Website-Icon Heilpraktiker-Newsblog.de

Kanzleramt positioniert sich gegen Homöopathie – und VKHD-Vorstand Stefan Reis verharmlost es / Besprechung des Verbands-Newsletters vom 22.1.2026

homöopathie

Von Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist

In der Debatte um die Erstattung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen versucht Stefan Reis, Sprecher des Heilpraktiker-Verbandes VKHD in einem Newsletter, die Lage als ungefährlich darzustellen.

In seinem jüngsten Newsletter heißt es, Bundeskanzleramtsminister Thorsten Frei habe mit seinen Aussagen zum Umgang der Krankenkassen mit Zusatzleistungen „nichts anderes als eine Bestätigung des Status quo“ geliefert. Aus dieser Einschätzung, so Reis, lasse sich „keinesfalls“ eine politische Bedrohung für die Homöopathie ableiten – und schon gar kein parteiinterner Streit zwischen CDU und CSU. Diese Lesart verkennt, was Frei und Pilsinger tatsächlich gesagt haben – und welche politischen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Leser von Newsblog und Watchblog wenden sich an mich, weil sie sehen, dass ihre Verbände politische Zusammenhänge nicht verstehen oder verharmlosen, um nicht aktiv werden zu müssen. Dieser Newsletter ist leider wieder ein Beleg dafür.

Der Frei-Satz: mehr politische Botschaft als rechtliche Beschreibung

Am 30. Dezember 2025 beantwortete Kanzleramtsminister Thorsten Frei auf der Plattform Abgeordnetenwatch die Frage, wie er zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen stehe. Frei formulierte wörtlich:

„Es sei nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen. Die Krankenkassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben; eine politische Steuerung lehnte er ausdrücklich ab. Kurz gesagt bedeutet dies: ‚Staat raus, Kassen übernehmen‘.“

Formal beschreibt Frei damit etwas, das rechtlich seit Jahren so gilt: Zusatzleistungen sind freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen. Doch seine Aussage geht darüber hinaus. Frei lehnt jede staatliche Steuerung ab. In einer Phase, in der Teile der Bundesregierung und Opposition offen über Leistungskürzungen im Gesundheitssystem sprechen, ist das keine nüchterne Bestandsaufnahme, sondern ein politisches Signal. Frei verlagert die Verantwortung über die Gestaltung des Leistungskatalogs von der Politik auf die Krankenkassen – ein Akt der Delegation, der in der politischen Realität auf Sparzwang hinauslaufen kann.

Reis’ Interpretation, Frei habe damit „nur den Status quo bestätigt“, verengt die Aussage auf ihre juristische Seite, ohne die politische Dimension zu erfassen. Rechtlich mag das stimmen. Politisch ist es eine klare Weichenstellung.

Pilsinger liefert keine Entwarnung, sondern eine politische Position

Reis stützt seine argumentative Entwarnung auch darauf, dass es „keinen Streit zwischen CDU und CSU“ gebe. Als Beleg wird oft auf Äußerungen von Dr. Stephan Pilsinger, stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, verwiesen. Pilsinger schrieb in einer Mail an die Homoeopathiewatchblog-Redaktion am 20. Januar 2026:

„Dass Zusatzleistungen einzelner Kassen freiwillige Satzungsleistungen sind, ist ja nicht neu. … Die Grünen haben auf ihrem letzten Parteitag einen Beschluss gefasst, nach dem es allen Krankenkassen generell untersagt werden soll, homöopathische Leistungen als Zusatzleistung zu erstatten. Das geht mir persönlich zu weit. … Wenn … die Kasse die Kosten als Zusatzleistung übernimmt – warum nicht? … Schon weil ein staatliches Verbot jeglicher Form von Kostenübernahme die Therapiefreiheit der Ärzte klar beschneiden würde, spreche ich mich dafür aus, dass es beim Status quo bleibt.“

Pilsinger bestätigt formal den rechtlichen Rahmen: Zusatzleistungen sind freiwillig. Er bezieht zudem ausdrücklich eine normative Position, indem er ein staatliches Verbot ablehnt und den Erhalt homöopathischer Leistungen wünscht. Diese Position ist politisch relevant, aber sie ist seine persönliche Meinung als Abgeordneter, kein offizieller Regierungsstandpunkt. Sie entbindet das Kanzleramt nicht von seiner politischen Rolle und sie ändert nicht den politischen Kontext, den Frei gesetzt hat.

Reis’ Darstellung, Pilsinger liefere damit eine Bestätigung seiner beruhigenden Lesart, greift zu kurz. Pilsingers Argumentation reflektiert eine Position im politischen Streit, nicht den angeblichen „Status quo“ als sicheren Hafen.

Warum diese Unterschiede zählen

Der Kern der Kontroverse liegt nicht in der Frage, ob Zusatzleistungen rechtlich freiwillig sind – das sind sie. Der Kern liegt darin, wer politisch Verantwortung für deren Erhalt übernimmt.

Reis stellt die Lage so dar, als sei nichts passiert: Frei habe nur bestehendes Recht benannt, und Pilsinger habe das als persönliche Position bestätigt. Doch die Realität ist komplexer:

Fazit

Stefan Reis’ Lesart als Vorstand des VKHD der Kanzleramtslinie ist analytisch unzureichend, weil sie die politische Dimension der Aussagen von Thorsten Frei ausblendet und die persönliche normative Position von Stephan Pilsinger als politischen Schutzschild überinterpretiert. Frei hat keine einfache Bestätigung des Bestehenden geliefert, sondern die politische Verantwortung über Zusatzleistungen bewusst entzogen. Und Pilsinger hat keine staatliche Absicherung für Homöopathie geliefert, sondern eine politisch begründete Einzelmeinung.

Die Debatte um Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht beendet. Sie ist sichtbar in Bewegung – und sie verdient es, genau so beschrieben zu werden. Verbände, die entweder nicht verstehen oder verharmlosen, werden sich den Fragen ihrer Mitglieder stellen dürfen.

Die mobile Version verlassen