Magazin FOCUS berichtet über Patientenstimme aus Homoeopathiewatchblog mit 17 Zeilen aus Blog

Der Homoeopathiewatchblog positioniert sich in der aktuellen Debatte über die Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV als wichtige Gegenstimme zur Homöopathie-kritischen Gesundheitspolitik. Nun wird er auch von Mainstream-Medien wie FOCUS Online als zitierte Stimme der Homöopathie aufgegriffen. FOCUS Online berichtet aktuell und zitiert den Blog: https://www.focus.de/gesundheit/news/homoeoopathie-sparhammer-wertvolles-heilmittel-weg-expertin-findet-aus-sinnvoll_8ae161dc-ebf7-4c5c-be17-82dfd7cb8cd5.html.

FOCUS online ist das reichweitenstärkste Nachrichtenmagazin Deutschlands mit 719 Millionen Page Impressions.

Der FOCUS schreibt heute, zitiert 17 Textzeilen aus dem Homoeopathiewatchblog und verlinkt den Blog, und zwar aus einem Artikel mit Patientenstimmen mit dem Beitrag von Tilmann K.:

„Ich werde als Kassenpatient diskriminiert“
Einige Beitragzahler äußern sich verärgert. Tilmann K. beispielsweise beschreibt auf der Seite „Homoeopathiewatchblog“ die die geplante Streichung als direkten Eingriff in seine Situation als Versicherter: „Die Absicht […] bedeutet für mich, dass ich als Kassenpatient in hohem Maße diskriminiert werde.“ Er verliere damit ein wichtiges Gut: „Meine Wahlfreiheit […] wird ohne Not deutlich weiter eingeschränkt.“ Gleichzeitig kritisiert er, dass seine GKV-Beiträge dann nicht mehr für Leistungen eingesetzt würden, die er selbst nutzen möchte.

„Wertvolles Heilverfahren genommen“
Nach den Erfahrungen von Tillman K. seien die Effekte sehr wertvoll: „Ich habe sehr spektakuläre Heilerfolge […] erlebt.“ In seinem persönlichen Umfeld hätten homöopathische Behandlungen eine zentrale Rolle gespielt.
„Mit der Streichung […] würde mir ein wertvolles […] Heilverfahren genommen“, ergänzt Tilmann K. Er befürchtet höhere eigene Gesundheitskosten und sieht sich im Zweifel auf Behandlungen mit stärkeren Nebenwirkungen angewiesen.
Sein Fazit lautet: Die Entscheidung habe „weder finanzielle noch sachbezogene, sondern rein ideologische Gründe.“

FOCUS zitiert Watchblog-Leser: „Diskriminiert als Kassenpatient“

Der Streit um Globuli auf Rezept eskaliert – und der Homoeopathiewatchblog rückt in der medialen Landschaft weiter nach vorn. In einem aktuellen Artikel des Magazins FOCUS vom 24. April zur geplanten Streichung homöopathischer Arzneimittel aus den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen dient der Watchblog als Quelle für die Perspektive der Patienten: Ein Watchblog-Leser, Tilmann K., wird dort mit einem Kommentar zitiert, den er auf der Plattform des Homoeopathiewatchblog veröffentlicht hat.

Für Patient Tilmann K. bedeutet der drohende Kassen-Ausschluss eine persönliche Zäsur. Er hat seine Meinung im Watchblog veröffentlicht, FOCUS zitiert diese heute mit Verlinkung auf den Watchblog. Tilmann K. bezeichnet die geplante Streichung als „direkten Eingriff in meine Situation als Versicherter“ und spricht von Diskriminierung: „Die Absicht […] bedeutet für mich, dass ich als Kassenpatient in hohem Maße diskriminiert werde“, lässt er im FOCUS-Text ausführen. Diese Formulierung bündelt eine zentrale Wahrnehmung, die im Blog immer wieder sichtbar wird: die Sorge, dass eine politisch motivierte Kürzung von Leistungen vor allem diejenigen trifft, die auf günstige, nicht privat abgedeckte Behandlungen angewiesen sind.

Mainstream-Medien greifen Inhalte des Watchblog auf
Dass eine große Online-Publikation wie FOCUS nun auf die Kommentierung eines Blog-Lesers des Homoeopathiewatchblog zurückgreift, diese veröffentlicht und verlinkt, zeigt, wie stark das Blog-Narrativ in die öffentliche Debatte hineinwirkt. In dem Focus-Artikel wird die homöopathische Position über Tilmann K. sichtbar, zugleich bleibt der Tenor kritisch: Die DEGAM-Präsidentin Eva Hummers wird mit der Einschätzung zitiert, die Streichung sei „sinnvoll“, weil es für homöopathische Arzneimittel „weder einen Wirksamkeitsnachweis noch ein überzeugendes Konzept der Wirkweise“ gebe.

„Keine Stille“ gegen die Sparmaßnahmen
In diesem Spannungsfeld versteht sich der Homoeopathiewatchblog als Plattform für Austausch und Öffentlichkeit. Er sammelt Kommentare, versucht Petitionen zu starten (die von Homöopathie-Verbänden zweimal gestoppt wurden), offene Briefe und Protest-Aktionen – etwa über Kampagnen wie „#rettedeinehomöopathie“. Wer dort schreibt, erscheint im FOCUS-Artikel nicht als Einzelstimme, sondern als Teil einer organisierten Öffentlichkeit.

Was die Medien tun – und was sie nicht tun
Indem Medien wie FOCUS den Blog als Stimme der Homöopathie zitieren, wird ein Rollenwechsel sichtbar: Der Watchblog fungiert als journalistisch aufbereiteter Bezugspunkt für andere Journalisten. Gleichzeitig bleibt die Machtverteilung klar: Die Homöopathie-Kritik dominiert die Debatte über Wirksamkeit und Kosten, während der Watchblog den Befürwortern eine strukturierte Plattform bietet, um ihre Perspektive öffentlich einzubringen.

Eine Stimme für die Homöopathie
So entsteht in der aktuellen Kürzungsdebatte eine neue Sichtbarkeit: Der Homoeopathiewatchblog wird als zitierte Quelle in etablierten Medien wie dem FOCUS wahrgenommen – als vernetzte, öffentlich wirksame Stimme innerhalb der laufenden gesundheitspolitischen Auseinandersetzung.

Was können Homöopathie und Anthroposophie politisch jetzt tun? Hier fünf Maßnahmen und ein konkretes Handlungskonzept für die entscheidenden Wochen, z.B. für Verbändeanhörung am 20. April

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Der Gesetzentwurf zur Streichung der homöopathischen und anthroposophischen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 16. April vor. Die politischen Zeitfenster sind eng, die Entscheidung am 29. April im Kabinett und am 10. Juli im Bundestag rückt näher.

Die Lage ist klar: Der Gesetzentwurf ist da. Die Entscheidung steht bevor.
Es geht nicht mehr um grundsätzliche Debatten, sondern um konkrete Einflussnahme in einem engen Zeitfenster

In dieser Situation stellt sich nicht mehr die Frage, ob gehandelt werden muss – sondern wie und von wem. Der folgende Vorschlag skizziert ein konkretes Handlungskonzept mit fünf Maßnahmen, das öffentliche Mobilisierung und professionelle politische Einflussnahme verbindet und in den verbleibenden Wochen noch Wirkung entfalten kann.

Es gibt noch eine Chance für die Homöopathie-Gemeinschaft.

Öffentliche Mobilisierung: Sichtbarkeit erzeugen – jetzt

Der erste Hebel ist öffentlich. Viele Menschen müssen in kurzer Zeit sichtbar machen, dass sie betroffen sind. Nicht allgemein und nicht diffus, sondern gezielt an die drei politischen Entscheider:

  • Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
  • CDU/CSU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt
  • SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis

Genau hier setzen aktuell koordinierte Aktionen an – etwa offene Briefe und direkte Anschreiben, wie sie im Homoeopathiewatchblog mit seinen Lesern in Kooperation mit dem FDH mit der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie genau an diese drei Entscheider organisiert werden.

Das ist die öffentliche Entscheider-Ebene: sichtbar, messbar, politisch wahrnehmbar.

Aber: Das allein reicht nicht.

Politische Einflussnahme: Was jetzt passieren müsste

Parallel zur öffentlichen Mobilisierung braucht es professionelle politische Kommunikation.
Und genau hier liegt die Verantwortung bei den Organisationen, die dafür existieren:

  • weil’s hilft
  • DZVhÄ
  • BPH

Denn: Sie sind im Lobbyregister eingetragen. (Als Journalist kann ich den Watchblog nicht in Register eingtragen lassen, sonst würde ich selbst Gespräche führen)
Denn: Weils hilft, DZVHAE, BPH beanspruchen politische Aktivitäten für ihre Mitglieder
Denn: Sie müssen Zugang zu Entscheidern haben, wie sie selbst immer wieder behaupten.

Ein Watchblog kann Öffentlichkeit herstellen. Diese drei Organisationen müssen nachweislich mit relevanten Politikern sprechen.

Vorschlag für fünf konkrete Maßnahmen

1. Direkte Gespräche mit den Entscheidern – sofort

Noch in dieser Woche müssen Gespräche stattfinden mit:

  • Simone Borchardt (CDU/CSU)
  • Christos Pantazis (SPD)
  • Nina Warken (CDU)

Zuständig: DZVhÄ und weil’s hilft, unterstützt durch BPH.

Ziel eins: ist die direkte Einflussnahme vor der Kabinettsbefassung. Wenn solche Gespräche nicht stattfinden, gibt es faktisch keinen politischen Einfluss.

Ziel zwei: Professionelle politische Einflussnahme von den zuständigen Homöopathie-Verbänden weil hilft, DZVHAE und BPH, die sich als zuständige Verbände beim Lobbyregister des Bundestages eingetragen haben, um diese Verantwortung zu übernehmen.

2. Homöopathie-Präsenz in der Verbändeanhörung am 20. April

Die Verbändeanhörung des BMG ist ein zentraler Moment. Diese Verbändeanhörung findet am 20. April von 15 bis 18 Uhr statt.

Dort müssen die Organisationen DZVHAE, weils hilft, BPH präsent sein:

  • sichtbar auftreten
  • klar positionieren
  • konkret argumentieren

Zuständig: DZVhÄ (ärztlich), BPH (Patienten), weil’s hilft (kampagnenübergreifend)

Nicht abstrakt über Evidenz, sondern konkret über Folgen für Versorgung, Nachfrage und System.

3. Homöopathie muss eigene politische Formate initiieren

Politik reagiert auf direkte Kommunikation.
Dafür braucht es eigene Formate:

  • parlamentarischer Abend
  • gesundheitspolitisches Kolloquium
  • gezielte Fachgespräche

Adressaten:

  • Mitglieder des Gesundheitsausschusses
  • gesundheitspolitische Sprecher der Fraktionen

Zuständig: weil’s hilft gemeinsam mit DZVhÄ und weiteren Verbänden

Ziel: das Thema in den politischen Alltag ziehen.

4. Öffentliche Transparenz herstellen

Ein bislang fehlender Punkt: Transparenz.

Die Verbände müssen offenlegen:

  • mit welchen Politikern sie sprechen
  • wann Gespräche stattfinden
  • welche Inhalte eingebracht werden

Zuständig: weil’s hilft, DZVhÄ, BPH

Ohne Transparenz entsteht kein Druck, keine Glaubwürdigkeit und keine Mobilisierung.

5. Bundestagspetition starten – jetzt

Eine neue Petition ist angekündigt – aber bislang nicht gestartet. Der Watchblog hatte beim Bundestag eine Petition gestartet, sie aber auf Wunsch von weils hilft und DZVHAE zurückgezogen.

Dabei zeigt die Erfahrung, was Petitionen bewirken können:

  • hohe Mobilisierungsfähigkeit
  • klare politische Sichtbarkeit

Zuständig: weil’s hilft als Initiator, gemeinsam mit DZVhÄ und BPH

Diese Petition muss jetzt kommen – nicht später.

Fazit

Es gibt noch eine Chance.

Aber nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

  • öffentliche Mobilisierung
  • professionelle politische Einflussnahme von den zuständigen Homöopathie-Verbänden weil hilft, DZVHAE und BPH, die sich als zuständige Verbände beim Lobbyregister des Bundestages eingetragen haben.

Das eine passiert gerade. Das andere ist bislang kaum sichtbar.

Gesundheitsministerium veröffentlichte Gesetz zum GKV-Aus der Homöopathie und Anthroposophie als Entwurf / Nun ist das Aus leider amtlich

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Was manche nicht für möglich gehalten haben, ist seit heute um 16 Uhr real: Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 16. April den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt – und darin die Homöopathie und Anthroposophie ausdrücklich aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen.

Der Entwurf trägt den Titel „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ und setzt zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit um. Im Zentrum steht die Begrenzung von Ausgaben auf Leistungen mit „nachweislichem Nutzen“. Betroffen sind dabei ausdrücklich sowohl homöopathische als auch anthroposophische Verfahren.

Zu finden ist der Gesetzentwurf (157 Seiten) auf der Website des Gesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz

Klare gesetzliche Regelung: Homöopathie und Anthroposophie ausgeschlossen

Die entscheidende Passage findet sich im Gesetzestext selbst, konkret in § 11 Absatz 6 SGB V (Seite 9 des Entwurfs, siehe Anlage 1 unter diesem Artikel).

Dort heißt es wörtlich:

„Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“

Damit ist erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass Krankenkassen weder Homöopathie noch anthroposophische Leistungen mehr als freiwillige Zusatzleistung anbieten dürfen.

Begründung des Ministeriums: fehlende Evidenz

Ergänzend begründet das Bundesministerium für Gesundheit diesen Schritt im Begründungsteil des Referentenentwurfs (Seite 61, siehe Anlage 2 unter diesem Artikel) ausdrücklich. Dort heißt es:

„Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. Ihre Nutzung sollte daher nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen finanziert werden. Die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie und Anthroposophie in der GKV wird daher gestrichen. Versicherte können sich homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen.“

Damit ist erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass Krankenkassen Homöopathie und Anthroposophie nicht mehr als freiwillige Zusatzleistung anbieten dürfen.

Mehr als ein politisches Signal

Bisher war die Lage eindeutig anders: Homöopathie und Anthroposophie gehörte nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, konnte aber von Krankenkassen über Satzungsleistungen erstattet werden. Genau diese Möglichkeit wird nun gestrichen.

Das bedeutet: Selbst wenn eine Krankenkasse Homöopathie und Anthroposophie weiterhin erstatten möchte, wäre dies künftig rechtlich nicht mehr zulässig.

Die Entscheidung ist damit nicht nur politisch, sondern systematisch im Gesetz verankert.

Umsetzung der Finanzkommissions-Linie

Der Referentenentwurf setzt die Linie der Finanzkommission Gesundheit konsequent um. Im Begründungsteil wird mehrfach betont, dass Leistungen künftig stärker am Nutzen ausgerichtet werden sollen und Ausgaben nur noch dort gerechtfertigt sind, wo ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Ziel ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung zu bremsen und die Beitragssätze stabil zu halten. Der Entwurf spricht von einer „einnehmenorientierten Ausgabenpolitik“ und davon, dass alle Leistungen in einem „angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Nutzen für die Patienten“ stehen müssen.

In diesem Rahmen wird Homöopathie und Anthroposophie nicht mehr als erstattungsfähige Leistung betrachtet.

Einordnung: Schärfer formuliert als viele erwartet haben

Was im Referentenentwurf auffällt, ist weniger die Richtung als die Deutlichkeit. Die Grundlogik – Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen aus der GKV zu streichen – war durch die Finanzkommission absehbar. Neu ist, wie klar diese Linie jetzt umgesetzt wird: nicht über Druck oder indirekte Steuerung, sondern als explizite gesetzliche Ausschlussregelung. Hinzu kommt eine Begründung, die ohne Abschwächung formuliert ist und fehlende Evidenz direkt benennt. Damit wird aus einer politischen Debatte eine juristisch festgeschriebene Entscheidung. Genau diese Klarheit geht weiter, als viele in der bisherigen Diskussion erwartet hatten.

Doppelter Schnitt – rechtlich und politisch

Damit liegen zwei Ebenen übereinander:

  • Gesetzestext (Seite 9): rechtlicher Ausschluss
  • Begründung (Seite 61): politische und wissenschaftliche Herleitung

Beide betreffen ausdrücklich Homöopathie und Anthroposophie gleichermaßen. Das Ministerium benennt beide Verfahren direkt und begründet deren Ausschluss mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz.

Gleichzeitig macht der letzte Satz deutlich, wie die politische Linie künftig aussieht: Beide Verfahren bleiben möglich – aber ausschließlich im privaten Bereich. Die gesetzliche Krankenversicherung wird davon vollständig getrennt.

Politische Tragweite

Mit der jetzt vorliegenden Formulierung geht das Ministerium einen Schritt weiter als in vielen öffentlichen Debatten zuvor angedeutet. Es handelt sich nicht um eine Empfehlung, nicht um eine Kann-Regelung und auch nicht um eine indirekte Einschränkung.

Es ist ein klarer gesetzlicher Ausschluss.

Damit wird eine Entwicklung abgeschlossen, die sich in den vergangenen Monaten abgezeichnet hat: Homöopathie und Anthroposophie werden dabei nicht mehr als Teil von Versorgungsvielfalt betrachtet, sondern als Leistungen ohne ausreichende Evidenz – und damit als nicht finanzierungsfähig im solidarischen System.

Was jetzt folgt

Der Referentenentwurf ist der erste formale Schritt im Gesetzgebungsverfahren. In den kommenden Wochen werden Verbände, Fachkreise und Länder Stellungnahmen abgeben können. Der Entwurf befindet sich bis 20. April in der Verbändeanhörung. Danach folgt die Kabinettsbefassung (geplant am 29. April) und anschließend das parlamentarische Verfahren im Bundestag (geplant ist Verabschiedung des Gesetzes spätestens am 10. Juli). In der Folge müssen Krankenkassen ihre Satzungen anpassen. Ab 1.1.2027 könnte dann kein Arzt für Homöopathie und kein Patient mehr homöopathische Leistungen über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen und erhalten.

Noch ist das Gesetz also nicht beschlossen.

Aber die Richtung ist eindeutig.

Fazit

Mit dem Referentenentwurf vom 16. April liegt erstmals ein konkreter Gesetzestext vor, der das Ende der Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung festschreibt – auch in ihrer bisherigen Form als freiwillige Zusatzleistung.

Die entscheidende Passage steht schwarz auf weiß im Gesetz auf Seite 9.

Die politische Debatte ist damit in eine neue Phase eingetreten: von der Ankündigung zur konkreten Umsetzung.

 

War diese Entwicklung vorherzusehen?

Ja. Seit 16. September 2018, seit Gründung Homoeopathiewatchblog, weise ich auf die Gefahr des GKV-Aus hin. In mittlerweile über 1.000 Artikeln habe ich diese Botschaft wiederholt. Und in diesem ersten Artikel des Homoeopathiewatchblog habe ich der Homöopathie-Gemeinschaft und den Homöopathie-Verbänden eine Kampagne mit Öffentlichkeitsarbeit und politischer Kommunikation empfohlen, um sich gegen das GKV-Aus rechtzeitig zu wehren. Seitdem ist nichts geschehen. Daher darf Samuel Hahnemann zurecht fragen: Wer verteidigt meine Homöopathie?

Ich hoffe, dass die verantwortlichen Vorstände der homöopathischen Verbände DZVHAE, weils hilft und BPH wenigstens den menschlichen Anstand haben, die Verantwortung persönlich zu übernehmen.

 

 

 

Anlage 1: Seite 9 aus Gesetzentwurf zum GKV-Aus der Homöopathie

 

 

 

Anlage 2: Seite 61 aus Gesetzentwurf

 

homöopathie

Homöopathie-Fachgesellschaft WissHom warnt vor politischem Signal der Regierung gegen die Homöopathie – und fordert evidenzbasierte Debatte

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
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Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Der Homoeopathiewatchblog hat seit dem 30. März bereits 28 Beiträge zum drohenden GKV-Aus der Homöopathie veröffentlicht, um seine Leser über die Entwicklung zu informieren. Hinzu kommen sechs Mitmachaktionen, mit denen der Blog die Homöopathie-Gemeinschaft dazu anregen will, gegenüber der Politik stärker Gehör zu finden. Damit lässt sich auch belegen, dass sich der Blog und seine Leser aktiv für den Erhalt der Homöopathie einsetzen. Zusätzlich hatte der Blog eine Bundestagspetition gestartet, die aber von den beiden Verbänden weils hilft und DZVHAE wieder gestoppt wurde, weil sie eine eigene Petition starten wollten.

Weil sich die Homöopathie-Verbände bislang auffallend zurückhaltend verhalten, hat der Homoeopathiewatchblog fünf von ihnen um Stellungnahmen gebeten: DZVhÄ, weils hilft, WissHom, BPH und die Hahnemann-Gesellschaft. Trotz mehrfacher Nachfragen haben nur zwei von fünf Organisationen eine Antwort. Auf die zentralen Fragen des Watchblogs nach Bewertung und Konsequenzen für das drohende Aus der Homöopathie haben die Verbände DZVHAE, weils hilft und BPH keine Antwort.

Die Hahnemann-Gesellschaft (siehe Stellungnahme und Artikel im Watchblog) und die WissHom haben Antworten.

Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) vertritt Forschende und Praktiker der Homöopathie und hat nun auf Anfrage des Watchblogs geantwortet. Univ.-Prof. Dr. Michael Frass äußert sich als 1. Vorsitzender der Gesellschaft ausführlich und klar zur Entscheidung der Gesundheitsministerin. Seine Stellungnahme auf Anfrage des Homoeopathiewatchblog unterstreicht die wissenschaftliche Stärke der Homöopathie und warnt vor negativen Folgen.

Negatives Signal für Patienten

Frass sieht in der Entscheidung der Ministerin vor allem ein „negatives Signal für die Homöopathie“ in der Öffentlichkeit. Dies setze „potentielle PatientInnen“ dem Risiko aus, die Annahme zu übernehmen, Homöopathie sei nicht evidenzbasiert, und könne sie „verschrrecken“. Gleichzeitig beeinflusse es „kritische PatientInnen […] in Ihrer Haltung zur Politik negativ“. Der WissHom-Vorstand betont, ein „konstruktives Miteinander“ mit Fachleuten hätte „für das Wohl der PatientInnen vorteilhaft“ sein können.

Evidenz gestützt – international Vorbild

Frass weist die Begründung der Ministerin („nachweislicher Nutzen/evidenzbasiert“) als unvollständig zurück. Er erinnert daran, dass evidenzbasierte Medizin nach David Sackett (BMJ 1996) eine „Trias aus ärztlicher Erfahrung, bester externer Evidenz […] sowie PatientInnenpräferenz“ umfasst. Spätestens seit dem „bahnbrechenden systematischen Review von Hamre et al (Systematic Reviews 2023)“ sei „klar, dass Homöopathie […] signifikant mehr kann als Placebo“. Dazu kämen „doppelblind[e], randomisierte[n] Studien“, die die Evidenz „beim Menschen, beim Tier sowie in der Grundlagenforschung“ belegen. Bereits „vor Jahren“ habe die Versicherung Securvita den „nachweisliche[n] Nutzen“ konstatiert.

Besonders überzeugend: „Tausende Landwirte haben bei Ihren Rindern die positive Wirkung der Homöopathie gesehen und wenden diese naturgemäß an.“ Frass wirbt damit für Homöopathie als „sanfte, nachhaltige und ressourcenschonende Methode“.

Gefahr für Komplementärmedizin

Die WissHom teilt die Befürchtung, dass andere komplementärmedizinische Verfahren folgen könnten. Während in der „Schweiz Homöopathie und andere Methoden in der Bundesverfassung als erstattungspflichtige Methoden verankert sind“ und in „Südafrika, Brasilien, Indien“ Integrativmedizin „gefördert“ werde, gingen europäische Staaten „in die falsche Richtung“. Frass erwartet einen „Rückschlag“, wenn die „Studienlage nicht berücksichtigt wird“ – ein Aufruf, die Debatte evidenzbasiert und patientennah zu führen.

Fazit: Evidenz statt Symbolpolitik

Die Stellungnahme von Michael Frass zeigt: Auch die WissHom geht in die Offensive. Statt Rückzug fordert der Verband Anerkennung der Studienlage und Einbindung von Experten. Wie bei der Hahnemann-Gesellschaft und dem Homoeopathiewatchblog wird klar – die Homöopathie-Gemeinschaft mobilisiert sich gegen ein GKV-Aus, das über einzelne Verfahren hinausgeht.

 


 

 

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Homöopathie-Verband Hahnemann-Gesellschaft fordert mehr gemeinschaftliche Aktivitäten für die Homöopathie

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Der Homoeopathiewatchblog hat in den letzten beiden Wochen 28 (!) Artikel zum drohenden GKV-Aus der Homöopathie veröffentlicht, um seine Leser zu informieren. Zusätzlich hat der Blog sechs Mitmachaktionen gestartet, damit sich die Homöopathie-Gemeinschaft mehr Gehör bei der Politik verschafft. Damit lässt sich auch belegen, dass sich der Blog und seine Leser aktiv für den Erhalt der Homöopathie einsetzen. Zusätzlich hatte der Blog eine Bundestagspetition gestartet, die aber von den beiden Verbänden weils hilft und DZVHAE wieder gestoppt wurde, weil sie eine eigene Petition starten wollten.

Was tun die Homöopathie-Verbände? Weil sich die Homöopathie-Verbände bislang auffallend zurückhaltend verhalten, hat der Homoeopathiewatchblog fünf von ihnen um Stellungnahmen gebeten: DZVhÄ, weils hilft, WissHom, BPH und die Hahnemann-Gesellschaft. Trotz mehrfacher Nachfragen haben nur zwei von fünf Verbänden eine Antwort auf das drohende GKV-Aus der Homöopathie. Auf die zentralen Fragen des Watchblogs nach Bewertung und Konsequenzen für das drohende Aus der Homöopathie fanden die Verbände DZVhÄ, weils hilft und BPH keine Antwort. Sie finden keine Antwort auf die beiden Fragen „Wie bewerten? Was tun?“ des Watchblog.

Nur die Hahnemann-Gesellschaft und die Homöopathie-Fachgesellschaft WissHom (Link zu Artikel und Statement) haben Antworten.

Die Hahnemann-Gesellschaft vertritt klassisch homöopathisch behandelnde Ärzte und wird in Medien häufiger als „Deutschlands führende Homöopathie-Organisation“ bezeichnet, etwa vom Deutschlandfunk Kultur im Jahr 2021. Gegenüber dem Homoeopathiewatchblog äußerte sich die Vorsitzende der Hahnemann-Gesellschaft, die Ärztin für Homöopathie Ulrike Fröhlich, ausführlich und deutlich zum möglichen GKV-Aus.

Die Hahnemann-Gesellschaft hat auf die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit, Homöopathie aus der GKV zu streichen, mit deutlicher Kritik reagiert. Vorsitzende Ulrike Fröhlich warnt vor einem politischen Reflex, der am Ende nicht nur die Homöopathie trifft, sondern auch andere Therapierichtungen unter Druck setzt. Der Verband sieht in dem Vorstoß keinen Beitrag zur Lösung der Probleme im Gesundheitssystem, sondern einen symbolpolitischen Angriff auf eine nach wie vor nachgefragte Behandlungsmethode.

„Vor dem Hintergrund eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems fordern wir, dass die wirksame, sichere und kostengünstige Homöopathie […] sicher in der GKV bleibt“, heißt es in der Stellungnahme. Fröhlich verbindet diese Forderung mit dem Vorwurf, die Politik vergeude „wertvolle Zeit mit politischen Entscheidungsprozessen“, die auf die eigentlichen Strukturprobleme des Systems keinen spürbaren Einfluss hätten. Der Verband stellt die Homöopathie damit ausdrücklich als Teil einer solidarischen Versorgung dar.

Besonders deutlich wird die Hahnemann-Gesellschaft in ihrer Bewertung des weiteren politischen Prozesses. Der Wegfall der Leistungen würde nach ihrer Einschätzung „den Druck auf die anderen besonderen Therapierichtungen steigen“ lassen, die dann „wie Dominosteine auch aus unserem Gesundheitssystem gedrängt werden“ könnten. Der Verband zeichnet damit das Bild einer schrittweisen Verdrängung komplementärer Verfahren aus der Versorgung.

„Mit der gleichen Argumentationslogik wird dann willkürlich alles folgen, was nicht verdeckten Interessen folgt“, warnt Fröhlich. Die Hahnemann-Gesellschaft verbindet diese Linie mit dem Appell, sich nicht auf einen einzelnen Konflikt zu beschränken, sondern breiter politisch aktiv zu werden. Besonders der letzte Absatz ihres Statements liest sich wie ein Mobilisierungsaufruf an die Homöopathie-Gemeinschaft.

Dort heißt es: „Diese Entwicklung wird natürlich dazu führen, dass sich die Patienten, die Therapeuten und die Wissenschaft zusammenschließen und Druck auf die Politik machen.“ Und weiter: „Es geht um unsere Gesundheit, unsere Kinder und Enkelkinder und die Art, wie wir in unserer Gesellschaft miteinander leben.“ Der Verband macht damit klar, dass er die Debatte um die GKV nicht als Fachfrage, sondern als gesellschaftspolitischen Konflikt versteht.

Am Ende setzt Fröhlich einen kämpferischen Schlusspunkt: „Dies wird großartig!“ Für die Hahnemann-Gesellschaft ist die geplante Streichung also kein Anlass zum Rückzug, sondern ein Signal für mehr Vernetzung, mehr öffentliche Präsenz und mehr politischen Druck zugunsten der Homöopathie.

 


 

 

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Gesundheitsministerin verkündete das Aus der Homöopathie bei Krankenkassen / Pressekonferenz am 14. April

Bei einer Pressekonferenz hat sich Gesundheitsministerin Nina Warken erstmals umfassend zum Bericht der Finanzkommission Gesundheit geäußert – und dabei auch explizit zur Homöopathie Stellung genommen: Sie verkündet das Aus für Homöopathie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Auf Nachfrage eines Journalisten erklärt Warken auf der Pressekonferenz am 14. April 2026 (im Video von Phoenix bei Minute 22:25 (YouTube), dass homöopathische Leistungen künftig nicht mehr vergütet werden sollen: Link https://www.youtube.com/watch?v=yDtvD1YkWg0

Damit ist klar: Die Streichung der Homöopathie ist nicht nur eine Empfehlung der Finanzkommission – sie wird von der Ministerin politisch übernommen.

„Ohne Nutzen kein Geld“ als neue Leitlinie

Warken hat zugleich ein zentrales Auswahlkriterium formuliert, nach dem entschieden werden soll, welche Maßnahmen umgesetzt werden: Leistungen müssen einen nachweislichen Nutzen haben. Wörtlich sagte die Ministerin: „Regelungen, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden.“

Dieses Kriterium dient der Ministerin als Begründung für die Entscheidung zur Homöopathie.

Rund 75 Prozent der insgesamt 66 von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sollen von der Regierung umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unterstützung kommt aus dem Krankenkassensystem. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen begrüßte ausdrücklich, dass Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen künftig wegfallen sollen.

Ein Satz mit weitreichender Wirkung

Der Satz „ohne Nutzen kein Geld“ ist mehr als eine allgemeine Leitlinie. Er definiert den Maßstab, nach dem politische Entscheidungen begründet werden. Damit verschiebt sich die Debatte: Es geht nicht mehr primär um politische Abwägung, sondern um die Frage, ob Leistungen in dieses Evidenzraster passen.

Die Homöopathie wird in dieser Logik zum ersten konkreten Anwendungsfall.

Homöopathie als Musterfall der neuen Politik

Die Finanzkommission hatte die Streichung der Homöopathie genau mit diesem Argument begründet:

  • kein nachweislicher Nutzen im Sinne der evidenzbasierten Medizin
  • daher keine Finanzierung über die GKV

Warken greift dieses Argument auf und macht es zur politischen Entscheidung.

Das bedeutet: Die Homöopathie ist kein Einzelfall – sie ist der erste sichtbare Fall, in dem die neue Leitlinie angewendet wird.

Politische Entscheidung als Regel formuliert

Auffällig ist die Formulierung der Ministerin. Sie spricht nicht von einer politischen Entscheidung gegen die Homöopathie, sondern von einem allgemeinen Anspruch: nur noch Leistungen mit nachweislichem Nutzen.

Gleichzeitig benennt sie auf Nachfrage konkret die Homöopathie als Konsequenz dieser Regel.

Damit entsteht eine doppelte Bewegung:

  • die Entscheidung erscheint als sachliche Notwendigkeit
  • wird aber im Einzelfall klar politisch ausgesprochen

Breite Unterstützung aus dem Kassensystem

Dass der GKV-Spitzenverband diese Linie in einer Stellungnahme vom 14. April ausdrücklich unterstützt, zeigt, wie anschlussfähig sie im System ist.

Für die Kassen bedeutet sie:

  • klare Orientierung
  • Legitimation für Kürzungen
  • Rückendeckung gegenüber Versicherten

Der Druck auf freiwillige Leistungen wie die Homöopathie steigt damit zusätzlich.

Was das konkret bedeutet

Wenn dieses Kriterium konsequent angewendet wird, ergibt sich eine klare Entwicklung:

  • Leistungen ohne klassischen Wirksamkeitsnachweis geraten systematisch unter Druck
  • Satzungsleistungen verlieren ihre Grundlage
  • Spielräume der Kassen werden enger

Für die Homöopathie heißt das: Sie wird nicht nur strukturell geschwächt – ihre Streichung ist politisch bereits angekündigt.

Fazit

Mit der Aussage bei Minute 22:25 auf der Pressekonferenz am 14. April macht die Ministerin die Entscheidung öffentlich: Die Homöopathie soll aus der GKV-Vergütung herausfallen.

Das Kriterium des „nachweislichen Nutzens“ liefert dafür die Begründung – und markiert zugleich eine neue politische Leitlinie.

Die Homöopathie wird damit zum ersten konkreten Anwendungsfall dieser Strategie. Am 29. April soll das Kabinett entscheiden, am 10. Juli der Bundestag das Aus der Homöopathie besiegeln.

Foto: Phoenix/Youtube, Screenshot von https://www.youtube.com/watch?v=yDtvD1YkWg0

Keine Gegenwehr der Homöopathie-Verbände – Fünf Aktivitäten kommen vom Homoeopathiewatchblog und seinen Lesern

Auffällig ist, dass es bislang keine sichtbaren Aktivitäten der großen Homöopathie-Verbände zur Verteidigung der Homöopathie gibt. Weder öffentliche Kampagnen noch koordinierte politische Interventionen sind erkennbar, obwohl die Ministerin die Streichung inzwischen selbst ausgesprochen hat. Der Verband der Hersteller von Homöopathika, Pharma Deutschland, hatte in einem Statement sogar deutlich gemacht, dass er sich der Streichung der Homöopathie nicht widersetzen werde.

Die wenigen Reaktionen kommen derzeit aus einem anderen Bereich: vom Homoeopathiewatchblog und seinen Lesern. Hier entsteht aktuell die einzige sichtbare Gegenbewegung, die versucht, die Perspektive von Patienten, Ärzten und Heilpraktikern in den politischen Prozess einzubringen.

Konkret umfasst das fünf Aktionen des Homoeopathiewatchblog mit seinen Lesern im Rahmen der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie:

  1. eine laufende Briefaktion an zentrale Gesundheitspolitiker, bei der Leser ihre Position direkt an Abgeordnete senden – Protestbrief an Gesundheitspolitiker – Musterbrief abschicken
  2. Offener Brief an die Gesundheitsministerin – jetzt unterschreiben
  3. gezielte Fragen über Abgeordnetenwatch, um politische Positionen öffentlich festzuhalten – Sie können sie hier online stellen
  4. presserechtliche Anfragen an Ministerien und Institutionen, um die Entscheidungsgrundlagen transparent zu machen
  5. Parallel dazu gab es den Versuch des Watchblog, eine breitere Mobilisierung über eine Bundestagspetition zu starten. Diese Bundestagspetition wurde gestoppt von Homöopathie-Verbänden „weil’s hilft“ und DZVhÄ): Link

Damit entsteht eine ungewöhnliche Situation: Während die politische Entscheidung an Tempo gewinnt und die Ministerin die Streichung der Homöopathie öffentlich benennt, bleibt eine organisierte Gegenwehr der Homöopathie-Verbände aus. Die öffentliche Stimme zur Verteidigung der Homöopathie entsteht derzeit vor allem dort, wo einzelne Akteure wie der Watchblog und Leser selbst aktiv werden.

 


 

 

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Der Homoeopathiewatchblog ist ein unabhängiges Informations- und Analyseangebot, das ich neben meinem Beruf als Gesundheitsjournalist betreibe. Er schaut genau hin, ordnet ein und regt zu Aktionen an, wie zum Offenen Brief die Gesundheitsministerin Nina Warken oder der Aktion „Watchblog-Leser fragen Politiker auf Abgeordnetenwatch“ oder den Protestbrief an die gesundheitspolitischen Sprecher.

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Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker


 

Nur noch diese Woche ist Widerstand der Homöopathie-Verbände gegen GKV-Aus möglich / Regierung veröffentlicht engen Zeitplan

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Kurzfassung für Schnellleser

Die Entscheidung über die Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung fällt in diesen Tagen. Der Gesetzentwurf entsteht jetzt im Bundesgesundheitsministerium und wird innerhalb weniger Tage abgestimmt. Für Homöopathie-Verbände bleibt damit nur ein sehr kurzes Zeitfenster, um überhaupt noch Einfluss auf den Inhalt zu nehmen. Alles, was danach folgt – Kabinett am 29. April oder parlamentarisches Verfahren bis Juli – setzt eine bereits getroffene Linie um.

Vor diesem Hintergrund hat der Homoeopathiewatchblog eine direkte Reaktionsmöglichkeit geschaffen: Ein vorbereiteter Protestbrief kann von Patienten, Ärzten und Heilpraktikern unmittelbar an die entscheidenden beiden Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen gesendet werden
(https://homoeopathiewatchblog.de/2026/04/13/protestbrief-gkv-aus-homoeopathie/).

Die Logik dahinter ist einfach: Wenn in dieser entscheidenden Phase keine Rückmeldungen aus der Homöopathie-Gemeinschaft bei der Politik ankommen, entsteht der Eindruck, dass die geplante Entscheidung ohne nennenswerten Widerstand getroffen werden kann.

 

Politischer Prozess im Zeitraffer

Der Zeitplan ist klar strukturiert:

  • 12. April 2026: Koalitionsausschuss trifft Grundsatzentscheidung inkl. Zeitplan
  • 13. April 2026: Dokument des Koalitionsausschusses wird öffentlich (Watchblog berichtet)
  • 14. April 2026: Treffen der AG Gesundheit der Regierungsfraktionen mit der Finanzkommission
  • 15. April 2026: Beratung im Gesundheitsausschuss (nicht öffentlich)
  • ca. 16.–20. April 2026: weitere Abstimmungen AG Gesundheit und Klausurtagung über Referentenentwurf (nicht öffentlich)
  • 29. April 2026: Kabinettsbeschluss über Gesetz zum GKV-Aus der Homöopathie
  • Mai–Juni 2026: parlamentarisches Verfahren
  • 10. Juli 2026: geplante Verabschiedung des Gesetzpaketes im Bundestag inkl. GKV-Aus der Homöopathie vor der Sommerpause

Dieser Zeitplan beruht auf Angaben des Bundestages und des Kabinetts

Der enge Zeitplan braucht schnelles Handeln der Homöopathie-Verbände

Die Entscheidung über die Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung nimmt mit hoher Geschwindigkeit konkrete Form an. Während das Bundeskabinett den Gesetzentwurf erst am 29. April 2026 beschließen soll, laufen die inhaltlichen Festlegungen bereits jetzt – und zwar in einem eng getakteten Verfahren innerhalb weniger Tage.

Ausgangspunkt ist der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026. Darin legen CDU, CSU und SPD fest, dass ein Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen auf Grundlage der Vorschläge der Finanzkommission vorgelegt wird. Am 13. April 2026 wird dieses Dokument öffentlich bekannt (Homoeopathiewatchblog berichtete) – und damit auch der politische Zeitplan sichtbar.

Abstimmung läuft bereits – Referentenentwurf entsteht jetzt

Parallel zur politischen Grundentscheidung laufen die Abstimmungen innerhalb der Koalition auf Hochtouren. Am 14. April 2026 treffen sich die Arbeitsgruppen Gesundheit von Union und SPD mit Vertretern der Finanzkommission. Bereits am 15. April 2026 befasst sich der Gesundheitsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung mit den Vorschlägen.

In den darauffolgenden Tagen – ca. 16.–20. April 2026 – sind weitere Fachgespräche und eine Klausur der Arbeitsgruppe Gesundheit vorgesehen. In Fraktionskreisen heißt es, man stimme sich derzeit nahezu täglich ab, um die Vorschläge der Finanzkommission in ein einigungsfähiges Gesetzespaket zu überführen.

Damit verdichtet sich der Prozess auf wenige Tage: Der Referentenentwurf des Gesetzes gegen die Homöopathie entsteht genau jetzt im Bundesgesundheitsministerium. Der Tagesspiegel berichtet, dass der Entwurf in dieser Woche bis spätestens Anfang kommender Woche auf dem Tisch liegt. Der Gesetzentwurf wird also in dieser Woche geschrieben.

Referentenentwürfe sind in dieser Phase in der Regel nicht öffentlich. Auch hier ist davon auszugehen, dass der Entwurf zunächst intern bleibt.

Entscheidung fällt vor dem Kabinett

Am 29. April 2026 soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen. Doch zu diesem Zeitpunkt liegt der Entwurf bereits vor. Die inhaltliche Entscheidung fällt deshalb nicht am 29. April, sondern jetzt – in diesen Tagen.

Festgelegt wird sie:

  • im Bundesgesundheitsministerium
  • in den Arbeitsgruppen der Koalition
  • im Gesundheitsausschuss

Nur noch eine Woche für Einflussnahme für die Homöopathie-Verbände

Für homöopathische Verbände ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Das reale Einflussfenster umfasst nur noch diese Tage bis spätestens Ende der Woche.

Wer jetzt keinen Einfluss nimmt, erreicht den Gesetzentwurf nicht mehr.

Der weitere Prozess folgt danach:

  • 29. April 2026: Kabinettsbeschluss
  • Mai–Juni 2026: parlamentarisches Verfahren
  • 10. Juli 2026: geplante Verabschiedung

In dieser Phase steht die politische Linie bereits. Grundsätzliche Änderungen sind dann kaum noch zu erwarten. Die Homöopathie-Verbände weil hilft und DZVHAE hatten auf Nachfrage des Homoeopathiewatchblog angekündigt, dass sie aktiv werden wollen. Grund war die vom Watchblog eingereichte Bundestagspetition. Diese wurde zurückgezogen, nachdem die Homöopathie-Verbände eine Initiative laut Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführer weil hilft gegenüber dem Watchblog angekündigt hatten (Link): „Ich bitte Sie, Ihre Petition nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen. Von Seiten der Verbände wird es eine fundierte und abgestimmte Initiative geben. Besonnenheit und strategisches Vorgehen sind in der aktuellen Situation entscheidend.“

Verbändeanhörung geplant – Beteiligung Homöopathie-Verbände offen

Nach Informationen aus dem Ministerium ist eine Verbändeanhörung im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Allerdings ist offen, welche Verbände tatsächlich einbezogen werden.

Insbesondere ist unklar, ob homöopathische Verbände überhaupt eingeladen werden – und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem zeitlichen Spielraum. Angesichts des engen Zeitplans dürfte eine solche Anhörung zudem stark komprimiert ablaufen.

Treffen Ende April oder im Mai kommen zu spät

Vor diesem Hintergrund verlieren mögliche Treffen von homöopathischen Verbänden, die erst Ende April oder im Mai stattfinden, ihre politische Wirkung.

Zu diesem Zeitpunkt:

  • liegt der Gesetzentwurf bereits vor
  • ist die politische Linie festgelegt
  • sind zentrale Entscheidungen intern getroffen

Solche zu spät kommenden Treffen von Homöopathie-Verbänden mit Politikern können dann allenfalls noch der öffentlichen Selbstdarstellung dienen (inkl. Foto Politiker mit Vorstand) – nicht mehr der Einflussnahme auf den Inhalt des Gesetzes.

Fazit

Die Entscheidung über die Homöopathie fällt jetzt in diesen Tagen – nicht Ende April.

Für Homöopathie-Verbände bleibt nur noch ein sehr kurzes Zeitfenster von wenigen Tagen.

Keine Gegenwehr: Verband mit Homöopathie-Herstellern wie DHU widerspricht GKV-Aus nicht / Stellungnahme Pharma Deutschland

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit, die Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, stößt bei Lesern des Homoeopathiewatchblog auf Widerspruch.

Allerdings stößt die Empfehlung nicht überall in der Homöopathie auf offenen Widerspruch. Das zeigt eine aktuelle Stellungnahme von Pharma Deutschland – einem Branchenverband, der auch Unternehmen wie DHU vertritt, die homöopathische Arzneimittel herstellen. Der Verband macht deutlich, dass von ihm keine Gegenwehr gegen das GKV-Aus der Homöopathie zu erwarten ist. (Link zum Statement.) Die DHU leitet das Gremium der homöopathischen Hersteller im Verband.

Ein Leser im Newsblog kommentiert diese Haltung: „Ich erinnere mich auch noch sehr deutlich an die begeisterte Unterstützung der Covid-„Impf“-Kampagne durch die DHU. Hahnemann würde sich im Grab umdrehen.“

Homöopathie-Streichung wird von Pharma Deutschland nicht kritisiert

In seiner Einordnung greift der Verband Pharma Deutschland zunächst die Argumentation der Finanzkommission auf. Diese empfehle, „homöopathische Leistungen vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen“, da „kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis im Sinne der evidenzbasierten Medizin vorliegt“.

Der Verband Pharma Deutschland widerspricht dieser Begründung nicht.

Stattdessen ordnet er die Maßnahme vor allem systemisch ein – und relativiert ihre Auswirkungen. Für Patienten bedeute der Vorschlag „vor allem, dass eine bislang von einigen Kassen zusätzlich angebotene, freiwillige Leistung entfiele“.

Zentrale Aussage: Nutzung bleibt privat bestehen

Der entscheidende Satz der Stellungnahme von Pharma Deutschland findet sich am Ende der Passage: „… während sich an der grundsätzlichen, privat finanzierten Nutzung homöopathischer Präparate wenig ändern würde.“

Damit verschiebt der Verband den Fokus weg von der GKV hin zum Selbstzahlermarkt. Die Botschaft ist klar: Die Streichung betrifft die Erstattung – nicht die grundsätzliche Verfügbarkeit oder Nutzung.

Argument Verband: Geringe Kosten, geringe Bedeutung

Ein weiteres Argument des Verbands Pharma Deutschland zielt auf die wirtschaftliche Dimension. Der Anteil erstatteter homöopathischer Leistungen sei „vergleichsweise gering“. Auch hier folgt keine politische Schlussfolgerung im Sinne eines Erhalts der Leistung. Die Aussage bleibt beschreibend.

GKV-Aus: Keine Forderung, kein Widerspruch

Was in der Stellungnahme von Pharma Deutschland fehlt:

  • keine Forderung an die Politik
  • kein Appell zum Erhalt der Leistung
  • keine Kritik an der geplanten Streichung

Der Verband formuliert weder eine Gegenposition noch eine Alternative.

Verband Pharma Deutschland vertritt auch Homöopathie-Hersteller

Das ist insofern bemerkenswert, als Pharma Deutschland auch Unternehmen organisiert, die homöopathische Arzneimittel herstellen.

Eine entsprechende Übersicht der Mitgliedsunternehmen liegt dem Homoeopathiewatchblog vor – siehe unten. Gerade vor diesem Hintergrund fällt die zurückhaltende Positionierung auf.

Einordnung

Die Stellungnahme zeigt: Selbst innerhalb des Branchenumfelds der Hersteller der Homöopathie, in dem Homöopathie wirtschaftlich verankert ist, bleibt der offene Widerspruch gegen die geplante Streichung aus. Für die politische Bewertung bedeutet das: Der Schritt wird nicht nur mit Verweis auf Evidenz begründet – er trifft auch auf eine Branche, die ihn öffentlich nicht aktiv infrage stellt.

Anhang: Homöopathie-Hersteller im Verband Pharma Deutschland

Der Branchenverband Pharma Deutschland vertritt eine Vielzahl pharmazeutischer Unternehmen – darunter auch Hersteller homöopathischer Arzneimittel.

Pharma Deutschland (ehemals BAH) umfasst über 400 Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche Hersteller homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel. Der Verband vertritt explizit diese Hersteller und setzt sich für ihre Interessen ein.

Homöopathische Hersteller

Zu den Mitgliedern von Pharma Deutschland zählen bekannte homöopathische Produzenten wie:

  • Deutsche Homöopathie-Union DHU – Arzneimittel GmbH & Co. KG
  • Homöopathische Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
  • Dr. Reckeweg & Co. GmbH
  • Homviora Arzneimittel Dr. Hagedorn GmbH & Co.
  • Hermes Arzneimittel GmbH
  • Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
  • Hofmann & Sommer
  • Arcana Arzneimittel

Pharma Deutschland organisiert mehr als 30 solcher Firmen, die den Großteil der homöopathischen Hersteller in Deutschland abdecken.

Wichtig ist dabei:

Die Stellungnahme von Pharma Deutschland ist eine Verbandsposition und nicht zwingend als Einzelposition der genannten Unternehmen zu verstehen.

Anthroposophische Hersteller

Unter den anthroposophischen Herstellern sind vertreten:

  • WALA Heilmittel GmbH 
  • Weleda AG 
  • Bombastus-Werke AG

Der Verband betont die Rolle dieser Hersteller als Teil der besonderen Therapierichtungen.

Quellen und Hinweise

Die vollständige Liste aller Mitglieder finden Sie auf der offiziellen Seite:

pharmadeutschland.de/der-verband/mitgliedsunternehmen/

. Für Details zu homöopathischen und anthroposophischen Produkten siehe

pharmadeutschland.de/themen/homoeopathische-und-anthroposophische-arzneimittel/

. Die Angaben basieren auf Stand 2026 und können sich ändern.

Wichtig ist dabei:

Die Stellungnahme von Pharma Deutschland ist eine Verbandsposition und nicht zwingend als Einzelposition der genannten Unternehmen zu verstehen.

GKV-Aus der Homöopathie: Jetzt können Sie widersprechen – mit einem fertigen Brief an zwei Gesundheitspolitiker

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

In diesem Artikel finden Sie einen fertigen Brief, den Sie in wenigen Minuten an die entscheidenden beiden Gesundheitspolitiker senden können – um dem geplanten GKV-Aus der Homöopathie zu widersprechen.

Die Entscheidung fällt jetzt – und sie betrifft Millionen Patienten, Ärzte und Heilpraktiker.

Der Koalitionsausschuss hat am 12. April festgelegt: Die Bundesregierung wird am 29. April einen Gesetzentwurf beschließen (Link). Damit ist klar: Das Aus der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung wird in diesen Tagen vorbereitet.

Und gleichzeitig passiert etwas anderes: Diese Entscheidung läuft weitgehend ohne sichtbare Stimmen derjenigen, die Homöopathie täglich nutzen und anwenden.

Der Homoeopathiewatchblog setzt genau hier an.

Sie können jetzt direkt mit einem Brief widersprechen – ohne eigenen Aufwand, ohne lange Vorbereitung.

Warum das wichtig ist: Politische Entscheidungen folgen nicht nur Argumenten – sie folgen auch Wahrnehmung. Wenn kein Widerspruch kommt, entsteht der Eindruck: Dieses Thema ist entschieden. Die Homöopathie-Gemeinschaft nimmt das widerspruchslos hin, wird die Politik sehen. Wenn aber viele Zuschriften kommen, entsteht ein anderes Bild: Diese Entscheidung ist politisch riskant. Jeder einzelne Brief erhöht den politischen Preis für eine Streichung der Homöopathie.

Jetzt ist der Moment, in dem diese Stimmen noch ankommen.

Jetzt schreiben: Ihr Brief an die beiden wichtigsten Gesundheitspolitiker

Wenn politische Entscheidungen vorbereitet werden, zählt nicht nur die fachliche Argumentation – sondern auch, ob Rückmeldungen aus der Versorgung ankommen.

Genau das können Sie jetzt tun.

Schreiben Sie direkt an die beiden zentralen gesundheitspolitischen Ansprechpartner, die über das Anti-Homöopathie-Gesetz entscheiden – die gesundheitspolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD:

  • Simone Borchardt (CDU)
  • Christos Pantazis (SPD)

Der Homoeopathiewatchblog stellt Ihnen dafür ein fertiges Schreiben zur Verfügung.

Sie müssen es nur kopieren, Ihren Namen ergänzen und versenden.

Warum dieser Brief wichtig ist

Die geplante Streichung der Homöopathie wird mit „Evidenz“ begründet. Der Brief greift genau diesen Punkt auf – und stellt eine einfache, aber zentrale Frage:

Warum führt dieselbe wissenschaftliche Grundlage international zu unterschiedlichen politischen Entscheidungen?

In der Schweiz wurde Homöopathie nach Evaluation integriert.
In Indien ist sie Teil eines staatlich organisierten Systems.
In Deutschland soll sie auf der selben Datenlage aus dem Gesundheitssystem ausgeschlossen werden.

Denn: In allen drei Ländern liegt dieselbe wissenschaftliche Literatur vor.

Der Brief macht sichtbar: Hier geht es nicht nur um Wissenschaft – sondern um politische Bewertung.

Das Schreiben zum Kopieren


 

Betreff: Ich fordere: Keine Streichung der Homöopathie aus der GKV – und habe drei Fragen an Sie

An: simone.borchardt@bundestag.de , christos.pantazis@bundestag.de

CC: redaktion@homoeopathiewatchblog.de

Sehr geehrte Frau Borchardt,
sehr geehrter Herr Pantazis,

zur geplanten Streichung der Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung habe ich konkrete Fragen – und zwei klare Forderungen an Sie.

Die Entscheidung wird mit „Evidenz“ begründet. Gleichzeitig zeigt der Blick in andere Länder ein anderes Bild:

In der Schweiz wurden komplementäre Verfahren nach Evaluation unter klaren Bedingungen in die Versorgung integriert.
In Indien sind sie Teil eines staatlich organisierten Systems mit Ausbildung, Forschung und Qualitätsstandards.

In allen Ländern (Deutschland, Indien, Schweiz) liegt dieselbe wissenschaftliche Literatur zur Homöopathie vor – und dennoch werden unterschiedliche politische Entscheidungen getroffen.

Daraus ergeben sich für mich drei Fragen:

  1. Warum bewerten Sie die wissenschaftliche Grundlage der Homöopathie in Deutschland anders als in Ländern wie der Schweiz oder Indien?
  2. Welche konkreten Kriterien führen dazu, dass Homöopathie in Deutschland als Leistung gestrichen werden soll, während sie in Indien und der Schweiz in regulierte Versorgungssysteme integriert wird?
  3. Evidenzbasierte Medizin umfasst nach David Sackett ausdrücklich nicht nur Studien, sondern auch ärztliche Erfahrung und Patientenpräferenzen. Warum reduzieren Sie den Begriff in der aktuellen Diskussion auf Studien?

Ich erwarte eine Antwort auf diese Fragen.

Aus meiner Sicht geht es hier nicht nur um eine wissenschaftliche Bewertung, sondern um eine politische Entscheidung mit konkreten Folgen für die Versorgung.

Daraus ergeben sich für mich zwei klare Forderungen:

  1. Keine Streichung der Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Stattdessen Entwicklung klarer Qualitätskriterien, transparenter Regeln und einer sachlichen Evaluation für diesen Versorgungsbereich.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]


So einfach geht es

Kopieren Sie das Schreiben in Ihr Mailprogramm.
Ergänzen Sie Ihren Namen. Setzen Sie die beiden Mailadressen ein von Borchardt und Pantazis und den Watchblog in CC.
Senden Sie es per E-Mail an:

  • Simone Borchardt
  • Christos Pantazis

Hier der E-Mail-Verteiler:

An: simone.borchardt@bundestag.de , christos.pantazis@bundestag.de

CC: redaktion@homoeopathiewatchblog.de

 

Das dauert wenige Minuten.

Jetzt entscheidet sich, ob Stimmen ankommen

Die politische Entscheidung wird vorbereitet. Die Zeit für grundsätzliche Debatten ist vorbei.

Was jetzt noch möglich ist:

dass die Stimmen aus der Homöopathie-Gemeinschaft bei den Entscheidern ankommen.

Der Homoeopathiewatchblog macht diese Stimmen sichtbar.

Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch gehört werden.

GKV-Aus der Homöopathie: Gesetzentwurf soll am 29. April vom Kabinett beschlossen werden, wie Kabinett heute verkündet

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
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Die politische Entscheidung über die Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung steht unmittelbar bevor.

Basis ist ein Dokument des Koalitionsausschusses vom 13. April, 8.07 Uhr, das dem Homoeopathiewatchblog vorliegt (siehe Anhang unter Artikel). Darin legen CDU, CSU und SPD als Beschluss des Koalitionsausschusses am 12. April fest, dass auf Grundlage der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ein Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt wird. Wörtlich heißt es in Dokument: „Die Bundesregierung wird am 29. April einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.“ Zu den Empfehlungen der Finanzkommission gehört auch die Streichung sogenannter „nicht evidenzbasierter Satzungsleistungen“ – darunter die Homöopathie.

Das Gesetz gegen Homöopathie soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, wie dem dreiseitigen Dokument des Kabinetts zu entnehmen ist: „Wir werden das Gesetzgebungsverfahren vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abschließen.“ Die letzte Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause ist am 10. Juli 2026.

Gesetzentwurf zur Homöopathie muss im Gesundheitsministerium vorbereitet werden

Damit die Bundesregierung einen Gesetzentwurf am 29. April beschließen kann, muss dieser zuvor im Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitet worden sein. Gesetzentwürfe entstehen üblicherweise als sogenannte Referentenentwürfe innerhalb des Ministeriums und werden anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der enge Zeitplan deutet darauf hin, dass die inhaltlichen Grundlagen für den Gesetzentwurf bereits vorbereitet werden. Ein Referentenentwurf muss nicht öffentlich sein. Eine Anhörung von homöopathischen Verbänden liegt im Ermessen des Gesundheitsministeriums.

Vorbereitungstreffen der Koalition am 14. April

Parallel zur Festlegung im Koalitionsausschuss laufen die Abstimmungen innerhalb der Koalitionsfraktionen. Nach Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld treffen sich am 14. April die Arbeitsgruppen Gesundheit von Union und SPD mit Vertretern der Finanzkommission Gesundheit. Für das Treffen im Bundestag sind mehrere Stunden angesetzt. Sie bereiten das Gesetzespaket inkl. Homöopathie vor.

In den darauffolgenden Tagen sind weitere interne Beratungen vorgesehen, darunter Fachgespräche und eine mehrtägige Klausur der Arbeitsgruppe Gesundheit am kommenden Wochenende, wie der Homoeopathiewatchblog aus Koalitionskreisen erfahren hat.

Entscheidung fällt im Gesundheitsausschuss – nicht öffentlich

Parallel zum Zeitplan der Bundesregierung läuft die entscheidende Abstimmung bereits im Bundestag. Am 15. April befasst sich der Gesundheitsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung mit den Vorschlägen der Finanzkommission. Auf der Tagesordnung steht ein Bericht der Bundesregierung zur Vorhabenplanung und zu den Maßnahmen der Kommission.

Damit wird klar: Die Weichenstellung gegen Homöopathie erfolgt nicht erst im Kabinett am 29. April, sondern bereits jetzt intern im Ausschuss. Dort wird entschieden, wie weit die Maßnahmen gehen und wie sie begründet werden. Eine öffentliche Anhörung zur Finanzkommission ist bislang nicht vorgesehen.

Entscheidung gegen Homöopathie fällt in den kommenden Wochen

Mit der geplanten Kabinettsbefassung am 29. April und dem Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, befindet sich der politische Prozess in einer entscheidenden Phase.

Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs wird derzeit im Bundesgesundheitsministerium und in den zuständigen politischen Gremien vorbereitet. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Homöopathie künftig weiterhin Teil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt.


 

Zeitplan: Gesetzgebung zur Homöopathie (GKV)

Datum

Ebene

Vorgang

Bedeutung

12. April 2026

Koalitionsausschuss

Beschluss: Gesetz zur GKV-Reform auf Basis der Finanzkommission

Politische Grundentscheidung

13. April 2026

Bundesregierung / Koalition

Dokument wird bekannt (liegt Watchblog vor)

Öffentliche Sichtbarkeit des Zeitplans

14. April 2026

AG Gesundheit (CDU/CSU + SPD)

Treffen mit Finanzkommission

Vorbereitung und Abstimmung des Gesetzes

15. April 2026

Gesundheitsausschuss (nicht öffentlich)

Beratung der Vorschläge der Finanzkommission

Zentrale inhaltliche Weichenstellung

ca. 16.–20. April 2026

AG Gesundheit

Fachgespräche + Klausur

Feinabstimmung innerhalb der Koalition

29. April 2026

Bundeskabinett

Beschluss des Gesetzentwurfs

Formale Festlegung der Regierung

Mai–Juni 2026

Bundestag / Ausschüsse

Gesetzgebungsverfahren

Beratung, ggf. Änderungen

10. Juli 2026

Bundestag

letzte Sitzung vor Sommerpause

Ziel: Verabschiedung des Gesetzes

Recherche: Homoeopathiewatchblog, Quellen: Dokumente Bundestag/Kabinett

 


 

Anhang: Kabinettsbeschluss vom 12.4.2026 zum Zeitplan Gesetzespaket auf Basis Finanzkommission (Aufgeführt werden Beschlüsse zum Bereich Gesundheit, weitere Themen wurden beschlossen)

homöopathie

 

 

 

 

…….

homöopathie

 

 

Patienten warnen vor Folgen des GKV-Aus für die Homöopathie / Einladung: Veröffentlichen Sie hier Ihre Meinung als eine Stimme der Homöopathie

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Kurzfassung für Schnellleser

Die Politik will die Homöopathie aus der GKV streichen – Entscheidung im Bundestag am 10.07.2026. Patienten melden sich dazu jetzt erstmals sichtbar zu Wort – im Homoeopathiewatchblog. Sie berichten von großer Sorge: Viele fühlen sich im politischen Prozess nicht gehört, sehen die Entscheidung als Beginn weiterer Einschränkungen und befürchten, dass am Ende der Zugang zur Homöopathie vom Geldbeutel abhängt. Gleichzeitig wächst die Erwartung nach mehr sichtbarer Aktivität der Homöopathie-Gemeinschaft.

Meine Einladung an Sie als Leser und Homöopathie-Freund: Jetzt sind weitere Stimmen gefragt:
Schreiben Sie Ihre Einschätzung als Kommentar unter den Artikel – anhand von drei Fragen:
Was bedeutet die Entwicklung für Sie? Warum ist Homöopathie für Sie wichtig? Was würde sich konkret verändern?

Der Watchblog macht Ihre Stimme sichtbar.

 

Vier Patienten berichten – und jetzt sind weitere Stimmen gefragt, z.B. Ihre als Leser des Watchblog

Am 30. März empfiehlt die Finanzkommission, die Homöopathie aus der GKV zu streichen. Wenige Tage später kündigt die Politik an, diese Empfehlung in ein Gesetz zu überführen. Am 10.07.2026 soll der Bundestag entscheiden.

Damit ist die Lage klar: Die Homöopathie steht in den kommenden Wochen vor einer politischen Richtungsentscheidung.

Auffällig ist dabei: Die Stimmen der Patienten kommen bislang kaum vor.
Während über Evidenz, Kosten und Zuständigkeiten diskutiert wird, bleiben diejenigen weitgehend unsichtbar, die Homöopathie konkret nutzen.

Der Homoeopathiewatchblog will das ändern.

Ich habe gezielt Patienten gefragt, die den Offenen Brief zur Rettung der Homöopathie unterschrieben haben. Menschen also, die sich bereits positioniert haben – und die bereit sind, ihre Erfahrungen zu schildern.  Der folgende Beitrag macht diese Stimmen sichtbar. Er zeigt, wie Patienten die aktuelle Entwicklung bewerten – und welche konkreten Folgen sie erwarten.

Gleichzeitig ist dieser Artikel eine Einladung an Sie als Leser des Watchblog – als Patient, Arzt, Heilpraktiker, Wissenschaftler, Hersteller … , wie Sie die Situation bewerten. Hier drei Fragen dazu:

1. Was bedeutet die aktuelle Entwicklung für Sie persönlich oder beruflich?
2. Warum ist Homöopathie für Sie wichtig?
3. Was würde sich konkret für Sie verändern, wenn die Homöopathie weiter aus der Versorgung zurückgedrängt wird?

Schreiben Sie Ihre Antwort gern direkt als Kommentar unter diesen Artikel.
Der Watchblog macht Ihre Stimme sichtbar.

Denn eines wird in diesen Tagen deutlich: Die Homöopathie hat viele Patienten und Therapeuten. Jetzt müssen sie auch zu Wort kommen.


Vier Stimmen von Patienten – ein gemeinsames Bild

Die Rückmeldungen auf Fragen des Watchblog zeigen ein klares Bild. Für die Patienten geht es nicht um eine einzelne Kassenleistung, sondern um Grundsatzfragen: Vertrauen, Wahlfreiheit und die Rolle ihrer eigenen Erfahrungen.

Mehrere Patienten schildern, dass sie sich im politischen Prozess nicht gehört fühlen. Die Begründung „nicht evidenzbasiert“ wird nicht als neutrale Bewertung wahrgenommen, sondern als einseitige Setzung, die andere Formen von Erfahrung ausblendet.

Zentral ist die Sorge vor einer Entwicklung in mehreren Schritten. Die Streichung aus der GKV wird als Anfang gesehen – mit möglichen Folgen bis hin zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln oder zur Stellung der Homöopathie insgesamt.

Hinzu kommt ein sozialer Aspekt: Wenn die Erstattung entfällt, entscheidet der Geldbeutel. Für einige Patienten bedeutet das konkret, dass ihnen keine gleichwertige Alternative bleibt.

Auffällig ist auch: Mehrere Rückmeldungen verbinden ihre Sorge mit einer Erwartung. Sie wünschen sich mehr sichtbare Aktivität der Homöopathie-Gemeinschaft – und eine hörbare Stimme nach außen.

 

„Meine Stimme wird negiert“ – Annegret H.

Annegret H. beschreibt die Entwicklung als tiefen Einschnitt. Für sie steht nicht nur eine Leistung zur Debatte, sondern die Frage, ob Patienten überhaupt noch ernst genommen werden: „Ich werde als Bürgerin nicht gehört, meine Stimme wird negiert, meine Meinung verdümmlicht.“

Sie kritisiert, dass mit dem Begriff der Evidenz einseitig argumentiert werde, während gleichzeitig Erfahrungen und bestehende Studien ausgeblendet würden. Das Vorgehen empfindet sie als: „Behauptung und Polemik sowie ein Nichteinhalten demokratischer Prozesse.“

Für ihren Alltag sieht sie konkrete Folgen. Ohne Homöopathie bleibe ihr nur noch eine stark eingeschränkte Auswahl: „Meine Wahl ist nun reduziert auf pharmazeutische Mittel oder gar nichts.“

Gerade bei chronischen Beschwerden sieht sie Homöopathie als wichtigen Bestandteil ihrer Versorgung. Ihr Fazit: „Für mich ist das eine Katastrophe.“

„Der Anfang vom Ende“ – Heinz Jürgen S.

Heinz Jürgen S. bewertet die Entwicklung als möglichen Wendepunkt: „Ich befürchte, dass das […] der Anfang vom Ende der Homöopathie in Deutschland sein wird.“

Er sieht wirtschaftliche Interessen im Hintergrund und stellt die Entscheidung in einen größeren Zusammenhang. Gleichzeitig begründet er seine Haltung mit persönlichen Erfahrungen: „Der behandelnde Homöopath schaffte es, meine Mutter 93 Jahre alt werden zu lassen.“

Für ihn steht die Homöopathie für konkrete Hilfe in Situationen, in denen andere Ansätze an Grenzen gestoßen sind. Die geplante Streichung bewertet er deshalb als Signal gegen eine große Gruppe von Patienten: „Das wäre ein Schlag gegen 30 Millionen Patienten.“

„Eine wichtige Option geht verloren“ – Annette H.

Annette H. verbindet persönliche Erfahrungen mit ihrem beruflichen Alltag in der Apotheke. Dort erlebt sie regelmäßig Grenzen konventioneller Medikamente: „Medikamente werden nicht vertragen oder können wegen Nebenwirkungen nicht eingesetzt werden.“

Gerade in solchen Fällen sieht sie in der Homöopathie eine wichtige Ergänzung: „Hier bestehen […] Therapieoptionen, die für die Menschen und auch für die Umwelt verträglich sind.“

Sie berichtet von konkreten positiven Erfahrungen im Alltag und betont besonders den Zugang zu den Mitteln: „Dann hängt es vom Geldbeutel ab, ob sich jemand die Medikamente leisten kann.“

Für sie steht damit nicht nur eine Methode zur Debatte, sondern die Frage, ob diese Option für alle erhalten bleibt.

„Sehr enttäuscht – und auch traurig“ – Marie-Luise H.

Marie-Luise H. spricht neben ihrer Sorge um die Zukunft der Homöopathie vor allem ihre Enttäuschung aus: „Ich bin erstaunt, dass sich so wenige äußern und die Verbände derart schweigen.“

Sie beschreibt ihre eigenen Erfahrungen über viele Jahre hinweg und betont, dass sie bewusst auf homöopathische Behandlung setzt: „Ich behandle mich ausschließlich durch HP oder Naturheilmittel und das seit 50 Jahren erfolgreich.“

Ihre größte Sorge richtet sich auf die Zukunft: „Ich habe Angst davor, dass […] die Homöopathie […] aus der Versorgung fällt.“ Gleichzeitig sieht sie auch gesellschaftliche Folgen: „Ich empfinde es als diskriminierend, dass […] Patienten keine Wahl mehr haben.“

Und sie stellt eine Frage, die viele Leser betreffen dürfte:„Was kann ich noch tun, um aufzurütteln?“

Jetzt sind weitere Stimmen gefragt

Diese vier Rückmeldungen stehen stellvertretend für viele andere.

Wenn Sie Ihre Sicht einbringen möchten, nutzen Sie gern die Kommentarfunktion unter diesem Artikel:

Was bedeutet die aktuelle Entwicklung für Sie persönlich oder beruflich?
Warum ist Homöopathie für Sie wichtig?
Was würde sich konkret für Sie verändern, wenn sie weiter aus der Versorgung zurückgedrängt wird?

Ihre Stimme zählt – und wird im Watchblog sichtbar.


Die Stimmen der Patienten im Original:

Was bedeutet die aktuelle Entwicklung mit der verkündeten Streichung der Homöopathie als Kassenleistung für Sie persönlich?

Für mich bedeutet dies einiges:

Ich werde als Bürgerin nicht gehört, bzw meine Stimme wird negiert, meine Meinung verdümmlicht, meine Ernsthaftigkeit in der Sache beiseite gefegt.

Die Doppelmoral: Es wird mit angeblicher Wissenschaft und Evidenz argumentiert, aber für das eigene Vorgehen dann nicht in Anspruch genommen:

Die Tatsache, dass evidenzbasierte Medizin auf drei Säulen ruht -nicht einer- wird unter den Tisch gefegt, so wie die Evidenz durch Studien, die es ja zuhauf gibt, sowie die 100 Jahre alte klinische Erfahrung.

Eine Finanzkommisiion wird dafür missbraucht, eine kostensparende Leistung zu streichen. Dies ist das Gegenteil des erklärten Zieles dieser Kommission. Das Streich-Argument „nicht-evidenzbasiert“ gehört hier nicht hin und geht gegen das ordentliche Prozedere, das dafür benötigt wird: eine Kommission, in der alle Beteiligten zu Wort kommen und auch in einen sinnstiftenden Austausch kommen. Alles andere ist Behauptung und Polemik sowie ein Nichteinhalten demokratischer Prozesse.

Dies empfinde ich auch typisch für das derzeitige politische Agieren: Am Bürger vorbei. Am Problem vorbei.

Ich zahle viel Geld als Beitrag in die Kasse und bekomme dafür immer weniger Leistung.

Irgendwie reduziert es sich auf Antibiotika, Steroide, Blutverdünner, allerlei Schmerzmittel, Röntgen, Chemotherapie, Impfungen und Chirurgie. Alles andere ist IGEL oder Selbstzahlerleistung, oder? Ich habe auch schon Stilblüten der Kassenarztlyrik zu hören bekommen, wie: Was Sie haben, hat keinen Krankheitswert (Will heißen: ja, es sollte behandelt werden, aber ich habe dafür kein Zeitbudget und Labor kostet auch zuviel).

Die andere Ebene ist der Verlust von Ärzten, die einen Patienten als individuellen Menschen entsprechend behandeln können. Dieses Können verschwindet. Es ist unverzeihlich. Homöopathie ist -in den wissenden Händen- eine gute und nebenwirkungsfreie Behandlungsmethode, die auch speziell für chronische Krankheiten hilfreich ist, ein Bereich in dem Schulmedizin immer wieder versagt. Für mich ist das eine Katastrophe, da ich mir private Behandlung nicht leisten kann, das Geld geht ja schon an die GKV. Meine „Wahl“ ist nun reduziert auf pharmazeutische Mittel oder gar nichts. Ich denke, dies ist auch -warum auch immer- so gewollt.

Was wurde aus:

„Der Ausschuß hat sich vielmehr bei der Beschlussfassung über die Zulassungsvorschriften, insbesondere bei der Ausgestaltung der Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis, von der politischen Zielsetzung leiten lassen, daß sich im Zulassungsbereich der in der Arzneimitteltherapie vorhandene Wissenschaftspluralismus deutlich widerspiegeln muß.“

Zu komplex für heutige Poltiker?

Warum ist Homöopathie für Sie wichtig?

Sie ist für mich und meine Familie ein zuverlässiger „Gesundheitspartner“, es werden auch individuelle Nuancen gängigen Unbills erfolgreich erkannt und mitbehandelt. Es gibt keine Nebenwirkungen, die dann auch nicht behandelt werden müssen. Wir können auf andere Medikamente verzichten. Sie ist desweiteren nicht nur zur Behandlung von Krankheiten, sondern auch zur Förderung der Gesundheit.

Was würde sich für Sie konkret verändern, wenn die Homöopathie weiter aus der Versorgung zurückgedrängt wird?

Wie schon in der ersten Frage:

Die andere Ebene ist der Verlust von Ärzten, die einen Patienten als individuellen ganzen Menschen entsprechend behandeln können. Dieses Können verschwindet. Homöopathie ist -in den wissenden Händen- eine gute und nebenwirkungsfreie Behandlungsmethode, die auch speziell für chronische Krankheiten hilfreich ist, ein Bereich in dem Schulmedizin immer wieder versagt. Für mich ist das eine Katastrophe, da ich mir private Behandlung nicht leisten kann, das Geld geht ja schon an die GKV. Meine „Wahl“ ist nun reduziert auf pharmazeutische Mittel oder gar nichts. Ich denke, dies ist auch -warum auch immer- so gewollt.

Herzliche Grüße

Annegret H./Berlin


Hallo Herr Becker,

Für mich als Kundiger der Klassischen Homöopathie befürchte ich, dass das geplante Verbot der  Bezahlung und Leistung homöopathischer Mittel der gesetzlichen Krankenkassen der Anfang vom Ende der Homöopathie in Deutschland sein wird.

Ich fürchte, dass sich die grossen Pharmakonzerne durchsetzen werden.

Ihnen ist die Homöopathie zu billig und wirksam. Damit können sie nicht viel verdienen.

Die Politik und selbst eine systemkritische Partei wie die Linke lassen sich von ihren Lobbyisten im Bundestag vereinnahmen.

Wohl nach dem Motto,  wo nichts drin ist, kann auch nichts wirken.

Dachte sich Anfang des 19. Jahrhunderts der österreichische Kaiser Ferdinand ||. wohl auch und verbot sie.

Als er aber feststellte, dass bei einer Typhusseuche viel weniger Menschen durch homöopathische Behandlung starben als durch die Schulmedizin, erlaubte er sie 1832 wieder.

Es kann nichts wirken, wo nur Zucker  drin ist?

Wirklich nicht?

Die Physiker Anton Zeilinger, Alain Aspect und John Clauser stellten fest, dass sich Elementarteilchen unabhängig von der Zeit und Entfernung miteinander verschränken ließen, was nach  bisher bekannten  Wirkprinzipien gar nicht möglich sein sollte.

Einstein tat es noch als spukhafte Fernwirkung ab. Er hatte Unrecht.

Und das soll bewiesen sein?

Nicht nur das. Die Physiker erhielten dafür sogar 2022 den Physik – Nobelpreis!!

Kein direkter Beweis für die Wirkung der Homöopathie, aber es macht die These obsolet, wonach nichts wirken könne, wo nichts drin sei.

Was man ja der Homöopathie immer vorwirft.

Warum ist die Homöopathie für mich so wichtig?

Neben anderer sehr positiver Erfahrungen in der Familie mit Homöopathie schaffte es der behandelnde Homöopath, meine Mutter 93 Jahre alt werden zu lassen, nachdem das lokale Krankenhaus sie schon mit 87 Jahren sterben lassen wollte.

Warum wohl?

Weil die Schulmedizin medikamentös mit ihrem Latein am Ende war.

Als ihre Nieren zu versagen drohten. Die belastende Dialyse wollte man ihr nicht mehr zumuten.

Später betonte der Hausarzt, kein Homöopath, ohne den sehr fähigen  Homöopathen hätte sie niemals so lange überlebt.

Die beabsichtigte Streichung soll wohl der Anfang  vom  Ende der Verfügbarkeit homöopathischer Mittel in Deutschland bedeuten.

Das wäre ein Schlag gegen 30 Millionen Patienten, die sich homöopathisch behandeln lassen.

Die meisten kommen ja nicht sofort darauf, sich homöopathisch behandeln zu lassen, sondern erst, nachdem die Schulmedizin versagte.

Da bei mir die Gesundheit über allem steht, ist es mir fast unmöglich zu entscheiden, welche demokratische Partei ich überhaupt noch waehlen kann.

CDU, SPD, GRÜNE und Linke haben sich ja schon unisono gegen die Homöopathie positioniert.

Heinz Jürgen S./Niedersachsen

Dipl.- Sozialarbeiter und

Pensionierter Kreissozialamtmann


Die Homöopathie und die Anthroposophische Medizin müssen als Therapieoption für alle Bevölkerungsschichten erhalten bleiben!

Schon als junge Mutter habe ich viele positive Erfahrungen mit den Therapiemethoden machen können, da ich mit den Kindern in einer anthroposophischen Kinderarztpraxis war.

So waren z.B. bei bereits Tage andauernden Schmerzen bei Gürtelrose die Schmerzen durch das richtige Mittel innerhalb einer halben Stunde weg.

Auch meine Familie konnte ich bei vielen Alltagsbeschwerden unterstützen. Die homöopathischen Mittel haben geholfen, wenn teilweise bereits mehrere Monate erfolglos konventionell versucht wurde die Beschwerden zu lindern. Seitdem ich bei Zahnbehandlungen homöopathische Mittel einsetze, habe ich danach keine Schwellungen und Schmerzen mehr.

In meinem Beruf als Pharmazeutisch-Technische Assistentin in der Apotheke erlebe ich immer wieder, dass Medikamente nicht vertragen werden, oder auf Grund von Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen nicht eingesetzt werden können. Hier bestehen mit den Homöopathischen Arzneimitteln Therapieoptionen, die für die Menschen und auch für die Umwelt verträglich sind.

Wenn die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wegfällt, hängt es vom Geldbeutel ab, ob sich jemand die Medikamente leisten kann.

Die Erfahrungen von Millionen von Patientinnen, von Therapeuten, Ärztinnen und Heilpraktikern sollten auch bei der Bewertung durch das Bundesgesundheitsministerium mit berücksichtigt werden.

Annette H. / NRW


Hallo Herr Becker,

ja sehr gerne schreibe ich Ihnen meine Gedanken zu diesem Thema, denn auch ich bin erstaunt, dass sich so wenige äußern und die Verbände derart schweigen.

Es macht mich ein Stück weit traurig, aber auch enttäuscht. Unter diesem Eindruck erscheint mir alles was ich bisher durch Homöopathen und Veranstalter von entsprechenden Kongressen etc. erfahren und gelesen habe nur noch als leere Werbung zur Rekrutierung von Käufern.

Ja natürlich, jeder darf und muss verdienen, aber dann, wenn es darauf ankommt für seine Intention und Berufung wenig bis keinen Einsatz zeigen und für den Erhalt nicht laut werden, das ist für mein Empfinden sehr schwach.

Es spielt den Gegnern und Kritikern in die Hände. Sehr schade.

So könnte eine ganze Branche verschwinden und mit ihr auch die Hoffnung auf die Wahlfreiheit für eine medizinische Behandlung also für gesunde Medizin und Gesellschaft.

Für mich persönlich hätte die Streichung aus der GKV was die Erstattung anbelangt, keine Bedeutung. Ich bekam und bekomme nichts erstattet. Ich bin schon seit Jahrzehnten privat versichert. Ich hatte während meiner beruflichen Zeit einen extra Tarif für Homöopathische Leistungen, den aber so gut wie nie genutzt, da die Erstattung trotzdem gar nicht oder nur gering erfolgte. Der war sehr teuer und die Leistungen musste ich dennoch selbst zahlen. Ich habe den dann gekündigt.

Seit mehr als 10 Jahren habe ich keinerlei Einreichungen bei der KV für irgendwelche medizinischen Leistungen oder Mittel gehabt. Was allerdings auf die Höhe meines Beitrags keine positive Auswirkung hat. Im Gegenteil, der Beitrag steigt von Jahr zu Jahr und für mich wird es immer schwieriger diesen Betrag zu zahlen. Ich muss ständig mit spitzem Bleistift rechnen. Dennoch auf HP möchte ich nicht verzichten.

Aber wenn die Mittel ausgedünnt werden oder komplett vom Markt verschwinden, dann bin ich persönlich und die Familie sehr stark betroffen. Denn ich behandle mich ausschließlich durch HP oder Naturheilmittel und das seit 50 Jahren erfolgreich. Meine Schwestern, Schwiegermutter konnten dank homöopathischer Begleitung ihre Krebserkrankungen und die chemischen Behandlungen gut überstehen und dadurch noch einige Jahre gute Lebensqualität erreichen.

Im engeren Freundeskreis höre ich, dass die Streichung aus der GKV sehr wohl eine große Bedeutung hätte. Ich empfinde es auch als diskriminierend den nicht so gutverdienenden Patienten gegenüber, dass sie dann keine Wahl mehr haben wie sie behandelt werden wollen.

Ich persönlich habe Angst davor, dass, wenn das alles durchgesetzt wird, die Homöopathie dann nicht mehr als anerkannte Heilmethode gilt und aus der Versorgung fällt, nicht mehr genannt werden kann und man auch nicht mehr an die nötigen Mittel kommt. Diese müssten dann evtl. über Drittländer bezogen werden, die Qualität schlecht wird, oder man die Mittel gar nicht mehr erwerben darf. Das wäre für mich „the worst case“.

Es würde Tür und Tor für Abzocker, Scharlatane und Kurpfuscher weit öffnen, so meine Vorstellung und Sorge, es wäre der Supergau für viele schwer- oder chronisch erkrankte Personen. Das ergibt dann noch höhere Sterblichkeitsfälle pro Jahr.

Last but not least:

Nicht ganz von der Hand zu weisen ist, dass dem Staat auch Einnahmen wegfallen können, z.B. bei Einkommensteuer, Lohnsteuer und neue Kosten werden entstehen durch Arbeitslosigkeit oder andere soziale Leistungen. Im Falle von Herstellern wäre auch noch die Gewerbesteuer für die Kommune ein Thema, eventuell auch gemeinnützige Spenden durch diese Unternehmen. Ausbildungsplätze gingen verloren usw.

Das wiederum hätte alles auch großen Einfluss auf den Lebenswert und Standard in diesem Land.

Ich teile Ihre Newsletter wo ich nur kann und überlege ständig, was ich noch tun kann um aufzurütteln. Apotheken müssten doch auch laut werden, die trifft es dann doch auch sehr hart. Der Onlinehandel bedroht sie und dann noch der Wegfall der homöopathischen Mittel die in vielen Apotheken einen bedeutenden Anteil der Einnahmen ausmachen. Das müsste es doch Wert sein zu protestieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Luise H. / Baden-Württemberg

Homöopathie-Gemeinschaft wurde um Petition geprellt: Homöopathie-Verbände weils hilft und DZVhÄ starten keine Bundestagspetition – stoppen aber die Petition des Watchblog

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Kurzfassung für Schnellleser

Am 30.03. empfiehlt die Finanzkommission, die Homöopathie aus der GKV zu streichen. Die Politik will dies bis zur Entscheidung im Bundestag am 10.07.2026 umsetzen. Der Homoeopathiewatchblog startet deshalb am 31.03. eine Bundestags-Petition 197577 für die Homöopathie-Gemeinschaft, um kurzfristig politischen Druck aufzubauen (Link).

Kurz darauf fordern die Verbände weils hilft und DZVhÄ den Watchblog schriftlich auf, die Petition zurückzuziehen, da eine gemeinsame Verbandsinitiative mehr Erfolg verspreche. Der Watchblog folgt diesem Argument und zieht die Petition im Sinne der Gemeinschaft zurück.

Nur einen Tag später wird klar: Die Verbände weil hilft und DZVHAE planen selbst keine Petition, wie sie dem Watchblog schriftlich mitteilen.

Ergebnis: Die Bundestagspetition des Homoeopathiewatchblog wird gestoppt, eine neue kommt nicht. Damit verliert die Homöopathie-Gemeinschaft ihr einziges kurzfristig wirksames politisches Druckmittel – wenige Wochen vor der politischen Entscheidung.

Wie es dazu kam

Am 30. März empfiehlt die Finanzkommission, die Homöopathie aus der GKV zu streichen. Wenige Tage später wird klar: Die Politik will das noch vor der Sommerpause umsetzen. Der Bundestag soll am 10.07.2026 über die Zukunft der Homöopathie entscheiden.

In dieser Situation gibt es genau ein Instrument, das kurzfristig politischen Druck erzeugen kann: eine Bundestags-Petition, getragen von möglichst vielen Menschen aus der Homöopathie-Gemeinschaft.

Der Homoeopathiewatchblog hat deshalb am 31. März eine solche Petition beim Bundestag mit der Nummer 197577 für die Homöopathie-Gemeinschaft im Rahmen der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie initiiert (Link).

Rückzug des Watchblog im Sinne der Gemeinschaft

Kurz darauf kommt deutliche Kritik aus Reihen der Verbände weils hilft und DZVhÄ an der Petition des Watchblog. Eine eigene Petition des Watchblog sei problematisch, schreibt weils hilft-Geschäftsführer Stefan Schmidt-Troschke an den Watchblog, eine abgestimmte Initiative der Verbände habe mehr Aussicht auf Erfolg.

Zitat vom 31.03. von Schmidt-Troschke von weils hilft an den Watchblog:
„Ich bitte Sie, Ihre Petition nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen. Von Seiten der Verbände wird es eine fundierte und abgestimmte Initiative geben. Besonnenheit und strategisches Vorgehen sind in der aktuellen Situation entscheidend.“

Der Watchblog folgt diesem Argument der Verbände und vertraut auf die angekündigten Aktivitäten von weils hilft und DZVHAE – und zieht die Bundestags-Petition zurück. Am 10.04. werden die Verbände weils hilft und DZVHAE vom Watchblog über diesen Schritt informiert.

Ziel des Watchblog: eine gemeinsame Petition der Homöopathie-Verbände weils hilft und DZVhÄ, getragen von der gesamten Homöopathie-Gemeinschaft.

Ein Tag später: keine Petition der Verbände geplant

Nur einen Tag später zeigt sich jedoch ein anderes Bild. In einer Mail an den Watchblog schreibt Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführer weils hilft:

„Nach Lage der Dinge sind wir derzeit nicht überzeugt davon, dass eine Petition uns weiterbringt, unabhängig davon, wer sie einbringt. Ich bin mir nicht sicher, ob wir es schaffen zu mobilisieren. Wenn nicht, wäre das sehr unangenehm.“

Und weiter heißt es in einer späteren Mail vom 10.04. von Schmidt-Troschke an den Watchblog: „Vorher werden wir keine größere politische Aktion jenseits unserer bereits ergangenen Stellungnahme machen.“

Damit ist klar:
Die Homöopathie-Verbände weils hilft und DZVhÄ wollten keine eigene Bundestagspetition vorbereiten. Sie haben auch keine gemeinsame Petition der Homöopathie-Gemeinschaft geplant. Ihr Ziel war nur: Die Bundestagspetition des Watchblog und der Homöopathie-Gemeinschaft zu stoppen.

Was das für die Homöopathie-Gemeinschaft konkret bedeutet

Die Situation ist damit eindeutig:

Die Finanzkommission empfiehlt am 30.03. die Streichung der Homöopathie
Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz mit Entscheidung am 10.07. vor
Der Watchblog startet am 31.03. eine Bundestags-Petition
Die Verbände intervenieren und kündigen eine eigene Initiative an
Der Watchblog zieht die Petition im Sinne der Gemeinschaft zurück

Eine Petition des Watchblog wird von den Verbänden weils hilft und DZVAhE gestoppt. Eine gemeinsame Petition von weils hilft und DZVHAE kommt nicht.

Damit entfällt das einzige kurzfristig wirksame politische Druckmittel der Homöopathie-Gemeinschaft – in einem politischen Prozess, der in wenigen Wochen entschieden wird.

Wie reagiert die Homöopathie-Gemeinschaft, die um die Petition geprellt wurde?
Hier ein beispielhafter Kommentar im Watchblog als Reaktion (11.4.). Jürgen S. schreibt: „Die homöopathischen Verbände scheinen tatsächlich durch ihre Haltung, keine Petition einzureichen, mit der Homöopathie Harakiri zu betreiben. Anstattdessen belügen sie auch noch den Watchblog und zwingen ihn zum Rückzug der Petition.
Man könnte meinen, die Verbände betreiben die Politik der Pharmakonzerne, die an der wirksamen und zu preisgünstigen Homöopathie nicht interessiert sind.
Ich frage mich, auf Grund welcher Experise die Vorsitzenden der homöopathischen Verbände gewählt wurden.“

Eine strategische Sackgasse der Homöopathie-Verbände

Der Watchblog ist der Argumentation der Verbände gefolgt – im Vertrauen auf die am 31.03. schriftlich gegebene Zusage von Schmidt-Troschke von weils hilft: „Ich bitte Sie, Ihre Petition nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen. Von Seiten der Verbände wird es eine fundierte und abgestimmte Initiative geben.“

Rückblickend zeigt sich: Dieses Vertrauen des Watchblog in weils hilft und DZVHAe war unbegründet.

Die Homöopathie-Gemeinschaft steht damit aktuell ohne Bundestagspetition und damit ohne das einzige Instrument da, das in dieser Phase noch unmittelbaren politischen Druck erzeugen könnte.

 

homöopathie

 

 

 

 

 

 

 

Mein persönliches Fazit

Ich ärgere mich sehr über mich, dass ich im Sinne der Homöopathie-Gemeinschaft den Vorständen von weils hilft und DZVHAE Schmidt-Troschke, Kölsch und Riker vertraut habe und die Petition der Homöopathie-Gemeinschaft für die Petition von weils hilft und DZVHAE zurückgezogen habe. Der Offene Brief an die Gesundheitsministerin, die der Watchblog initiiert hat, hat zwar nicht die Bedeutung einer Petition, ist aber momentan die einzige Aktivität der Homöopathie-Gemeinschaft im Sinne von #rettedeinehomöopathie. Hier können Sie den Brief unterschreiben: Danke.

 

DZVHAE und weils hilft können heute ihre Bundestags-Petition starten – Watchblog zieht seine Petition zurück

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Kurzfassung für Schnellleser

Der Watchblog hat seine Bundestags-Petition zurückgezogen – im Interesse einer gemeinsamen, erfolgreichen Mobilisierung der Homöopathie-Gemeinschaft.

Zuvor hatten Verbände DZVHAE und weils hilft genau das vom Watchblog eingefordert und eine eigene, abgestimmte Initiative angekündigt.

Damit liegt die Verantwortung für die Homöopathie-Petition jetzt vollständig bei den Vorständen von DZVHAE und weils hilft. Sie haben die Möglichkeit – und den Anspruch formuliert –, heute eine Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie zu starten und die notwendige Mobilisierung zu leisten.

Wie es dazu kam

Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30. März empfohlen, die Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Die Bundesregierung bereitet laut Gesundheitsministerin ein Gesetz vor, das diese Empfehlung noch vor der Sommerpause umsetzen soll. Spätestens am 10. Juli 2026 wird der Bundestag also über die Homöopathie entscheiden.

In dieser Situation bleibt für die Homöopathie-Gemeinschaft nur ein sehr begrenztes Zeitfenster, um politisch sichtbar zu werden. Eine Bundestags-Petition ist dabei eines der wenigen Instrumente, das den parlamentarischen Prozess noch maßgeblich beeinflussen kann.

Der Homoeopathiewatchblog hatte unmittelbar nach Veröffentlichung des Gutachtens bereits am 31.3. eine Bundestags-Petition eingereicht, um genau diesen politischen Druck aufzubauen (Link). Ich hatte darüber die Homöopathie-Verbände weils hilft und DZVHAE informiert und sie gebeten, die Petition mit zu verbreiten.

Warum der Watchblog seine Petition zurückgezogen hat

Kurz darauf kam deutliche Kritik am Vorgehen des Watchblog von Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführer weils hilft und anthroposophischer Kinderarzt, und Ulf Riker und Mona Kölsch, DZVHAE, Vorstände des Vereins und Ärzte für Homöopathie. In einer Mail, die im Wortlaut unten dokumentiert ist (Anlage 1), wurde der Schritt des Watchblog als problematisch bewertet.

Im Schreiben der Homöopathie-Verbände weils hilft und DZVAE vom 31.3. an den Homoeopathiewatchblog, unterzeichnet von Stefan Schmidt-Troschke, heißt es unter anderem: „Eine zusätzliche, unabgestimmte Initiative birgt die Gefahr der Zersplitterung. Sollte ein notwendiges Quorum nicht erreicht werden, würde dies das Anliegen deutlich schwächen.“ Und weiter schreibt Stefan Schmidt-Troschke von weils hilft: „Ich bitte Sie, Ihre Petition nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen. Von Seiten der Verbände wird es eine fundierte und abgestimmte Initiative geben.“

Der zentrale Gedanke dahinter: Eine erfolgreiche Petition könne nur gemeinschaftlich von weils hilft und DZVAE getragen werden und nicht durch eine Einzelinitiative entstehen.

Der Watchblog hat dieses Argument geprüft und aufgenommen. In einer Situation, in der für die Homöopathie-Gemeinschaft nur drei Monate Zeit bleiben, könnte eine parallele oder konkurrierende Petition das Ziel – Rettung der Homöopathie – schwächen.

Aus diesem Grund habe ich die Petition des Homoeopathiewatchblog für die Homöopathiegemeinschaft im eigenen Namen beim Bundestag zurückgezogen und den Petitionsauschuss des Bundestages über den Schritt informiert.

 

Jetzt liegt die Verantwortung bei den Verbänden DZVHAE und weils hilft für die Bundestagspetition und Rettung der Homöopathie

Mit diesem Schritt ist die Ausgangslage eindeutig:

Die Verbände weils hilft und DZVAE haben im Schreiben an den Watchblog  (Anlage 1) deutlich gemacht, dass sie eine abgestimmte, gemeinschaftlich getragene Initiative von weils hilft und DZVHAE wie die Bundestagspetition für zielführender halten. Gleichzeitig haben sie signalisiert, dass sie solch eine Bundestagspetition vorbereiten.

Damit liegt die Verantwortung für eine Bundestags-Petition jetzt bei denjenigen Akteuren, die diese Vorgehensweise selbst eingefordert haben, beim DZVHAE und bei weils hilft.

Weils hilft und DZVHE können heute ihre angekündigte Bundestagspetition für die Homöopathie-Gemeinschaft starten, nachdem der Watchblog seine Petition auf Wunsch von weils hilft und DZVHAE zurückgezogen hat. Ich habe den Geschäftsführer von weils hilft, Stefan Schmidt-Troschke, und die Vorstände DZVHAE, Mona Kölsch und Ulf Riker, am 10.4. schriftlich darüber informiert, dass sie heute ihre Bundestagspetition starten können.

Zwei mögliche Verläufe

Die Situation ist damit klar strukturiert.

Erstens: Die Verbände Weils hilft und DZVHE starten kurzfristig eine eigene Bundestags-Petition, mobilisieren die Homöopathie-Gemeinschaft und erreichen das notwendige Quorum von 30.000 Stimmen. In diesem Fall entsteht politischer Druck, und die Petition kann ein wirksames Signal im parlamentarischen Verfahren setzen.

Zweitens: Eine solche Bundestagspetition von Weils hilft und DZVHE erreicht nicht die notwendige Unterstützung der Homöopathie-Gemeinschaft und der Bundestag beschließt das GKV-Aus der Homöopathie. Dann tragen Weils hilft und DZVHE dafür die Verantwortung für das Scheitern der Petition, die sie vom Watchblog übernehmen wollten. Und sie tragen die Verantwortung für das Aus der Homöopathie, da die Petition realistischerweise die stärkste Möglichkeit ist, in den parlamentarischen Prozess noch eingreifen zu können.

Eine Entscheidung mit Konsequenzen

Der Watchblog hat sich bewusst dafür entschieden, in dieser Situation nicht auf einer eigenen Initiative zu bestehen, sondern dem Argument der Verbände Weils hilft und DZVHE im Sinne einer gemeinschaftlichen Inititive der Homöopathie-Gemeinschaft zu folgen.

Ziel ist es, die gemeinschaftlichen Chancen auf eine erfolgreiche Petition für die Homöopathie insgesamt zu erhöhen – unabhängig davon, wer sie initiiert. Die Ausgangslage ist damit transparent: Das Instrument Bundestags-Petition liegt auf dem Tisch, die Verantwortung dafür liegt beim DZVHAE und weils hilft, weil sie die Verantwortung eingefordert haben. Das Zeitfenster für Weils hilft und DZVHE ist eng.

Und die Möglichkeit für Weils hilft und DZVHE, eine Bundestags-Petition zu starten und zu mobilisieren, besteht – heute.

(Fotos: Schmid-Troschke (www.youtube.com/watch?v=Hr86FwMcVJo), Kölsch (https://www.dzvhae.de/presse/pressemappe/) Riker (https://www.presseportal.de/pm/120120/5184194)

 

Anlage 1: Mail von Stefan Schmidt-Troschke, weils hilft, an den Watchblog im Wortlaut sowie Mail von Watchblog an Schmidt-Troschke, Kölsch, Riker:

 

Von: Stefan Schmidt-Troschke | GESUNDHEIT AKTIV e.V. <schmidt-troschke@gesundheit-aktiv.de>

Betreff: AW: Bundestags-Petition zur Homöopathie eingereicht (Petition 197577)

Datum: 31. März 2026 um 22:25:37 MESZ

An: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>, „Christian J. Becker“ <christian.j.becker@gmx.net>

Kopie: Cilli Pogodda | GESUNDHEIT AKTIV e.V. <pogodda@gesundheit-aktiv.de>, Maja Thiesen | GESUNDHEIT AKTIV e.V. <thiesen@gesundheit-aktiv.de>

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit Blick auf den Zeitpunkt und die Art Ihres Vorgehens irritiert mich Ihr Schritt sehr. Bereits einen Tag nach Veröffentlichung des Gutachtens starten Sie eine eigenständige Aktion und verbinden dies zugleich mit dem öffentlichen (!) Vorwurf der Untätigkeit gegenüber den Verbänden. Das wird der tatsächlichen Lage und den laufenden Aktivitäten nicht gerecht und hat ein eher destruktives Potenzial für die Homöopathie in Deutschland.

Ebenso bleibt für mich unklar, auf welcher Grundlage Sie beanspruchen, „stellvertretend für die Homöopathie-Gemeinschaft“ zu handeln. Wer hat Ihnen dieses Mandat erteilt? Für welche Organisation oder welche Mitglieder sprechen Sie? Und in welcher Rolle treten Sie hier auf – auch vor dem Hintergrund Ihrer journalistischen Tätigkeit?

Auch in der Sache selbst sehe ich erhebliche Risiken. Es existiert bereits eine erfolgreiche und weiterhin relevante Petition. Eine zusätzliche, unabgestimmte Initiative birgt die Gefahr der Zersplitterung. Sollte ein notwendiges Quorum nicht erreicht werden, würde dies das Anliegen deutlich schwächen und uns die Legitimation nehmen, für die Menschen zu sprechen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu erwarten, dass Verbände eine solche Initiative unterstützen, abgesehen davon, dass der Inhalt nicht zielführend erscheint.

Wenn der Wunsch nach öffentlicher Aktion besteht, dann braucht es dafür ein abgestimmtes, gemeinschaftlich getragenes Vorgehen. Einzelaktionen ohne Koordination erzeugen vermeidbaren Druck und untergraben die bisher erreichten Erfolge. Die erste Petition war gerade deshalb wirksam, weil sie durch viele Menschen gemeinsam entwickelt und schließlich breit getragen wurde.

Ich kann daher weder Ihre Rolle noch Ihre Vorgehensweise in diesem Zusammenhang nachvollziehen.

Ich bitte Sie, Ihre Petition nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen. Von Seiten der Verbände wird es eine fundierte und abgestimmte Initiative geben. Besonnenheit und strategisches Vorgehen sind in der aktuellen Situation entscheidend.

Sollten Sie ernsthaft an einer Stärkung der Homöopathie interessiert sein, bin ich gern bereit, mit Ihnen in ein Gespräch zu gehen, um mögliche Formen der Zusammenarbeit und sinnvolle Beiträge Ihrerseits zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Schmidt-Troschke

Geschäftsführender Vorstand

GESUNDHEIT AKTIV e. V.
Bürger- und Patientenverband
Gneisenaustraße 42 | 10961 Berlin
Telefon +49 30 695 68 72-16
Telefax +49 30 695 68 72-29

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Geschäftsführender Vorstand: Dr. Stefan Schmidt-Troschke, MBA

GESUNDHEIT AKTIV e. V. | VR 31743 B Amtsgericht Charlottenburg


Von: christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>

Gesendet: Dienstag, 31. März 2026 10:43

An:schmidt-troschke@gesundheit-aktiv.de <mona.koelsch@dzvhae.de>, DZVhÄ – Ulf Riker <ulf.riker@dzvhae.de>

Betreff: Bundestags-Petition zur Homöopathie eingereicht (Petition 197577)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vorstände der Homöopathie-Verbände,

ich möchte Sie darüber informieren, dass ich heute eine Petition beim Deutschen Bundestag zur Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht habe.

Die Petition richtet sich gegen die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit vom 30.3., homöopathische Leistungen aus der GKV zu streichen – obwohl selbst kein Einsparpotenzial ausgewiesen wird.

Die Petition wurde unter der Nummer 197577 vom Bundestag registriert.
Ich habe sie stellvertretend für die Homöopathie-Gemeinschaft eingereicht.

Eine kurze Einordnung sowie den vollständigen Petitionstext finden Sie hier:
https://homoeopathiewatchblog.de/2026/03/31/bundestags-petition-zur-rettung-der-homoeopathie-eingereicht-petitions-nr-197577-petent-ist-die-homoeopathie-gemeinschaft/

Sobald die Petition durch den Bundestag freigeschaltet wird, beginnt die Mitzeichnungsphase. Ich informiere Sie dazu gern.

Für Rückfragen oder Austausch stehe ich zur Verfügung. Ich freue mich, wenn Sie die Petition nach Freischaltung unterstützen – im Sinne der Homöopathie- und Anthroposophie-Wertegemeinschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

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Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de | Seit 2018 |

1 Mio. Seitenaufrufe 2025 | Archiv der 1.000+ Artikel: https://wp.me/pagN8d-1lw |

Kontakt: Tel 040 228 60 148 | E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de

Mitglied im Verband der Pressejournalisten (DVPJ) | Journalist Licence Reg.-ID DV-29573

Initiator der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie

Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für Homöopathie und Heilpraktiker

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Politisches GKV-Aus der Homöopathie am 10. Juli 2026: Zeitplan des Bundestages plus BMG – inkl. Zeitplan der Einflussmöglichkeiten zur Rettung der Homöopathie

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Ausgangspunkt: Empfehlung der Finanzkommission

Am 30. März hat die Finanzkommission Gesundheit empfohlen, die Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Kurz darauf wurde deutlich, dass die Gesundheitsministerin diese Empfehlung in ein Gesetz überführen will – mit dem Ziel einer Umsetzung noch vor der Sommerpause.

Damit stellt sich eine konkrete Frage: Wie läuft dieser Prozess jetzt ab – und an welchen Stellen ist überhaupt noch Einfluss für die Homöopathie möglich? Spätestens am 10. Juli wird der Bundestag über das GKV-Aus entscheiden. Der Homöopathie-Gemeinschaft bleiben also noch drei Monate, das zu verhindern.

Der folgende Artikel des Homoeopathiewatchblog zeigt den realistischen Zeitplan und die politische Logik dahinter – aus meiner Sicht als Gesundheitsjournalist.

1. Ausgangslage

Die Finanzkommission hat 66 Maßnahmen vorgelegt. Auf den ersten Blick wirkt das wie ein großes Gesamtpaket. In der politischen Praxis wird genau das nicht passieren.

Die Vorschläge betreffen unterschiedliche Materien, folgen unterschiedlichen Gesetzestypen und haben unterschiedliche Relevanz für den Bundesrat. Genau das zwingt die Politik dazu, die Maßnahmen aufzuteilen.

Es wird keine einheitliche Umsetzung geben. Es wird eine Aufsplittung geben.

2. Grundlogik des BMG

Im Bundesministerium für Gesundheit läuft diese Aufsplittung nicht zufällig, sondern nach klaren Kriterien.

Erstens: Geschwindigkeit. Was kann schnell beschlossen werden.
Zweitens: politisches Risiko. Was ist konfliktarm.
Drittens: Verfahren. Was ist zustimmungspflichtig, was nicht.

Diese drei Kriterien entscheiden darüber, welche Maßnahmen wann kommen.

3. Was das konkret bedeutet

Es wird kein einziges Gesetzespaket geben. Stattdessen entstehen mehrere Pakete.

Paket 1: Ein erstes Paket wird kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthalten. Politisch durchsetzbar, rechtlich einfach, nicht zustimmungspflichtig. Genau in dieses Paket gehört die Homöopathie sehr wahrscheinlich hinein.

Paket 2: Ein zweites Paket wird strukturelle Reformen bündeln. Komplexere Themen, teilweise zustimmungspflichtig, mit längeren Verhandlungen.

Paket 3: Ein drittes Paket kann mittelfristige Maßnahmen enthalten, möglicherweise auf Basis eines zweiten Berichts der Kommission.

4. Warum Homöopathie ein ideales „Paket-1-Thema“ ist mit schneller Umsetzung der Politik

Die Homöopathie erfüllt alle Kriterien für das erste Paket.

Sie benötigt keine Zustimmung des Bundesrates, weil es um Satzungsleistungen im SGB V geht. Ihre finanzielle Bedeutung ist gering. Sie lässt sich politisch klar begründen über den Maßstab „evidenzbasiert“. Und sie stößt bislang auf wenig sichtbaren Widerstand der Homöopathie-Gemeinschaft.

Das ist genau die Kombination, die Politik zuerst umsetzt.

5. Verfahrensablauf (realistisch) inkl. Zeitfenster

Der Ablauf ist standardisiert.

Zuerst entsteht im Gesundheitsministerium der Referentenentwurf. Das ist der konkrete Gesetzestext. Dieser Schritt erfolgt intern, oft ohne öffentliche Aufmerksamkeit.
Der Zeitrahmen liegt realistisch im April oder Mai 2026.

Danach folgt die Ressortabstimmung mit anderen Ministerien. Bei großen Reformen entstehen hier Konflikte. Bei der Homöopathie ist das kaum zu erwarten. Dieser Schritt erfolgt typischerweise innerhalb weniger Wochen nach dem Referentenentwurf.

Anschließend beschließt das Kabinett den Entwurf. Damit wird das Gesetz offiziell in den Bundestag eingebracht. Realistisch: späte Mai-Phase oder Anfang Juni 2026.

Im Bundestag folgt das parlamentarische Verfahren mit erster bis dritter Lesung und Beratung im Gesundheitsausschuss. Ziel ist ein Beschluss noch vor der Sommerpause, also voraussichtlich Ende Juni oder Juli 2026. Die letzte Sitzungswoche im Bundestag vor der Sommerpause ist vom 6.-10. Juli 2026. Am 10. Juli könnte das Anti-Homöopathie-Gesetz beim letztmöglichen Termin vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. Im Anschluss werden Krankenkassen ihre Satzung ändern, sodass das neue Gesetz gegen Homöopathie ab 1.1.2027 wirksam wird.

Der Bundesrat kommt nur ins Spiel, wenn ein Gesetz zustimmungspflichtig ist. Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Die Homöopathie wird sehr wahrscheinlich nicht in diesen Teil fallen, das sie nicht zustimmungspflichtig ist im Bundesrat.

6. Kernfrage: Splittet das BMG das Gesetzespaket gezielt?

Die Antwort ist mit hoher Wahrscheinlichkeit: ja.

Das Ministerium trennt strategisch zwischen zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichtigen Teilen. Die zustimmungspflichtigen Teile sind komplex, verhandlungsintensiv und potenziell blockierbar. Die nicht zustimmungspflichtigen Teile sind schnell und direkt umsetzbar.

7. Politische Strategie dahinter

Dahinter steckt eine klare politische Strategie. Konfliktarme Maßnahmen wie die Homöopathie werden vorgezogen und isoliert umgesetzt.

Der Vorteil liegt auf der Hand: keine Blockade durch den Bundesrat, keine Verzögerung, schneller politischer Erfolg.

8. Risiko für Homöopathie (hoch)

Für die Homöopathie bedeutet das ein hohes Risiko. Sie kann sehr schnell umgesetzt werden, unabhängig von den großen Reformthemen. Ohne Verknüpfung mit anderen politischen Fragen. Ohne Verhandlungsspielraum. Ohne Kompensation. Die Entscheidung wird isoliert getroffen.

9. Zeitfenster für Einfluss für die Homöopathie

Wenn dieses Szenario zutrifft, ergibt sich ein sehr enges Zeitfenster.

Jetzt bis zum Referentenentwurf (April/Mai 2026).
Und danach bis zur Entscheidung im Bundestag vor der Sommerpause (Juni/Juli 2026).

Das sind wenige Wochen bis maximal drei Monate. Mehr Zeit gibt es für die Homöopathie-Gemeinschaft nicht.

10. Fazit

Es wird mehrere Gesetzespakete geben. Die Homöopathie wird sehr wahrscheinlich in ein schnelles, erstes, im Bundesrat nicht zustimmungspflichtiges Paket eingeordnet. Ziel ist die Umsetzung vor der Sommerpause. Der Bundesrat wird dabei daher keine Bremse sein.

11. Essenz

Die Struktur des Gesetzgebungsverfahrens begünstigt genau dieses Szenario: eine schnelle, isolierte Umsetzung der Streichung der Homöopathie aus der GKV – ohne großen politischen Widerstand und ohne institutionelle Verzögerung.

12. Welche politischen Gegenmaßnahmen aus der Homöopathie-Gemeinschaft gibt es bisher?

  1. Offener Brief an die Gesundheitsministerin als Protest gegen die Streichung: Eine Aktion des Homoeopathiewatchblog mit seinen Lesern. Hier können Sie unterschreiben.
  2. Aktion „Homöopathie-Freunde befragen Politiker auf Abgeordnetenwatch“: Eine Aktion des Homoeopathiewatchblog mit seinen Lesern – mit bereits vorliegenden Antworten von führenden Gesundheitspolitikern
  3. Bundestagspetition zur Rettung der Homöopathie (eingereicht): Eine Aktion des Homoeopathiewatchblog mit seinen Lesern

 

 


(Transparenzhinweis: Diese Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie des Homoeopathiewatchblog erhält keine sachliche oder materielle Unterstützung von Verbänden der Homöopathie. Allein die drei Heilpraktikerinnen von Dimensions of Homeopathy (Gabi Schörk, Andra Dattler, Erika Rau) haben öffentlich deutlich gemacht, dass sie den Watchblog mit seinen Aktivitäten für Homöopathie und Heilpraktiker empfehlen (Link). Die Mitmachkampagne baut auf dem Engagement und Kompetenz des Homoeopathiewatchblog, dem Engagement seiner Leser und ein wenig auf den Kaffeespenden der Watchblog-Leser und Club-Mitglieder auf, mit denen der Blog gegen Angriffe von Skeptikern und anderen Gegnern durch einen Anwalt und IT-Experten verteidigt werden kann.)


 

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Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker


„Nicht evidenzbasiert“: Führende CDU-Gesundheitspolitikerin begründet die Streichung der Homöopathie aus der GKV – auf Nachfrage einer Watchblog-Leserin

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
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Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Kurzfassung für Schnellleser

Die Streichung der Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist politisch weit vorangeschritten. Die Finanzkommission hat Ende März empfohlen, Homöopathie zu streichen – trotz eines ausgewiesenen Einsparvolumens von 0 Euro. Ein Gesetz dazu soll noch vor der Sommerpause kommen. Jetzt hat die gesundheitspolitische Sprecherin von CDU und CSU, Simone Borchardt, diese Linie erstmals klar begründet – ausgelöst durch eine Frage einer Watchblog-Leserin auf Abgeordnetenwatch.

Borchardts zentrale Aussage: Entscheidend sei nicht Geld, sondern das Prinzip. Die GKV solle nur Leistungen finanzieren, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist. „Evidenzbasiert“ wird damit zum neuen Maßstab für die Versorgung. Für Homöopathie sieht sie diesen Nachweis nicht.

Damit wird deutlich: Die Streichung ist keine Sparmaßnahme, sondern eine grundsätzliche Systementscheidung. Homöopathie ist der erste konkrete Anwendungsfall dieser neuen Logik.

Bemerkenswert: Die Antwort entstand durch Leser des Watchblog. Sie bringen politische Aussagen hervor – und übernehmen damit eine Rolle, die veraltete Strukturen der Homöopathie aktuell kaum sichtbar ausfüllen.

Die politische Linie ist gesetzt – warum Homöopathie aus der GKV gestrichen werden soll: Die Details

 

Die politische Debatte um die Homöopathie ist in den letzten Tagen deutlich konkreter geworden. Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30.3. empfohlen, homöopathische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Die zuständige Gesundheitsministerin bereitet dazu ein Gesetz vor, das noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, wie sie am 31.3. verkündete.

Was bisher fehlte, war eine klare, offen formulierte Begründung aus der Regierungsfraktion selbst über das Warum. Genau die liegt jetzt seit 7.4. vor: Link.

Ausgelöst wurde sie durch eine Frage auf Abgeordnetenwatch. Die Leserin Annegret H. des Homoeopathiewatchblog wollte wissen, wie die Empfehlung der Finanzkommission zu bewerten ist. Geantwortet hat Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Eine kurze Frage auf Abgeordnetenwatch – und eine Antwort, die weit über den Einzelfall hinausgeht. Simone Borchard hat ihre Position zur Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Positionspapier am 7.4. auf Abgeordetenwatch formuliert (Link), weil sie von einer Leserin des Homoeopathiewatchblog gefragt wurde.

Wer die Antwort der ranghöchsten Gesundheitspolitikerin der Union genau liest, erkennt: Hier wird nicht diskutiert. Hier wird begründet.

Homöopathie: Es geht nicht um Einsparungen

Ein Punkt hatte viele Beobachter irritiert: Die Finanzkommission selbst weist für die Streichung der Homöopathie keine messbare Einsparung aus. „Finanzwirkung: 0 €“. Borchardt greift genau diesen Punkt auf – und räumt ihn beiseite. Die Zahl sei missverständlich, schreibt sie. Entscheidend sei nicht, ob kurzfristig Geld gespart wird. Entscheidend sei, wofür die Beiträge der Versicherten grundsätzlich eingesetzt werden.

Damit verschiebt sich die Debatte. Es geht laut Borchardt nicht mehr um die Frage, ob sich die Homöopathie „rechnet“. Es geht um die Frage, ob sie überhaupt in die gesetzliche Krankenversicherung gehört.

Evidenzbasiert: Eine klare Abgrenzung

Die Antwort gibt darauf eine eindeutige Richtung vor. Die gesetzliche Krankenversicherung solle Leistungen finanzieren, die medizinisch notwendig und „nachweislich wirksam“ sind. Und dann folgt der zentrale Satz: Für die Homöopathie gebe es einen solchen evidenzbasierten Wirksamkeitsnachweis nach den Maßstäben der modernen Medizin nicht.

Das ist keine vorsichtige Formulierung. Das ist eine klare Einordnung. Homöopathie wird hier nicht als umstritten beschrieben, sondern als Leistung ohne nachgewiesenen Nutzen. Sie ist aus Sicht der Politikerin nicht evidenzbasiert. Und genau daraus wird die politische Konsequenz abgeleitet.

Ähnlich äußert sich Simone Borchardt auch zum Heilpraktikerberuf. Auch er müsse auf Basis einer Evidenzbasierung neu definiert werden. Diese Position vertrat sie in einem Positionspapier, das sie nach einem Treffen mit Heilpraktikerverbänden Anfang April veröffentlicht hat: Link.

Warum auch die Kassen betroffen sind

Bislang konnten Krankenkassen Homöopathie freiwillig erstatten. Viele haben das getan, nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen. Auch diesen Punkt greift Borchardt auf. Wettbewerb dürfe nicht dazu führen, dass Beitragsgelder für Leistungen eingesetzt werden, deren Nutzen wissenschaftlich nicht belegt ist.

Das ist entscheidend. Denn damit wird nicht nur über eine einzelne Leistung gesprochen. Es geht um die neuen Regeln der CDU, nach denen das System insgesamt funktioniert.

Eine „strukturelle Klarstellung“

Borchardt formuliert es selbst so: Es gehe weniger um kurzfristige Einsparungen, sondern um eine „strukturelle Klarstellung“. Das heißt: Die CDU will festlegen, nach welchen Kriterien Leistungen überhaupt Teil der gesetzlichen Krankenversicherung sein sollen.

Der Maßstab ist dabei klar benannt: nachweisbarer medizinischer Nutzen.

Mehr als nur Homöopathie

Am Ende ordnet Borchardt ihre Antwort in ein größeres Gesamtbild ein. Die Vorschläge der Finanzkommission seien Teil eines Pakets, das Effizienz, Qualität und Finanzierbarkeit der Versorgung zusammenführen soll. Maßstab: Evidenzbasiert.

Damit wird deutlich: Die Entscheidung zur Homöopathie steht nicht für sich allein. Sie ist Teil einer Entwicklung, in der das Gesundheitssystem stärker nach evidenzbasierten Kriterien gesteuert werden soll.

Fazit

Die Antwort von Simone Borchardt bringt eine neue Klarheit in die Debatte. Die Streichung der Homöopathie wird nicht mit Sparzwang begründet, sondern mit einem grundsätzlichen Prinzip: Die gesetzliche Krankenversicherung soll nur Leistungen finanzieren, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist.

Damit ist die politische Linie klar formuliert. Und sie reicht über die Homöopathie hinaus.

Wie diese Antwort überhaupt zustande kam: Leser des Watchblog gehen auf Politiker zu

Bemerkenswert ist nicht nur, was Simone Borchardt antwortet. Bemerkenswert ist auch, warum sie überhaupt antwortet. Auslöser war ein Aufruf im Homoeopathiewatchblog. Ich habe Lesern empfohlen (Link), sich direkt an Abgeordnete zu wenden und Fragen zur Finanzkommission zu stellen – öffentlich, über Abgeordnetenwatch. Genau das ist hier passiert. Die Watchblog-Leserin Annegret H. hat die Frage gestellt – und eine der zentralen Gesundheitspolitikerinnen der Union musste antworten.

Damit entsteht eine neue Form von politischer Kommunikation. Leser des Watchblogs zwingen Politiker dazu, sich zu positionieren. Sie holen Aussagen aus der Politik heraus, die sonst oft im Ungefähren bleiben würden.

Und noch etwas wird sichtbar: Auf diesem Weg kommt auch die Stimme der Homöopathie überhaupt erst im politischen Raum an. Denn genau diese direkte, öffentliche Ansprache findet derzeit kaum über die veralteten Strukturen der Homöopathie statt.

Watchblog-Leser übernehmen damit eine Rolle, die eigentlich andere Strukturen der Homöopathie ausfüllen müssten – die diese Rolle aktuell aber nicht sichtbar wahrnehmen oder nicht wirksam ausfüllen können. Die Antwort von Borchardt ist deshalb nicht nur politisch interessant. Sie ist auch ein Ergebnis dieser neuen Form von Öffentlichkeit und politischer Kommunikation durch Leser des Homoeopathiewatchblog.

Foto: Simone Borchardt, Website

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