Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Aus der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin als Teil des GKV-Stabilisierungsgesetzes beschlossen. Die Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und SPD stimmte für das Gesetz, die Oppositionsparteien dagegen. Mit der Entscheidung endet die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende ärztliche Leistungen über ihre Satzungen als freiwillige Zusatzleistungen zu erstatten. Das Abstimmungsergebnis lautete um 11.25 Uhr 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Voraussichtlich am 1. Januar 2027 tritt das Gesetz in Kraft.
Mit seinem Beschluss setzt der Bundestag einen der tiefsten Einschnitte in die gesundheitspolitische Stellung der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin seit Jahrzehnten um. Homöopathie und Anthroposophie verlieren damit nicht nur eine Erstattungsmöglichkeit. Sie verlieren ihren bisherigen Platz innerhalb der solidarisch finanzierten Gesundheitsversorgung. Genau diese politische Delegitimierung von Homöopathie und Anthroposophie dürfte die eigentliche Langzeitwirkung des Gesetzes sein.
Die Homöopathie- und Anthroposophie-Gemeinschaft hatte versucht, die Entscheidung noch zu verhindern. Die Aktivitäten konnten die Regierungsmehrheit jedoch nicht mehr umstimmen. Die Koalition hielt bis zuletzt unverändert an ihrem Kurs gegen Homöopathie fest.
Der Bundesrat könnte das Verfahren noch verzögern
Vollständig abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht. Das GKV-Stabilisierungsgesetz ist ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann das Gesetz deshalb nicht dauerhaft stoppen oder ablehnen. Er kann jedoch beschließen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat hat am Vormittag des 10. Juli bereits über das Gesetz beraten. Die Entscheidung über eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde jedoch an das Ende der Sitzung vertagt und soll nach derzeitiger Planung erst nach Abschluss der übrigen Tagesordnungspunkte am Nachmittag oder Abend fallen.
Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, würde sich das Inkrafttreten des Gesetzes zunächst bis in den Herbst verschieben. Bund und Länder müssten dann erneut über das Gesetz verhandeln. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, könnte der Bundestag nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens jedoch grundsätzlich an seinem heutigen Beschluss festhalten und einen Einspruch des Bundesrates in einer erneuten Abstimmung zurückweisen.
Am 9. Juli waren zuvor Abgeordnete der Grünen und der Linken mit ihren Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz gescheitert. Karlsruhe ließ die Abstimmung im Bundestag zu.
Was der Bundestag konkret beschlossen hat
Mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz ändert der Bundestag mehrere Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Ziel des Gesetzes ist es, Homöopathie und Anthroposophische Medizin künftig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen.
Konkret wurden folgende Regelungen beschlossen:
§ 2 SGB V – Besondere Therapierichtungen
Der bisherige ausdrückliche Verweis auf die besonderen Therapierichtungen wird aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen. Damit entfällt eine gesetzliche Stellung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
§ 11 Absatz 6 SGB V – Freiwillige Satzungsleistungen
Dies ist die zentrale Änderung des Gesetzes. Gesetzliche Krankenkassen dürfen künftig homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende ärztliche Leistungen nicht mehr als freiwillige Satzungsleistungen in ihren Satzungen vorsehen. Damit endet die bisherige Möglichkeit der Krankenkassen, Homöopathie freiwillig zu erstatten.
§ 31 SGB V – Arzneimittelversorgung
Der gesetzliche Anspruch auf Arzneimittel wird entsprechend angepasst. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden ausdrücklich vom Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.
§ 140 SGB V – Besondere Versorgung
Auch besondere Versorgungsverträge werden angepasst. Verträge, über die bisher homöopathische oder anthroposophische Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden konnten, verlieren ihre bisherige gesetzliche Grundlage.
Was bedeutet die Entscheidung für Patienten, Ärzte, Verbände, Hersteller und Kassen?
Mit der Entscheidung des Bundestags verlieren rund 30 Millionen Menschen und Patienten in Deutschland, die Homöopathie nutzen, einen Teil ihrer bisherigen Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für viele gesetzlich Versicherte endet damit die Möglichkeit, homöopathische Arzneimittel oder ärztliche Homöopathie über die Satzungsleistungen ihrer Krankenkasse als freiwillige Zusatzleistung in Anspruch zu nehmen. Wer diese Behandlung weiterhin nutzen möchte, wird sie künftig selbst bezahlen müssen oder auf Leistungen privater Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen angewiesen sein.
Betroffen sind auch die rund 7.000 Ärztinnen und Ärzte für Homöopathie. Für viele von ihnen entfällt ein wichtiger Teil ihrer bisherigen Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor einer Zäsur und notwendigen Neuausrichtung stehen nun auch die Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände. Mit der Bundestagsentscheidung wird ihre bisherige gesundheitspolitische Strategie und Zielsetzung grundsätzlich infrage gestellt.
Über viele Jahre gehörte der Erhalt und Ausbau der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Zielen der Verbände. Zugleich verhandelten die Verbände mit Krankenkassen Verträge, über die ihre Mitglieder und Ärzte homöopathische Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringen konnten. Mit der Bundestagsentscheidung fällt nicht nur dieses zentrale politische Ziel weg. Auch eines der wichtigsten Betätigungsfelder der Verbände im Verhältnis zu den Krankenkassen entfällt. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage nach ihrer künftigen Rolle: Wofür kämpfen die Verbände künftig politisch? Welche konkreten gesundheitspolitischen Ziele verfolgen sie nach dem GKV-Aus? Und mit welcher Strategie wollen sie die Homöopathie wieder zurück auf die gesundheitspolitische Agenda bringen?
Auch für die Hersteller homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel hat die Entscheidung erhebliche Folgen. Mit dem Wegfall der Erstattungsmöglichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen verlieren sie einen Teil ihres bisherigen Absatzmarktes. Zugleich erhält die politische Einordnung ihrer Produkte ein neues Gewicht. Künftig werden sich die Hersteller voraussichtlich noch häufiger mit dem Hinweis auseinandersetzen müssen, dass der Gesetzgeber Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat. Damit verändert sich nicht nur der Markt, sondern auch das gesundheitspolitische Umfeld, in dem die Unternehmen ihre Arzneimittel anbieten und erklären müssen.
Gleichzeitig verlieren die Krankenkassen eines ihrer bekanntesten Instrumente, sich über freiwillige Zusatzleistungen im Wettbewerb voneinander zu unterscheiden.
Eine Zäsur durch die politische Deligitimierung der Homöopathie
Die größte Wirkung entfaltet das Gesetz politisch. Erstmals grenzt der Gesetzgeber Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Damit verliert die Homöopathie nicht nur eine Erstattungsmöglichkeit. Sie verliert einen Teil ihrer staatlichen Legitimation als Bestandteil der solidarisch finanzierten Gesundheitsversorgung. Genau diese politische Delegitimierung dürfte die eigentliche Langzeitwirkung des Gesetzes sein.
Für die Homöopathie-Gemeinschaft markiert die Bundestagsentscheidung die größte politische Niederlage seit Jahrzehnten. Der Beschluss beendet ein Kapitel, das die Homöopathie seit 2012 geprägt hat. Seit der Einführung freiwilliger Satzungsleistungen konnten zahlreiche Krankenkassen ihren Versicherten homöopathische Arzneimittel und ärztliche Homöopathie erstatten. Dieser Weg ist nun gesetzlich versperrt.
Damit beginnt für die Homöopathie eine neue politische Phase. Die zentrale politische Frage lautet nicht mehr, wie sich die GKV-Erstattung erhalten lässt. Sie lautet vielmehr, wie sich die Homöopathie nach ihrer gesundheitspolitischen Delegitimierung weiter behaupten kann, ihren Platz in der privaten Krankenversicherung sichern und langfristig wieder den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung finden kann.
Deutschland geht international einen Sonderweg gegen die Homöopathie
Für Deutschland ist das GKV-Aus der Homöopathie weit mehr als eine Änderung im Sozialgesetzbuch. Die Bundesregierung verabschiedet sich von einer Therapierichtung, die hier vor mehr als 200 Jahren von Samuel Hahnemann begründet wurde und heute weltweit Millionen Menschen hilft.
Mit dem GKV-Aus schlägt Deutschland auch international einen gesundheitspolitischen Sonderweg ein. Während hierzulande der Zugang zur Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung beendet wird, entwickelt sich die Therapie international vielerorts in die entgegengesetzte Richtung. In Indien gehört sie zum staatlichen Gesundheitssystem, wird an Universitäten gelehrt und von Millionen Menschen genutzt. Auch in zahlreichen anderen Ländern investieren Regierungen und Gesundheitseinrichtungen im Bereich Homöopathie in Ausbildung, Forschung und Versorgung.
Der Bundestag hat damit mehr beschlossen als das Ende einer Satzungsleistung. Er sendet ein politisches Signal weit über Deutschland hinaus: Ausgerechnet das Ursprungsland der Homöopathie zieht sich von der Homöopathie zurück.
In vielen Ländern ist „Homöopathie – begründet in Deutschland von Samuel Hahnemann“, eine bekannte Gesundheits-Marke aus Deutschland. Dieses deutsche Markenprodukt wurde von der Regierung nachhaltig beschädigt.
Der Watchblog bleibt weiter dran
Mit dem Bundestagsbeschluss endet die politische Auseinandersetzung nicht. Sie beginnt unter neuen Vorzeichen. Der HomoeopathieWatchblog wird die weiteren Entwicklungen sowie die Folgen für Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktiker und die gesamte Homöopathie-Gemeinschaft weiterhin journalistisch begleiten und einordnen. Engagiert, schnell und auf den Punkt für seine Leser.
Zum Nachlesen hier das Gesetz, das beschlossen wurde:
Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/6130):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf
Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (führt die Änderungen im Vergleich zu 21/6130 auf (Bundestagsdrucksache 21/7016):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107016.pdf


Ich fasse mal ganz kurz zusammen:
Ach, das ist sooo schade! Mein Empfinden ist, dass sich Deutschland zum Negativen hin entwickelt. M.E. befinden wir uns in einer Demokratur…Demokratie iat das keine mehr.