Seit 8. Februar kann die Petition beim Bundestag online unterschrieben werden, die sich für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt. Sie wurde auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages veröffentlicht:
Petition (Identifikationsnummer 162857) , Titel: „Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV“
Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html
Eine Mitzeichnung ist nun für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 7. März 2024. Bis zu dem Termin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss des Bundestages erfolgen kann. Diese automatische Anhörung im Ausschuss beim Erreichen der 50.000 Unterschriften ist auch der Unterschied einer Bundestagspetition im Vergleich zu anderen Petitionen, die diese Anhörung nicht automatisch ermöglichen. Zur Anhörung gehört auch, dass der Petitionsausschuss beim Bundesministerium für Gesundheit eine Stellungnahme einfordert, in der der Minister die Gründe für die Gesetzesvorlage gegen Homöopathie und Anthroposophie ausführlich begründen und mit Fakten belegen muss.
Gezählt werden alle Unterschriften, die bis zum 7. März beim Petitionsausschuss eingehen – ob online oder handschriftlich. Auf Papierlisten gesammelte Unterschriften (z.B. in Praxen von Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen, Pflegeheimen, Freundeskreis etc.) sollten deshalb rechtzeitig per Post (möglichst bis 2. März absenden) oder Fax an den Petitionsausschuss übermittelt werden.
Es kommt auf jede Stimme an
Jeder, der möchte, dass die Homöopathie und Anthroposophie bei Krankenkassen erhalten bleibt, kann die Petition mit seiner Stimme und Unterschrift unterstützen. „Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten verworfen werden.“ Dies fordern die Ärzt*innen für Homöopathie und Anthroposophie sowie Patient*innen, die gemeinsam die Petition eingereicht haben. Sie sind in der Aktionsgemeinschaft „weil´s hilft“ zusammengeschlossen.
Organisatorische Hinweise:
– Jeder kann die Petition unterschreiben, auch unter 18-Jährige
– Einen Vordruck für die Unterschriftenliste für z.B. Praxen finden Sie beim Arztverband DZVHAE Bayern (Link)
– Eine Patienteninformation (2 Seiten, PDF) zum Ausdrucken und Auslegen für die Praxis erhalten Sie bei einem der Verbände der Arzt*innen für Anthroposophie (Link beim GAÄD)
– Wer Hilfe beim Unterzeichnen der Petition braucht (die Webseite des Bundestages ist etwas behördlich), der findet eine genaue Anleitung bei einer Petitions-Gemeinschaft (es ging um Kitas), die ihre Petition erfolgreich durchgeführt hat (Link)
– Jeder kann unterzeichnen, der eine Adresse in Deutschland angeben kann
– Der Bundestag verlangt, dass man sich einmal mit der Adresse anmeldet, wenn man eine Petition unterzeichnen möchte. Die Adresse wird nicht veröffentlicht. Der Bundestag will damit nach eigenen Angaben sicherstellen, dass nur echte Menschen unterzeichnen. Sie können entscheiden, ob Ihr Name oder als anonyme Variante die Mitzeichnungsnummer auf der Bundestagsseite veröffentlicht wird. Das sieht dann so auf der Bundestags-Webseite aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner positiven Erfahrungen mit homöopathischen Arznei-mitteln möchte ich ein paar Anmerkungen zu der geplanten Streichung der Kassenleistung für diese Mittel machen. Ich habe keine medizinische Ausbildung, bin auch kein Heilpraktiker, sondern interessierter Laie.
Vor Jahren hat mit ein homöopathisches Arzneimittel (Ipecacuanha D 12, Brechwurz bei einer schweren Nebenhöhlenentzündung innerhalb von wenigen Stunden zuerst Erleichterung, dann völliges Abschwellen der entzündeten Schleimhäute gebracht, was ich vorher weder mit phytotherapeutischen Mitteln bzw. Antibiotika in so kurzer Zeit erreicht habe.
Doch möchte ich nach Aufklärung über die Wirkweise von homöopathischen Mitteln dieses Mittel keinem anderen bei gleicher Symptomlage empfehlen, da jeder Mensch anders reagiert und die Homöopathie eine Individualmedizin ist. Der Therapeut muss das geeignete Mittel durch eine genaue Befragung herausfinden. Deshalb macht es auch überhaupt keinerlei Sinn zu homöopathischen Mitteln Wirksamkeitsstudien mit tausenden von Probanden anzulegen. (Ein allopathisches Mittel wird ja erst zugelassen, wenn seine Wirksamkeit die sog. Placeboschranke übersteigt, d.h. bei mehr als 75 % der Testpersonen positive Wirkungen zeigt.
Homöpathische Mittel dagegen dürfen nicht bei 75 % der Erkrankten Wirkung zeigen, sondern das eine Mittel (das sog. Simile) wirkt im Ideal- fall bei diesem einen Patienten zu 100 % und bei allen anderen nicht oder wenig. Denn diese Patienten brauchen in der besonderen Situation ihrer Krankheit ihr eigenes besonders wirksames Medikament. Es ist somit völliger Unsinn die üblichen Studien mit vielen Probanden, wie in der Chemiemedizin üblich, auch von der Homöopathie zu fordern. Bei letzterer kommt es auf die Kompetenz des Therapeuten und die Bereitschaft zur Mithilfe beim Patienten an. Das setzt ein Vertrauens-verhältnis zwischen beiden Parteien und vor allem Zeit voraus. Aber an dem Zweiten mangelt es wie alle wissen in den herkömmlichen Arztpraxen sehr häufig.
Mein Appell an die Politik deshalb: Bitte lassen Sie die Kassenleistungen für Homöopathie nicht auslaufen, denn damit nehmen Sie vielen Patienten die Möglichkeit, weit im Vorfeld schwerer Erkrankungen ihre Gesundheit wieder herzustellen. Und Sie machen sich damit zum Handlanger der Pharmalobby, die unliebsame Konkurrenz ausschalten möchte.