Die politische Entscheidung über die Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung steht unmittelbar bevor.
Basis ist ein Dokument des Koalitionsausschusses vom 13. April, 8.07 Uhr, das dem Homoeopathiewatchblog vorliegt (siehe Anhang unter Artikel). Darin legen CDU, CSU und SPD als Beschluss des Koalitionsausschusses am 12. April fest, dass auf Grundlage der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ein Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt wird. Wörtlich heißt es in Dokument: „Die Bundesregierung wird am 29. April einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.“ Zu den Empfehlungen der Finanzkommission gehört auch die Streichung sogenannter „nicht evidenzbasierter Satzungsleistungen“ – darunter die Homöopathie.
Das Gesetz gegen Homöopathie soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, wie dem dreiseitigen Dokument des Kabinetts zu entnehmen ist: „Wir werden das Gesetzgebungsverfahren vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abschließen.“ Die letzte Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause ist am 10. Juli 2026.
Gesetzentwurf zur Homöopathie muss im Gesundheitsministerium vorbereitet werden
Damit die Bundesregierung einen Gesetzentwurf am 29. April beschließen kann, muss dieser zuvor im Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitet worden sein. Gesetzentwürfe entstehen üblicherweise als sogenannte Referentenentwürfe innerhalb des Ministeriums und werden anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der enge Zeitplan deutet darauf hin, dass die inhaltlichen Grundlagen für den Gesetzentwurf bereits vorbereitet werden. Ein Referentenentwurf muss nicht öffentlich sein. Eine Anhörung von homöopathischen Verbänden liegt im Ermessen des Gesundheitsministeriums.
Vorbereitungstreffen der Koalition am 14. April
Parallel zur Festlegung im Koalitionsausschuss laufen die Abstimmungen innerhalb der Koalitionsfraktionen. Nach Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld treffen sich am 14. April die Arbeitsgruppen Gesundheit von Union und SPD mit Vertretern der Finanzkommission Gesundheit. Für das Treffen im Bundestag sind mehrere Stunden angesetzt. Sie bereiten das Gesetzespaket inkl. Homöopathie vor.
In den darauffolgenden Tagen sind weitere interne Beratungen vorgesehen, darunter Fachgespräche und eine mehrtägige Klausur der Arbeitsgruppe Gesundheit am kommenden Wochenende, wie der Homoeopathiewatchblog aus Koalitionskreisen erfahren hat.
Entscheidung gegen Homöopathie fällt in den kommenden Wochen
Mit der geplanten Kabinettsbefassung am 29. April und dem Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, befindet sich der politische Prozess in einer entscheidenden Phase.
Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs wird derzeit im Bundesgesundheitsministerium und in den zuständigen politischen Gremien vorbereitet. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Homöopathie künftig weiterhin Teil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt.
Anhang: Kabinettsbeschluss vom 12.4.2026 zum Zeitplan Gesetzespaket auf Basis Finanzkommission (Aufgeführt werden Beschlüsse zum Bereich Gesundheit, weitere Themen wurden beschlossen)

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