Die Entscheidung über die Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen rückt näher. Kurz vor der entscheidenden Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 7. Juli und der voraussichtlichen Schlussabstimmung im Bundestag am 10. Juli liegt nun ein umfangreiches Änderungsdokument der Regierungsfraktionen zum GKV-Stabilisierungsgesetz vor.
Der HomoeopathieWatchblog hat die ihm vorliegenden 278 Seiten umfassenden Koalitionsunterlagen vollständig ausgewertet und mit dem ursprünglichen Kabinettsentwurf verglichen. Dabei zeigt sich: Die Koalition hat den Wortlaut des Homöopathie-Paragrafen tatsächlich geändert.
Das Papier ist gesundheitspolitisch von besonderer Bedeutung. Es zeigt, an welchen Stellen die Koalition den ursprünglichen Gesetzentwurf noch verändert hat und welche Regelungen unverändert bleiben sollen.
Für die Homöopathie-Gemeinschaft beantwortet das Dokument damit eine der wichtigsten offenen Fragen der vergangenen Wochen: Ist es den Homöopathie- und Anthroposophie-Verbänden gelungen, noch einen Änderungsantrag zur geplanten Streichung der Homöopathie durchzusetzen? Oder hält die Koalition an ihrem ursprünglichen Kurs fest?
Im Mitgliederbereich analysiere ich im Detail:
- welche Änderungen die Regierungsfraktionen tatsächlich beschlossen haben,
- welche Formulierungen sich beim Homöopathie-Paragrafen geändert haben,
- warum diese Änderungen juristisch interessant sind,
- ob sich dadurch an der geplanten Streichung der Homöopathie tatsächlich etwas ändert,
- und welche politischen Schlüsse sich daraus wenige Tage vor der Schlussabstimmung ziehen lassen.
Außerdem erläutere ich den weiteren Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens bis zur voraussichtlichen Entscheidung im Bundestag.
Die vollständige Analyse steht exklusiv den Mitgliedern des Globuli-Clubs sowie den Kaffee-Spendern des HomoeopathieWatchblog zur Verfügung.
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