Kaum in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird bisher eine Verordnung der EU, auf die dieser Blog hinweist. Sie verbietet Nicht-Ärzten wie Heilpraktikern den Einsatz von Homöopathie bei Tieren in der Lebensmittelproduktion. Ab 2022 wird damit Tierheilpraktikern, Landwirten und anderen Nicht-Ärzten verboten, Tiere wie z.M. Milchkühe mit Homöopathika zu behandeln. Der EU-Trick ist, dass diese Arzneimittel verschreibungspflichtig werden und somit dürfen sie nur noch Tierärzte anwenden.
Doch es gibt eine Chance, diese EU-Regelung durch deutsche Regelung zu verändern. Dafür ist Öffentlichkeitsarbeit und politisches Lobbying notwendig. Dies geschieht bereits von Verbänden der Tierheilpraktiker. Über die Details berichtet die landwirtschaftliche Fachzeitschrift Agrarheute (Link). Sie schreibt: „Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände und ihre Einzelverbände sind derzeit dabei, Kontakte zu Landwirtschaftsministerien einzelner Bundesländer aufzunehmen, um für eine Ausnahmeregelung zu werben.“
2016 gab es bereits eine Petition von Heilpraktikern beim Bundestag genau zu diesem Thema, die mit 52.000 Unterschriften eine Anhörung im Bundestag erzwungen hat (Link).
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