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GKV-Aus der Homöopathie: Gesetzentwurf soll am 29. April vom Kabinett beschlossen werden, wie Kabinett heute verkündet

homöopathie

Die politische Entscheidung über die Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung steht unmittelbar bevor.

Basis ist ein Dokument des Koalitionsausschusses vom 13. April, 8.07 Uhr, das dem Homoeopathiewatchblog vorliegt (siehe Anhang unter Artikel). Darin legen CDU, CSU und SPD als Beschluss des Koalitionsausschusses am 12. April fest, dass auf Grundlage der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ein Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt wird. Wörtlich heißt es in Dokument: „Die Bundesregierung wird am 29. April einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.“ Zu den Empfehlungen der Finanzkommission gehört auch die Streichung sogenannter „nicht evidenzbasierter Satzungsleistungen“ – darunter die Homöopathie.

Das Gesetz gegen Homöopathie soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, wie dem dreiseitigen Dokument des Kabinetts zu entnehmen ist: „Wir werden das Gesetzgebungsverfahren vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abschließen.“ Die letzte Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause ist am 10. Juli 2026.

Gesetzentwurf zur Homöopathie muss im Gesundheitsministerium vorbereitet werden

Damit die Bundesregierung einen Gesetzentwurf am 29. April beschließen kann, muss dieser zuvor im Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitet worden sein. Gesetzentwürfe entstehen üblicherweise als sogenannte Referentenentwürfe innerhalb des Ministeriums und werden anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der enge Zeitplan deutet darauf hin, dass die inhaltlichen Grundlagen für den Gesetzentwurf bereits vorbereitet werden. Ein Referentenentwurf muss nicht öffentlich sein. Eine Anhörung von homöopathischen Verbänden liegt im Ermessen des Gesundheitsministeriums.

Vorbereitungstreffen der Koalition am 14. April

Parallel zur Festlegung im Koalitionsausschuss laufen die Abstimmungen innerhalb der Koalitionsfraktionen. Nach Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld treffen sich am 14. April die Arbeitsgruppen Gesundheit von Union und SPD mit Vertretern der Finanzkommission Gesundheit. Für das Treffen im Bundestag sind mehrere Stunden angesetzt. Sie bereiten das Gesetzespaket inkl. Homöopathie vor.

In den darauffolgenden Tagen sind weitere interne Beratungen vorgesehen, darunter Fachgespräche und eine mehrtägige Klausur der Arbeitsgruppe Gesundheit am kommenden Wochenende, wie der Homoeopathiewatchblog aus Koalitionskreisen erfahren hat.

Entscheidung fällt im Gesundheitsausschuss – nicht öffentlich

Parallel zum Zeitplan der Bundesregierung läuft die entscheidende Abstimmung bereits im Bundestag. Am 15. April befasst sich der Gesundheitsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung mit den Vorschlägen der Finanzkommission. Auf der Tagesordnung steht ein Bericht der Bundesregierung zur Vorhabenplanung und zu den Maßnahmen der Kommission.

Damit wird klar: Die Weichenstellung gegen Homöopathie erfolgt nicht erst im Kabinett am 29. April, sondern bereits jetzt intern im Ausschuss. Dort wird entschieden, wie weit die Maßnahmen gehen und wie sie begründet werden. Eine öffentliche Anhörung zur Finanzkommission ist bislang nicht vorgesehen.

Entscheidung gegen Homöopathie fällt in den kommenden Wochen

Mit der geplanten Kabinettsbefassung am 29. April und dem Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, befindet sich der politische Prozess in einer entscheidenden Phase.

Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs wird derzeit im Bundesgesundheitsministerium und in den zuständigen politischen Gremien vorbereitet. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Homöopathie künftig weiterhin Teil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt.


 

Zeitplan: Gesetzgebung zur Homöopathie (GKV)

Datum

Ebene

Vorgang

Bedeutung

12. April 2026

Koalitionsausschuss

Beschluss: Gesetz zur GKV-Reform auf Basis der Finanzkommission

Politische Grundentscheidung

13. April 2026

Bundesregierung / Koalition

Dokument wird bekannt (liegt Watchblog vor)

Öffentliche Sichtbarkeit des Zeitplans

14. April 2026

AG Gesundheit (CDU/CSU + SPD)

Treffen mit Finanzkommission

Vorbereitung und Abstimmung des Gesetzes

15. April 2026

Gesundheitsausschuss (nicht öffentlich)

Beratung der Vorschläge der Finanzkommission

Zentrale inhaltliche Weichenstellung

ca. 16.–20. April 2026

AG Gesundheit

Fachgespräche + Klausur

Feinabstimmung innerhalb der Koalition

29. April 2026

Bundeskabinett

Beschluss des Gesetzentwurfs

Formale Festlegung der Regierung

Mai–Juni 2026

Bundestag / Ausschüsse

Gesetzgebungsverfahren

Beratung, ggf. Änderungen

10. Juli 2026

Bundestag

letzte Sitzung vor Sommerpause

Ziel: Verabschiedung des Gesetzes

Recherche: Homoeopathiewatchblog, Quellen: Dokumente Bundestag/Kabinett

 


 

Anhang: Kabinettsbeschluss vom 12.4.2026 zum Zeitplan Gesetzespaket auf Basis Finanzkommission (Aufgeführt werden Beschlüsse zum Bereich Gesundheit, weitere Themen wurden beschlossen)

 

 

 

 

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