Grünen-Parteitag stimmt für Verbot von Homöopathie, Anthroposophie und vielen Phytotherapeutika als Arzneimittel: Grüne opfern Globuli auf Druck der Anti-Homöopathie-Lobby

Hannover, 28. November – Auf dem Grünen-Parteitag fiel gegen 21.58 Uhr eine Entscheidung, die die medizinische Versorgung von rund 30 Millionen Menschen in Deutschland spürbar beeinträchtigen dürfte, sobald die Partei wieder Regierungsverantwortung übernimmt. Die Delegierten stellten sich mit deutlicher Mehrheit laut Präsidium hinter den Antrag des Kreisverbandes Berlin Tempelhof-Schöneberg Nr. VR-02, die Erstattung homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und zusätzlich den Binnenkonsens „zu überarbeiten“ – faktisch also abzuschaffen. Der Wegfall des Binnenkonsenses käme einem Verbot von Homöopathie, Anthroposophie und Teilen der Phytotherapie als Arzneimittel gleich, sobald die Grünen erneut regieren.

Der Binnenkonsens ist eine Regelung im Arzneimittelgesetz, die der Bundestag in den 1970er Jahren eingeführt hat. Er bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass die besonderen Therapierichtungen – Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – als Arzneimittel anerkannt und geschützt sind. Fällt dieser Rahmen weg, verlieren homöopathische und anthroposophische Mittel sowie zahlreiche Phytotherapeutika ihren Arzneimittelstatus und verschwinden aus den Apotheken. Betroffen wären rund 7.500 komplementäre Arzneimittel, also etwa 7,5 Prozent aller Präparate, die heute in Apotheken verfügbar sind.


Video-Aufzeichnung der Entscheidung:
Sie können sich selbst ein Bild von der Entscheidung des Parteitages gegen Homöopathie machen. Es gibt eine Video-Aufzeichnung des Parteitages auf Youtube: Link. Der Tagesordnungspunkt VR-02 beginnt ab 5:37:20 und geht bis zur Zeitmarke 6:22:25. Es beginnt mit Verfahrensfragen, dann folgt die Abstimmung über den Antrag des Vorstandes, der abgelehnt wurde. Es folgt die Abstimmung über den Berliner Anti-Homöopathie- und Anti-Anthroposophie-Antrag VR-02, der unter Jubel der Delegierten angenommen wurde.


 

Analyse von Christian J .Becker, Redakteur des Homoeopathiewatchblog.de, zum Anti-Homöopathie-Beschluss der Grünen: Bedeutung, Folgen und Wirkung

Ein Blick in den Antrag zeigt, was wirklich beschlossen wurde

Zum ersten Mal in ihrer 45-jährigen Geschichte geht die Partei auf einen harten Konfrontationskurs mit der Homöopathie und ihren 30 Millionen Nutzern.

Der vom Parteitag angenommene Antrag ist ein Fahrplan zur Abschaffung zentraler Grundlagen der homöopathischen Versorgung.

Was bleibt an geplanten Fakten vom Antrag übrig (abrufbar unter Link antraege.gruene.de/51bdk/keine-erstattung-homoopathischer-leistungen-durch-gesetzliche-krankenk-57811)

1. Homöopathie wird aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Kassen gestrichen

2. Der Binnenkonsens wird de facto gestrichen
Auch wenn im Antrag nur von „überarbeiten“ die Rede ist. Fällt der Binnenkonsens, fallen auch Apothekenpflicht und Arzneimittelstatus – und zwar nicht nur für Homöopathie, sondern automatisch auch für Anthroposophie und Teile der Phytotherapie. „Überarbeiten“ ist eine rhetorische Verpackung für das Ende eines ganzen regulatorischen Rahmens. Praktisch bedeutet dies das Verbot von 7.500 Arzneimitteln der Komplementärmedizin.

Folgen für die Patienten und Therapeuten: Von einer Abschaffung des Binnenkonsens wären 7.500 Arzneimittel betroffen

Für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Heilpraktiker, Apotheker und Hersteller wäre das ein tiefer Einschnitt, würde der Binnenkonsens abgeschafft. Viele Menschen nutzen komplementäre Mittel – auch ergänzend zur Schulmedizin. Sie verlassen sich auf Beratung, klare Kennzeichnung und die Sicherheit des Apothekenvertriebs. All das würde ohne Binnenkonsens wegfallen.

Patienten in Deutschland hätten keinen Zugang zur Homöopathie und Anthroposophie sowie zu Teilen der Phytotherapie mehr. Denn: Auch ein Import, z.B. über Versand-Apotheken aus dem Ausland, wäre keine Lösung, um den abgeschafften Binnenkonsens zu umgehen. Denn Ärzte und Heilpraktiker, die solche in Deutschland nicht mehr zugelassenen Arzneimittel empfehlen, würden bei Komplikationen persönlich haften.
Auch für Tausende Ärzte für Homöopathie und Anthroposophie sowie homöopathisch tätige Heilpraktiker hätte der abgeschaffte Binnenkonsens Folgen, wenn Homöopathika den Arzneimittelstatus verlieren würden. Wenn die Therapeuten keine Homöopathika oder Anthroposophika als Arzneimittel mehr verschreiben oder empfehlen könnten, würden sie nicht mehr helfen können und Patienten verlieren.
Die Versorgung würde in weniger regulierte Bereiche abgedrängt – mit allen Risiken für Transparenz und Sicherheit.
Dieses Szenario wird zur Realität, wenn die Grünen wieder Regierungsmacht erhalten und ihren Anti-Homöopathie-Beschluss in Realpolitik umsetzen können.

Juristische Unkenntnis bei Grünen
Offensichtlich war vielen Delegierten und dem Vorstand der Grünen nicht klar, dass Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie juristisch miteinander verbunden sind. Diese drei Richtungen sind in der Gesetzgebung seit den 1970er Jahre durch einen Bundestagsbeschluss untrennbar miteinander als besondere Therapierichtungen miteinander verbunden. Wird der Binnenkonsens abgeschafft, fallen alle drei. Kein Homöopathikum, Anthroposophikum oder viele Phytotherapeutika könnten weiter als Arzneimittel registriert werden. Bestehende Registrierungen würden entzogen.

Folgen für Hersteller und den Markt
Fällt der Binnenkonsens weg, müssen Hersteller für Homöopathie, Anthroposophie und Teile der Phytotherapie neue Zulassungsverfahren durchlaufen, die heutzutage praktisch nicht erfüllbar sind. Diese Mittel der besonderen Therapierichtungen würden aus den Apotheken verschwinden und wären damit de facto verboten. Das würde das Aus für alle 7.500 in Apotheken verfügbaren komplementären Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (inkl. aller Darreichungsformen) bedeuten. Zum Vergleich: Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 100.000 Arzneimittel in Apotheken (inkl. aller Darreichungsformen).

Die Folgen eines Verbotes, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel in Deutschland herzustellen und zu vertreiben hätte Auswirkungen auf Umsatz und Beschäftigtenzahl der Hersteller dieser Arzneimittel. Allein in Baden-Württemberg sind 13 Hersteller von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln mit ihrem Unternehmenssitz ansässig. Sie beschäftigten laut einer Studie von 2016 (Link) insgesamt 3‘098 Mitarbeiter bei einem Gesamtumsatz von rd. 550 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 7,5% des Gesamtumsatzes der pharmazeutischen Unternehmen, die ihren Sitz in Baden-rttemberg haben.

Ein Überblick über den Markt: Im Jahr 2024 wuchs laut dem Branchenverband Pharma Deutschland der gesamte Apothekenmarkt (inkl. Versandhandel) für Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen (pflanzliche und Homöopathische /Anthroposophische Arzneimittel) nach Umsatz um +5,9 % auf einen Gesamtumsatz von knapp 2,5 Mrd. Euro. Dabei lag der Anteil der Homöopathie bei etwa 600 Millionen Euro in der Selbstmedikation. Der Anteil für die vom Arzt verordnete Homöopathika lag bei 75 Millionen Euro. Dem GKV-Spitzenverband zufolge haben Krankenkassen im Jahr 2021 für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel rund 22 Millionen Euro ausgegeben. Dies ist ein Anteil von 0,03 Prozent von Homöopathie an den Gesamtausgaben von Kassen für alle Arzneimittel, die bei insgesamt 55 Milliarden Euro jährlich liegen.

Politische Folgen des Beschlusses

Grüne opfern Globuli auf Druck der Anti-Homöopathie-Lobby:
Politik mit dem Rammbock gegen die eigenen Wähler

Innerhalb der Grünen ist die Debatte nun beendet. Die Anti-Homöopathie-Linie setzt sich endgültig durch. Befürworter verlieren weiter an Einfluss, und einzelne Mitglieder werden die Partei wohl verlassen. Grün-nahe Medien werden den neuen Kurs gegen Homöopathie erwartbar mittragen.

In der Opposition werden die Grünen nun aktiv Anti-Homöopathie-Politik betreiben – im Bundestag, in Ausschüssen und Kommissionen sowie in den Medien. Dabei wird das „Grünes Netzwerk evidenzbasierte Politik“ eine zentrale Rolle spielen. Mitglieder sind grüne Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Bürgermeisterinnen, Minister, Lokalpolitiker – alle aufgeführt auf der Website der Gruppe. Dieses Netzwerk innerhalb der grünen Partei arbeitet mit der Anti-Homöopathie-Lobby zusammen. Beide verfolgen ähnliche Ziele, die sie auch öffentlich machen. Beide unterstützen sich auch öffentlich gegenseitig mit Publikationen. Ihre Themen: Anti-Homöopathie, Anti-Erfahrungsmedizin, Pro Gentechnik. Dass die Homöopathie-Gegnerin Natalie Grams auf der Website des grünen Netzwerks publiziert hat (abrufbar unter Link evidenzbasierte-politik.de/2022/07/16/warum-homoeopathie-nicht-laenger-durch-gesetzliche-krankenkassen-erstattet-werden-sollte/ ), zeigt die Richtung und Relevanz. Siehe Screenshot vom 28.11.:

homöopathie

 

 

 

 

 

 

 

Und Vertreter des grünen Netzwerkes unterschreiben öffentlich homöopathiekritische Aufrufe der Anti-Homöopathie-Lobby.
Das Netzwerk macht auch öffentlich, dass das Netzwerk in der Partei der Grünen der Motor hinter den Homöopathie-Anträgen ist. Siehe diesen Screenshot vom 28.11. von Linkedin von einem Mitglied des Netzwerks:

homöopathie

 

 

 

 

Nach der Homöopathie dürften weitere komplementäre Therapien ins Visier des grünen Lobby-Netzwerkes geraten, etwa Bereiche der Erfahrungsmedizin.

Sollten die Grünen wieder Regierungsverantwortung erhalten – möglich ab 2026 (BSW-Klage, Auflösung der Bundesregierung), spätestens jedoch 2029 zur nächsten Bundestagswahl – würden sie ihr Anti-Homöopathie-Programm Punkt für Punkt umsetzen. Parteitagsbeschlüsse binden dabei auch die Landesverbände, inklusive Baden-Württemberg.

Auch andere Parteien könnten reagieren. In der SPD liegt ein entsprechender Anti-Homöopathie-Antrag (Ende Kassen-Erstattung, Abschaffung Apothekenpflicht und Arzneimittelsstatus) seit Monaten auf Eis. Durch den Grünen-Beschluss könnte er wieder in Bewegung kommen.

Der Antrag als Kommunikationsstrategie: Vernebeln, um Delegierte im Unklaren zu lassen – wie das ablief, enthüllt der Homoeopathiewatchblog.de

Neben dem angenommenen Antrag aus Berlin gab es auch noch als zweiten Anti-Homöopathie-Antrag den Antrag des Grünen-Vorstandes (abrufbar unter Link antraege.gruene.de/51bdk/keine-erstattung-homoopathischer-leistungen-durch-gesetzliche-krankenk-57811/24383). Dieser ist auf den ersten Blick so verpackt, dass er erst einmal nach Verwaltungsdeutsch klingt. Nüchtern, harmlos, fast schon langweilig. Genau das macht ihn so geschickt. Wenn es heikel wird, greifen politische Profis gern zu weichen Formulierungen. Das beruhigt die eigenen Reihen und verhindert, dass jemand genauer hinschaut. Er war offensichtlich für den Fall gedacht, dass die Delegierten den Berliner Antrag zu deutlich in der Sprache gefunden hätten. Im Inhalt ist der Vorstands-Antrag ähnlich.

Binnenkonsens verändern“ ist so ein Begriff. Er klingt nach einer kleinen Stellschraube, nach einer technischen Anpassung. Tatsächlich steckt etwas völlig anderes dahinter. Der Antrag des Vorstandes verschweigt, dass Homöopathie, Anthroposophie und Teile der Phytotherapie im Binnenkonsens rechtlich miteinander seit den 1970er Jahren durch einen Bundestagsbeschluss verbunden sind. Und er verschweigt, dass das Streichen dieses Binnenkonsens das komplette Ende ihres Arzneimittelstatus für 7.500 Arzneimittel bedeutet, und zwar automatisch aller drei Therapierichtungen, nicht nur der Homöopathie. Damit wäre ihre Apothekenpflicht ebenfalls Geschichte. Diese Konsequenzen tauchen im Antrag nicht einmal ansatzweise auf. Wer den Text oberflächlich liest, ahnt also nicht, wie weitreichend er eigentlich ist. Der Begriffe „Binnenkonsens ändern, d.h. abschaffen“ hat zur Folge, dass 30 Millionen Patienten ihre Homöopathika auch nicht mehr auf Empfehlung eines Arztes oder Heilpraktikers erhalten können, da sie keine Arzneimittel mehr wären. Sie könnten sie auch nicht auf eigene Kosten in Deutschland kaufen. Das hieße außerdem, dass die Ärzte und Heilpraktiker bei Komplikationen haften, wenn sich Patienten die Homöopathika, Anthroposophika oder Phytotherapeutika im Ausland auf deren Empfehlung bei ausländischen Versandapotheken beschaffen würden. Das wird kein Arzt, keine Heilpraktiker, kein Patient machen. Defacto zieht der Begriff „Binnenkonsens verändern oder überarbeiten“ demnach ein Verbot von Homöopathie, Anthroposophie und Teilen der Phytotherapie nach sich. Darüber hat der Vorstand die Delegierten nicht aufgeklärt.

Besonders auffällig ist außerdem ein Vorgang kurz vor dem Parteitag:

Wenige Tage vor dem Parteitag wurde ein Änderungsantrag von Dorothea Kaufmann zurückgezogen. Die Lokalpolitikerin ist Mitglied des oben erwähnten „Grünes Netzwerk evidenzbasierte Politik“ – der organisierten Anti-Homöopathie-Gruppe bei den Grünen. Ihr Antrag hätte klar benannt, was die Abschaffung des Binnenkonsenses bedeutet. Er hätte das verschleiernde Wording des Vorstands durch echte Inhalte ersetzt: Ende der Apothekenpflicht für Homöopathie und Anthroposophie. Genau darin lag wohl das Problem. Ein offener Text, wie der von D. Kaufmann (siehe Screenshot), hätte auch jene Delegierten alarmiert, die sich mit der Materie nicht auskennen. Das wollte man offenbar vermeiden. Die Frage ist, ob Frau Kaufmann ihren Antrag in Abstimmung mit dem Grünen-Vorstand zurückgezogen hat. Wenn ja, hätte der Vorstand ein Problem.
Hier ist der zurückgezogene Änderungsantrag:
homöopathie

Am Ende bleibt der Eindruck eines Vorgehens, das auf Vernebelung und Beruhigung statt Transparenz setzt. Die Sprache des Vorstands in seinem Antrag war nicht zufällig weich gewählt, die Begriffe nicht zufällig und möglichst nur für Fachleute entschlüsselbar. Sie sollte mögliche Konflikte abfedern, Widerstand in der Partei klein halten und Außenstehende darüber im Unklaren lassen, wie tief der Eingriff wirklich ist. Genau so funktioniert politische Vernebelung.

Viele Homöopathie-Freunde leisteten Widerstand

Allerdings haben einige in der Homöopathie-Gemeinschaft die Vernebelungs-Strategie des Grünen-Vorstandes durchschaut. Und daher gab es auch aktive Organisationen und Medien sowie viele Patienten und Therapeuten der Homöopathie-Gemeinschaft, die sich nicht haben täuschen lassen, sondern aktiv wurden:

Ein Verband, ein Journalist mit zwei Blogs und viele Homöopathie-Freunde   

Der Heilpraktikerverband „Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH)“ hat als größter Heilpraktikerverband mit 7.000 Mitgliedern früh gewarnt, aufgerüttelt und seinen Mitgliedern sowie anderen Interessierten außerhalb des Verbandes öffentlich konkrete Wege an die Hand gegeben, sich einzubringen und bei den Grünen zu protestieren. Er stellte einen Protestbrief sowie Adressen und eine einfache Anleitung öffentlich bereit (Link) und erreichte viele Menschen. Er machte sichtbar, dass die Homöopathie und Heilpraktikerschaft eine starke und engagierte Gemeinschaft hat und ist.  
   Auch in meinen Blogs „Homoeopathiewatchblog.de“ und „Heilpraktiker-Newsblog.de“ habe ich seit September in zehn Artikeln versucht, aufmerksam zu machen. Als erster Journalist habe ich am 24. September über die Anti-Homöopathie-Anträge berichtet (Link), gewarnt, ihre Bedeutung erklärt, Folgen eingeordnet, Aktionen initiiert, mich beteiligt und zu Aktionen eingeladen. Es ging mir darum, dass jeder, der sich beteiligen möchte, überhaupt erfährt, was auf dem Spiel steht.
   Die Resonanz zeigt, dass sich viele Patienten und Therapeuten vom sanften Ton des Grünen-Antrags nicht haben täuschen lassen und aktiv geworden sind.

Fazit

Diese Niederlage ist schmerzhaft für alle Homöopathie-Freunde. Doch ein Parteitagsbeschluss ist noch kein Gesetz. Jetzt kommt es darauf an, dass die Homöopathie-Gemeinschaft zusammenhält, weiter aktiv bleibt und den Druck erhöht. Ein Beispiel: Viele hielten schon Lauterbachs Anti-Homöopathie-Gesetzentwurf bereits für das Ende der Homöopathie. Am Ende wurde daraus ein Erfolg für die Homöopathie-Gemeinschaft. Und Karl ist jetzt Geschichte. Auch jetzt ist noch nichts entschieden.

Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier im Blog unter dem Suchbegriff „Homöopathie Grüne“.

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