Gesundheitspolitische Sprecherin der Union positioniert sich: Simone Borchardt setzt beim Heilpraktiker auf „evidenzbasiert“

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Nach einem Treffen mit Vorständen von Heilpraktikerverbänden hat Simone Borchardt, die gesundheitspolitische Sprecherin von CDU und CSU, ihre Position zum Heilpraktikerberuf veröffentlicht. Das Anfang April auf der Facebookseite der Politikerin veröffentlichte Positionspapier zum Heilpraktikerberuf (Link – mit Foto der anwesenden Heilpraktikerverbände) enthält bei genauerem Lesen einen Satz, der politisch ein Sprengsatz für den Heilpraktikerberuf werden könnte.

Borchardt schreibt auf ihrer Facebookseite zum Heilpraktikerberuf:
„Nur mit einer sachlichen, evidenzbasierten Betrachtung gelingt es, diesen Bereich zukunftsfähig zu gestalten und sinnvoll in unser Gesundheitssystem einzuordnen.“ Das ist keine neutrale Beschreibung. Das ist eine politische Richtungsentscheidung aus der Unionsfraktion.

Ein Begriff macht Politik

Der Zeitpunkt macht diese Formulierung von Borchardt Anfang April besonders brisant.

Parallel liegt seit dem 30. März der Bericht der Finanzkommission Gesundheit vor. Darin wird empfohlen, Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen – mit der Begründung fehlender Evidenz. Die zuständige Gesundheitsministerin arbeitet bereits an einem Gesetz, das diese Empfehlung noch vor der Sommerpause umsetzen soll.

Damit entsteht eine neue politische Logik: Was nicht als evidenzbasiert gilt, soll aus dem System entfernt werden.

In genau dieser Situation greift Borchardt – die ranghöchste Gesundheitspolitikerin der Unionsfraktion – den Begriff „evidenzbasiert“ auf – und überträgt ihn auf den Heilpraktikerberuf. Das wirkt wie der nächste Schritt derselben politischen Logik.

Das wirkt nicht wie ein isolierter Satz, sondern wie die Ausweitung eines bereits begonnenen politischen Maßstabs.

Was Borchardt konkret formuliert

Borchardts Position folgt einer klaren Linie. Sie fordert mit Blick auf den Heilpraktikerberuf „Transparenz, Qualitätssicherung und eine klare Einordnung im Zusammenspiel mit der Ärzteschaft“.

Sie verweist auf eine „Bestandsaufnahme des Bundesministeriums für Gesundheit“. Und sie verbindet dies unmittelbar mit neuen Anforderungen: Der Heilpraktikerberuf brauche „klare Standards und verlässliche Rahmenbedingungen“.

Der Rahmen wirkt sachlich. Der Inhalt ist es nicht.

Das ist politisch eindeutig: Anerkennung des Berufs unter Bedingungen, die jetzt von der Regierung neu definiert werden. Und diese Bedingungen laufen auf einen zentralen Maßstab hinaus: evidenzbasiert.

Die Verbindung zur Homöopathie

Die Parallele zur aktuellen Debatte liegt auf der Hand. Zuerst wird mit der Homöopathie ein Bereich adressiert, der aus Sicht der Politik nicht evidenzbasiert ist und deshalb aus der GKV entfernt werden soll.

Danach wird genau dieser Maßstab auf den Heilpraktikerberuf übertragen. Die entscheidende Frage ist damit nicht mehr, ob dieser Maßstab kommt.
Sondern, wie weit er angewendet wird.

Denn evidenzbasierte Medizin besteht nicht nur aus Studien. Sie umfasst drei Säulen:

  • wissenschaftliche Evidenz
  • Erfahrung von Therapeuten in Klinik und Praxis
  • Patientenpräferenzen

Wird „evidenzbasiert“ politisch auf Studien verkürzt, entsteht ein völlig anderer Maßstab – mit direkten Folgen für Homöopathie und den Heilpraktikerberuf insgesamt.

„Zukunftsfähig“ und „Einordnung“ – zwei Begriffe mit Konsequenzen

Neben „evidenzbasiert“ enthält Borchardts Statement zwei weitere Begriffe, die politisch weitreichend sind. Sie schreibt, der Heilpraktikerberuf müsse „zukunftsfähig gestaltet“ werden und „sinnvoll in unser Gesundheitssystem eingeordnet“ werden.

Beide Begriffe wirken moderat. In der politischen Praxis sind sie Steuerungsbegriffe. Tatsächlich beschreiben sie eine klare politische Richtung. „Zukunftsfähig“ bedeutet in diesem Kontext nicht einfach Weiterentwicklung. Es bedeutet Anpassung an Kriterien, die politisch festgelegt werden – mit der Möglichkeit, bestehende Strukturen grundlegend zu verändern. Noch deutlicher ist der Begriff „Einordnung“. Wer eingeordnet wird, wird nicht mehr als eigenständiger Bereich gedacht, sondern als Teil eines Systems mit vorgegebenen Regeln.

Die Frage verschiebt sich damit: Nicht mehr, ob Heilpraktiker Teil des Systems sind – sondern unter welchen Bedingungen und in welcher Form.

In Verbindung mit „evidenzbasiert“ entsteht daraus eine klare Linie:
Der Heilpraktikerberuf soll künftig entlang politisch definierter Kriterien bewertet, strukturiert und gegebenenfalls neu zugeschnitten werden.

Ein Satz mit Folgen

Was hier sichtbar wird, ist mehr als eine Positionierung auf Facebook.

Ein zentraler Begriff der aktuellen Gesundheitspolitik taucht gleichzeitig an zwei Stellen auf:

  • bei der geplanten Streichung der Homöopathie – initiiert von der Gesundheitsministerin
  • bei der Neubewertung des Heilpraktikerberufs – initiiert von der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU und CSU-Fraktion

Das ist kein Zufall. Das ist eine konsistente politische Linie und ein Muster.

Fazit

Borchardts Statement markiert eine Richtungsentscheidung. Das Kriterium „Evidenzbasiert“ (mit Blick nur auf die Studien) soll für viele Therapien gelten.

Die Homöopathie steht aktuell im Fokus der politischen Umsetzung – mit der Begründung fehlender Evidenz.

Der Heilpraktikerberuf rückt mit demselben Maßstab bereits nach. Entscheidend ist dabei der Inhalt der gesetzten Kriterien.

 

Foto: Simone Borchardt, Website

Eilmeldung: Regierungskommission empfiehlt Streichung der Homöopathie aus der GKV

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Kurzfassung für Schnellleser:

Die Finanzkommission Gesundheit hat heute im Auftrag der Bundesregierung 66 Empfehlungen zu Leistungen der Krankenkassen vorgelegt, die aus ihrer Sicht gestrichen werden können. Zusammengenommen sollen sie Einsparungen von rund 42 Milliarden Euro ermöglichen.

Auf dieser Streichliste findet sich an Punkt 20 auch die Homöopathie. Für sie weist die Kommission selbst ein Sparvolumen von 0 Euro aus. Trotzdem empfiehlt sie in dem heute in der Bundespressekonferenz vorgestellten Bericht die vollständige Streichung der Erstattung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen. Die Begründung ist eindeutig: Leistungen, die aus Sicht der Kommission keinen nachgewiesenen Nutzen haben, sollen grundsätzlich nicht mehr von der Solidargemeinschaft finanziert werden.

Die Empfehlung ist Teil eines umfassenden Spar- und Strukturpakets zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ab 2027 – und markiert zugleich einen klaren gesundheitspolitischen Richtungswechsel.

Meine sofortige Reaktion nach Veröffentlichung des Berichts: Ich habe die 483 Seiten des Kommissionspapier zusammen mit Redaktionskollegen schnell gesichtet, um den Lesern des Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog eine erste Einschätzung geben zu können.

Meine Einschätzung: „Homöopathie streichen spart 0 Euro – trotzdem will die Regierung sie abschaffen und macht sie damit zum politischen Bauernopfer auf Kosten von 30 Millionen Nutzern.“

Kommission mit direktem Regierungsauftrag

Die Finanzkommission Gesundheit ist kein beliebiges Expertengremium. Sie arbeitet im Auftrag der Bundesregierung mit dem Ziel, konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen.

Im Bericht heißt es:
„Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat den Arbeitsauftrag, Reformempfehlungen zu Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten, mit denen die GKV-Beitragssätze bereits ab dem Jahr 2027 stabilisiert […] werden können.“

Der finanzielle Druck ist erheblich. Schon für 2027 sieht die Kommission eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro.

Die Konsequenz: ein umfassendes Paket mit 66 Reformempfehlungen, das ausdrücklich „alle Bereiche des Gesundheitswesens“ umfasst.

Klare Empfehlung der Kommission: Homöopathie soll gestrichen werden

Eine dieser Empfehlungen betrifft direkt die Homöopathie. Wörtlich heißt es:
„Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen.“

Die Maßnahme ist Teil der ambulanten Versorgung und wird von der Kommission als unproblematisch für die Versorgungsqualität eingestuft.

Bemerkenswert ist: Die finanzielle Wirkung wird mit null Euro angegeben. Es geht also nicht um ein Sparvolumen, sondern um eine grundsätzliche politische Entscheidung. Zitat aus dem Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“.“

Begründung: Evidenz als neue Leitlinie

Die eigentliche Sprengkraft liegt in der Begründung. Die Finanzkommission formuliert einen klaren Grundsatz: „Die Kommission empfiehlt nachdrücklich, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent und über alle Leistungsbereiche der GKV hinweg zu stärken.“

Und weiter: „Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden.“ Dieser Satz wird noch einmal zugespitzt: „Dies soll auch für Satzungs- und Ermessensleistungen gelten.“

Die Kommission macht damit ausdrücklich klar, dass auch der bisherige Ausweichraum über freiwillige Kassenleistungen geschlossen werden soll.

Einordnung: Politischer Richtungswechsel der Regierung gegen Homöopathie

Die Empfehlung zur Homöopathie ist in ihrer finanziellen Wirkung marginal, politisch aber zentral.

Erstens markiert sie einen Systemwechsel. Bisher konnten Krankenkassen Homöopathie über Satzungsleistungen anbieten und dies mit Patientenwünschen, Versorgungsvielfalt oder Wettbewerb begründen. Diese Argumentationslinie wird durch den Bericht faktisch beendet.

Zweitens verschiebt sich die Entscheidungslogik. Maßstab soll künftig nicht mehr sein, ob eine Leistung nachgefragt wird oder im Wettbewerb sinnvoll erscheint, sondern ob sie einen nachgewiesenen Nutzen hat.

Drittens zeigt die Platzierung der Empfehlung, dass es sich um eine bewusst gesetzte politische Signalmaßnahme handelt. Die Kommission greift einen kleinen Leistungsbereich heraus, um einen grundsätzlichen Maßstab zu etablieren.

Bedeutung für die weitere politische Entwicklung

Der Bericht hat empfehlenden Charakter. Die Politik entscheidet, welche Maßnahmen der vorgeschlagenen 66 Maßnahmen umgesetzt werden. Gleichzeitig betont die Kommission selbst den großen Spielraum: „Die Politik hat damit einen großen Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden sollen.“

Gerade deshalb ist die Homöopathie-Empfehlung politisch relevant. Sie ist einfach umsetzbar, verursacht bisher kaum Widerstand von der Homöopathie-Gemeinschaft und passt in die übergeordnete Strategie der Ausgabenbegrenzung.

In der Logik dieses Berichts ist die Homöopathie damit kein Einzelfall, sondern der erste sichtbare Schritt einer breiteren Entwicklung: Leistungen ohne klaren Evidenznachweis geraten insgesamt unter Druck.

Erstes Fazit des Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog

Die Finanzkommission Gesundheit empfiehlt erstmals explizit die Streichung der Homöopathie aus der GKV. Entscheidend ist weniger die Maßnahme selbst als ihre Begründung.

Mit der Orientierung an evidenzbasierter Medizin, die hier ausschließlich auf Studien verengt wird, setzt die Kommission einen Maßstab, der weit über die Homöopathie hinausreicht und die Spielräume für komplementärmedizinische Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich enger zieht.

Diese Empfehlung wird nur dann politische Wirkung entfalten, wenn sie unwidersprochen bleibt.

Unterzeichnen Sie den offenen Brief, damit die Homöopathie nicht gestrichen wird

Deshalb haben ich einen offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken formuliert, den Sie unterzeichnen können. Er macht die zentralen Punkte sichtbar und fordert eine klare politische Stellungnahme.

Wenn Sie diese Einschätzung teilen, können Sie den offenen Brief hier unterzeichnen und damit ein sichtbares Zeichen setzen. Hier können Sie unterschreiben: Link.

Wer hat den Begriff „Binnenkonsens“ zur Homöopathie erfunden und geprägt? Ärztetag 1997, GKV-Fachautoren und Juristen 2002 – eine journalistische Recherche

Zusammenfassung:

Der Begriff Binnenkonsens entstand nicht in den 1970er-Jahren mit dem Arzneimittelgesetz. Er taucht erstmals 1997 – wie eine Recherche von Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog zeigen –  als Bezeichnung („Binnenanerkennung“) im Umfeld des Deutschen Ärztetags auf und wird ab 2002 in juristischen Fachkommentaren als feststehender Begriff „Binnenkonsens“ verwendet. Die Skeptiker nutzen ihn seit 2019. Und die ergänzende Recherche eines Heilpraktikers zeigt, welche schwerwiegenden Folgen der Wegfall des Binnenkonsens für Heilpraktiker hätte.

 

Warum dieser Artikel?

In letzter Zeit häufen sich die Versuche bei Homöopathie-Gegnern und angeblichen Homöopathie-Freunden, den Begriff Binnenkonsens auf Basis von Meinungen als „Erzählung ohne juristische Relevanz“ umdeuten zu wollen. Diese Umdeutungsversuche auf Meinungsbasis sind für die Homöopathie und Heilpraktiker gefährlich.

Ich habe mich daher als Gesundheitsjournalist auf die Spurensuche begeben, diese Meinungen überprüft und auf Basis von juristischen Fakten die Entstehung des Begriffs Binnenkonsens recherchiert. Das Ergebnis ist klar und deutlich belastbarer, als es die aktuelle Umdeutungs-Debatte vermuten lässt.

 

1. Der Ursprung: Das Gesetz aus den 1970er-Jahren

Am 6. Mai 1976 verabschiedete der Bundestag das Arzneimittelgesetz (AMG), das zum 1. Januar 1978 in Kraft trat. Darin wurde das Sonderrecht für die besonderen Therapierichtungen verankert.

Homöopathie, anthroposophische Medizin und Teile der Pflanzenheilkunde konnten Arzneimittel unter erleichterten Bedingungen in den Verkehr bringen. (§ 25 Abs. 6, § 105 AMG a. F.).

Einordnung: : Der Begriff „Binnenkonsens“ taucht im Gesetz selbst nicht auf. Der Gesetzgeber spricht von „Besonderheiten der Therapierichtung“, „Erfahrungsmedizin“ und „Wissenschaftspluralismus“.

2. Gesetzesänderung 1997: Vier Wörter mit großer Wirkung

a) Gesetzesänderung im SGB V

Mit dem Zweiten GKV-Neuordnungsgesetz vom 24. Juni 1997 wurde § 135 Abs. 1 SGB V ergänzt. Eingefügt wurden die Worte:

„… nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung …“

Die Konsequenz ist erheblich:
Der Gemeinsame Bundesausschuss muss Methoden nun auch nach Maßstäben innerhalb der jeweiligen Therapierichtung bewerten.

Einordnung: Der Begriff Binnenkonsens erscheint hier auch noch nicht. Die Struktur entsteht – der Begriff folgt später.

Quelle: Bundestagsdrucksache 13/8280 (PDF)

b) Deutscher Ärztetag 1997: Erste Begriffsbildung als „Binnenanerkennung“

Noch im selben Jahr reagiert die Ärzteschaft. Der Deutsche Ärztetag fordert die Streichung dieser neuen Formulierung.

In der Beschlussvorlage (DOK‑Nr. 128‑ÄT‑1997/Antr. 45) und im Verhandlungsbericht „Ärztetag 1997 – Berichte und Beschlüsse“ (Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 1997, S. 152 ff.) heißt es wörtlich:

„Bei einer Binnenanerkennung können die Vertreter der jeweiligen Therapierichtungen unter sich und für sich selbst bestimmen, was sinnvoll und nützlich ist.“

Das ist der erste nachweisbare öffentliche Gebrauch der Idee – noch nicht als „Binnenkonsens“, aber als „Binnenanerkennung“.

Einordnung:  Hier entsteht der Begriffskern, aus dem kurze Zeit später der Begriff Binnenkonsens hervorgeht.

Quelle: Sammlung der Anträge 1997 (PDF, BÄK-Archiv)

3. Der Weg zum Fachbegriff

a) Wissenschaftliche Diskussion ab 1997

  • In der Fachdebatte wird die neue Gesetzeslage unmittelbar aufgegriffen und analysiert.
  • In einem überregionalen, neutralen Fachartikel wird 1997 die gesetzliche Sonderregelung als Prinzip der „internen Anerkennung“ beschrieben.
  • Der Autor (Klaus Linde, bekannt durch Meta‑Analysen zur Homöopathie) schrieb 1997 im Deutsches Ärzteblatt („Homöopathie – ein Überblick“, 94(30): A‑1890‑A‑1895) explizit von von einer „internen Anerkennung“ bzw. „Anerkennung innerhalb der Therapierichtung“.
  • Quelle: PDF (via Ärtzeblatt‑Archiv):
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/1997/30/A‑1890
  • Der GKV-Fachautor D. Niebuhr formuliert 1999 noch klarer und analysierte in der Edition hbs Nr. 108 („Die Bestimmung des Leistungskataloges der GKV“, IMU-Verlag, S. 74–79) den Zusatz und schrieb:
    „Der Zusatz ‚in der jeweiligen Therapierichtung‘ führt faktisch zu einer Binnenanerkennung der Methoden, weil nur Experten der jeweiligen Richtung über den Nutzen befinden.“In der 2. Auflage (2001) taucht erstmals die Kurzform „Binnenkonsens“ in Fußnoten auf.
  • Quelle:  PDF via Böckler (IMU)

Einordnung: Hier wird sichtbar: Der Begriff entsteht nicht politisch, sondern aus der fachlichen Analyse der Gesetzesänderung.

b) Juristische Fixierung 2002

In dem juristischen Standardwerk – dem Beck’schen Arzneimittel-Kommentar (2002) – wird der Begriff erstmals eindeutig verwendet:

Der Beck’sche Arzneimittel-Kommentar (Verlag C. H. Beck, Auflage 2002, § 25 AMG, Randnummer 45) führt erstmals explizit aus:

„Die Zulassung erfolgt im Wege eines Binnenkonsenses der jeweiligen Therapierichtung (sog. Binnenanerkennung von 1997).“

Das ist die erste juristische Fachpublikation, die den Begriff Binnenkonsens als feststehenden Terminus verwendet. Damit ist belegt: Zwischen 1997 (erste Kritik als Binnenanerkennung) und 2002 (Fixierung als Binnenkonsens) etablierte sich der Ausdruck in der neutrale Fachsprache.

Einordnung: Das ist die erste klare juristische Fixierung des Begriffs „Binnenkonsens“ als Fachterminus. Damit wird aus einer politischen Kritik ein juristisch etablierter Begriff.

Seit wann nutzen die Homöopathie-Gegner den Begriff Binnenkonsens? Seit 2019

Der erste nachweisbare Gebrauch des Begriffs „Binnenkonsens“ durch die Homöopathie-Gegner (insb. GWUP / die Skeptiker) lässt sich auf einen konkreten Zeitpunkt eingrenzen:

Erster Nachweis: September 2019

  • Quelle: GWUP-Blog (FAS – Freies Meinungsspektrum, Artikel der GWUP)
  • Titel: „Die Homöopathie und den ‚Binnenkonsens‘: Es ging nie um Wirksamkeit, nur um Politik“
  • Veröffentlichung: 15. September 2019
  • Zitat (Auszug):
    „Im Bundestag in Bonn findet die entscheidende Abstimmung über den Status der Homöopathie am 6. Mai 1976 statt … Es wird eine bemerkenswerte Regel eingeführt, die 1976 unter dem hübsch harmlos klingenden Begriff „Binnenkonsens“ eingeführt wird.“
  • Quelle: GWUP-Blog, 15.09.2019
  • Einordnung: : Hier wird der Begriff rückwirkend auf 1976 projiziert und umgedeutet – er existierte zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht.

4. Entwicklung in der Übersicht

1976/1978
Gesetz schafft Sonderstellung – ohne Begriff

1997
Gesetzesänderung + erste Erwähnung auf Ärztetag als „Binnenanerkennung“

1997–2001
Wissenschaftliche Diskussion und Verdichtung

2002
Juristische Etablierung als Begriff „Binnenkonsens“ im juristischen Standardwerk

2019
Erstmals nutzen Homöopathie-Gegner den Begriff Binnenkonsens

Fazit

Der Begriff „Binnenkonsens“ ist jünger als die gesetzliche Struktur, die er beschreibt.

Er wurde nicht im Gesetz erfunden, sondern erstmals 1997 in der ärztlichen, politischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung geprägt und später 2002 in die juristische Fachsprache übernommen.

Wer heute über den Begriff streitet, streitet daher nicht über ein Wort – sondern über eine reale gesetzliche Konstruktion, die seit fast 50 Jahren besteht und erst später einen Namen bekommen hat.

Welche Auswirkungen hätte der Wegfall des Binnenkonsens für Heilpraktiker?
Ein Heilpraktiker hat recherchiert

Der Heilpraktiker Frank Bünder hat die Folgen in einem Kommentar für den Heilpraktiker-Newsblog zusammengefasst:

„Hier, nach nur kurzer (!) Recherche, die umfassenden Folgen für Heilpraktiker bei
Wegfall des Binnenkonsenzes:

Massiver Marktschwund bei Arzneimitteln: Ohne den Binnenkonsens müssten homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel die gleichen strengen klinischen Studien zur Wirksamkeit durchlaufen wie konventionelle Medikamente. Da dieser Nachweis für viele Präparate (z. B. Hochpotenzen) wissenschaftlich oft nicht erbracht werden kann, würden zahlreiche Mittel ihre Zulassung verlieren und vom Markt verschwinden.

Einschränkung der Therapiefreiheit: Da Heilpraktiker vor allem mit diesen „besonderen Therapierichtungen“ arbeiten, würde ihr Behandlungsrepertoire massiv beschnitten. Sie dürften viele der gewohnten Mittel weder verordnen noch in der Praxis anwenden.

Verschiebung hin zu Wellness-Leistungen: Wenn medizinische Wirkversprechen für die genutzten Präparate rechtlich nicht mehr haltbar sind, könnten Behandlungen zunehmend in den Bereich der reinen Prävention oder Wellness abrutschen, was die berufsrechtliche Stellung der Heilpraktiker schwächen würde.

Wegfall der Erstattungsfähigkeit: Bereits jetzt streichen viele gesetzliche Krankenkassen Homöopathie aus ihren Satzungsleistungen. Fällt der Binnenkonsens, würde auch die letzte fachliche Begründung für eine Erstattung durch private Zusatzversicherungen oder Beihilfen massiv unter Druck geraten.

Rechtliche Unsicherheit: Heilpraktiker müssten bei jeder Behandlung penibel darauf achten, keine Mittel zu verwenden, die ohne Binnenkonsens als „unwirksam“ oder „nicht zugelassen“ gelten könnten, um Haftungsrisiken oder Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zu vermeiden.

Quod erat demonstrandum!“

 

Trotz Rekordzahl an Beschwerden: ZDF-Fernsehrat weist über 1.000 Programmbeschwerden gegen die Anti-Heilpraktiker-Sendung von Jan Böhmermann als unbegründet zurück

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Kurzfassung für Schnellleser:

Der ZDF-Fernsehrat hat über 1.000 Programmbeschwerden zur Böhmermann-Sendung gegen Heilpraktiker vom 19. Dezember 2025 als unbegründet zurückgewiesen – allerdings nicht wie angekündigt im Plenum, sondern bereits im Beschwerdeausschuss am 5. März. Eine öffentliche Abstimmung im Fernsehrat fand nicht mehr statt. Die Begründung: Die Sendung sei von der Satirefreiheit gedeckt. Die Beschwerdewelle wurde als „Mehrfachbeschwerde“ zusammengefasst. Die 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers (ein Heilpraktiker) blieb intern.

Über 1.000 Beschwerden wurden hinter verschlossenen Türen entschieden – das Verfahren im Detail

„Der Programmausschuss Programmdirektion hat einstimmig entschieden, dass die Beschwerde keinen Anlass zur Beanstandung gibt.“  Mit diesen Worten verkündet die CSU-Politikerin, ehemalige Gesundheitsministerin Gerda Hasselfeldt als Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats in einem Schreiben am 18. März gegenüber dem Leitbeschwerdeführer – einem Heilpraktiker – das Urteil des Fernsehrats. Das Schreiben können Sie im Original unter diesem Artikel lesen. Und die Entscheidung des ZDF-Fernsehrats ist seit 19.3. auch online auf den ZDF-Seiten lesbar: Link.

Das senderinterne Gremium hat damit die Sendung Jan Böhmermanns in seiner verkündeten Entscheidung grundsätzlich als von der satirischen Gestaltungsfreiheit gedeckt bewertet. Der Beschwerdeausschuss wies die Programmbeschwerden als unbegründet zurück; eine Befassung des Plenums des Fernsehrats war danach nicht mehr vorgesehen.

Der ZDF-Fernsehrat hatte nicht im Plenum am 13.3., wie von Frau Hasselfeldt angekündigt, sondern bereits im Beschwerdeausschuss am 5.3. über die Programmbeschwerden zur Sendung ZDF Magazin Royale gegen Heilpraktiker und Homöopathie vom 19. Dezember 2025 abschließend beraten und entschieden.

Rekordzahl an Programmbeschwerden gegen Böhmermann

Geprägt war das Verfahren von einer Rekordzahl von über 1.000 einzelnen Beschwerden, die von Lesern des Homoeopathiewatchblog gegen die Sendung Jan Böhmermanns eingereicht wurden – und die das ZDF dann zu einer Mehrfachbeschwerde zusammengefasst hat. Beim Homoeopathiewatchblog hatten sich 1.150 Menschen gemeldet, die eine Programmbeschwerde eingereicht hatten. Diese Zahl passt zu den Angaben des Fernsehrats selbst. Im Beschwerdebericht zur Sitzung vom 13. März nennt das Gremium für den Berichtszeitraum 1.255 Eingaben mit Programmbezug. Die Fernsehratsvorsitzende Gerda Hasselfeldt bestätigte am 13.3. in der öffentlichen Sitzung, dass diese „hohe Zahl“ an Beschwerden für das Fernsehratsbüro aufwändig gewesen seien. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 gingen beim Fernsehrat 99 Programmbeschwerden für alle ZDF-Sendungen ein.

Der ZDF-Fernsehrat bezeichnet sich auf seiner Website selbst als „Anwalt des Publikums“. Die Entscheidung des ZDF-Fernsehrats macht jedoch deutlich, dass auch die pauschale Darstellungen des Heilpraktikerberufs und der Homöopathie als gefährlich – auf Basis von falschen Tatsachenbehauptungen durch Böhmermann – nach Auffassung des Fernsehrats von den Programmgrundsätzen des ZDF gedeckt sind.
Das Berufen auf die Satirefreiheit ist dabei ein häufig genutztes juristisches Argument des Senders – manche nennen es einen Trick, denn Satire fällt nach der Rechtsprechung im Rundfunkrecht weitgehend unter die geschützte Meinungs- und Kunstfreiheit – selbst dann, wenn Aussagen auf falschen Tatsachenbehauptungen oder auch auf Schmähkritik beruhen.

Entscheidung fällt jedoch im Ausschuss ohne öffentliche Plenumsbefassung

Der Fernsehrat äußerte keine Kritik an der Sendung von Jan Böhmermann. Dieser hatte den Heilpraktikerberuf sowie die Therapieform Homöopathie pauschal als gefährlich dargestellt. Somit folgt der Fernsehrat in seiner grundsätzlichen Bewertung der Einschätzung des ZDF-Intendanten Norbert Himmler, der die Sendung zuvor verteidigt hatte, da sie aus seiner Sicht von der Satirefreiheit gedeckt ist. Eine öffentliche Abstimmung im Plenum über die Beschwerde fand nicht statt, da das Verfahren bereits im Ausschuss beendet wurde.

Verteidigung des Senders öffentlich – Anklageschrift des Heilpraktikers bleibt intern

Die Sitzung des Fernsehrats am 13.3. war offensichtlich auch von der zeitgleichen Wiederwahl des ZDF-Intendanten Norbert Himmler geprägt, der in einem von ZDF veröffentlichten dreiseitigen Statement die Sendung Böhmermanns verteidigt hatte. Die 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers (eines Heilpraktikers / Text erstellt mit Hilfe des Homoeopathiewatchblog) der Programmbeschwerden gegen Böhmermann lag nur dem Gremium vor und war vom ZDF nicht veröffentlicht worden. Sie ist nur im Homoeopathiewatchblog öffentlich (Link).

Gegen die Entscheidung des ZDF-Fernsehrats besteht die Möglichkeit eines Einspruchs sowie der Gang vor die Gerichte.

Leser des Watchblog und Newsblog brachten Verfahren ins Rollen – Entscheidung fällt früher als angekündigt

Die Entscheidung fiel nach Beratung im Beschwerdeausschuss am 5.3.. Ursprünglich war von Gerda Hasselfeldt angekündigt worden, dass der Fernsehrat am 13.3. im Plenum über die Beschwerde beraten werde. Tatsächlich wurde das Verfahren jedoch bereits im Ausschuss abgeschlossen und das Plenum nicht mehr befasst. Grundlage waren die Stellungnahme des ZDF-Intendanten sowie eine 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers, die mit Unterstützung des Homoeopathiewatchblog erarbeitet worden war. Die Sendung war auf Initiative des Homoeopathiewatchblog (Link) unmittelbar nach der Ausstrahlung am 19. Dezember durch zahlreiche Programmbeschwerden von Heilpraktikern, Patienten und Lesern des Homoeopathiewatchblogs überhaupt erst in ein formelles Prüfverfahren gebracht worden.

47.000 Heilpraktiker und Millionen Patienten betroffen – auch als Beitragszahler

Betroffen von der Sendung sind laut Empirischem Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2025 insgesamt 47.000 Heilpraktiker sowie rund 29 Millionen Patienten, die jährlich einen Heilpraktiker aufsuchen. Auch diese finanzieren über den Rundfunkbeitrag das ZDF und seine Programme.

Allerdings zeigt sich ein auffälliges Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und tatsächlichem Publikum. Finanziert wird das ZDF von der gesamten Bevölkerung – auch von Heilpraktikern und ihren Patienten. Die Zuschauerstruktur des ZDF ist jedoch deutlich älter und basiert auf Rentnern als Hauptzielgruppe des Senders: Das Durchschnittsalter der ZDF-Zuschauer liegt laut Statista bei rund 65 Jahren.

Die Einnahmen und Ausgaben des Senders sind öffentlich nachvollziehbar. Jan Böhmermann erhielt im Jahr 2025 laut FAZ unter anderem für seine Sendung über Heilpraktiker rund 713.000 Euro Honorar vom ZDF. Das ZDF finanziert seinen jährlichen Gesamtetat von rund 2,7 Milliarden Euro überwiegend aus den Rundfunkbeiträgen der Bürger.

Die hohe Zahl der Beschwerden im aktuellen Fall machte die Böhmermann-Sendung gegen Heilpraktiker damit zu einem der umfangreichsten Beschwerdeverfahren der vergangenen Jahre im ZDF.

Eine persönliche Bitte – wie Sie diese Arbeit einfach unterstützen können, damit der Watchblog und Newsblog weiter für Sie aktiv sein können

Die Aktion Programmbeschwerde gegen die Böhmermann-Sendung habe ich als Journalist in meiner Freizeit ohne jede materielle oder organisatorische Unterstützung von Heilpraktiker- oder Homöopathieverbänden oder Herstellern organisiert – zusammen mit meinem Anwalt in vielen Nachtschichten und Wochendarbeit. Dies war notwendig, da es keine Aktivitäten der Heilpraktikerverbände gegen die Böhmermann-Sendung gab.

Der Aufwand war enorm. Allein um die 70-seitige Beschwerdeschrift gegen Jan Böhmermann zu erstellen, haben mein Anwalt und ich
rund 220 Arbeitsstunden in unserer Freizeit investiert – ein Gegenwert von etwa 25.000 Euro.

Ich hatte deshalb zu Kaffeespenden im Watchblog und Newsblog aufgerufen.
Bisher sind dafür 152,18 Euro eingegangen.

Wenn Sie diese Arbeit unterstützen möchten, freue ich mich über eine Kaffeespende von 5 Euro – gern auch mehrere.

Wenn heute 100 Leser ihrem Watchblog einen Kaffee spendieren, wären das bereits 500 Euro Unterstützung für diese Arbeit.

Diese Kaffeespenden sind wichtig, damit es den Homoeopathiewatchblog als unabhängige Informationsquelle und Aktionsplattform der Homöopathie-Gemeinschaft weiterhin geben kann.

So können Sie einfach einen Kaffee spendieren: Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Oder Sie nutzen den Direktlink: Paypal-Spendenseite: Paypal-Spendenseite: Link.
Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern: redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Vielen Dank für Ihren Rückhalt und Ihre Kaffeespende.

Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist und seit 2018 engagiert für Homöopathie und Heilpraktiker

Homoeopathiewatchblog.de
Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie


Anlage: Begründung des ZDF-Fernsehrats zum Böhmermann-Sendung, 18.3.2026

entscheidung-fernsehrat-18maerz (Schreiben als PDF, 100 kb)

Gesundheitsministerium bestätigt: Osteopathie-Berufsgesetz geht in die konkrete Vorbereitung/ BMG antwortet auf Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog

In den letzten Monaten hieß es aus vielen Heilpraktikerverbänden, vor allem des Verbundes Gesamtkonferenz rund um den BDH: „Es gibt doch noch gar keinen Gesetzentwurf, das steht nur im Koalitionsvertrag, die Regierung hat andere Baustellen, alles nur Spekulation vom Watchblog und Newsblog.“ Jetzt ist klar: Das stimmt so nicht mehr.

Auf eine Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 18. März erstmals offiziell bestätigt, dass die berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie konkret vorbereitet wird – mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die noch in diesem Monat starten soll.

Damit steht fest: Das Osteopathie-Gesetz ist nicht mehr nur eine Formulierung im Koalitionsvertrag. Es ist im politischen Maschinenraum angekommen.

Die Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit können Sie im Original unter diesem Artikel lesen.

Wie es zur Presseanfrage kam – und warum die Verbände danebenlagen

Am 9. Februar hatte der Homoeopathiewatchblog (und parallel der Heilpraktiker-Newsblog) als erstes und einziges journalistisches Angebot detailliert darüber berichtet, dass mehrere Indizien auf ein konkretes Osteopathie-Berufsgesetz hindeuten. Grundlage waren:

  • Aussagen der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU, Simone Borchardt, auf Abgeordnetenwatch,
  • Positionspapiere osteopathischer Verbände, die offen an einem Berufsrecht „Osteopath/in“ arbeiten,
  • und eine auffällige Verdichtung von Aktivitäten rund um das Thema.

Die Reaktion aus Teilen der Heilpraktikerorganisationen: öffentliche Warnungen vor „Alarmismus“, der Blogger Becker übertreibe, es gebe „keine Hinweise“ auf ein bevorstehendes Gesetzgebungsverfahren. Man solle erst einmal abwarten, „bis ein Referentenentwurf vorliegt“. Die „zugespitzten „Frühwarn“-Narrative“ des Wachblog (Zitat eines Gesamtkonferenze-Verbandes auf seiner Website) würden die Mitglieder beunruhigen.

Heute, mit der Antwort des BMG in der Hand, lässt sich nüchtern bilanzieren:

  • Die Recherchen des Watchblog waren stichhaltig.
  • Die beschwichtigenden Aussagen einiger Verbände werden von der Realität inzwischen überholt.

Konkret heißt das:

  • Das Thema Osteopathie-Berufsgesetz ist nicht nur „politisch auf dem Radar“, sondern mit einem klaren Auftrag versehen.
  • Das BMG hat bereits einen formalen Vorbereitungsschritt eingeleitet.
  • Es gibt einen klaren Prozessbeginn im Ministerium.
  • Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird eingerichtet, um Inhalte und Zeitplan zu definieren.

Das ist mehr als bloßes Interesse. Das ist der Start einer strukturierten Vorbereitungsphase.

Was das BMG genau schreibt

In der Antwort an den Homoeopathiewatchblog heißt es zunächst:

„Der Koalitionsvertrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht für die laufende Legislaturperiode eine bundesrechtliche Regelung des Berufs der Osteopathin und des Osteopathen vor.“

Damit bestätigt das Ministerium noch einmal den politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Interessant wird es im nächsten Absatz:

„In Vorbereitung der Umsetzung dieses Auftrags hat das Bundesministerium für Gesundheit die Länder zu Fachgesprächen zu einer möglichen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie eingeladen. Die Auftaktveranstaltung, mit dem Ziel eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, ist für diesen Monat vorgesehen. In der Arbeitsgruppe soll auch das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen festgelegt werden.“

Übersetzt aus der Verwaltungsprosa heißt das:
Die Bundesregierung fängt nicht erst „irgendwann“ an, über ein Gesetz nachzudenken. Sie hat bereits damit begonnen, auf Arbeitsebene eine feste Struktur aufzubauen, in der genau dieses Gesetz vorbereitet werden soll.

Vom Koalitionsvertrag in den Verwaltungsapparat

Um einordnen zu können, was diese Sätze bedeuten, lohnt ein Blick auf die typischen Stufen eines Bundesgesetzes:

Stufe 1: Politischer Auftrag
Der Koalitionsvertrag legt fest, dass die Osteopathie „berufsgesetzlich geregelt“ werden soll. Das ist die politische Willenserklärung.

Stufe 2: Vorbereitende Fachgespräche im Ministerium
Das zuständige Ministerium – hier das BMG – beginnt, intern und mit Akteuren aus dem Feld zu sprechen: Verbände, Fachgesellschaften, Ländervertreter. Genau das bestätigt das BMG jetzt ausdrücklich: Die Länder wurden „zu Fachgesprächen“ eingeladen.

Stufe 3: Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Das ist der Punkt, an dem aus verstreuten Gesprächen eine feste Struktur wird. Laut BMG ist für diesen Monat eine Auftaktveranstaltung geplant, „mit dem Ziel eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten“. Diese AG ist kein unverbindlicher Gesprächskreis, sondern ein offizielles Gremium, in dem Bund und Länder gemeinsam an der Vorbereitung eines Berufsgesetzes arbeiten.

Stufe 4: Festlegung von Inhalt und Zeitplan
Die Arbeitsgruppe soll, so das BMG, „das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen“ festlegen. Das heißt: Hier werden Eckpunkte für das Berufsbild, mögliche Ausbildungswege und der Fahrplan hin zum Gesetzentwurf verabredet.

Stufe 5: Referentenentwurf und darüber hinaus
Erst auf Basis dieser Vorarbeit entsteht im BMG der eigentliche Referentenentwurf, der später durch Ressortabstimmung, Kabinett und Bundestag geht.

Die Antwort der Bundesregierung legt damit klar offen: Wir befinden uns zwischen Stufe 2 und 4 – mitten im Prozess, der dem Referentenentwurf vorgeschaltet ist.

Was eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe politisch bedeutet

„Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ klingt trocken, ist aber politisch ein Schlüsselinstrument. Ein solches Gremium wird nicht für vage Ideen gegründet, sondern wenn ein Thema:

  • verwaltungsreif ist,
  • Länderrechte berührt (Ausbildung, Gesundheitsämter, Berufsaufsicht),
  • und in Richtung eines Bundesgesetzes strukturiert vorbereitet werden soll.

Dass das BMG dafür eine Auftaktveranstaltung „für diesen Monat“ ankündigt, zeigt:

  • Die Länder sitzen von Anfang an mit am Tisch.
  • In dieser Runde werden die zentralen Weichen gestellt:
    • Wie soll das Berufsbild „Osteopathin/Osteopath“ definiert werden?
    • Welche Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungswege gelten – akademisch, berufsbegleitend, gemischte Modelle?
    • Wie werden bisherige Strukturen – insbesondere Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker – berücksichtigt oder bewusst an den Rand gedrängt?
  • Die Arbeitsgruppe formuliert den Fahrplan, der später in einen Referentenentwurf mündet.

Für alle Betroffenen – und dazu gehören explizit auch osteopathisch tätige Heilpraktiker – ist das die Phase, in der die entscheidenden Linien gezogen werden. Und zwar bevor der erste Gesetzestext öffentlich wird.

Wie sich die BMG-Antwort in das Gesamtbild einfügt

Schon vor der Presseanfrage gab es mehrere starke Indizien:

  • Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU, hat auf Abgeordnetenwatch mehrfach erklärt, dass an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet werde und dass Gespräche mit Verbänden laufen. Ziel sei ein Berufsgesetz, „das den Beruf der Osteopathin bzw. des Osteopathen klar definiert und qualitativ hochwertige Ausbildung und Patientenversorgung sicherstellt“.
  • Osteopathische Verbände wie der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD), die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) und andere Organisationen haben öffentlich Stellungnahmen vorgelegt, in denen sie sehr konkret formulieren, wie ein Berufsgesetz aussehen soll – mit eigenständigem Beruf, Primärkontakt und „klaren Qualitätsstandards“.
  • Gleichzeitig tritt VOD öffentlich als Akteur auf, der „Qualität“ sichern, aber de facto auch den Zugang über ein eigenes Berufsrecht steuern will.

Die Antwort des BMG passt exakt in diese Linie:
Die politische Willensbildung (Koalitionsvertrag, Parlamentsaussagen, Verbandsforderungen) läuft seit Jahren. Jetzt wird diese Linie in eine formalisierte Bund-Länder-Struktur überführt, in der die Detailarbeit beginnt.

Bestätigung statt Entwarnung

In der Presseanfrage an das BMG habe ich unter anderem zwei zentrale Fragen gestellt:

  1. Finden im BMG derzeit konzeptionelle Vorarbeiten zu einer gesetzlichen Regelung der Osteopathie statt?
  2. Oder plant das BMG derzeit keine Arbeiten an einem möglichen Osteopathie-Berufsgesetz?

Die Antwort ist zwischen den Zeilen, aber eindeutig:

  • Ja, es gibt Vorarbeiten: Fachgespräche mit den Ländern sind angelaufen.
  • Ja, es gibt eine strukturierte Vorbereitung: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird eingerichtet.
  • Nein, man ist nicht mehr im Stadium „wir überlegen, ob wir etwas tun“, sondern im Stadium „wir organisieren, wie wir es tun“.

Dass das Ministerium zu diesem Zeitpunkt noch nicht von einem „Referentenentwurf“ spricht, ist normal. Ein Entwurf kommt in der Regel erst, wenn die politischen Eckpunkte mit den Ländern und relevanten Akteuren abgestimmt sind. Die jetzt angekündigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist ganz nüchtern der Vorraum zum Referentenentwurf.

Was das alles für Heilpraktiker und Patienten bedeutet

Für osteopathisch tätige Heilpraktiker und ihre Patienten enthält die BMG-Antwort zwei klare Botschaften:

  1. Das Osteopathie-Berufsgesetz ist kein theoretisches Zukunftsthema mehr. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags ist im Verwaltungsapparat verankert.
  2. Die entscheidenden Weichen werden nicht erst gestellt, wenn der Gesetzentwurf auf der BMG-Website steht, sondern jetzt – in den Fachgesprächen und Arbeitsgruppen, zu denen osteopathische Verbände ziemlich sicher eingeladen werden, Heilpraktikerverbände aber nach bisherigem Stand eher passiv bleiben.

Gerade deshalb ist es politisch gefährlich, wenn Heilpraktikerverbände in dieser Phase weiter abwiegeln oder „abwarten, bis ein Entwurf kommt“. Wenn die Verbände schweigen, definieren andere, wie der Beruf „Osteopath“ im Gesetz aussehen soll – und ob Heilpraktiker darin noch vorkommen oder nicht. Übergangsregelungen, Bestandsschutz, Anerkennung bestehender osteopathischer Weiterbildungen: All das wird jetzt vorgeprägt.

Fazit: Das Gesetz ist „im Werden“ – und das ist der Moment, aktiv zu werden

Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf die Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog liefert genau das, was bisher gefehlt hat: eine offizielle, schriftliche Bestätigung, dass das Osteopathie-Berufsgesetz in der Bundesregierung nicht nur politisch gewollt, sondern administrativ in Arbeit ist.

Die geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe „mit dem Ziel, eine berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie“ inhaltlich und zeitlich vorzubereiten, ist ein klarer Marker: Das Gesetz ist im Werden.

Wer davon betroffen ist – Osteopathen, Heilpraktiker, Patienten – sollte diese Phase ernst nehmen und sich jetzt in die Debatte einbringen. Wer darauf wartet, bis der fertige Referentenentwurf veröffentlicht wird, wacht in einer Realität auf, die andere längst definiert haben.


Anlage:

Antwort des BMG auf Presseanfrage des Wachblog/Newsblog sowie die Presseanfrage

 

Von: „Schraff, Kerstin -L 7 BMG“ <Kerstin.Schraff@bmg.bund.de>

Betreff: AW: Presseanfrage: Stand Vorarbeiten zu Osteopathie-Berufsgesetz im BMG

Datum: 18. März 2026 um 10:54:02 MEZ

An: „christian.j.becker@heilpraktiker-newsblog.de“ <christian.j.becker@heilpraktiker-newsblog.de>

 

Sehr geehrter Herr Becker,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann Ihnen dazu folgende Informationen mitteilen:

 

Der Koalitionsvertrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht für die laufende Legislaturperiode eine bundesrechtliche Regelung des Berufs der Osteopathin und des Osteopathen vor.

 

In Vorbereitung der Umsetzung dieses Auftrags hat das Bundesministerium für Gesundheit die Länder zu Fachgesprächen zu einer möglichen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie eingeladen. Die Auftaktveranstaltung, mit dem Ziel eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, ist für diesen Monat vorgesehen. In der Arbeitsgruppe soll auch das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen festgelegt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

Kerstin Schraff

____________________________________

Referat L7 – Presse, Internet, Soziale Netzwerke

Bundesministerium für Gesundheit

 

Mauerstr. 29, 10117 Berlin

 

Postanschrift: 11055 Berlin

Tel. +49 (0)30 18441-2280

kerstin.schraff@bmg.bund.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.x.com/BMG_Bund

www.facebook.com/BMG.Bund

www.instagram.com/bundesgesundheitsministerium

 

Hinweis zu externen Links.

Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.

 

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMG können Sie der Datenschutzerklärung aufwww.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz entnehmen.

 

Presseanfrage an BMG:

Von: Heilpraktiker-Newsblog <christian.j.becker@heilpraktiker-newsblog.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2026 09:27
An: Pressestelle BMG <Pressestelle@bmg.bund.de>
Cc: Schraff, Kerstin -L 7 BMG <Kerstin.Schraff@bmg.bund.de>; Poststelle BMG <Poststelle@bmg.bund.de>
Betreff: Presseanfrage: Stand Vorarbeiten zu Osteopathie-Berufsgesetz im BMG

 

An: Pressestelle BMG / pressestelle@bmg.bund.de

CC: Referat L7 – Presse, Internet, Soziale Netzwerke / kerstin.schraff@bmg.bund.de

CC: BMG-Referat 314 – Gesundheitsfachberufe / Berufsgesetze / poststelle@bmg.bund.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meiner journalistischen Berichterstattung im Homoeopathiewatchblog und im Heilpraktiker-Newsblog zur Komplementärmedizin (Reichweite rund 1 Million Seitenaufrufe im Jahr 2025) recherchiere ich derzeit zur politischen Diskussion über ein Osteopathie-Berufsgesetz, das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurde.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits mehrfach auf Presseanfragen meiner Redaktion geantwortet; entsprechende Stellungnahmen des BMG wurden im Watchblog dokumentiert, zuletzt am 2. März zur Rolle des BMG in der Homöopathiepolitik:
https://homoeopathiewatchblog.de/2026/03/02/gesundheitsministerium-zieht-sich-aus-politischer-lenkung-der-homoeopathie-zurueck-bestaetigt-bmg-auf-presseanfrage-des-homoeopathiewatchblog/

In der aktuellen politischen Debatte haben mehrere Hinweise den Eindruck entstehen lassen, dass eine gesetzliche Regelung der Osteopathie im Jahr 2026 vorbereitet wird.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, erklärte im Januar und Februar 2026 auf der Plattform Abgeordnetenwatch, dass an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet werde und hierzu Gespräche mit Verbänden stattfinden. Ziel sei laut ihrer Aussage eine Regelung, „die den Beruf der Osteopathin bzw. des Osteopathen klar definiert und qualitativ hochwertige Ausbildung und Patientenversorgung sicherstellt“.

Parallel dazu haben osteopathische Verbände wie der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) öffentlich erklärt, an Konzepten für ein mögliches Berufsrecht zu arbeiten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bundesministerium für Gesundheit um Einordnung zu folgenden Punkten:

  1. Trifft die Annahme zu, dass im Bundesministerium für Gesundheit derzeit (2026) konzeptionelle Vorarbeiten zu einer gesetzlichen Regelung der Osteopathie stattfinden?
  2. Falls diese Annahme nicht zutrifft: Plant das Bundesministerium derzeit (2026) keine Arbeiten an einem möglichen Osteopathie-Berufsgesetz?
  3. Haben bereits Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Verbänden oder Fachorganisationen über eine mögliche gesetzliche Regelung der Osteopathie stattgefunden?
  4. Sollte ein Referentenentwurf zu einem Osteopathie-Berufsgesetz vorbereitet werden: Ist vorgesehen, Heilpraktikerverbände im Rahmen des üblichen Stellungnahmeverfahrens zu beteiligen?
  5. Gibt es aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit einen politischen oder fachlichen Anlass (über den Koalitionsvertrag hinaus), der derzeit eine gesetzliche Regelung der Osteopathie prüfenswert erscheinen lässt?
  6. Gibt es aus Sicht des Ministeriums einen zeitlichen Horizont, in dem eine mögliche gesetzliche Regelung der Osteopathie in ein offizielles Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden könnte

Ich wäre Ihnen für eine kurze inhaltliche Einordnung zu diesen Fragen für unsere Berichterstattung bis zum 16. März dankbar. Sollte bis dahin keine Antwort vorliegen, werde ich die Anfrage im Rahmen der Berichterstattung entsprechend dokumentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de | Seit 2018 |
1 Mio. Seitenaufrufe 2025 | Archiv der 1.000+ Artikel: https://wp.me/pagN8d-1lw |

Kontakt: Tel 040 228 60 148 | E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de

Mitglied im Verband der Pressejournalisten (DVPJ) | Journalist Licence Reg.-ID DV-29573

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….

ORF-Doku „Gurus, Globuli, Wunderheiler“ stellt Homöopathie als gefährlichen Sektenglauben dar / Parallelen zu Böhmermanns Sendung gegen Heilpraktiker erkennbar

Heute um 20.15 Uhr zeigt der öffentlich-rechtliche TV-Sender ORF in Österreich eine 45‑minütige Dokumentation gegen Homöopathie. Und seit heute ist sie bereits vorab online abrufbar (Link zur ORF‑Mediathek) – die neue Dok 1-Sendung des ORF mit dem Titel „Gurus, Globuli, Wunderheiler – Das Geschäft mit der Hoffnung“. Moderiert von Nora Zoglauer, die selbst Homöopathie eingesetzt hatte, will die Doku „das Geschäft mit der Hoffnung“ beleuchten – und platziert die Homöopathie in einem Kontext, der viel über aktuelle mediale Deutungsmuster verrät.
Ich habe mir die Sendung als Journalist für Sie angesehen und eingeordnet.

Ein Framing mit politischer Wirkung

Die Struktur der Dokumentation folgt einem bekannten Muster. Im Mittelpunkt steht die Journalistin selbst, die Homöopathie gegen Migräne eingesetzt hat, flankiert von Patientinnen und Patienten, die sich vom Gesundheitssystem nicht mehr verstanden fühlen und deshalb alternative Wege suchen. Dann beginnt das große Vermischen: Fälle von Wunderheilern, die zehntausende Euro für angebliche Krebsbehandlungen verlangen, Berichte über Todesfälle durch dubiose „Alchemisten‑Tinkturen“ und emotionale Erfahrungsberichte enttäuschter Hoffnungsträger.

In dieses Umfeld wird Homöopathie eingefügt – ohne eigene inhaltliche Auseinandersetzung und ohne Unterscheidung zwischen strukturierter ärztlicher Anwendung und gefährlichen Einzelpraktiken. Damit verschiebt die Doku die zentrale Fragestellung: Nicht mehr „Wirkt Homöopathie?“, sondern „Warum glauben Menschen an so etwas – und ist das gefährlich?“.

Emotion ersetzt Analyse

Bemerkenswert ist, wie stark die Sendung auf Emotionalisierung statt Argumentation setzt. Anstelle von Studien oder Systemvergleichen dominieren Einzelschicksale und persönliche Geschichten – etwa die Moderatorin Zoglauer, die von eigenen Migräne‑Erfahrungen mit Globuli erzählt. Diese Mischung aus Nähe, Betroffenheit und warnendem Ton führt dazu, dass Homöopathie nicht widerlegt, sondern – subtil, aber wirkungsvoll – als Teil einer irrationalen Parallelwelt dargestellt wird.

Gleichsetzung statt Differenzierung

Die visuelle und inhaltliche Parallelsetzung mit Aura‑Analysen, energetischer Wirbelsäulenbegradigung oder „heilenden Blicken“ ist kein Zufall. Sie erzeugt den Eindruck: Für all diese Verfahren fehle wissenschaftliche Evidenz – also sei alles gleich. Unterschiede in Ausbildung, Anwendung, Sicherheit oder Einbettung ins Gesundheitssystem bleiben unerwähnt.
Kommunikativ ist das hochwirksam – und manipulativ: Wer im Umfeld von Scharlatanen gezeigt wird, verliert automatisch an Glaubwürdigkeit. Als Expertin kommt mehrfach eine Sektenbeauftragte des Landes Österreich zu Wort, die auch den Rahmen für Homöopathie als Teil eines gefährlichen Ganzen setzt.

Anschlussfähig für politische Schritte

Gerade dieses Framing hat politische Relevanz. Denn wer Homöopathie als Teil eines „Geschäfts mit der Hoffnung“ versteht, kann daraus leicht Forderungen ableiten: Einschränkung, Aberkennung, Kostendebatten. Die Sendung spricht diese Konsequenzen nicht aus, eröffnet aber den Resonanzraum dafür – und das im öffentlich‑rechtlichen Fernsehen zur besten Sendezeit.
Solche medialen Rahmungen sind kein Einzelfall: Ähnliche Muster waren zuletzt in Deutschland und der Schweiz zu beobachten, wo Diskussionen über Vergütung und Integrationsstatus alternativer Methoden zunehmen.

Eine strategisch wirksame Verschiebung

Die Dokumentation richtet sich formal gegen falsche Heilsversprechen, erreicht in der Wirkung aber etwas anderes: Sie verankert Homöopathie kommunikativ in einem Deutungsrahmen aus Esoterik, Geschäftemacherei und Risiko. Damit verändert sie den gesellschaftlichen Blick – weg von der medizinischen Frage hin zur moralischen. Die eigentliche Botschaft lautet unausgesprochen: Warum gibt es das überhaupt noch?
Genau diese Frage ist es, die künftig den politischen und medialen Umgang mit Homöopathie bestimmen dürfte.

Parallelen zur Böhmermann‑Sendung

Die dramaturgische Struktur erinnert auffällig an Jan Böhmermanns Beitrag über Heilpraktiker. Die ORF-Sendung und Böhmermanns Sendung wirken, als wären sie vom selben Skeptiker konzipiert.
Auch dort wurde nicht im Detail argumentiert, sondern ein Gesamtbild erzeugt. Extreme Einzelfälle, emotionale Zuspitzungen und exemplarische Geschichten dienten dazu, ein gesamtes Berufsfeld zu delegitimieren.
Die Parallelen sind deutlich: Einzelfall ersetzt Analyse, Emotion ersetzt Differenzierung, Kontext ersetzt Argument. Es geht nicht um Widerlegung im Detail, sondern um die Verschiebung der öffentlichen Wahrnehmung.

Skeptikerstrategie: Kontext statt Debatte

Diese Art der Darstellung folgt einer Strategie, die seit Jahren in der Skeptiker‑Szene zu beobachten ist. Im Mittelpunkt steht nicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern die kommunikative Rahmung. Entscheidend ist, in welchem Umfeld ein Thema gezeigt wird.
Medienbeiträge (von den Skeptiker koordiniert, wie sie bestätigt haben), Vorträge von Skeptikern wie Norbert Aust und Edzard Ernst heute und im Mai sowie öffentliche Diskussionen auch auf Social Media greifen dabei ineinander. Ein Thema wird nicht isoliert diskutiert, sondern systematisch in einen Deutungsrahmen eingebettet. Die ORF‑Dokumentation passt genau in dieses Schema: Sie setzt ein starkes emotionales Bild gegen Homöopathie, das in anderen Formaten weitergetragen werden kann.

Anschlussfähigkeit für Politik

Genau dieses Framing ist politisch anschlussfähig. Wenn Homöopathie als Teil eines „Geschäfts mit der Hoffnung“ erscheint, entstehen daraus fast zwangsläufig Forderungen nach Einschränkung, Debatten über Kostenübernahme und Druck auf Institutionen.
Die Sendung formuliert keine direkten politischen Forderungen, legt jedoch die kommunikative Grundlage dafür, dass solche Forderungen glaubwürdig erscheinen.

Die Struktur folgt einem bekannten Muster: Ein Medienimpuls setzt das Thema, emotionale Beispiele prägen die Wahrnehmung, die Einordnung erfolgt über ein größeres Problemfeld, und die Debatte wird politisch fortgeführt.
Auffällig ist dabei, dass diese Dynamik zeitgleich in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu beobachten ist. Die Entwicklungen greifen ineinander und verstärken sich gegenseitig.

Fazit

Die ORF‑Dokumentation arbeitet manipulativ: Sie verankert Homöopathie in einem Deutungsrahmen aus Esoterik, Geschäftemacherei und potenziellen Gefahren.
Damit verschiebt sich die zentrale Frage – nicht mehr, was Homöopathie ist oder leistet, sondern warum es sie überhaupt noch gibt.
Und genau diese Verschiebung wird langfristig prägen, wie Politik, Medien und Öffentlichkeit mit Homöopathie umgehen.

WELT fordert Abschaffung des sektoralen Heilpraktikers – politische und mediale Kampagne gegen sektoralen Heilpraktiker für Psychotherapie gewinnt an Dynamik

Die politische Debatte über eine Neuordnung des Heilpraktikerrechts bekommt neue Dynamik. Nachdem die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt auf Abgeordnetenwatch im Februar erstmals eine mögliche Neuordnung einzelner sektoraler heilpraktischer Tätigkeitsfelder im Bereich der Heilpraktiker für Psychotherapie ins Gespräch gebracht hatte – darunter kreative Therapien wie Musik- und Kunsttherapie –, greift nun auch ein großer Medienbeitrag das Thema auf.

… Klicken und weiterlesen

(Frei für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

 

 

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:
https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/

Osteopathieverband bezeichnet Osteopathie bei Heilpraktikern als „Billig-Ausbildung“

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Die Tonlage eines osteopathischen Berufsverband gegenüber Heilpraktikern wird deutlich schärfer. Der Verband warnt vor „Billig-Ausbildungen“ und „verkürzten Lehrgängen“ in der Osteopathie. Gemeint sind damit in der Praxis häufig Fortbildungsmodelle im Heilpraktikerbereich. Die Erklärung fällt in eine Phase, in der sich Hinweise verdichten, dass politisch an einem Osteopathie-Berufsgesetz gearbeitet wird.

…Klicken und weiterlesen //

(Frei für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

 

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:
https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/

 

 

Mehr Öffentlichkeit ist für Heilpraktiker eine Chance – wenn sie aktiv gestaltet wird

Die Reaktionen auf die Böhmermann-Sendung und die anschließenden über 1000 Programmbeschwerden von Lesern des Homoeopathiewatchblog zeigen nicht nur einen Konflikt mit einem Fernsehformat. Sie zeigen auch etwas über die Stimmung innerhalb der Heilpraktiker-Community selbst.

… Klicken und weiterlesen


(Frei lesbar für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:

https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/

Vertuscht der ZDF-Fernsehrat die Beschwerdewelle zu Böhmermanns Sendung gegen Heilpraktiker mit über 1000 Programmbeschwerden? ZDF sieht sich für eine Stellungnahme nicht zuständig

Der ZDF-Fernsehrat hat am 13. März 2026 keine sichtbare Beratung im Plenum über die Programmbeschwerden zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19. Dezember 2025 mit Themen Heilpraktiker und Homöopathie durchgeführt – obwohl die Fernsehrats-Vorsitzende Gerda Hasselfeldt dies zuvor schriftlich angekündigt hatte. Gleichzeitig zeigen öffentliche Dokumente des Fernsehrats, dass zu dieser Sendung eine außergewöhnlich große Zahl von Beschwerden eingegangen ist.

In einem Schreiben vom 6. Februar 2026 teilte Hasselfeldt dem Leitbeschwerdeführer (einem Heilpraktiker) mit:

„Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 13.03.2026 über Ihre Programmbeschwerde beraten.“

Die Sitzung des Fernsehrats wurde am 13.3. öffentlich übertragen. Eine Behandlung der Beschwerde zur Sendung Jan Böhmermanns vom 19. Dezember gegen Heilpraktiker war dort jedoch nicht zu sehen.

Der Homoeopathiewatchblog hat am 13.3. das ZDF sowie das Gremienbüro des ZDF-Fernsehrat um eine Stellungnahme gebeten. Das ZDF, Hauptabteilung Kommunikation, Christina Kühnel, antwortete am 13.3. formal, aber beantwortete die Anfrage am 13. März jedoch nicht inhaltlich und erklärte sich für die Antworten auf die Fragen als nicht zuständig. Das ZDF als der verantwortliche Sender für ZDF Magazin Royale sieht sich für eine Stellungnahme nicht zuständig.

Die Fragen an den verantwortlichen Sender ZDF, warum eine zuvor angekündigte Beratung der Programmbeschwerden im Plenum des Fernsehrats nicht stattfand und wie viele Beschwerden tatsächlich zu der Sendung eingegangen sind, blieb damit zunächst unbeantwortet.

Eine der von mir gestellten Presseanfragen finden Sie unter diesem Artikel in Sinne der Transparenz (Anlage 1, Klicken).

1.150 Beschwerdeführer melden sich beim Watchblog

Nach der Ausstrahlung der Sendung von Jan Böhmermann meldeten sich beim Homoeopathiewatchblog zahlreiche Leser, die selbst eine Programmbeschwerde beim ZDF eingereicht hatten.

Insgesamt 1.150 Menschen teilten dem Watchblog mit, dass sie eine Beschwerde gegen die Sendung eingereicht haben.

Diese Zahl passt zu den Angaben des Fernsehrats selbst. Im Beschwerdebericht zur Sitzung vom 13. März nennt das Gremium für den Berichtszeitraum 1.255 Eingaben mit Programmbezug. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 gingen beim Fernsehrat 99 Eingaben und Programmbeschwerden für alle ZDF-Sendungen ein.

Beschwerden erscheinen nur als „Mehrfachbeschwerde“

Im Beschwerdebericht taucht die Sendung vom 19. Dezember tatsächlich auf – allerdings nur in stark verkürzter Form. Dort heißt es:

„ZDF Magazin Royale vom 19.12.2025 – Mehrfachbeschwerde – Beratung PAPD 05.03.2026.“

Eine konkrete Zahl der Beschwerden nennt der Fernsehrat nicht.

Der Begriff „Mehrfachbeschwerde“ bedeutet, dass zahlreiche Beschwerden organisatorisch zusammengefasst werden. Laut Beschwerdebericht geschieht das, wenn eine große Zahl von Eingaben eingeht und eine Einzelprüfung organisatorisch kaum möglich ist. Die Bündelung als Mehrfachbeschwerde führt zugleich dazu, dass keine genaue Zahl der Beschwerden zu einer einzelnen Sendung veröffentlicht wird. In solchen Fällen wird der Vorgang als ein einziger Beschwerdefall geführt.

Ausschussberatung am 5. März

Dass die Beschwerde tatsächlich beraten wurde, zeigt die Tagesordnung des Programmausschusses Programmdirektion als Beschwerdeausschuss vom 5. März 2026.

Dort heißt es unter Tagesordnungspunkt 7:

„Programmbeschwerde vom 20.12.2025 zur Sendung ‘ZDF Magazin Royale’ vom 19.12.2025 – Mehrfachbeschwerde.“

Damit ist dokumentiert, dass der Fall im zuständigen Ausschuss behandelt wurde. An die Leiterin des Ausschusses, die Juristin Irene Vorholz (Stv. Hauptgeschäftsführerin Städte- und Gemeindetag), habe ich zum Vorgang eine bisher von ihr unbeantwortete Presseanfrage gestellt.

Beschwerdebericht bestätigt Verfahren

Der nach der Sitzung am 13.3. veröffentlichte Beschwerdebericht des ZDF-Fernsehrats bestätigt ebenfalls, dass der Vorgang Teil des Beschwerdeverfahrens war. Dort wird die Sendung ausdrücklich aufgeführt und auf die Beratung im Ausschuss verwiesen.

Der Bericht erläutert zudem, dass Mehrfachbeschwerdeverfahren eingesetzt werden, wenn eine große Zahl von Eingaben eingeht. Die Beschwerden werden dann organisatorisch zusammengeführt, um sie gemeinsam zu bearbeiten.

Im Plenum nicht sichtbar

Im öffentlich übertragenen Plenum des Fernsehrats am 13. März tauchte die Beschwerde jedoch nicht als eigener Beratungspunkt auf, obwohl dies zuvor angekündigt worden war. Stattdessen wurden andere Programmbeschwerden behandelt und alle zurückgewiesen. Welche Entscheidung im konkreten Fall der Sendung vom 19. Dezember getroffen wurde, ist bislang öffentlich nicht bekannt.

Warum die angekündigte Beratung im Plenum nicht stattfand und wie viele Beschwerden tatsächlich zu der Sendung eingingen, bleibt bislang offen.

Verteidigung des Senders öffentlich – Anklageschrift des Heilpraktikers jedoch nicht

Die öffentliche Sitzung des Fernsehrats am 13. März war offensichtlich auch von der zeitgleichen Wiederwahl des ZDF-Intendanten Norbert Himmler geprägt, der in einem vom ZDF veröffentlichten dreiseitigen Statement die Sendung Böhmermanns verteidigt hatte.

Die 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers – eines Heilpraktikers, erstellt mit Unterstützung des Homoeopathiewatchblog – lag hingegen ausschließlich den Mitgliedern des Fernsehrats vor und wurde vom ZDF nicht veröffentlicht. Sie ist bislang nur im Homoeopathiewatchblog öffentlich zugänglich (Link).

Leser des Watchblogs brachten Verfahren ins Rollen

Die Beschwerde wurde zunächst im zuständigen Beschwerdeausschuss am 5. März beraten. Ursprünglich sollte der Vorgang anschließend im Fernsehrat am 13. März öffentlich behandelt werden, wie Fernsehratsvorsitzende Gerda Hasselfeldt dem Leitbeschwerdeführer schriftlich bestätigt hatte.

Grundlage des Verfahrens waren die Stellungnahme des ZDF-Intendanten sowie die 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers, die mit Unterstützung des Homoeopathiewatchblog erarbeitet worden war.

Die Sendung war auf Initiative des Homoeopathiewatchblog unmittelbar nach der Ausstrahlung am 19. Dezember durch zahlreiche Programmbeschwerden von Heilpraktikern, Patienten und Lesern des Blogs überhaupt erst in ein formelles Prüfverfahren gebracht worden.

47.000 Heilpraktiker und Millionen Patienten betroffen – auch als Beitragszahler

Betroffen von der Sendung sind laut empirischem Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2025 47.000 Heilpraktiker sowie rund 29 Millionen Patienten, die jährlich einen Heilpraktiker aufsuchen.

Auch sie finanzieren über den Rundfunkbeitrag das ZDF und seine Programme.

Gleichzeitig zeigt sich ein auffälliges Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und tatsächlichem Publikum. Finanziert wird das ZDF von der gesamten Bevölkerung – auch von Heilpraktikern und ihren Patienten. Die Zuschauerstruktur des Senders ist jedoch deutlich älter: Das Durchschnittsalter der ZDF-Zuschauer liegt laut Statista bei rund 65 Jahren.

Die Einnahmen und Ausgaben des Senders sind öffentlich nachvollziehbar. Jan Böhmermann erhielt im Jahr 2025 laut FAZ unter anderem für seine Sendung über Heilpraktiker rund 713.000 Euro Honorar vom ZDF. Der Sender finanziert seinen jährlichen Gesamtetat von rund 2,7 Milliarden Euro überwiegend aus den Rundfunkbeiträgen der Bürger.

Die hohe Zahl der Beschwerden im aktuellen Fall macht die Böhmermann-Sendung gegen Heilpraktiker damit zu einem der umfangreichsten Beschwerdeverfahren der vergangenen Jahre im ZDF – ohne dass das Ergebnis bislang öffentlich bekannt ist.


 

Anlage 1: Presseanfrage an ZDF-Fernsehrat:

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>
Betreff: Hinweis auf veröffentlichte Berichterstattung zur nicht behandelten Programmbeschwerde „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025
Datum: 14. März 2026 um 07:19:24 MEZ
An: FV-RAT@zdf.de
Kopie: pressedesk@zdf.de, irene.vorholz@landkreistag.de, fernsehrat@zdf.de

 

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

ich möchte Sie kurz darüber informieren, dass ich heute im Homoeopathiewatchblog einen Artikel zur Behandlung der Programmbeschwerden gegen die Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19. Dezember 2025 veröffentlicht habe. Die Überschrift lautet:
„Vertuscht der ZDF-Fernsehrat die Beschwerdewelle zu Böhmermanns Sendung gegen Heilpraktiker mit über 1000 Programmbeschwerden? ZDF sieht sich für eine Stellungnahme nicht zuständig“.

Der Beitrag thematisiert insbesondere, dass die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 6. Februar angekündigte Beratung der Beschwerde im Plenum des ZDF-Fernsehrats am 13. März in der öffentlich übertragenen Sitzung nicht erkennbar stattgefunden hat.

Ich habe hierzu am 13. März eine Presseanfrage an Sie gerichtet, die bislang unbeantwortet geblieben ist.

Da bislang keine inhaltliche Stellungnahme auf meine drei Presseanfragen vom 13. März vorliegt – weder vom ZDF-Fernsehrat noch vom ZDF (Hauptabteilung Kommunikation; Frau Christina Kühnel ist in CC, angeschrieben am 13.03.) noch von der Leiterin des Programmausschusses Programmdirektion, Frau Dr. Irene Vorholz (ebenfalls in CC; angeschrieben über die öffentlich zugängliche E-Mail-Adresse beim Landkreistag) –, habe ich den Vorgang auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Dokumente des Fernsehrats im Artikel dargestellt.

Im Rahmen der weiteren Berichterstattung werde ich den Vorgang zudem der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz als zuständiger Rechtsaufsicht über das ZDF zur Einordnung vorlegen. Außerdem beabsichtige ich, weitere Mitglieder des 60-köpfigen ZDF-Fernsehrats zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens zu befragen.

Sollten Sie zu den im Artikel aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen wollen, nehme ich diese selbstverständlich gern auf und ergänze sie entsprechend im Beitrag. Die Presseanfrage an Sie finden Sie erneut als Anlage.

Den Artikel finden Sie hier:
https://homoeopathiewatchblog.de/2026/03/14/vertuscht-der-zdf-fernsehrat-die-beschwerdewelle-zu-boehmermanns-sendung-gegen-heilpraktiker-mit-ueber-1000-programmbeschwerden/

Der Homoeopathiewatchblog verzeichnet rund eine Million Seitenaufrufe pro Jahr.
Der identische Artikel ist auch im Heilpraktiker-Newsblog erschienen, dessen Reichweite bei etwa 0,5 Millionen Seitenaufrufen jährlich liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de | Seit 2018 | 
1 Mio. Seitenaufrufe 2025 | Archiv der 1.000+ Artikel: https://wp.me/pagN8d-1lw |

Kontakt: Tel 040 228 60 148 | E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de

Mitglied im Verband der Pressejournalisten (DVPJ) | Journalist Licence Reg.-ID DV-29573

 

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Anlage:
Von: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>
Betreff: Presseanfrage: Keine Behandlung der Programmbeschwerde zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025 im Fernsehrat
Datum: 13. März 2026 um 13:50:22 MEZ
An: fernsehrat@zdf.de, FV-RAT@zdf.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

im Rahmen meiner journalistischen Berichterstattung bitte ich um Auskunft zu folgendem Sachverhalt.

Als Vorsitzende des ZDF-Fernsehrat hatten Sie in einem Schreiben vom 06.02.2026 angekündigt (siehe Anhang), dass nach Behandlung im Beschwerdeausschuss am 05.03.2026 der Fernsehrat in seiner Sitzung am 13.03.2026 über die Programmbeschwerde zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025 beraten werde.

Nach meiner Beobachtung wurde diese Programmbeschwerde in der öffentlichen Sitzung des Fernsehrats am 13.03.2026 jedoch nicht behandelt.

Gleichzeitig geht aus der Tagesordnung der Sitzung des Programmausschusses Programmdirektion als Beschwerdeausschuss vom 05.03.2026 hervor, dass die Beschwerde dort tatsächlich beraten wurde. Unter TOP 7 „Programmbeschwerden an den Fernsehrat“ heißt es unter anderem:

„Programmbeschwerde vom 20.12.2025 zur Sendung ‘ZDF Magazin Royale’ vom 19.12.2025 – Mehrfachbeschwerde“

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aus welchem Grund wurde die angekündigte Beratung der Programmbeschwerde im Plenum des Fernsehrats am 13.03.2026 nicht durchgeführt?

  2. Mit welchem Ergebnis wurde die Beschwerde im Beschwerdeausschuss am 05.03.2026 behandelt?

  3. Ist vorgesehen, die Beschwerde noch im Plenum des Fernsehrats zu behandeln- und wann?

  4. Wird die Beschlussempfehlung des Beschwerdeausschusses sowie die Entscheidung des Fernsehrats veröffentlicht?

  5. Wann werden die Beschwerdeführer bzw. der Leitbeschwerdeführer offiziell über das Ergebnis des Verfahrens informiert?

Ich bitte um eine kurze Stellungnahme am 13.3. für meine Berichterstattung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de | Seit 2018 | 
1 Mio. Seitenaufrufe 2025 | Archiv der 1.000+ Artikel: https://wp.me/pagN8d-1lw |

Kontakt: Tel 040 228 60 148 | E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de

Mitglied im Verband der Pressejournalisten (DVPJ) | Journalist Licence Reg.-ID DV-29573

Initiator der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie

Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für Homöopathie und Heilpraktiker 

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Anlage:

Schreiben der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrats vom 06.02.2026

Von: FV-RAT@zdf.de <FV-RAT@zdf.de>
Gesendet: Freitag, 6. Februar 2026 14:33
An: Leitbeschwerdeführer
Betreff: Programmbeschwerde zur Sendung ZDF Magazin Royale vom 19.12.2025
Sehr geehrter Herr 
 
auf Ihr Schreiben vom 05.02.2026 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o. g. Sendung gemäß § 25 Absatz 5 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Programmdirektion als Beschwerdeausschuss zur Sitzung am 05.03.2026 vorzulegen.
 
Zu Ihren Fragen teilt die Geschäftsstelle des Fernsehrates mit: Sie können die Erwiderung an die Adresse fernsehrat@zdf.de richten. Wir bitten um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 13.02.2026), damit sie für die Beratungen des Programmausschusses Programmdirektion als Beschwerdeausschuss am 05.03.2026 noch berücksichtigt werden kann. Sie wird dann dem Vorgang beigefügt und als Beratungsunterlage den Mitgliedern sowie dem Intendanten vorgelegt.
 
Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 13.03.2026 über Ihre Programmbeschwerde beraten.
 
Sie haben die Möglichkeit, die Beratungen des Fernsehrates im Plenum im Livestream mitzuverfolgen. Die Tagesordnung finden Sie ca. eine Woche vor dem Sitzungstermin hier auf der Homepage: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-sitzungen-beschluesse-100.html
Ebenso wird auch hier der Link zum Livestream am Sitzungstag veröffentlicht.
 
Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

Gerda Hasselfeldt

Fernsehratsvorsitzende 

____________________________________________

ZDF

55100 Mainz
Deutschland
Web: 

www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de

Warum das Osteopathie-Berufsgesetz das Geschäftsmodell vieler Heilpraktiker-Schulen verändern könnte

Ein Osteopathie-Berufsgesetz hätte nicht nur Folgen für Therapeuten, sondern auch für den Ausbildungsmarkt. Welche Auswirkungen hätte es, wenn der neue Osteopath ohne Heilpraktikererlaubnis an Schulen und Universitäten ausserhalb des bisherigen Ausbildungssystems an Heilpraktikerschulen aus- und fortgebildet wird? Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf Teile des bisherigen Geschäftsmodells vieler Heilpraktiker-Schulen? Hier können Sie einen Analyse der Folgen lesen…

… Klicken und weiterlesen

 


(Frei lesbar für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:

https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/


So wird das neue Osteopathie-Berufsgesetz aussehen: Neue CDU-Äußerungen zeigen erste Details / Es wird weitreichende Folgen für Heilpraktiker haben

Aus neuen Aussagen der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU, Simone Borchardt, zeichnen sich erste Details des Osteopathie-Berufsgesetzes ab. Wenn man diese Aussagen zusammenführt, ergibt sich ein Szenario, das für Heilpraktiker erhebliche strukturelle Folgen hätte. Dabei geht es bereits um Details wie Berufsabgrenzung, Ausbildung Osteopath, notwendige Ausbildungsanpassung Heilpraktiker, Akademisierung, Vergütung, Abrechnung etc.

Als Gesundheitsjournalist führe ich solche Informationen zusammen und analysiere sie für die Leser von Watchblog und Newsblog. Diese journalistische Arbeitsweise ist für Leser der Blogs nicht neu.
Im September 2025 hatte ich vorhergesagt, dass auf dem Grünen-Parteitag ein Antrag gegen Homöopathie kommen wird. Im November kam dieser Antrag.
Anfang Dezember hatte ich vorhergesagt, dass Böhmermann eine Sendung gegen Homöopathie und Heilpraktiker vorbereitet. Am 19.12.25 kam diese Sendung.
Und ähnlich wird es beim Osteopathie-Berufsgesetz ablaufen, dessen konkrete aktuelle Entstehung ich als erster Journalist am 9. Februar vorhergesagt habe. Als Journalist warte ich nicht auf den Referentenentwurf des Gesetzes aus dem BMG, sondern recherchiere auf Basis von verlässlichen Informationen, wie der Referentenentwurf aussehen wird.

Und so wird das neue Osteopathie-Berufsgesetz in Grundzügen aussehen – auf Basis der  detaillierten Positionierungen der gesundheitspolitischen Sprecherin der Union, Simone Borchardt.

Alle Details finden Sie in dem weiterführenden Artikel (Umfang 2 Din A4 Seite), den Sie hier lesen können. Klicken ……


(Frei lesbar für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:

https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/

Wie positionieren sich Verbände zum Osteopathie-Berufsgesetz?

Die Diskussion über ein mögliches Osteopathie-Berufsgesetz zeigt derzeit zwei völlig unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Berufslandschaft: Osteopathieverbände (die einen Osteopathen ohne HP-Erlaubnis wollen) beginnen bereits, ihre Rolle und ihre Positionen für ein mögliches Gesetz zu definieren.

Wie positionieren sich Heilpraktikerverbände, wie positionieren sich Osteopathie-Verbände? Details können Sie hier lesen.


(Frei lesbar für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:

https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/

Entscheidung des ZDF-Fernsehrat zu Böhmermann steht an: Am Freitag, 13. März, können Sie im Livestream die Verhandlung verfolgen / FAQ: Wie entscheidet der Fernsehrat?

Kurzfassung für Schnellleser

Am 13. März entscheidet der ZDF-Fernsehrat öffentlich über die Programmbeschwerden zur Böhmermann-Sendung vom 19. Dezember 2025. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr und wird im Livestream übertragen. Zahlreiche Heilpraktiker, Ärzte und Patienten hatten nach der Sendung Programmbeschwerden eingereicht, nachdem der Homoeopathiewatchblog aufgerufen hatte, sich gegen die Sendung zur Wehr zu setzen. Ein Heilpraktiker hielt seine Beschwerde aufrecht, wodurch ein formelles Verfahren eröffnet wurde. Grundlage der Entscheidung sind die Stellungnahme des ZDF-Intendanten sowie eine 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers. Gegen 13.30 Uhr wird mit der Verkündung des Ergebnisses gerechnet.

Die Fernsehratsvorsitzende hatte die Entscheidung für den 13.3. angekündigt:

Von: FV-RAT@zdf.de <FV-RAT@zdf.de>
Gesendet: Freitag, 6. Februar 2026 14:33
An: Leitbeschwerdeführer
Betreff: Programmbeschwerde zur Sendung ZDF Magazin Royale vom 19.12.2025
Sehr geehrte ,
 
auf Ihr Schreiben vom 05.02.2026 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o. g. Sendung gemäß § 25 Absatz 5 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Programmdirektion als Beschwerdeausschuss zur Sitzung am 05.03.2026 vorzulegen.
 
Zu Ihren Fragen teilt die Geschäftsstelle des Fernsehrates mit: Sie können die Erwiderung an die Adresse fernsehrat@zdf.de richten. Wir bitten um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 13.02.2026), damit sie für die Beratungen des Programmausschusses Programmdirektion als Beschwerdeausschuss am 05.03.2026 noch berücksichtigt werden kann. Sie wird dann dem Vorgang beigefügt und als Beratungsunterlage den Mitgliedern sowie dem Intendanten vorgelegt.
 
Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 13.03.2026 über Ihre Programmbeschwerde beraten.
 
Sie haben die Möglichkeit, die Beratungen des Fernsehrates im Plenum im Livestream mitzuverfolgen. Die Tagesordnung finden Sie ca. eine Woche vor dem Sitzungstermin hier auf der Homepage: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-sitzungen-beschluesse-100.html
Ebenso wird auch hier der Link zum Livestream am Sitzungstag veröffentlicht.
 
Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

Gerda Hasselfeldt

Fernsehratsvorsitzende

____________________________________________

ZDF

55100 Mainz
Deutschland
Web:

www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de

Der Entscheidungstag im ZDF-Fernsehrat

Am 13. März 2026 entscheidet der ZDF-Fernsehrat über die Programmbeschwerden zur Sendung ZDF Magazin Royale vom 19. Dezember 2025. Die Sitzung des Fernsehrats beginnt um 9 Uhr und wird öffentlich im Livestream auf zdf.de (Unterseite: https://www.zdf.de/unternehmen/organisation/gremien/fernsehrat/livestream-zdf-fernsehratssitzung-100.html ) übertragen. Gegen 13.30 Uhr wird mit der Verkündung des Ergebnisses gerechnet. Der Fernsehrat (mit 60 Mitgliedern) hat am 13. März insgesamt 20 Tagesordnungspunkte zu verhandeln, die Programmbeschwerde zur Böhmermann-Sendung vom 19.12.25 ist TOP 17.

Hier ein Auszug aus der Tagesordnung des Ausschusses Beschwerden vom 5.3.:

heilpraktiker

Der Fernsehrat hat neben der Anti-Heilpraktiker-Sendung Böhmermanns mit der Mehrfachbeschwerde der Watchblog-Leser noch weitere Programmbeschwerden auf der Tagesordnung. Ebenfalls zu Böhmermann, und zwar vier einzelne Programmbeschwerden zur Lachgas-Sendung am 21.11.

 

Warum dieser Freitag für 47.000 Heilpraktiker und Millionen Patienten relevant ist

Damit erreicht das Verfahren seinen Höhepunkt, das unmittelbar nach der Sendung begonnen hat. Am Abend des 19. Dezember hatte Jan Böhmermann den Heilpraktikerberuf in einer rund 25-minütigen Sendung pauschal als gefährlich dargestellt und politische Konsequenzen bis hin zur Abschaffung gefordert. Auch Homöopathie und anthroposophische Medizin wurden in der Sendung grundsätzlich delegitimiert.

Die Reaktion: Programmbeschwerden aus der Leserschaft

Der Homoeopathiewatchblog hat noch am selben Abend eine konkrete Reaktionsmöglichkeit veröffentlicht: die Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat. Viele Heilpraktiker, Ärzte und Patienten sind diesem Vorschlag gefolgt und haben erstmals selbst eine Programmbeschwerde eingereicht.

Ein formelles Verfahren wird eröffnet

Im Januar hatte die ehemalige Gesundheitsministerin und Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats Gerda Hasselfeldt daher verkündet, dass der Fernsehrat ein Verfahren gegen die Sendung eröffnet. Dadurch musste sich das Aufsichtsgremium des ZDF formell mit der Sendung befassen.

Viele Beschwerden führen zu einem Mehrfachbeschwerdeverfahren

Da sehr viele Programmbeschwerden eingetroffen sind, hat der Fernsehrat ein Mehrfachbeschwerdeverfahren eröffnet. Dies ist vergleichsweise selten, da es meist nur einzelne Beschwerden zu ZDF-Sendungen gibt. Wie viele Programmbeschwerden zur Böhmermann-Sendung eingegangen sind, wird der Fernsehrat am 13. März veröffentlichen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2024 hat der Fernsehrat zu allen ZDF-Sendungen des gesamten Jahres insgesamt 99 Programmbeschwerden erhalten. Und im Jahr 2025 gab es vor der Böhmermann-Sendung insgesamt für alle Sendungen 124 Programmbeschwerden, von denen es nur 43 bis vor den Fernsehrat und bis zu einer Entscheidung des Gremiums geschafft haben.

Die Verteidigung des ZDF-Intendanten

Der ZDF-Intendant verteidigte im Laufe des gestarteten Verfahrens die Sendung anschließend in einer Stellungnahme.

Der Leitbeschwerdeführer hält die Beschwerde aufrecht

Ein Heilpraktiker – vom ZDF per Los als Leitbeschwerdeführer der zahlreichen Programmbeschwerden bestimmt – hielt seine Beschwerde aufrecht.

Die zentrale Frage des Verfahrens: Wo endet Satire und wo beginnt die Delegitimierung eines Berufsstandes?

Er hat zusammen mit mir als journalistischer Unterstützung und ebenfalls als Beschwerdeführer ein 70-seitiges „Anklageschreiben“ beim ZDF-Fernsehrat eingereicht, in dem dargelegt wird, dass zahlreiche Aussagen der Sendung gegen ZDF-Programmgrundsätze sowie gegen das empirische Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit verstoßen.

Beratung im Beschwerdeausschuss und Entscheidung

Daraufhin wurde ein formelles Verfahren durch den ZDF-Fernsehrat eröffnet.
Am 5. März hat der zuständige Beschwerdeausschuss des Fernsehrats den Vorgang beraten. Am 13. März entscheidet nun das Plenum des Fernsehrats in einer öffentlichen Sitzung.

Ein Verfahren aus der Mitte der Zuschauer

Unabhängig vom Ausgang hat dieses Verfahren bereits gezeigt, dass Zuschauer Programmbeschwerden tatsächlich nutzen können, wenn sie eine Sendung für problematisch halten. Die Initiative ging dabei nicht von Verbänden aus, sondern aus der Leserschaft des Watchblogs.

Fazit

Am 13. März entscheidet der ZDF-Fernsehrat über eine Fernsehsendung. Doch unabhängig vom Ausgang ist bereits jetzt sichtbar geworden, dass Zuschauer, Patienten und Heilpraktiker nicht nur passive Beobachter der Berichterstattung sind. Sie können reagieren, dokumentieren und ein formelles Verfahren auslösen. Genau das ist in diesem Fall geschehen, nachdem der Homoeopathiewatchblog dazu aufgerufen hatte, sich gegen die Verleumdung durch Jan Böhmermann und das ZDF zu wehren.


FAQ zum Verfahren am 13. März

Welche Entscheidungen kann der Fernsehrat treffen?

Der Fernsehrat arbeitet nicht wie ein Gericht. Er spricht keine Schuldsprüche, sondern prüft, ob eine Sendung mit den programmrechtlichen Grundsätzen des ZDF vereinbar ist.

Daraus ergeben sich praktisch drei mögliche Szenarien.

1. Deutliche Kritik oder Maßnahmen

Der Fernsehrat kann feststellen, dass die Sendung gegen Programmgrundsätze verstoßen hat und das ZDF zu Konsequenzen auffordern. Das kann zum Beispiel eine Rüge, eine programmliche Korrektur, eine Empfehlung zur Einordnung oder auch eine Empfehlung zur Löschung der Sendung sein.

2. Keine Beanstandung

Der Fernsehrat kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Sendung vom satirischen Gestaltungsspielraum gedeckt ist. In diesem Fall wird die Programmbeschwerde zurückgewiesen.

3. Differenzierte Einordnung

Am häufigsten entscheiden Rundfunkgremien in einer Zwischenform. Dabei wird die Satirefreiheit grundsätzlich bestätigt, gleichzeitig aber auf problematische Aspekte der Darstellung hingewiesen.

Haben sich Heilpraktikerverbände und Hersteller beteiligt?

Öffentliche Stellungnahmen der 50 Heilpraktikerverbände oder der Hersteller homöopathischer oder anthroposophischer Arzneimittel zur Sendung sind öffentlich nicht erschienen. Es gab keine öffentliche Aufforderung eines der rund 50 Heilpraktikerverbände oder Hersteller, sich an den Programmbeschwerden zu beteiligen. Ich habe rund 50 Verbände sowie Hersteller gebeten, dies zu tun. Alle haben abgelehnt.

Dieses schweigende und nichtaktive Verhalten der Verbände kann dazu beitragen, dass der ZDF-Fernsehrat die Bedeutung der Sendung für den Heilpraktikerberuf geringer einschätzt und daher keine Empfehlung zur Löschung der Sendung ausspricht.

Das Verfahren wurde daher ausschließlich durch einzelne Heilpraktiker, Patienten und Leser des Watchblogs sowie den Watchblog getragen. Als einzige Organisation hatte Dimensions of Homeopathy mit den drei Heilpraktikerinnen Gabi Schörk, Andra Dattler und Erika Rau sich dem Homoeopathiewatchblog angeschlossen und aufgerufen, eine Programmbeschwerde einzureichen.

Welche Wirkung hat das Verfahren bereits jetzt?

Das Verfahren hat bereits mehrere konkrete Wirkungen entfaltet. Erstens sind ungewöhnlich viele Programmbeschwerden zu einer einzelnen Sendung eingegangen. In normalen Jahren erreichen den ZDF-Fernsehrat insgesamt etwa 100 Programmbeschwerden für alle Sendungen eines Jahres zusammen. Dass sich ein relevanter Teil dieser Beschwerden auf eine einzige Sendung konzentriert, ist kein Routinefall. Zweitens musste sich der ZDF-Intendant persönlich zu der Sendung äußern. Drittens wurde ein formelles Verfahren eröffnet und der Fall auf die Tagesordnung des Fernsehrats gesetzt.

Alle drei Schritte sind direkte Folgen der Programmbeschwerden von Heilpraktikern, Patienten und Watchblog-Lesern.

Welche Rolle spielt die 70-seitige Erwiderung?

Im Verlauf des Verfahrens wurde eine 70-seitige Erwiderung auf die Stellungnahme des ZDF-Intendanten vom Leitbeschwerdeführer, von mir und meinem Anwalt erstellt. In diesem Dokument wird die Sendung systematisch analysiert und auf Basis offizieller Quellen – unter anderem des empirischen Gutachtens des Bundesgesundheitsministeriums – eingeordnet. Die Erwiderung wurde dem Fernsehrat als Beratungsunterlage übergeben.

Welche langfristigen Folgen kann das Verfahren haben?

Programmbeschwerden wirken selten spektakulär. Ihre Wirkung liegt eher in der Dokumentation. Wenn eine Sendung im Rundfunkrat behandelt wird, wird der Vorgang protokolliert und bleibt für zukünftige Diskussionen nachvollziehbar.

Das bedeutet: Selbst wenn der Fernsehrat am Ende keine Beanstandung ausspricht, ist die Kritik offiziell dokumentiert – und damit künftig Teil der Bewertung ähnlicher Berichterstattung. Journalisten werden zukünftig vorsichtiger sein, die Grenzen der Berichterstattung über Heilpraktiker auszutesten. Das wäre ein wesentlicher Erfolg der Programmbeschwerden und des Verfahrens vor dem ZDF-Fernsehrat. Der Kern der Kritik richtet sich nicht gegen Satire als solche. Die Frage ist vielmehr, wann aus satirischer Zuspitzung eine pauschale Delegitimierung eines gesetzlich geregelten Berufsstandes wird.

Genau diese Grenze – diese „rote Linie“ – wird im Verfahren erstmals systematisch beschrieben und begründet.

Durch das Programmbeschwerdeverfahren haben erstmals Heilpraktiker die „rote Linie“ definiert, wie Journalisten und Medien wie das ZDF über Heilpraktiker berichten dürfen und was Journalisten künftig eher unterlassen sollten.

Öffentliche Befragung der Bundesregierung: Wird der neue Osteopathie-Beruf gerade hinter den Kulissen gedealt? Presseanfrage des Heilpraktiker-Newsblog

Viele Heilpraktiker glauben noch, ein neues Osteopathie-Gesetz sei ferne Zukunft. Irgendwann werde ein Referentenentwurf kommen, dann könne man reagieren.
Doch genau diese Phase läuft offenbar jetzt – still, ohne große Öffentlichkeit, aber mit realen Folgen.

Während viele Heilpraktiker-Verbände sich auf Stellungnahmen berufen, zeigen Recherchen des Heilpraktiker-Newsblog ein anderes Bild:

1. Ein Osteopathie-Lobbyverband (VOD) arbeitet im Februar 2026 bereits an Konzepten und Gesetzestexten für ein Berufsrecht.
2. Politiker wie die Abgeordnete Simone Borchardt als Vertreterin der Bundesregierung bestätigen im Februar 2026 zugleich, dass dieser Verband in Gespräche eingebunden ist.

Für rund 10.000 Heilpraktiker, die osteopathisch arbeiten, geht es damit nicht um Theorie, sondern um ihre berufliche Zukunft.
Denn wenn ein neuer staatlicher Osteopathie-Beruf entsteht – mit akademischen Standards, geschützter Berufsbezeichnung und politischem Rückhalt – verändert das automatisch die Stellung der Heilpraktiker im Gesundheitssystem.

Das rechtliche fragwürdige dabei ist: Würde ein Verband wie der VOD (der die Hochschule Fresenius als Partner hat laut VOD-Website) ein Gesetz mitgestalten, kann er und sein Partner wirtschaftlich davon profitieren. Der Klageweg wäre naheliegend.

Als Journalist und Aktivitst für Heilpraktiker bin ich deshalb als Journalist  aktiv geworden, um Transparenz öffentlich zu schaffen und weil diese Phase entscheidend ist:
Nicht wenn ein Gesetz fertig ist, sondern jetzt, wenn Inhalte entstehen.

Um Klarheit zu schaffen, habe ich zwei Presseanfragen gestellt:
1. eine an die Bundesregierungs-Vertreterin und zuständige Gesundheitspolitiker,

2. eine direkt an den Verband der Osteopathen Deutschland.

Beide Anfragen dokumentiere ich hier im Wortlaut, damit jeder nachvollziehen kann, wie dieses Gesetz möglicherweise entsteht – und wer dabei Einfluss nimmt.

Warum diese Recherche jetzt wichtig ist

Viele politische Entscheidungen entstehen nicht erst im Bundestag, sondern lange davor.
In Arbeitsgruppen, Gesprächen in Hinterzimmern mit Verbänden, in Entwürfen, die niemand außerhalb kleiner Kreise sieht. Wenn ein Gesetz später offiziell wird, ist der Kurs oft längst festgelegt.

Genau deshalb dokumentiert und hinterfragt der Newsblog solche Entwicklungen frühzeitig.
Nicht, um Alarm zu schlagen, sondern damit Heilpraktiker verstehen, was sich strukturell verändert – bevor es zu spät ist, Einfluss zu nehmen.

Der Heilpraktiker-Newsblog arbeitet unabhängig für seine Leser.
Wenn diese Arbeit für Sie wichtig ist und Sie möchten, dass solche Recherchen weiter möglich bleiben, können Sie sie mit einer kleinen Kaffeespende unterstützen.

Denn Öffentlichkeit entsteht nicht von allein.
Jemand muss hinschauen, nachfragen und dokumentieren.

Und genau das mache ich mit dem Newsblog als Journalist und Aktivist für Heilpraktiker seit 2018.

Unterstützen Sie Ihr Frühwarnsystem Watchblog und Newsblog mit einem Kaffee  

Was Sie hier gelesen haben, entsteht durch Zeit, Recherche – und durch Leserinnen und Leser, die diese Arbeit möglich machen. Der Watchblog ist ein Frühwarnsystem für seine Leser, wie auch dieser Artikel wieder zeigt. Kein anderes Medium macht darauf aufmerksam, was derzeit in der Politik noch weitgehend unbeachtet zur Osteopathie in der Mache ist.

Der Homoeopathiewatchblog ist ein unabhängiges Informations- und Analyseangebot, das ich neben meinem Beruf als Gesundheitsjournalist betreibe. Er schaut genau hin, ordnet ein und regt zu Aktionen an.

Mit einer kleinen Kaffeespende unterstützen Sie diese Arbeit ganz konkret. Mit den Spenden ist es mir möglich, den Blog technisch und anwaltlich gegen Angriffe der Homöopathie-Gegner abzusichern.
Ein Kaffee kostet 5 Euro, gern auch mehrere.

blog spendeUnd ein Kaffee für 5 Euro tut niemandem weh, kann aber bei vielen Kaffees dafür sorgen, dass es den Watchblog und Newsblog noch weiter geben kann und er sich für Heilpraktiker, Ärzte, Patienten und die Homöopathie weiter einsetzen kann.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Und hier der Direktlink zur Paypal-Spendenseite: Link.
Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018
mit dem Heilpraktiker-Newblog und dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker


Anlage 1: Presseanfrage an MdB Simone Borchardt und weitere gesundheitspolitische Entscheidungsträger

(Originaltext)

Von: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>

Betreff: Presseanfrage: Einfluss von Osteopathie-Lobbyverbänden auf ein mögliches Berufsgesetz

Datum: 26. Februar 2026 um 13:10:36 MEZ

An: simone.borchardt@bundestag.de

Kopie: „Dr. Stephan Pilsinger, MdB“ <stephan.pilsinger@bundestag.de>, Pantazis Christos <christos.pantazis@bundestag.de>, thorsten.frei@bundestag.de, tino.sorge@bundestag.de, tanja.machalet@bundestag.de, pressestelle@cducsu.de, presse@spdfraktion.de, internetpost@bundesregierung.de

Sehr geehrte Frau Borchardt,

im Zuge meiner Recherchen zur geplanten berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie haben sich Hinweise ergeben, die aus journalistischer Sicht Fragen zur Rolle externer Interessenverbände im Gesetzgebungsprozess aufwerfen.

Sie haben als Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der Union auf Abgeordnetenwatch mehrfach erklärt, dass Gespräche mit Osteopathie-Verbänden – darunter auch dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) – geführt werden und diese in die politische Diskussion einbezogen sind. Gleichzeitig findet sich auf der Website von Herrn Jan Alexander Stierl, der nach eigenen Angaben als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) tätig ist, folgende Beschreibung seiner Arbeit:

„Erarbeitung u.a. eines EU-rechtskonformen Berufsgesetzes für Osteopathie in Deutschland.“

Weiter heißt es auf der Website von Herrn Stierl: „Berufsgesetz Osteopathie mit Approbation nach WHO-Benchmarks, VOD-Vorgaben und EU-Norm.“

Nach Recherchen des Heilpraktiker-Newsblog könnte Herr Stierl identisch sein mit dem Fragesteller auf Abgeordnetenwatch vom 14.01. an Sie, der sich dort ebenfalls auf WHO-Benchmarks und EU-Normen bezog.

Sollten diese Angaben zutreffen, würde ein Interessenverband (VOD) nicht nur Positionen einbringen, sondern an der konzeptionellen Ausgestaltung eines staatlichen Berufsrechts mitwirken, das seine Mitglieder sowie private Hochschulen unmittelbar betrifft und diesen wirtschaftliche Vorteile verschaffen kann.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In welchem konkreten Rahmen sind Vertreter des VOD in die Ausarbeitung eines möglichen Osteopathie-Berufsgesetzes eingebunden?
    Erfolgt dies ausschließlich im Rahmen politischer Anhörungen oder werden auch inhaltliche Vorarbeiten aus Verbänden in den Prozess übernommen?
  2. Wie wird im Gesetzgebungsprozess sichergestellt, dass ein Berufsrecht nicht maßgeblich von Akteuren vorgeprägt wird, die selbst wirtschaftlich oder berufsständisch von dessen Ausgestaltung profitieren könnten?
  3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Perspektiven anderer betroffener Gruppen – insbesondere Heilpraktiker und Ärzte – gleichwertig einzubeziehen?
  4. In der politischen Diskussion wird zugleich über Akademisierung, staatlich geschützte Berufsbezeichnungen und neue Ausbildungsstrukturen gesprochen.
    Welche Rolle spielen dabei mögliche wirtschaftliche Interessen von Ausbildungsanbietern wie dem VOD oder Hochschulen wie Fresenius (einem Partner des VOD laut dessen Website), und wie wird mit möglichen Interessenkonflikten umgegangen?
  5. Gab es vor Veröffentlichung entsprechender Fragen auf Abgeordnetenwatch Kontakte, Abstimmungen oder inhaltliche Vorbesprechungen zwischen Ihnen oder Ihrem Büro bzw. weiteren Regierungsvertretern oder deren Mitarbeitern (frei oder angestellt) und Vertretern des VOD (frei oder angestellt)?

Ich habe parallel den Verband der Osteopathen Deutschland sowie dessen Vorsitzende Frau Fuhrmann gestern zu diesen Punkten per E-Mail befragt. Frau Fuhrmann hat bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage an Sie die mögliche Einflussnahme des VOD nicht dementiert.

Zur Transparenz über den politischen Entscheidungsprozess erhält diese Anfrage zugleich Kenntnisnahme durch weitere gesundheitspolitisch zuständige Stellen, darunter Vertreter der Bundesregierung (Kanzleramtsminister Thorsten Frei), der Leiterin des Gesundheitshausschusses (Tanja Machalet), der Stv. Leiter des Gesundheitsausschusses (Dr. Stefan Pilsinger), gesundheitspolitische Sprecher von Union (Tino Sorge) und SPD (Dr. Christos Pantazis) sowie die Pressestellen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung.

Wie bei meinen bisherigen gesundheitspolitischen Recherchen werde ich diese Anfragen sowie Ihre Antworten im Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog dokumentieren, um Transparenz über den politischen Entstehungsprozess eines möglichen neuen Heilberufs zu schaffen.

Ich wäre Ihnen dankbar für eine inhaltliche Stellungnahme zu den fünf Fragen bis zum 28.02.2026.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

…………………………………………………………………………………

Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de

Seit 2018 | 900+ Beiträge | 1 Mio. Seitenaufrufe 2025

Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für Homöopathie und Heilpraktiker

Mitglied im Verband der Pressejournalisten (DVPJ)

Journalist Licence Reg.-ID DV-29573

…………………………………………………………………………………


Anlage 2: Presseanfrage an den Verband der Osteopathen Deutschland (VOD)

(Originaltext)

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

Von: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>

Betreff: Presseanfrage zur Tätigkeit von Herrn Stierl für den VOD

Datum: 25. Februar 2026 um 18:34:24 MEZ

An: praxis.fuhrmann@osteopathie.de

Kopie: presse@osteopathie.de, redaktion@osteokompass.de, info@osteopathie-stierl.de

Sehr geehrte Frau Fuhrmann,

der Website des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) entnehme ich, dass Sie den Verband leiten. In dieser Funktion wende ich mich heute mit einer Presseanfrage an Sie.

Gestern hatte ich Kontakt mit Herrn Jan Alexander Stierl, der mich angeschrieben hat. Laut seiner Website ist er Mitarbeiter des VOD. Heute hatte ich zudem Kontakt mit Herrn Newinger vom Osteokompass. Er äußerte Zweifel an dieser Darstellung und schrieb mir unter anderem:
„So weiß ich z.B. nicht, ob Herr Stierl tatsächlich wissenschaftlicher Mitarbeiter des VOD ist. Nur weil er es auf seiner Website schreibt, muss es nicht stimmen.“
Weiter heißt es dort:
„Er bezeichnet sich selbst osteopathischer Wissenschaftler (was soll das sein?), Forschungsarbeiten von ihm habe ich noch keine gelesen, auf seiner Website führt er lediglich einen Fachartikel auf.“

Herr Newinger ergänzte außerdem, Herr Stierl könnte jener „Herr S.“ sein, der am 14.01. MdB Simone Borchardt auf Abgeordnetenwatch befragt habe. Sollte dies zutreffen, erscheine ihm der Ton der Fragestellung nicht wissenschaftlich.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In welcher Funktion arbeitet Herr Stierl für den VOD – handelt es sich um eine feste oder freie Mitarbeit?
  2. Können Sie die Angabe auf der Website von Herrn Stierl bestätigen oder dementieren, wonach er seit Juni 2025 „wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V.“ ist?
  3. Herr Stierl schreibt dort ferner, er arbeite u.a. an der „Erarbeitung eines EU-rechtskonformen Berufsgesetzes für Osteopathie in Deutschland“. Können Sie diese Darstellung bestätigen oder dementieren?
  4. Ebenfalls führt Herr Stierl auf seiner Website aus, er arbeite an einem „Berufsgesetz Osteopathie mit Approbation nach WHO-Benchmarks, VOD-Vorgaben und EU-Norm“. Können Sie diese Aussage bestätigen oder dementieren?

Ergänzend dazu hat mir die Pressekollegin Ihres Verbandes, Frau Michaela Wehr, in einer E-Mail gestern bestätigt, dass Herr Stierl ein Kollege beim VOD sei.

Ich setze alle in dieser Presseanfrage genannten Personen im Sinne der Transparenz in CC.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und wäre Ihnen für eine inhaltliche Antwort auf diese vier Fragen bis zum 26.02.2026 dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

…………………………………………………………………………………

Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de

Seit 2018 | 900+ Beiträge | 1 Mio. Seitenaufrufe 2025

…………………………………………………………………………………


Warum diese Recherche jetzt wichtig ist

Viele politische Entscheidungen entstehen nicht erst im Bundestag, sondern lange davor.
In Arbeitsgruppen, Gesprächen in Hinterzimmern mit Verbänden, in Entwürfen, die niemand außerhalb kleiner Kreise sieht. Wenn ein Gesetz später offiziell wird, ist der Kurs oft längst festgelegt.

Genau deshalb dokumentiert und hinterfragt der Newsblog solche Entwicklungen frühzeitig.
Nicht, um Alarm zu schlagen, sondern damit Heilpraktiker verstehen, was sich strukturell verändert – bevor es zu spät ist, Einfluss zu nehmen.

Der Heilpraktiker-Newsblog arbeitet unabhängig für seine Leser.
Wenn diese Arbeit für Sie wichtig ist und Sie möchten, dass solche Recherchen weiter möglich bleiben, können Sie sie mit einer kleinen Kaffeespende unterstützen.

Denn Öffentlichkeit entsteht nicht von allein.
Jemand muss hinschauen, nachfragen und dokumentieren.

Und genau das mache ich mit dem Newsblog als Journalist und Aktivist für Heilpraktiker seit 2018.

Unterstützen Sie Ihr Frühwarnsystem Watchblog und Newsblog mit einem Kaffee  

Was Sie hier gelesen haben, entsteht durch Zeit, Recherche – und durch Leserinnen und Leser, die diese Arbeit möglich machen. Der Watchblog ist ein Frühwarnsystem für seine Leser, wie auch dieser Artikel wieder zeigt. Kein anderes Medium macht darauf aufmerksam, was derzeit in der Politik noch weitgehend unbeachtet zur Osteopathie in der Mache ist.

Der Homoeopathiewatchblog ist ein unabhängiges Informations- und Analyseangebot, das ich neben meinem Beruf als Gesundheitsjournalist betreibe. Er schaut genau hin, ordnet ein und regt zu Aktionen an.

Mit einer kleinen Kaffeespende unterstützen Sie diese Arbeit ganz konkret. Mit den Spenden ist es mir möglich, den Blog technisch und anwaltlich gegen Angriffe der Homöopathie-Gegner abzusichern.
Ein Kaffee kostet 5 Euro, gern auch mehrere.

blog spendeUnd ein Kaffee für 5 Euro tut niemandem weh, kann aber bei vielen Kaffees dafür sorgen, dass es den Watchblog und Newsblog noch weiter geben kann und er sich für Heilpraktiker, Ärzte, Patienten und die Homöopathie weiter einsetzen kann.

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur PayPal-Spendenseite.
Und hier der Direktlink zur Paypal-Spendenseite: Link.
Wenn Sie eine andere Spendenmöglichkeit bevorzugen, schreiben Sie mir gern:
redaktion(at)homoeopathiewatchblog.de

Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018
mit dem Heilpraktiker-Newblog und dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker

Betrieben von WordPress | Theme: Baskerville 2 von Anders Noren.

Nach oben ↑

Hier klicken, um Blog-Artikel per E-Mail zu abonnieren

Sie erhalten jeden neuen Blog-Artikel per E-Mail zugeschickt (Kündigung jederzeit/es gilt DSGVO). Bitte nutzen Sie eine namentliche, keine anonyme E-Mail-Adresse