Parallel zu den aktuellen politischen Entwicklungen ist eine neue Petition zur Homöopathie beim Deutschen Bundestag eingereicht worden. Das Petitionsdokument liegt dem Watchblog vor.
Die Petition wurde am 24. April 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht und wird dort unter einem Aktenzeichen geführt. Sie befindet sich derzeit im Prüfverfahren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.
Ziel der Petition ist es, den Erhalt der Homöopathie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Im Wortlaut heißt es: „Die Homöopathie muss als Kassenleistung erhalten bleiben.“
In der Begründung wird hervorgehoben, dass die Homöopathie ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen komplementären Versorgung in Deutschland ist und zur patientennahen Behandlung beiträgt.
Mit der Einreichung nutzt der Initiator den parlamentarischen Weg, um das Thema Homöopathie direkt in den Deutschen Bundestag einzubringen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann die Petition – bei entsprechender Freigabe – auch öffentlich gezeichnet werden.
Einordnung: Zwei vorherige Petitionen ohne Erfolg
Die neue Initiative folgt auf zwei Petitionen, die in den vergangenen Wochen gestartet wurden und nicht zum Erfolg geführt haben.
Eine vom Homoeopathiewatchblog am 30.3. initiierte Petition beim Deutschen Bundestag wurde durch Homöopathie-Verbände weils hilft und DZHVAE gestoppt. Eine daraufhin am 21.4. gestartete zweite Petition #rettedeinehomöopathie auf der Plattform openPetition erreichte innerhalb kurzer Zeit zwar 867 Unterstützer, wurde aber von Homöopathie-Verbänden aktiv boykottiert und wurde daher vorzeitig beendet.
Vor diesem Hintergrund kommt der nun eingereichten Bundestagspetition eine besondere Bedeutung zu: Sie setzt erneut auf den parlamentarischen Weg und eröffnet – nach Abschluss des Prüfverfahrens – die Möglichkeit einer direkten öffentlichen Beteiligung.
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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger
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