Naturheilkunde auf Wahlzettel: Weitere Aktion zu den Landtagswahlen mit Handzetteln für Heilpraktiker-Praxen/ Erste Wahl findet am 8. März statt

Das Wichtigste in Kürze vorab für eilige Leser:

  • Viele Patienten wissen nicht, dass ihre Naturheilmittel politisch in Frage gestellt werden.
  • Zunächst wird am 8. März in Baden-Württemberg darüber mitentschieden.
  • Die Heilpraktiker-Verbände des Dachverbandes DDH haben daher einen Handzettel entwickelt, der in den Praxen ausgelegt und weitergegeben werden kann.
  • Der Handzettel ist als Arbeitsinstrument für Heilpraktiker gedacht, um Patienten über die Tragweite der Wahl zu informieren.
  • Der Handzettel ist für alle fünf Landtagswahlen gedacht, die 2026 stattfinden.
  • Der Handzettel kann bei der FDH-Geschäftsstelle als PDF abgerufen werden.

Worum es jetzt geht

Heilpraktiker sind es gewohnt, Verantwortung zu tragen. Für ihre Patientinnen und Patienten. Für Therapien, die sich über Jahrzehnte bewährt haben. Für eine Medizin, die eine fundierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung beinhaltet, wie gerade wieder vom Gesundheitsministerium mit einem Empirischen Gutachten bestätigt wurde – und auf Können, Erfahrung, Beziehung und individueller Behandlung beruht. Und auf vielen naturheilkundlichen Therapien wie der Homöopathie. Diese wird von jedem zweiten Heilpraktiker eingesetzt. Was viele noch unterschätzen: Diese Verantwortung ist inzwischen auch politisch geworden. Der 8. März 2026 ist also in Baden- Württemberg kein normaler Wahltermin. Es ist der Tag, an dem sich entscheidet, ob Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie auch in Baden-Württemberg weiter als selbstverständlicher Teil der Gesundheitsversorgung gelten sollen oder ob sie politisch Schritt für Schritt aus dem System gedrängt werden. Nach dem Beschluss der Grünen-Bundesdelegiertenkonferenz im November 2025 gegen Homöopathie, gegen Anthroposophische Medizin und gegen Teile der Pflanzenheilkunde ist klar: Die Besonderen Therapierichtungen stehen bei Bündnis 90/Die Grünen auf der politischen Abschussliste. Die Streichung der Kostenerstattung und der Angriff auf ihre Erhältlichkeit als Arzneimittel in Apotheken sind keine Gedankenspiele mehr, sondern beschlossene Parteipolitik. Das betrifft nicht irgendwann irgendwen. Das betrifft jede Heilpraktiker-Praxis. Und es betrifft jeden Patienten. Beide sind unmittelbar von den politischen Entscheidungen betroffen, die am 8. März vorbereitet werden.

Was in dem Handzettel konkret steht

Der Handzettel informiert darüber, dass Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie durch einen Parteibeschluss der Grünen im November 2025 politisch in Frage gestellt wurden. Er erläutert, dass die geplante Streichung der Kostenerstattung und die angekündigte Änderung des Binnenkonsenses darauf abzielen, diesen Therapien ihren Arzneimittelstatus zu entziehen. Er erklärt, dass der Binnenkonsens die rechtliche Grundlage dafür ist, dass Naturheilmittel als Arzneimittel anerkannt, reguliert, geprüft und über Apotheken vertrieben werden dürfen. Er macht deutlich, dass ein Eingriff in dieses System zur Folge hätte, dass diese Arzneimittel nicht mehr verordnungsfähig wären, nicht mehr über Apotheken erhältlich wären und in einen rechtlich unsicheren Graubereich gedrängt würden. Er beschreibt die Konsequenzen für Patientinnen und Patienten, deren Therapiewahl massiv eingeschränkt würde, sowie für Heilpraktiker-Praxen, deren therapeutische Arbeit auf bewährten Arzneimitteln basiert. Und er ordnet diese Entwicklung politisch ein: Noch ist daraus kein Gesetz geworden, aber politische Mehrheiten könnten diese Beschlüsse jederzeit in Gesetzesform gießen. Genau darüber wird bei den Landtagswahlen entschieden.

Was Heilpraktiker jetzt konkret tun können: Handzettel bei FDH-Geschäftsstelle abrufen und nutzen

Die Heilpraktiker-Verbände des Dachverbands DDH haben zu den fünf Landtagswahlen, die in diesem Jahr stattfinden, diesen Handzettel entwickelt, der genau für diese Momente gedacht ist. Er richtet sich an die Patientinnen und Patienten der Heilpraktiker und erklärt, was politisch beschlossen wurde und welche Folgen ein Eingriff in dieses System hätte. Dieses Infoblatt ist als Arbeitsinstrument für den Praxisalltag gedacht. Der Handzettel kann ausgedruckt und in den Praxen ausgelegt werden. Er kann aktiv an Patientinnen und Patienten weitergegeben und im Gespräch erläutert werden. Unten ist Platz für den Praxisstempel, damit aus dem Handzettel ein persönliches Informationsangebot der jeweiligen Praxis wird. Der Zettel gehört nicht in eine Schublade. Er gehört auf den Tresen, in das Wartezimmer und in die Hand der Menschen, die diese Therapien nutzen. Der Handzettel kann bei der FDH-Geschäftsstelle als PDF abgerufen werden.

Was Patienten mit dem Handzettel tun können

Der Handzettel richtet sich ausdrücklich auch an die Patientinnen und Patienten. Er erklärt ihnen, dass ihre Naturheilmittel politisch in Frage gestellt wurden und dass darüber am Ende politische Mehrheiten entscheiden. Er regt an, sich vor der Wahl zu informieren, die Positionen der Parteien zu prüfen und die eigene Stimme bewusst einzusetzen. Er macht deutlich, dass Therapiefreiheit keine Selbstverständlichkeit ist, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Viele Patientinnen und Patienten gehen davon aus, dass bewährte Naturheilmittel auch morgen noch verfügbar sind. Dieser Zettel korrigiert diese Annahme. Er schafft Transparenz und gibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Wahlentscheidung informiert zu treffen.

Warum die Heilpraktiker-Praxis der entscheidende Ort ist

Eine Heilpraktikerpraxis ist ein Ort des Vertrauens. Was hier besprochen wird, hat Gewicht. Genau deshalb ist sie ein politisch wirksamer Ort. Laut empirischem Gutachten des Gesundheitsministeriums betreut eine Heilpraktikerpraxis im Schnitt rund 600 Patientinnen und Patienten pro Jahr. In Baden-Württemberg sind rund 5.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in den fünf DDH-Verbänden organisiert. Das bedeutet: Allein in diesem Bundesland kommen jedes Jahr rund drei Millionen Menschen in Heilpraktiker-Praxen mit der Naturheilkunde in Kontakt.

Wenn nur ein Teil dieser Praxen den Handzettel aktiv nutzt, erreicht diese Information in wenigen Wochen viele Wähler. Das ist die politische Dimension dieser Aktion. Vertiefende Fachinformationen finden Heilpraktiker in der Februar-Ausgabe des Fachorgans des FDH „Der Heilpraktiker“. Die Aktion wird von Heilpraktiker-Verbänden getragen, die im Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) organisiert sind. Dazu gehören u.a. der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH), die Union Deutscher Heilpraktiker (UDH), der Freie Verband Deutscher Heilpraktiker (FVDH) sowie der Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundlicher (BDHN) und weitere Verbände. Sie vertreten bundesweit die Interessen von etwa 16.000 in diesen Verbänden organisierten Heilpraktikern, davon etwa 5.000 in Baden-Württemberg.

Die erste Landtagswahl ist in Baden-Württemberg: Der 8. März ist ein wichtiger Tag für die Praxen . Der Wahlkampf läuft längst. Programme werden geschrieben, Positionen festgelegt, Koalitionslinien vorbereitet, die Briefwahl ist im Gange. Jetzt ist die Phase, in der Meinungen entstehen. Der Handzettel ist als konkretes Arbeitsinstrument für den Praxisalltag gedacht. Er soll genutzt werden. In den Praxen, im Gespräch mit Patientinnen und Patienten, im Kollegenkreis und im persönlichen Umfeld. Der 8. März entscheidet nicht abstrakt über Parteien. Er entscheidet ganz konkret über die Zukunft der naturheilkundlichen Therapien von Heilpraktikern für ihre Patienten. Und diese Entscheidung beginnt in den Praxen. Und bei den Patientinnen und Patienten. Beide haben politische Wirkung – als Wähler.

Die nächste Landtagswahl ist am 22. März in Rheinland-Pfalz. Auch hier wird der DDH mit dieser Aktion aktiv werden.

Red. Hinweis: Ein Leser möchte einen Download des Handzettels im Newsblog/Watchblog. Das ist presserechtlich seit 1.1. durch  eine Änderung der rechtlichen Lage sehr schwierig (mit Haftungsfolgen für mich). Daher noch einmal der Hinweis: Der Handzettel kann bei der FDH-Geschäftsstelle als PDF abgerufen werden.

2 Kommentare zu „Naturheilkunde auf Wahlzettel: Weitere Aktion zu den Landtagswahlen mit Handzetteln für Heilpraktiker-Praxen/ Erste Wahl findet am 8. März statt

Gib deinen ab

  1. Vielen Dank. Ein direkter Link zum Download wäre sinnvoll. Der allg. Hinweis „kann bei der FDH-Geschäftsstelle als PDF abgerufen werden.“ ist nicht wirklich zielführend, zumindest konnte ich auf der Webseite des FDA keinen entsprechenden Download entdecken. Danke und beste Grüße!

    1. Bitte wenden Sie sich an den Verband. Der Newsblog ist Berichterstatter und keine ausgelagerte online Geschäftsstelle eines Verbandes. Das ist presserechtlich nicht möglich. Danke für Ihr Verständnis.

      Im Detail:

      Ich kann im Newsblog bewusst keinen direkten Download-Link und kein PDF eines Verbandes setzen. Hintergrund ist die presserechtliche Haftung: Mit der aktiven Verlinkung oder dem Bereitstellen von Materialien würde ich mir Inhalte zu eigen machen, für deren Aktualität, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit ich nicht verantwortlich bin.

      Der Heilpraktiker-Newsblog ist Berichterstatter, keine ausgelagerte Online-Geschäftsstelle von Verbänden. Verbandsmaterialien müssen daher über die jeweiligen Verbände selbst zugänglich gemacht und verantwortet werden.

      Genau diese Trennung ist wichtig – für Transparenz, für rechtliche Klarheit und auch im Interesse der Leser.

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