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Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie eingereicht: Petitions-Nr. 197577 / Petent ist die Homöopathie-Gemeinschaft

Der Homoeopathiewatchblog hat heute stellvertretend für die Homöopathie-Gemeinschaft eine Petition beim Deutschen Bundestag zur Rettung der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht. Hauptpetent ist aus formalen Gründen Christian J. Becker, der die Petition im Rahmen der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie stellvertretend für die Homöopathie-Gemeinschaft eingebracht hat. Der Bundestag muss nun die Petition freischalten. Einen Link, um die Petition zu unterzeichnen, gibt es, sobald der Bundestag die Petition freigeschaltet hat.

Die Petition richtet sich gegen die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit vom 30. März, homöopathische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.

Im Wortlaut fordert die Bundestags-Petition mit der Nummer 197577:
„Mit der Petition wird gefordert, dass homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin als freiwillige Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten bleiben und nicht im Zuge aktueller Reformvorhaben gestrichen werden, insbesondere da diese Maßnahme laut Finanzkommission kein Einsparpotenzial (0 Euro) aufweist.“

„Kein Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen“

Im Zentrum der Begründung steht der zentrale Widerspruch der aktuellen Debatte: Die empfohlene Streichung bringt laut Bericht selbst keinen finanziellen Effekt.

Die Petition formuliert dazu:
„Damit steht fest: Die vorgeschlagene Streichung leistet keinen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.“

Und weiter:
„Es handelt sich nicht um eine Maßnahme zur Kostensenkung, sondern um eine grundsätzliche gesundheitspolitische Entscheidung über den Umgang mit bestimmten Therapieformen.“

Damit greift die Petition genau den Punkt auf, der bereits in der aktuellen Berichterstattung sichtbar geworden ist: Es geht nicht um Einsparungen, sondern um eine politische Grundsatzentscheidung.

Anschluss an erfolgreiche Petition 2024

Die neue Petition knüpft an eine frühere Mobilisierung an. Bereits 2024 wurde von der Homöopathie-Gemeinschaft eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, nachdem der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Abschaffung der Homöopathie als Kassenleistung angekündigt hatte.

Die damalige Petition erreichte hohe Aufmerksamkeit und zeigte, dass das Thema politisch mobilisierungsfähig ist. Und sie war erfolgreich. Das Anti-Homöopathie-Gesetz wurde nach einer Anhörung des Petenten in Bundestag zurückgezogen.

Mit der neuen Petition 2026 entsteht nun erneut ein parlamentarischer Bezugspunkt – diesmal in einer Phase, in der die politische Entscheidung bereits vorbereitet wird.

Petition als nächster Schritt im politischen Prozess

Mit der Einreichung der Petition wird das Thema zusätzlich in den parlamentarischen Raum eingebracht.

Parallel dazu läuft weiterhin die öffentliche Mobilisierung über den offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, der bereits kurz nach Veröffentlichung zahlreiche Unterstützer gefunden hat.

Damit entstehen derzeit zwei parallele Ebenen der Reaktion:
öffentliche Sichtbarkeit und parlamentarische Eingabe.

Was nach der Einreichung der Petition jetzt passiert

Mit der Einreichung ist der erste Schritt getan. Die Petition ist damit formal beim Deutschen Bundestag registriert und hat ein Aktenzeichen erhalten (Petition 197577). Einen Link, um die Petition zu unterzeichnen, gibt es, sobald der Bundestag die Petition freischaltet.

Im nächsten Schritt prüft der Petitionsausschuss, ob die Petition den formalen Anforderungen entspricht und zur Veröffentlichung zugelassen wird. Diese Prüfung kann einige Tage bis mehrere Wochen dauern. Erst nach dieser Freischaltung wird die Petition öffentlich sichtbar und kann von Unterstützern mitgezeichnet werden.

Wird die Petition veröffentlicht, läuft in der Regel eine Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen. In dieser Zeit können Bürger die Petition online unterzeichnen.

Eine wichtige Schwelle liegt bei 30.000 Mitzeichnungen innerhalb dieser Frist. Wird diese Zahl erreicht, kann der Petent in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses angehört werden.

Diese Schwelle wurde 2024 abgesenkt (zuvor 50.000 Unterstützer), gleichzeitig wurde die Mitzeichnungsfrist von vier auf sechs Wochen verlängert. Damit sind die Voraussetzungen für eine öffentliche Anhörung deutlich erleichtert worden.

Unabhängig von dieser Schwelle wird jede Petition vom Bundestag geprüft. Die politische Wirkung hängt jedoch stark davon ab, ob es gelingt, in kurzer Zeit eine größere Zahl an Unterstützern zu mobilisieren.

Damit ist klar: Die Einreichung ist der Start eines parlamentarischen Verfahrens – die eigentliche Dynamik entsteht erst mit der Veröffentlichung und der anschließenden Mitzeichnungsphase.

Dokumentation: Wortlaut der Petition

Der vollständige Text der Petition ist nachfolgend dokumentiert.

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Petition 197577 vom 31. März 2026 an den Deutschen Bundestag

Persönliche Daten des Hauptpetenten

Anrede Herr

Name Becker

Vorname Christian

Wortlaut der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin als freiwillige Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten bleiben und nicht im Zuge aktueller Reformvorhaben gestrichen werden, insbesondere da diese Maßnahme laut Finanzkommission kein Einsparpotenzial (0 Euro) aufweist.

Begründung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit empfiehlt in ihrem Bericht vom 30. März 2026 die Streichung homöopathischer Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gleichzeitig weist sie für diese Maßnahme ausdrücklich ein Einsparvolumen von 0 Euro aus.

Damit steht fest: Die vorgeschlagene Streichung leistet keinen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Es handelt sich nicht um eine Maßnahme zur Kostensenkung, sondern um eine grundsätzliche gesundheitspolitische Entscheidung über den Umgang mit bestimmten Therapieformen.

Homöopathie wird von vielen Patienten in Deutschland als ergänzende Behandlung genutzt. Gesetzliche Krankenkassen bieten entsprechende Leistungen seit Jahren als freiwillige Satzungsleistungen an und reagieren damit auf die Bedürfnisse und Präferenzen ihrer Versicherten.

Die evidenzbasierte Medizin umfasst neben wissenschaftlichen Studien auch ärztliche Erfahrung sowie die Werte und Präferenzen der Patienten. Eine einseitige Ausrichtung ausschließlich auf bestimmte Studiendesigns bildet die Versorgungsrealität nicht vollständig ab.

Vor diesem Hintergrund ist eine Streichung ohne jeden finanziellen Effekt nicht nachvollziehbar. Sie würde den Handlungsspielraum der Krankenkassen einschränken und die Wahlfreiheit der Patienten reduzieren, ohne einen Beitrag zur Lösung der Finanzprobleme der GKV zu leisten.

Zudem hat eine solche Entscheidung Signalwirkung über die Homöopathie hinaus. Sie beeinflusst den Umgang mit weiteren komplementärmedizinischen Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vor diesem Hintergrund sollte auf eine gesetzliche Streichung verzichtet werden. Krankenkassen sollten weiterhin die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer Satzungen auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten einzugehen.

Anregungen für die Forendiskussion

Die Finanzkommission empfiehlt, homöopathische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen – obwohl sie selbst ein Einsparvolumen von 0 Euro angibt.

Wenn keine Einsparung erzielt wird, stellt sich die Frage: Warum soll diese Leistung überhaupt gestrichen werden?

Diese Petition richtet sich gegen eine Entscheidung, die keine finanzielle Wirkung hat, aber konkrete Folgen für Patienten, Krankenkassen und die Wahlfreiheit im Gesundheitssystem.

Wie sehen Sie das?

Ist eine Streichung ohne Einsparung sinnvoll? Oder sollte es weiterhin möglich sein, dass Krankenkassen im Rahmen ihrer Satzungen solche Leistungen anbieten?

 

 


(Transparenzhinweis: Diese Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie erhält keine sachliche oder materielle Unterstützung von Verbänden der Homöopathie. Allein die drei Heilpraktikerinnen von Dimensions of Homeopathy (Gabi Schörk, Andra Dattler, Erika Rau) haben öffentlich deutlich gemacht, dass sie den Watchblog mit seinen Aktivitäten für Homöopathie und Heilpraktiker empfehlen (Link). Die Mitmachkampagne baut auf dem Engagement und Kompetenz des Homoeopathiewatchblog, dem Engagement seiner Leser und ein wenig auf den Kaffeespenden der Watchblog-Leser und Club-Mitglieder auf, mit denen der Blog gegen Angriffe von Skeptikern und anderen Gegnern durch einen Anwalt und IT-Experten verteidigt werden kann.)


 

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Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
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