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Neues GSAV-Gesetz schränkt Eigenbluttherapie der Heilpraktiker stark ein

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Mit Stimmen der Großen Koalition und der Oppositionsparteien FDP, Die Grünen und AfD hat der Bundestag am 6. Juni das Gesetz GSAV verabschiedet. Teil des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist auch eine Beschränkung der Eigenbluttherapie für Heilpraktiker. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) hat in einer Stellungnahme (Link) die Folgen des Gesetzes formuliert: „Außer homöopathisch aufbereiteten Eigenblutprodukten könnten Heilpraktiker*innen keine Eigenblutbehandlungen mehr durchführen. Die traditionellen naturheilkundlichen Verfahren wären damit nicht mehr anwendbar.“

Der Verband FDH kritisiert den Beschluss. Die Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig: „Mit dem GSAV haben CDU/CSU und SPD Verschlechterungen für Heilpraktiker*innen verabschiedet.“ Sie lobt in der Stellungnahme andererseits die Abgeordnete Silvia Gabelmann von der Fraktion Die Linke, die sich bis zuletzt dafür eingesetzt habe, dass eine vernünftige Lösung gefunden werde, die den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern weiterhin die Durchführung der klassischen Eigenblutbehandlungen erlauben würden. Denn, so die Präsidentin Hilpert-Mühlig weiter, die Therapie bringe keine Gefährdung des Patientenschutzes mit sich, was die anderen Fraktionen behauptet hätten.

In einer Bundestagsrede am 6. Juni hatte die Abgeordnete und Apothekerin Silvia Gabelmann eine Rede für die Eigenbluttherapie beim Heilpraktiker gehalten: „Klassische Eigenblutbehandlungen, bei denen es keinerlei Gefahr des Vertauschens und kein Risiko für Verunreinigungen oder Fremd-Infektionen gibt und Komplikationen nachweisbar im Promillebereich liegen, sollen zukünftig unterbunden werden. Das macht medizinisch und aus Sicht des Patientenschutzes überhaupt keinen Sinn. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass hier der Patientenschutz instrumentalisiert wird, um einen unliebsamen Berufszweig in der Berufsausübung zu behindern.“ Die Abgeordnete hatte mehrere Änderungsanträge zugunsten der Therapie eingebracht.

Gegen die Eigenbluttherapie beim Heilpraktiker hatten sich CDU/CSU und SPD sowie Grüne, FDP und AfD ausgesprochen. Die CDU/CSU hatte ihre Position im Gesundheitsausschuss zu Protokoll gebracht: „Beim Thema Eigenblutbehandlung sei den Koalitionsfraktionen die Sicherheit der Patienten wichtiger noch als die Berufsausübung der Heilpraktiker, so dass diese weiterhin grundsätzlich beim Arzt, beim Heilpraktiker jedoch nur noch mit Genehmigung möglich sei.“

Verbände der Heilpraktiker hatten sich intensiv für die Therapie bei den politischen Parteien im Bundestag eingesetzt. Der FDH schreibt in seiner Stellungnahme: „Der FDH hat zusammen mit den anderen Verbänden des Dachverbandes DDH und der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK) seit Kenntnis dieses Gesetzesentwurfs den Kontakt zu allen relevanten Gesundheitspolitikern aufgenommen, hat Stellungnahmen an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags verfasst und an Anhörungen teilgenommen. Gemeinsam haben wir den Abgeordneten die Thematik der Eigenbluttherapien eingehend dargestellt, insbesondere ihre Handhabung im Hinblick auf den Patientenschutz und der bisherige nahezu risikolose Verlauf dieser Therapien.“

Über die Details, mit welchen gesetzgeberischen Methoden die Regierung die Eigenbluttherapie im GSAV einschränkt, hatte der Heilpraktiker-Newsblog im April berichtet (Link). Das Gesetz bevorteilt Ärzte, da die Therapie bis auf Ausnahmen nur noch ihnen vorbehalten ist. Es soll laut Bundesministerium für Gesundheit im Juli in Kraft treten.

 

 


 

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