Kurzfassung für Schnellleser
Die Streichung der Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist politisch weit vorangeschritten. Die Finanzkommission hat Ende März empfohlen, Homöopathie zu streichen – trotz eines ausgewiesenen Einsparvolumens von 0 Euro. Ein Gesetz dazu soll noch vor der Sommerpause kommen. Jetzt hat die gesundheitspolitische Sprecherin von CDU und CSU, Simone Borchardt, diese Linie erstmals klar begründet – ausgelöst durch eine Frage einer Watchblog-Leserin auf Abgeordnetenwatch.
Borchardts zentrale Aussage: Entscheidend sei nicht Geld, sondern das Prinzip. Die GKV solle nur Leistungen finanzieren, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist. „Evidenzbasiert“ wird damit zum neuen Maßstab für die Versorgung. Für Homöopathie sieht sie diesen Nachweis nicht.
Damit wird deutlich: Die Streichung ist keine Sparmaßnahme, sondern eine grundsätzliche Systementscheidung. Homöopathie ist der erste konkrete Anwendungsfall dieser neuen Logik.
Bemerkenswert: Die Antwort entstand durch Leser des Watchblog. Sie bringen politische Aussagen hervor – und übernehmen damit eine Rolle, die veraltete Strukturen der Homöopathie aktuell kaum sichtbar ausfüllen.
Die politische Debatte um die Homöopathie ist in den letzten Tagen deutlich konkreter geworden. Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30.3. empfohlen, homöopathische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Die zuständige Gesundheitsministerin bereitet dazu ein Gesetz vor, das noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, wie sie am 31.3. verkündete.
Was bisher fehlte, war eine klare, offen formulierte Begründung aus der Regierungsfraktion selbst über das Warum. Genau die liegt jetzt seit 7.4. vor: Link.
Ausgelöst wurde sie durch eine Frage auf Abgeordnetenwatch. Die Leserin Annegret H. des Homoeopathiewatchblog wollte wissen, wie die Empfehlung der Finanzkommission zu bewerten ist. Geantwortet hat Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Eine kurze Frage auf Abgeordnetenwatch – und eine Antwort, die weit über den Einzelfall hinausgeht. Simone Borchard hat ihre Position zur Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Positionspapier am 7.4. auf Abgeordetenwatch formuliert (Link), weil sie von einer Leserin des Homoeopathiewatchblog gefragt wurde.
Wer die Antwort der ranghöchsten Gesundheitspolitikerin der Union genau liest, erkennt: Hier wird nicht diskutiert. Hier wird begründet.
Homöopathie: Es geht nicht um Einsparungen
Ein Punkt hatte viele Beobachter irritiert: Die Finanzkommission selbst weist für die Streichung der Homöopathie keine messbare Einsparung aus. „Finanzwirkung: 0 €“. Borchardt greift genau diesen Punkt auf – und räumt ihn beiseite. Die Zahl sei missverständlich, schreibt sie. Entscheidend sei nicht, ob kurzfristig Geld gespart wird. Entscheidend sei, wofür die Beiträge der Versicherten grundsätzlich eingesetzt werden.
Damit verschiebt sich die Debatte. Es geht laut Borchardt nicht mehr um die Frage, ob sich die Homöopathie „rechnet“. Es geht um die Frage, ob sie überhaupt in die gesetzliche Krankenversicherung gehört.
Evidenzbasiert: Eine klare Abgrenzung
Die Antwort gibt darauf eine eindeutige Richtung vor. Die gesetzliche Krankenversicherung solle Leistungen finanzieren, die medizinisch notwendig und „nachweislich wirksam“ sind. Und dann folgt der zentrale Satz: Für die Homöopathie gebe es einen solchen evidenzbasierten Wirksamkeitsnachweis nach den Maßstäben der modernen Medizin nicht.
Das ist keine vorsichtige Formulierung. Das ist eine klare Einordnung. Homöopathie wird hier nicht als umstritten beschrieben, sondern als Leistung ohne nachgewiesenen Nutzen. Sie ist aus Sicht der Politikerin nicht evidenzbasiert. Und genau daraus wird die politische Konsequenz abgeleitet.
Ähnlich äußert sich Simone Borchardt auch zum Heilpraktikerberuf. Auch er müsse auf Basis einer Evidenzbasierung neu definiert werden. Diese Position vertrat sie in einem Positionspapier, das sie nach einem Treffen mit Heilpraktikerverbänden Anfang April veröffentlicht hat: Link.
Warum auch die Kassen betroffen sind
Bislang konnten Krankenkassen Homöopathie freiwillig erstatten. Viele haben das getan, nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen. Auch diesen Punkt greift Borchardt auf. Wettbewerb dürfe nicht dazu führen, dass Beitragsgelder für Leistungen eingesetzt werden, deren Nutzen wissenschaftlich nicht belegt ist.
Das ist entscheidend. Denn damit wird nicht nur über eine einzelne Leistung gesprochen. Es geht um die neuen Regeln der CDU, nach denen das System insgesamt funktioniert.
Eine „strukturelle Klarstellung“
Borchardt formuliert es selbst so: Es gehe weniger um kurzfristige Einsparungen, sondern um eine „strukturelle Klarstellung“. Das heißt: Die CDU will festlegen, nach welchen Kriterien Leistungen überhaupt Teil der gesetzlichen Krankenversicherung sein sollen.
Der Maßstab ist dabei klar benannt: nachweisbarer medizinischer Nutzen.
Mehr als nur Homöopathie
Am Ende ordnet Borchardt ihre Antwort in ein größeres Gesamtbild ein. Die Vorschläge der Finanzkommission seien Teil eines Pakets, das Effizienz, Qualität und Finanzierbarkeit der Versorgung zusammenführen soll. Maßstab: Evidenzbasiert.
Damit wird deutlich: Die Entscheidung zur Homöopathie steht nicht für sich allein. Sie ist Teil einer Entwicklung, in der das Gesundheitssystem stärker nach evidenzbasierten Kriterien gesteuert werden soll.
Fazit
Die Antwort von Simone Borchardt bringt eine neue Klarheit in die Debatte. Die Streichung der Homöopathie wird nicht mit Sparzwang begründet, sondern mit einem grundsätzlichen Prinzip: Die gesetzliche Krankenversicherung soll nur Leistungen finanzieren, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Damit ist die politische Linie klar formuliert. Und sie reicht über die Homöopathie hinaus.
Wie diese Antwort überhaupt zustande kam: Leser des Watchblog gehen auf Politiker zu
Bemerkenswert ist nicht nur, was Simone Borchardt antwortet. Bemerkenswert ist auch, warum sie überhaupt antwortet. Auslöser war ein Aufruf im Homoeopathiewatchblog. Ich habe Lesern empfohlen (Link), sich direkt an Abgeordnete zu wenden und Fragen zur Finanzkommission zu stellen – öffentlich, über Abgeordnetenwatch. Genau das ist hier passiert. Die Watchblog-Leserin Annegret H. hat die Frage gestellt – und eine der zentralen Gesundheitspolitikerinnen der Union musste antworten.
Damit entsteht eine neue Form von politischer Kommunikation. Leser des Watchblogs zwingen Politiker dazu, sich zu positionieren. Sie holen Aussagen aus der Politik heraus, die sonst oft im Ungefähren bleiben würden.
Und noch etwas wird sichtbar: Auf diesem Weg kommt auch die Stimme der Homöopathie überhaupt erst im politischen Raum an. Denn genau diese direkte, öffentliche Ansprache findet derzeit kaum über die veralteten Strukturen der Homöopathie statt.
Watchblog-Leser übernehmen damit eine Rolle, die eigentlich andere Strukturen der Homöopathie ausfüllen müssten – die diese Rolle aktuell aber nicht sichtbar wahrnehmen oder nicht wirksam ausfüllen können. Die Antwort von Borchardt ist deshalb nicht nur politisch interessant. Sie ist auch ein Ergebnis dieser neuen Form von Öffentlichkeit und politischer Kommunikation durch Leser des Homoeopathiewatchblog.
Foto: Simone Borchardt, Website


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