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Homöopathie-Petition 2024 zählt nicht mehr, neue Petition ist notwendig – Homöopathie-Verbände liegen juristisch und politisch falsch / Anwaltliche Analyse und die klare Position der CDU

homöopathie

(Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel richtet sich nicht gegen einzelne Vorstände von Homöopathie-Verbänden. Der Watchblog berichtet faktenbasiert über relevante Entwicklungen – dazu gehören auch Strategien, Aussagen und Aktivitäten von Verbänden. Als eingetragene Vereine tragen diese eine besondere Verantwortung zur Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern. Journalistische Berichterstattung kann dazu beitragen, diese Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen.)

 

Warum dieser Artikel?

Immer wieder erreichen mich derzeit E-Mails von Lesern, die sich erstaunt über die Argumentation einzelner Homöopathie-Verbände zur Petition aus dem Jahr 2024 zeigen. Konkret geht es um die Frage: Ist diese Petition im aktuellen Gesetzgebungsverfahren 2026 überhaupt noch relevant? Um diese Frage sauber zu klären, habe ich meinen Anwalt um eine juristische Einschätzung gebeten. Die folgende Einordnung stellt diese rechtliche Bewertung dar und soll den Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich einordnen.

Ergänzend dazu ist inzwischen auch die politische Bewertung eindeutig: Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Simone Borchardt, hat auf eine Anfrage über Abgeordnetenwatch im April klargestellt (Link), dass die Petition von 2024 heute keine rechtliche oder politische Bindungswirkung mehr entfaltet. Der Petitionsausschuss habe das Verfahren abgeschlossen, nachdem sich die damalige Rechtslage geändert hatte. Gleichzeitig betont sie, dass eine Petition kein Gesetz ersetzt und den Gesetzgeber nicht dauerhaft bindet.

Damit stimmen juristische Bewertung und politische Einordnung überein: Eine Petition ist immer an ein konkretes Verfahren gebunden – und kann nicht automatisch auf einen neuen Gesetzentwurf übertragen werden. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren 2026 eine neue Petition erforderlich ist.

Kurzfassung für Schnellleser

Die Bundestagspetition aus dem Jahr 2024 bezog sich auf einen konkreten damaligen Gesetzentwurf. Dieser Entwurf ist politisch nicht weiterverfolgt worden. Mit dem neuen Referentenentwurf vom April 2026 liegt ein anderes Gesetzesvorhaben vor. Juristisch gilt: Eine Petition richtet sich immer auf einen konkreten Vorgang. Mit dem Wegfall dieses Vorgangs verliert auch die Petition ihre unmittelbare Verfahrensrelevanz. Für 2026 braucht es daher eine neue Petition, die sich auf den aktuellen Entwurf bezieht.

Petition ist kein allgemeines Votum, sondern verfahrensbezogen

Eine Petition an den Deutschen Bundestag ist kein allgemeines politisches Meinungsbild, sondern ein formaler Vorgang nach Art. 17 Grundgesetz. Sie richtet sich an ein bestimmtes staatliches Handeln, typischerweise an:

Das bedeutet: Eine Petition entfaltet ihre Wirkung immer im Kontext eines konkreten Verfahrens. Sie wird im Petitionsausschuss geprüft, gegebenenfalls beraten und politisch bewertet – bezogen auf genau diesen Gegenstand.

Was 2024 passiert ist

Die Petition aus dem Jahr 2024 bezog sich auf einen damaligen Gesetzentwurf zur Stellung der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Entwurf wurde im weiteren politischen Prozess nicht umgesetzt. Damit ist der konkrete Bezugspunkt der Petition entfallen.

Wichtig ist die juristische Logik:

Die Petition bleibt als Dokument und politisches Signal bestehen. Sie ist jedoch kein fortwirkender Rechtsakt, der automatisch auf spätere, neue Gesetzentwürfe übertragen wird.

Was sich 2026 geändert hat

Mit dem Referentenentwurf vom 16. April 2026 liegt ein neues Gesetzesvorhaben vor. Es ist:

Auch wenn sich Inhalte überschneiden, handelt es sich juristisch nicht um denselben Vorgang. Für die parlamentarische Behandlung zählt immer der konkret eingebrachte Entwurf.

Warum eine neue Petition notwendig ist

Aus dieser Struktur ergibt sich zwingend:

Eine Petition muss sich auf den aktuellen Gesetzentwurf beziehen, wenn sie im laufenden Verfahren Wirkung entfalten soll.

Das heißt:

Deshalb ist eine neue Petition im Jahr 2026 kein symbolischer Schritt, sondern eine formale Voraussetzung, um im laufenden Verfahren überhaupt berücksichtigt zu werden.

Zur aktuellen Verbandsargumentation

Einige Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände vertreten die Auffassung, die Petition von 2024 habe weiterhin Gültigkeit und die Politik müsse die damaligen Stimmen berücksichtigen. Diese Sicht vermischt zwei Ebenen:

Für die Arbeit im Gesetzgebungsverfahren ist die zweite Ebene entscheidend. Dort zählt nur, was sich auf den konkreten aktuellen Entwurf bezieht.

Einordnung des Watchblogs

Der Watchblog hat daher früh (am 30.3.) darauf hingewiesen, dass für 2026 eine neue Petition notwendig ist. Diese Einschätzung folgt keiner persönlichen Meinung, sondern der formalen Logik des parlamentarischen Verfahrens:

Fazit

Die Petition von 2024 bleibt ein politisch relevantes Signal. Für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren entfaltet sie jedoch keine unmittelbare formale Wirkung mehr.

Wer Einfluss auf die Entscheidung 2026 nehmen will, muss sich auf den aktuellen Gesetzentwurf beziehen – und das bedeutet auch: eine neue Petition für ein neues Verfahren.

Der Homoeopathiewatchblog hat deshalb frühzeitig am 30.3. gehandelt und selbst zwei Petitionen beim Bundestag und bei Openpetition zum aktuellen Verfahren initiiert (Link ). Beide wurden im weiteren Verlauf durch schriftliche Interventionen an mich von DZVHAE, weils hilft und VKHD gestoppt. Zitat aus der schriftlichen Aufforderung von Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführer weils hilft und anthroposophischer Kinderarzt, an mich am 31.3. – als Reaktion auf eine Presseanfrage von mir an ihn: „Ich bitte Sie, Ihre Petition nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen. Von Seiten der Verbände wird es eine fundierte und abgestimmte Initiative geben. Besonnenheit und strategisches Vorgehen sind in der aktuellen Situation entscheidend.“

Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit eines aktuellen Petitionsverfahrens, wie der vorliegende Artikel juristisch und politisch belegt.

Der Homoeopathiewatchblog und seine Leser geben trotz Widerstände der Homöopathie-Verbände nicht auf: Inzwischen hat ein Arzt für Homöopathie und Watchblog-Leser eine dritte Bundestagspetition gestartet, die sich aktuell im Prüfungsmodus befindet (Link ).

 

 

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Gesundheitsjournalist, Blogger

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