Wäre die Sitzung des Petitionsausschusses am 3. Juni ein politisches Fußballspiel gewesen, stände es nach Abpfiff 1:0 für die Homöopathie gegen Lauterbach. Die Experten der Homöopathie und Anthroposophie konnten die Therapien als relevant, kostengünstig und wissenschaftlich belegt für 30 Millionen Anwender darstellen. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach konnte als Gegner der Homöopathie nicht punkten, da er sich den Fragen der Abgeordneten nicht stellte.
Hier eine kurze Zusammenfassung und erste Analyse des Ereignisses – eine halbe Stunde nach Ausschuss-Ende:
Für die Homöopathie und Anthroposophie
sprachen zwei Experten vor dem Petitionsausschuss:
Der Kinderarzt Stefan Schmidt-Troschke, Anthroposoph und Initiator der Homöopathie-Petition an den Bundestag vom Bündnis weils´s hilft sowie Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und zugleich überzeugte Verfechterin der Homöopathie und Anthroposophie.
Möglich wurde der Auftritt der Experten im Ausschuss durch die Homöopathie-Petition an den Bundestag, die innerhalb von vier Wochen fast 200.000 Stimmen gesammelt hatte. Erforderlich waren lediglich 50.000 Stimmen.
Die beiden Ärzte haben in ihrem Eingangsstatement besonderes drei Argumente für die Homöopathie hervorgehoben und belegt: Menschen vertrauen der Homöopathie, Homöopathie ist kostengünstig für das Gesundheitssystem, Homöopathie ist evidenzbasiert.
Den beiden glaubwürdigen Experten gelang es, den Abgeordneten ihren Berufsalltag als Ärzte, die Schulmedizin und Homöopathie/Anthroposophie in Kombination anwenden, glaubhaft im Sinn einer menschlichen Medizin zu vermitteln – wie man an den lösungsorientierten Nachfragen der Abgeordneten spürte. Die beiden Experten haben es geschafft, dass es mehr um Lösungen als um Ideologie ging.
Das Ministerium
Das Bundesministerium für Gesundheit war in der Ausschusssitzung am 3. Juni nicht durch Minister Karl Lauterbach vertreten. Das ist inhaltlich, formal und politisch ungewöhnlich. Denn inhaltlich steht Lauterbach seit Jahren mit dem Thema Anti-Homöopathie in der Öffentlichkeit. Und auch formal ist sein „Kneifen“ ungewöhnlich: Denn in der vorhergehenden öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 19.2. (es ging um ärztliche Themen) trat der Minister selbst auf. Und politisch ungewöhnlich ist es, weil sein Nichterscheinen von den Abgeordneten, die von ihm Antworten auf seine Gesetzesinitiative erwartet hatten, als sehr unhöflich gewertet wurde.
Lauterbach hatte im Januar ein Anti-Homöopathie-Gesetz veröffentlicht, das er zwischenzeitlich wieder zurückgerufen hat. Er hatte aber angekündigt, dass er persönlich weiterhin das Verbot der Homöopathie anstrebe. Diese Äußerung bildete die rechtliche Grundlage für die Petitionsausschuss-Sitzung am 3. Juni.
Der defensive und schlecht vorbereitet wirkende Auftritt des BMG im Ausschuss war überraschend. Das Ministerium betonte mehrfach im Ausschuss, dass das Ministerium die Homöopathie im Gesetzentwurf nicht mehr streichen wolle, sondern dies, wenn überhaupt, im politischen Prozess durch einen Antrag eines Parlamentariers erfolgen könnte. Lauterbach hatte als Ersatz den Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Edgar Franke geschickt. Franke sah aus wirtschaftlicher Sicht ein „bescheidenes Sparpotential“ von 20 Millionen Euro, wenn Homöopathie gestrichen werde. Der BMG-Staatssekretär betonte, dass er persönlich gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht habe und erwähnte die Anwendung bei seinen Kindern. Franke sagte wörtlich: „Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg.“
Franke wirkte eher wie ein heimlicher Homöopathie-Fan, der jetzt für den Minister den Kopf hinhalten muss, obwohl er anderer Meinung ist als Lauterbach.
Fragen der Abgeordneten
Fragen und Äußerungen kamen von Abgeordneten der Fraktionen. Allein die SPD-Abgeordnete und der Linken-Abgeordnete stellte kritische Fragen zur Homöopathie, andere Abgeordnete (CDU, AfD) zeigten sich positiv zur Homöopathie eingestellt, auch die Grünen. Die FDP wirkte neutral, auf wirtschaftliche Fragen fokussiert. Fragen der Abgeordneten rankten sich vor allem um Wirtschaftlichkeit und Alltagsnutzen und weniger um Studien.
Die SPD und der BMG-Beauftragte versuchten sich im Ausschuss die Bälle zuzuspielen, was in einem Fall auffallend misslang. Franke als BMG-Beauftragter hatte auf eine Frage der SPD-Abgeordneten zur Zulassung keine Antwort und musste die Antwort schriftlich nachreichen, weil die BMG-Fachexpertin dazu nicht anwesend sei.
Der Ausschuss
Der Sinn der Petitions-Ausschuss-Sitzung am 3. Juni von 12.15 bis 13.30 Uhr war, dass der Petent sein Anliegen (Kritik am Anti-Homöopathie-Gesetz GVSG) in einer Erklärung den 30 Bundestagsabgeordneten des Ausschusses vorstellte. Es folgten Fragen der Abgeordneten des Ausschusses mit dem Ziel einer Meinungsbildung an den Petenten und das Ministerium, das das Anti-Homöopathie-Gesetz initiiert hat. Nach der Sitzung tragen die Abgeordneten die Argumente in ihre Fraktionen. Dies wiederum ist wichtig für die Entscheidung aller Abgeordneten über das Anti-Homöopathie-Gesetz, das bis zum Sommer erstmals im Bundestag beraten und voraussichtlich im Herbst abgestimmt werden soll.
Erstes Fazit – eine halbe Stunde nach Ausschuss-Ende
Die Homöopathie und Anthroposophie haben dank der beiden Experten im Petitionsausschuss ein sehr gutes Bild abgegeben. Das BMG mit seinem Beauftragten wirkte sehr defensiv und hat – aus Sicht des Ministeriums – ein schlechtes Bild abgegeben – fast schon wie ein heimlicher „Homöopathie-Fan“. Wenn es also gelingt, dass die Homöopathie als GKV-Leistung gerettet wird, haben die Petition und die beiden Experten Stefan Schmidt-Troschke und Diana Steinmann einen großen Anteil daran.
(Foto: Screenshot bundestag.de von der Live-Übertragung der Ausschuss-Sitzung)
Schreibe einen Kommentar