

Die Ritterwürde ist keine Auszeichnung für die Homöopathie. Offiziell wird Michael Dixon ausschließlich für seine Verdienste als Arzt des Königs geehrt.

Dennoch besitzt die Ehrung eine symbolische Bedeutung. Denn trotz der öffentlichen Kontroversen um Dixons Unterstützung der Homöopathie hat König Charles seine Personalentscheidung nie revidiert. Im Gegenteil: Mit der Erhebung in den Ritterstand unterstreicht er, dass diese Debatten seinem Vertrauen in den Mediziner offensichtlich keinen Abbruch getan haben.

Für die internationale Homöopathie-Gemeinschaft dürfte das aufmerksam registriert werden. Schließlich gehört Charles seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Befürwortern einer integrierenden Sicht auf Medizin und Gesundheit. Dass ausgerechnet sein langjähriger Leibarzt nun die höchste persönliche Anerkennung des britischen Monarchen erhält und beide zugleich mit der Faculty of Homeopathy verbunden sind, verleiht der Ehrung auch über Großbritannien hinaus Symbolkraft.

Ein auffälliger Kontrast zwischen dem Königreich und Deutschland

Während in Deutschland derzeit der Bundestag über die Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen berät, setzt das britische Königshaus ein anderes Zeichen.

Nicht durch politische Erklärungen oder öffentliche Kampagnen, sondern durch eine Personalentscheidung. Der Arzt, dessen Unterstützung der Homöopathie vor wenigen Jahren noch für Kritik sorgte, gehört weiterhin zum engsten medizinischen Umfeld des Königs und trägt künftig den Titel Sir Michael Dixon.

Fotos: Wikimedia/Faculty of Homeopathy

Quellen

 

 

In eigener Sache:
Wenn Sie die Arbeit des Newsblog und Watchblog, Sie gut zu informieren, unterstützen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu.


Unterstützen Sie den Newsblog und Watchblog mit einem Kaffee, damit sie für Sie weiter aktiv sein können

Der Heilpraktiker-Newsblog und der Homoeopathiewatchblog zeigen seit 2018, was hinter den politischen Debatten um Heilpraktiker und Homöopathie passiert – und was das für Heilpraktiker, Ärzte und Patienten bedeutet.
Diese Arbeit braucht Zeit, Recherche und Absicherung.

Mit Ihrer Kaffeespende unterstützen Sie konkret:
– politische Recherchen
– neue Aktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
– rechtliche Absicherung des Blogs

Ein Kaffee kostet 5 Euro. Viele kleine Beiträge machen den Unterschied.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder hier direkt: PayPal-Spende. Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Mit Ihrer Unterstützung bleiben der Newsblog und der Watchblog Stimme der Homöopathie und Heilpraktiker, die gehört werden.

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

 

 

Bayerns Regierung stärkt Heilpraktikern den Rücken und nennt sie eine „sinnvolle Ergänzung“ der medizinischen Versorgung

Während auf Bundesebene regelmäßig über Einschränkungen des Heilpraktikerberufs diskutiert wird, kommt aus Bayern ein ganz anderes Signal. Die Bayerische Staatsregierung beschreibt Heilpraktiker in einer Stellungnahme an den Landtag als sinnvolle Ergänzung der medizinischen Versorgung, verteidigt die bestehenden Überprüfungen und spricht sich für die Wahlfreiheit von Versicherten und Krankenkassen aus.

Mehr als 24.000 Heilpraktiker im Freistaat

Schon die Zahlen machen deutlich, welche Bedeutung der Berufsstand in Bayern hat. Nach Angaben der Staatsregierung waren Ende 2024 insgesamt 24.307 Heilpraktiker im Freistaat gemeldet. Allein in Oberbayern praktizieren 13.300 Heilpraktiker.

Besonders interessant wird diese Zahl im Vergleich zum Empirischen Gutachten zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung. Dieses war zuletzt von rund 47.000 Heilpraktikern in ganz Deutschland ausgegangen. Rechnerisch würde damit mehr als jeder zweite Heilpraktiker Deutschlands in Bayern arbeiten.

Die Zahlen zeigen die Bedeutung des Berufsstandes in Bayern. Mit mehr als 24.000 Heilpraktikern prägen Heilpraktiker die Gesundheitsversorgung des Freistaats in erheblichem Umfang.

„Sinnvolle Ergänzung“ der medizinischen Versorgung

Noch bemerkenswerter ist die politische Bewertung der Staatsregierung. Während auf Bundesebene häufig über Risiken, Einschränkungen oder Reformbedarf gesprochen wird, wählt die Staatsregierung einen anderen Ansatz. Heilpraktiker könnten, so die Formulierung, wenn sie ihren Beruf „verantwortungsvoll und auf Basis gesicherter medizinischer Erkenntnisse“ ausüben, eine „sinnvolle Ergänzung der (schul)medizinischen Versorgung“ darstellen.

Das ist mehr als eine nüchterne Verwaltungsantwort. Die Staatsregierung erkennt damit ausdrücklich an, dass Heilpraktiker aus ihrer Sicht einen Platz innerhalb der bestehenden Versorgungslandschaft haben können.

Deutliches Lob für die Überprüfung

Interessant sind auch die Aussagen zur Heilpraktikerüberprüfung. Seit Jahren wird von Kritikern regelmäßig behauptet, die Überprüfungen seien uneinheitlich oder würden keinen ausreichenden Qualitätsstandard gewährleisten. Die Bayerische Staatsregierung zeichnet dagegen ein völlig anderes Bild.

Sie verweist darauf, dass die Fragen für den schriftlichen Teil bundesweit zentral erstellt werden, „mit Literaturstellen untermauert, regelmäßig überprüft und an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst“ werden. Daraus folge ein „bundeseinheitlicher Standard“.

Auch für die mündlichen Überprüfungen sieht die Staatsregierung eine bundesweit einheitliche Grundlage durch die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums.

Mit anderen Worten: Die Staatsregierung sieht hier kein beliebiges System, sondern ein Verfahren mit bundesweiten Standards und klaren Vorgaben.

Wahlfreiheit bleibt das entscheidende Argument

Auch bei der Frage alternativer Behandlungsansätze schlägt Bayern einen anderen Ton an als viele Akteure in Berlin. Die Staatsregierung verweist darauf, dass in der Bevölkerung weiterhin der Wunsch nach alternativen Behandlungsansätzen besteht. Gleichzeitig vertritt sie die Auffassung, dass Entscheidungen über entsprechende Angebote den Krankenkassen und Versicherten überlassen bleiben sollten. Eine bundesgesetzliche Änderung der bestehenden Möglichkeiten zur Kostenübernahme sei aus Sicht der Staatsregierung „nicht notwendig“.

Damit verteidigt Bayern indirekt ein Prinzip, das auch viele Heilpraktiker seit Jahren vertreten: Die Entscheidung über ergänzende Behandlungsangebote sollte möglichst nah bei Patienten bleiben.

Ein bemerkenswertes Signal aus München

Die Stellungnahme zeigt, dass die politische Debatte über Heilpraktiker in Deutschland keineswegs einheitlich verläuft.

Während auf Bundesebene häufig über neue Einschränkungen diskutiert wird, beschreibt die Bayerische Staatsregierung Heilpraktiker als sinnvolle Ergänzung der Versorgung, bescheinigt den Überprüfungen bundesweite Qualitätsstandards und spricht sich für Wahlfreiheit statt zusätzlicher Eingriffe aus.

Für viele Heilpraktiker dürfte das eine der positivsten politischen Stellungnahmen eines Bundeslandes der vergangenen Jahre sein.

 

In eigener Sache:
Wenn Sie die Arbeit des Newsblog und Watchblog, Sie gut zu informieren, unterstützen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu.


Unterstützen Sie den Newsblog und Watchblog mit einem Kaffee, damit sie für Sie weiter aktiv sein können

Der Heilpraktiker-Newsblog und der Homoeopathiewatchblog zeigen seit 2018, was hinter den politischen Debatten um Heilpraktiker und Homöopathie passiert – und was das für Heilpraktiker, Ärzte und Patienten bedeutet.
Diese Arbeit braucht Zeit, Recherche und Absicherung.

Mit Ihrer Kaffeespende unterstützen Sie konkret:
– politische Recherchen
– neue Aktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
– rechtliche Absicherung des Blogs

Ein Kaffee kostet 5 Euro. Viele kleine Beiträge machen den Unterschied.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder hier direkt: PayPal-Spende. Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Mit Ihrer Unterstützung bleiben der Newsblog und der Watchblog Stimme der Homöopathie und Heilpraktiker, die gehört werden.

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

 

Bundestag will Homöopathie im Vorbeigehen streichen: Auch im Gesundheitsausschuss fällt in drei Stunden kein Wort dazu

Wer wissen wollte, welchen Stellenwert die Homöopathie im laufenden Gesetzgebungsverfahren tatsächlich besitzt, bekam am Montag eine aufschlussreiche Antwort.

Fast drei Stunden lang diskutierte der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 22. Juni über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ich habe mir die Sitzung für die Leser des Watchblog und Newsblog angesehen, um sie anschließend zu informieren.

Rund 90 Verbände, Organisationen und Sachverständige waren eingeladen. Es ging um Krankenhäuser, Beitragssätze, Bürgergeldempfänger, Arzneimittelpreise, Psychotherapie, Pflege, Rettungsdienst und zahlreiche weitere Details des Gesetzes.

Zur Homöopathie fiel dagegen offenbar kein Wort, obwohl ihre Streichung ausdrücklich Teil des Gesetzentwurfs ist und Millionen Patienten sowie mehrere tausend homöopathisch tätige Ärzte betrifft. Das ist deshalb bemerkenswert, weil die geplante Streichung der Homöopathie und Anthroposophie aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen zu den bekanntesten und öffentlich am stärksten diskutierten Teilen des Gesetzes gehört.

Das bedeutet: Der Bundestag könnte das GKV-Aus für die Homöopathie in einer Sitzung Anfang Juli beschließen, ohne ein einziges Mal im Ausschuss oder Bundestag das Wort Homöopathie erwähnt oder darüber diskutiert zu haben.

Wie eine Anhörung im Gesundheitsausschuss funktioniert

Die öffentliche Anhörung ist die Phase des Gesetzgebungsverfahrens, in der die Abgeordneten die eingeladenen Verbände und Sachverständigen gezielt zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs befragen können.

Die Fraktionen stellen dabei ihre Fragen direkt an die geladenen Organisationen. Diese erläutern ihre Positionen, beantworten Nachfragen und weisen auf mögliche Probleme oder Änderungswünsche hin. Gerade kontroverse oder politisch umstrittene Punkte eines Gesetzes werden in solchen Anhörungen häufig ausführlich diskutiert.

Umso auffälliger ist, dass die Homöopathie in dieser Fragerunde keine Rolle spielte.

Zum zweiten Mal keine Debatte über Homöopathie

Bereits bei der ersten Lesung des Gesetzes am 12. Juni spielte die Homöopathie keine Rolle (Bericht im Watchblog). Damals diskutierten die Abgeordneten über Milliardenbeträge, Beitragssätze und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die geplante Streichung der Homöopathie wurde zwar mit dem Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, war aber kein Gegenstand einer erkennbaren politischen Auseinandersetzung.

Die Anhörung des Gesundheitsausschusses setzt dieses Bild nun fort. Laut der Mitschrift der Sitzung stellte keine Fraktion Fragen zur Homöopathie. Weder Regierungs- noch Oppositionsparteien griffen das Thema auf. Auch die Verbände und Sachverständigen beschäftigten sich nicht mit Homöopathie, sondern mit anderen Aspekten des Gesetzes.

Damit ist die Homöopathie inzwischen durch zwei zentrale parlamentarische Beratungsstufen gegangen, ohne dass sie einmal erwähnt, diskutiert, kritisiert oder verteidigt worden wäre.

Die Homöopathie war nicht einmal am Tisch vertreten

Bereits der Blick auf die Teilnehmerliste für den Gesundheitsausschuss hatte erkennen lassen, wohin die Reise geht. Eingeladen waren sämtliche relevanten Krankenkassenverbände, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Gemeinsame Bundesausschuss, Verbrauchervertreter, Pharmaunternehmen, Krankenhausverbände und zahlreiche weitere Organisationen des Gesundheitswesens.

Kein einziger Homöopathie-Verband befand sich auf der Liste der eingeladenen Verbände, die im Ausschuss reden durften. Weder der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte oder andere Organisationen der Homöopathie-Gemeinschaft erhielten die Möglichkeit, ihre Position vor dem Ausschuss darzustellen.

Damit wurde über die Zukunft der Homöopathie beraten, ohne dass Vertreter der Homöopathie selbst an der Anhörung beteiligt waren.

Die Diskussion fand vorher auf dem Papier statt

Ganz ausgeblendet war das Thema allerdings nicht. Vor der Anhörung hatten die eingeladenen Organisationen ihre Stellungnahmen schriftlich eingereicht. Dort wurde die Homöopathie durchaus thematisiert. Der Watchblog hatte seine Leser in mehreren Artikeln über die unterschiedlichen Positionen informiert.

Der GKV-Spitzenverband und weitere Kassenverbände unterstützten die Streichung der Homöopathie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte sogar weitergehende Einschränkungen. Kritik an der Streichung kam dagegen von den Herstellerverbänden BPI und Pharma Deutschland. Diese Debatte fand jedoch nicht mündlich in der Anhörung sondern in den schriftlichen Stellungnahmen statt, die der Bundestag in den vergangenen Tagen veröffentlicht hatte.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Denn die eigentliche Anhörung dient dazu, dass Abgeordnete nachfragen, Positionen gegeneinander abwägen und kontroverse Punkte vertiefen. Genau das geschah bei vielen anderen Themen des Gesetzes. Bei der Homöopathie offenbar nicht.

Was das politische Signal für die Homöopathie bedeuten kann

Die heutige Sitzung vermittelt deshalb einen Eindruck, der für die Homöopathie-Gemeinschaft ernüchternd sein dürfte. Die geplante Streichung erscheint im parlamentarischen Verfahren derzeit nicht als offener Streitpunkt. Sie wird vielmehr wie ein bereits weitgehend akzeptierter Bestandteil eines großen Finanz- und Reformgesetzes behandelt.

Anders formuliert: Die Debatte im Bundestag dreht sich derzeit nicht um die Frage, ob die Homöopathie-Streichung rückgängig gemacht werden soll. Sie dreht sich um die vielen anderen Milliardenfragen des Gesetzes. Nicht die Kritik an der Homöopathie prägte die Sitzung. Prägend war vielmehr, dass über ihre Streichung erneut beraten wurde, ohne dass die Homöopathie selbst Gegenstand einer sichtbaren parlamentarischen Debatte war.

Genau darin könnte die eigentliche Bedeutung dieser Anhörung liegen. Der Bundestag könnte die Homöopathie in einer Sitzung Anfang Juli streichen, ohne ein einziges Mal darüber diskutiert zu haben.

 

 

In eigener Sache:
Wenn Sie die Arbeit des Watchblog, Sie gut zu informieren, unterstützen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu.


Unterstützen Sie den Watchblog mit einem Kaffee, damit er für Sie weiter aktiv sein kann

Der Homoeopathiewatchblog zeigt gerade, was möglich ist: Leser stellen Fragen – und Spitzenpolitiker antworten. Öffentlich, nachvollziehbar, wirksam.
Diese Arbeit braucht Zeit, Recherche und Absicherung.

Mit Ihrer Kaffeespende unterstützen Sie konkret:
– politische Recherchen
– neue Aktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
– rechtliche Absicherung des Blogs

Ein Kaffee kostet 5 Euro. Viele kleine Beiträge machen den Unterschied.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder hier direkt: PayPal-Spende. Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Mit Ihrer Unterstützung bleibt der Watchblog eine Stimme der Homöopathie, die gehört wird.

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

 

Läuft jetzt dieselbe Medienstrategie gegen Osteopathie wie zuvor gegen Homöopathie? Spiegel, Tagesspiegel, SZ berichten zeitgleich kritisch

Mitte Juni erschien in drei großen deutschen Leitmedien nahezu zeitgleich dieselbe Botschaft: Osteopathie sei wissenschaftlich nicht überzeugend belegt. Tagesspiegel, Spiegel und Süddeutsche Zeitung griffen denselben Anlass auf, zitierten Experten aus demselben Netzwerk und zeichneten ein ähnliches Bild. Die Osteopathie erscheine als populär, aber wissenschaftlich fragwürdig.

Für mich als Gesundheitsjournalist für die Themen Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 wirkt dieses Muster vertraut. Denn genau so begannen in den vergangenen Jahren zahlreiche Medienoffensiven gegen die Homöopathie. Zunächst stand die Evidenzfrage im Mittelpunkt. Danach folgten Diskussionen über Finanzierung, Sonderregelungen und politische Legitimation. Am Ende ging es nicht mehr nur um die Frage, ob Homöopathie wirkt, sondern ob sie überhaupt noch einen Platz im Gesundheitssystem haben sollte.

Nun scheint dieselbe Argumentationslogik erstmals auch bei der Osteopathie sichtbar zu werden. Aus einer Diskussion über Rückenschmerzen wird innerhalb weniger Stunden eine Debatte über Finanzierung, Regulierung und sogar über die Sinnhaftigkeit eines Osteopathie-Berufsgesetzes.

Gleiche Botschaft, gleiche Richtung

Der Tagesspiegel schreibt am 18. Juni: „Die Studien zeigen keinen überzeugenden Nutzen der Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen“. Der Spiegel schreibt am 18. Juni, dass die Wirksamkeit der Osteopathie bei Rückenschmerzen nicht überzeugend belegt sei. Die Süddeutsche Zeitung formuliert am 19. Juni noch schärfer: „Basierend auf der verfügbaren Evidenz sollten die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Osteopathie nicht finanziell unterstützen“. Und dann folgt der Satz, der den politischen Kern freilegt: „Ob es überhaupt sinnvoll ist, eine Methode zu standardisieren, deren Nutzenbeweis bisher trotz etlicher Versuche nicht erbracht werden konnte, ist zudem fraglich“.

Auffällig außerdem. Bei zwei Medien haben Journalisten über Osteopathie geschrieben, die seit Jahren bekannt sind als Schreiber gegen Homöopathie und Heilpraktiker (Julian Ae im Spiegel, Werner Bartens in SZ). Diese lassen Personen der Skeptikerorganisationen als angebliche Experten zu Wort kommen.

Das ist keine bloße wissenschaftliche Einordnung mehr. Das ist eine politische Schlussfolgerung aus wissenschaftlicher Skepsis.

Das SMC als Verstärker

Auffällig ist auch die Rolle des Science Media Center (SMC). Sowohl Spiegel als auch Tagesspiegel und Süddeutsche Zeitung verweisen auf Experteneinschätzungen, die über das SMC verbreitet wurden. Das SMC stellt Journalisten wissenschaftliche Stellungnahmen zu aktuellen Themen zur Verfügung und fungiert in solchen Debatten als wichtiger Vermittler zwischen Wissenschaft und Medien. Ein Fokus liegt auf dem Thema „Evidenbasierte Medzin“

In der Süddeutschen Zeitung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aussagen des Gesundheitswissenschaftlers Daniel Belavy gegenüber dem Science Media Center gemacht wurden.

Belavy gehört zu den deutlichsten Kritikern der Osteopathie. In der SZ wird er mit der Aussage zitiert, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sollten die Osteopathie nicht finanziell unterstützen. Zudem erklärt er, weitere Studien seien eigentlich nicht mehr erforderlich.

Das SMC wirkt in dieser Debatte wie ein journalistischer Verteilungsknoten. Es verbreitet ausgewählte Experteneinschätzungen, die anschließend zeitgleich in mehreren Leitmedien auftauchen. Wenn dieselbe Expertenfigur, dieselbe Evidenzbewertung und ähnliche politische Schlussfolgerungen innerhalb weniger Stunden in mehreren großen Medien erscheinen, entsteht ein gemeinsamer Deutungsrahmen, der die öffentliche Debatte prägt.

Die SZ verschärft den Ton

Besonders deutlich wird das in der SZ. Dort bleibt der Text nicht bei der Frage, ob Osteopathie wirkt, sondern übersetzt den Befund sofort in ein Regulierungsurteil: Kein überzeugender Nutzen, also kein guter Grund für finanzielle Unterstützung, und im Zweifel auch kein gutes Argument für ein Berufsgesetz. Die Formulierung, dass „keine einheitlichen Standards und kein Berufsgesetz“ existieren und die derzeitige Lage fragwürdig sei, macht aus medizinischer Kritik eine ordnungspolitische Attacke.
Genau das ist der Punkt, an dem die Debatte über Therapie in eine Debatte über Berufspolitik kippt.

Muster wie bei Anti-Homöopathie-Kampagne

Wer dieses Muster kennt, erkennt sofort die Parallele zur Anti-Homöopathie-Kampagne. Auch dort beginnt die mediale Dramaturgie meist mit Evidenzkritik und endet bei der Frage, warum eine Methode überhaupt noch öffentlich unterstützt oder institutionell geschützt werden sollte.
Bei Osteopathie läuft gerade dieselbe Logik an: wissenschaftlich schwach, daher politisch angreifbar. Was als Studienkritik beginnt, endet als Ruf nach Entzug von Geld, Status und Anerkennung.

Warum das relevant ist

Das Problem ist nicht, dass Medien Evidenz prüfen. Das Problem ist die Verknüpfung von wissenschaftlichem Zweifel mit einer sehr klaren politischen Forderung von Journalisten. Die SZ formuliert sie am deutlichsten: Wenn sich der Nutzen nicht belegen lasse, sei es fraglich, ob man die Methode standardisieren solle.

Das ist die eigentliche Botschaft der Kampagne: Osteopathie soll nicht nur als Behandlung skeptisch gesehen werden, sondern als Berufsfeld und als erstattungsfähige Leistung gleich mit.

Der Mechanismus

Man kann den Mechanismus ziemlich präzise beschreiben:

  1. Ein aktueller Bericht liefert die Evidenzkritik.
  2. Das SMC stellt die passenden Expertenstimmen bereit und macht sie medial verwertbar.
  3. Mehrere große Medien übernehmen denselben Deutungsrahmen fast gleichzeitig.
  4. Die SZ zieht daraus die weitreichendste politische Konsequenz: kein Geld, fragwürdiges Berufsgesetz.
  5. So entsteht eine synchron wirkende Kampagne mit klarer Stoßrichtung gegen Komplementärmedizin.

Promis und Politiker kämpfen gegen das Homöopathie-Aus: Sarah Wiener, Otto Schily und weitere 20 Prominente schreiben an den Bundestag

Wenige Tage vor der entscheidenden Phase des Gesetzgebungsverfahrens zur Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhält die Homöopathie-Gemeinschaft Unterstützung von prominenter Seite.

Wie zuerst der Berliner Politikdienst Table.Briefings berichtete (Link zum Brief), haben bekannte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur einen gemeinsamen offenen Brief an Politik und Bundestag unterzeichnet. Darin wenden sie sich gegen die geplante Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Fernsehköchin Sarah Wiener, die Tatort-Schauspieler Hans-Jochen Wagner und Felix Klare, Ex-Bundesinnenminister Otto Schily, die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, CSU-Politiker Thomas Goppel sowie Unternehmer Peter Daniell Porsche und Alnatura-Gründer Götz Rehn.

Breite Allianz von Promis und Politik

Die Zusammensetzung der Unterzeichner fällt auf. Selten zuvor haben sich so viele bekannte Persönlichkeiten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gemeinsam öffentlich für den Erhalt der Homöopathie als Kassenleistung ausgesprochen.

Besonders bemerkenswert ist die politische Bandbreite. Zu den Unterstützern gehören ehemalige Spitzenpolitiker der SPD, der Grünen und der CSU. Damit entsteht kurz vor der Bundestagsentscheidung eine Art parteiübergreifende Homöopathie-Koalition.

Gerade dieser Aspekt dürfte politisch interessant sein. Die Debatte um die Homöopathie wird häufig als Konflikt zwischen politischen Lagern dargestellt. Der offene Brief zeigt dagegen, dass die Unterstützung für die Homöopathie weiterhin parteiübergreifend vorhanden ist. Politiker aus SPD, Grünen und CSU treten hier gemeinsam für den Erhalt der bisherigen Regelung ein.

Hinzu kommen Unternehmer, Wissenschaftler, Künstler und Medienpersönlichkeiten. Der offene Brief vermittelt damit den Eindruck, dass die Debatte über die Zukunft der Homöopathie längst nicht mehr nur innerhalb von Fachverbänden und Berufsorganisationen geführt wird.

Prominente melden sich kurz vor der Entscheidung

Der Zeitpunkt dürfte kein Zufall sein. Bereits am 22. Juni befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf. Anschließend stehen die weiteren Beratungen und die erwartete Schlussabstimmung im Bundestag an.

Der offene Brief erscheint damit genau in der Phase, in der politische Entscheidungen noch beeinflusst werden können. Anders als Demonstrationen, Mahnwachen oder Social-Media-Kampagnen richtet sich eine solche Aktion unmittelbar an politische Entscheidungsträger und die Medienöffentlichkeit.

Politiker kennen die Namen Otto Schily, Malu Dreyer oder Winfried Kretschmann. Journalisten kennen Sarah Wiener und die Tatort-Schauspieler. Unternehmer kennen den Namen Porsche. Genau darin könnte die eigentliche Bedeutung der Aktion liegen.

Was die Unterzeichner fordern

Inhaltlich wenden sich die Unterzeichner gegen die geplante Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin aus den freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sprechen von einer „teuren Fehlentscheidung zu Lasten von Patientinnen und Patienten“ und fordern die vollständige Rücknahme der entsprechenden Regelungen.

Zudem plädieren sie dafür, die Entscheidung über solche Leistungen weiterhin den Krankenkassen zu überlassen. Wörtlich heißt es:

„Wie bisher sollte der freie Wettbewerb der Krankenkassen entscheiden, ob die Leistungen über freiwillige Selektivverträge übernommen werden können.“

Wer den Brief unterzeichnet hat

Zu den Unterzeichnern gehören laut offenem Brief:

  • Otto Schily, „Bundesinnenminister a.D., SPD“
  • Malu Dreyer, „Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz a.D., SPD“
  • Winfried Kretschmann, „Ministerpräsident von Baden-Württemberg a.D., GRÜNE“
  • Thomas Goppel, „Bay. Staatsminister a.D., CSU“
  • Marion Caspers-Merk, „Parlamentarische Staatssekretärin a. D., SPD“
  • Prof. Dr. Edgar Franke, „Parlamentarischer Staatssekretär a.D., SPD“
  • Lukas Beckmann, „Mitgründer der GRÜNEN, Fraktionsgeschäftsführer Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN a.D.“
  • Dr. med. Holger Ludwig, „Sanitätsrat, Vorsitzender der Senioren-Union a.D.“
  • Dr. med. Konrad Schily, „MdB a.D., Gründungspräsident Univ. Witten/Herdecke“
  • Peter Daniell Porsche, „Aufsichtsrat Porsche Automobil Holding SE“
  • Prof. Dr. Götz Rehn, „Gründer Alnatura“
  • Andrea Galle, „Vorständin mkk – meine krankenkasse“
  • Prof. Dr.-Ing. Michael Sterner, „Professor für Energiespeicher und Energiesysteme an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg“
  • Sarah Wiener, „Fernsehköchin, MdEP a.D.“
  • Hans-Jochen Wagner, „Schauspieler, Tatort-Kommissar“
  • Felix Klare, „Schauspieler, Tatort-Kommissar“
  • Vladimir Jurowski, „Chefdirigent des Rundfunk-Sinfonieorchesters Berlin (RSB) und seit 2021 Generalmusikdirektor der Bayerischen Staatsoper“
  • Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann, „Medizinische Hochschule Hannover“
  • Prof. Dr. med. David Martin, „Universität Witten/Herdecke“
  • Prof. Dr. med. Friedrich Edelhäuser, „Universität Witten/Herdecke“
  • PD Dr. med. Silke Schwarz, „Universität Witten/Herdecke“

Ob der offene Brief das Gesetzgebungsverfahren noch beeinflussen kann, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Fest steht jedoch: Kurz vor der Entscheidung über das Homöopathie-Aus melden sich erstmals prominente Unterstützer aus SPD, Grünen, CSU, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur gemeinsam zu Wort. Für die Homöopathie-Gemeinschaft ist dies eine der prominentesten Unterstützungsaktionen der vergangenen Jahre.

(Titelfoto als Illustration auf Basis öffentlicher Bildvorlagen, u.a. Europ. Parlament, Wiki)

 

In eigener Sache:
Wenn Sie die Arbeit des Watchblog, Sie gut zu informieren, unterstützen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu.


Unterstützen Sie den Watchblog mit einem Kaffee, damit er für Sie weiter aktiv sein kann

Der Homoeopathiewatchblog zeigt gerade, was möglich ist: Leser stellen Fragen – und Spitzenpolitiker antworten. Öffentlich, nachvollziehbar, wirksam.
Diese Arbeit braucht Zeit, Recherche und Absicherung.

Mit Ihrer Kaffeespende unterstützen Sie konkret:
– politische Recherchen
– neue Aktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
– rechtliche Absicherung des Blogs

Ein Kaffee kostet 5 Euro. Viele kleine Beiträge machen den Unterschied.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder hier direkt: PayPal-Spende. Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Mit Ihrer Unterstützung bleibt der Watchblog eine Stimme der Homöopathie, die gehört wird.

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

 

Kein einziger Homöopathie-Verband darf bei Bundestags-Anhörung mitreden: Was dieses politische Warnsignal bedeutet / Exkurs: Wie ein Heilpraktikerverband 2020 seine Einladung erkämpfte

Kurzfassung für Schnellleser

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat 88 Verbände und Organisationen zur Anhörung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 22. Juni eingeladen. Auffällig: Kein einziger Homöopathie- oder Anthroposophie-Verband steht auf der Liste, obwohl das Gesetz die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen vorsieht.

Das ist ein politisches Warnsignal für Ärzte und Patienten. Wer an einer Bundestags-Anhörung teilnimmt, kann seine Position direkt gegenüber den Abgeordneten vertreten und Einfluss auf das weitere Gesetzgebungsverfahren nehmen.

Allerdings zeigt ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik im Bereich Heilpraktiker, dass eine Nicht-Einladung nicht automatisch das Ende aller Einflussmöglichkeiten bedeutet. Beim MTA-Reformgesetz 2020, das Heilpraktiker unmittelbar betraf, wurden Heilpraktikerverbände zunächst ebenfalls nicht eingeladen. Nach Interventionen des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) wurde die Einladung nachgeholt. Der Fall zeigt: Verbände müssen eine Nicht-Einladung nicht zwangsläufig akzeptieren. Ob Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände der Ärzte und Patienten einen ähnlichen Weg gehen, dürfte sich in den kommenden Tagen zeigen.

Warum die Nicht-Einladung der Homöopathie-Verbände ein politisches Warnsignal ist – Details, Hintergründe und mögliche Folgen

Am 12. Juni fand die erste Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Anschließend wurde der Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss überwiesen, wo nun die Detailberatungen stattfinden. Dort soll am 22. Juni eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen stattfinden. Auffällig ist bereits jetzt: Homöopathie-Verbände der Ärzte und Patienten sind nicht vertreten.

Heute hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Liste der Organisationen veröffentlicht, die im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angehört werden sollen. Insgesamt umfasst die Liste 88 Verbände, Institutionen und Organisationen. Darunter finden sich Krankenkassen, Ärzteverbände, Krankenhausgesellschaften, Patientenvertreter, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Pharmaorganisationen und zahlreiche weitere Akteure des Gesundheitswesens.

Auffällig ist jedoch, wer auf dieser Liste fehlt:

Kein einziger Homöopathie-Verband der Ärzte und Patienten wurde eingeladen.

Weder der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) noch WissHom, der BPH, die Hufelandgesellschaft, GESUNDHEIT AKTIV, die Kampagne „weil’s hilft“ oder anthroposophische Ärzteorganisationen wie GAÄD und DAMiD finden sich unter den geladenen Auskunftspersonen. Die Bundestagsfraktionen verzichten auf die Expertise von Homöopathie-Verbänden.

Die Liste wurde laut Bundestag „auf Vorschlag aller Fraktionen“ erstellt. Das bedeutet, dass CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke etc. Vorschläge einbringen konnten. Trotzdem erhielt keiner der einschlägigen Homöopathie- oder Anthroposophie-Verbände einen Platz in der offiziellen Anhörung.

Dabei enthält das Gesetz ausgerechnet eine Regelung, die Homöopathie und anthroposophische Medizin unmittelbar betrifft. Künftig sollen gesetzliche Krankenkassen diese Leistungen weder als Satzungsleistung noch über besondere Versorgungsverträge finanzieren dürfen.

Frist für Stellungnahmen läuft bereits

Die angeschriebenen Organisationen müssen ihre schriftlichen Stellungnahmen bis zum 18. Juni einreichen.

Die öffentliche Anhörung findet am 22. Juni im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Dort werden die geladenen Verbände ihre Positionen zum Gesetz erläutern und Fragen der Abgeordneten beantworten.

Anschließend beraten die Fraktionen über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf, bevor Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entscheiden.

Warum die Anhörung wichtig ist

Die Anhörung des Gesundheitsausschusses gehört zu den wichtigsten Stationen eines Gesetzgebungsverfahrens. Hier erhalten Verbände, Fachgesellschaften, Krankenkassen, Patientenorganisationen und andere betroffene Akteure die Möglichkeit, ihre Position offiziell in die parlamentarischen Beratungen einzubringen.

Die geladenen 88 Organisationen können schriftliche Stellungnahmen abgeben, ihre Argumente vor den Abgeordneten erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten. Nicht selten greifen Fraktionen Argumente aus solchen Anhörungen auf oder formulieren auf dieser Grundlage Änderungsanträge.

Wer auf der offiziellen Liste steht, erhält damit direkten Zugang zum parlamentarischen Verfahren. Wer wie die Homöopathie- und Anthroposophei-Verbände nicht eingeladen wird, kann zwar weiterhin Gespräche mit Abgeordneten führen oder öffentlich Stellung beziehen, hat jedoch keine Möglichkeit, seine Position im Rahmen der offiziellen Anhörung des Bundestages vorzutragen.

Vor diesem Hintergrund erhält das Fehlen sämtlicher Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände zusätzliches politisches Gewicht.

Politisches Signal aus Berlin

Das Fehlen der Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände ist mehr als ein organisatorisches Detail. Bereits während der ersten Lesung des Gesetzes am 12. Juni spielte Homöopathie im Bundestag praktisch keine Rolle. Obwohl die geplante Streichung Teil des Gesetzentwurfs ist, wurde sie von keinem der 17 Redner erwähnt. Stattdessen standen Krankenkassenfinanzen, Beitragssätze und Strukturreformen im Mittelpunkt.

Die Kombination aus erster Lesung und Anhörungsliste deutet darauf hin, dass die Bundestagsfraktionen die geplante Streichung derzeit nicht als eigenständiges gesundheitspolitisches Streitthema behandeln. Aus Sicht des Parlaments erscheint sie bislang als Teil eines größeren Finanz- und Strukturgesetzes.

Was bedeutet das für die Homöopathie-Verbände?

Für die Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände ist dies ein deutliches Warnsignal. Die Veröffentlichung der Anhörungsliste zeigt, dass die bisherige Verbands-Strategie bislang nicht dazu geführt hat, dem Thema einen sichtbaren Platz im parlamentarischen Verfahren zu verschaffen.

Homöopathie-Verbände machen in ihren Newslettern seit Mai auf Aktivitäten aufmerksam. Solche Aktivitäten können Aufmerksamkeit auf Social Media erzeugen und die eigenen Mitglieder ansprechen. Sie ersetzen jedoch keine politische Interessenvertretung im parlamentarischen Raum. Entscheidend ist aktuell die Frage, ob ein Thema bei Abgeordneten, Fraktionen, Ministerien und Ausschüssen tatsächlich Gehör findet.

Die nun veröffentlichte Anhörungsliste legt nahe, dass dies bislang nur begrenzt gelungen ist. Obwohl die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin Gegenstand des Gesetzes ist, wurde kein einziger einschlägiger Homöopathie-Verband für die offizielle Anhörung des Bundestages berücksichtigt. Für die Homöopathie-Verbände stellt sich damit die Frage, ob die bisherige Schwerpunktsetzung ihrer Aktivitäten ausreichend war oder ob in den verbleibenden Tagen stärker auf klassische politische Arbeit gesetzt werden muss: Gespräche mit Abgeordneten, Kontakte in die Fraktionen, fachliche Stellungnahmen und konkrete Vorschläge für Änderungsanträge.


Exkurs: Wie der Heilpraktiker-Verband FDH seine Einladung zur Bundestags-Anhörung erkämpfte

Das GKV-Aus der Homöopathie betrifft Ärzte und Patienten, es betrifft Heilpraktiker im Bereich Abrechnung nicht.

Trotzdem möchte ich auf ein Beispiel aus der Heilpraktikerschaft von 2020 hinweisen – als Beleg für professionelle Lobbyarbeit. Denn die fehlende Einladung eines Verbandes bedeutet nicht zwangsläufig, dass dessen Einflussmöglichkeiten erschöpft sind und er die Nichteinladung widerspruchslos akzeptieren muss. Das zeigt ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre.

Als der Bundestag 2020 über das MTA-Reformgesetz beriet, standen auch Regelungen zur Diskussion, die erhebliche Auswirkungen auf Heilpraktiker und ihre Labortätigkeit haben konnten. Heilpraktikerverbände gehörten nicht zu den eingeladenen Verbänden bei der Anhörung. Das kritisierte der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH).

Der FDH akzeptierte die Nichteinladung der Heilpraktiker-Verbände nicht, sondern machte gegenüber Bundestag und Politik deutlich, dass Heilpraktiker von den geplanten Regelungen unmittelbar betroffen waren. Mit Erfolg: Der FDH wurde nachträglich als Sachverständiger zur Anhörung eingeladen und konnte seine Position in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Am Ende wurden die für Heilpraktiker besonders kritischen Punkte entschärft. Die Lobbyarbeit der Heilpraktiker (hier FDH) hatte Erfolg.

Ich zitiere aus dem Artikel von 2021, den Sie im Heilpraktiker-Newsblog lesen können (Link): „Das Drama verläuft für den Gesundheitsminister Spahn anders, als er dachte. Er sieht sich nach Stellungnahme des FDH plötzlich Fragen des Gesundheitsausschusses und der eigenen Partei ausgesetzt, warum und wie er ohne Anhörung Laborleistungen für Heilpraktiker streichen will. Ab jetzt bekommt Spahn Gegenwind: Der Gesundheitsausschuss setzt eine öffentliche Anhörung an, bei der auch das Thema Heilpraktiker/Laborleistungen auf der Tagesordnung steht. Eingeladen wird der Dachverband der Deutschen Heilpraktiker DDH, bei dem der Fachverband Deutscher Heilpraktiker Mitglied ist – und der mit seiner Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig im Gesundheitsausschuss den Abgeordneten Rede und Antwort steht (Link zur Anhörung). Ihre Aussage im Ausschuss bringt viele Abgeordnete zum Nachdenken für die Heilpraktiker, wie sich später zeigt.“

Der Vorgang zeigt, dass Anhörungslisten nicht zwingend das letzte Wort sein müssen. Entscheidend ist häufig, ob Verbände ihre politische Betroffenheit überzeugend darstellen und ausreichend Kontakte zu den zuständigen Abgeordneten und Fraktionen besitzen, um Gehör zu finden.

Diese Geschichte des Heilpraktikerverbandes FDH könnte ein Ansporn für die Homöopathie-Verbände der Ärzte und Patienten sein, nicht aufzugeben, sondern sich durchzusetzen.


 

Was können die Homöopathie-Verbände jetzt noch tun?

Beendet ist das parlamentarische Verfahren damit noch nicht.

Homöopathie-Verbände können weiterhin:

  • Abgeordnete ansprechen
  • eigene Stellungnahmen veröffentlichen
  • Fraktionen mit Argumentationspapieren versorgen
  • Medienarbeit betreiben
  • versuchen, parlamentarische Änderungsanträge anzustoßen

Allerdings wird die Zeit knapp.

Derzeit ist kein öffentlich bekannter Änderungsantrag veröffentlicht worden, der die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus dem Gesetzentwurf entfernen würde. Auf der Tagesordnung der Anhörung stehen verschiedene Änderungs- und Oppositionsanträge zu anderen Bereichen der GKV-Finanzierung. Hinweise auf einen konkreten parlamentarischen Vorstoß zur Rücknahme der Homöopathie-Regelung liegen bislang nicht vor.

Damit dürfte die Anhörung am 22. Juni zu den letzten verbliebenen Gelegenheiten gehören, das Thema überhaupt noch sichtbar in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Infokasten

Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses

Termin: 22. Juni 2026, 14:15 bis 16:45 Uhr
Eingeladene Verbände: 88 (ohne Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände)
Ort: Paul-Löbe-Haus, Berlin

Infoseite zu Anhörung: GKV-Stabilisierungsgesetz (Link https://www.bundestag.de/ausschuesse/gesundheit/anhoerungen/1184692-1184692 )

Infoseite über eingeladene Verbände (PDF): https://www.bundestag.de/resource/blob/1184826/Anlage-2-Liste-Auskunftspersonen-GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.pdf

Frist für Stellungnahmen

18. Juni 2026

Unter den 88 eingeladenen Organisationen finden sich:

  • Krankenkassenverbände
  • Ärzteverbände
  • Psychotherapeuten
  • Apotheker
  • Pharmaindustrie
  • Krankenhausverbände
  • Patientenorganisationen
  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände
  • Hilfsorganisationen
  • Cannabis-Patienten
  • Hebammen
  • Logopäden
  • Physiotherapeuten
  • Ergotherapeuten

aber kein einziger Homöopathie-Verband, keine anthroposophische Ärzteorganisation und kein anthroposophisches Krankenhaus.

Das macht die Nichtberücksichtigung der Homöopathie-Verbände politisch noch auffälliger, weil die Liste insgesamt sehr breit angelegt wurde.

Nicht eingeladen

  • Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)
  • WissHom
  • Hufelandgesellschaft
  • BPH
  • GESUNDHEIT AKTIV / „weil’s hilft“
  • anthroposophische Ärzteverbände wie GAÄD oder DAMiD
  • anthroposophische Krankenhäuser

Keine Änderungsanträge zur Homöopathie

Bislang ist kein öffentlich bekannter Änderungsantrag veröffentlicht worden, der die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus dem Gesetzentwurf herausnehmen würde.

Bundestag debattiert erstmals über das geplante Homöopathie-Aus – Doch das Wort Homöopathie fällt kein einziges Mal

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 12. Juni, von 9 bis 10.10 Uhr erstmals über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Ich habe mir die Debatte für die Leser des Watchblog angesehen, zusammengefasst und in diesem Artikel die Bedeutung für die Homöopathie eingeordnet.

Das Gesetz enthält unter anderem die von der Bundesregierung geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Gesetzentwurf kann auf der Bundestagswebsite nachgelesen werden (Link, Stand 26.5.).

Wer jedoch eine politische Debatte über Homöopathie erwartet hatte, wurde überrascht. Während der rund 70-minütigen Aussprache mit insgesamt 17 Rednern plus Kurzinterventionen und Zwischenfragen fiel das Wort „Homöopathie“ kein einziges Mal. Auch Anthroposophie, Satzungsleistungen, Therapiefreiheit oder die Wahlfreiheit der Versicherten spielten in der Debatte keine Rolle.

Stattdessen standen Krankenkassenfinanzen, Beitragssätze, Krankenhausversorgung und die langfristige Finanzierung des Gesundheitssystems im Mittelpunkt.

Die einzige indirekte Erwähnung kam von Gesundheitsministerin Warken

Die einzige Aussage, die sich indirekt auf die geplante Streichung beziehen lässt, kam von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie formulierte zu Beginn ihrer Rede zwei Leitlinien des Gesetzes. Erstens müsse künftig wieder eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ gelten. Zweitens dürften Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur finanziert werden, wenn sie einen „nachweislichen Nutzen“ hätten.

Damit griff Warken die Argumentationslinie auf, mit der die Bundesregierung die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin seit Monaten begründet. Einen direkten Bezug zur Homöopathie stellte sie jedoch nicht her.

Bemerkenswert ist dabei, dass keine weiteren Redner diesen Gedanken aufgriffen. Weder SPD, Grüne, Linke noch CDU oder CSU erwähnten Homöopathie oder die Frage der Evidenz ausdrücklich.

17 Redner – keine einzige Erwähnung

An der Debatte beteiligten sich insgesamt 17 Abgeordnete und Regierungsvertreter.

Für die CDU/CSU sprachen Nina Warken, Simone Borchardt, Emmi Zeulner, Thomas Pauls und Hendrik Streeck.

Für die SPD sprachen Christos Pantazis, Lina Seitzl und Matthias Mieves.

Für die Grünen Janosch Dahmen, Linda Heitmann und Paula Piechotta.

Für die AfD Martin Sichert, Nicole Hess und Claudia Weiss.

Für die Linke Stella Merendino und Ates Gürpinar.

Hinzu kam Stefan Seidler vom SSW.

Keiner dieser Redner erwähnte Homöopathie, Anthroposophie oder die geplante Streichung ausdrücklich.

Was bedeutet das politisch?

Die Debatte liefert ein auffälliges Signal. Einerseits bestätigte Gesundheitsministerin Warken erneut den evidenzorientierten Ansatz der Bundesregierung. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen künftig einen nachweisbaren Nutzen besitzen.

Andererseits deutet die Debatte darauf hin, dass die geplante Streichung der Homöopathie im parlamentarischen Verfahren bislang keinen eigenständigen politischen Konflikt auslöst. Weder Befürworter noch Gegner der Regelung griffen das Thema auf. Das spricht dafür, dass die Bundesregierung die Streichung nicht als eigenständiges gesundheitspolitisches Projekt behandelt, sondern als einen von vielen Bestandteilen ihres umfassenden Finanz- und Reformpakets für die gesetzliche Krankenversicherung.

Bemerkenswert ist zudem, dass sich keine Oppositionsfraktion gegen die geplante Streichung positionierte. Selbst Parteien und Abgeordnete, die sich in der Vergangenheit wiederholt offen für Homöopathie oder die Therapiefreiheit ausgesprochen hatten, nutzten die Debatte nicht für Kritik an der Regelung oder für Forderungen nach Änderungen am Gesetzentwurf.

Ebenso auffällig war die andere Seite der Debatte: Auch die Befürworter der Streichung verzichteten auf eine politische Verteidigung der Maßnahme. Obwohl die Bundesregierung die Regelung seit Monaten mit dem Anspruch einer stärkeren Evidenzorientierung begründet, erwähnte außer Gesundheitsministerin Nina Warken niemand das Thema. Wer die öffentliche Diskussion der vergangenen Monate verfolgt hat, hätte erwarten können, dass insbesondere SPD oder Grüne die Streichung als Beispiel evidenzbasierter Gesundheitspolitik hervorheben würden. Auch das geschah nicht.

Die erste Lesung hinterlässt damit einen ungewöhnlichen Eindruck: Die Bundesregierung hält an ihrer Linie fest, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig stärker am nachweisbaren Nutzen auszurichten. Gleichzeitig war die konkrete Streichung der Homöopathie im Bundestag politisch praktisch unsichtbar. Weder wurde sie verteidigt noch angegriffen.

Was bedeutet die erste Lesung überhaupt?

Mit der ersten Lesung ist das Gesetz noch nicht beschlossen. Die erste Lesung dient vor allem dazu, die grundsätzlichen Positionen der Fraktionen sichtbar zu machen. Über einzelne Paragraphen wird dabei normalerweise noch nicht entschieden. Die eigentliche Arbeit beginnt nun im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort werden die einzelnen Regelungen des Gesetzes in den kommenden Tagen beraten.

Jetzt geht das Gesetz in den Gesundheitsausschuss

Nach der ersten Lesung wurde das Gesetz an den Gesundheitsausschuss und an weitere Ausschüsse überwiesen. Dort könnten noch Änderungen am Gesetzentwurf eingebracht werden. Nach derzeitigen Informationen wird für die zweite Junihälfte (voraussichtlich 22. Juni) eine Anhörung von Sachverständigen erwartet. Dort erhalten Verbände, Krankenkassen, Wissenschaftler und weitere Experten die Möglichkeit, Stellungnahmen in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft dürfte dies eine der letzten Gelegenheiten sein, Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.

Wo sind Änderungen noch möglich?

Grundsätzlich können zwischen erster und zweiter Lesung weiterhin Änderungsanträge eingebracht werden.

Möglich wären beispielsweise:

  • Stellungnahmen von Verbänden
  • Gespräche mit Abgeordneten
  • Eingaben an Ausschussmitglieder
  • öffentliche Positionierungen von Krankenkassen
  • Sachverständigenanhörungen
  • Änderungsanträge aus den Fraktionen

Ob sich hierfür parlamentarische Mehrheiten finden, ist derzeit allerdings offen.

Wie geht es weiter?

Nach Abschluss der Ausschussberatungen kehrt das Gesetz in den Bundestag zurück. Dort folgen zweite und dritte Lesung sowie die Schlussabstimmung. Nach bisherigen Planungen könnte dies bereits Ende Juni (voraussichtlich 26. Juni) sein.

Erst dann entscheidet sich endgültig, ob die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin unverändert beschlossen wird oder ob bis dahin noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden.

Die erste Lesung hat damit vor allem eine Erkenntnis geliefert: Obwohl das Gesetz die Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar betrifft, spielte das Thema in der ersten Bundestagsdebatte praktisch keine Rolle. Das einzige erkennbare Signal kam indirekt von Gesundheitsministerin Nina Warken, die den Grundsatz formulierte, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssten künftig einen nachweisbaren Nutzen besitzen.

Kann das Homöopathie-Aus noch juristisch gestoppt werden? Welche Hebel und Chancen ein Anwalt sieht

Seit Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung, Homöopathie und anthroposophische Medizin aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, wird intensiv über politische Strategien, Demonstrationen und Protestaktionen diskutiert. Gleichzeitig stellen sich viele Patienten und Ärzte eine andere Frage: Kann das Vorhaben juristisch gestoppt werden?

Um die rechtliche Lage der Homöopathie besser einordnen zu können, habe ich meinen Rechtsanwalt um eine erste Einschätzung mit Blick auf Homöopathie gebeten. Die juristischen Überlegungen habe ich für diesen Artikel in allgemein verständliche Sprache übersetzt und journalistisch eingeordnet.

Auch ein Anwalt der anthroposophischen Ärzte hat sich dem Thema „Was kann man juristisch tun?“ gewidmet – mit speziellem Blick auf die anthroposophische Medizin. Mehr dazu am Ende dieses Artikels unter Punkt 10.

Noch ist das gesetzgeberische Verfahren nicht abgeschlossen. Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf die möglichen juristischen Angriffspunkte. Denn wer über eine spätere Klage oder ein verfassungsrechtliches Vorgehen nachdenkt, wird nicht nur die medizinische Debatte führen müssen, sondern vor allem die Fragen nach Transparenz, Gleichbehandlung, Satzungsautonomie und Vertrauensschutz.

 

1. Zuerst entscheidet die Politik

Aus juristischer Sicht beginnt die Analyse mit einer einfachen Feststellung: Noch gibt es kein Gesetz. Das Vorhaben befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren, Bundestag und Bundesrat müssen sich erst noch damit befassen.

Das bedeutet aber nicht, dass rechtliche Fragen erst später relevant werden. Im Gegenteil: Gerade weil der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung einen großen Spielraum hat, kommt es umso stärker darauf an, wie er diesen Spielraum nutzt und begründet.

Ein zentraler Punkt ist dabei: Wenn eine politische Entscheidung ausdrücklich mit wissenschaftlicher Evidenz gerechtfertigt wird, muss auch nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage diese Bewertung erfolgt ist. Je stärker sich der Staat auf Evidenz beruft, desto wichtiger wird die Frage nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

2. Die Evidenzfrage als möglicher Hebel

Die Bundesregierung begründet die geplante Streichung damit, dass für Homöopathie und anthroposophische Medizin kein ausreichender wissenschaftlicher Nutzennachweis vorliege. In der öffentlichen Debatte wirkt das oft wie ein abgeschlossenes Urteil. Juristisch ist die Lage jedoch offener.

Für ein späteres Verfahren könnte weniger entscheidend sein, ob Homöopathie im medizinischen Sinn wirkt oder oder aus Sicht der Gegner nicht wirkt. Viel wichtiger könnte die Frage sein, ob die politische Entscheidung auf einem belastbaren, einheitlichen und transparenten Bewertungsverfahren beruht.

Genau hier liegt ein möglicher Ansatzpunkt: Wenn die Regierung mit wissenschaftlicher Evidenz argumentiert, aber keine klaren, veröffentlichten Kriterien erkennen lässt, könnte das die rechtliche Begründung angreifbar machen. Ein Gericht würde dann nicht die medizinische Grundsatzdebatte führen, sondern prüfen, ob die Entscheidung sachlich nachvollziehbar vorbereitet wurde.

3. Satzungsautonomie der Krankenkassen

Besonders interessant ist die Lage der Krankenkassen selbst. Bisher konnten viele Kassen Homöopathie und anthroposophische Medizin als Satzungsleistungen anbieten. Diese Leistungen gehörten nicht zum Pflichtkatalog der GKV, sondern wurden freiwillig zusätzlich gewährt.

Wenn diese Möglichkeit nun gesetzlich gestrichen wird, geht es nicht nur um Homöopathie, sondern auch um die Frage, wie weit der Gesetzgeber die freiwillige Gestaltung der Krankenkassen begrenzen darf. Der Bundesrat hat diesen Punkt bereits aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass Satzungsleistungen ein wichtiges Wettbewerbsinstrument der Kassen sind.

Für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung könnte das ein entscheidender Hebel sein. Denn dann stünde weniger die Frage im Mittelpunkt, ob Homöopathie gefördert werden soll, sondern ob der Bund in einen bislang zulässigen Gestaltungsspielraum eingreift.

4. Rechte von Patienten und Versicherten

Viele Versicherte nutzen homöopathische Behandlungen seit Jahren. Daraus entsteht verständlicherweise die Frage, ob ihnen der Wegfall dieser Leistungen rechtlich entgegengehalten werden kann.

Einen allgemeinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Erstattung einer bestimmten Therapieform gibt es zwar grundsätzlich nicht. Dennoch können Patientenrechte, Vertrauensschutz und Gleichbehandlung in einer späteren Prüfung eine Rolle spielen. Vor allem dann, wenn langjährig gewachsene Versorgungsstrukturen abrupt verändert werden, kann das rechtlich relevant werden.

Entscheidend ist: Zwischen dem Recht auf medizinische Behandlung und einem Anspruch auf Finanzierung einer bestimmten Behandlung muss unterschieden werden. Gerade diese Trennung eröffnet aber auch die Möglichkeit, den Wegfall der Leistung rechtlich genauer zu hinterfragen.

5. Berufsfreiheit und wirtschaftliche Folgen

Auch die Berufsfreiheit von Ärzten kann in der Debatte eine Rolle spielen. Wer seit Jahren mit Homöopathie arbeitet, könnte durch den Wegfall der Erstattungsmöglichkeit wirtschaftlich betroffen sein.

Ein direktes Verbot der Methode enthält das Vorhaben jedoch nicht. Ärzte dürften weiterhin homöopathisch behandeln. Verändert würden vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen.

Das ist rechtlich relevant, weil auch wirtschaftliche Nachteile in bestimmten Fällen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen können. Ob daraus ein tragfähiger Angriffspunkt folgt, müsste im Einzelfall geprüft werden. Ganz ausgeschlossen ist ein solcher Ansatz aber nicht.

6. Therapiefreiheit ist nicht Erstattungsfreiheit

In der öffentlichen Diskussion wird häufig mit dem Begriff Therapiefreiheit argumentiert. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass Therapiefreiheit und Kassenleistung zwei verschiedene Dinge sind.

Die Therapiefreiheit schützt grundsätzlich die ärztliche Entscheidung für eine bestimmte Behandlungsmethode. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Methode auch von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden muss.

Für die juristische Debatte ist das wichtig: Ein Arzt kann weiterhin homöopathisch behandeln. Ein Patient kann diese Behandlung weiterhin in Anspruch nehmen. Die eigentliche Frage lautet nur, ob die Versichertengemeinschaft dafür weiter aufkommen soll.

Gerade diese Trennung eröffnet Raum für juristische Argumente. Denn wenn die Behandlung selbst erlaubt bleibt, der Zugang zur Erstattung aber ausgeschlossen wird, stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber den Rahmen dafür verfassungsrechtlich korrekt gezogen hat.

7. Weitere juristische Ansatzpunkte

Neben der Satzungsautonomie und der Evidenzfrage gibt es weitere mögliche Ansatzpunkte. Dazu zählen die Gleichbehandlung im GKV-System, mögliche Vertrauensschutzgesichtspunkte und die besondere Stellung anthroposophischer Versorgungsstrukturen.

Auch die Frage, warum gerade diese Leistungen herausgenommen werden sollen, kann rechtlich relevant sein. Wenn andere umstrittene Leistungen im System verbleiben, könnte das eine Gleichbehandlungsfrage aufwerfen. Das führt noch nicht automatisch zu einem Erfolg, kann aber in einer späteren Klage eine Rolle spielen.

Für Betroffene und Verbände ist deshalb wichtig: Eine juristische Auseinandersetzung müsste nicht zwingend an der Frage scheitern, ob Homöopathie wirkt. Sie könnte vielmehr an der Begründung, der Systematik und der Ausgestaltung der Regelung ansetzen.

8. Welche Klagewege wären denkbar?

Sollte das Gesetz in Kraft treten, kämen je nach Betroffenheit unterschiedliche rechtliche Schritte in Betracht. Denkbar wären etwa verfassungsrechtliche Verfahren, die auf die Berufsfreiheit, den Gleichbehandlungsgrundsatz, den Vertrauensschutz oder die Satzungsautonomie gestützt werden.

Wer genau klagebefugt wäre, müsste im Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommen könnten Krankenkassen, Berufsverbände, Ärzte oder unter Umständen auch andere unmittelbar Betroffene.

Wichtig ist: Der juristische Weg wäre zwar anspruchsvoll, aber keineswegs aussichtslos von vornherein. Gerade weil mehrere Rechtsfragen zusammentreffen, könnte eine spätere Klage mehr Angriffspunkte haben, als es die politische Debatte auf den ersten Blick vermuten lässt.

9. Zwischen Politik und Recht

Aus heutiger Sicht bleibt die politische Entscheidung der erste und wichtigste Schritt. Doch parallel dazu entstehen bereits jetzt die rechtlichen Fragen, die später entscheidend werden könnten.

Die interessantesten Punkte sind dabei nicht allein die medizinische Wirksamkeit, sondern die Transparenz der Evidenzbewertung, die Grenzen der Satzungsautonomie, mögliche Gleichbehandlungsfragen und die verfassungsrechtliche Einordnung des Eingriffs.

Genau deshalb ist das Homöopathie-Aus nicht nur ein politischer Streit, sondern auch eine juristische Frage. Und gerade auf dieser Ebene gibt es durchaus Argumente, die Betroffene und Verbände ernsthaft prüfen lassen könnten.

10. Wie sieht ein Anwalt der anthroposophischen Ärzte den möglichen Klageweg?

Auch auf Seiten der anthroposophischen Medizin hat inzwischen eine erste juristische Prüfung begonnen. Der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) hat einen Anwalt mit einer ersten rechtlichen Einschätzung beauftragt. Dabei geht es aus Sicht der Anthroposophie um deutlich mehr als die Homöopathie. Nach Darstellung des Anwalts würden nicht nur Arzneimittel aus der GKV-Erstattung ausgeschlossen. Betroffen wären auch anthroposophische Therapien wie Heileurythmie, anthroposophische Kunsttherapie oder Rhythmische Massage, die bisher über Satzungsleistungen oder besondere Versorgungsverträge finanziert werden konnten. Der Anwalt sieht mehrere mögliche rechtliche Ansatzpunkte, darunter die fehlende Auseinandersetzung des Gesetzentwurfs mit der wissenschaftlichen Literatur, mögliche Ungleichbehandlungen gegenüber anderen GKV-Leistungen sowie Fragen der Satzungsautonomie der Krankenkassen. Die Hürden für Klagen seien zwar hoch und der Gesetzgeber verfüge grundsätzlich über einen weiten Gestaltungsspielraum. Gleichzeitig komme der Anwalt zu dem Ergebnis, dass spätere Klagen „nicht aussichtslos“ seien, insbesondere wenn die gesetzliche Ausgestaltung auf unzureichenden Tatsachengrundlagen oder einer willkürlichen Ungleichbehandlung beruhe.

 

 

In eigener Sache:
Wenn Sie die Arbeit des Watchblog unterstützen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu.


Unterstützen Sie den Watchblog mit einem Kaffee, damit er für Sie weiter aktiv sein kann

Der Homoeopathiewatchblog zeigt gerade, was möglich ist: Leser stellen Fragen – und Spitzenpolitiker antworten. Öffentlich, nachvollziehbar, wirksam.
Diese Arbeit braucht Zeit, Recherche und Absicherung.

Mit Ihrer Kaffeespende unterstützen Sie konkret:
– politische Recherchen
– neue Aktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
– rechtliche Absicherung des Blogs

Ein Kaffee kostet 5 Euro. Viele kleine Beiträge machen den Unterschied.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder hier direkt: PayPal-Spende. Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Mit Ihrer Unterstützung bleibt der Watchblog eine Stimme der Homöopathie, die gehört wird.

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

 

Welche Folgen hätte ein Osteopathie-Berufsgesetz für Heilpraktiker? CDU-Gesundheitspolitikerin Borchardt äußert sich erstmals dazu

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt, hat auf Abgeordnetenwatch Anfang Juni eine neue Stellungnahme zur geplanten berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie abgegeben (Link ). Erstmals äußert sie sich konkret zu der Frage, welche Folgen ein mögliches Osteopathie-Berufsgesetz für Heilpraktiker haben könnte.

Die Antwort fällt deutlich differenzierter aus als viele ihrer früheren Stellungnahmen.

Keine Garantie für den heutigen Zustand

Der wichtigste Satz steht gleich am Anfang ihrer Antwort: „Eine Garantie, dass jede derzeitige Ausübungsform im Heilpraktikerbereich in jeder denkbaren künftigen Gesetzeslage unverändert bleibt, kann ich nicht geben.“ Damit sagt Borchardt erstmals ausdrücklich, dass Heilpraktiker theoretisch von einem künftigen Osteopathie-Berufsgesetz betroffen sein könnten. Diese Möglichkeit lässt sie bewusst offen.

In früheren Antworten hatte Borchardt vor allem betont, dass eine berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, dass Übergangsregelungen geprüft werden müssten und dass bestehende Berufsausübung berücksichtigt werden solle. Konkrete Einschränkungen für Heilpraktiker waren daraus bislang nicht erkennbar.

Jetzt kommt ein neuer Aspekt hinzu.

Neue Qualifikationsanforderungen sind ausdrücklich denkbar

Der entscheidende Abschnitt ihrer Antwort lautet: „Denkbar wäre, dass ein künftiges Gesetz bestimmte Qualifikationsanforderungen für die Führung einer Berufsbezeichnung oder für die eigenständige Ausübung der Osteopathie festlegt.“

Dieser Satz geht deutlich weiter als die bloße Frage einer geschützten Berufsbezeichnung. Würde ein Gesetz lediglich festlegen, wer sich künftig „Osteopath“ nennen darf, wären die Auswirkungen auf die praktische Tätigkeit vieler Heilpraktiker überschaubar.

Borchardt nennt jedoch ausdrücklich einen zweiten Punkt: „für die eigenständige Ausübung der Osteopathie“. Genau an dieser Stelle liegt seit Jahren der Kern der Debatte. Teile der Heilpraktikerschaft warnen seit langem vor dem Szenario, dass Osteopathie zwar weiterhin ausgeübt werden darf, jedoch künftig nur noch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen oder nach Nachweis zusätzlicher Qualifikationen.

Ob ein späterer Gesetzentwurf tatsächlich in diese Richtung gehen wird, ist offen. Borchardt schließt diese Möglichkeit jedoch ausdrücklich nicht aus.

Gleichzeitig grenzt sie sich von radikalen Szenarien ab

Auf der anderen Seite enthält die Antwort auch eine klare Botschaft an Heilpraktiker. Borchardt schreibt: „Aus der im Koalitionsvertrag vorgesehenen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie folgt nicht automatisch, dass der Heilpraktikerberuf abgeschafft oder der Direktkontakt von Heilpraktikern pauschal eingeschränkt werden soll.“

Damit grenzt sie sich von Befürchtungen ab, ein Osteopathie-Berufsgesetz bedeute automatisch das Ende osteopathischer Tätigkeit durch Heilpraktiker. Sie schließt zwei häufig diskutierte Szenarien ausdrücklich aus:

1. Die Abschaffung des Heilpraktikerberufs.

2. Eine pauschale Einschränkung des Direktkontakts zwischen Heilpraktikern und Patienten.

Das dürfte die bislang deutlichste heilpraktikerfreundliche Passage ihrer gesamten Osteopathie-Kommunikation sein.

Die Argumentation der Lobbyisten für Berufsgesetz findet sich fast vollständig wieder

Auffällig ist außerdem, welche Begründungen Borchardt für eine mögliche gesetzliche Regelung nennt.

Sie verweist auf:

  • Patientenschutz
  • Qualifikationstransparenz
  • Rechtssicherheit
  • Haftungsfragen
  • Ausbildungsstandards
  • Berufsbezeichnungen

„Für mich ist deshalb entscheidend, dass eine mögliche Regelung nicht ideologisch, sondern sauber abgegrenzt wird“, schreibt sie.

Inhaltlich übernimmt sie damit weitgehend die Argumentationslinie der Osteopathie-Allianz  wie VOD und anderer Befürworter eines Berufsgesetzes, die seit Jahren für das Gesetz lobbyieren.

Gleichzeitig vermeidet sie jede Forderung nach einer Verdrängung der Heilpraktiker aus der Osteopathie.

Ein deutlicher Wandel gegenüber früheren Aussagen

Betrachtet man Borchardts öffentlichen Stellungnahmen zum Osteopathie-Berufsgesetz der vergangenen Monate (siehe Artikel im Newsblog dazu), zeigt sich eine auffällige Entwicklung.

Im Januar stand vor allem die Forderung nach einem eigenständigen Berufsgesetz für die Osteopathie im Mittelpunkt. Die damalige Argumentation konzentrierte sich auf die aus ihrer Sicht unbefriedigende aktuelle Rechtslage.

Im Februar sprach Borchardt verstärkt über Übergangsregelungen und Bestandsschutz.

Im März rückte sie die politische Realität in den Vordergrund. Es gebe keinen fertigen Gesetzentwurf, andere gesundheitspolitische Themen hätten derzeit Priorität.

Die neue Antwort vom Juni verschiebt den Schwerpunkt erneut. Erstmals spricht Borchardt nicht nur darüber, warum Osteopathie geregelt werden sollte. Sie spricht erstmals darüber, welche Folgen eine solche Regelung für Heilpraktiker haben könnte.

Und genau dort wird ihre Position deutlich konkreter.

Was bedeutet das für Heilpraktiker?

Die Antwort enthält positive und kritische Signale zugleich.

Positiv ist:

  • Borchardt sieht keine Abschaffung des Heilpraktikerberufs.
  • Sie sieht keine pauschale Einschränkung des Direktkontakts.
  • Bestehende Berufsausübung soll nicht leichtfertig entwertet werden.
  • Übergangsregelungen erscheinen weiterhin wahrscheinlich.

Gleichzeitig enthält die Antwort erstmals Aussagen, die viele Heilpraktiker aufmerksam lesen dürften:

  • Neue Anforderungen an die Ausübung osteopathischer Leistungen sind denkbar.
  • Heilpraktiker könnten von solchen Regelungen betroffen sein.
  • Eine Garantie für den Erhalt des heutigen Zustands gibt Borchardt ausdrücklich nicht.

Fazit

Die neue Antwort von Simone Borchardt ist nüchterner und juristisch vorsichtiger als ihre früheren Stellungnahmen. Sie ist weder eine Entwarnung noch eine Drohung.

Eine Verdrängung der Heilpraktiker aus der Osteopathie ist ihren Aussagen zufolge derzeit nicht erkennbar. Eine unveränderte Fortsetzung aller heutigen Rechte garantiert sie jedoch ausdrücklich ebenfalls nicht. Gerade darin liegt die eigentliche Neuigkeit.

Bislang erklärte Borchardt vor allem, warum Osteopathie berufsgesetzlich geregelt werden sollte. Jetzt beschreibt sie erstmals die möglichen Folgen eines solchen Gesetzes für Heilpraktiker. Ihre Botschaft lautet: Eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs steht nicht zur Debatte. Neue Anforderungen an die eigenständige Ausübung der Osteopathie schließt sie jedoch ausdrücklich nicht aus.

Das ist wahrscheinlich die bislang realistischste und politisch ehrlichste Antwort, die sie zu diesem Thema gegeben hat.

CSU-Politiker stellen sich gegen das Homöopathie-Aus und gehen an die Öffentlichkeit

Während die Bundesregierung das Ende der Homöopathie als Krankenkassenleistung vorbereitet, wächst innerhalb der CSU der sichtbare Widerstand. Mit Thomas Goppel, Bernhard Seidenath und Stephan Stracke haben sich inzwischen drei CSU-Politiker öffentlich oder gegenüber Bürgern kritisch zum geplanten Homöopathie-Aus geäußert.

Damit entsteht erstmals der Eindruck, dass die Diskussion nicht mehr ausschließlich von Verbänden, Heilpraktikern, Ärzten und Patienten geführt wird, sondern auch innerhalb der Unionsfamilie selbst.

Thomas Goppel fordert Kurskorrektur

Besonders deutlich äußert sich der ehemalige bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel. Der langjährige CSU-Politiker zählt zu den bekanntesten Gesundheitspolitikern seiner Partei der vergangenen Jahrzehnte und engagiert sich seit Jahren für die Komplementärmedizin.

Nach einem Bericht des Münchner Merkur und der tz vom 1.6. wandte sich Goppel mit einem Schreiben an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach und CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. Darin kritisiert er die geplante Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen.

Goppel argumentiert dabei nicht primär mit wissenschaftlichen Studien, sondern mit Versorgungsrealität und Kosten. Homöopathisch behandelte Patienten würden „augenscheinlich nicht nur Geld, sondern auch einige Nebenwirkungen“ sparen. Zudem verweist er auf unnötige Arztkontakte und das bekannte „Terminkarussell“ im Gesundheitswesen. Besonders bemerkenswert ist seine zentrale Aussage: „Die großen Ausgaben im Gesundheitswesen werden davon nicht berührt.“

Damit stellt Goppel die politische Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Frage. Wenn die Einsparungen gering seien, stelle sich die Frage, warum die Bundesregierung ausgerechnet dieses Thema zu einem zentralen Symbol ihrer Reformpolitik mache.

Seidenath gehört seit Jahren zu den wichtigsten CSU-Stimmen für Homöopathie

Mindestens ebenso bedeutsam ist die Position von Bernhard Seidenath. Der CSU-Politiker ist Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag und gilt seit Jahren als einer der profiliertesten gesundheitspolitischen Köpfe seiner Partei. In der Homöopathie-Debatte ist Seidenath kein Neuling. Bereits in früheren Auseinandersetzungen um die Erstattung der Homöopathie hatte er sich wiederholt für den Erhalt entsprechender Angebote ausgesprochen.

Auch heute hält Seidenath an dieser Position fest. Gegenüber dem Münchner Merkur erklärt er am 1.6.: „Ich sehe das genauso wie Thomas Goppel.“

Nach Angaben der Zeitung habe er sich auch in Berlin dafür eingesetzt, diesen Teil der Reform noch einmal zu überdenken. Erfolg habe er damit bislang jedoch nicht gehabt. „Da wird man schief angeschaut.“ Das Zitat ist bemerkenswert. Es deutet darauf hin, dass die Diskussion innerhalb der Union deutlich weniger offen geführt wird, als es nach außen teilweise erscheint. Gleichzeitig widerspricht er auch der finanziellen Logik der Reform. Seidenath hält es sogar für möglich, dass die Krankenkassen durch die Streichung der Homöopathie am Ende höhere Kosten tragen müssen. Seine Begründung: Die „schulmedizinischen Präparate“, auf die homöopathieaffine Patienten ausweichen könnten, seien teurer.

Damit stellt Seidenath die zentrale politische Rechtfertigung der Reform infrage. Wenn die Maßnahme keine nennenswerten Einsparungen bringt oder sogar Mehrkosten verursacht, verliert das Argument der Finanzstabilisierung an Überzeugungskraft.

Gerade seine Beteiligung macht die Entwicklung interessant. Während Thomas Goppel heute vor allem als erfahrene und einflussreiche Stimme innerhalb der CSU wahrgenommen wird, verfügt Seidenath über eine unmittelbare gesundheitspolitische Rolle innerhalb der Partei.

Stracke signalisiert Gesprächsbereitschaft

Auch der Allgäuer CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke schlägt in ein einem Brief an die Heilpraktikerin Lisa H. aus seinem Wahlkreis (Brief liegt Watchblog im Original vor) einen anderen Ton an als viele Gesundheitspolitiker in Berlin.

Zwar verweist er auf die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und auf die Orientierung der Union an evidenzbasierter Medizin. Gleichzeitig betont er jedoch: „Die Regierungsfraktionen werden das parlamentarische Verfahren nutzen, um den Gesetzentwurf intensiv zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.“

Erste Unruhe in der CSU?

Noch gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Regierungsmehrheit im Bundestag ernsthaft gefährdet wäre. CDU/CSU und SPD verfügen gemeinsam über ausreichend Stimmen. Auch Grüne und Linke unterstützen die Streichung der Homöopathie überwiegend.

Dennoch zeigen die Äußerungen von Goppel, Seidenath und Stracke, dass die Debatte innerhalb der Union komplizierter verläuft als häufig dargestellt. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass sich der Widerstand nicht aus den Reihen der Opposition entwickelt, sondern aus dem eigenen politischen Umfeld der Regierungsparteien.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft dürfte genau das derzeit die interessanteste Entwicklung sein. Denn während die Mehrheiten im Bundestag unverändert erscheinen, entstehen erstmals sichtbare Stimmen innerhalb der CSU, die den eingeschlagenen Kurs öffentlich hinterfragen.

CDU-Gesundheitssprecherin kann keine konkreten Evidenzkriterien für das Homöopathie-Aus benennen/ 3 Watchblog-Presseanfragen, 3 Antworten der CDU

Kurzfassung für Schnellleser

Seit Monaten begründet die Bundesregierung das geplante GKV-Aus der Homöopathie mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Doch je genauer man nachfragt, desto politischer wird die Begründung.

Der Homoeopathiewatchblog (mein zweiter Blog zum Thema Homöopathie neben den Heilpraktiker-Newsblog) hat daher in den vergangenen Wochen drei öffentliche Presseanfragen an die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, zum Thema Evidenz gestellt. Dabei ging es um eine einfache Frage: Nach welchen konkreten wissenschaftlichen Kriterien wird entschieden, dass Homöopathie künftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden darf?

Die drei CDU-Antworten führen zu einem bemerkenswerten Ergebnis. Die Bundesregierung begründet das Homöopathie-Aus zwar mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Auf die Frage, welche konkreten Kriterien dabei angewendet wurden, kann jedoch keine veröffentlichte Kriterienliste, keine spezifische Bewertungsgrundlage und kein eigenes Bewertungsverfahren für die Homöopathie benannt werden. Stattdessen verweist Borchardt auf allgemeine Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung und auf die Entscheidung des Gesetzgebers.

Fazit: Die Regierung fordert von der Homöopathie Transparenz und Evidenz. Für ihre eigene Regierungs-Entscheidung gegen die Homöopathie bleibt sie genau diese Transparenz und Evidenz jedoch schuldig.

Damit zeichnet sich ein anderes Bild ab als in der öffentlichen Debatte häufig vermittelt wird. Das geplante Homöopathie-Aus erscheint weniger als Ergebnis eines transparent nachvollziehbaren wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens als vielmehr als politische Entscheidung, für die in den Antworten von Borchardt keine konkreten veröffentlichten Evidenzkriterien benannt werden.

 

 


Die Achillesferse der Regierungsbegründung

Seit Monaten wird das geplante GKV-Aus der Homöopathie mit einem zentralen Argument begründet: fehlende wissenschaftliche Evidenz. Politiker, Krankenkassen und Kritiker der Homöopathie verweisen regelmäßig darauf, dass die Entscheidung wissenschaftlich begründet sei.

Doch worauf stützt sich diese Bewertung eigentlich konkret?

Wer sich wie die Bundesregierung auf Evidenz beruft, muss auch erklären können, nach welchen Kriterien diese Evidenz bewertet wurde.

Genau dieser Frage ist der Homoeopathiewatchblog in den vergangenen Wochen mit drei öffentlichen Anfragen an die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, nachgegangen. Aus Gründen der Transparenz können Leser sämtliche Fragen des Watchblog an die CDU-Sprecherin und Antworten im Original nachlesen:

1. Bewertung der Homöopathie im internationalen Vergleich (Schweiz und Indien):
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/simone-borchardt/fragen-antworten/bewertung-der-homoeopathie-im-internationalen-vergleich

2. Welche Evidenzkriterien gelten für den Ausschluss von GKV-Leistungen?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/simone-borchardt/fragen-antworten/welche-evidenzkriterien-gelten-fuer-den-ausschluss-von-gkv-leistungen

3. Wo sind die Evidenzkriterien veröffentlicht, auf die sich die Bundesregierung beim geplanten Ausschluss der Homöopathie stützt?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/simone-borchardt/fragen-antworten/wo-sind-die-evidenzkriterien-veroeffentlicht-auf-die-sich-die-bundesregierung-beim-geplanten-ausschluss-der

Die drei Antworten zeichnen zusammen ein bemerkenswertes Bild. Je konkreter die Nachfragen des Watchblog wurden, desto deutlicher zeigte sich eine Schwachstelle der politischen Begründung. Die Bundesregierung beruft sich auf Evidenz. Konkrete veröffentlichte Kriterien, nach denen die Homöopathie bewertet wurde, werden in den Antworten der zuständigen Gesundheitssprecherin der Union jedoch nicht benannt.

Genau darin könnte für die Homöopathie-Gemeinschaft eine neue politische Chance liegen. Denn wer als Regierung Transparenz, Nachvollziehbarkeit und gleiche Maßstäbe für alle Leistungen fordert, greift nicht die Wissenschaft an, sondern hinterfragt die politische Begründung einer politischen Entscheidung.

Die erste Antwort: Deutschland folgt der Wissenschaft

Den Ausgangspunkt bildete die Frage des Watchblog an die Gesundheitssprecherin der Union, warum Länder wie die Schweiz oder Indien bei gleicher international verfügbarer Studienlage zu anderen politischen Entscheidungen kommen als Deutschland.

Simone Borchardt erklärte in ihrer Antwort, Deutschland orientiere sich am „Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“.

Für den Leser klingt das zunächst eindeutig. Wer sich am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse orientiert, müsste nachvollziehbar darlegen können, nach welchen Kriterien wissenschaftliche Evidenz bewertet wird.

Genau dieser Frage ging der Watchblog anschließend nach.

Die zweite Antwort: Allgemeine Hinweise statt konkreter Kriterien

In einer weiteren Anfrage wollte der Watchblog wissen, welche konkreten Evidenzkriterien überhaupt gelten, wenn Leistungen aus dem GKV-System ausgeschlossen werden.

Die Antwort der Gesundheitssprecherin der Union blieb allgemein. Borchardt verwies auf die Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung und auf wissenschaftliche Evidenz als Maßstab. Welche konkreten Kriterien für die Bewertung der Homöopathie angewendet wurden, blieb jedoch weiterhin offen.

Damit war die eigentliche Ausgangsfrage noch immer nicht beantwortet.

Die dritte Antwort: Es gibt keine Kriterienliste

Deshalb fragte der Watchblog erneut nach: Wo sind die Evidenzkriterien veröffentlicht, auf die sich die Bundesregierung beim geplanten Ausschluss der Homöopathie konkret stützt?

Die Antwort ist bemerkenswert. Simone Borchardt schreibt: „Es gibt nach meiner Kenntnis kein gesondertes Dokument der Bundesregierung mit dem Titel ‚Evidenzkriterien Homöopathie‘ oder eine eigens für diesen Einzelfall veröffentlichte Checkliste.“

Weiter erklärt sie: „Die Bundesregierung stützt sich vielmehr auf die allgemeinen Maßstäbe des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Die entscheidende Lücke in der Regierungsargumentation

Genau hier liegt die eigentliche Nachricht.

Nach drei Presseanfragen bleibt von der ursprünglichen Evidenzbegründung vor allem eines übrig: Die Bundesregierung verweist auf Wissenschaft. In den Antworten von Simone Borchardt werden jedoch keine konkreten veröffentlichten Kriterien benannt, nach denen die Homöopathie bewertet wurde.

Dies bedeutet:

1. Eine Kriterienliste existiert nicht.

2. Eine veröffentlichte Bewertungsmethodik existiert nicht.

3. Ein Dokument, das die Bewertung der Homöopathie nachvollziehbar herleitet, kann ebenfalls nicht benannt werden.

Stattdessen verweist die Bundesregierung auf allgemeine Grundsätze des Sozialgesetzbuches und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Aus Sicht des Watchblog ergibt sich daraus ein Transparenzproblem der Regierung. Wer eine Therapie mit dem Hinweis auf fehlende Evidenz aus dem Leistungssystem entfernen will, sollte nachvollziehbar erklären können, nach welchen Maßstäben diese Evidenz bewertet wurde.

Genau diese Transparenz fordert der Watchblog seit Wochen von der Regierung ein.

Die Antworten zeigen jedoch, dass die Bundesregierung zwar auf Evidenz verweist, die konkreten Bewertungsmaßstäbe für die Homöopathie aber nicht in Form einer veröffentlichten Bewertungsgrundlage offenlegt.

Der politische Vorwurf lautet deshalb nicht, dass die Bundesregierung keine Entscheidung treffen dürfe. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Die Öffentlichkeit soll eine Evidenzbegründung akzeptieren, ohne nachvollziehen zu können, nach welchen konkreten Kriterien diese Evidenz im Fall der Homöopathie bewertet wurde.

Warum das für die Homöopathie-Gemeinschaft wichtig ist

Für die Homöopathie-Gemeinschaft eröffnet diese Antwort eine neue Argumentationslinie. Bislang verlief die Debatte meist entlang der Frage, ob Homöopathie wirkt oder nicht wirkt.

Die Antworten von Borchardt verschieben die Diskussion nun auf eine andere Ebene:

  • Wie transparent sind gesundheitspolitische Entscheidungen?
  • Nach welchen Maßstäben werden unterschiedliche Leistungen bewertet?
  • Warum werden diese Maßstäbe nicht veröffentlicht, wenn gleichzeitig mit Wissenschaft und Evidenz argumentiert wird?

Für Verbände, Ärzte und Patienten entsteht damit erstmals die Möglichkeit, die politische Debatte nicht nur über die Wirksamkeit der Homöopathie zu führen, sondern auch über Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung.

Denn die drei Antworten zeigen aus Sicht des Watchblog vor allem eines: Die politische Begründung verweist auf Evidenz, ohne die zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe konkret offenzulegen.

Drei Presseanfragen, ein bemerkenswertes Ergebnis

Die drei Antworten von Simone Borchardt auf Presseanfragen des Watchblog führen damit zu einem bemerkenswerten Ergebnis.

Je genauer der Watchblog nach den wissenschaftlichen Grundlagen des Homöopathie-Aus fragte, desto deutlicher wurde, dass die Bundesregierung keine konkreten veröffentlichten Maßstäbe für diese Bewertung benennen kann.

Die Politik beruft sich auf Evidenz. Die konkreten Bewertungsmaßstäbe, mit denen das geplante Homöopathie-Aus begründet wird, bleiben dagegen weiterhin weitgehend im Dunkeln.

 

In eigener Sache:
Wenn Sie die Arbeit des Watchblog unterstützen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu.


Unterstützen Sie den Watchblog mit einem Kaffee, damit er für Sie weiter aktiv sein kann

Der Homoeopathiewatchblog zeigt gerade, was möglich ist: Leser stellen Fragen – und Spitzenpolitiker antworten. Öffentlich, nachvollziehbar, wirksam.
Diese Arbeit braucht Zeit, Recherche und Absicherung.

Mit Ihrer Kaffeespende unterstützen Sie konkret:
– politische Recherchen
– neue Aktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
– rechtliche Absicherung des Blogs

Ein Kaffee kostet 5 Euro. Viele kleine Beiträge machen den Unterschied.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder hier direkt: PayPal-Spende. Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Mit Ihrer Unterstützung bleibt der Watchblog eine Stimme der Homöopathie, die gehört wird.

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

 

„Ich bin länger Homöopathin als Grüne“ – Erste Grünen-Politikerin und Heilpraktikerin verlässt die Partei, nachdem Parteispitze den Anti-Homöopathie-Kurs bestätigt hat

Kurzfassung für Schnellleser

Die Grünen-Bundesvorsitzende Franziska Brantner hat auf Anfrage des Homoeopathiewatchblog erstmals seit dem Parteitagsbeschluss von 2025 öffentlich den Kurs ihrer Partei gegen Homöopathie bekräftigt. Wenige Wochen später wird nun ein erster politischer Konflikt innerhalb der Partei sichtbar: Die Lokalpolitikern der Grünen und Heilpraktikerin Katrin Schramm aus Bayern tritt aus Protest gegen die Anti-Homöopathie-Politik der Grünen aus der Partei aus. Der Fall zeigt, dass die Debatte inzwischen auch die eigene Parteibasis erreicht.

Erste Stellungnahme der Parteispitze seit dem Parteitagsbeschluss

Die Grünen haben ihre Position gegen Homöopathie zuletzt noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Auf eine Presseanfrage des Homoeopathiewatchblogs äußerte sich Bundesvorsitzende Franziska Brantner erstmals seit dem umstrittenen Parteitagsbeschluss vom Herbst 2025 öffentlich zur Homöopathie und zur Rolle der Heilpraktiker.

In der Anfrage hatte ich Brantner gefragt, wie sie den Parteitagsbeschluss zur Komplementärmedizin bewerte und welche Rolle Homöopathie und Heilpraktiker künftig im Gesundheitssystem spielen sollten. In ihrer Antwort vom Frühjahr 2026 verwies die Grünen-Chefin auf wissenschaftliche Evidenz als Maßstab gesundheitspolitischer Entscheidungen. Die gesetzliche Krankenversicherung solle Leistungen finanzieren, deren Nutzen „wissenschaftlich nachgewiesen“ sei. Gleichzeitig bekräftigte sie den Parteitagsbeschluss, wonach die Solidargemeinschaft nicht für Verfahren aufkommen solle, deren Wirksamkeit nicht belegt sei. Auffälligerweise wollte die Grünen-Parteivorsitzende die Frage nach ihrer Sicht auf die  zukünftige Rolle von Heilpraktikern im Gesundheitssystem nicht beantworten.

Bemerkenswert war dabei weniger eine neue Forderung als die öffentliche Bestätigung eines bereits eingeschlagenen Kurses durch die Parteispitze. Seit dem Parteitagsbeschluss hatte sich Brantner öffentlich nicht zur Homöopathie geäußert. Die Antwort an den Homoeopathiewatchblog war deshalb die erste ausführlichere Stellungnahme der Grünen-Führung zu diesem Thema seit Monaten.

Folgen der Politik: Austritt nach 14 Jahren Parteiarbeit

Während die Diskussion auf Bundesebene bislang vor allem als gesundheitspolitische Grundsatzdebatte wahrgenommen wurde, zeigt sich nun erstmals eine sichtbare Folge innerhalb der Partei selbst. Die erste Politikerin ist mit Verweis auf die Anti-Homöopathie-Politik der Grünen aus der Partei ausgetreten.

homöopathie
Katrin Schramm (Foto: Weissenburg.de)

Bei der Lokalpolitikerin handelt es sich um Katrin Schramm aus Weißenburg. Sie gehört dem Stadtrat und dem Kreistag an und hatte vor 14 Jahren den örtlichen Grünen-Ortsverband mitgegründet. Gleichzeitig arbeitet sie seit vielen Jahren als Heilpraktikerin. Bei den Kommunalwahlen wurde sie  für eine Wahlperiode von 2026 bis 2032 erneut in einen Stadtrat (Link) und Kreistag (Link) in Bayern gewählt.

Auslöser ihres Austritts nach 25 Jahren Parteimitgliedschaft ist nach eigenen Angaben die Haltung der Grünen zur Homöopathie. „Nicht tragbar“ ist für Schramm der Kurs der Grünen in Sachen Homöopathie. Der Beschluss des Grünen-Bundesparteitags vom Herbst 2025, homöopathische Leistungen nicht länger von den Krankenkassen erstatten zu lassen, habe für sie eine „rote Linie“ überschritten. Gegenüber ihrer Lokalzeitung erklärte sie: „Ich bin länger Homöopathin als Grüne.“ Und die Homöopathie werde es auch noch länger geben als die Grünen, so Schramm.

Der Schritt sei für sie schmerzlich gewesen. An ihrem kommunalpolitischen Engagement wolle sie jedoch festhalten. Ihre Mandate im Stadtrat und Kreistag behält sie als Parteilose.

Aus einer Grundsatzfrage wird ein Parteikonflikt

Bemerkenswert ist der Vorgang vor allem deshalb, weil hier ein Konflikt sichtbar wird, der lange Zeit innerhalb der Grünen kaum wahrnehmbar war.

Über viele Jahre gehörten Anhänger komplementärmedizinischer Verfahren durchaus zum Spektrum der Partei. Mit dem Parteitagsbeschluss von 2025 vollzogen die Grünen jedoch eine gesundheitspolitische Festlegung. Homöopathische Leistungen sollen nach Auffassung der Partei nicht länger von der Solidargemeinschaft finanziert werden.

Genau diese Position findet sich nun auch in der Antwort der Bundesvorsitzenden wieder. Während Brantner den Kurs der Partei verteidigt, zeigt der Fall Schramm, dass diese Haltung innerhalb der Grünen nicht von allen Mitgliedern mitgetragen wird.

Besonders bemerkenswert ist dabei die zeitliche Abfolge. Zunächst äußert sich die Parteivorsitzende erstmals öffentlich zur Homöopathie-Frage und bestätigt den eingeschlagenen Kurs. Wenige Wochen später wird sichtbar, dass dieser Kurs innerhalb der Partei nicht nur Zustimmung auslöst, sondern auch zu persönlichen Konsequenzen führt.

Der Riss verläuft durch die eigene Partei

Der politische Konflikt spielt sich dabei nicht zwischen Grünen und Homöopathie-Befürwortern außerhalb der Partei ab. Er verläuft innerhalb der Grünen selbst.

Mit Katrin Schramm verlässt erstmals eine kommunale Mandatsträgerin öffentlich ihre Partei unter ausdrücklichem Verweis auf deren Homöopathie-Kurs. Dass sie gleichzeitig Heilpraktikerin ist, verleiht dem Vorgang zusätzliche Symbolkraft. Hier trifft ein gesundheitspolitischer Grundsatzbeschluss unmittelbar auf die berufliche Identität eines langjährigen Parteimitglieds.

Ob es sich um einen Einzelfall handelt oder um den Beginn einer breiteren Entwicklung, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Der Fall zeigt jedoch, dass die Homöopathie-Debatte inzwischen auch die eigenen Reihen der Grünen erreicht.

Betrieben von WordPress | Theme: Baskerville 2 von Anders Noren.

Nach oben ↑

Hier klicken, um Blog-Artikel per E-Mail zu abonnieren

Sie erhalten jeden neuen Blog-Artikel per E-Mail zugeschickt (Kündigung jederzeit/es gilt DSGVO). Bitte nutzen Sie eine namentliche, keine anonyme E-Mail-Adresse