Heilpraktiker widersprechen VKHD-Vorstand Classen und belegen dessen politische Inkompetenz: Binnenkonsens ist Existenzgrundlage für 47.000 Heilpraktiker und kein „überzeichneter Begriff“ laut Classen

Die Diskussion unter Heilpraktikern zum Binnenkonsens erreicht eine neue Stufe. Nachdem VKHD-Vorstandsmitglied Carl Classen dessen politische Bedeutung in einem Positionspapier an die Politik öffentlich relativiert hatte, melden sich nun Heilpraktiker selbst zu Wort – und widersprechen Classen deutlich.

Die Kommentare unter dem Artikel im Heilpraktiker-Newsblog  (Link) zeigen, wie groß die Diskrepanz zwischen VKHD-Verbandsführung (Carl Classen, Ralf Dissemond und Stefan Reis) und der realen Heilpraktiker-Praxis von 47.000 Heilpraktikern (darunter nur noch einige hundert im Verband aus Ulm) offenbar ist. Während Classen sowie seine beiden Vorstandskollegen in einem öffentlichen Positionspapier den Binnenkonsens als „überzeichneten Begriff“ darstellen und die Rechtsgrundlage (beschlossen in den 1970-er Jahren von Bundestag, Link zum Bundestag, das entscheidende Dokument von 1976) offensichtlich weder kennen noch benennen können, beschreiben Heilpraktiker ihn als zentrale Voraussetzung für die Existenz ihrer Arbeit. So erteilt ein Heilpraktiker dem Vorstand des VKHD C. Classen eine politische Nachhilfestunde.

Der Heilpraktiker Frank Bünder macht aber auch deutlich, dass der VKHD-Vorstand allein mit seiner Meinung zum Binnenkonsens ist: „Das der Binnenkonsenz zentral für die für uns relevanten Arzneimittel allerwichtigst ist, hat ja definitiv der FDH (mein Berufsverband) u.a. aufgrund seiner hohen Fachkompetenz erkannt und auch deshalb entsprechend reagiert und agiert seitdem auch in Richtung Politik.“

Classen spricht von Narrativen – Heilpraktiker von Existenzfragen

Classen hatte den Binnenkonsens in seinem Beitrag als politisch überzeichnet dargestellt und Reformdebatten vor allem als „Agenda-Setting“ beschrieben. Genau diese Einordnung stößt bei Heilpraktikern auf Kritik.

Der Heilpraktiker Frank Bünder fasst die Folgen eines Wegfalls in zwei Kommentaren (Link) drastisch zusammen. Ohne Binnenkonsens müssten homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel „die gleichen strengen klinischen Studien zur Wirksamkeit durchlaufen wie konventionelle Medikamente“. Für viele Präparate sei dieser Nachweis nicht zu erbringen, weshalb „zahlreiche Mittel ihre Zulassung verlieren und vom Markt verschwinden“ würden.

Damit widerspricht er direkt Classens impliziter Annahme, Reformen hätten begrenzte Auswirkungen.

Heilpraktiker machen deutlich: Therapiefreiheit und Berufsrealität betroffen

Bünder beschreibt die Konsequenzen nicht als juristische Detailfrage, sondern als Eingriff in die praktische Arbeit von Heilpraktikern. Ohne Binnenkonsens würde ihr „Behandlungsrepertoire massiv beschnitten“. Viele Mittel dürften weder angewendet noch verordnet werden.

Die Folge wäre nach seiner Einschätzung eine strukturelle Verschiebung des Berufs: Behandlungen könnten „zunehmend in den Bereich der reinen Prävention oder Wellness abrutschen“, was die berufsrechtliche Stellung von Heilpraktikern schwächen würde.

Auch ökonomische Folgen nennt er klar. Der Binnenkonsens sei eine der letzten fachlichen Grundlagen für Kostenerstattungen. Fiele er weg, gerieten „private Zusatzversicherungen oder Beihilfen massiv unter Druck“.

Sein Fazit formuliert er knapp: „Quod erat demonstrandum.“

Kritik an Classens Berufsbild des Heilpraktikers

Bünder kritisiert Classen nicht nur in der Arzneimittel-Frage, sondern auch in dessen generellem Berufsverständnis. Classen habe den Heilpraktiker als „typischen Zweitberuf“ bezeichnet. Diese Darstellung sei eine Abwertung, die viele Kollegen nicht teilen würden.

Er verweist auf dreijährige Berufsfachschulen und umfangreiche Ausbildungen und stellt fest, solche Programme richteten sich „mitnichten an typische Zweitberufabsolventen“.

Auch hier wird die Distanz zwischen Verbandsspitze und Berufsrealität sichtbar.

Verbände haben Informationspflicht – gerade beim Binnenkonsens

Besonders deutlich wird Bünder, wenn er die Verantwortung von Berufsverbänden anspricht. Wissenslücken über Arzneimittelzulassungen gebe es zwar auch bei Ärzten, schreibt er. Doch genau deshalb bestehe die Pflicht von Verbänden, ihre Mitglieder kontinuierlich zu informieren.

„Genau darin besteht ja die Gefahr der Unterlassung; besonders bei Berufsverbänden, welche die Pflicht haben sich ständig und permanent über … Fachbereiche umfassend zu informieren.“

Damit wird Classens Beitrag indirekt als Informationsversagen eines Verbandes gedeutet.

Politische Wirkung über die Verbandsgrenzen hinaus

Die Bedeutung dieser Auseinandersetzung reicht über interne Diskussionen hinaus. Der ursprüngliche Artikel im Heilpraktiker-Newsblog hatte bereits darauf hingewiesen, dass öffentliche Aussagen eines Verbandes wie des VKHD von Politikern oder Journalisten als repräsentative Position der Heilpraktikerschaft gelesen werden können.

Wenn ein VKHD-Vorstandsmitglied den Binnenkonsens relativiert, während Heilpraktiker ihn als Existenzgrundlage beschreiben, entsteht ein politisches Signal: Heilpraktiker vertrauen dem VKHD-Vorstand nicht mehr und belegen öffentliche dessen  politische Inkompetenz.

Gerade in einer Phase wachsender regulatorischer Debatten kann diese politische Inkompetenz selbst zum Risiko werden, wenn diese sich öffentlich noch äußern darf.

Die Debatte hat begonnen

Die Kommentare zeigen, dass es sich nicht um eine Randdiskussion handelt. Es geht um die Frage, ob der Binnenkonsens als juristische Realität oder als rhetorisches Konstrukt verstanden wird.

Für viele Heilpraktiker scheint die Antwort eindeutig zu sein. Für den VKHD-Vorstand steht sie noch aus.

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