Zur großen Verunsicherung bei Heilpraktikern und ihren Patienten haben Bundesländer geführt, die die Behandlung bei den Therapeut*innen auf die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) beschränken wollen.
Eine Heilpraktikerin hat gegen diese Beschränkung geklagt. Und das Gericht hat jetzt Grundsätzliches entschieden – zum Guten für Heilpraktiker*innen und Patienten.
Die Urteilsbegründung enthält einige interessante, grundsätzliche Aspekte, die die Position der Heilpraktiker stärken. Die Richter stellten nämlich eine Ungleichbehandlung der Heilpraktiker mit Blick auf das Grundgesetz fest, die in diesem Fall geändert werden sollte.
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