Eine Exklusive Recherche des Heilpraktiker-Newsblog zeigt: Das neue Osteopathie-Gesetz entsteht offensichtlich nicht im Ministerium, sondern im Lobbyumfeld beim Verband VOD
Während die Politik wie CDU-Politikerin Simone Borchardt öffentlich noch von Prüfungen und Gesprächen spricht, deutet eine Recherche des Heilpraktiker-Newsblog darauf hin, dass das künftige Osteopathie-Berufsgesetz längst inhaltlich vorbereitet wird – nicht im Bundestag, sondern im Umfeld eines Interessenverbands, des VOD, der seit Jahren für einen eigenen Osteopathie-Beruf und gegen Heilpraktiker lobbyiert. Dieses Thema betrifft auch homöopathisch tätige Heilpraktiker, die entweder selbst Osteopathie als weitere Therapie einsetzen oder an osteopathisch tätige Heilpraktiker verweisen.
Auf seiner eigenen Website (Link) beschreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter des Verbands der Osteopathen Deutschland (VOD), Johannes Stierl, seine Tätigkeit seit 2025 so:
„Erarbeitung u.a. eines EU-rechtskonformen Berufsgesetzes für Osteopathie in Deutschland.“ Stierl hat seine Mastarbeit bei der privaten Hochschule Fresenius geschrieben.
Noch deutlicher wird es in einer weiteren Selbstdarstellung des VOD-Mitarbeiters. Dort heißt es, er arbeite an einem „Berufsgesetz Osteopathie mit Approbation nach WHO-Benchmarks, VOD-Vorgaben und EU-Norm“.
Wer auf Seiten des VOD gegen Heilpraktiker lobbyiert
Der Verband VOD wird von einer Osteopathie-Lobbyistin geleitet, deren persönliche Nähe auch zu einer SPD-Politikerin bei Journalisten bekannt und belegt ist.
Mitglied im Verband VOD ist auch Arzt Andreas Michalsen, und zwar im Kuratorium des VOD. Michalsen leitet die Carstens-Stiftung. Diese Stiftung setzt sich laut Satzung für die Homöopathie ein. Allerdings hat Michelsen mehrfach seine Kritik an der Homöopathie öffentlich gemacht. Finanziert wird Michalsens Stiftung von Heilpraktikern, Ärzten und Patienten im Glauben, dass sich Michelsen für die Homöopathie einsetzt. Im Interview mit der Zeitschrift National Geographic sagt Prof. Andreas Michalsen (27.12.2018, Link): „Natürlich ist die Theorie der Homöopathie völlig unglaubwürdig. …. Homöopathie ist wahrscheinlich ein Superplacebo.“ Michelsen steht also kritisch zur Homöopathie und setzt sich nun als VOD-Beirat gegen den Beruf des Heilpraktikers ein. Der Begriff des „Superplacebo“ wird auch von der Anti-Homöopathie-Lobby Die Skeptiker gerne genutzt, beispielsweise von deren Lobbyistin Natalie Grams in einem Anti-Homöopathie-Buch.
Mitglied des VOD-Kuratoriums ist auch Prof. Dr. med. André-Michael Beer. Beer ist auch Beirat im Verband „Gesunde Vielfalt“. Der Verband ist eine Organisation der Schwabe Gruppe, wie man der Website des Verbandes entnehmen kann. Der Homöopathie-Hersteller DHU ist eine Tochter der Schwabe-Gruppe. Defacto unterstützt die DHU das Anti-Heilpraktiker-Lobbying über ihren Beirat des Verbandes Gesunde Vielfalt.
Damit entwickelt ein Lobbyverband wie der VOD mit breiter Lobby-Unterstützung von Ärzten faktisch bereits die Inhalte eines künftigen Berufsrechts Osteopathie (das existentiell gegen den Heilpraktiker-Beruf wirken wird) für die Bundesregierung von CDU und SPD – inklusive Ausbildungsmodell und staatlicher Anerkennungsstruktur.
CDU bestätigt parallel akademische Zielrichtung
Zeitgleich beschreibt die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt öffentlich, wohin die politische Diskussion beim neuen Osteopathie-Beruf geht. In einer Antwort auf Abgeordnetenwatch erklärte sie: „In der politischen Debatte wird häufig von einer Vollakademisierung mit rund 4.500 Unterrichtsstunden gesprochen.“
Diese Zahl orientiere sich an internationalen Studienmodellen und an hochschulischen Ausbildungssystemen. Das sei, so Borchardt, ein mögliches „Zielbild für künftige Ausbildungsgänge“.
Die CDU-Politikern Simone Borchardt bestätigt auf Abgeordnetenwatch die Nähe zu osteopathischen Verbänden wie VOD. Sie schreibt: „In den Gesprächen mit Verbänden, darunter auch dem Verband der Osteopathen Deutschland, …“. Sie schreibt weiter: Sie ist das Ergebnis eines langjährigen und intensiven politischen Engagements der osteopathischen Berufsverbände und der behandelnden Osteopathinnen und Osteopathen selbst. Erst dieser kontinuierliche fachliche und politische Druck hat dazu geführt, dass die Osteopathie in den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen und verbindlich verankert wurde.“
Mit anderen Worten: Während die Politik akademische Standards als Zukunftsmodell beschreibt, arbeitet ein Verband wie der VOD im Hintergrund bereits an genau diesem Modell und schreibt das Gesetz schon als Blaupause für die Politik vor.
Ist das rechtlich zulässig – oder politische Grauzone?
Politisch und juristisch entsteht eine heikle Konstellation, wenn die inhaltliche Architektur eines Berufsrechts von genau jenen Organisationen wie VOD oder durch eine private Hochschule vorformuliert wird, die später wirtschaftlich davon profitieren können.
Denn ein staatlich anerkannter Osteopathie-Beruf würde eine geschützte Berufsbezeichnung, definierte Ausbildung und langfristig privilegierten Zugang zum Versorgungssystem der GKV schaffen. Wer diese Standards definiert, gestaltet automatisch den künftigen Markt.
Politische Konsequenz: Neuer Beruf setzt künftig die Maßstäbe
Die eigentliche Bedeutung liegt nicht im Gesetz selbst, sondern in der Logik dahinter. Ein akademisch definierter Osteopathie-Beruf würde erstmals einen staatlichen Referenzstandard für ein Tätigkeitsfeld schaffen, das bislang Teil der allgemeinen Heilkundeerlaubnis ist.
Damit entstünde ein neuer Maßstab, an dem bestehende Berufsgruppen gemessen werden. Nicht weil Heilpraktiker sofort verboten würden, sondern weil sich künftig die Frage stellen würde, wer dieselbe Qualifikation vorweisen kann wie ein staatlich regulierter Osteopath.
Genau das ist der strukturelle Hebel solcher Reformen.
Was das für Heilpraktiker bedeutet
Für viele Heilpraktiker wäre das kein symbolischer Schritt, sondern eine Verschiebung ihres beruflichen Umfelds. Ein neuer Beruf mit akademischer Ausbildung könnte perspektivisch als „Standard“ wahrgenommen werden, während andere Behandler ihre Qualifikation rechtfertigen müssten.
Die Folge wäre weniger ein direktes Verbot, sondern ein schleichender Bedeutungsverlust im Versorgungssystem.
Warum die Heilpraktiker-Verbände jetzt handeln müssen
Die Entwicklung zeigt vor allem eines: In der Politik zählt, wer konkrete Modelle liefert. Während Osteopathie-Verbände bereits Ausbildungsrahmen und Berufsprofile formulieren, reagieren viele Heilpraktiker-Verbände bislang nur defensiv oder gar nicht.
Doch Gesetze entstehen selten aus abstrakten Debatten. Sie entstehen aus vorliegenden Konzepten. Wer diese Konzepte schreibt, prägt die Zukunft des Berufsrechts.
Das Osteopathie-Gesetz existiert noch nicht. Aber sein Bauplan scheint längst auf dem Tisch zu liegen.
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Christian J. Becker
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