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Wie reagieren Heilpraktiker und ihre Verbände auf das neue Osteopathie-Berufsgesetz der CDU/SPD in Entwicklung? Hier die Einschätzungen von hpO, FDH und eines Heilpraktikers / BDH und weitere Verbände verweigern Antworten

heilpraktiker

Am 9.2. habe ich im Heilpraktiker-Newsblog als erster Journalist öffentlich darauf hingewiesen, dass in der Politik bereits an einem Osteopathie-Berufsgesetz gearbeitet wird – eine Entwicklung, die für viele Heilpraktiker bislang kaum sichtbar ist (Link).

Ich habe daher mehrere Heilpraktiker-Verbände und Heilpraktiker mit drei Fragen gefragt, wie sie die Entwicklung einschätzen, welche Auswirkungen sie erwarten und welche Schritte sie bereits unternommen haben oder noch planen, um ihre Mitglieder zu vertreten, darunter Verbände wie FDH, BDH, VKHD, Acon sowie der osteopathisch ausgerichtete Verband hpO und weitere Verbände.

Anlass war eine öffentliche Aussage der CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt, Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion Anfang Februar auf Abgeordnetenwatch. In dieser Arbeitsgruppe werden gesundheitspolitische Linien vorbereitet, aus denen später konkrete Gesetzesinitiativen entstehen. Borchardt begründet den möglichen neuen Osteopathie-Beruf damit, dass sie „strukturelle Probleme“ bei der bisherigen Verankerung der Osteopathie bei Heilpraktikern sieht (Link zu ihrer Aussage).

Von dieser politischen Entwicklung sind rund 10.000 Heilpraktiker unmittelbar betroffen, die Osteopathie in ihrer Praxis einsetzen, viele als weitere Therapie neben der Homöopathie. Trotz dieser möglichen Folgen ist das Thema in der Heilpraktikerschaft bislang kaum öffentlich diskutiert worden.


Statements für eilige Leser in Kurzfassung:

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker FDH sieht derzeit keinen fachlichen Anlass für ein eigenes Osteopathie-Berufsgesetz. Osteopathie sei bereits über Heilpraktikerrecht und ärztliche Berufsausübung geregelt, die Patientensicherheit damit gewährleistet. Ein neuer Beruf würde vor allem zusätzliche Konkurrenz schaffen und langfristig die Heilkunde weiter aufsplitten. Der Verband setzt daher nicht auf öffentliche Kampagnen, sondern auf politische Gespräche und Positionspapiere gegenüber Entscheidungsträgern.

Der auf Osteopathie spezialisierte Verband hpO hält die politische Debatte für erklärungsbedürftig, da Osteopathie juristisch bereits eindeutig als Heilkunde eingeordnet ist. Ein neues Berufsgesetz müsse daher erst beweisen, dass es reale Probleme löst und nicht nur bestehende Strukturen verschiebt. Besonders kritisch sieht der Verband mögliche Wettbewerbsverschiebungen, Abgrenzungsprobleme zu anderen manuellen Therapien sowie ungeklärte Fragen zu Ausbildung und Bestandsschutz. Der hpO arbeitet derzeit an einer gutachtenbasierten Positionierung und bereitet eine ausführliche Stellungnahme vor.

Der Homöopath und Heilpraktiker Ralf Massanés Evers hebt als eine Stimme aus der Praxis hervor, dass viele Heilpraktiker eng mit Osteopathen zusammenarbeiten und Patienten regelmäßig dorthin überweisen, während Verbände auf die politische Entwicklung kaum reagieren. Ein staatlicher Osteopathieberuf könnte zahlreiche osteopathisch tätige Heilpraktiker unter Druck setzen, wenn neue Zulassungskriterien gelten. Evers fordert deshalb, dass Verbände frühzeitig für Übergangs- und Gleichstellungsregelungen kämpfen. Zugleich plädiert er dafür, langfristig auch die Rolle des Heilpraktikerberufs im Kassensystem offensiver zu diskutieren.

Die Verbände BDH und VKHD verweigern eine Antwort auf Presseanfragen und begründen dies (siehe weiter unten).


Es folgen die Antworten des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker (FDH) sowie des Osteopathie-Verbandes hpO und des Heilpraktikers Ralf Massanés Evers. Zuerst können Sie eine Zusammenfassung der Statements mit Blick auf die drei Fragen lesen, anschließend die vollständigen Statements. Darunter lesen Sie die Stellungnahmen weiterer Verbände wie BDH, VKHD und Acon.

Kurzfassung des Statements des FDH, 21.2.2026

FDH: Kein Bedarf für eigenes Osteopathie-Berufsgesetz

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) sieht derzeit keinen fachlichen Grund für ein eigenständiges Berufsgesetz zur Osteopathie. In seiner Stellungnahme auf eine Presseanfrage des Heilpraktiker-Newsblog argumentiert die Präsidentin des Verbandes, die Heilpraktikerin Ursula-Hilpert-Mühlig, dass Osteopathie bereits heute rechtlich abgesichert sei, weil sie als Heilkunde gilt und deshalb nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden darf. Die häufig angeführte Patientensicherheit sei damit bereits gewährleistet. Wenn Politik dennoch ein neues Gesetz fordere, müsse sie zunächst belegen, worin konkret eine Gefährdung von Patienten bestehe. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass eher berufsständischer Druck einzelner Osteopathie-Verbände als reale Probleme die Debatte antreibe.

FDH: Mehr Wettbewerb statt Verbot – aber mit Folgen

Sollte ein eigenständiger Osteopathieberuf entstehen, erwartet der FDH keine unmittelbare Einschränkung für Heilpraktiker, da Osteopathie seit Jahrzehnten Teil ihrer Tätigkeit sei. Allerdings würde ein neuer staatlich geregelter Beruf zusätzliche Konkurrenz schaffen. Eine geschützte Berufsbezeichnung und staatliche Anerkennung könnten für Osteopathen einen Marktvorteil bedeuten. Gleichzeitig könnten neue Ausbildungs- und Zulassungsvorgaben entstehen, die langfristig auch auf Heilpraktiker zurückwirken. Zudem könnte ein solches Gesetz die Heilkunde weiter aufsplitten, etwa durch zusätzliche sektorale Heilpraktikerregelungen speziell für Osteopathie.

FDH setzt auf politische Gespräche

Der Verband erklärt, bereits frühzeitig gemeinsam mit anderen Verbänden der Heilpraktikerschaft auf Politiker zugegangen zu sein. In Positionspapieren an die Gesundheitspolitiker habe man darauf hingewiesen, dass Osteopathie durch Heilkundebefugte fachgerecht ausgeübt werde und bislang keine Schadensfälle bekannt seien. Öffentlichkeitskampagnen hält der FDH derzeit für wenig sinnvoll, da Patienten durch ein mögliches Gesetz nichts verlieren würden: Osteopathie bleibe weiterhin verfügbar, möglicherweise sogar durch zusätzliche Anbieter. Stattdessen setzt der Verband auf Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, um vor den Folgen einer möglichen „Vermehrung“ neuer Heilberufe zu warnen. Ein eigenes Berufsgesetz für eine einzelne Behandlungsmethode könne Begehrlichkeiten anderer Therapierichtungen wecken und langfristig zu mehr Bürokratie führen.

Das Statement des FDH in voller Länge können Sie weiter unten lesen.


Kurzfassung des Statements des Verbandes hpO, 22.2.2026

hpO: Osteopathie bereits geregelt – neues Gesetz müsste echten Nutzen zeigen

Der osteopathisch ausgerichtete Verband hpO sieht in der aktuellen politischen Debatte vor allem Klärungsbedarf. Aus seiner Sicht ist Osteopathie rechtlich bereits eingeordnet, da sie als Heilkunde gilt und damit über ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis geregelt ist. Ein neues Berufsgesetz müsse daher zunächst nachweisen, dass es die Patientensicherheit tatsächlich verbessere und nicht lediglich bestehende Strukturen neu ordne.

hpO: Eigenständiger Beruf könnte Markt, Ausbildung und Berufsbild verändern

Der Verband erwartet im Fall eines neuen Berufs erhebliche Auswirkungen auf Heilpraktiker und Ärzte. Besonders betroffen wären Heilpraktiker mit osteopathischer Weiterbildung, deren Qualifikation formal bestehen bliebe, deren Stellung im Gesundheitsmarkt jedoch an Gewicht verlieren könnte. Zudem sieht der hpO ungelöste Abgrenzungsfragen zu Physiotherapie, manueller Medizin und Chiropraktik. Auch wirtschaftliche Verschiebungen seien möglich, falls ein neuer Beruf Zugang zu regulären Kassenleistungen erhielte.

hpO arbeitet an Stellungnahme und juristischer Argumentation

Der Verband verweist darauf, dass er vorhandene Rechtsgutachten systematisch ausgewertet und offene Fragen an den Gesetzgeber formuliert habe. Eine öffentliche Stellungnahme sei in Vorbereitung. Grundsätzlich sieht der hpO weniger ein Regulierungsdefizit als vielmehr Vollzugsprobleme bestehender Regeln. Ziel sei eine sachliche Positionierung auf Grundlage von Rechtsprechung und Gutachten.

Das vollständige Statement des hpO lesen Sie weiter unten.


Statement des Heilpraktikers Ralf Massanés Evers, 22.2. gegenüber dem Homoeopathiewatchblog:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit ich als Homöopath praktiziere habe ich ein sehr enges Verhältnis zu den Osteopathen, da ich sie immer wieder meinen Patienten weiterempfehle, wenn sie nach meinem Urteil besser durch einen Osteopathen behandelt werden sollten. Und ich bin kein Einzelfall, ich kenne viele Homöopathen, die Patienten an Osteopathen überweisen, sei es aufgrund eines Geburtstraumas, einer bestimmten Blockade im Bewegungsapparat, etc.

    Ich muss mich wirklich aufregen, wenn ich wieder davon höre, dass die Osteopathie-Verbände versuchen, eine staatlich geregelte Ausbildung mit Gesetzesrahmen zu verwirklichen und die Heilpraktiker-Verbände einfach stillschweigen. Alle Osteopathen, die nicht Ärzte sind, müssen Heilpraktiker sein, um ihre Arbeit durchführen zu können. Also müssen es wieder tausende sein, die durch diese politische Maßnahme betroffen sein werden und unsere Verbände bleiben wieder stumm, als würde es sie nicht betreffen. Die vielen Heilpraktiker, die osteopathisch arbeiten, werden dann ein Problem bekommen, wenn sie nicht die Kriterien erfüllen, die dieser gesetzliche Rahmen fordert.

    Die Verbände müssten auf Hochtouren arbeiten, damit es eine Anpassung/Gleichstellung aller Osteopathen gäbe, falls sich dieser gesetzliche Rahmen verwirklichen sollte. So ist es auch in der Schweiz passiert, die Homöopathie wurde zur Kassenleistung und die existierenden Heilpraktiker, die klassische Homöopathie angeboten haben, wurden einer staatlichen Prüfung unterzogen, um mit den „neuen“ Kollegen gleichgestellt zu sein. Warum passiert hier nichts in Deutschland? Wieso versuchen unsere Verbände nicht, den Heilpraktiker Beruf so zu regeln, dass auch wir, falls Interesse bestünde, im Kassensystem mit agieren könnten. Wir sind ca. 50.000 in ganz Deutschland, versorgen ca. 30 Millionen Patientinnen und Patienten jedes Jahr. Was spricht dagegen und warum macht sich die Heilpraktikerschaft nicht stark, um diese Möglichkeit zu ermöglichen. Dafür wären die Verbände da, vielleicht hätten sie dann auch mehr Zulauf, weil sich dann jeder von uns gut repräsentiert fühlen würde.“


Die Fragen des Newsblog an die Verbände zur Osteopathie:

Diese folgenden Fragen habe ich an die Verbände gestellt. Bisher liegen Antworten des FDH und des hpO vor, die Sie weiter unten in ganzer Länge lesen können. BDH und VKHD verweigern grundsätzlich, dem Watchblog und Newsblog zu antworten, wie sie deutlich machten.

Frage des Newsblog an die Verbände: „In ihren Antworten im Februar 2026 beschreibt die Arbeitsgruppe Gesundheit-Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion die berufsgesetzliche Einordnung der Osteopathie ausdrücklich als Gegenstand laufender politischer Beratungen, die auf einem Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag beruhen. Zudem weist sie darauf hin, dass Gespräche mit Verbänden wie einem Osteopathie-Verband und weiteren Akteuren bereits stattfinden und in diesem Zusammenhang unter anderem Fragen der Akademisierung im Bereich Osteopathie sowie möglicher Zugangsvoraussetzungen diskutiert werden, ohne dass hierzu bereits eine abschließende Linie festgelegt sei.

In meinen Gesprächen und Rückmeldungen aus der Praxis nehme ich wahr, dass diese Entwicklung seit Anfang Februar im Heilpraktikerbereich bislang nur begrenzt diskutiert wird. Da sich gesundheitspolitische Weichenstellungen erfahrungsgemäß oft schon in frühen Beratungsphasen abzeichnen, möchte ich die Einschätzung der Heilpraktikerverbände zu diesem Zeitpunkt einholen.

Mich würde daher interessieren:

1. Wie bewertet Ihr Verband die aktuellen politischen Aussagen der Arbeitsgruppenvorsitzenden Gesundheit der Union zur möglichen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie?
2. Welche mittel- oder langfristige Auswirkungen auf die Rolle des Heilpraktikerberufs im bestehenden System der Heilkundeerlaubnis sehen Sie durch den eigenständigen Osteopathieberuf?
3. Welche medialen und politischen Aktivitäten hat Ihr Verband konkret mit Blick auf möglichen Szenarien einer eigenständigen Berufsordnung Osteopathie und den Auswirkungen auf den Heilpraktiker-Beruf unternommen, welche Maßnahmen plant er? Beispielsweise Stellungnahmen gegenüber Akteuren der Gesundheitspolitik etc.

Die entsprechenden Antworten von Frau Borchardt habe ich zur Nachvollziehbarkeit als Links beigefügt. …“

 

Antwort des BDH, Präsident Christian Blumbach, bezogen auf eine Presseanfrage von mir: „Der BDH kommentiert Beiträge und Fragestellungen privater Blogs grundsätzlich nicht. Auch zu den von Ihnen aufgeworfenen Themenkomplexen geben wir keine Einzelstellungnahmen ab. Unsere Kommunikation richtet sich an unsere Mitglieder, Gremienpartner sowie an relevante politische und institutionelle Stellen.“ BDH ist als ein Verband unter viele kleinen Verbänden Gründer und Mitglied der Gruppierung namens Gesamtkonferenz, die gegenüber der Politik den Anspruch erhebt, alle 47.000 Heilpraktiker in Deutschland zu vertreten, auch wenn in der selbsternannten Konferenz vor allem kleine und kleinste Verbände mit manchmal nur einem Dutzend Mitgliedern vertreten sind.

Statement des VKHD, bezogen auf eine Presseanfrage von mir, Vorstand Carl Classen: „Aufgrund Ihrer auch jüngst wieder fortgesetzten Praxis … muss ich einer solchen Zusammenarbeit leider absehen. Überlegen Sie sich vielleicht noch einmal, für welche Seite Sie eigentlich arbeiten wollen. Beste Grüße,  Carl Classen.“
(Ich hatte den VKHD als Verband der Homöopathen um eine Einschätzung gebeten, da der Verband sich auf seiner Website regelmäßig zur Osteopathie äußert und zahlreiche homöopathisch tätigen Heilpraktiker die Osteopathie als weitere Therapie einsetzen).
Auch der VKHD ist Teilnehmer der losen Gruppierung von kleinen Verbänden namens Gesamtkonferenz. Ein Vertreter der Gesamtkonferenz hatte kürzlich nach einer Presseanfrage des Newsblog an die Gesamtkonferenz zur Mitgliedschaft und Satzung einen Anwalt gegen den Newsblog eingeschaltet und die Unterlassung von Aussagen zur Gesamtkonferenz gefordert. (Hier ist mein Artikel zum Vergleich der Aktivitäten von Gesamtkonferenz und Newsblog, der mit einer Unterlassungsforderung von einem Anwalt der Gesamtkonferenz beantwortet wurde).

Auch der Verband Acon, laut eigenen Ausgaben spezialisiert auf Osteopathie, antwortet nicht. Auch Acon ist Teilnehmer der Gesamtkonferenz.

Ich habe die Antworten von Verbänden bis zum 22.2. für diesen Artikel berücksichtigt.

Weitere Verbände sind angefragt .


Es folgen die Verbands-Statements im Original

von FDH, hpO:

 

Statement des FDH im Original, 21.2.2026:

ad 1) Bislang hat sich dazu öffentlich nur die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, geäußert (abgeordnetenwatch). Es gab hier eine Anfrage nach der Notwendigkeit eines Osteopathie-Gesetzes und dessen möglicher Ausgestaltung, wie etwa Vollzeitausbildung und Akademisierung. Die Notwendigkeit wird von Frau Borchardt begründet mit dem üblichen Argument der Patientensicherheit, ohne das näher auszuführen. Denn die Patientensicherheit ist ja geregelt: Ausübung von Heilkunde, und das ist Osteopathie, ist Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Das ist rechtlich geregelt und braucht also keine weitere Absicherung. Gleichzeitig gibt es die Sorgfaltsverpflichtung, die v.a. für Heilpraktiker besagt, dass sie in den Verfahren, die sie ausüben, über das nötige Fachwissen verfügen müssen. Mit dieser Standardfloskel zur Patientensicherheit schießt die Politik daher regelmäßig ein Eigentor. Denn sie müsste bei Diskussion um die Gründe für ein Osteopathie-Gesetz auch belegen, worin bisher die Bedrohung für Patienten liegt.

Eine spannende Formulierung der Politikerin ist, dass das derzeitige „Konstrukt“ (also Arzt und Heilpraktiker, da Osteopathie Ausübung von Heilkunde ist) nur eine formale Absicherung sei, „ersetzt aber keine klare berufsrechtliche Definition der osteopathischen Tätigkeit selbst“.

Was will uns dieser Satz eigentlich sagen? Nur mit einer berufsrechtlichen Definition ist osteopathische Tätigkeit sicher? Das würde weitergedacht bedeuten, dass im Grunde alle medizinischen Behandlungsmethoden – denn das ist Osteopathie – nur mit eigenen Berufsgesetzen (rechts)sicher seien? Wenn Patientenschutz nur mittels Berufsgesetzen zu Therapien gewährleistet werden könnte, müsste jede Behandlungsmethode zu einem Berufsgesetz führen. Und im Grunde ist so eine Argumentation auch eine Herabwürdigung der beiden Heilberufe Arzt und Heilpraktiker.

Insgesamt erwecken die Argumente in dieser abgeordnetenwatch den Eindruck, als müsse man Klientelpolitik gerecht werden, denn schließlich ist die Aufnahme der Osteopathie in den Koalitionsvertrag durch „fachlichen und politischen Druck der osteopathischen Verbände“  erfolgt und weniger durch Realbedrohung der Patientensicherheit…

ad 2) Osteopathie wird seit nahezu 50 Jahren legal von Heilpraktikern ausgeübt, sie ist also ein legitimer Bestandteil ihres therapeutischen Besitzstandes. Sie kann dem Berufsstand also nicht einfach mal so entzogen werden. Ein eigenständiger Osteopathieberuf würde also nur einen weiteren „Player“ im deutschen Gesundheitswesen schaffen und damit mehr Wettbewerb, und die Berufsbezeichnung wäre dann geschützt. Osteopathen könnten mit ihrer staatlichen Anerkennung werben – sicherlich ein Marktvorteil. Ob die Leistungen in die GKV übernommen werden, ist nicht zwangsläufig  gewährleistet. Wenn ja, dürfte die Vergütung für die staatlichen Osteopathen deutlich geringer sein, als bei privaten Abrechnungen.
Ein Osteopathie-Gesetz könnte zu einer weiteren Aufspaltung der Heilkundeerlaubnis führen, also zu einem weiteren sektoralen Heilpraktiker. So wie es bereits Heilpraktiker für Physiotherapie, Logopädie etc. gibt, kann dann durchaus auf einen sektoralen Heilpraktiker für Osteopathie geklagt werden.

Und dann stellt sich natürlich auch die Frage nach der Ausbildung: muss sie an das zukünftige Berufsgesetz angepasst werden? Wird es Monopolisierung bzgl. der Anbieter geben? Muss eine vorgegebene Ausbildung durchlaufen werden, um Osteopathie ausüben zu dürfen? Derzeit kennt man diese Anforderung von Satzungsleistungen der GKV.

ad 3) Der FDH hat zusammen mit weiteren Mitgliedsverbänden des DDH bereits bei Bekanntwerden der Koalitionsverhandlungen die zuständigen Gesundheitspolitiker angeschrieben. Mittels eines Positionspapiers wurde detailliert aufgezeigt, dass Ausübung von Osteopathie durch Angehörige mit Heilkundebefugnis fachkundig ausgeübt wird. Bislang keine Schadensfälle bekannt sind, also in dem geplanten Gesetz keine erhöhte Patientensicherheit erkennbar ist.

Des Weiteren wurden die möglichen Folgen aufgezeigt, wenn ohne ersichtlichen Grund aus einer medizinischen Behandlungsmethode ein Berufsgesetz gemacht würde. Das weckt Begehrlichkeiten bei anderen Therapiemethoden und dann hätten wir alsbald eine kaum verwaltbare und kontrollierbare  Anhäufung von Heilberufen, die u.a. auch zu weiteren Belastungen der Vollzugsbehörden der Länder beitragen würde; ganz zu schweigen vom bürokratischen Aufwand.

Mediale Aktivitäten sehen wir derzeit nicht für sinnvoll an, denn dazu ist das Thema für Patienten nicht wirklich „griffig“. Es wird ja der Bevölkerung nichts weggenommen, Osteopathie bleibt im Angebot – beim Heilpraktiker und dann zukünftig noch bei einem Osteopathen; und die Physiotherapeuten können womöglich mittels Zusatzqualifikation auch noch osteopathisch „aufrüsten“.

Mit gesundheitspolitischen  Entscheidungsträgern sind wir im Austausch; hierbei geht es vorrangig um das Abwägen von Argumenten für und gegen einen neuen Heilberuf. Hier konnten wir durchaus Nachdenklichkeit bewirken. Denn das „strukturelle Problem“, wie von der CDU formuliert, kann wohl nicht damit gelöst werden, aus einer medizinischen Behandlungsmethode gleich einen neuen Heilberuf zu machen. Da würde die Büchse der Pandora geöffnet und Vertreter anderer heilkundlicher Verfahren könnten das auch für sich reklamieren. Das kann eindrucksvoll außerhalb Deutschlands beobachtet werden, wo es kein Heilpraktikergesetz gibt. Denn dieses ist eine Art „Sammelbecken“ für medizinische Anwendungen, die unter Ausübung von Heilkunde fallen; und es hat sich über Jahrzehnte gut bewährt. Als Berufsstandsvertretung für Heilpraktiker werden wir  uns auch weiterhin intensiv für den Erhalt des HeilPrG einsetzen und der Politik auch seine Vorzüge aufzeigen.

Ursula Hilpert-Mühlig

Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) 21.02.2026


Statement des Verbandes hpO im Original, 22.2.2026:

Frage 1: Bewertung der politischen Aussagen zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie

Der hpO nimmt die Aussagen von Frau Borchardt mit großem Interesse – und auch einer ordentlichen Portion Verwunderung – zur Kenntnis. Positiv ist, dass die Vorsitzende der AG Gesundheit signalisiert, dass noch keine abschließende Linie festgelegt sei und dass auch kritische Positionen gehört werden sollen.

Gleichwohl sehen wir erheblichen Klärungsbedarf. Osteopathie ist keine rechtsfreie Zone. Sie ist seit Jahrzehnten geregelt, und zwar über die Bundesärzteordnung und das Heilpraktikergesetz. Das vom BMG beauftragte Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht stellt eindeutig fest, dass osteopathische Behandlungen die Kriterien der Heilkunde nach § 1 Abs. 2 HeilprG erfüllen. Dieses Ergebnis wird durch Gerichts-Urteile konsistent bestätigt

Die Patientensicherheit ist im bestehenden System gewährleistet: Ärzte über Approbation und Kammern, Heilpraktiker über amtsärztliche Überprüfung und Gesundheitsämter. Beide Gruppen haften für Behandlungsfehler und unterliegen Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften.

Die zentrale Frage, die der Gesetzgeber beantworten muss, lautet daher nicht: Brauchen wir eine Regelung? Sondern: Verbessert ein neues Gesetz die Patientensicherheit tatsächlich, oder schafft es neue Probleme? Und: Genügt es nicht, den bestehenden Vollzug konsequenter zu aktivieren?

Besorgniserregend ist aus unserer Sicht, dass bisher offenbar überwiegend Verbände gehört wurden, die ein eigenständiges Berufsgesetz befürworten. Ärzte und Heilpraktiker, die Osteopathie seit Jahrzehnten im Rahmen ihrer Heilerlaubnis ausüben, wurden bislang nicht ausreichend einbezogen. Das verzerrt das Bild.

Frage 2: Mittel- und langfristige Auswirkungen auf den Heilpraktikerberuf

Ein eigenständiger Osteopathie-Beruf hätte weitreichende Konsequenzen für das bestehende System der Heilkundeerlaubnis:

Die folgenden Punkte beleuchten verschiedene Aspekte der Auswirkungen auf den Heilpraktikerberuf. Dabei müssen auch die Konsequenzen für den Arztberuf betrachtet werden. Beide Berufe teilen eine gemeinsame Grundlage: die Heilkundedefinition. Wenn Methoden zu eigenständigen Berufen erhoben werden, hat dies juristische Konsequenzen—nicht nur für die Methode selbst, sondern auch innerhalb der Ärzteschaft für andere angewandte Heilmethoden.

a) Unmittelbare Betroffenheit

Rund 10.000 bis 12.000 Heilpraktiker, die derzeit osteopathisch tätig sind, wären direkt betroffen. Ihre erworbene Qualifikation und berufliche Existenz stünden in Frage. Hierbei geht es nicht um Ausübungsbeschränkungen—diese wären nach wie vor gegeben. Vielmehr wird ihre Reputation infrage gestellt, da sie trotz hochwertiger Weiterbildungen über private Schulen wie beispielsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) nicht in den Status einer beruflichen, dann mittels Universität erworbenen Berufsbezeichnung kämen. Groteskerweise arbeitet die BAO mit der Unterstützung der Berufsforderung gerade daran, ihre eigenen Mitgliedsschulen zu eliminieren und somit das über Jahrzehnte gewachsene Qualitätsniveau von Weiterbildungen zu unterwandern.

b) Abgrenzungsproblem

Das Rechtsgutachten stellt ausdrücklich fest, dass eine eindeutige Abgrenzung osteopathischer Techniken von physiotherapeutischen Techniken, Chiropraktik und ärztlicher manueller Medizin nicht möglich ist. Ein Berufsgesetz müsste diese Abgrenzung dennoch leisten. Die logische Konsequenz wäre, Osteopathie soweit zusammenzustreichen, dass sie abgrenzbar wird. Die Folge wäre ein Verlust der Ganzheitlichkeit, die den Kern der Methode ausmacht—zumindest wie sie von den Berufsbefürwortern beschrieben wird.

c) Teilerlaubnis nicht durchführbar

Eine sektorale Heilerlaubnis nur für Osteopathie ist nach beiden Gutachten nicht sachgerecht und nicht durchführbar. Darin sind sich alle Fachleute einig.

d) GKV-Wettbewerbsvorteil

Ein neuer Beruf könnte perspektivisch Zugang zu GKV-Regelleistungen erhalten, während Heilpraktiker auf Privatpatienten und freiwillige Satzungsleistungen der Kassen angewiesen bleiben. Das würde eine strukturelle Wettbewerbsverzerrung schaffen.

e) Ausbildungschaos

Die Ausbildungslandschaft ist heterogen. Bei einem Berufsgesetz müsste geklärt werden, welche bestehenden Ausbildungen anerkannt werden, welche Ausbildungsform künftig vorgeschrieben wird und wie Bestandsschutz für bestehende Qualifikationen geregelt wird. Es besteht zudem die Gefahr, dass nur akademische Ausbildungen anerkannt werden und private Teilzeitschulen in Schwierigkeiten geraten.

f) Systemische Risiken

Ein Berufsgesetz würde einen Präzedenzfall schaffen, der zu weiteren Forderungen nach eigenen Berufsgesetzen für andere Therapieformen führen könnte. Hinzu kommen Nachwuchsabwanderung aus der Physiotherapie, zusätzliche Belastung der Aufsichtsbehörden, Konkurrenz zu bestehenden Facharztbereichen und eine mögliche Einschränkung der Therapiefreiheit.

g) Internationale Erfahrung

Die Schweiz zeigt, dass ein eigenständiger Beruf nicht mehr Freiheit bedeutet, sondern weniger. Der neue Beruf ist dort eingeschränkter als das vorherige System, und nur noch ein einziges Institut ist anerkannt.

Frage 3: Mediale und politische Aktivitäten des hpO

Der hpO hat das Thema frühzeitig erkannt und arbeitet derzeit an einer substanziellen Positionierung. Konkret:

a) Gutachtenbasierte Analyse

Der hpO hat das vorliegende Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht (im Auftrag des BMG-) systematisch auf den Bereich Osteopathie hin ausgewertet. Diese Analyse bildet das Fundament unserer Argumentation.

b) Formulierung offener Fragen

Der hpO hat sechs zentrale Fragenkomplexe formuliert, die vor Erlass eines Berufsgesetzes geklärt werden müssten, darunter die Abgrenzung der Tätigkeit, die Frage der Heilerlaubnis, die amtsärztliche Kontrolle, der Bestandsschutz, die Aufsicht sowie das Verhältnis zu bestehenden Berufen.

c) Stellungnahme in Vorbereitung

Eine öffentliche Stellungnahme ist derzeit in Arbeit. Der hpO verfolgt dabei den Ansatz einer faktenbasierten, sachlichen Argumentation auf Grundlage der Gutachten und der Rechtsprechung.

d) Vollzugsdefizite adressiert

Unabhängig von der aktuellen politischen Debatte hat der hpO bereits über das Wettbewerbsrecht darauf hingearbeitet, bestehende Vollzugsdefizite im Bereich der unerlaubten Heilkundeausübung zu adressieren. Denn das eigentliche Problem ist nicht fehlende Regulierung, sondern fehlendes Vollzugsinteresse: Rund 100.000 bis 120.000 Physiotherapeuten üben de facto Heilkunde aus mit Methoden wie Akupunktmassage Fußreflexzonenmassage, oder auch Osteopathie, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben.

e) Positionierung innerhalb der Verbändelandschaft

Der hpO entwickelt seine Position unabhängig, steht aber im konstruktiven Dialog mit anderen Akteuren der Heilpraktikerschaft—wie es im Übrigen alle Mitgliedsverbände im DDH handhaben. An einer unkritischen Konsensfindung, die wesentliche Fragen ausblendet, beteiligen wir uns nicht.

f) Gemeinsame Stimme im Dachverband Deutscher Heilpraktiker-DDH

In Abstimmung mit den DDH-Verbänden wurde bereits einen Tag nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags eine gemeinsame Stellungnahme an alle betreffenden politischen Akteure übermittelt… to be continued.

Mit herzlichen Grüßen

Jürgen  Gröbmüller


Berufsvereinigung für heilkundlich
praktizierte Osteopathie, hpO e.V.
1.Vorsitzender Jürgen Gröbmüller
2.Vorsitzender Andreas Grimm

www.hpo-osteopathie.de


 

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