Es wird ernst: Karl Lauterbach bringt Verbotsverfahren gegen Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung auf den Weg

Am 10. Januar um 19.54 Uhr verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Online-Portal Spiegel Plus, Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung streichen zu wollen. „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, heißt es in einem Empfehlungspapier des Ministers, das dem Portal Spiegel Plus zuerst vorlag. „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Betroffen von dem Verbot sind davon Millionen von Patient*innen, tausende von Ärzt*innen – sowie Hersteller und indirekt auch Heilpraktiker*innen.

Bereits im Oktober 2022 hatte der Minister angekündigt, dass sein Ministerium das Verbot der Homöopathie als Kassenleistung anstrebe und die notwendigen Voraussetzungen dafür formal prüfen werde. Seit Jahren wettert Lauterbach via Twitter/X gegen Globuli und scheut dabei auch nicht die offene Kampagnen-Kooperation mit der Anti-Homöopathie-Lobby und den „Skeptikern“. 

Lauterbachs Versuch vom 10. Januar 2024, die Homöopathie und Anthroposophie verbieten zu wollen, ist Teil seiner Kampagne gegen die Komplementärmedizin, die er u.a. mit einer unseriösen Befragung von Heilpraktikern unter dem Deckmantel eines „Empirischen Gutachtens“ seit Dezember 2023 forciert und politisch umsetzt.

Der Bundesgesundheitsminister hat für sein Verbot der Homöopathie offenbar die Mehrheit der derzeitigen Regierungsparteien. In allen drei Regierungsparteien von SPD, Grünen und FDP gab es in den letzten Jahren Beschlüsse gegen die Homöopathie (Link zu Beschlüssen von SPD und Grünen). Bei vielen Beschlüssen hat die Anti-Homöopathie-Lobby im Nachhinein verkündet, sie habe maßgeblichen Einfluss auf den Beschluss nehmen können.

Argumente für ein Verbot der Homöopathie als Kassenleistung gibt es aus Sicht von Experten keine. Die Kassen zahlen Homöopathie nur als freiwillige Satzungsleistung im geringen Umfang. Der Betrag für ärztliche Leistungen liegt im unteren Millionenbereich (Link Faktencheck Vorteile).  Für homöopathische Arzneimittel gaben Krankenkassen im Jahr 2022 insgesamt 3,6 Millionen Euro aus, wie das Wido-Institut der AOK veröffentlichte (Link). Wissenschaftlich ist die Homöopathie international gut belegt (Link Faktencheck Studien), Millionen von Patienten nutzen die Therapie. In Ländern wie Schweiz und Indien gehört Homöopathie zum staatlichen Gesundheitssystem, weil sie sich seit Jahrhunderten bewährt hat. 

Lauterbachs Vorstoß zum Verbot der Homöopathie wirkt einerseits wie der Versuch eines letzten Befreiungsschlages der derzeitigen Regierung, da er als Gesundheitsminister bei vielen Problemen im Gesundheitswesen hilflos agiert und neue Probleme schafft (Krankenhausreform, Pflegereform, Arzneimittelnotstand, Präventionsinstitut etc.) – und er nun ein Thema sucht, bei dem er wenig Widerstand und viel Medienbeifall erwartet  – und er „den starken Mann gegen eine überwiegend weibliche Homöopathie-Community markieren kann“. Und andererseits sollte nicht vergessen werden, dass Lauterbach vor seiner Position als Minister als Pharma-Lobbyist für einen Krankenhauskonzern tätig gewesen ist. 

Wie die letzten Jahre jedoch gezeigt haben, wird sich Lauterbach an der Homöopathie-Community mit 30 Millionen Patient*innen und Globuli-Usern sowie Therapeut*innen die Zähne ausbeißen.

Was halten Sie vom Versuch Karl Lauterbach, die Homöopathie und Anthroposophie zu verbieten? Ihre Meinung und Ihren Kommentar können Sie hier im Heilpraktiker-Newsblog veröffentlichen. 

Ein Kommentar zu „Es wird ernst: Karl Lauterbach bringt Verbotsverfahren gegen Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung auf den Weg

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  1. Es wäre ein riesen Skandal wenn Lauterbach damit durchkommt .
    Mit welchen absurden Beiträgen will er sich denn noch profilieren?
    Hat schon zu Coronazeiten viel Unfrieden gestiftet .

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