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CDU-Gesundheitssprecherin kann keine konkreten Evidenzkriterien für das Homöopathie-Aus benennen/ 3 Watchblog-Presseanfragen, 3 Antworten der CDU

homöopathie

Kurzfassung für Schnellleser

Seit Monaten begründet die Bundesregierung das geplante GKV-Aus der Homöopathie mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Doch je genauer man nachfragt, desto politischer wird die Begründung.

Der Homoeopathiewatchblog (mein zweiter Blog zum Thema Homöopathie neben den Heilpraktiker-Newsblog) hat daher in den vergangenen Wochen drei öffentliche Presseanfragen an die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, zum Thema Evidenz gestellt. Dabei ging es um eine einfache Frage: Nach welchen konkreten wissenschaftlichen Kriterien wird entschieden, dass Homöopathie künftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden darf?

Die drei CDU-Antworten führen zu einem bemerkenswerten Ergebnis. Die Bundesregierung begründet das Homöopathie-Aus zwar mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Auf die Frage, welche konkreten Kriterien dabei angewendet wurden, kann jedoch keine veröffentlichte Kriterienliste, keine spezifische Bewertungsgrundlage und kein eigenes Bewertungsverfahren für die Homöopathie benannt werden. Stattdessen verweist Borchardt auf allgemeine Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung und auf die Entscheidung des Gesetzgebers.

Fazit: Die Regierung fordert von der Homöopathie Transparenz und Evidenz. Für ihre eigene Regierungs-Entscheidung gegen die Homöopathie bleibt sie genau diese Transparenz und Evidenz jedoch schuldig.

Damit zeichnet sich ein anderes Bild ab als in der öffentlichen Debatte häufig vermittelt wird. Das geplante Homöopathie-Aus erscheint weniger als Ergebnis eines transparent nachvollziehbaren wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens als vielmehr als politische Entscheidung, für die in den Antworten von Borchardt keine konkreten veröffentlichten Evidenzkriterien benannt werden.

 

 


Die Achillesferse der Regierungsbegründung

Seit Monaten wird das geplante GKV-Aus der Homöopathie mit einem zentralen Argument begründet: fehlende wissenschaftliche Evidenz. Politiker, Krankenkassen und Kritiker der Homöopathie verweisen regelmäßig darauf, dass die Entscheidung wissenschaftlich begründet sei.

Doch worauf stützt sich diese Bewertung eigentlich konkret?

Wer sich wie die Bundesregierung auf Evidenz beruft, muss auch erklären können, nach welchen Kriterien diese Evidenz bewertet wurde.

Genau dieser Frage ist der Homoeopathiewatchblog in den vergangenen Wochen mit drei öffentlichen Anfragen an die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, nachgegangen. Aus Gründen der Transparenz können Leser sämtliche Fragen des Watchblog an die CDU-Sprecherin und Antworten im Original nachlesen:

1. Bewertung der Homöopathie im internationalen Vergleich (Schweiz und Indien):
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/simone-borchardt/fragen-antworten/bewertung-der-homoeopathie-im-internationalen-vergleich

2. Welche Evidenzkriterien gelten für den Ausschluss von GKV-Leistungen?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/simone-borchardt/fragen-antworten/welche-evidenzkriterien-gelten-fuer-den-ausschluss-von-gkv-leistungen

3. Wo sind die Evidenzkriterien veröffentlicht, auf die sich die Bundesregierung beim geplanten Ausschluss der Homöopathie stützt?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/simone-borchardt/fragen-antworten/wo-sind-die-evidenzkriterien-veroeffentlicht-auf-die-sich-die-bundesregierung-beim-geplanten-ausschluss-der

Die drei Antworten zeichnen zusammen ein bemerkenswertes Bild. Je konkreter die Nachfragen des Watchblog wurden, desto deutlicher zeigte sich eine Schwachstelle der politischen Begründung. Die Bundesregierung beruft sich auf Evidenz. Konkrete veröffentlichte Kriterien, nach denen die Homöopathie bewertet wurde, werden in den Antworten der zuständigen Gesundheitssprecherin der Union jedoch nicht benannt.

Genau darin könnte für die Homöopathie-Gemeinschaft eine neue politische Chance liegen. Denn wer als Regierung Transparenz, Nachvollziehbarkeit und gleiche Maßstäbe für alle Leistungen fordert, greift nicht die Wissenschaft an, sondern hinterfragt die politische Begründung einer politischen Entscheidung.

Die erste Antwort: Deutschland folgt der Wissenschaft

Den Ausgangspunkt bildete die Frage des Watchblog an die Gesundheitssprecherin der Union, warum Länder wie die Schweiz oder Indien bei gleicher international verfügbarer Studienlage zu anderen politischen Entscheidungen kommen als Deutschland.

Simone Borchardt erklärte in ihrer Antwort, Deutschland orientiere sich am „Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“.

Für den Leser klingt das zunächst eindeutig. Wer sich am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse orientiert, müsste nachvollziehbar darlegen können, nach welchen Kriterien wissenschaftliche Evidenz bewertet wird.

Genau dieser Frage ging der Watchblog anschließend nach.

Die zweite Antwort: Allgemeine Hinweise statt konkreter Kriterien

In einer weiteren Anfrage wollte der Watchblog wissen, welche konkreten Evidenzkriterien überhaupt gelten, wenn Leistungen aus dem GKV-System ausgeschlossen werden.

Die Antwort der Gesundheitssprecherin der Union blieb allgemein. Borchardt verwies auf die Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung und auf wissenschaftliche Evidenz als Maßstab. Welche konkreten Kriterien für die Bewertung der Homöopathie angewendet wurden, blieb jedoch weiterhin offen.

Damit war die eigentliche Ausgangsfrage noch immer nicht beantwortet.

Die dritte Antwort: Es gibt keine Kriterienliste

Deshalb fragte der Watchblog erneut nach: Wo sind die Evidenzkriterien veröffentlicht, auf die sich die Bundesregierung beim geplanten Ausschluss der Homöopathie konkret stützt?

Die Antwort ist bemerkenswert. Simone Borchardt schreibt: „Es gibt nach meiner Kenntnis kein gesondertes Dokument der Bundesregierung mit dem Titel ‚Evidenzkriterien Homöopathie‘ oder eine eigens für diesen Einzelfall veröffentlichte Checkliste.“

Weiter erklärt sie: „Die Bundesregierung stützt sich vielmehr auf die allgemeinen Maßstäbe des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Die entscheidende Lücke in der Regierungsargumentation

Genau hier liegt die eigentliche Nachricht.

Nach drei Presseanfragen bleibt von der ursprünglichen Evidenzbegründung vor allem eines übrig: Die Bundesregierung verweist auf Wissenschaft. In den Antworten von Simone Borchardt werden jedoch keine konkreten veröffentlichten Kriterien benannt, nach denen die Homöopathie bewertet wurde.

Dies bedeutet:

1. Eine Kriterienliste existiert nicht.

2. Eine veröffentlichte Bewertungsmethodik existiert nicht.

3. Ein Dokument, das die Bewertung der Homöopathie nachvollziehbar herleitet, kann ebenfalls nicht benannt werden.

Stattdessen verweist die Bundesregierung auf allgemeine Grundsätze des Sozialgesetzbuches und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Aus Sicht des Watchblog ergibt sich daraus ein Transparenzproblem der Regierung. Wer eine Therapie mit dem Hinweis auf fehlende Evidenz aus dem Leistungssystem entfernen will, sollte nachvollziehbar erklären können, nach welchen Maßstäben diese Evidenz bewertet wurde.

Genau diese Transparenz fordert der Watchblog seit Wochen von der Regierung ein.

Die Antworten zeigen jedoch, dass die Bundesregierung zwar auf Evidenz verweist, die konkreten Bewertungsmaßstäbe für die Homöopathie aber nicht in Form einer veröffentlichten Bewertungsgrundlage offenlegt.

Der politische Vorwurf lautet deshalb nicht, dass die Bundesregierung keine Entscheidung treffen dürfe. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Die Öffentlichkeit soll eine Evidenzbegründung akzeptieren, ohne nachvollziehen zu können, nach welchen konkreten Kriterien diese Evidenz im Fall der Homöopathie bewertet wurde.

Warum das für die Homöopathie-Gemeinschaft wichtig ist

Für die Homöopathie-Gemeinschaft eröffnet diese Antwort eine neue Argumentationslinie. Bislang verlief die Debatte meist entlang der Frage, ob Homöopathie wirkt oder nicht wirkt.

Die Antworten von Borchardt verschieben die Diskussion nun auf eine andere Ebene:

Für Verbände, Ärzte und Patienten entsteht damit erstmals die Möglichkeit, die politische Debatte nicht nur über die Wirksamkeit der Homöopathie zu führen, sondern auch über Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung.

Denn die drei Antworten zeigen aus Sicht des Watchblog vor allem eines: Die politische Begründung verweist auf Evidenz, ohne die zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe konkret offenzulegen.

Drei Presseanfragen, ein bemerkenswertes Ergebnis

Die drei Antworten von Simone Borchardt auf Presseanfragen des Watchblog führen damit zu einem bemerkenswerten Ergebnis.

Je genauer der Watchblog nach den wissenschaftlichen Grundlagen des Homöopathie-Aus fragte, desto deutlicher wurde, dass die Bundesregierung keine konkreten veröffentlichten Maßstäbe für diese Bewertung benennen kann.

Die Politik beruft sich auf Evidenz. Die konkreten Bewertungsmaßstäbe, mit denen das geplante Homöopathie-Aus begründet wird, bleiben dagegen weiterhin weitgehend im Dunkeln.

 

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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

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