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Heilpraktiker können sich seit September leichter gegen Abmahn-Anwälte wehren

heilpraktiker gericht

Es ist ein Geschäft bisher: Ein Verein der Anti-Heilpraktiker-Lobby mahnt Webseiten von Heilpraktikern ab. Ziel: Eintreiben von Abmahngebühren, die der Verein in die Anti-Heilpraktiker-Kampagne steckt. Doch seit September wird den Anwälten des Vereins und anderen Abmahn-Anwälten dieses Geschäftsmodell erschwert. Grundlage ist eine neue Regelung, die Heilpraktiker vor Abmahn-Anwälten beschützt.

Diese neue Regelung hat zwei Vorteile:

• Heilpraktiker und Homöopathen können sich einfacher gegen Abmahnungen von Abmahn-Anwälten wehren.

• Der Anti-Heilpraktiker-Lobby wird Budget entzogen, da sein Finanzier – ein spezieller Abmahnverein – weniger Abmahngebühren von Heilpraktikern eintreiben kann.

Details sowie den Link zum juristischen Dokument finden Sie im Homoeopathiewatchblog (Link).

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