Eine neue Chance: Wichtiges politisches Gremium empfiehlt Evidenzprüfung aller Satzungsleistungen statt Sonderweg gegen Homöopathie

Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog beobachten für ihre Leser nicht nur öffentliche Stellungnahmen von Politikern und Verbänden, sondern beobachten auch die Beratungen und Dokumente hinter den Kulissen, die im politischen Berlin zirkulieren und zuerst in gesundheitspolitischen Fachkreisen publiziert werden. Denn wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen und Veränderungen entstehen häufig lange bevor sie in der öffentlichen Debatte sichtbar werden, wie die folgende Information zeigt.

Seit Wochen scheint die politische Richtung festzustehen: Homöopathie und anthroposophische Medizin sollen als freiwillige Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden.

Doch nun ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist in dieser Woche ein bemerkenswerter Vorschlag aufgetaucht, der die Debatte in eine andere Richtung lenken könnte – und wieder eine Chance für die Homöopathie bieten kann.

Ein neues Signal aus dem politischen Berlin: Fachgremium empfiehlt Prüfung aller Satzungsleistungen

Ein wichtiges politisches Fachgremium der Gesetzgebung hat sich in dieser Woche mit der Grundsatzfrage beschäftigt, wie Krankenkassen künftig mit freiwilligen Zusatzleistungen umgehen sollen. Dabei blieb es nicht bei einer Analyse. Das Gremium empfiehlt stattdessen, alle weit verbreiteten Satzungsleistungen nach einheitlichen Kriterien auf wissenschaftliche Evidenz zu überprüfen. Leistungen mit ausreichender Evidenz sollen demnach langfristig allen Versicherten offenstehen, Leistungen ohne ausreichende Evidenz dagegen nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden dürfen.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft könnte sich hier ein neuer Ansatzpunkt für politische Aktivitäten ergeben. Denn wenn die Politik künftig nicht mehr nur über Homöopathie spricht, sondern über alle weit verbreiteten Satzungsleistungen der Krankenkassen, verändert sich automatisch auch die politische Ausgangslage. Die Homöopathie hat die Chance, darüber zu sprechen, dass die Politik bisher für Homöopathie eine strengere Evidenz fordert als für andere Satzungsleistungen und auch schulmedizinische Therapien.

Für Beobachter der politischen Entwicklung in Berlin ist das ein bemerkenswertes Signal. Denn es zeigt, dass die Diskussion offenbar noch nicht in allen Punkten so abgeschlossen ist, wie sie derzeit häufig dargestellt wird. Es gibt also noch Chancen für die Homöopathie – die aber auch von der Homöopathie-Gemeinschaft aktiv genutzt werden sollten.

Bereits die dritte politische Chance innerhalb weniger Wochen für die Homöopathie

Interessant ist dabei vor allem, dass dies inzwischen bereits die dritte politische Entwicklung innerhalb weniger Wochen ist, die der Homöopathie-Gemeinschaft neue Argumentationsansätze und Chancen und Kontaktmöglichkeiten eröffnet. Zuvor hatte bereits ein führender Politiker der Union auf eine Anfrage eines Watchblog-Lesers seine Bereitschaft für eine Kommunikation über Anliegen der Homöopathie aufgezeigt (Link). Wenig später erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, auf Anfrage einer Watchblog-Leserin (Link), dass Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und die Selbstverwaltung in solche Entscheidungen einbezogen werden müssten. Nun empfiehlt erstmals auch ein politisches Fachgremium, die Diskussion nicht auf Homöopathie und Anthroposophie zu verengen, sondern das gesamte System der Satzungsleistungen zu überprüfen.

Diese drei Signale sind konkrete politische Chancen für die Homöopathie, ins Gespräch mit konkreten Politikern zu kommen. Sie zeigen, dass es innerhalb des politischen Betriebs weiterhin Ansatzpunkte gibt, die von Homöopathie-Verbänden mit Eintrag im Lobbyregister genutzt werden könnten – wenn diese wollten und könnten.

Für Clubmitglieder und Kaffeespender: Im folgenden Teil analysiere ich das Papier im Detail, erläutere die genaue Formulierung des Vorschlags und ordne ein, welche Chancen und Risiken dieser Ansatz für Homöopathie, Anthroposophie, Osteopathie und andere Satzungsleistungen haben könnte.

Weiterlesen für Clubmitglieder und Kaffeespender… 

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CDU-Regierungspolitiker signalisiert plötzlich Gesprächsbereitschaft zur Homöopathie

Noch vor wenigen Tagen sah es so aus, als sei die politische Entscheidung über das geplante GKV-Aus der Homöopathie praktisch gefallen. Finanzkommission, Referentenentwurf und Kabinettsbeschluss wirkten wie eine geschlossene politische Linie: Homöopathie solle künftig nicht mehr Bestandteil der Satzungsleistungen gesetzlicher Krankenkassen sein. In vielen Teilen der Homöopathie-Gemeinschaft entstand dadurch der Eindruck, das parlamentarische Verfahren könne den Kurs der Regierung kaum noch verändern.

Doch offenbar ist die politische Situation möglicherweise noch nicht vollständig abgeschlossen, wie die Antwort eines Regierungspolitikers auf die Frage eines Watchblog-Lesers zeigt.

Watchblog rief zu direkter politischer Kommunikation auf

Die Leser des Watchblog und der Watchblog haben nicht aufgegeben. Der Homoeopathiewatchblog hatte daher seine Leser in den vergangenen Wochen immer wieder dazu aufgerufen, gesundheitspolitische Fragen direkt an Politiker zu richten – unter anderem über Abgeordnetenwatch (Link zur Anleitung des Watchblog für die Leser vom 30. März) oder über persönliche Wahlkreis-Kontakte. Ziel war es, die politische Debatte öffentlich sichtbar zu halten und gleichzeitig herauszufinden, ob innerhalb der Regierungsparteien überhaupt noch Gesprächsbereitschaft existiert.

Ein Arzt für Homöopathie griff diesen Aufruf aktiv auf und schrieb seinem Wahlkreisabgeordneten. Die Antwort kam überraschend direkt zurück – von einem CDU-Politiker, der sich öffentlich normalerweise nur selten zu Homöopathie-Themen äußert. Der Politiker hat sich nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber einer Patientin geäußert, die ihn auch angeschrieben hatte.

Arzt erhält überraschende Antwort aus dem Regierungsumfeld

Bemerkenswert ist dabei nicht nur der Inhalt der Antwort, sondern auch die politische Position des Politikers selbst. Der betreffende Abgeordnete gehört zum engeren Führungskreis der Bundesregierung. Umso überraschender wirkt die Formulierung, die der Arzt nun erhalten hat.

Denn erstmals signalisiert ein führender Regierungspolitiker der CDU zumindest die Möglichkeit, dass innerhalb der Fraktion noch Diskussionen über das geplante GKV-Aus der Homöopathie stattfinden könnten – und dass er selbst bereit sei, eine solche Debatte anzustoßen.

Damit entsteht plötzlich ein politisches Signal, das vor wenigen Tagen noch kaum vorstellbar schien: Offenbar existieren selbst innerhalb der Regierungsparteien noch keine vollständig geschlossenen Fronten.

Erstmals wird wieder über Diskussionen gesprochen

Der Arzt leitete die Antwort anschließend an den Homoeopathiewatchblog weiter. Nach Einschätzung des Blogs könnte die Antwort politisch relevant sein, weil sie zeigt, dass selbst nach dem Kabinettsbeschluss offenbar noch parlamentarische Gesprächsfenster bestehen könnten.

Der Watchblog schlug dem Arzt deshalb vor, die Antwort zusätzlich an den DZVhÄ weiterzugeben. Denn die Aussage des Politikers ist politisch mehr als nur eine höfliche Floskel.

Wer innerhalb einer Regierungsfraktion eine Debatte „ins Laufen bringen“ möchte, braucht dafür normalerweise inhaltliche Vorbereitung, Argumente und politische Rückendeckung. Genau darin könnte jetzt die eigentliche Chance liegen. Der Politiker braucht Argumentationshilfen und sollte kontaktiert werden, um ihn zu unterstützen.

Warum die Antwort für den DZVhÄ wichtig werden könnte

Denn wenn tatsächlich intern über das Thema diskutiert werden soll, könnte der DZVhÄ nun eigentlich gezielt politische Zuarbeit für den Politiker leisten.

Konkret könnte das bedeuten: ein kurzes Argumentationspapier speziell für Politiker der Regierungsfraktion, konzentriert auf Themen wie Satzungsautonomie der Krankenkassen, Wahlfreiheit der Patienten, geringe Kosten der Homöopathie im Gesamtsystem, regionale Versorgung und politische Symbolwirkung. Entscheidend wäre dabei vermutlich gerade keine ideologische Grundsatzdebatte über Homöopathie, sondern eine pragmatische politische Argumentation.

Ebenso denkbar wären direkte Gesprächsangebote, persönliche Kontakte aus dem regionalen Umfeld des Politikers oder die gezielte Ansprache weiterer möglicher Unterstützer innerhalb der Fraktion. Denn wenn tatsächlich eine interne Diskussion entstehen soll, müsste jemand diese Diskussion auch inhaltlich vorbereiten.

Jetzt wäre klassische Lobbyarbeit gefragt

Der DZVAhE ist im Lobbyregister des Bundestages eingetragen und vertritt die Interessen der ärztlichen Homöopathie gegenüber der Politik. Genau dafür wäre eine solche Situation eigentlich der klassische Anwendungsfall politischer Lobbyarbeit.

Die Entwicklung zeigt vor allem eines: Selbst in einer gesundheitspolitisch äußerst schwierigen Situation kann gezielte politische Kommunikation offenbar noch Wirkung entfalten. Während viele die Debatte bereits als beendet betrachteten, scheint sich nun zumindest ein kleiner politischer Gesprächsraum erneut zu öffnen.

Club-Mitglieder können die vollständige Antwort lesen

Welche Antwort der Politiker genau formulierte, wie er heißt, welche politische Funktion er in der Regierung hat, warum die Antwort möglicherweise auch für die weitere Strategie der Homöopathie-Verbände interessant werden könnte, können Club-Mitglieder im vollständigen Artikel lesen.

=> Klicken Sie hier für den vollständigen Club-Artikel

 

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Welche Folgen für Heilpraktiker hat das geplante GKV-Aus der Homöopathie? Eine Analyse auf zehn Seiten

Immer mehr Heilpraktiker kontaktieren mich mit einer Frage: Was könnte das von der Regierung geplante GKV-Aus der Homöopathie für Heilpraktiker bedeuten? Die Stimmung schwankt zwischen Untergangsszenarien und Hoffnung. Genau darauf versucht die folgende Analyse des Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog auf zehn Seiten eine Antwort zu geben. Es geht nicht um Schwarzmalerei oder Buntfärben, sondern um eine realistische Einschätzung aus dem Blickwinkel eines Gesundheitsjournalisten mit 30 Jahren Berufserfahrung.

Mit dem geplanten GKV-Aus für Homöopathie und Anthroposophie stellen sich für viele Heilpraktiker auch Fragen zur eigenen beruflichen Zukunft. Was bedeutet die politische Entscheidung kurzfristig und langfristig für die Stellung von Heilpraktikern im Gesundheitsmarkt? Welche Auswirkungen könnte sie auf Patientenpsychologie, Selbstzahlerstrukturen und Zusatzversicherungen haben? Verändert sich künftig die Wahrnehmung von Heilpraktikern als mögliche „Alternative außerhalb des GKV-Systems“? Oder entsteht langfristig zusätzlicher regulatorischer und politischer Druck auf den gesamten Bereich der Komplementärmedizin?

Viele Entwicklungen hängen von politischen Entscheidungen, Medienprozessen, dem Verhalten von Patienten und möglichen weiteren Reformschritten ab. Ziel ist deshalb keine Spekulation, sondern eine strukturierte Einordnung.

Die Analyse unterscheidet bewusst zwischen

  1. gesicherten Fakten,
  2. bereits erkennbaren Entwicklungen,
  3. plausiblen politischen und psychologischen Folgen sowie
  4. offenen Fragen, die derzeit niemand hundertprozentig beantworten kann.

Im Mittelpunkt steht die praktische Realität für Heilpraktiker: Welche Veränderungen könnten sich im Berufsalltag, bei Patienten, in der öffentlichen Wahrnehmung und im Verhältnis zum Gesundheitssystem ergeben?

Die Analyse beschreibt mögliche Markt-, Wahrnehmungs- und Patientenverschiebungen zwischen verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems. Daraus lässt sich keine positive oder negative Gesamtbewertung für Ärzte oder Heilpraktiker ableiten. Denn das geplante GKV-Aus bedeutet für viele homöopathisch tätige Ärzte und Patienten einen erheblichen gesundheitlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Einschnitt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was politisch tatsächlich beschlossen werden soll
  2. Warum Heilpraktiker trotz allem betroffen sein könnten
  3. Zwischenfazit: Warum das GKV-Aus widersprüchliche Folgen haben könnte
  4. Wie sich die Kundenpsychologie verändern könnte
  5. Warum die eigentliche Gefahr möglicherweise im politischen Signal liegt
  6. Wie Politik künftig auf Heilpraktiker blicken könnte
  7. Wie Hersteller auf das GKV-Aus reagieren könnten
  8. Warum Zusatzversicherungen wichtiger werden könnten
  9. Warum viele Heilpraktiker die Entwicklung möglicherweise unterschätzen
  10. Welche Fragen derzeit niemand seriös beantworten kann
  11. Schlussanalyse: Was langfristig auf Heilpraktiker zukommen könnte

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Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
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„Gegen die finale Liquidierung der Homöopathie“: Watchblog ruft Ärzte dazu auf, den Offenen Brief des DZVhÄ zu unterschreiben

Kurzzusammenfassung für Schnellleser:
Der Homoeopathiewatchblog ruft Ärzte für Homöopathie trotz aller Differenzen mit dem DZVhÄ auf, den offenen Ärztebrief des Verbands an die Politik zu prüfen und zu unterschreiben. Hintergrund ist die aus Sicht des Watchblog und des DZVhÄ dramatische politische Lage der Homöopathie. Der stellvertretende DZVhÄ-Bundesvorsitzende Dr. Ulf Riker spricht inzwischen selbst von einer möglichen „finalen Liquidierung der Homöopathie aus unserem Gesundheitssystem“.

Frühere politische Unterstützer schweigen offenbar, wie der DZVhÄ Bayern in seinem aktuellen Newsletter schreibt (Link). Gleichzeitig bleibt die Mobilisierung bislang begrenzt: Der DZVhÄ meldet rund 750 Unterzeichner seines offenen Briefs – bei etwa 7.000 Ärzten für Homöopathie in Deutschland laut Ärztekammer, die theoretisch unterschreiben könnten.

Warum ich dazu aufrufe, den offenen Ärztebrief zu unterschreiben

Jeder, der den Homoeopathiewatchblog regelmäßig liest, kennt die Berichterstattung über den DZVhÄ: Einordnung politischer Strategien und kritische Analyse der Verbandskommunikation und -Aktivitäten. Umgekehrt wurde der Watchblog vom DZVhÄ-Vorstand immer wieder als angebliches „U-Boot der Skeptiker“ in der Mitgliederkommunikation dargestellt,  offenbar mit dem Ziel, Verbands-Mitglieder vom Lesen des Blogs abzuhalten.

Die Positionen sind seit Jahren klar – und sie ändern sich auch durch diesen Artikel nicht.

Trotz der jahrelangen Konflikte zwischen Watchblog und Verband hält der Watchblog die politische Lage der Homöopathie inzwischen jedoch für zu ernst geworden, um weiter ausschließlich in Lagerdenken zu verharren. Deshalb ruft der Watchblog Ärzte für Homöopathie jetzt dazu auf, den offenen Brief des DZVhÄ ernsthaft zu prüfen und zu unterschreiben.

Der DZVhÄ beschreibt die Lage inzwischen selbst alarmiert

Bemerkenswert offen beschreibt Dr. Ulf Riker (DZVhÄ-Landesverband Bayern, stellvertretender DZVhÄ-Bundesvorsitzender) im Newsletter des Verbands vom 7. Mai 2026 die aktuelle Lage der Homöopathie.

Riker schreibt:

„Leider wagen sich manche Politiker*innen, die sich vor ca. 2 Jahren dem Ansinnen von Karl Lauterbach entgegengestellt haben, diesmal nicht aus der Deckung!“

Damit räumt der Verband indirekt selbst ein, dass frühere politische Unterstützer inzwischen offenbar schweigen.

Noch deutlicher formuliert Riker an anderer Stelle:

„…es geht nicht ums Sparen, sondern um die finale Liquidierung der Homöopathie aus unserem Gesundheitssystem!“

Außerdem kritisiert er ein:

„hohes Tempo bei gleichzeitiger Verschleierung von Sachargumenten“

Der Newsletter wirkt deshalb weniger wie routinierte Verbandskommunikation als vielmehr wie ein offener Alarmruf des DZVHAE an die eigene Ärzteschaft.

Selbst große Verbände mobilisieren offenbar nur begrenzt

Der DZVhÄ nennt derzeit rund 750 Unterzeichner für seinen offenen Ärztebrief. Bei etwa 7.000 Ärzten für Homöopathie in Deutschland laut Ärztekammer entspricht das ungefähr zehn Prozent.

Genau darin zeigt sich möglicherweise das eigentliche Problem: Die Homöopathie-Gemeinschaft wirkt politisch zersplittert. Verbände arbeiten parallel, Kampagnen laufen getrennt, Patienteninitiativen verfolgen eigene Wege. Gleichzeitig rückt der Bundestagsbeschluss näher. Die politische Situation der Homöopathie ist inzwischen so kritisch geworden, dass gegenseitige Blockaden der gesamten Homöopathie-Gemeinschaft schaden. Vom geplanten GKV-Aus betroffen wären direkt rund 700 GKV-Vertragsärzte für Homöopathie, indirekt aber etwa 7.000 Ärzte für Homöopathie in Deutschland laut Ärztekammer sowie Millionen Patienten.

Selbst große Verbände schaffen die politische Mobilisierung offenbar nicht mehr allein.

Trotz Differenzen: Jetzt als Arzt prüfen und unterschreiben

Der Homoeopathiewatchblog bleibt ein unabhängiges journalistisches Medium und kein Verbandsblatt. Die kritische Berichterstattung über den DZVhÄ wird deshalb selbstverständlich weitergehen.

Trotzdem sollte man sich in der aktuellen Lage vielleicht nicht zusätzlich gegenseitig schwächen.

Deshalb ruft der Watchblog Ärzte für Homöopathie dazu auf, den offenen Brief des DZVhÄ ernsthaft zu prüfen und zu unterschreiben:

[Link zum Offenen Brief: https://www.dzvhae.de/offener-dzvhae-brief/] (Hinweis: Der Brief ist laut DZVHAE ausdrücklich für Ärzte gedacht, nicht für Heilpraktiker oder Patienten.)

Vielleicht geht es momentan tatsächlich weniger darum, wer innerhalb der Homöopathie-Gemeinschaft recht behält – sondern darum, ob überhaupt noch ausreichend politischer Druck entsteht.

CDU gibt Stellungnahme zum Osteopathie-Berufsgesetz ab – die Aussagen dürften Heilpraktiker freuen, osteopathische Verbände nicht

Während momentan alle Augen auf das von der Regierung geplante GKV-Aus für Homöopathie und Anthroposophie gerichtet sind, entwickeln sich andere Themen offenbar in eine für Heilpraktiker positive Richtung.

Die CDU hatte kürzlich eine Stellungnahme zum neuen Osteopathie-Berufsgesetz abgegeben – mit neuen Informationen, die bisher öffentlich nicht so deutlich ausgesprochen wurden. Dabei geht es sowohl um den Zeitplan als auch um inhaltliche Fragen.

Die Antworten der Politikerin dürften für viele Heilpraktiker, die dem geplanten Osteopathie-Berufsgesetz überwiegend kritisch gegenüberstehen, überraschend positiv klingen. Denn bisher hatte sich die CDU anders geäußert, was zu Sorgen bei Heilpraktikern geführt hatte.

Bei osteopathischen Berufsverbänden, die seit Jahren für das Gesetz lobbyieren, dürften die Aussagen der CDU dagegen eher für Stirnrunzeln sorgen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme der CDU (inkl. Analyse) zum Osteopathie-Berufsgesetz und warum die Aussagen derzeit als positives Signal für viele Heilpraktiker gewertet werden können.

Erste Homöopathie-Studie zur Mobilisierungsfähigkeit politischer Kampagnen veröffentlicht: Vergleich von Verband, Kampagne und Leserplattform

Titel der Studie:
Mobilisierungsfähigkeit politischer Kampagnen im Homöopathie-Diskurs: Vergleich von Verbandsstrukturen und freiem Journalismus anhand dreier Unterschriftenkampagnen (April, Mai 2026 – veröffentlicht 2. Mai 2026)

Abstract

Diese Analyse untersucht die Mobilisierungsfähigkeit politischer Kampagnen dreier Akteure im Kontext der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte: eines ärztlichen Verbands (DZVhÄ), einer organisationsgetragenen Kampagnenplattform (Weils hilft) und eines unabhängigen journalistischen Angebots als Leserplattform (Homoeopathiewatchblog).
Grundlage sind öffentlich zugängliche bzw. selbst erhobene Daten zu Reichweite und Unterschriftenzahlen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Mobilisierungsquoten trotz unterschiedlicher Ausgangsbedingungen in einem vergleichbaren Bereich liegen:
Homoeopathiewatchblog 8,2 % (Conversion innerhalb der Leser eines Offenen Briefs),
DZVhÄ 7,2 % (bezogen auf die ärztliche Grundgesamtheit),
Weils hilft 5,6 % (bezogen auf den Newsletter-Verteiler).

Das bedeutet in der Realität, dass Watchblog 8,2%, DZVHAE 7,2% und weils hilft 5,6 % der von ihnen angesprochenen Menschen mobilisieren konnte, sich für die Homöopathie mit einem bestimmten Projekt einzusetzen.

Die von Verbänden vertretene Annahme einer strukturell höheren Aktivierungsfähigkeit – gegenüber einem journalistischen Einzelakteur – wird durch die Daten nicht bestätigt.

Einleitung

Ausgangspunkt dieser Analyse ist eine konkrete strategische Intervention:
Stefan Schmidt-Troschke (Weils hilft) regte gegenüber dem Homoeopathiewatchblog an, dessen eigene Petition zugunsten der Verbandsinitiativen zurückzuziehen. Die Begründung lautete, dass Verbände aufgrund ihrer Struktur eine höhere Mobilisierungsquote erreichen würden als ein journalistisches Angebot.

Diese These wird in der vorliegenden Studie überprüft.
Ziel ist es, anhand realer Kampagnendaten aus dem April/Mai 2026 zu untersuchen, ob sich tatsächlich systematische Unterschiede in der Aktivierungsleistung zeigen oder ob die Mobilisierungsfähigkeit unabhängig von Organisationsform ähnlich ausfällt.

Methodik

Datengrundlage

  1. DZVhÄ (Offener Brief, Stand 02.05.2026)
    600 veröffentlichte Unterschriften
    davon 507 eindeutig bzw. plausibel ärztliche Einzelpersonen (bereinigt um Nicht-Ärzte und Dopplungen)
    Grundgesamtheit: ca. 7.000 homöopathisch tätige Ärzte (laut Ärztekammer)
  2. Weils hilft (Kampagne, Stand 02.05.2026)
    – ca. 5.600 Unterschriften
    – Verteiler: ca. 100.000 Newsletter-Abonnenten laut mündlichen Angaben des Geschäftsführers in einem Youtube-Live
    – strategisches Ziel laut Weils hilft: 1.000.000 Unterstützer
  3. Homoeopathiewatchblog (Offener Brief, Zeitraum 30.03.–24.04.2026)
    – 74.000 Seitenaufrufe in drei Wochen (Gesamtreichweite Kampagnenzeitraum)
    – 9.950 Leser des Artikels zum offenen Brief
    – 820 Unterschriften unter Offenen Brief

Kennzahlen

Es werden zwei Mobilisierungskennzahlen gebildet:

  1. Gesamtmobilisierung (bezogen auf erreichbare Basis)
    Unterschriften / erreichbare Grundgesamtheit
  2. Conversion (bezogen auf tatsächliche Rezipienten)
    Unterschriften / aktive Rezipienten

Hinweis: Die Conversion ist nur für den Watchblog exakt messbar, da dort die Zahl der tatsächlichen Artikel-Leser vorliegt. Bei DZVhÄ und Weils hilft wird mit strukturellen Zielgruppen (Ärzte bzw. Newsletter-Verteiler) gerechnet, die diese laut eigenen Aussagen erreichen möchten oder können. Ein direkter Vergleich erfordert daher eine methodische Einordnung.

Ergebnisse

1. DZVhÄ

Unterschriften von 507 Ärzten von 7.000
Mobilisierungsquote: 7,2 %

Nicht mobilisiert:
6.493 Ärzte
92,8 % der Zielgruppe

2. Weils hilft

5.600 Unterschriften von 100.000 Newsletter-Kontakten
Mobilisierungsquote: 5,6 %

Nicht mobilisiert (Newsletter-Verteiler):
94.400 Personen
94,4 % des Verteilers

bezogen auf das eigene strategische Ziel:
5.600 von 1.000.000 angestrebten Unterstützern
0,56 % Zielerreichung

3. Homoeopathiewatchblog

a) Conversion innerhalb der tatsächlich erreichten Zielgruppe
820 Unterschriften von 9.950 Artikel-Lesern zu dem Artikel, der die Unterschrift ermöglicht
Mobilisierungsquote: 8,2 %

Nicht mobilisiert (aktive Leser):
9.130 Personen
91,8 % der Artikel-Leser

b) Gesamtmobilisierung (bezogen auf Reichweite)
820 von 74.000 Seitenaufrufen
1,1 %

Nicht mobilisiert (Gesamtreichweite):
73.180 Personen
98,9 % der erreichten Nutzer

Diskussion

Vergleich der Mobilisierungsquoten

Die Ergebnisse zeigen vier zentrale Befunde:

  1. Vergleichbare Aktivierungsleistung im Kernbereich
    Die Mobilisierungsquote bzw. Conversion des Watchblogs (8,2 %) liegt auf dem Niveau bzw. leicht über der DZVhÄ-Quote (7,2 %) und über der Weils-hilft-Quote (5,6 %).
    In der tatsächlich erreichten Zielgruppe aktiviert der Watchblog mindestens ebenso stark wie Verbände.
  2. Hoher Anteil nicht erreichter Zielgruppen bei Verbänden
    Der DZVhÄ erreicht mit seinem offenen Brief nur einen kleinen Teil der eigenen professionellen Basis.
    Über 90 % der homöopathisch tätigen Ärzte werden vom DZVhÄ nicht mobilisiert.
  3. Auch bei Weils hilft zeigt sich eine deutliche Lücke zwischen Reichweite und Aktivierung:
    94,4 % des eigenen Newsletter-Verteilers werden von weils hilft nicht mobilisiert.
    Das strategische Ziel von 1 Million Unterstützern liegt aktuell weit außerhalb der beobachtbaren Dynamik von weils hilft.

4. Unterschiedliche Strukturen der Ausgangsbasis
– DZVhÄ mobilisiert innerhalb einer klar definierten Berufsgruppe mit hoher thematischer Bindung (7.000 Ärzte für Homöopathie)
– Weils hilft nutzt einen breiten, thematisch heterogenen Newsletter-Verteiler (100.000 Abonnenten)
– Watchblog erreicht eine offene, nicht vorselektierte Öffentlichkeit

Die Gesamtmobilisierung des Watchblogs (1,1 %) ist aufgrund dieser offenen Reichweitenstruktur nicht direkt mit den Verbandsquoten vergleichbar – da Verbände über strukturell gebundene Zielgruppen verfügen.

5. Reichweite vs. Bindung
– Verbände verfügen über strukturelle Nähe zu Mitgliedern
– Newsletter haben Reichweite, aber geringere Bindung
– Journalistische Angebote haben hohe Reichweite, aber keine institutionelle Bindung

Der Watchblog kompensiert fehlende Strukturbindung durch inhaltliche Aktivierung innerhalb der tatsächlich lesenden Zielgruppe.

Bewertung der Ausgangsthese

Die These, Verbände hätten grundsätzlich eine höhere Mobilisierungsquote als ein journalistisches Angebot, wird durch die Daten nicht gestützt.

Stattdessen zeigt sich:
– Die Mobilisierung hängt primär von der Aktivierung innerhalb der tatsächlich erreichten Zielgruppe ab
– In dieser Hinsicht ist der Watchblog gleichwertig oder stärker.

Es zeigt sich:

  • Leserplattformen wie der Watchblog: hohe Aktivierung ohne Organisation
  • Verband DZVhÄ: nur kleine, aktive Kerngruppe
  • Organisation weils hilft: viel Reichweite, wenig Mobilisierung

Schlussfolgerung

Die vorliegenden Daten sprechen gegen eine strategische Unterordnung journalistischer Initiativen unter Verbandskampagnen mit Verweis auf angeblich höhere Mobilisierungseffizienz.

Die Mobilisierungsfähigkeit ist in allen drei Modellen ähnlich ausgeprägt.
Unterschiede entstehen durch Zugang zur Zielgruppe, nicht durch grundlegend unterschiedliche Wirksamkeit.

Damit verschiebt sich die strategische Perspektive:
Entscheidend ist nicht, wer formal organisiert ist, sondern wer seine erreichte Zielgruppe tatsächlich aktiviert.

Interessenkonflikt / Transparenzhinweis
Der Autor dieser Analyse betreibt den Homoeopathiewatchblog, dessen Daten in die Auswertung eingeflossen sind. Die Kennzahlen des Watchblogs basieren auf internen Zugriffsdaten (Seitenaufrufe, Leserzahlen, Unterschriften). Die Daten der Vergleichsakteure (DZVhÄ, Weils hilft) stammen aus öffentlich zugänglichen Angaben der jeweiligen Organisationen. Ziel der Analyse ist ein methodischer Vergleich der Mobilisierungsquoten unter transparent gemachten Voraussetzungen.

Warum staatliche Skepsis gegenüber Homöopathie und Heilpraktikern eine lange Tradition hat: Analyse von 1936 bis 2026

Hinweis zur historischen Einordnung

Diese Analyse setzt keine politischen Systeme gleich. Insbesondere erfolgt keine Gleichsetzung zwischen dem NS-Staat und der heutigen Bundesrepublik. Der Bezug auf die NS-Zeit dient ausschließlich der Auswertung amtlicher Quellen und der Analyse staatlicher Regulierungsmuster im Umgang mit medizinischen Verfahren. Untersucht wird die Struktur staatlichen Handelns (Prüfung, Bewertung, Regulierung), nicht die politische Systemqualität.

Warum staatliche Skepsis gegenüber Homöopathie und Heilpraktikern eine lange Tradition hat: Analyse von 1936 bis 2026

Eine historische Analyse der staatlichen Kritik an Komplementärmedizin von 1936 bis 2026 auf Basis von amtlichen Primärquellen – von Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist des Homoeopathiewatchblog

Kurzfassung für Schnellleser

Die Bundesregierung hat Ende April 2026 beschlossen, homöopathische und anthroposophische Leistungen aus den freiwilligen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Begründet wird das im Referentenentwurf des Bundesministerium für Gesundheit mit einem klaren Maßstab: Leistungen sollen nur finanziert werden, wenn ihr Nutzen nachweisbar ist und sie den allgemeinen Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Ergänzend wird in der Begründung ausdrücklich auf § 12 SGB V verwiesen, wonach Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen und „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen“ [1].

Auf den ersten Blick wirkt das wie ein politischer Kurswechsel. Historisch betrachtet ist es eher eine Rückkehr zu einer bekannten Linie. Schon in der Weimarer Republik beanspruchte der Staat die Kontrolle darüber, was als legitime Medizin gilt. Im Nationalsozialismus zeigt sich dann eine widersprüchliche Entwicklung: Während Naturheilkunde ideologisch aufgewertet wurde, ließ der Staat gleichzeitig ihre Wirksamkeit überprüfen und anschließend politisch delegitimieren. Der sogenannte Donner-Bericht des Reichsgesundheitsamt kam dabei zu dem Ergebnis, dass kein spezifischer Wirksamkeitsnachweis für homöopathische Mittel erbracht werden konnte. Der Donner-Bericht gilt als Wendepunkt in der Einstellung von NS-Organen zur Homöopathie.

Mit dem Heilpraktikergesetz wurde zudem der Zugang zum Beruf stark eingeschränkt und der Nachwuchs faktisch unterbunden.
Präziser: Der Zugang zum Beruf wurde rechtlich stark begrenzt und durch das Verbot von Ausbildungsstätten strukturell eingeschränkt.

Nach 1945 blieb die Distanz bestehen, eine besondere Förderung gab es zunächst nicht.

Erst 1976 änderte sich das grundlegend: Mit dem Arzneimittelgesetz 1976 §25 schuf der Gesetzgeber einen rechtlichen Status für Homöopathie und andere Therapierichtungen. Der sogenannte Binnenkonsens ermöglichte abweichende Bewertungsmaßstäbe.

Genau dieser Weg wird nun infrage gestellt. Die Entscheidung von 2026 erscheint damit weniger als Bruch, sondern als Rückkehr zu einem historischen Grundprinzip staatlicher Gesundheitspolitik in Deutschland.

Die historische Analyse 1936 bis 2026 mit Originalquellen

Am 29. April 2026 hat … weiterlesen. Eine umfangreiche historische Analyse (7 Seiten, 18.000 Zeichen) der staatlichen Kritik an Komplementärmedizin von 1936 bis 2026 auf Basis von amtlichen Primärquellen – von Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist des Homoeopathiewatchblog

 

Nächste Anti-Homöopathie-Kampagne erkennbar: Spiegel, SPD, Skeptiker attackieren Arzneimittelstatus und Apothekenpflicht – und kritisieren Osteopathie  

Der Homoeopathiewatchblog beschäftigt sich seit 2018 auch mit den Gegnern der Homöopathie. Ziel der Berichterstattung ist es, die Homöopathie-Gemeinschaft über Aktivitäten der Gegenseite zu informieren und als Frühwarnsystem auf neue Entwicklungen aufmerksam zu machen. Seit Jahren ging es dabei vor allem um die GKV-Verankerung. Jetzt rückt ein neues Thema in den Mittelpunkt: der Arzneimittelstatus der Homöopathie, der von Gegnern erkennbar im April als Folgekampagne nach GKV-Aus attackiert wird.

Während viele in der Homöopathie noch mit dem GKV-Aus beschäftigt sind, zeichnet sich nämlich bereits die nächste Phase der Auseinandersetzung ab. Sie läuft leiser an, ist aber in ihrer Tragweite größer. Es geht nicht mehr um die Frage der Finanzierung. Es geht um die grundsätzliche Einordnung der Homöopathie im Gesundheitssystem. Die Gegner greifen nun den Arzneimittelstatus und die Apothekenpflicht an.

Wer die aktuellen Signale aus Medien, Lobbyarbeit und Politik zusammen betrachtet, erkennt ein klares Muster. Innerhalb weniger Tage im April positionieren sich mehrere Akteure – Spiegel, Anti-Homöopathie-Lobby und SPD-Politiker – zum gleichen Punkt – gegen den Arzneimittelstatus von Homöopathie. Das ist typisch für den Beginn politischer Kampagnen: Ein Thema wird parallel auf mehreren Ebenen gesetzt, bevor es in konkrete Verfahren überführt wird.

Spiegel: Der öffentliche Einstieg

Ein aktueller Spiegel-Beitrag aus dem April (Link) bringt die neue Stoßrichtung offen auf den Punkt. Die Streichung der Kassenleistungen sei zwar richtig, gehe aber nicht weit genug:

„Wer sich bei der Krankenversicherung auf Wissenschaft und klinische Evidenz beruft, sollte auch in anderen Bereichen konsequent sein und solche Ausnahmeregelungen abschaffen.“

Damit verschiebt sich die Debatte. Es geht nicht mehr um Erstattung, sondern um die rechtliche Grundlage. Am Ende wird die Konsequenz klar formuliert:

„Globuli gehören, wenn überhaupt, in den Supermarkt oder in die Drogerie.“ Das ist der Kern der neuen Linie: Homöopathie soll ihren Status als Arzneimittel verlieren und als normales Produkt eingeordnet werden.

Der Spiegel-Artikel ist als Meinungs-Beitrag gekennzeichnet. Damit versucht die Zeitschrift, mehrere falsche Tatsachenbehauptungen (die juristisch relevant sind) als Meinung zu tarnen.

Anti-Homöopathie-Lobby: Die systematische Begründung

Parallel dazu argumentiert die Anti-Homöopathie-Lobby gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium deutlich strategisch. In einem öffentlich einsehbaren Schreiben an Staatssekretär Tino Sorge vom 24. April wird die aktuelle Entwicklung ausdrücklich als Ausgangspunkt genutzt, um den nächsten Schritt vorzubereiten.

Das Argument dahinter ist entscheidend. Der Arzneimittelstatus selbst wird als Problem definiert. Zusätzlich wird der Blick ausgeweitet: Auch Osteopathie und sogenannte „integrative Medizin“ werden in diesem Zusammenhang thematisiert. Damit wird deutlich, dass es nicht um eine Einzelmaßnahme geht, sondern um eine umfassendere Neuordnung entlang von Evidenzkriterien. Die Stoßrichtung der Anti-Homöopathie-Lobby ist klar erkennbar. Da sich diese Argumentation erfahrungsgemäß in der politischen Debatte wiederfinden wird, zitiere ich sie hier ausführlich, um Leser des Watchblog zu informieren über die Argumente der Gegner:

„Homöopathie und Anthroposophie genießen durch das Rechtsinstitut der ‚besonderen Therapierichtungen‘ im Arzneimittelrecht weiterhin Sonderregelungen, die historisch gewachsen, aber nicht mit den evidenzbasierten Kriterien vereinbar sind, die das Finanzierungspapier nun als Maßstab formuliert. Solange diese Sonderstellung besteht, bleibt jede Anpassung im Leistungskatalog der GKV strukturell unvollständig. Die Präparate behalten ihren Arzneimittelstatus ohne Wirksamkeitsnachweis und unterliegen damit der Apothekenpflicht. Damit entsteht weiterhin der Eindruck staatlich bestätigter Wirksamkeit – ein Eindruck, der von vielen Menschen als Reputationsanker für die Homöopathie angesehen wird.“

Hier wird die Debatte bewusst verschoben. Es geht nicht mehr darum, ob Homöopathie wirkt oder bezahlt wird. Es geht darum, welche Wirkung der Staat durch seine Einordnung signalisiert.

Ein weiterer zentraler Punkt der Argumentation zeigt, wie weit diese Linie gedacht wird:

„Ein Blick auf die Koalitionsvereinbarung zeigt zudem Passagen, die evidenzfreie Interventionen strukturell stärken könnten – etwa die berufsrechtliche Aufwertung der Osteopathie oder die Priorisierung einer sogenannten ‚integrativen Medizin‘, deren begriffliche Bedeutung je nach Interessenlage stark variiert. Hier besteht ein Spannungsverhältnis zu den evidenzorientierten Aussagen des GKV-Finanzierungspapiers, dessen Klärung aus unserer Sicht angezeigt wäre.“

Damit wird deutlich: Die Debatte um den Arzneimittelstatus ist Teil einer größeren Strategie, die gesamte Struktur komplementärer Verfahren im Gesundheitssystem neu zu ordnen.

Politik: Die Tür wird geöffnet

Auch aus der Politik kommen erste Signale in diese Richtung. Der SPD-Abgeordnete Nils Schmid formuliert das aus seiner Sicht bestehende Problem auf Abgeordnetenwatch klar:

„Gleichzeitig müssen wir die Grenzen der Homöopathie klar und ehrlich benennen. Schulmedizin kann nicht durch Homöopathie ersetzt, sondern nur durch diese ergänzt werden. Die Bezeichnung ‚Arzneimittel‘ […] kann mitunter den Eindruck erwecken, dass auch schwere Erkrankungen ausschließlich damit behandelt werden könnten. Das ist aus unserer Sicht problematisch.“

Wichtig ist die Formulierung „aus unserer Sicht“. Schmid spricht hier nicht nur für sich, sondern macht deutlich, dass er eine politische Linie der SPD vertritt.

Das ist noch keine konkrete Forderung. Aber es ist genau die Phase, in der politische Themen vorbereitet werden. Argumente werden platziert, Reaktionen getestet und Anschlussfähigkeit geprüft. Parallel existieren in der SPD bereits Positionen, die die Aberkennung des Arzneimittelstatus ausdrücklich fordern.

Warum sich das Thema gerade jetzt bündelt

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Der Kabinettsbeschluss zum GKV-Aus hat eine neue Grundlage geschaffen. Bisher lautete die Logik: Homöopathie wird bezahlt – also gehört sie zum System. Jetzt entsteht eine neue Argumentation von Medien, Lobby, Politik: Wenn Homöopathie nicht mehr Teil der GKV ist, warum ist sie dann noch Arzneimittel?

Genau an dieser Stelle setzt die aktuelle Entwicklung an. Die GKV-Entscheidung wird zum Ausgangspunkt für eine grundsätzliche Neubewertung.

Der Unterschied zur bisherigen Debatte

Die bisherige Diskussion war vor allem finanziell geprägt. Es ging um Beiträge, Einsparungen und Prioritäten. Die aktuelle Entwicklung ist grundsätzlicher. Sie betrifft die Struktur der Homöopathie im Gesundheitssystem: Arzneimittelstatus, Apothekenpflicht und die Stellung im Arzneimittelgesetz. Damit verschiebt sich die Auseinandersetzung von einer Detailfrage zu einer Systemfrage.

Fazit

Was derzeit sichtbar wird, ist der erkennbare Beginn einer neuen Kampagnenphase gegen die Homöopathie.

  • Medien setzen das Thema öffentlich
  • Lobbyorganisationen liefern die Argumentation
  • Politiker greifen es auf

Diese Abfolge ist typisch für die Vorbereitung politischer Entscheidungen. Die entscheidende Verschiebung lautet: Nach der Frage der Finanzierung folgt jetzt die Frage der grundsätzlichen Einordnung.

Damit beginnt eine Debatte, die für die Zukunft der Homöopathie deutlich weiter reicht als das GKV-Aus.

Wen ein Ende des Arzneimittelstatus konkret betreffen würde

Die Debatte um den Arzneimittelstatus wirkt auf den ersten Blick technisch. In der Realität betrifft sie einen großen Teil der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.

Nach aktuellen Zahlen sind betroffen:

  • rund 7.000 Ärzte, die Homöopathie einsetzen (Angaben der Ärztekammern)
  • etwa 47.000 Heilpraktiker in Deutschland (Angaben des Bundesgesundheitsministeriums), von denen etwa die Hälfte regelmäßig homöopathisch arbeitet
  • rund 30 Millionen Patienten, die Homöopathie nutzen – über die Krankenkasse oder als Selbstzahler
  • etwa 30 Hersteller homöopathischer Arzneimittel in Deutschland
  • 16.600 Apotheken als zentrale Versorgungsinstanz, die Herstellung, Abgabe und Beratung übernehmen

Damit geht es nicht um eine Nische, sondern um ein gewachsenes Gesundheitssystem mit Millionen Nutzern und tausenden beruflichen Existenzen.

Was der Verlust des Arzneimittelstatus tatsächlich bedeuten würde

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Homöopathie „verboten“ wird. Entscheidend ist, was mit den Rahmenbedingungen passiert, in denen sie heute stattfindet.

Wie ich in zwei Dossiers über die Folgen des Wegfalls des Arzneimittelstatus ausführlich auf 18 Seiten für alle Betroffenen  (Link) und in einem speziellen Dossier für Heilpraktiker (Link) analysiert habe, hätte ein Entzug des Arzneimittelstatus weitreichende Folgen:

Ohne Arzneimittelstatus bricht die bestehende Versorgungsstruktur weg. Verkehrsfähigkeit, Haftungssicherheit, Dokumentation und Apothekenwege verlieren ihre Grundlage.

Formal bleibt Homöopathie möglich. Praktisch wird sie schwer durchführbar – ein Zustand, der einem funktionalen Verbot sehr nahekommt.

Konkret bedeutet das:

  • Homöopathische Mittel dürften nicht mehr als Arzneimittel zugelassen oder vertrieben werden
  • Apothekenpflicht, Qualitätskontrollen und Kennzeichnungspflichten würden entfallen
  • Behandler würden sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen
  • Haftungsrisiken würden stärker auf Ärzte und Heilpraktiker verlagert
  • Versicherungen könnten sich leichter aus der Deckung zurückziehen

Ein häufig genannter Ausweg – der Bezug aus dem Ausland – trägt in der Praxis nicht. Zwar ist ein privater Import heute in engen Grenzen möglich, aber genau diese Möglichkeit ist politisch steuerbar. Wenn der Gesetzgeber Homöopathie bewusst aus dem Arzneimittelrecht herausnimmt, können Importwege eingeschränkt oder faktisch unterbunden werden.

Hinzu kommt: Behandler, die Patienten aktiv zum Bezug nicht verkehrsfähiger Mittel im Ausland anleiten, bewegen sich in Richtung berufs- und haftungsrechtlicher Risiken. Der vermeintlich einfache Ausweg wird damit selbst zum Problem.

Auch die häufig formulierte Vorstellung, Homöopathie könne einfach in Drogerien als Nahrungsergänzung weiterverkauft werden, greift zu kurz. Dafür sprechen mehrere strukturelle Gründe:

  • Ohne Arzneimittelstatus entfällt die rechtliche Grundlage für Herstellung, Prüfung und Inverkehrbringen in der bisherigen Form. Drogerieprodukte unterliegen anderen Regelwerken, die auf Homöopathika nicht ohne Weiteres übertragbar sind.
  • Die heute bestehende Qualitätssicherung über Apotheken und arzneimittelrechtliche Vorgaben würde wegfallen. Eine gleichwertige Struktur im Drogeriebereich existiert nicht.
  • Beratung und Einordnung durch pharmazeutisches Personal entfallen. Das verändert die Anwendungspraxis grundlegend.
  • Haftungs- und Verantwortungsfragen werden unklarer, da die klare Zuordnung zum Arzneimittelbereich fehlt.
  • Für Hersteller entsteht ein regulatorisches Vakuum: Produkte verlieren ihren bisherigen Status, ohne dass ein gleichwertiger alternativer Rechtsrahmen bereitsteht.

Die Vorstellung „vom Arzneimittel zum Nahrungsergänzungsmittel“ klingt einfach, würde in der Realität jedoch eine vollständige Neuordnung der Herstellung, Abgabe und Anwendung erfordern – mit offenen Ausgang.

Auch die Einordnung als Nahrungsergänzungsmittel ist demnach kein realistischer Ausweg. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittelrecht und sind auf die Ergänzung der normalen Ernährung ausgerichtet. Sie dürfen keine arzneiliche Zweckbestimmung haben und nicht zur Behandlung von Krankheiten angeboten werden. Genau das steht jedoch im Kern der homöopathischen Anwendung. Eine Überführung in diesen Bereich würde daher bedeuten, dass zentrale Anwendungsformen rechtlich nicht mehr zulässig wären. Hinzu kommt: Die regulatorischen Anforderungen an Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung unterscheiden sich grundlegend vom Arzneimittelbereich. Homöopathische Mittel verlieren in diesem Rahmen ihre bisherige Einordnung als therapeutisches Instrument und werden rechtlich auf ein Produkt ohne medizinischen Bezug reduziert. Für Behandler entsteht dadurch ein Widerspruch zwischen praktischer Anwendung und rechtlichem Rahmen. Auch für Hersteller ergibt sich kein tragfähiges Modell, da die bisherigen Produktkategorien und Zulassungslogiken nicht übertragbar sind.

Das System verändert sich damit nicht schlagartig, sondern schrittweise – aber in eine klare Richtung: raus aus der regulierten medizinischen Versorgung. Ein zentraler Punkt wird dabei häufig unterschätzt: Selbstzahlung löst dieses Problem nicht. Arzneimittelrecht regelt nicht die Finanzierung, sondern Verkehrsfähigkeit, Qualität und Verantwortlichkeit.

Warum diese Zahlen für die aktuelle Debatte entscheidend sind

Die aktuellen politischen Signale richten sich damit nicht gegen ein Randphänomen, sondern gegen ein etabliertes Versorgungssystem mit Ärzten, Apotheken, Heilpraktikern, Herstellern und Patienten.

Wenn Medien, Lobbyorganisationen und Politik im April beginnen, den Arzneimittelstatus in Frage zu stellen, betrifft das:

  • die tägliche Arbeit von tausenden Behandlern
  • die Versorgung von Millionen Patienten
  • und einen gesamten Wirtschaftsbereich von Herstellern und Apotheken

Genau deshalb ist diese Phase so entscheidend: Hier wird nicht nur über ein Detail diskutiert, sondern über die zukünftige Struktur eines ganzen Bereichs im Gesundheitswesen.

Homöopathie-Gemeinschaft gibt nicht auf: Offener Brief an Gesundheitsministerin Warken wird heute mit 820 Unterschriften übergeben

Kurzfassung für Schnellleser
Am Tag nach dem Kabinettsbeschluss zum GKV-Aus der Homöopathie am 29. April wird der offene Brief des Homoeopathiewatchblog heute am 30. April an Gesundheitsministerin Nina Warken übergeben – als direkte Reaktion auf die gestrige Regierungsentscheidung. 820 Freunde der Homöopathie haben sich daran mit ihrer Unterschrift beteiligt (Link). Der Brief bündelt Erfahrungen, Positionen und Erwartungen von Patienten, Ärzten, Heilpraktikern und Herstellern – und zeigt: Die Homöopathie-Gemeinschaft ist sichtbar und meldet sich zu Wort.

Ein Signal aus der Homöopathie-Gemeinschaft an die Politik

Am 29. April hat das Bundeskabinett beschlossen, Homöopathie aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Heute wird der offene Brief aus dem Homoeopathiewatchblog an Gesundheitsministerin Nina Warken übergeben – als unmittelbare Reaktion auf diesen Beschluss.

Der offene Brief wurde vom Homoeopathiewatchblog initiiert, um die Stimmen seiner Leser zu bündeln und sichtbar zu machen. Der Watchblog versteht sich dabei als Plattform, die Erfahrungen, Positionen und Rückmeldungen aus der Homöopathie-Gemeinschaft aufgreift und in die Öffentlichkeit trägt. Beispielsweise greifen Medien die Inhalte des Watchblog auf und verstärken so seine Wirkung als eine starke Stimme der Homöopathie: Das reichweitenstärkste Nachrichtenmagazin FOCUS (719 Millionen Seitenaufrufe pro Jahr) hatte im April ausführlich eine Patientenstimme pro Homöopathie aus dem Watchblog zitiert (Link).

Der Watchblog hatte den Offenen Brief am 30. März initiiert – noch am selben Tag, als die Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen hatte, die Homöopathie zu streichen. Adressiert ist der Brief an Gesundheitsministerin Nina Warken, da das Bundesministerium für Gesundheit den Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt und die politische Linie im Kabinett vertreten hat. Die Übergabe richtet sich damit an die Stelle, an der die Entscheidung entstanden ist und verantwortet wird.

820 Menschen haben den Brief unterzeichnet. Sie kommen aus unterschiedlichen Bereichen – aus Praxen, aus Familien, aus ihrem persönlichen Gesundheitsalltag und aus Unternehmen der Branche. Was sie verbindet: eigene Erfahrung mit Homöopathie und der Wunsch, diese Form der Behandlung weiter nutzen zu können.

Der offene Brief ist damit mehr als ein Text. Er ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass sich die Homöopathie-Gemeinschaft zu Wort meldet.

Warum Menschen unterschrieben haben

Die Unterschriften mit Kommentaren unter dem offenen Brief zeigen, warum Menschen sich beteiligt haben. Die folgenden Stimmen sind zufällig ausgewählte Beispiele aus den Kommentaren – von Ärzten, Heilpraktikern, Patienten und Herstellern. Alle Unterzeichner haben ihre Unterstützung öffentlich dokumentiert. Die vollständigen Unterschriften sind im Kommentarbereich unter dem ursprünglichen Artikel einsehbar (Link). Sie geben Einblick in konkrete Erfahrungen – aus der Praxis, aus der Familie, aus dem eigenen Leben.

Sonnhild D., Ärztin, schreibt:
„Ich unterstütze und befürworte den Inhalt dieses offenen Briefes mit meinem Namen und meinen langjährigen Erfahrungen als niedergelassene homöopathische Ärztin und selbst auch Patientin.“

Dr. Wolfgang F., Arzt, schreibt aus Peru und berichtet aus seiner Praxis:
„Ich arbeite fast ausschließlich seit 30 Jahren in eigener homöopathischer Praxis und das in Peru. Die Menschen kommen nur zu mir, weil sie die besseren Resultate im Vergleich zur Schulmedizin einfach sehen und viel kostengünstiger ist es sowieso.“

Adrian P., Heilpraktiker, beschreibt den Alltag:
„Seit vielen Jahren erlebe ich die beeindruckende Unterstützung durch die Homöopathie für meine Patienten und meine Familie.“

Ulrike C., Patientin, blickt auf Jahrzehnte zurück:
„Seit über 50 Jahren haben mir und meiner Familie homöopathische und anthroposophische Therapien in vielen Fällen geholfen.“

Ilona P., Patientin, formuliert es so:
„Homöopathie und Komplexheilmittel sind eindeutig erfahrungsgemässig wirksam und ein wichtiges Gesundheitselement, jahrzehntelang bewährt.“

Ilse B. S., Heilpraktikerin, bringt die Perspektive aus der Praxis ein:
„31 Jahre Naturheilpraxis mit großem Erfolg! … Menschen müssen entscheiden dürfen, welche gesundheitliche Hilfeleistung sie bevorzugen.“

Pia S., Patientin, beschreibt ihre persönliche Erfahrung:
„Ich stünde heute nicht da, wo ich jetzt stehe – dank der Homöopathie!“

Heidi H., Heilpraktikerin, schreibt:
„Seit 45 Jahren heile ich mit Homöopathie und die Ergebnisse sind phantastisch.“

Joska F., Heilpraktiker, ergänzt:
„In dieser Zeit habe ich tausende Patienten mit der Homöopathie behandelt und ihnen oftmals helfen können.“

Auch aus der Herstellersicht kommt Unterstützung: Dr. med. Ricarda Fackler, Geschäftsführerin eines homöopathischen Arzneimittelherstellers, schreibt:
„Ich unterstütze und befürworte den Inhalt dieses offenen Briefes mit meinem Namen.“

Diese Stimmen zeigen, was Homöopathie für viele Menschen bedeutet: Erfahrung, Vertrauen und konkrete Anwendung im Alltag.

Ein gemeinsamer Moment

Die heutige Übergabe des offenen Briefs bündelt diese Stimmen in einem Moment. 820 Unterschriften stehen für eine Gemeinschaft, die ihre Erfahrungen teilt und ihre Position sichtbar macht.

Der offene Brief bleibt damit ein öffentliches Dokument (Link): für Patienten, für Ärzte, für Heilpraktiker und für Unternehmen – und für alle, die sich mit dem Thema befassen.

Wie es weitergeht

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Verfahren im Bundestag. In den kommenden Wochen wird das Gesetz beraten. Die Stimmen aus dem offenen Brief bleiben dabei Teil der öffentlichen Diskussion. Sie zeigen, dass Homöopathie für viele Menschen ein fester Bestandteil ihrer Gesundheitsversorgung ist. Und der Offene Brief an die Ministerin von 820 Homöopathie-Freunden im Homoeopathiewatchblog zeigt, dass diese nicht aufgeben und der Blog ihre Stimmen der Politik zu Gehör bringt.

Wie sich Leser des Watchblog weiter an politischen Aktionen beteiligen können

Wenn Sie sich weiter an Aktionen in Richtung Politik beteiligen möchten, zeigen sich aus meiner Erfahrung als Gesundheitsjournalist zwei zentrale Punkte.

Entscheidend ist, dass Aktionen an die politische Stellen gehen, an denen Inhalte gesteuert werden. Das sind im aktuellen Verfahren das Bundesministerium für Gesundheit sowie die zuständigen gesundheitspolitischen Sprecher der Koalition – insbesondere Gesundheitsministerin Nina Warken (daher der offene Brief an sie) sowie die Berichterstatter Simone Borchardt (CDU) und Christos Pantazis (SPD). An diese beiden richtet sich auch der Protestbrief im Homoeopathiewatchblog (Link), den der Watchblog für seine Leser als Mustertext mit Mailadressen zum Mitmachen gestaltet hat. Der Brief kann von jedem Leser direkt übernommen und per Mail versendet werden – das dauert eine Minute.

Warum nicht an andere prominente Politiker, etwa Fraktionsvorsitzende wie Jens Spahn? Weil die politische Mehrheitslage bereits feststeht. In CDU/CSU und SPD gibt es eine klare Mehrheit für den eingeschlagenen Kurs gegenüber der Homöopathie. Diese Mehrheit trägt den Kabinettsbeschluss und wird ihn im Bundestag umsetzen.

Fraktionsvorsitzende organisieren diese Mehrheiten in den Fraktionen und sichern die Abstimmung. Sie steuern die Macht und Mehrheit in der Fraktion, nicht die inhaltliche Ausgestaltung einzelner Regelungen. Die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD sind die falschen Ansprechpartner, um das Gesetz noch zu ändern, da Jens Spahn keine Gesetze ändern kann, sondern Mehrheiten in der Union organisiert.

Für Aktionen bedeutet das: Wirksamkeit entsteht dort, wo Inhalte gestaltet werden (von Warken, Borchardt, Pantazis) – nicht dort, wo Mehrheiten in den Fraktionen (von Spahn etc.) organisiert werden.

 

 

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Bundesregierung beschließt Kassen-Aus für die Homöopathie – und greift zusätzlich die Arzneimittelversorgung an

„Die Regierung beerdigt die Homöopathie – und bringt nicht einmal Blumen mit. CDU/CSU und SPD machen Homöopathie zum neuen Symbol der Zweiklassenmedizin: Ohne Geld keine Behandlung mehr“, bringt es Christian J. Becker, Patient, Homöopathie-Fan und Journalist des Homoeopathiewatchblog auf den Punkt.

Hier der Kabinettsbeschluss vom 29. April im Detail inkl. Gesetzesverschärfung zu Arzneimitteln der Homöopathie sowie Folgen für Therapeuten und Patienten:
Das Bundeskabinett von CDU/CSU und SPD hat am 29. April … weiterlesen

Gesundheitsministerium legt heute neuen Gesetzentwurf vor und verschärft die Streichung von Homöopathie und Anthroposophie, u.a. gegen Mistelpräparate und Traumeel-Injektionen 

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 28. April einen überarbeiteten Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Darin bleibt die Streichung von Homöopathie und Anthroposophie aus den Satzungsleistungen aus dem Entwurf von 16.4. bestehen. Gleichzeitig wird der Eingriff ausgeweitet: Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte zuvor gefordert, auch erstattungsfähige Komplementärmedizin zu streichen. Diese Verschärfung findet sich nun im neuen Entwurf vom 28.4. wieder.
Das bedeutet konkret: Neben den freiwilligen Zusatzleistungen der Kassen geraten auch bislang erstattungsfähige Homöopathika und Anthroposophika unter Druck. Schätzungsweise rund 50 Arzneimittel könnten betroffen sein, vor allem Anthroposophika. Dazu zählen insbesondere anthroposophische Mistelpräparate, aber auch einzelne homöopathische Arzneimittel wie Traumeel-Injektionen.

Der neue Entwurf vom 28.4. ist noch nicht auf der Website des BMG präsent, liegt aber vielen Journalisten im Original vor, u.a. dem Watchblog.

Am 29. April entscheidet das Kabinett über den vorliegenden Gesetzesentwurf.

Die Details und die politische Einordnung lesen Clubmitglieder in der ausführlichen Analyse mit Quelle: … weiterlesen

Homöopathie-Petition 2024 zählt nicht mehr, neue Petition ist notwendig – Homöopathie-Verbände liegen juristisch und politisch falsch / Anwaltliche Analyse und die klare Position der CDU

(Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel richtet sich nicht gegen einzelne Vorstände von Homöopathie-Verbänden. Der Watchblog berichtet faktenbasiert über relevante Entwicklungen – dazu gehören auch Strategien, Aussagen und Aktivitäten von Verbänden. Als eingetragene Vereine tragen diese eine besondere Verantwortung zur Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern. Journalistische Berichterstattung kann dazu beitragen, diese Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen.)

 

Warum dieser Artikel?

Immer wieder erreichen mich derzeit E-Mails von Lesern, die sich erstaunt über die Argumentation einzelner Homöopathie-Verbände zur Petition aus dem Jahr 2024 zeigen. Konkret geht es um die Frage: Ist diese Petition im aktuellen Gesetzgebungsverfahren 2026 überhaupt noch relevant? Um diese Frage sauber zu klären, habe ich meinen Anwalt um eine juristische Einschätzung gebeten. Die folgende Einordnung stellt diese rechtliche Bewertung dar und soll den Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich einordnen.

Ergänzend dazu ist inzwischen auch die politische Bewertung eindeutig: Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Simone Borchardt, hat auf eine Anfrage über Abgeordnetenwatch im April klargestellt (Link), dass die Petition von 2024 heute keine rechtliche oder politische Bindungswirkung mehr entfaltet. Der Petitionsausschuss habe das Verfahren abgeschlossen, nachdem sich die damalige Rechtslage geändert hatte. Gleichzeitig betont sie, dass eine Petition kein Gesetz ersetzt und den Gesetzgeber nicht dauerhaft bindet.

Damit stimmen juristische Bewertung und politische Einordnung überein: Eine Petition ist immer an ein konkretes Verfahren gebunden – und kann nicht automatisch auf einen neuen Gesetzentwurf übertragen werden. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren 2026 eine neue Petition erforderlich ist.

Kurzfassung für Schnellleser

Die Bundestagspetition aus dem Jahr 2024 bezog sich auf einen konkreten damaligen Gesetzentwurf. Dieser Entwurf ist politisch nicht weiterverfolgt worden. Mit dem neuen Referentenentwurf vom April 2026 liegt ein anderes Gesetzesvorhaben vor. Juristisch gilt: Eine Petition richtet sich immer auf einen konkreten Vorgang. Mit dem Wegfall dieses Vorgangs verliert auch die Petition ihre unmittelbare Verfahrensrelevanz. Für 2026 braucht es daher eine neue Petition, die sich auf den aktuellen Entwurf bezieht.

Petition ist kein allgemeines Votum, sondern verfahrensbezogen

Eine Petition an den Deutschen Bundestag ist kein allgemeines politisches Meinungsbild, sondern ein formaler Vorgang nach Art. 17 Grundgesetz. Sie richtet sich an ein bestimmtes staatliches Handeln, typischerweise an:

  • einen konkreten Gesetzentwurf
  • eine konkrete Entscheidung
  • ein klar abgegrenztes Verwaltungshandeln

Das bedeutet: Eine Petition entfaltet ihre Wirkung immer im Kontext eines konkreten Verfahrens. Sie wird im Petitionsausschuss geprüft, gegebenenfalls beraten und politisch bewertet – bezogen auf genau diesen Gegenstand.

Was 2024 passiert ist

Die Petition aus dem Jahr 2024 bezog sich auf einen damaligen Gesetzentwurf zur Stellung der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Entwurf wurde im weiteren politischen Prozess nicht umgesetzt. Damit ist der konkrete Bezugspunkt der Petition entfallen.

Wichtig ist die juristische Logik:

  • Der damalige Gesetzentwurf = konkreter Gegenstand der Petition
  • Dieser Entwurf ist nicht mehr Teil eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens
  • Damit fehlt der Petition ihr unmittelbarer Bezug zu einem aktuellen Verfahren

Die Petition bleibt als Dokument und politisches Signal bestehen. Sie ist jedoch kein fortwirkender Rechtsakt, der automatisch auf spätere, neue Gesetzentwürfe übertragen wird.

Was sich 2026 geändert hat

Mit dem Referentenentwurf vom 16. April 2026 liegt ein neues Gesetzesvorhaben vor. Es ist:

  • ein neuer Text
  • ein neues Verfahren
  • mit neuer Begründung und neuer politischer Einordnung

Auch wenn sich Inhalte überschneiden, handelt es sich juristisch nicht um denselben Vorgang. Für die parlamentarische Behandlung zählt immer der konkret eingebrachte Entwurf.

Warum eine neue Petition notwendig ist

Aus dieser Struktur ergibt sich zwingend:

Eine Petition muss sich auf den aktuellen Gesetzentwurf beziehen, wenn sie im laufenden Verfahren Wirkung entfalten soll.

Das heißt:

  • Eine Petition von 2024 kann nicht formal an ein Verfahren von 2026 „angehängt“ werden
  • Sie wird auch nicht automatisch erneut im parlamentarischen Prozess berücksichtigt
  • Politische Akteure können sie als Stimmungsbild heranziehen – sie ersetzt aber keinen aktuellen Vorgang

Deshalb ist eine neue Petition im Jahr 2026 kein symbolischer Schritt, sondern eine formale Voraussetzung, um im laufenden Verfahren überhaupt berücksichtigt zu werden.

Zur aktuellen Verbandsargumentation

Einige Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände vertreten die Auffassung, die Petition von 2024 habe weiterhin Gültigkeit und die Politik müsse die damaligen Stimmen berücksichtigen. Diese Sicht vermischt zwei Ebenen:

  • politische Ebene: Stimmen aus 2024 können als Argument angeführt werden
  • juristisch-parlamentarische Ebene: maßgeblich ist der aktuelle Verfahrensgegenstand

Für die Arbeit im Gesetzgebungsverfahren ist die zweite Ebene entscheidend. Dort zählt nur, was sich auf den konkreten aktuellen Entwurf bezieht.

Einordnung des Watchblogs

Der Watchblog hat daher früh (am 30.3.) darauf hingewiesen, dass für 2026 eine neue Petition notwendig ist. Diese Einschätzung folgt keiner persönlichen Meinung, sondern der formalen Logik des parlamentarischen Verfahrens:

  • Gesetz = konkretes rechtliches Dokument
  • Petition = formaler Bezug auf genau dieses Dokument
  • neues Gesetz = neuer Bezugspunkt

Fazit

Die Petition von 2024 bleibt ein politisch relevantes Signal. Für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren entfaltet sie jedoch keine unmittelbare formale Wirkung mehr.

Wer Einfluss auf die Entscheidung 2026 nehmen will, muss sich auf den aktuellen Gesetzentwurf beziehen – und das bedeutet auch: eine neue Petition für ein neues Verfahren.

Der Homoeopathiewatchblog hat deshalb frühzeitig am 30.3. gehandelt und selbst zwei Petitionen beim Bundestag und bei Openpetition zum aktuellen Verfahren initiiert (Link ). Beide wurden im weiteren Verlauf durch schriftliche Interventionen an mich von DZVHAE, weils hilft und VKHD gestoppt. Zitat aus der schriftlichen Aufforderung von Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführer weils hilft und anthroposophischer Kinderarzt, an mich am 31.3. – als Reaktion auf eine Presseanfrage von mir an ihn: „Ich bitte Sie, Ihre Petition nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen. Von Seiten der Verbände wird es eine fundierte und abgestimmte Initiative geben. Besonnenheit und strategisches Vorgehen sind in der aktuellen Situation entscheidend.“

Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit eines aktuellen Petitionsverfahrens, wie der vorliegende Artikel juristisch und politisch belegt.

Der Homoeopathiewatchblog und seine Leser geben trotz Widerstände der Homöopathie-Verbände nicht auf: Inzwischen hat ein Arzt für Homöopathie und Watchblog-Leser eine dritte Bundestagspetition gestartet, die sich aktuell im Prüfungsmodus befindet (Link ).

 

 

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Neue Bundestagspetition zur Homöopathie eingereicht

Parallel zu den aktuellen politischen Entwicklungen ist eine neue Petition zur Homöopathie beim Deutschen Bundestag eingereicht worden. Das Petitionsdokument liegt dem Watchblog vor.

Die Petition wurde am 24. April 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht und wird dort unter einem Aktenzeichen geführt. Sie befindet sich derzeit im Prüfverfahren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist es, den Erhalt der Homöopathie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Im Wortlaut heißt es: „Die Homöopathie muss als Kassenleistung erhalten bleiben.“

In der Begründung wird hervorgehoben, dass die Homöopathie ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen komplementären Versorgung in Deutschland ist und zur patientennahen Behandlung beiträgt.

Mit der Einreichung nutzt der Initiator den parlamentarischen Weg, um das Thema Homöopathie direkt in den Deutschen Bundestag einzubringen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann die Petition – bei entsprechender Freigabe – auch öffentlich gezeichnet werden.

Einordnung: Zwei vorherige Petitionen ohne Erfolg

Die neue Initiative folgt auf zwei Petitionen, die in den vergangenen Wochen gestartet wurden und nicht zum Erfolg geführt haben.

Eine vom Homoeopathiewatchblog am 30.3. initiierte Petition beim Deutschen Bundestag wurde durch Homöopathie-Verbände weils hilft und DZHVAE gestoppt. Eine daraufhin am 21.4. gestartete zweite Petition #rettedeinehomöopathie auf der Plattform openPetition erreichte innerhalb kurzer Zeit zwar 867 Unterstützer, wurde aber von Homöopathie-Verbänden aktiv boykottiert und wurde daher vorzeitig beendet.

Vor diesem Hintergrund kommt der nun eingereichten Bundestagspetition eine besondere Bedeutung zu: Sie setzt erneut auf den parlamentarischen Weg und eröffnet – nach Abschluss des Prüfverfahrens – die Möglichkeit einer direkten öffentlichen Beteiligung.

 

 

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Warum auch die zweite Homöopathie-Petition gescheitert ist – mein Appell an Homöopathie-Verbände scheiterte zweimal

Die Petition #rettedeinehomöopathie auf Openpetition ist vorzeitig von mir als Initiator beendet worden. Nach knapp zwei Tagen lagen 867 Unterschriften vor. Das ist keine fehlende Resonanz. Es zeigt im Gegenteil, dass Unterstützung vorhanden ist. Das ist nun schon die zweite gescheiterte Homöopathie-Petition innerhalb von drei Wochen.

Die entscheidende Frage ist daher: Warum ist auch dieser zweite Anlauf gescheitert?

Aus meiner Sicht liegt die Ursache nicht bei den Unterstützern, sondern in den Rahmenbedingungen. Eine zuvor von mir am 30. März gestartete Bundestagspetition wurde auf Wunsch von Homöopathie-Verbänden weils hilft und DZVHAE gestoppt. Sie haben mir diese Aufforderung schriftlich mitgeteilt. Mein Appell an die Verbände, die Petition im Sinne der Homöopathie zu unterstützen oder wenigstens nicht zu bremsen, verpuffte. Die anschließende von mir gestartete Petition #rettedeinehomöopathie auf der Plattform openPetition ab 21.4. wurde von den Homöopathie-Verbänden aktiv boykottiert: Verbände wie der VKHD haben ihre Mitglieder aktiv per E-Mail aufgerufen, die Petition nicht zu unterzeichnen. Wieder war mein Appell an die Verbände, im Sinn der Homöopathie gemeinschaftlich zu handeln, verpufft.

Unter diesen Bedingungen mit Verbänden als Petitionsgegnern wie weils hift, DZHAE und VKHD mit ihrem Millionenbudget und Reichweite an ihre Mitglieder gegen die beiden Petitionen war es für mich als einzelner Initiator realistischerweise nicht möglich, die Dynamik zu erreichen, die für 30.000 Unterschriften nötig gewesen wäre.

Die beendete Petition auf Openpetition ist weiter einsehbar inklusive aller Unterschriften und aller Kommentare – als Mahnmal für die Homöopathie-Gemeinschaft: https://www.openpetition.de/petition/online/rettedeinehomoeopathie-sagen-sie-nein-zur-streichung-von-homoeopathie-bei-krankenkassen

Ich habe diese Entwicklung in einer E-Mail an die Unterstützer bei Openpetition beschrieben und erläutert, die über openPetition versendet werden soll. Sie finden Sie unter diesem Artikel. Darin formuliere ich einen grundsätzlichen Punkt, der über diesen konkreten Fall hinausgeht:

„Dafür ist es notwendig, dass Eigeninteressen von Organisationen hinter dem gemeinsamen Ziel für die Homöopathie zurückstehen – sowohl beim Unterstützen als auch beim Verhindern oder Initiieren von Aktionen.“

Und weiter:

„Eine Petition darf nicht von Organisationen verhindert werden, weil sie negative Auswirkungen auf das eigene Image befürchten.

Ebenso darf eine Petition nicht von Organisationen gestartet werden, um politische Aufmerksamkeit für die eigene Vermarktung, etwa von Kongressen oder Veranstaltungen, zu nutzen.“

Die Mail ist als direkte Information an die Unterstützer gedacht. Ob sie in dieser Form über die Plattform Openpetition freigegeben wird, ist offen.

Im Folgenden die E-Mail an die 867 Unterzeichner der Petition auf Openpetition im Wortlaut:


Betreff: Danke für Ihre Unterstützung der Petition #rettedeinehomöopathie

Liebe Unterstützer,

ich möchte mich zuerst ganz herzlich bei Ihnen bedanken. 867 Menschen haben die Petition #rettedeinehomöopathie in sehr kurzer Zeit unterschrieben. Das ist ein starkes Signal – und es zeigt, dass das Thema viele bewegt.

Umso mehr bedaure ich, dass ich die Petition vorzeitig beenden musste.

Hintergrund ist eine Entwicklung, die viele von Ihnen nicht sehen konnten: Bereits eine zuvor von mir gestartete Petition beim Deutschen Bundestag wurde auf Wunsch von Homöopathie-Verbänden gestoppt. Die daraufhin gestartete Petition auf der Plattform openPetition wurde nach meiner Wahrnehmung ebenfalls nicht unterstützt, sondern aktiv boykottiert.

Unter diesen Bedingungen war es für mich als einzelner Initiator nicht möglich, die notwendige Dynamik zu erreichen, um das Quorum von 30.000 Unterschriften zu schaffen. Als Patient, Homöopathie-Nutzer und unabhängiger Journalist habe ich weder die zeitlichen noch die finanziellen Ressourcen, einen solchen doppelten Gegenwind auszugleichen.

Mir ist wichtig, dass Sie wissen: Ihr Engagement war nicht umsonst. Die hohe Beteiligung in so kurzer Zeit zeigt, dass es eine reale Unterstützung für die Homöopathie gibt. Gleichzeitig macht der Verlauf deutlich, wie schwierig es aktuell ist, diese Unterstützung sichtbar und wirksam zu bündeln.

Gerade in einer Phase, in der politische Entscheidungen unmittelbar bevorstehen, wären gemeinsame, sichtbare Signale entscheidend. Dafür müssten Eigeninteressen von Organisationen hinter dem gemeinsamen Ziel zurückstehen.

Eine Petition darf nicht von Organisationen verhindert werden, weil sie negative Auswirkungen auf das eigene Image befürchten.

Ebenso darf eine Petition nicht von Organisationen gestartet werden, um politische Aufmerksamkeit für die eigene Vermarktung, etwa von Kongressen oder Veranstaltungen, zu nutzen.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung, Ihr Vertrauen und die Zeit, die Sie sich genommen haben.

Weitere Aktionen für die Homöopathie habe ich bereits gestartet. Diese finden Sie im Homoeopathiewatchblog.de.

Herzliche Grüße

Christian J. Becker

„Alte Petition von 2024 ist nicht mehr relevant“: Wichtigste CDU-Gesundheitspolitikerin widerspricht Homöopathie-Verbänden

(Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel richtet sich nicht gegen einzelne Vorstände von Homöopathie-Verbänden, auch wenn dies intern häufig so dargestellt wird, sobald der Watchblog über deren Aktivitäten berichtet. Als Journalist arbeite ich faktenbasiert und mache relevante Entwicklungen öffentlich. Dazu gehören auch Strategien, Aussagen und Maßnahmen von Homöopathie-Verbänden. Diese sind als eingetragene Vereine organisiert und unterliegen damit einer besonderen Verantwortung zur Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern. Wenn diese Transparenz nicht von den Homöopathie-Verbänden selbst hergestellt wird, trägt journalistische Berichterstattung dazu bei, sie herzustellen – so auch in diesem Artikel.)

Die Strategiedebatte in der Homöopathie-Gemeinschaft ist offen ausgebrochen. Während Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte und der Anthroposophenverein Weil’s hilft weiter auf Massenmobilisierung setzen, stellt die Politik selbst die Grundlage dieser Strategie infrage. Gleichzeitig räumt der DZVhÄ öffentlich ein, dass genau diese Mobilisierung aktuell an Grenzen stößt, weil die politischen Kanäle durch Massenmailings des Verbandes verstopft sind.

Im Kern geht es um eine einfache Frage: Was wirkt politisch noch – und was nicht mehr?

CDU: Petition von 2024 ohne aktuelle Wirkung

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Simone Borchardt, zieht eine klare Linie. In einer Antwort auf Abgeordnetenwatch (veröffentlicht am 24. April) macht sie deutlich, dass die Homöopathie-Petition von 2024 heute keine rechtliche oder politische Bindungswirkung mehr entfaltet. Borchardt schreibt: „Der Petitionsausschuss hat die Petition am 30. Januar 2025 abgeschlossen, weil dem damaligen Anliegen entsprochen worden war. Maßgeblich war dabei, dass der damalige Gesetzentwurf keine Streichung der Erstattungsregelung mehr vorsah und die Rechtslage deshalb fortbestand. …Daraus folgt aber nicht, dass der Gesetzgeber für alle Zukunft an diese Rechtslage gebunden wäre. Eine Petition ist ein wichtiges parlamentarisches Beteiligungsinstrument. Sie ersetzt jedoch kein Gesetzgebungsverfahren und sie nimmt dem Bundestag nicht die Pflicht, spätere Entwicklungen, neue Finanzlagen und neue fachliche Bewertungen erneut abzuwägen.“ Die Anfrage an Borchardt erfolgte von Annegret H., um Transparenz zu dieser Thematik zu schaffen.

Damit wird ein zentrales Argument der Homöopathie-Verbände entwertet. Denn genau auf diese Petition 2024 berufen sich DZVhÄ und „Weil’s hilft“ bis heute, wenn sie ihre aktuelle Kampagne begründen.

Politisch ist die Botschaft eindeutig: Alte Mobilisierung ersetzt keine aktuelle Einflussnahme.

DZVhÄ: Massenmailings stoßen an Grenzen

Ganz anders klingt es aus den eigenen Reihen der Homöopathie-Verbände. In einem aktuellen YouTube-Live (23. April 2026) über Aktivitäten der Homöopathie-Verbände spricht Christoph Trapp (Leiter PR und politische Kommunikation des DZVHAE) ungewöhnlich offen über die Lage.

Er beschreibt, dass im Rahmen der Kampagne von DZVHAE und weils hilft bereits viele Menschen zu viele Politiker unkoordiniert und ohne System angeschrieben hätten. Gleichzeitig benennt er das Problem: „Das heißt leider auch, dass die Kommunikationswege in die Politik über Mails gerade gar nicht mehr so richtig funktionieren, weil sie ein bisschen verstopft sind.“

Zugleich macht Trapp deutlich, wie der DZVHAE die Wirksamkeit der Kampagne misst: „ … wir sehen, wie viele Menschen schon die Musterbriefe runtergeladen haben.“

Damit zeigt sich ein doppeltes Bild: Massenmailing auf der einen Seite, eingeschränkte politische Anschlussfähigkeit auf der anderen.

Auch in der direkten Bewertung der politischen Wirkung bleibt Trapp zurückhaltend. Gespräche mit Politikern würden zwar im Hintergrund stattfinden, gleichzeitig gebe es „hauptsächlich sehr weichgespülte Antworten“.

Trapp geht noch weiter. Trotz dieser Situation hält der DZVhÄ an der Strategie des Massenmailings weiter fest. Die Antwort auf die Überlastung der Kanäle lautet: noch mehr Massenmailings.

Auch Mona Kölsch betont als Vorsitzende des DZVHAE im selben Kontext die Bedeutung der bisherigen Mobilisierung mit Massenmailings und verweist auf die Erfahrungen aus der Petition von 2024.

Damit bestätigt er genau das strukturelle Risiko von Massenkampagnen: Sie erzeugen Sichtbarkeit für den Verband, der seinen Mitgliedern Aktivität zeigen kann, blockieren aber zugleich den Zugang zur politischer Kommunikation zu den Entscheidern.

„Eine Million“: Kampagne weils hilft setzt auf Massenmails

Parallel dazu baut die Anthroposophenorganisation „Weil’s hilft“ die Strategie Massenmailing weiter aus. Bei einem Youtube-Live mit Heilpraktikern am 20. April 2026 stellte Stefan Schmidt-Troschke die neue Kampagne von weils hilft mit dem Motto „Eine Million“ vor.

Ziel ist es, in kurzer Zeit eine Million Menschen mit Massenmailings zu aktivieren, die Politiker kontaktieren. Der Ansatz bleibt derselbe wie beim DZVHAE: Massenmailings, breite Öffentlichkeit, maximale Beteiligung, möglichst viele Kontakte in Richtung Politik, ohne Zielrichtung, breite Streuung an viele Politiker. Schmidt-Troschke versprach, mit dieser Strategie das GKV-Aus der Homöopathie und Anthropsophie zu verhindern.

Gleichzeitig erklärt Schmidt-Troschke, warum er aktuell keine neue Bundestagspetition anstrebt. Eine neue Petition würde vermutlich deutlich weniger Stimmen erreichen, da die  Verbände realistischerweise weniger mobilisieren könnten. Damit würde die symbolische Wirkung der 200.000 Stimmen aus 2024 relativiert werden. Das würde zu einem Imageschaden für weils hilft führen.

Die Folge ist ein strategischer Stillstand: Die alte Petition von 2024 wird von den Homöopathie-Verbänden weitergetragen, obwohl ihre politische Wirkung von zentralen Entscheidern aus der Regierung verneint wird, wie Simone Borchardt deutlich gemacht hat.

Homoeopathiewatchblog: Gegenstrategie mit Fokus auf Entscheidungsträger

Der Homoeopathiewatchblog mit Redakteur Christian J. Becker hatte von Anfang an zu einer anderen Strategie geraten und diese mit den Lesern des Blogs am 30. März gestartet. Die Strategie lautet „Gezielte Kommunikation an einzelne Entscheider in der Politik statt Massenmailings“. Becker ist ausgebildeter Public Affairs-Berater (Lobbyist) und PR-Berater (Spezialist für Öffentlichkeitsarbeit) sowie Journalist mit rund 30 Jahren Berufserfahrung in der Gesundheitspolitik. Als solcher hat er in Public Affairs-, Public Relations-Agenturen und Redaktionen gearbeitet. Er hat bereits mehrere politische Kampagnen konzipiert und geleitet, unter anderem zum Thema Schwerhörigkeit. Diese Kampagne führte dazu, dass eine Gesetzespassage im Sozialgesetzbuch im Sinne von Schwerhörigen verändert wurde.

Im Zentrum der Strategie des Watchblog für die Homöopathie stehen aktuell drei Personen: die gesundheitspolitischen Sprecher Simone Borchardt und Christos Pantazis sowie Gesundheitsministerin Nina Warken.

Mit einem offenen Brief an Warken sowie gezielten Anschreiben an Borchardt und Pantazis wird Druck aufgebaut. Parallel hatte der Watchblog zwei eigene Petitionen gestartet, die gezielt auf den aktuellen Gesetzgebungsprozess ausgerichtet waren. Beide Initiativen wurden jedoch aus dem Umfeld von DZVHAE und Weil’s hilft gestoppt und blockiert. Eine breite Mobilisierung innerhalb der bestehenden Verbandsstrukturen blieb aus. Damit konnten diese Petitionen 2026 ihre politische Wirkung nicht entfalten, obwohl sie strategisch auf die aktuelle Entscheidungssituation zugeschnitten waren.

Flankiert wird diese Strategie des Watchblog durch klassische journalistische Öffentlichkeitsarbeit. Inhalte und Recherchen des Watchblogs wurden in den vergangenen Tagen auch von Medien aufgegriffen, unter anderem vom reichweitenstärksten Online-Nachrichtenmagazin FOCUS (Link). Damit wird eine Stimme der Homöopathie im politischen Konflikt zusätzlich in die breite Öffentlichkeit getragen.

Der Ansatz des Watchblog folgt einer klassischen Public-Affairs- und PR-Logik: Einfluss entsteht dort, wo Entscheidungen vorbereitet werden.

Zwei Strategien, ein Konflikt

Die aktuellen Aussagen machen deutlich, dass sich zwei Logiken gegenüberstehen.

Auf der einen Seite die Mobilisierung von DZVHAE und weils hilft: Massenmailings, viele Stimmen, viel Öffentlichkeit, hoher emotionaler Druck.
Auf der anderen Seite die politische Mechanik des Watchblog: gezielte Ansprache der Entscheider, offene Gesprächskanäle, Einfluss auf konkrete Entscheidungen.

Bemerkenswert ist, dass der DZVhÄ selbst die Grenzen seiner Strategie offen auf Youtube beschreibt, sie aber gleichzeitig weiterführt.

Ausgang offen – Kräfteverhältnis nicht

Die strukturellen Voraussetzungen sind ungleich. Verbände wie der DZVhÄ verfügen über erhebliche Ressourcen (Budget über eine Million Euro/Jahr) und organisatorische Reichweite. Die Anthroposophenorganisationen Weils hilft und Gesundheit aktiv haben Großsponsoren aus dieser Szene im Rücken.

Der Homoeopathiewatchblog ist ohne Budget aktiv. Er wird durch einzelne Kaffeespenden seiner Leser und Club-Mitglieder unterstützt, womit Teile der Aktivitäten des Anwalts des Blogs finanziert werden, um den Blog gegen juristische Angriffe u.a. der Skeptiker abzusichern.

 

Foto: Simone Borchardt, Website

 

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Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

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