Wer schreibt das Osteopathie-Berufsgesetz? Ministerium oder ….

Eine Exklusive Recherche des Heilpraktiker-Newsblog zeigt: Das neue Osteopathie-Gesetz entsteht offensichtlich nicht im Ministerium, sondern im Lobbyumfeld bei einem osteopathischen Verband

Während die Politik wie CDU-Politikerin Simone Borchardt öffentlich noch von Prüfungen und Gesprächen spricht, deutet eine Recherche des Heilpraktiker-Newsblog darauf hin, dass das künftige Osteopathie-Berufsgesetz längst inhaltlich vorbereitet wird – nicht im Bundestag, sondern im Umfeld eines Interessenverbands, der seit Jahren für einen eigenen Osteopathie-Beruf und gegen Heilpraktiker lobbyiert.

Details können Sie hier lesen.

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(Frei lesbar für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:

https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/

Wie reagieren Heilpraktiker und ihre Verbände auf das neue Osteopathie-Berufsgesetz der CDU/SPD in Entwicklung? Hier die Einschätzungen von hpO, FDH und eines Heilpraktikers / BDH und weitere Verbände verweigern Antworten

Am 9.2. habe ich im Heilpraktiker-Newsblog als erster Journalist öffentlich darauf hingewiesen, dass in der Politik bereits an einem Osteopathie-Berufsgesetz gearbeitet wird – eine Entwicklung, die für viele Heilpraktiker bislang kaum sichtbar ist (Link).

Ich habe daher mehrere Heilpraktiker-Verbände und Heilpraktiker mit drei Fragen gefragt, wie sie die Entwicklung einschätzen, welche Auswirkungen sie erwarten und welche Schritte sie bereits unternommen haben oder noch planen, um ihre Mitglieder zu vertreten, darunter Verbände wie FDH, BDH, VKHD, Acon sowie der osteopathisch ausgerichtete Verband hpO und weitere Verbände.

Anlass war eine öffentliche Aussage der CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt, Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion Anfang Februar auf Abgeordnetenwatch. In dieser Arbeitsgruppe werden gesundheitspolitische Linien vorbereitet, aus denen später konkrete Gesetzesinitiativen entstehen. Borchardt begründet den möglichen neuen Osteopathie-Beruf damit, dass sie „strukturelle Probleme“ bei der bisherigen Verankerung der Osteopathie bei Heilpraktikern sieht (Link zu ihrer Aussage).

Von dieser politischen Entwicklung sind rund 10.000 Heilpraktiker unmittelbar betroffen, die Osteopathie in ihrer Praxis einsetzen, viele als weitere Therapie neben der Homöopathie. Trotz dieser möglichen Folgen ist das Thema in der Heilpraktikerschaft bislang kaum öffentlich diskutiert worden.


Statements für eilige Leser in Kurzfassung:

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker FDH sieht derzeit keinen fachlichen Anlass für ein eigenes Osteopathie-Berufsgesetz. Osteopathie sei bereits über Heilpraktikerrecht und ärztliche Berufsausübung geregelt, die Patientensicherheit damit gewährleistet. Ein neuer Beruf würde vor allem zusätzliche Konkurrenz schaffen und langfristig die Heilkunde weiter aufsplitten. Der Verband setzt daher nicht auf öffentliche Kampagnen, sondern auf politische Gespräche und Positionspapiere gegenüber Entscheidungsträgern.

Der auf Osteopathie spezialisierte Verband hpO hält die politische Debatte für erklärungsbedürftig, da Osteopathie juristisch bereits eindeutig als Heilkunde eingeordnet ist. Ein neues Berufsgesetz müsse daher erst beweisen, dass es reale Probleme löst und nicht nur bestehende Strukturen verschiebt. Besonders kritisch sieht der Verband mögliche Wettbewerbsverschiebungen, Abgrenzungsprobleme zu anderen manuellen Therapien sowie ungeklärte Fragen zu Ausbildung und Bestandsschutz. Der hpO arbeitet derzeit an einer gutachtenbasierten Positionierung und bereitet eine ausführliche Stellungnahme vor.

Der Homöopath und Heilpraktiker Ralf Massanés Evers hebt als eine Stimme aus der Praxis hervor, dass viele Heilpraktiker eng mit Osteopathen zusammenarbeiten und Patienten regelmäßig dorthin überweisen, während Verbände auf die politische Entwicklung kaum reagieren. Ein staatlicher Osteopathieberuf könnte zahlreiche osteopathisch tätige Heilpraktiker unter Druck setzen, wenn neue Zulassungskriterien gelten. Evers fordert deshalb, dass Verbände frühzeitig für Übergangs- und Gleichstellungsregelungen kämpfen. Zugleich plädiert er dafür, langfristig auch die Rolle des Heilpraktikerberufs im Kassensystem offensiver zu diskutieren.

Die Verbände BDH und VKHD verweigern eine Antwort auf Presseanfragen und begründen dies (siehe weiter unten).


Es folgen die Antworten des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker (FDH) sowie des Osteopathie-Verbandes hpO und des Heilpraktikers Ralf Massanés Evers. Zuerst können Sie eine Zusammenfassung der Statements mit Blick auf die drei Fragen lesen, anschließend die vollständigen Statements. Darunter lesen Sie die Stellungnahmen weiterer Verbände wie BDH, VKHD und Acon.

Kurzfassung des Statements des FDH, 21.2.2026

FDH: Kein Bedarf für eigenes Osteopathie-Berufsgesetz

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) sieht derzeit keinen fachlichen Grund für ein eigenständiges Berufsgesetz zur Osteopathie. In seiner Stellungnahme auf eine Presseanfrage des Heilpraktiker-Newsblog argumentiert die Präsidentin des Verbandes, die Heilpraktikerin Ursula-Hilpert-Mühlig, dass Osteopathie bereits heute rechtlich abgesichert sei, weil sie als Heilkunde gilt und deshalb nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden darf. Die häufig angeführte Patientensicherheit sei damit bereits gewährleistet. Wenn Politik dennoch ein neues Gesetz fordere, müsse sie zunächst belegen, worin konkret eine Gefährdung von Patienten bestehe. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass eher berufsständischer Druck einzelner Osteopathie-Verbände als reale Probleme die Debatte antreibe.

FDH: Mehr Wettbewerb statt Verbot – aber mit Folgen

Sollte ein eigenständiger Osteopathieberuf entstehen, erwartet der FDH keine unmittelbare Einschränkung für Heilpraktiker, da Osteopathie seit Jahrzehnten Teil ihrer Tätigkeit sei. Allerdings würde ein neuer staatlich geregelter Beruf zusätzliche Konkurrenz schaffen. Eine geschützte Berufsbezeichnung und staatliche Anerkennung könnten für Osteopathen einen Marktvorteil bedeuten. Gleichzeitig könnten neue Ausbildungs- und Zulassungsvorgaben entstehen, die langfristig auch auf Heilpraktiker zurückwirken. Zudem könnte ein solches Gesetz die Heilkunde weiter aufsplitten, etwa durch zusätzliche sektorale Heilpraktikerregelungen speziell für Osteopathie.

FDH setzt auf politische Gespräche

Der Verband erklärt, bereits frühzeitig gemeinsam mit anderen Verbänden der Heilpraktikerschaft auf Politiker zugegangen zu sein. In Positionspapieren an die Gesundheitspolitiker habe man darauf hingewiesen, dass Osteopathie durch Heilkundebefugte fachgerecht ausgeübt werde und bislang keine Schadensfälle bekannt seien. Öffentlichkeitskampagnen hält der FDH derzeit für wenig sinnvoll, da Patienten durch ein mögliches Gesetz nichts verlieren würden: Osteopathie bleibe weiterhin verfügbar, möglicherweise sogar durch zusätzliche Anbieter. Stattdessen setzt der Verband auf Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, um vor den Folgen einer möglichen „Vermehrung“ neuer Heilberufe zu warnen. Ein eigenes Berufsgesetz für eine einzelne Behandlungsmethode könne Begehrlichkeiten anderer Therapierichtungen wecken und langfristig zu mehr Bürokratie führen.

Das Statement des FDH in voller Länge können Sie weiter unten lesen.


Kurzfassung des Statements des Verbandes hpO, 22.2.2026

hpO: Osteopathie bereits geregelt – neues Gesetz müsste echten Nutzen zeigen

Der osteopathisch ausgerichtete Verband hpO sieht in der aktuellen politischen Debatte vor allem Klärungsbedarf. Aus seiner Sicht ist Osteopathie rechtlich bereits eingeordnet, da sie als Heilkunde gilt und damit über ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis geregelt ist. Ein neues Berufsgesetz müsse daher zunächst nachweisen, dass es die Patientensicherheit tatsächlich verbessere und nicht lediglich bestehende Strukturen neu ordne.

hpO: Eigenständiger Beruf könnte Markt, Ausbildung und Berufsbild verändern

Der Verband erwartet im Fall eines neuen Berufs erhebliche Auswirkungen auf Heilpraktiker und Ärzte. Besonders betroffen wären Heilpraktiker mit osteopathischer Weiterbildung, deren Qualifikation formal bestehen bliebe, deren Stellung im Gesundheitsmarkt jedoch an Gewicht verlieren könnte. Zudem sieht der hpO ungelöste Abgrenzungsfragen zu Physiotherapie, manueller Medizin und Chiropraktik. Auch wirtschaftliche Verschiebungen seien möglich, falls ein neuer Beruf Zugang zu regulären Kassenleistungen erhielte.

hpO arbeitet an Stellungnahme und juristischer Argumentation

Der Verband verweist darauf, dass er vorhandene Rechtsgutachten systematisch ausgewertet und offene Fragen an den Gesetzgeber formuliert habe. Eine öffentliche Stellungnahme sei in Vorbereitung. Grundsätzlich sieht der hpO weniger ein Regulierungsdefizit als vielmehr Vollzugsprobleme bestehender Regeln. Ziel sei eine sachliche Positionierung auf Grundlage von Rechtsprechung und Gutachten.

Das vollständige Statement des hpO lesen Sie weiter unten.


Statement des Heilpraktikers Ralf Massanés Evers, 22.2. gegenüber dem Homoeopathiewatchblog:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit ich als Homöopath praktiziere habe ich ein sehr enges Verhältnis zu den Osteopathen, da ich sie immer wieder meinen Patienten weiterempfehle, wenn sie nach meinem Urteil besser durch einen Osteopathen behandelt werden sollten. Und ich bin kein Einzelfall, ich kenne viele Homöopathen, die Patienten an Osteopathen überweisen, sei es aufgrund eines Geburtstraumas, einer bestimmten Blockade im Bewegungsapparat, etc.

    Ich muss mich wirklich aufregen, wenn ich wieder davon höre, dass die Osteopathie-Verbände versuchen, eine staatlich geregelte Ausbildung mit Gesetzesrahmen zu verwirklichen und die Heilpraktiker-Verbände einfach stillschweigen. Alle Osteopathen, die nicht Ärzte sind, müssen Heilpraktiker sein, um ihre Arbeit durchführen zu können. Also müssen es wieder tausende sein, die durch diese politische Maßnahme betroffen sein werden und unsere Verbände bleiben wieder stumm, als würde es sie nicht betreffen. Die vielen Heilpraktiker, die osteopathisch arbeiten, werden dann ein Problem bekommen, wenn sie nicht die Kriterien erfüllen, die dieser gesetzliche Rahmen fordert.

    Die Verbände müssten auf Hochtouren arbeiten, damit es eine Anpassung/Gleichstellung aller Osteopathen gäbe, falls sich dieser gesetzliche Rahmen verwirklichen sollte. So ist es auch in der Schweiz passiert, die Homöopathie wurde zur Kassenleistung und die existierenden Heilpraktiker, die klassische Homöopathie angeboten haben, wurden einer staatlichen Prüfung unterzogen, um mit den „neuen“ Kollegen gleichgestellt zu sein. Warum passiert hier nichts in Deutschland? Wieso versuchen unsere Verbände nicht, den Heilpraktiker Beruf so zu regeln, dass auch wir, falls Interesse bestünde, im Kassensystem mit agieren könnten. Wir sind ca. 50.000 in ganz Deutschland, versorgen ca. 30 Millionen Patientinnen und Patienten jedes Jahr. Was spricht dagegen und warum macht sich die Heilpraktikerschaft nicht stark, um diese Möglichkeit zu ermöglichen. Dafür wären die Verbände da, vielleicht hätten sie dann auch mehr Zulauf, weil sich dann jeder von uns gut repräsentiert fühlen würde.“


Die Fragen des Newsblog an die Verbände zur Osteopathie:

Diese folgenden Fragen habe ich an die Verbände gestellt. Bisher liegen Antworten des FDH und des hpO vor, die Sie weiter unten in ganzer Länge lesen können. BDH und VKHD verweigern grundsätzlich, dem Watchblog und Newsblog zu antworten, wie sie deutlich machten.

Frage des Newsblog an die Verbände: „In ihren Antworten im Februar 2026 beschreibt die Arbeitsgruppe Gesundheit-Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion die berufsgesetzliche Einordnung der Osteopathie ausdrücklich als Gegenstand laufender politischer Beratungen, die auf einem Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag beruhen. Zudem weist sie darauf hin, dass Gespräche mit Verbänden wie einem Osteopathie-Verband und weiteren Akteuren bereits stattfinden und in diesem Zusammenhang unter anderem Fragen der Akademisierung im Bereich Osteopathie sowie möglicher Zugangsvoraussetzungen diskutiert werden, ohne dass hierzu bereits eine abschließende Linie festgelegt sei.

In meinen Gesprächen und Rückmeldungen aus der Praxis nehme ich wahr, dass diese Entwicklung seit Anfang Februar im Heilpraktikerbereich bislang nur begrenzt diskutiert wird. Da sich gesundheitspolitische Weichenstellungen erfahrungsgemäß oft schon in frühen Beratungsphasen abzeichnen, möchte ich die Einschätzung der Heilpraktikerverbände zu diesem Zeitpunkt einholen.

Mich würde daher interessieren:

1. Wie bewertet Ihr Verband die aktuellen politischen Aussagen der Arbeitsgruppenvorsitzenden Gesundheit der Union zur möglichen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie?
2. Welche mittel- oder langfristige Auswirkungen auf die Rolle des Heilpraktikerberufs im bestehenden System der Heilkundeerlaubnis sehen Sie durch den eigenständigen Osteopathieberuf?
3. Welche medialen und politischen Aktivitäten hat Ihr Verband konkret mit Blick auf möglichen Szenarien einer eigenständigen Berufsordnung Osteopathie und den Auswirkungen auf den Heilpraktiker-Beruf unternommen, welche Maßnahmen plant er? Beispielsweise Stellungnahmen gegenüber Akteuren der Gesundheitspolitik etc.

Die entsprechenden Antworten von Frau Borchardt habe ich zur Nachvollziehbarkeit als Links beigefügt. …“

 

Antwort des BDH, Präsident Christian Blumbach, bezogen auf eine Presseanfrage von mir: „Der BDH kommentiert Beiträge und Fragestellungen privater Blogs grundsätzlich nicht. Auch zu den von Ihnen aufgeworfenen Themenkomplexen geben wir keine Einzelstellungnahmen ab. Unsere Kommunikation richtet sich an unsere Mitglieder, Gremienpartner sowie an relevante politische und institutionelle Stellen.“ BDH ist als ein Verband unter viele kleinen Verbänden Gründer und Mitglied der Gruppierung namens Gesamtkonferenz, die gegenüber der Politik den Anspruch erhebt, alle 47.000 Heilpraktiker in Deutschland zu vertreten, auch wenn in der selbsternannten Konferenz vor allem kleine und kleinste Verbände mit manchmal nur einem Dutzend Mitgliedern vertreten sind.

Statement des VKHD, bezogen auf eine Presseanfrage von mir, Vorstand Carl Classen: „Aufgrund Ihrer auch jüngst wieder fortgesetzten Praxis … muss ich einer solchen Zusammenarbeit leider absehen. Überlegen Sie sich vielleicht noch einmal, für welche Seite Sie eigentlich arbeiten wollen. Beste Grüße,  Carl Classen.“
(Ich hatte den VKHD als Verband der Homöopathen um eine Einschätzung gebeten, da der Verband sich auf seiner Website regelmäßig zur Osteopathie äußert und zahlreiche homöopathisch tätigen Heilpraktiker die Osteopathie als weitere Therapie einsetzen).
Auch der VKHD ist Teilnehmer der losen Gruppierung von kleinen Verbänden namens Gesamtkonferenz. Ein Vertreter der Gesamtkonferenz hatte kürzlich nach einer Presseanfrage des Newsblog an die Gesamtkonferenz zur Mitgliedschaft und Satzung einen Anwalt gegen den Newsblog eingeschaltet und die Unterlassung von Aussagen zur Gesamtkonferenz gefordert. (Hier ist mein Artikel zum Vergleich der Aktivitäten von Gesamtkonferenz und Newsblog, der mit einer Unterlassungsforderung von einem Anwalt der Gesamtkonferenz beantwortet wurde).

Auch der Verband Acon, laut eigenen Ausgaben spezialisiert auf Osteopathie, antwortet nicht. Auch Acon ist Teilnehmer der Gesamtkonferenz.

Ich habe die Antworten von Verbänden bis zum 22.2. für diesen Artikel berücksichtigt.

Weitere Verbände sind angefragt .


Es folgen die Verbands-Statements im Original

von FDH, hpO:

 

Statement des FDH im Original, 21.2.2026:

ad 1) Bislang hat sich dazu öffentlich nur die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, geäußert (abgeordnetenwatch). Es gab hier eine Anfrage nach der Notwendigkeit eines Osteopathie-Gesetzes und dessen möglicher Ausgestaltung, wie etwa Vollzeitausbildung und Akademisierung. Die Notwendigkeit wird von Frau Borchardt begründet mit dem üblichen Argument der Patientensicherheit, ohne das näher auszuführen. Denn die Patientensicherheit ist ja geregelt: Ausübung von Heilkunde, und das ist Osteopathie, ist Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Das ist rechtlich geregelt und braucht also keine weitere Absicherung. Gleichzeitig gibt es die Sorgfaltsverpflichtung, die v.a. für Heilpraktiker besagt, dass sie in den Verfahren, die sie ausüben, über das nötige Fachwissen verfügen müssen. Mit dieser Standardfloskel zur Patientensicherheit schießt die Politik daher regelmäßig ein Eigentor. Denn sie müsste bei Diskussion um die Gründe für ein Osteopathie-Gesetz auch belegen, worin bisher die Bedrohung für Patienten liegt.

Eine spannende Formulierung der Politikerin ist, dass das derzeitige „Konstrukt“ (also Arzt und Heilpraktiker, da Osteopathie Ausübung von Heilkunde ist) nur eine formale Absicherung sei, „ersetzt aber keine klare berufsrechtliche Definition der osteopathischen Tätigkeit selbst“.

Was will uns dieser Satz eigentlich sagen? Nur mit einer berufsrechtlichen Definition ist osteopathische Tätigkeit sicher? Das würde weitergedacht bedeuten, dass im Grunde alle medizinischen Behandlungsmethoden – denn das ist Osteopathie – nur mit eigenen Berufsgesetzen (rechts)sicher seien? Wenn Patientenschutz nur mittels Berufsgesetzen zu Therapien gewährleistet werden könnte, müsste jede Behandlungsmethode zu einem Berufsgesetz führen. Und im Grunde ist so eine Argumentation auch eine Herabwürdigung der beiden Heilberufe Arzt und Heilpraktiker.

Insgesamt erwecken die Argumente in dieser abgeordnetenwatch den Eindruck, als müsse man Klientelpolitik gerecht werden, denn schließlich ist die Aufnahme der Osteopathie in den Koalitionsvertrag durch „fachlichen und politischen Druck der osteopathischen Verbände“  erfolgt und weniger durch Realbedrohung der Patientensicherheit…

ad 2) Osteopathie wird seit nahezu 50 Jahren legal von Heilpraktikern ausgeübt, sie ist also ein legitimer Bestandteil ihres therapeutischen Besitzstandes. Sie kann dem Berufsstand also nicht einfach mal so entzogen werden. Ein eigenständiger Osteopathieberuf würde also nur einen weiteren „Player“ im deutschen Gesundheitswesen schaffen und damit mehr Wettbewerb, und die Berufsbezeichnung wäre dann geschützt. Osteopathen könnten mit ihrer staatlichen Anerkennung werben – sicherlich ein Marktvorteil. Ob die Leistungen in die GKV übernommen werden, ist nicht zwangsläufig  gewährleistet. Wenn ja, dürfte die Vergütung für die staatlichen Osteopathen deutlich geringer sein, als bei privaten Abrechnungen.
Ein Osteopathie-Gesetz könnte zu einer weiteren Aufspaltung der Heilkundeerlaubnis führen, also zu einem weiteren sektoralen Heilpraktiker. So wie es bereits Heilpraktiker für Physiotherapie, Logopädie etc. gibt, kann dann durchaus auf einen sektoralen Heilpraktiker für Osteopathie geklagt werden.

Und dann stellt sich natürlich auch die Frage nach der Ausbildung: muss sie an das zukünftige Berufsgesetz angepasst werden? Wird es Monopolisierung bzgl. der Anbieter geben? Muss eine vorgegebene Ausbildung durchlaufen werden, um Osteopathie ausüben zu dürfen? Derzeit kennt man diese Anforderung von Satzungsleistungen der GKV.

ad 3) Der FDH hat zusammen mit weiteren Mitgliedsverbänden des DDH bereits bei Bekanntwerden der Koalitionsverhandlungen die zuständigen Gesundheitspolitiker angeschrieben. Mittels eines Positionspapiers wurde detailliert aufgezeigt, dass Ausübung von Osteopathie durch Angehörige mit Heilkundebefugnis fachkundig ausgeübt wird. Bislang keine Schadensfälle bekannt sind, also in dem geplanten Gesetz keine erhöhte Patientensicherheit erkennbar ist.

Des Weiteren wurden die möglichen Folgen aufgezeigt, wenn ohne ersichtlichen Grund aus einer medizinischen Behandlungsmethode ein Berufsgesetz gemacht würde. Das weckt Begehrlichkeiten bei anderen Therapiemethoden und dann hätten wir alsbald eine kaum verwaltbare und kontrollierbare  Anhäufung von Heilberufen, die u.a. auch zu weiteren Belastungen der Vollzugsbehörden der Länder beitragen würde; ganz zu schweigen vom bürokratischen Aufwand.

Mediale Aktivitäten sehen wir derzeit nicht für sinnvoll an, denn dazu ist das Thema für Patienten nicht wirklich „griffig“. Es wird ja der Bevölkerung nichts weggenommen, Osteopathie bleibt im Angebot – beim Heilpraktiker und dann zukünftig noch bei einem Osteopathen; und die Physiotherapeuten können womöglich mittels Zusatzqualifikation auch noch osteopathisch „aufrüsten“.

Mit gesundheitspolitischen  Entscheidungsträgern sind wir im Austausch; hierbei geht es vorrangig um das Abwägen von Argumenten für und gegen einen neuen Heilberuf. Hier konnten wir durchaus Nachdenklichkeit bewirken. Denn das „strukturelle Problem“, wie von der CDU formuliert, kann wohl nicht damit gelöst werden, aus einer medizinischen Behandlungsmethode gleich einen neuen Heilberuf zu machen. Da würde die Büchse der Pandora geöffnet und Vertreter anderer heilkundlicher Verfahren könnten das auch für sich reklamieren. Das kann eindrucksvoll außerhalb Deutschlands beobachtet werden, wo es kein Heilpraktikergesetz gibt. Denn dieses ist eine Art „Sammelbecken“ für medizinische Anwendungen, die unter Ausübung von Heilkunde fallen; und es hat sich über Jahrzehnte gut bewährt. Als Berufsstandsvertretung für Heilpraktiker werden wir  uns auch weiterhin intensiv für den Erhalt des HeilPrG einsetzen und der Politik auch seine Vorzüge aufzeigen.

Ursula Hilpert-Mühlig

Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) 21.02.2026


Statement des Verbandes hpO im Original, 22.2.2026:

Frage 1: Bewertung der politischen Aussagen zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie

Der hpO nimmt die Aussagen von Frau Borchardt mit großem Interesse – und auch einer ordentlichen Portion Verwunderung – zur Kenntnis. Positiv ist, dass die Vorsitzende der AG Gesundheit signalisiert, dass noch keine abschließende Linie festgelegt sei und dass auch kritische Positionen gehört werden sollen.

Gleichwohl sehen wir erheblichen Klärungsbedarf. Osteopathie ist keine rechtsfreie Zone. Sie ist seit Jahrzehnten geregelt, und zwar über die Bundesärzteordnung und das Heilpraktikergesetz. Das vom BMG beauftragte Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht stellt eindeutig fest, dass osteopathische Behandlungen die Kriterien der Heilkunde nach § 1 Abs. 2 HeilprG erfüllen. Dieses Ergebnis wird durch Gerichts-Urteile konsistent bestätigt

Die Patientensicherheit ist im bestehenden System gewährleistet: Ärzte über Approbation und Kammern, Heilpraktiker über amtsärztliche Überprüfung und Gesundheitsämter. Beide Gruppen haften für Behandlungsfehler und unterliegen Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften.

Die zentrale Frage, die der Gesetzgeber beantworten muss, lautet daher nicht: Brauchen wir eine Regelung? Sondern: Verbessert ein neues Gesetz die Patientensicherheit tatsächlich, oder schafft es neue Probleme? Und: Genügt es nicht, den bestehenden Vollzug konsequenter zu aktivieren?

Besorgniserregend ist aus unserer Sicht, dass bisher offenbar überwiegend Verbände gehört wurden, die ein eigenständiges Berufsgesetz befürworten. Ärzte und Heilpraktiker, die Osteopathie seit Jahrzehnten im Rahmen ihrer Heilerlaubnis ausüben, wurden bislang nicht ausreichend einbezogen. Das verzerrt das Bild.

Frage 2: Mittel- und langfristige Auswirkungen auf den Heilpraktikerberuf

Ein eigenständiger Osteopathie-Beruf hätte weitreichende Konsequenzen für das bestehende System der Heilkundeerlaubnis:

Die folgenden Punkte beleuchten verschiedene Aspekte der Auswirkungen auf den Heilpraktikerberuf. Dabei müssen auch die Konsequenzen für den Arztberuf betrachtet werden. Beide Berufe teilen eine gemeinsame Grundlage: die Heilkundedefinition. Wenn Methoden zu eigenständigen Berufen erhoben werden, hat dies juristische Konsequenzen—nicht nur für die Methode selbst, sondern auch innerhalb der Ärzteschaft für andere angewandte Heilmethoden.

a) Unmittelbare Betroffenheit

Rund 10.000 bis 12.000 Heilpraktiker, die derzeit osteopathisch tätig sind, wären direkt betroffen. Ihre erworbene Qualifikation und berufliche Existenz stünden in Frage. Hierbei geht es nicht um Ausübungsbeschränkungen—diese wären nach wie vor gegeben. Vielmehr wird ihre Reputation infrage gestellt, da sie trotz hochwertiger Weiterbildungen über private Schulen wie beispielsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) nicht in den Status einer beruflichen, dann mittels Universität erworbenen Berufsbezeichnung kämen. Groteskerweise arbeitet die BAO mit der Unterstützung der Berufsforderung gerade daran, ihre eigenen Mitgliedsschulen zu eliminieren und somit das über Jahrzehnte gewachsene Qualitätsniveau von Weiterbildungen zu unterwandern.

b) Abgrenzungsproblem

Das Rechtsgutachten stellt ausdrücklich fest, dass eine eindeutige Abgrenzung osteopathischer Techniken von physiotherapeutischen Techniken, Chiropraktik und ärztlicher manueller Medizin nicht möglich ist. Ein Berufsgesetz müsste diese Abgrenzung dennoch leisten. Die logische Konsequenz wäre, Osteopathie soweit zusammenzustreichen, dass sie abgrenzbar wird. Die Folge wäre ein Verlust der Ganzheitlichkeit, die den Kern der Methode ausmacht—zumindest wie sie von den Berufsbefürwortern beschrieben wird.

c) Teilerlaubnis nicht durchführbar

Eine sektorale Heilerlaubnis nur für Osteopathie ist nach beiden Gutachten nicht sachgerecht und nicht durchführbar. Darin sind sich alle Fachleute einig.

d) GKV-Wettbewerbsvorteil

Ein neuer Beruf könnte perspektivisch Zugang zu GKV-Regelleistungen erhalten, während Heilpraktiker auf Privatpatienten und freiwillige Satzungsleistungen der Kassen angewiesen bleiben. Das würde eine strukturelle Wettbewerbsverzerrung schaffen.

e) Ausbildungschaos

Die Ausbildungslandschaft ist heterogen. Bei einem Berufsgesetz müsste geklärt werden, welche bestehenden Ausbildungen anerkannt werden, welche Ausbildungsform künftig vorgeschrieben wird und wie Bestandsschutz für bestehende Qualifikationen geregelt wird. Es besteht zudem die Gefahr, dass nur akademische Ausbildungen anerkannt werden und private Teilzeitschulen in Schwierigkeiten geraten.

f) Systemische Risiken

Ein Berufsgesetz würde einen Präzedenzfall schaffen, der zu weiteren Forderungen nach eigenen Berufsgesetzen für andere Therapieformen führen könnte. Hinzu kommen Nachwuchsabwanderung aus der Physiotherapie, zusätzliche Belastung der Aufsichtsbehörden, Konkurrenz zu bestehenden Facharztbereichen und eine mögliche Einschränkung der Therapiefreiheit.

g) Internationale Erfahrung

Die Schweiz zeigt, dass ein eigenständiger Beruf nicht mehr Freiheit bedeutet, sondern weniger. Der neue Beruf ist dort eingeschränkter als das vorherige System, und nur noch ein einziges Institut ist anerkannt.

Frage 3: Mediale und politische Aktivitäten des hpO

Der hpO hat das Thema frühzeitig erkannt und arbeitet derzeit an einer substanziellen Positionierung. Konkret:

a) Gutachtenbasierte Analyse

Der hpO hat das vorliegende Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht (im Auftrag des BMG-) systematisch auf den Bereich Osteopathie hin ausgewertet. Diese Analyse bildet das Fundament unserer Argumentation.

b) Formulierung offener Fragen

Der hpO hat sechs zentrale Fragenkomplexe formuliert, die vor Erlass eines Berufsgesetzes geklärt werden müssten, darunter die Abgrenzung der Tätigkeit, die Frage der Heilerlaubnis, die amtsärztliche Kontrolle, der Bestandsschutz, die Aufsicht sowie das Verhältnis zu bestehenden Berufen.

c) Stellungnahme in Vorbereitung

Eine öffentliche Stellungnahme ist derzeit in Arbeit. Der hpO verfolgt dabei den Ansatz einer faktenbasierten, sachlichen Argumentation auf Grundlage der Gutachten und der Rechtsprechung.

d) Vollzugsdefizite adressiert

Unabhängig von der aktuellen politischen Debatte hat der hpO bereits über das Wettbewerbsrecht darauf hingearbeitet, bestehende Vollzugsdefizite im Bereich der unerlaubten Heilkundeausübung zu adressieren. Denn das eigentliche Problem ist nicht fehlende Regulierung, sondern fehlendes Vollzugsinteresse: Rund 100.000 bis 120.000 Physiotherapeuten üben de facto Heilkunde aus mit Methoden wie Akupunktmassage Fußreflexzonenmassage, oder auch Osteopathie, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben.

e) Positionierung innerhalb der Verbändelandschaft

Der hpO entwickelt seine Position unabhängig, steht aber im konstruktiven Dialog mit anderen Akteuren der Heilpraktikerschaft—wie es im Übrigen alle Mitgliedsverbände im DDH handhaben. An einer unkritischen Konsensfindung, die wesentliche Fragen ausblendet, beteiligen wir uns nicht.

f) Gemeinsame Stimme im Dachverband Deutscher Heilpraktiker-DDH

In Abstimmung mit den DDH-Verbänden wurde bereits einen Tag nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags eine gemeinsame Stellungnahme an alle betreffenden politischen Akteure übermittelt… to be continued.

Mit herzlichen Grüßen

Jürgen  Gröbmüller


Berufsvereinigung für heilkundlich
praktizierte Osteopathie, hpO e.V.
1.Vorsitzender Jürgen Gröbmüller
2.Vorsitzender Andreas Grimm

www.hpo-osteopathie.de


 

Politik arbeitet bereits an neuem Osteopathie-Beruf – CDU stellt bisherige Rolle der Heilpraktiker infrage, weil sie „strukturelle Probleme“ sieht

Ich greife das folgende Thema bewusst auch im Watchblog und Newsblog auf, weil Osteopathie auch für viele homöopathische Praxen der Heilpraktiker seit Jahrzehnten ein weiterer Teil ihres Therapiespektrums ist – und politische Entscheidungen häufig genau dort einschlagen, wo man sie zunächst nicht erwartet.

Am 9. Februar habe ich im Heilpraktiker-Newsblog als erster Journalist öffentlich geschrieben, dass die CDU derzeit bereits konkret an einem Osteopathie-Berufsgesetz arbeitet (Link ), das im Koalitionsvertrag von 2025 festgelegt ist. Damit wurde erstmals sichtbar, dass es sich nicht um eine ferne programmatische Idee handelt, sondern um ein politisches Projekt in Arbeit. Dies hatte die CDU-Politikerin Simone Borchardt am 6. Februar öffentlich auf Abgeordnetenwatch bestätigt. Sie hatte am 6.2. öffentlich erläutert, dass bereits Gespräche mit Verbänden zum neuen Osteopathie-Beruf standfinden würden und es bereits um die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes geht. Borchardt leitet die Arbeitsgruppe Gesundheit der Union. Diese Arbeitsgruppe steht zwar selten im öffentlichen Fokus, entscheidet aber faktisch darüber, welche gesundheitspolitischen Linien später zu Regierungspolitik und zu Gesetzen werden.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion ist das zentrale fachpolitische Gremium, in dem gesundheitspolitische Initiativen vorbereitet werden, bevor sie in Regierungsvorhaben münden. Ein konkretes Beispiel ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG, „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, beschlossen am 7. November 2019, in Kraft seit 19. Dezember 2019). Die politischen Leitlinien zu digitalen Gesundheitsanwendungen, Telemedizin und Datennutzung wurden zuvor in der Arbeitsgruppe Gesundheit der Union, dann in den gesundheitspolitischen Arbeitsgruppen der Fraktionen abgestimmt, bevor das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzentwurf formulierte. Aussagen der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Gesundheit Simone Borchardt zum Thema Heilpraktiker sind deshalb weniger Einzelmeinungen als vielmehr Hinweise auf Linien, die innerhalb der Fraktion bereits politisch vorbereitet werden.

Am 9. Februar hat Frau Borchardt ihre Position in einer weiteren öffentlichen Antwort auf Abgeordnetenwatch zur Osteopathie noch einmal deutlich verschärft und den politischen Hintergrund offengelegt:

„Sie sprechen zu Recht an, dass osteopathische Leistungen derzeit überwiegend durch … Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erbracht werden und dass damit eine grundsätzliche Patientensicherheit rechtlich bereits gegeben ist. Genau an diesem Punkt liegt jedoch das strukturelle Problem. Die bestehende Rechtslage ersetzt keine klare berufsrechtliche Definition der osteopathischen Tätigkeit selbst. Ausbildung, Qualifikationsanforderungen, Berufsbezeichnung und Verantwortlichkeiten sind bislang nicht einheitlich geregelt. Das führt zu einer anhaltenden Rechtsunsicherheit für Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Behandelnden.Vor diesem Hintergrund ist entscheidend, dass die Osteopathie erstmals ausdrücklich im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode aufgegriffen wurde. Dort heißt es wörtlich: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ Diese Formulierung ist bewusst klar gewählt. Sie zielt nicht auf eine bloße Fortschreibung des Status quo, sondern auf die Schaffung eines eigenständigen, staatlich geregelten Berufsrahmens mit klar definierten Ausbildungswegen, Qualifikationsanforderungen und Berufspflichten.
Dass es zu dieser Festlegung im Koalitionsvertrag gekommen ist, war kein Automatismus. Sie ist das Ergebnis eines langjährigen und intensiven politischen Engagements der osteopathischen Berufsverbände und der behandelnden Osteopathinnen und Osteopathen selbst. Erst dieser kontinuierliche fachliche und politische Druck hat dazu geführt, dass die Osteopathie in den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen und verbindlich verankert wurde.“

Mit anderen Worten: Aus Sicht der gesundheitspolitischen Führung der Union ist die derzeitige osteopathische Praxis über den Heilpraktikerstatus kein tragfähiger Dauerzustand, sondern ein politisch zu lösendes Strukturproblem.

Das neue Osteopathie-Gesetz der Union und SPD wird nach derzeitiger politischer Stoßrichtung aus der Therapieform Osteopathie einen neuen, dritten eigenständigen Gesundheitsberuf machen. Die Union hatte das Thema im Koalitionsvertrag angekündigt und fixiert. Bisher konnten Ärzte und Heilpraktiker Osteopathie anwenden, künftig könnte ein staatlich regulierter Osteopathie-Beruf daneben treten, der nicht mehr über den Heilpraktikerstatus legitimiert wird. Da etwa 10.000 Heilpraktiker Osteopathie einsetzen (vor allem über PKV oder Selbstzahlersystem), sind sie direkt von einem neuen konkurrierenden Osteopathie-Beruf betroffen, der perspektivisch Zugang zu regulären Versorgungs- und Erstattungssystemen erhalten könnte (Abrechnung über GKV möglich) und damit strukturell in denselben Markt drängt.


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Heilpraktiker widersprechen VKHD-Vorstand Classen und belegen dessen politische Inkompetenz: Binnenkonsens ist Existenzgrundlage für 47.000 Heilpraktiker und kein „überzeichneter Begriff“ laut Classen

Die Diskussion unter Heilpraktikern zum Binnenkonsens erreicht eine neue Stufe. Nachdem VKHD-Vorstandsmitglied Carl Classen dessen politische Bedeutung in einem Positionspapier an die Politik öffentlich relativiert hatte, melden sich nun Heilpraktiker selbst zu Wort – und widersprechen Classen deutlich.

Die Kommentare unter dem Artikel im Heilpraktiker-Newsblog  (Link) zeigen, wie groß die Diskrepanz zwischen VKHD-Verbandsführung (Carl Classen, Ralf Dissemond und Stefan Reis) und der realen Heilpraktiker-Praxis von 47.000 Heilpraktikern (darunter nur noch einige hundert im Verband aus Ulm) offenbar ist. Während Classen sowie seine beiden Vorstandskollegen in einem öffentlichen Positionspapier den Binnenkonsens als „überzeichneten Begriff“ darstellen und die Rechtsgrundlage (beschlossen in den 1970-er Jahren von Bundestag, Link zum Bundestag, das entscheidende Dokument von 1976) offensichtlich weder kennen noch benennen können, beschreiben Heilpraktiker ihn als zentrale Voraussetzung für die Existenz ihrer Arbeit. So erteilt ein Heilpraktiker dem Vorstand des VKHD C. Classen eine politische Nachhilfestunde.

Der Heilpraktiker Frank Bünder macht aber auch deutlich, dass der VKHD-Vorstand allein mit seiner Meinung zum Binnenkonsens ist: „Das der Binnenkonsenz zentral für die für uns relevanten Arzneimittel allerwichtigst ist, hat ja definitiv der FDH (mein Berufsverband) u.a. aufgrund seiner hohen Fachkompetenz erkannt und auch deshalb entsprechend reagiert und agiert seitdem auch in Richtung Politik.“

Classen spricht von Narrativen – Heilpraktiker von Existenzfragen

Classen hatte den Binnenkonsens in seinem Beitrag als politisch überzeichnet dargestellt und Reformdebatten vor allem als „Agenda-Setting“ beschrieben. Genau diese Einordnung stößt bei Heilpraktikern auf Kritik.

Der Heilpraktiker Frank Bünder fasst die Folgen eines Wegfalls in zwei Kommentaren (Link) drastisch zusammen. Ohne Binnenkonsens müssten homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel „die gleichen strengen klinischen Studien zur Wirksamkeit durchlaufen wie konventionelle Medikamente“. Für viele Präparate sei dieser Nachweis nicht zu erbringen, weshalb „zahlreiche Mittel ihre Zulassung verlieren und vom Markt verschwinden“ würden.

Damit widerspricht er direkt Classens impliziter Annahme, Reformen hätten begrenzte Auswirkungen.

Heilpraktiker machen deutlich: Therapiefreiheit und Berufsrealität betroffen

Bünder beschreibt die Konsequenzen nicht als juristische Detailfrage, sondern als Eingriff in die praktische Arbeit von Heilpraktikern. Ohne Binnenkonsens würde ihr „Behandlungsrepertoire massiv beschnitten“. Viele Mittel dürften weder angewendet noch verordnet werden.

Die Folge wäre nach seiner Einschätzung eine strukturelle Verschiebung des Berufs: Behandlungen könnten „zunehmend in den Bereich der reinen Prävention oder Wellness abrutschen“, was die berufsrechtliche Stellung von Heilpraktikern schwächen würde.

Auch ökonomische Folgen nennt er klar. Der Binnenkonsens sei eine der letzten fachlichen Grundlagen für Kostenerstattungen. Fiele er weg, gerieten „private Zusatzversicherungen oder Beihilfen massiv unter Druck“.

Sein Fazit formuliert er knapp: „Quod erat demonstrandum.“

Kritik an Classens Berufsbild des Heilpraktikers

Bünder kritisiert Classen nicht nur in der Arzneimittel-Frage, sondern auch in dessen generellem Berufsverständnis. Classen habe den Heilpraktiker als „typischen Zweitberuf“ bezeichnet. Diese Darstellung sei eine Abwertung, die viele Kollegen nicht teilen würden.

Er verweist auf dreijährige Berufsfachschulen und umfangreiche Ausbildungen und stellt fest, solche Programme richteten sich „mitnichten an typische Zweitberufabsolventen“.

Auch hier wird die Distanz zwischen Verbandsspitze und Berufsrealität sichtbar.

Verbände haben Informationspflicht – gerade beim Binnenkonsens

Besonders deutlich wird Bünder, wenn er die Verantwortung von Berufsverbänden anspricht. Wissenslücken über Arzneimittelzulassungen gebe es zwar auch bei Ärzten, schreibt er. Doch genau deshalb bestehe die Pflicht von Verbänden, ihre Mitglieder kontinuierlich zu informieren.

„Genau darin besteht ja die Gefahr der Unterlassung; besonders bei Berufsverbänden, welche die Pflicht haben sich ständig und permanent über … Fachbereiche umfassend zu informieren.“

Damit wird Classens Beitrag indirekt als Informationsversagen eines Verbandes gedeutet.

Politische Wirkung über die Verbandsgrenzen hinaus

Die Bedeutung dieser Auseinandersetzung reicht über interne Diskussionen hinaus. Der ursprüngliche Artikel im Heilpraktiker-Newsblog hatte bereits darauf hingewiesen, dass öffentliche Aussagen eines Verbandes wie des VKHD von Politikern oder Journalisten als repräsentative Position der Heilpraktikerschaft gelesen werden können.

Wenn ein VKHD-Vorstandsmitglied den Binnenkonsens relativiert, während Heilpraktiker ihn als Existenzgrundlage beschreiben, entsteht ein politisches Signal: Heilpraktiker vertrauen dem VKHD-Vorstand nicht mehr und belegen öffentliche dessen  politische Inkompetenz.

Gerade in einer Phase wachsender regulatorischer Debatten kann diese politische Inkompetenz selbst zum Risiko werden, wenn diese sich öffentlich noch äußern darf.

Die Debatte hat begonnen

Die Kommentare zeigen, dass es sich nicht um eine Randdiskussion handelt. Es geht um die Frage, ob der Binnenkonsens als juristische Realität oder als rhetorisches Konstrukt verstanden wird.

Für viele Heilpraktiker scheint die Antwort eindeutig zu sein. Für den VKHD-Vorstand steht sie noch aus.

Vorstand des VKHD relativiert Bedeutung des Binnenkonsens für Homöopathie: Presseanfrage an ihn zu politischer Verantwortung des Vorstandes / Wann folgt der Rücktritt des dreiköpfigen Vorstandes?

Der Binnenkonsens ist kein kleines Rand-Detail des Arzneimittelrechts. Er ist die vom Bundestag in den 1970-er Jahren verabschiedete juristische Grundlage dafür, dass besondere Therapierichtungen wie Homöopathie, Anthroposophie und Teile der Phytotherapie im deutschen Arzneimittelrecht überhaupt existieren können. Umso bemerkenswerter ist ein aktueller Beitrag auf der Website des VKHD als Positionspapier des Verbandes zum Binnenkonsens. Dort relativiert Vorstandsmitglied Carl Classen die Bedeutung dieses Prinzips Binnenkonsens und stellt seine Gefährdung im Kern als rhetorische Überhöhung dar. Offenbar ist dem VKHD-Vorstand die rechtliche Grundlage des Binnenkonsens kein Begriff. Ich empfehle Carl Classen vom VKHD, die rechtliche Grundlage auf der Seite des Bundestages nachzulesen, bevor er sich öffentlich äußert: (Link zum Bundestag, das entscheidende Dokument von 1976).

Was wie eine interne Verbandsdebatte wirkt, kann politisch weitreichende Folgen für alle Heilpraktiker haben. Denn der Text des VKHD mit Urheber Vorstand Carl Classen ist öffentlich abrufbar und kann von Politikern, Journalisten oder Ministerialbeamten als Stimme der Heilpraktikerschaft gelesen werden. Das Positionspapier des VKHD kann die Homöopathie politisch in große Schwierigkeiten bringen.

Andere Verbände haben eine andere Haltung zur politischen Relevanz des Binnenkonsens als der VKHD: In Positionspapieren hatte kürzlich der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FHD) sowie der Verband ANME auf die Bedeutung des Binnenkonsenses für Homöopathie und Heilpraktiker hingewiesen.

Auch ein Heilpraktiker widerlegt öffentlich den  VKHD-Vorstand in Kommentaren (Link): Der Binnenkonsens sei Existenzgrundlage für 47.000 Heilpraktiker, so der Heilpraktiker, und sei kein „überzeichneter Begriff“, als den VKHD-Vorstand das Rechtssystem Binnenkonsens aus den 1970-er Jahren bezeichnet. Er macht deutlich, dass der VKHD-Vorstand allein ist mit seiner Meinung: „Das der Binnenkonsenz zentral für die für uns relevanten Arzneimittel allerwichtigst ist, hat ja definitiv der FDH (mein Berufsverband) u.a. aufgrund seiner hohen Fachkompetenz erkannt und auch deshalb entsprechend reagiert und agiert seitdem auch in Richtung Politik.“

Was VKHD-Vorstand Carl Classen behauptet

In seinem Beitrag (Link, abgerufen am 23.2.2026) zeichnet Classen den Binnenkonsens als politisch überhöhten Begriff. Reformdebatten erscheinen in seiner Darstellung vor allem als narratives Agenda-Setting. Der Eindruck entsteht, selbst grundlegende Änderungen würden für homöopathische Arzneimittel kaum gravierende Folgen haben.

Das Problem daran ist nicht eine juristische Feinheit. Das Problem ist die politische Wirkung dieser Darstellung.

Der zentrale Denkfehler des VKHD-Vorstandes

Der Binnenkonsens ist kein politischer Slogan, sondern Teil des gesetzlichen Rahmens des Arzneimittelrechts. Er bestimmt, nach welchen Kriterien homöopathische Arzneimittel bewertet werden dürfen und ob ihre besonderen Bewertungsmaßstäbe überhaupt anerkannt werden.

Wer dieses Prinzip relativiert, relativiert damit nicht nur eine Kommission (wie die Kommission D) oder ein Verfahren. Er relativiert die Grundlage des Methodenpluralismus im Arzneimittelrecht.

Ein Wegfall oder eine Schwächung dieses Prinzips hätte unmittelbare Folgen für Bewertungsmaßstäbe, Zulassungsverfahren und langfristig für die regulatorische Existenz homöopathischer Arzneimittel. Die Darstellung, es gehe hier vor allem um rhetorische Debatten, erzeugt deshalb ein falsches Sicherheitsgefühl.

Was im Artikel des VKHD-Vorstandes fehlt

Auffällig ist außerdem, was Classen nicht erwähnt. Der VKHD ist der einzige Heilpraktikerverband, der nicht in der Kommission D vertreten ist. Das ist umso erstaunlicher, da der VKHD laut Website ein Verband ist, der: Zitat: „Der VKHD engagiert sich seit mehr als 20 Jahren als einziger Berufsverband speziell für die Interessen homöopathisch therapierender Heilpraktiker.“ Doch bei dem wichtigsten Gremium für homöopathisch wirkende Heilpraktiker ist der VKHD nicht Mitglied und entzieht sich somit der Verantwortung. Eine Verantwortung, die andere Verbände (wie der FDH) annehmen. Der VKHD-Vorstand steht damit institutionell außerhalb genau jenes Systems, dessen Bedeutung im Artikel von Classen relativiert wird.

Für Leser außerhalb der Verbandslandschaft bleibt dieser Kontext unsichtbar. Für Politiker oder Journalisten kann so der Eindruck entstehen, hier spreche ein repräsentativer Teil der Heilpraktikerschaft. Genau darin liegt die politische Brisanz des Textes.

Was die Kommission D eigentlich ist – und warum sie Heilpraktiker betrifft

Die Kommission D ist kein Fachgremium für Spezialfragen, sondern Teil der Arzneimittelregulierung in Deutschland. Sie berät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bei der Bewertung homöopathischer Arzneimittel und erarbeitet wissenschaftliche Monographien, die Grundlage für Registrierung, Zulassung und regulatorische Einordnung sind. Mitglieder sind u.a. Heilpraktiker sowie Ärzte mit Fachgebiet Homöopathie. (Link zur Kommission D beim Bfarm)

Über diese Monographien wird faktisch festgelegt, nach welchen Kriterien homöopathische Arzneimittel beurteilt werden dürfen. Damit wirkt die Kommission unmittelbar auf den Rahmen, in dem Hersteller ihre Mittel vertreiben können und in dem Heilpraktiker ihre Therapien anwenden.

Der Binnenkonsens und die Kommission D gehören deshalb zusammen. Der Binnenkonsens definiert, dass besondere Therapierichtungen eigene Bewertungsmaßstäbe haben dürfen. Die Kommission D ist das Instrument, über das diese Maßstäbe praktisch formuliert und angewendet werden.

Wer die Bedeutung dieses Systems relativiert, relativiert damit nicht nur ein Expertengremium, sondern den regulatorischen Rahmen, in dem homöopathische Arzneimittel überhaupt existieren können – und damit auch den Handlungsspielraum von Heilpraktikern.

Warum das für alle Heilpraktiker relevant ist

Wenn politische Entscheidungsträger den Eindruck gewinnen, selbst Vertreter der Homöopathie hielten den Binnenkonsens für überbewertet, schwächt das jede Verteidigungslinie gegen regulatorische Eingriffe.

Aus einer Einzelmeinung kann so ein Argument gegen den gesamten Berufsstand werden.

Für rund 47.000 Heilpraktiker in Deutschland ist das keine theoretische Debatte. Es betrifft die regulatorische Grundlage ihrer Arbeit.

Wie würden andere Branchen jenseit der Heilpraktikerschaft in solchen Fällen reagieren? Die Vorstände würden gemeinsam die Verantwortung übernehmen und ihren Rücktritt erklären (oder ihnen der Rücktritt nahegelegt werden). Die Sachlage ist juristisch relativ klar: Die drei Vorstände tragen die Verantwortung für das Positionspapier, dass den Binnenkonsens relativiert, daher haften Sie auch gemeinsam für die wirtschaftlichen und politischen Folgen ihres Papiers. Doch der Rücktritt der drei Vorstände ist kaum möglich, da die drei Vorstände wesentliche Einkünfte über ihre Vorstandstätigkeit via Aufwandsentschädigung beziehen und davon wirtschaftlich abhängig sind.

Der Heilpraktiker-Newsblog hat deshalb eine Presseanfrage an den VKHD-Vorstand Carl Classen gerichtet. Da der VKHD-Vorstand auch gemeinsam haftet, ging die Presseanfrage auch an die Vorstände Stefan Reis und Ralf Dissemond.


 

(Red. Hinweis: Der VKHD-Vorstand Carl Klassen hat die Frist der Presseanfrage verstreichen lassen und nicht auf die Fragen geantwortet, die u.a. VKHD-Mitglieder an ihn stellen.


Presseanfrage im Wortlaut

Von: Heilpraktiker-Newsblog christian.j.becker@heilpraktiker-newsblog.de
Betreff: Presseanfrage: Haftungsrechtliche Verantwortung des VKHD-Vorstandes für Aussagen zum Binnenkonsens
Datum: 23. Februar 2026 um 10:59:17 MEZ
An: cc@vkhd.de
Kopie: info@vkhd.de, „Stefan Reis (VKHD)“ sr@vkhd.de, RALF DISSEMOND rd@vkhd.de

Sehr geehrter Herr Classen,

in Ihrem aktuellen VKHD-Beitrag vom 16.2. zum arzneimittelrechtlichen Binnenkonsens
https://www.vkhd.de/blog-mobil/item/1222-der-arzneimittelrechtliche-binnenkonsens-wirklichkeit-agendasetting-und-wirkmacht-der-narrative

relativieren Sie die politische und regulatorische Bedeutung dieses Prinzips und stellen dessen Gefährdung im Kern als rhetorisches Narrativ dar.

Da Ihr Text öffentlich weltweit abrufbar ist und von politischen Akteuren, Journalisten oder Ministerialbeamten als Positionspapier eines Heilpraktikerverbandes (und auch aller 47.000 Heilpraktiker) gelesen werden kann, bitte ich um Klarstellung zu folgenden Punkten:

Ist Ihnen bewusst, dass der Binnenkonsens kein kommunikatives Narrativ, sondern ein gesetzlich verankerter Bestandteil des Arzneimittelrechts ist, der die regulatorische Sonderstellung homöopathischer Arzneimittel überhaupt erst ermöglicht?

Wie verantworten Sie gegenüber den rund 47.000 Heilpraktikern in Deutschland die Aussage, politische Reformen dieses Prinzips hätten begrenzte Auswirkungen, obwohl eine Abschwächung des Binnenkonsens die Bewertungsmaßstäbe für ganze Arzneimittelgruppen verändern würde?

Warum verschweigen Sie im Artikel, dass der VKHD nicht in der Kommission D vertreten ist und somit außerhalb des institutionellen Binnenkonsens-Systems steht, dessen Bedeutung Sie öffentlich relativieren?

Sehen Sie die Gefahr, dass Ihr Beitrag politischen Entscheidungsträgern als Beleg dienen könnte, dass selbst Vertreter der Homöopathie den Binnenkonsens für verzichtbar halten – und damit Reformen erleichtern, die langfristig die regulatorische Grundlage homöopathischer Arzneimittel schwächen?

Ich bitte um Ihre Stellungnahme bis zum 24.2.2026, 12.00 Uhr, da Ihr Artikel eine erhebliche politische Wirkung entfalten kann und deshalb eine zeitnahe präzise Einordnung für Öffentlichkeit und Berufsstand erforderlich ist.

Ich darf darauf hinweisen, dass ich im Rahmen meiner Berichterstattung zum Thema Binnenkonsens diese Presseanfrage öffentlich machen werde.

Zudem werde ich die Frage aufwerfen, inwieweit Veröffentlichungen von Verbänden wie dem VKHD, die regulatorische Risiken relativieren, politisch gegen die Interessen des Heilpraktikerberufs wirken können und welche haftungsrechtliche Verantwortung Vorstände (Classen, Dissemond, Reis) in solchen Fällen persönlich tragen können.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

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Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de
Seit 2018 | 900+ Beiträge | 1 Mio. Seitenaufrufe 2025

Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für Homöopathie und Heilpraktiker

Mitglied im Verband der Pressejournalisten (DVPJ)
Journalist Licence Reg.-ID DV-29573
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Özdemir reagiert heute öffentlich auf offenen Brief der Homöopathie-Gemeinschaft – noch vor der Übergabe an den Spitzenkandidaten der Grünen

Welche politische Wirkung können Leser des Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog tatsächlich erreichen? Die letzten Wochen liefern zwei konkrete Beispiele politischer Resonanz. Im Januar hatte der Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) seine neue Politik zu Zusatzleistungen wie Homöopathie nach öffentlichem Druck und Nachfrage des Homoeopathiewatchblog im Blog erstmals öffentlich gemacht (Link).

Und nun folgt heute eine zweite Reaktion aus einem anderen politischen Lager. Der Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir reagiert öffentlich auf den offenen Brief der Homöopathie-Gemeinschaft (aktuell mehr als 330 Unterzeichner) im Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog.
Das Bemerkenswerte an Özdemirs öffentlicher Reaktion: Der offene Brief ist noch nicht einmal offiziell überreicht worden (die Übergabe ist erst für Ende Februar geplant) und erzielt bereits politische Wirkung.

Özdemir reagierte heute auf meinen Hinweis auf abgeordnetenwatch, dass demnächst ein offener Brief zur Homöopathie an ihn übergeben wird. (Link: Seine Reaktion auf Abgeordnetenwatch auf meinen Hinweis)

Damit existiert erstmals eine zitierbare Position Özdemirs zur aktuellen Debatte um Homöopathie im Kontext der bevorstehenden Wahl am 8. März in Baden-Württemberg. Eine solche öffentliche Einordnung eines politischen Spitzenkandidaten wäre ohne den offenen Brief und seine Unterstützer – die Leser des Homoeopathiewatchblog – kaum in dieser Form zustande gekommen.
Es zeigt sich erneut: Sichtbarkeit der Homöopathie-Gemeinschaft erzeugt politische Reaktionen. Genau dieser Mechanismus wird hier greifbar.

Einordnung der Aussage

Auf abgeordnetenwatch äußert sich Cem Özdemir heute auf meine Anfrage und meinen Hinweis auf den offenen Brief (stellvertretend für die Unterzeichner des offenen Briefs im Watchblog) zur Nutzung komplementärer Behandlungen und erklärt, dass aus seiner Sicht nichts dagegen spreche, wenn Menschen solche Methoden bevorzugen oder ergänzend nutzen möchten.

Die Antwort ist im Ton moderat und verweist auf individuelle Entscheidungsfreiheit bei der Nutzung komplementärer Methoden. Konkrete gesundheitspolitische Aussagen enthält sie jedoch nicht.
Insbesondere äußert sich Özdemir weder zu den Parteitagsbeschlüssen der Grünen vom November, die eine Einschränkung der Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem vorsehen, noch zu Fragen von Kassenleistungen, Arzneimittelstatus oder zur Zukunft des Heilpraktikerberufs.

Inhaltlich bleibt die Antwort damit auf einer allgemeinen Ebene persönlicher Wahlfreiheit und vermeidet jede Festlegung zur konkreten Gesundheitspolitik.

Eine erkennbare Abweichung Özdemirs von bestehenden Parteipositionen, wie sie der Grünen-Parteitag im November 2025 beschlossen hatte (Streichung der Homöopathie aus Kassenleistungen und Infragestellung des Arzneimittelstatus), lässt sich daraus nicht ableiten.

homöopathie

Foto: Screenshot Abgeordnetenwatch 18.2.

 

Einordnung

Politische Kommunikation beginnt selten erst mit einer offiziellen Übergabe.
Sie beginnt in dem Moment, in dem sichtbar wird, dass ein Thema nicht nur Einzelpersonen betrifft, sondern eine Gemeinschaft. Genau das ist hier passiert. Der offene Brief steht nicht für eine Einzelmeinung, sondern für eine wachsende Gemeinschaft aus Patienten, Heilpraktikern, Ärzten und weiteren Homöopathie-Freunden, die politisch wahrgenommen werden will.

Özdemirs Reaktion schon vor der Übergabe des offenen Briefs zeigt weniger eine inhaltliche Kursänderung als vielmehr, dass dieses Signal politisch registriert wurde. Genau darin liegt der kommunikative Effekt des offenen Briefs.

Offener Brief kann weiterhin unterzeichnet werden: #rettedeinehomöopathie

Wer den offenen Brief (aktuell über 330 Unterschriften) noch unterstützen möchte, kann dies bis zur Übergabe Ende Februar tun (Link zum Unterschreiben). Mit der offiziellen Übergabe wird die politische Einordnung konkreter erfolgen müssen.

Denn die erste Reaktion zeigt bereits: Sichtbarkeit wirkt.
Und je deutlicher sichtbar wird, dass hinter dem Thema nicht Einzelstimmen stehen, sondern eine größere Gemeinschaft – die Homöopathie-Gemeinschaft –, desto schwerer wird es, diese Debatte politisch zu marginalisieren.

Was Böhmermann begonnen hat, wird journalistisch fortgesetzt: Tageszeitungsartikel heute mit Botschaft gegen Heilpraktiker „Glaube versetzt Berge“ in größter Zeitung im Osten erschienen

Seit der Böhmermann-Sendung im Dezember hat sich die öffentliche Debatte über Heilpraktiker spürbar verändert. Ich habe vorhergesagt, Böhmermanns Sendung 2025 gegen Heilpraktiker ist der Startpunkt einer großen Kampagne in Medien gegen den Heilpraktikerberuf. So wie seine Sendung gegen Homöopathie 2019 auch der Startpunkt einer Anti-Homöopathie-Kampagne in den Medien war, der 2025 viele politische Aktivitäten gegen Homöopathie folgten. Ich habe vorhergesagt, dass weitere Medien in diese Kampagne gegen Heilpraktiker einsteigen, die Böhmermann eröffnet hat. Erst werden Medien wie Böhmermann und heute eine sächsische Tageszeitung den Boden bereiten, auf dem dann die Politik gegen den Beruf aktiv wird. Nach dem gleichen Muster wie bei der Homöopathie.

Und heute ist wieder so einen Artikel gegen Heilpraktiker erschienen, in einer großen Tageszeitung in Ostdeutschland (und zwar in der größten Regionalzeitung Ostdeutschlands mit Auflage von 166.000 Exemplaren und 19 Lokalausgaben). Umfang: 1 ganze Tageszeitungsseite, Ort: prominent auf Seite 3. Der Artikel erzählt eine Patientengeschichte, stellt Zweifel an Wirksamkeit und Kosten in den Raum und lässt schließlich auch den Vorstand eines Heilpraktikerverbandes zu Wort kommen. Mehrere Heilpraktiker werden zusätzlich im Artikel namentlich genannt.

Die Botschaft des Artikels in der sächsischen Tageszeitung über den Heilpraktikerberuf lautet: „Glaube versetzt Berge“.

Was Böhmermann zugespitzt formuliert hat, wird hier journalistisch in einer sächsischen Tageszeitung normalisiert. Der Unterschied liegt nur in der Verpackung. Böhmermann setzte auf Polemik, dieser Text auf journalistische Einbettung der Kritik. Inhaltlich bewegen sich beide auf derselben Achse. Der Artikel normalisiert das Framing gegen Heilpraktiker, das Böhmermann zugespitzt formuliert hat. Und genau das macht ihn strategisch relevanter und noch wirksamer als die derbe und laute Kritik des Magazin Royale im ZDF.

 

Im Folgenden können Sie eine genauere Analyse des Artikels mit Blick auf Ton, Wirkung und strategische Bedeutung lesen.

Welche Folgen hat das für Heilpraktiker? Wie ist dieser Artikel im Zusammenhang mit der Anti-Heilpraktiker-Kampagne zu lesen, die Jan Böhmermann gestartet hat? Alle Details finden Sie in dem weiterführenden Artikel (Umfang 1 Din A4 Seite), den Sie hinter diesem  Link lesen können. (Hinweis der Artikel ist für Club-Mitglieder verfügbar)


Sie möchten diesen Artikel und Analyse der Folgen komplett lesen? Sie möchten immer gut informiert sein, was sich auf politischer Ebene für die Heilpraktiker tut? Sie wollen wissen, was die Heilpraktiker-Gemeinschaft zur Verteidigung der Therapie gegen die Anti-Homöopathie-Lobby unternimmt?

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Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist, Aktivist für Heilpraktiker und Homöopathie seit 2018, Redakteur des Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog,

E-Mail redaktion (at) heilpraktiker-newsblog.de

70 Seiten Anklageschrift gegen Jan Böhmermann wurden dem ZDF-Fernsehrat übergeben/ Hier die 70 Seiten/ Eine Bitte um Mithilfe

Eine Sendung mit Langzeitwirkung gegen Heilpraktiker

Am 19. Dezember 2025 lief im ZDF eine Sendung, die viele Heilpraktiker als einen tiefen Einschnitt und die schärfste öffentliche Attacke auf ihren Berufsstand seit Jahrzehnten erlebt haben.
Jan Böhmermann stellte den Heilpraktikerberuf als gefährlich dar und forderte politische Konsequenzen bis hin zur Abschaffung. Auch Homöopathie und Anthroposophie wurden pauschal angegriffen.

Diese Sendung ist weiterhin abrufbar. Sie wird von Medien und Politik genutzt gegen den Berufsstand und die Komplementärmedizin. So wirkt die Böhmermann-Sendung gegen Heilpraktiker und Homöopathie nicht nur an einem Abend – sie wirkt jeden Tag weiter.
Auf 47.000 Heilpraktiker. Auf ihre Praxen. Auf ihre Patienten.

Hier ein konkretes Beispiel, wie Böhmermann weiter wirkt: Der neueste Artikel in der ZEIT vom Januar 2026 greift die Attacke von Böhmermann auf und denkt sie weiter im Sinne der Gegner der Komplementärmedizin. Der Zeit-Artikel (eine ganze Seite) als Interview mit einem Cochrane-Vertreter definiert Heilpraktikermethoden wie Homöopathie oder TCM-Verfahren als unwirksam und überflüssig.

Die Reaktion: Programmbeschwerden statt Empörung

Ich habe die Brisanz der Sendung für den Berufsstand der Heilpraktiker sofort erkannt und habe sofort gehandelt. Noch am 19. Dezember habe ich im Homoeopathiewatchblog eine konkrete, rechtsstaatlich saubere Maßnahme vorgeschlagen und mit einem Mustertext für jeden machbar gestaltet: Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat. Kein Protest, kein Shitstorm, sondern ein formelles Verfahren.

Viele Heilpraktiker, Ärzte und Patienten haben daraufhin tatsächlich eine Programmbeschwerde eingereicht. Dadurch musste sich der ZDF-Fernsehrat mit der Sache befassen. Der Intendant des ZDF verteidigte die Sendung auf 2,5 Seiten und erklärte sinngemäß, Satire dürfe überspitzen – auch wenn sich ein Berufsstand dadurch pauschal herabgesetzt fühlt.

Die zentrale Entscheidung: Nicht akzeptiert

Der vom ZDF per Los bestimmte Leitbeschwerdeführer – ein Heilpraktiker – akzeptierte diese Verteidigung nicht. Er hielt seine Beschwerde aufrecht.

Heilpraktiker müssen es nicht hinnehmen, pauschal als gefährlich dargestellt zu werden. Diese Haltung teilen viele in der Berufsgruppe – und ich auch. Deshalb habe ich den Leitbeschwerdeführer journalistisch unterstützt.

Das Ergebnis: 70 Seiten Substanz

Am 10. Februar 2026 wurde dem ZDF-Fernsehrat eine 70-seitige „Anklageschrift“ übergeben. In diesem Dokument wird die 25-minütige Sendung Satz für Satz analysiert. Grundlage der Argumentation ist unter anderem das empirische Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zur Situation der Heilpraktiker. Dieses staatliche Gutachten widerlegt jeden Satz Jan Böhmermanns, worauf die Anklageschrift mehrfach hinweist und dies auch belegt.

Diese 70 Seiten sind nun die maßgebliche Arbeitsgrundlage für die Entscheidung des Fernsehrats. Am 13. März 2026 wird das Gremium im Plenum darüber beraten und entscheiden, ob die Sendung mit den programmrechtlichen Vorgaben des ZDF vereinbar war.

Die Konstellation ist klar: Auf der einen Seite stehen 2,5 Seiten Verteidigung des Intendanten. Auf der anderen Seite stehen 70 Seiten strukturierte Erwiderung.

Warum ich die 70 Seiten öffentlich mache

Das ZDF veröffentlicht auf seiner Website die 2,5-seitige Verteidigung des Intendanten, diese 70-seite Anwort auf den Intendanten nicht. Ich halte es für einen Akt der Transparenz und fairer Ausgewogenheit, auch die vollständige Erwiderung öffentlich zugänglich zu machen.

Deshalb finden Sie weiter unten die komplette 70-seitige „Anklageschrift“ im Original als Link hier im Blog.

Zusätzlich finden Sie als Anlage zu diesem Artikel:

– eine Zusammenfassung auf einer Seite
– das vollständige Inhaltsverzeichnis
– die Einleitung mit der persönlichen Motivation des Heilpraktikers

Wer diese 70 Seiten möglich gemacht hat

Getragen wurde diese „Anklageschrift“ von drei Personen: dem Leitbeschwerdeführer, einem Heilpraktiker, der diese Rolle zusätzlich zu seiner normalen beruflichen Tätigkeit übernommen hat; mir als Journalist, der die Argumentation recherchiert, strukturiert und formuliert hat; sowie meinem Anwalt, der die formalen und juristischen Anforderungen überprüft hat.

Der Aufwand war erheblich. Ich habe rund 180 Arbeitsstunden investiert. Hinzu kommen etwa 40 Stunden juristische Prüfung. Konkret waren das mehrere Wochenenden, viele Abende nach meiner normalen Arbeit im Brot-Beruf, und 6 Nachtschichten, um die Anklageschrift zu finalisieren. In Summe entspricht das – bei üblichen Stundensätzen – einem Gegenwert von rund 25.000 Euro.

Dieses Projekt wurde nicht von Verbänden finanziert. Es wurde nicht von Herstellern finanziert. Es wurde möglich durch Einzelne – und durch die Unterstützung von Lesern des Watchblog und Newsblog.

Transparenz über Aufwand und Unterstützung

Ich schreibe das, um transparent zu machen, was hinter diesen 70 Seiten steht. Wenn Sie diese Arbeit für wichtig halten und möchten, dass solche Projekte auch künftig möglich sind, freue ich mich über eine kleine Kaffeespende. Vielen Dank.

Und ein Kaffee für 5 Euro tut niemandem weh, kann aber bei vielen Kaffees dafür sorgen, dass es den Watchblog und Newsblog noch weiter geben kann und er sich für Heilpraktiker, Ärzte, Patienten und die Homöopathie weiter einsetzen kann.

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Nicht als Pflicht. Nicht als moralischen Druck.

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Denn eines zeigt dieses Verfahren sehr deutlich:

Institutionen handeln wenig, wenn Heilpraktiker und Homöopathie öffentlich angegriffen werden. Einzelne tun es und bewirken etwas für die Gemeinschaft und für jeden Einzelnen.

Und manchmal reichen wenige Einzelne, um etwas in Bewegung zu bringen. Die Einzelnen haben dafür gesorgt, dass es am 13. März eine Verhandlung gegen Jan Böhmermann gibt.


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Vielen Dank für Ihren Rückhalt.

Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018
mit dem Heilpraktiker-Newblog und dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker


 

Was Sie hier lesen können:

Sie finden hier die komplette 70-seitige „Anklageschrift“ im Original.

Zusätzlich finden Sie als Anlage zu diesem Artikel:

– eine Zusammenfassung auf zwei Seiten
– das vollständige Inhaltsverzeichnis
– die Einleitung mit der persönlichen Motivation des Heilpraktikers

Hier geht es zu den vollständigen 70 Seiten „Anklageschrift“ gegen Jan Böhmermann:

[Link zu den 70 Seiten Anklageschrift]


 

Kurzfassung für Schnellleser

(inhaltliche Zusammenfassung, 2 Seiten)


Programmbeschwerde gegen „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025

Gegenstand dieser Programmbeschwerde ist die Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025 sowie deren fortdauernde Verfügbarkeit in der ZDF-Mediathek und die begleitende Online- und Social-Media-Kommunikation.

Die Beschwerde richtet sich nicht gegen Satire als solche. Beanstandet wird die Gesamtwirkung der Darstellung von Heilpraktikern, Homöopathie und Anthroposophie. Aus Sicht des Beschwerdeführers entsteht durch die Sendung eine pauschalisierende und delegitimierende Darstellung eines gesetzlich geregelten Berufsstands, die durch Tonfall, Wiederholung, dramaturgische Zuspitzung und die zeitlich unbegrenzte Abrufbarkeit verstärkt wird.

Die beanstandete Wirkung entsteht nicht durch einzelne Pointen oder isolierte Aussagen, sondern durch eine kumulative Gesamtdarstellung. Heilpraktiker werden wiederholt kollektivierend dargestellt, unter anderem durch die Gleichsetzung mit „Quacksalbern, durch die Unterstellung mangelnder Qualifikation sowie durch die implizite Zuschreibung wirtschaftlicher Ausbeutung leidender Menschen. Eine sachliche Differenzierung nach Qualifikation, Tätigkeitsfeld oder rechtlichem Rahmen unterbleibt.

Zugleich werden Patienten, die heilpraktische Leistungen in Anspruch nehmen, mittelbar als irrational, leichtgläubig oder getäuscht dargestellt. Diese Darstellung betrifft nicht nur die Berufsausübung von Heilpraktikern, sondern auch die Entscheidungsfreiheit und Würde der betroffenen Patienten.

Ein zentraler Beanstandungspunkt ist die Vermischung von Tatsachenbehauptungen, wertenden Zuschreibungen und satirischer Zuspitzung. Aussagen zu Ausbildung, Prüfung und Regulierung des Heilpraktikerberufs werden verkürzt oder ironisch dargestellt, ohne dass für das Publikum klar erkennbar wird, wo sachliche Information endet und satirische Überzeichnung beginnt.

Besonders schwer wiegt aus Sicht des Beschwerdeführers, dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bereits ein umfassendes empirisches Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerwesen vorlag (Veröffentlichungsdatum 13.12.2025, frei zugänglich auf der BMG-Website). Dieses Gutachten stellt die maßgebliche staatliche Tatsachengrundlage zu Berufsstruktur, Regulierung, Tätigkeitsfeldern, Risiken und Versorgungsrelevanz dar. Die Sendung greift zahlreiche Themen auf, die Gegenstand dieses Gutachtens sind, berücksichtigt dessen Erkenntnisse jedoch weder explizit noch erkennbar implizit. Laut Empir. Gutachten des BMG gibt es in Deutschland 47.000 Heilpraktiker, die pro Jahr 29 Millionen Patienten begleiten. Gleichzeitig nutzt die Sendung selektiv zwei Zitate des BMG unabhängig von dem genannten Gutachten, die der kritischen Haltung der Sendung entsprechen.

Die Beschwerde richtet sich daher nicht auf eine inhaltliche Bewertung von Homöopathie oder Anthroposophie als Methoden. Sie betrifft die Frage, ob ein öffentlich-rechtliches Leitformat einen real existierenden, gesetzlich geregelten Berufsstand sowie dessen Patienten in dieser Form pauschalisierend darstellen darf, ohne verfügbare staatliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und ohne eine klare Trennung zwischen Information, Meinung und Satire vorzunehmen.

Der Beschwerdeführer bittet den ZDF-Fernsehrat, die Sendung unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirkung, der journalistischen Sorgfalt, der Ausgewogenheit sowie der fortdauernden Wirkung durch Mediathek und Social Media zu prüfen.


Inhaltsverzeichnis

Programmbeschwerde gegen die Sendung
„ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025

Formale Einreichunterlagen

  • Anschreiben an den ZDF-Fernsehrat
  • Deckblatt der Programmbeschwerde

Methodische Executive Summary

Programmbeschwerde gegen „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025
– Anlass der Beschwerde
– Besonderheit des Falls
– Zentrale Prüffragen für den ZDF-Fernsehrat
– Was diese Beschwerde nicht fordert
– Mögliche Entscheidungsoptionen
– Hinweis zur Aktenstruktur

Kurzfassung für Schnellleser (inhaltlich, 1 Seite)

C-3 Hauptargumentation und Prüfbitte

1. Ausgangspunkt und Gegenstand der Erwiderung
– Rolle des Leitbeschwerdeführers
– Offenlegung der Mitwirkung eines Journalisten
– Einordnung des empirischen Gutachtens des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8.12.2025

2. Pauschalisierende und diffamierende Darstellung des Berufsstands der Heilpraktiker
– Gleichsetzung mit „Quacksalbern
Unterstellung finanzieller Ausbeutung leidender Menschen
– Abweichung von der staatlichen Einordnung des Heilpraktikerberufs

3. Vermischung von Tatsachenbehauptung, Wertung und satirischer Zuspitzung
– Aussagen zu Ausbildung, Prüfung und Regulierung
– Ironisierung rechtlicher Rahmenbedingungen
– Fehlende Trennung der Ebenen für das Publikum

4. Verletzung journalistischer Sorgfalt und Ausgewogenheit
– Selektive Zitatwahl
– Fehlende Einbindung sachkundiger Stimmen
– Nichtberücksichtigung staatlicher Erkenntnisse
– Selektive Nutzung staatlicher Erkenntisse

5. Wirkung der Darstellung und fortdauernde Verfügbarkeit
– Reichweite und Autorität des Formats
– Kumulative Wirkung durch Wiederholung und Dramaturgie
– Stigmatisierung durch Mediathek und Social Media

6. Schlussbemerkung und Prüfbitte

A-3 Erweiterte Erwiderung (vertiefende Argumentation)

A-3.1 Pauschalisierende Abwertung des Berufsstands der Heilpraktiker

A-3.2 Homöopathie und Anthroposophie als mittelbarer Angriff auf den Berufsstand

A-3.3 Kumulative Wirkung, Wiederholung und fortdauernde Verfügbarkeit

A-4 Systematischer Beleg- und Wirkungsapparat

A-4.2 Belege zur pauschalisierenden Abwertung des Berufsstands
– A-4.2.1 Gleichsetzung von Heilpraktikern mit „Quacksalbern
A-4.2.2 Abwertung der Patienten und Unterstellung mangelnder Rationalität
– A-4.2.3 Unterstellung finanzieller Ausbeutung leidender Menschen

A-4.3 Belege zur Darstellung von Ausbildung, Prüfung und Regulierung
– A-4.3.1 Aussage „Heilpraktiker brauchen überhaupt keine Ausbildung
A-4.3.2 Aussage „Das einzige, was man machen muss, ist die staatliche Heilpraktikerprüfung bestehen
A-4.3.3 Ironisierung der staatlichen Prüfung und Berufsbezeichnung

A-4.4 Belege zur Darstellung der Homöopathie
– A-4.4.1 Pauschalisierende Abwertung der Homöopathie als „unwissenschaftlich
A-4.4.2 Konstruktion eines Gegensatzes zwischen „echter Medizin“ und Homöopathie
– A-4.4.3 Gleichsetzung von Homöopathie mit Täuschung oder Irreführung

– A-4.4.4 Sichtbarkeit von Verbänden (FDH, VDH) und Herstellern (DHU, Wala) in der Sendung

A-4.5 Belege zur Darstellung der Anthroposophie
– A-4.5.1 Reduktion der Anthroposophie auf ein irrationales Weltbild
– A-4.5.2 Fehlende Trennung zwischen Kritik an Methoden und Bewertung von Personen

A-4.6 Belege zur Gesamtwirkung und Dauerwirkung
– A-4.6.1 Kumulative Wirkung durch Wiederholung gleichgerichteter Aussagen
– A-4.6.2 Dramaturgie, Tonfall und suggestive Rahmung
– A-4.6.3 Wirkung über die lineare Ausstrahlung hinaus (Mediathek und Social Media)
– A-4.6.4 Fortdauernde Stigmatisierung und besondere Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
– A-4.6.5 – Selektive Berufung auf das Bundesministerium für Gesundheit

A-4 Formale Einordnung des Belegapparats

– Struktur, Leselogik und Verweisregeln

C-4 Schlussteil der Gesamtakte

– Zusammenführende Bewertung der Gesamtakte
– Konkretisierter Prüfauftrag an den ZDF-Fernsehrat
– Maßnahmenskala (von Klarstellung bis Depublikation)
– Besondere Verantwortung des ZDF-Fernsehrats
– Abschließende Prüfbitte

Entscheidungs-Lesehilfe für Mitglieder des ZDF-Fernsehrats

(nicht Bestandteil der Beschwerdebegründung)
– Überblick über Prüf- und Entscheidungsfragen
– Verweise auf C-3 und A-4


C-3 Hauptargumentation und Prüfbitte

1. Ausgangspunkt und Gegenstand der Erwiderung

Diese Erwiderung knüpft unmittelbar an meine Programmbeschwerde gegen die Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025 an sowie an die hierzu übersandte Stellungnahme des ZDF-Intendanten. Gegenstand meiner Beschwerde war und ist die Darstellung der Themen Heilpraktiker, Homöopathie und Anthroposophie in der genannten Sendung sowie in der begleitenden Online- und Social-Media-Kommunikation des ZDF.

Ich erhebe diese Programmbeschwerde als Heilpraktiker und damit als Angehöriger des in der Sendung dargestellten Berufsstands. Der ZDF-Fernsehrat hat mich im Rahmen des Programmbeschwerdeverfahrens als Leitbeschwerdeführer bestimmt.

Als Heilpraktiker bin ich es aus meinem beruflichen Alltag nicht gewohnt, medienrechtliche oder journalistische Fragestellungen in dieser Form zu bearbeiten. Aus Gründen der Transparenz lege ich daher offen, dass ich bei der Ausarbeitung dieser Erwiderung Unterstützung durch den Gesundheitsjournalisten Christian J. Becker (Redaktion Homoeopathiewatchblog.de) erhalten habe. Herr Becker hat selbst eine Programmbeschwerde gegen die Sendung „ZDF Magazin Royale“ eingereicht, unter anderem aus der Perspektive eines Patienten, der heilpraktische Leistungen in Anspruch nimmt. Die Mitwirkung eines Journalisten erfolgte beratend und redaktionell unterstützend; die Verantwortung für Inhalt und Bewertung dieser Erwiderung liegt ausschließlich bei mir als Leitbeschwerdeführer.

Zugleich möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich als Leitbeschwerdeführer nicht für alle Heilpraktiker sprechen kann. In Deutschland sind 47.000 Heilpraktiker beruflich tätig (laut Empirischem Gutachten des BMG vom 13.12.25), die nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit jährlich eine große Zahl von Patientenkontakten (29 Millionen) verzeichnen. Meine Programmbeschwerde erhebt daher nicht den Anspruch, eine repräsentative oder stellvertretende Position für den gesamten Berufsstand einzunehmen.

Aus meinem beruflichen Umfeld ist mir jedoch bekannt, dass zahlreiche Heilpraktiker sowie auch Patienten Programmbeschwerden gegen die Sendung eingereicht haben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich die Heilpraktikerverbände bislang nicht öffentlich kritisch zur Sendung geäußert haben. Diese unterschiedliche Wahrnehmung innerhalb der Heilpraktikerschaft halte ich für einen relevanten Kontext, über den der Fernsehrat informiert sein sollte. Die folgende Erwiderung beansprucht nicht, für den Berufsstand insgesamt zu sprechen, sondern dokumentiert die Perspektive eines unmittelbar Betroffenen.

Darüber hinaus ist nach meiner Kenntnis bislang auch keine öffentliche Stellungnahme von Herstellern homöopathischer oder anthroposophischer Arzneimittel erfolgt, obwohl in der Sendung einzelne Hersteller, Produkte und Marken konkret benannt und visuell dargestellt wurden.

Zentraler Ausgangspunkt meiner Erwiderung ist die Frage, ob die Art der Darstellung in der beanstandeten Sendung den Anforderungen des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags genügt. Die Stellungnahme des Intendanten vermag aus meiner Sicht die in der Programmbeschwerde vorgetragenen Beanstandungen nicht auszuräumen. Sie geht insbesondere nicht auf die Frage der Gesamtwirkung der Sendung ein und setzt sich nicht mit der kumulativen, pauschalisierenden Wirkung der Darstellung eines gesetzlich geregelten Berufsstands auseinander.

Die Stellungnahme des Intendanten vom 4.2. zur Programmbeschwerde wird zur Kenntnis genommen. Sie verweist im Wesentlichen auf die grundsätzliche Zulässigkeit satirischer Zuspitzung sowie auf redaktionelle Gestaltungsfreiheit. Nach Auffassung des Beschwerdeführers geht die Stellungnahme jedoch nicht auf die zentralen Beanstandungen der Programmbeschwerde ein. Insbesondere setzt sie sich weder mit der kumulativen Gesamtwirkung der Darstellung noch mit der Frage auseinander, ob durch Wiederholung, Tonfall und dramaturgische Verdichtung ein geschlossenes Negativbild eines gesetzlich geregelten Berufsstands entsteht. Ebenso bleibt unberücksichtigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bereits ein aktuelles empirisches Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerwesen vorlag, dessen Erkenntnisse für die behandelten Themen unmittelbar relevant gewesen wären.

Ein wesentlicher Bezugspunkt dieser Erwiderung ist zudem das zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bereits vorliegende empirische Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerwesen vom 13.12.2025. Dieses Gutachten stellt die umfassende staatliche Tatsachengrundlage zur Berufsstruktur, Qualifikation, Regulierung, Tätigkeitsfeldern, Risiken, Aufsicht und Versorgungsrelevanz des Heilpraktikerberufs dar. Laut Gutachten des BMG gibt es in Deutschland 47.000 Heilpraktiker, die pro Jahr 29 Millionen Patienten begleiten.

Die Sendung greift zahlreiche Themen auf, die Gegenstand dieses Gutachtens sind, etwa Fragen der Ausbildung, der Prüfung, der Regulierung, der beruflichen Tätigkeit und der Rolle von Heilpraktikern im Gesundheitssystem. Gleichwohl wird das Gutachten in der Sendung weder erwähnt noch erkennbar in die Darstellung einbezogen. Aus Sicht des Beschwerdeführers stellt sich daher die Frage, ob es mit den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Ausgewogenheit vereinbar ist, bei der Behandlung eines real existierenden, gesetzlich geregelten Berufsstands eine zum Zeitpunkt der Ausstrahlung verfügbare staatliche Erkenntnislage vollständig auszublenden.

Die nachfolgenden Abschnitte der Hauptargumentation befassen sich vor diesem Hintergrund mit der pauschalisierenden Darstellung des Berufsstands der Heilpraktiker, der Vermischung von Tatsachenbehauptung, Wertung und satirischer Zuspitzung, der Verletzung journalistischer Sorgfalt sowie mit der Wirkung der Darstellung und ihrer fortdauernden Verfügbarkeit. Ziel dieser Erwiderung ist es, dem ZDF-Fernsehrat eine strukturierte Grundlage für die Prüfung zu geben, ob die beanstandete Sendung in ihrer Gesamtheit dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag gerecht wird.


Dies waren die ersten drei Seiten aus der Anklageschrift gegen Jan Böhmermann.

Wenn Sie die ganze Schrift lesen möchten:

Hier geht es zu den vollständigen 70 Seiten „Anklageschrift“ gegen Jan Böhmermann:

[Link zu den 70 Seiten Anklageschrift]

Ich stelle mich der Kritik des Verbandes UDH BW, Vorstand Andreas Maier: Er sagt, Newsblog und Watchblog spalten Homöopathie und Heilpraktiker

Ein Vorstandsmitglied der Union Deutscher Heilpraktiker (Andreas Maier, UDH BW) wirft dem Newsblog und Watchblog vor, sie würden Homöopathie und Heilpraktiker spalten. Diese Aussage trifft er öffentlich, nicht ein einen Telefonat. Sondern im Newsblog. Der entsprechende Kommentar enthält mehrere nicht belegte Tatsachenbehauptungen und kann daher gemäß den geltenden Kommentarregeln nicht freigeschaltet werden.

Kritik gehört jedoch zur öffentlichen Debatte – gerade dann, wenn es um Verantwortung, Transparenz und politische Kommunikation geht. Deshalb greife ich den Vorwurf hier ausdrücklich auf und antworte Herr Maier vom UDH öffentlich, so wie er öffentlich sich geäußert hat.

Die zentrale Frage lautet nicht, ob Verbände intern tätig sind, sondern ob in entscheidenden Momenten auch öffentlich sichtbar wird, was geschieht. Ich lege im Folgenden dar, warum ich diese Differenz für journalistisch relevant halte – und welche Rolle Transparenz in einer angespannten gesundheitspolitischen Lage spielt.

11.2.2025

Andreas Maier
1 Genehmigt

udh-bw.dex
andreas.maier@udh-bw.de
Sehr geehrter Herr Becker,

ich möchte Bezug nehmen auf Ihre Aussage, dass sich „vor allem einzelne Menschen und ein einzelner Verband“ für die Gemeinschaft von Homöopathie und Heilpraktikern, Ärzten und Patienten einsetzen. ….. (Red. Hinweis: Da der Kommentar zahlreiche nicht belegte Tatsachenbehauptungen aufstellt wie „Becker spaltet die Homöopathie und Heilpraktiker“ kann ich ihn entsprechend der Kommentarregeln (u.a. Tatsachenbehauptungen müssen belegt sein) nicht freischalten. Aber ich werde in eine Antwort darauf eingehen, Becker).

……Mit freundlichen Grüßen
Andreas Maier

 

22.2.2025, von Christian J. Becker

 

Als Antwort auf Andreas Maier.Sehr geehrter Herr Maier,

danke für Ihren Beitrag.

Mir geht es nicht darum, Verbandsarbeit pauschal infrage zu stellen. Dass Entscheidungen abgewogen werden müssen und interne Prozesse Zeit benötigen, ist selbstverständlich.

Meine Kritik betrifft einen anderen Punkt: die Diskrepanz zwischen interner Abstimmung und öffentlicher Wahrnehmung. Wenn politische oder mediale Entwicklungen bereits öffentlich wirksam sind, entsteht auch öffentlich eine Erwartung an sichtbare Einordnung. Bleibt diese aus, entsteht ein Eindruck – unabhängig davon, was intern geschieht.

Am 25. Januar habe ich unter anderem auch den Vorstand der UDH über das laufende Programmbeschwerdeverfahren informiert und den Austausch angeboten. Ziel war eine frühzeitige Transparenz, keine Einflussnahme. Sie Anlage unten. Eine Rückmeldung darauf ist nicht erfolgt. Am 22. Dezember habe ich ein einer Mail an den UDH sogar den UDH besonders herausgestellt. Sie Anlage unten.

Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen: Mein Engagement richtet sich nicht gegen Verbände. So habe ich beispielsweise gestern die Handzettel-Aktion des FDH zur Landtagswahl aufgegriffen und öffentlich unterstützt. In dem Artikel ist der UDH sogar genannt. Haben Sie den Artikel lesen können? Offensichtlich nicht, sonst würden Sie nicht die falsche Tatsachenbehauptung aufstellen, „Becker spaltet die Homöopathie und Heilpraktiker“. Wenn Verbände aktiv werden, mache ich das sichtbar. Wenn Verbände nicht aktiv sind und das öffentlich nachweisbar ist, dann mache ich das sichtbar. Journalismus ist einfach: Sichtbar machen, was ist. Und der Leser kann sich selbst mit allen Informationen ein Urteil bilden.

Die Frage ist daher aus meiner Sicht nicht, ob Verbände etwas tun, sondern ob das, was getan wird, in entscheidenden Momenten auch erkennbar wird.

Öffentlichkeit verstehe ich nicht als Spaltung, sondern als Form von Transparenz und Verantwortungsübernahme.

Mfg Becker

PS. Ich werde Ihre Website beachten, ob sich dort relevante Informationen befinden über Aktivitäten. Wenn ja, werde ich darüber berichten. Nehmen Sie sich einfach ein Beispiel an der professionellen Pressearbeit des FDH. Hier eine Fallstudie dazu: https://heilpraktiker-newsblog.de/2026/01/28/wie-machen-verbaende-pr-bdh-und-ddh-fdh/

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Von: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de
Betreff: Was können Heilpraktiker nach der Böhmermann-Sendung am 19.12. tun? Hier: Anaylse und Hilfestellungen
Datum: 22. Dezember 2025 um 15:31:42 MEZ
An: „Christian J. Becker“ christian.j.becker@gmx.net

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Vorstände von Verbänden der Heilpraktikerschaft,

ich möchte Sie auf einen aktuellen Jahresrückblick im Heilpraktiker-Newsblog aufmerksam machen, der die Entwicklungen rund um den Berufsstand im Jahr 2025 zusammenfasst und einordnet:

https://heilpraktiker-newsblog.de/2025/12/21/heilpraktiker-jahresrueckblick-2025/

Der Text richtet sich ausdrücklich auch an Verbände und Funktionsträger. Er bündelt Beobachtungen aus Politik, Medien und öffentlicher Debatte und versucht, die letzten Monate in einen größeren Zusammenhang zu stellen.

Am 19.12. hat es den größten Angriff eines öffentlich-rechtlichen Senders auf die Heilpraktiker seit Jahrzehnten gegeben. Vor dem Hintergrund der Böhmermann-Sendung halte ich es als Journalist für sinnvoll, wenn Heilpraktikerverbände ihre Mitglieder aktiv auf das Instrument der Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat als Aufsichtsrat des Senders hinweisen. Ziel ist die Depublikation der Sendung. Eine entsprechende Hilfestellung findet sich ebenfalls im Newsblog und Homoeopathiewatchblog inkl. Musterbrief sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
https://homoeopathiewatchblog.de/2025/12/19/nach-der-boehmermann-sendung-gegen-homoeopathie-warum-jetzt-der-zdf-fernsehrat-gefragt-ist-hier-ein-musterbrief-fuer-sie/

Der UDH Hessen hat den Fall Böhmermann im Homoeopathiewatchblog durch eine Stellungnahme seines 1. Vorsitzenden Dr. Klaus Zölter eingeordnet: https://homoeopathiewatchblog.de/2025/12/20/boehmermann-der-groesste-angriff-auf-heilpraktiker/#comment-2300.

Darüber hinaus steht für Verbände und einzelne Heilpraktiker ein umfassendes PR- und Informationspaket „Was tun nach Böhmermann?“ zur Verfügung, das konkret bei der internen und externen Kommunikation unterstützt:
https://heilpraktiker-newsblog.de/2025/12/20/boehmermann-der-groesste-angriff-auf-heilpraktiker/

Sie finden dort unter anderem:

– eine ausführliche Analyse, warum die Sendung eine neue Eskalationsstufe darstellt
– eine Einordnung der möglichen Langzeitfolgen für den Berufsstand
– den Hinweis, warum Programmbeschwerden offenbar Wirkung entfalten

sowie umfangreiche Materialien zur Weitergabe:

– Infobox: Was bedeutet diese Sendung für Heilpraktiker konkret?
– FAQ-Liste
– Einschätzung für Verbände und Berufsorganisationen
– ausführlicher Handzettel für Praxen (Wartezimmer, Patientengespräch)
– Langfassung für Verbandsnewsletter
– Vorlage für Presseanfragen
– ausgearbeitete 5-Punkte-Argumentationshilfe

Mir geht es dabei ausdrücklich um Orientierung, Einordnung und um handhabbare Instrumente für Verbände und Mitglieder. Vielleicht ist der Hinweis für Ihre interne Arbeit hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen
Christian J. Becker

Redakteur Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog

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Von: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de
Betreff: Hinweis zum Programmbeschwerdeverfahren beim ZDF zur Sendung Böhmermann / 29 Millionen Patienten bei Heilpraktikern pro Jahr
Datum: 25. Januar 2026 um 06:04:18 MEZ
An: „Christian J. Becker“ christian.j.becker@gmx.net

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Vorstände von Verbänden der Heilpraktikerschaft,

ich möchte Sie kurz darüber informieren, dass im Zusammenhang mit der ZDF-Sendung von Jan Böhmermann zum Thema Heilpraktiker vom 19.12.2025 derzeit ein formelles Programmbeschwerdeverfahren beim ZDF-Fernsehrat anhängig ist. Der Fernsehrat hat hierfür einen Heilpraktiker als Leitbeschwerdeführer benannt. Mit diesem stehe ich im Austausch und unterstütze ihn – als Co-Beschwerdeführer und Journalist.

Gegenstand des Verfahrens ist die Prüfung, ob die Sendung den programmlichen Anforderungen des ZDF entspricht. In diesem Zusammenhang kann es für den Fernsehrat relevant sein, neben der individuellen Programmbeschwerde auch einzuschätzen, welche Wirkungen eine solche Darstellung auf einen betroffenen Berufsstand entfaltet. Zu diesem Zweck könnte der Fernsehrat im weiteren Verfahren in den nächsten Wochen Einschätzungen von Berufsvertretungen wie von Ihrem Verband einholen, insbesondere zur Frage möglicher Folgen für Mitglieder der jeweiligen Verbände.

Mir ist wichtig klarzustellen, dass diese Nachricht weder als Angriff noch als Form der Einflussnahme oder Druckausübung zu verstehen ist. Sie dient ausschließlich der frühzeitigen Information von mir als am Verfahren beteiligter Journalist und als Vorwarnung für Sie und Vorbereitung, falls der Fernsehrat im Rahmen seiner Prüfkompetenz auf Verbände zukommen sollte. Diese Information geht parallel an über 30 Heilpraktikerverbände inkl. Landesverbänden, um diese rechtzeitig auf den Stand zu bringen. Aktuell wird die schriftliche Erwiderung auf die Stellungnahme des ZDF-Intendanten durch den Leitbeschwerdeführer (ein Heilpraktiker), durch mich als Journalisten und ebenfalls Beschwerdeführer und durch meinen Anwalt als fachliche Unterstützung vorbereitet; nach deren Eingang ist mit der weiteren Befassung des Fernsehrats zu rechnen.

Den aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie in diesem Artikel zusammengefasst: Link.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

| Gesundheitsjournalist | Dipl. oec. troph. |

Redakteur
Homoeopathiewatchblog.de
Heilpraktiker-Newsblog.de

Reichweite 2025: über 1 Million Seitenaufrufe

Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für Homöopathie und Heilpraktiker – seit 2018

 

Gemeinsamer Weckruf von Wissenschaftler Prof. M. Frass und Watchblogger Chr. Becker an die Homöopathie- und Heilpraktiker-Gemeinschaft: „Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten“/ Inkl. konkreter Vorschläge

Prof. Michael Frass und Christian J. Becker haben unabhängig voneinander den folgenden Text formuliert und danach einheitlich zusammengefasst, weil sich die aktuelle Entwicklung nicht aus nur einer Perspektive erfassen lässt.

Erst die Verbindung aus wissenschaftlicher Sicht und journalistischer Beobachtung macht sichtbar, wie weit sich Politik und Verwaltung bereits vom fachlichen Diskurs entfernt haben – und warum in solchen Phasen nicht Institutionen, sondern einzelne Stimmen entscheidend werden – und welche Folgen das für die gesamte Homöopathie-Gemeinschaft hat.

Die Welt der Homöopathie und Heilpraktiker ist gespalten, wenn es um gemeinschaftliche Aktivitäten geht.

Es gibt die Aktiven, die sich für die Gemeinschaft einsetzen. Die Motivation dieser hat Prof. Frass in einem Satz auf den Punkt gebracht: „Never, never, never give up! Das sind wir unseren PatientInnen schuldig.“

Zu den öffentlich und nachhaltig Aktiven gehören demnach u.a. der Arzt für Homöopathie und Wissenschaftler Prof. Michael Frass (Bsp. Link), der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (Bsp. Link), der Gesundheitsjournalist und Aktivist für die Homöopathie und Heilpraktiker Christian J. Becker mit Watchblog und Newsblog, die Heilpraktikerinnen Andra Dattler, Gabi Schörk und Erika Rau von Dimensions of Homeopathy (Bsp. Link) und ganz viele aktive Heilpraktiker, Ärzte und Patienten, die sich aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker einsetzen, die z.B. den offenen Brief an Cem Özdemir unterschreiben oder eine Programmbeschwerde ans ZDF richten und damit erreicht haben, dass am 13. März eine öffentliche Verhandlung gegen Jan Böhmermann stattfindet.

Fazit: Es sind vor allem einzelne Menschen und ein einzelner Verband, die sich für die Gemeinschaft von Homöopathie und Heilpraktikern, Ärzten und Patienten einsetzen.

Und dann gibt es die großen Schweiger und Nichtaktiven unter den Verbänden und Herstellern.

Sollte man das so hinnehmen. Nein.

Dieser Artikel ist gemeinsamer Weckruf, warum Schweigen keine Option ist, da es für die Homöopathie- und Heilpraktiker-Gemeinschaft um zu viel geht, als dass Schweigen und Passivität akzeptiert werden kann.

Hier drei konkrete Vorschläge:
Was kann jede Führungskraft eine Verbandes oder Herstellers sofort tun, jetzt und heute am 11. Februar? Was kann jeder Mitarbeiter eines Verbandes oder Herstellers sofort tun? Was kann jedes Mitglied eines Verbandes sofort tun?

1) Er kann seinen Teil beitragen und z.B. den Offenen Brief an Cem Özdemir zur Wahl am 8. März unterschreiben (Link).
2) Er kann einen Handzettel zur Wahl am 8. März bei der FDH-Geschäftsstelle bestellen und damit Heilpraktiker und Patienten  informieren (Link).
3) Er kann einen Politiker in Baden-Württemberg öffentlich fragen, wie dieser sich für Homöopathie und Heilpraktiker einsetzt und zu ihnen steht. Hier ein Beispiel solch einer Frage an einen CDU-Politiker (Link), die bei Abgeordnetenwatch veröffentlicht wurde –  und hier eine konkrete Anleitung mit Fragetext (Link).


Der Dominikanermönch Thomas von Aquin hat es schon im 13. Jahrhundert auf den Punkt gebracht: „Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.“


 

Zunächst ein Lagebericht, dann folgen die konkreten Weckrufe von Prof. Frass und Christian J. Becker:

In den vergangenen Wochen sind mehrere Schreiben aus Politik und Selbstverwaltung öffentlich geworden, die für sich genommen unscheinbar wirken, in Verbindung aber eine Dramatik zeigen. Auslöser waren unter anderem Schreiben der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) im Januar an politische Entscheidungsträger und Institutionen der Selbstverwaltung, in denen auf wissenschaftliche Aspekte der Homöopathie und die Bedeutung eines fachlichen Austauschs hingewiesen wurde. Entscheidend ist jedoch nicht der Impuls, sondern die Reaktion darauf. Zusammengenommen markieren die Antworten an die WissHom einen Wendepunkt. Homöopathie wird nicht mehr offen von der Politik angegriffen. Sie verschwindet aus politischer Verantwortung. Sie wird aus der politischen Verantwortung entlassen und verwaltungstechnisch abgelegt. Sie wird von Politik, BMG und G-BA administrativ abgeschlossen.

Die Reaktionen auf diese WissHom-Schreiben lassen aufhorchen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt im Antwortschreiben an die WissHom, es sehe keine politische Zuständigkeit mehr für die inhaltliche Bewertung von Zusatzleistungen wie Homöopathie. Der Gemeinsame Bundesausschuss lehnt gegenüber der WissHom selbst das Anhören wissenschaftlicher Expertise ab und erklärt ein Gespräch für wirkungslos. Parallel dazu teilt das Kanzleramt dem Homoeopathiewatchblog mit, dass Zusatzleistungen nicht mehr politisch gesteuert werden, sondern vollständig in der Verantwortung der Selbstverwaltung der Krankenkassen liegen. Zusammengenommen entsteht daraus kein Zufall, sondern eine Linie: politische Steuerung wird zurückgezogen, fachlicher Austausch nicht mehr gesucht. Homöopathie wird nicht widerlegt, sondern verwaltungstechnisch erledigt.

Das bedeutet konkret:
Es gibt keinen politischen Ort mehr, an dem Homöopathie verteidigt oder attackiert wird. Nicht in Ausschüssen, nicht im Bundestag.
Es gibt kein zentrales Gremium mehr, das sich zuständig fühlt, Argumente anzuhören. Weder BMG noch G-BA.
Es gibt keinen offenen Diskurs mehr. Wo Institutionen schweigen, bleibt Verantwortung nicht leer – sie verlagert sich. Homöopathie ist ein erledigter Verwaltungsakt, der zu den Akten in den Keller kommt.

Bis hierher ist das ein Lagebericht. Ab hier wird er zu einem Weckruf.

Denn diese Entwicklung betrifft nicht abstrakt „die Homöopathie“, sondern sehr konkret diejenigen, die mit ihr arbeiten und von ihr abhängen – und zunehmend auch diejenigen, die bereit sind, persönlich Verantwortung zu übernehmen, wenn institutionelle Verantwortung ausbleibt.

Für Heilpraktiker und Ärzte bedeutet sie, dass Homöopathie schrittweise aus der Selbstverständlichkeit der Versorgung verschwindet. Wenn politische Rückendeckung fehlt, werden Erstattungen fragiler, Akzeptanz sinkt, Patienten werden verunsichert, Praxen geraten unter zunehmenden Rechtfertigungsdruck. Wer glaubt, diese Entwicklung betreffe nur andere, verkennt die Dynamik. In Phasen institutionellen Rückzugs werden einzelne Praxen, einzelne Behandler, einzelne Stimmen sichtbar – ob sie es wollen oder nicht. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, trifft es jede Praxis einzeln.

Für Patienten bedeutet diese Entwicklung den schleichenden Verlust einer Therapieoption, ohne dass darüber offen entschieden oder diskutiert wird. Homöopathie verschwindet nicht, weil sie widerlegt wurde, sondern weil sie nicht mehr verhandelt wird.

Für Hersteller bedeutet sie ein trügerisches Zeitfenster. Solange Märkte noch funktionieren, wirkt alles stabil. Doch wenn Homöopathie politisch und administrativ als erledigt gilt, wird auch der regulatorische und wirtschaftliche Rahmen erodieren. Regulierung greift dort, wo Öffentlichkeit fehlt.

Auch für Verbände verändert sich die Lage grundlegend: Nicht weil sie versagen, sondern weil in Phasen politischer Abschottung institutionelle Logiken an ihre Grenzen kommen. Dann gewinnen Einzelne an Bedeutung – Wissenschaftler, Behandler, Patienten –, die öffentlich aussprechen, was strukturell nicht mehr gesagt wird.

Homöopathie steht nicht vor einem Verbot. Sie wird nicht verboten – sie wird administrativ entsorgt.
Sie steht vor der Gefahr, aus dem System zu verschwinden, ohne dass jemand offiziell „Nein“ gesagt hat.

Was diese Verschiebung für Wissenschaft und fachliche Verantwortung bedeutet, lässt sich besonders klar aus ärztlich-wissenschaftlicher Sicht sowie auch aus Sicht eines Journalisten und Patienten beschreiben.


Was diese Verschiebung für Wissenschaft und fachliche Verantwortung bedeutet, lässt sich besonders klar aus ärztlich-wissenschaftlicher Sicht sowie auch aus der Perspektive eines Journalisten und Patienten beschreiben. Gerade in Phasen, in denen institutionelle Prozesse an Grenzen stoßen, gewinnen individuelle fachliche Stimmen an Bedeutung.

Weckruf aus der Sicht eines Arztes für Homöopathie und Wissenschaftlers

homöopathie

 

Von Prof. Michael Michael Frass

 

 

 

„Aus Sicht von Medizin und Wissenschaft ist nicht die Kritik an der Homöopathie problematisch, sondern der zunehmende Verzicht auf fachlichen Austausch. Wissenschaftliche Bewertung setzt voraus, dass relevante Expertise angehört, eingeordnet und abgewogen wird. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob man zu einem positiven oder negativen Ergebnis gelangt.

Wenn ein zentrales Gremium des Gesundheitssystems erklärt, ein Gespräch über wissenschaftliche Fragen sei wirkungslos, wird diese vorgelagerte Ebene faktisch aufgehoben. Damit endet nicht nur ein Dialog, sondern ein Grundprinzip wissenschaftlicher Entscheidungsfindung. Entscheidungen werden dann nicht mehr vorbereitet, sondern ausschließlich verwaltet. Das ist ein strukturelles Problem, kein inhaltliches.

Homöopathie ist Teil realer Versorgung. Sie wird von Patienten genutzt, von Ärzten und Heilpraktikern angewendet und international wissenschaftlich untersucht. Diese Realität verschwindet nicht dadurch, dass man sie aus dem institutionellen Diskurs ausblendet. Sie verschwindet lediglich aus den Entscheidungsprozessen.

Gerade für Ärzte und Heilpraktiker, die in Verbänden organisiert sind, entsteht daraus eine besondere Verantwortung. Verbände sind nicht nur Interessenvertretungen nach innen, sondern Schnittstellen zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik. Aus wissenschaftlicher Sicht ist die eigentliche Gefahr nicht eine kritische Neubewertung der Homöopathie. Die größere Gefahr besteht darin, dass sie als bereits erledigter Verwaltungsgegenstand behandelt wird, ohne fortlaufende fachliche Auseinandersetzung. In diesem Fall entscheidet nicht Evidenz, sondern Verfahren.“

Was diese strukturelle Verschiebung für Betroffene außerhalb institutioneller Schutzräume bedeutet, lässt sich aus journalistischer und patientennaher Perspektive besonders deutlich erkennen.

Weckruf aus der Sicht eines Patienten und Gesundheitsjournalisten

homöopathie

 

 

Von Christian J. Becker

 

 

„Ich beobachte die politische und mediale Entwicklung rund um Homöopathie seit Jahren. Was sich aktuell verändert hat, ist nicht die Lautstärke der Kritik, sondern die Haltung der Entscheidungsträger. Früher wurde gestritten. Heute wird delegiert. Früher gab es Gegenargumente. Heute gibt es Zuständigkeitsverweise.

Parallel dazu wirkt die Homöopathie-Gemeinschaft auffallend nach innen gekehrt. Verbände kümmern sich um ihre internen Prozesse, Hersteller um ihr Tagesgeschäft, viele Ärzte und Heilpraktiker hoffen, dass sich die Lage von selbst stabilisiert. Patienten wiederum nehmen vor allem Verunsicherung wahr, ohne zu verstehen, was sich im Hintergrund strukturell verschiebt.

In dieser Situation werden einzelne Ärzte, Heilpraktiker und Patienten sichtbar, weil sie nicht auf institutionelle Stellvertretung warten können. Wer nicht organisiert ist oder sich nicht auf Verbandskommunikation verlassen kann, ist gezwungen, selbst öffentlich zu werden. Öffentlichkeit entsteht dann nicht aus Strategie, sondern aus Notwendigkeit.

Das Problem sind derzeit nicht Skeptiker oder Journalisten.
Das Problem ist, dass viele Betroffene darauf vertrauen, dass andere für sie sprechen werden.

Doch wenn niemand mehr widerspricht, wird Homöopathie nicht angegriffen, sondern einfach still entsorgt.“

Ein gemeinsamer Appell von Wissenschaftler und Watchblog

Homöopathie wird nicht durch einen großen Beschluss verschwinden, sondern durch Passivität. Wenn Politik nicht mehr gestaltet und Verwaltung nicht mehr zuhört, verlagert sich Verantwortung zwangsläufig. Sie liegt dann nicht mehr primär bei Institutionen, sondern bei den einzelnen Akteuren, die bereit sind, sichtbar zu bleiben.

Die Verteidigung der Homöopathie lässt sich nicht vollständig an Einzelne delegieren. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Lage, dass einzelne Stimmen dort wirksam werden, wo institutionelle Prozesse blockiert sind. Wissenschaftler, Ärzte, Heilpraktiker, Patienten sowie der Watchblog und seine aktiven Leser übernehmen damit eine Rolle, die eigentlich breiter getragen werden müsste.

Dieser Text ist kein Angriff und keine Kampagne: Er ist ein Weckruf an die Homöopathie-Gemeinschaft.

Noch gibt es Praxen, die behandeln.
Noch gibt es Wissenschaftler, die sprechen.
Noch gibt es Verbände und Hersteller mit Einfluss.

Aber dieses Zeitfenster schließt sich.

Wer Homöopathie erhalten will, muss jetzt sichtbar werden.

Nicht später.
Nicht leise.

Sondern jetzt – mit Selbstbewusstsein.

Wer handelt, wird gesehen.
Wer sichtbar ist, wird gehört.
Wer gehört wird, hat Einfluss.

#rettedeinehomöopathie

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FAQ: Was ist jetzt konkret zu tun?

Was ist konkret zu tun für die Verbände?

Klartext:
Verbände müssen aus dem Schweigen heraus.

Konkret heißt das jetzt:

  1. Öffentliche Einordnung der neuen Lage
    Jeder Verband muss gegenüber seinen Mitgliedern schriftlich festhalten:
    – BMG zieht sich zurück
    – G-BA verweigert fachlichen Austausch
    – politische Steuerung endet
    – Kassen entscheiden allein über Homöopathie auf Basis von FinanzdatenDas ist keine Meinung, sondern Fakt.
  2. Benennung der Konsequenzen
    Verbände müssen sagen, was das real bedeutet:
    – für Erstattungen
    – für Planungssicherheit
    – für die politische Zukunft der Homöopathie
  3. Sichtbarkeit nach außen – nicht intern
    Mindestens eine sichtbare Stellungnahme pro Verband.
    Nicht Kampagne, nicht Petition – aber öffentlich nachvollziehbar.

👉 Schweigen ist ab jetzt eine Entscheidung gegen Sichtbarkeit.

Was ist konkret zu tun für die Hersteller?

Klartext:
Hersteller können sich nicht länger darauf verlassen, dass wirtschaftliche Stabilität politische Unsichtbarkeit kompensiert.

Konkret heißt das jetzt:

  1. Anerkennen, dass die Bedrohung nicht medizinisch, sondern administrativ ist
    Homöopathie wird nicht wegen neuer Evidenz infrage gestellt, sondern weil sie politisch und regulatorisch „abgehakt“ wird.
    Das betrifft Hersteller direkt, auch wenn Umsätze aktuell noch stabil sind.
  2. Öffentlich sichtbar machen, dass Verfahren statt Inhalte entscheiden
    Hersteller müssen nicht Wirksamkeit verteidigen,
    aber sie müssen klar benennen, dass wissenschaftliche Expertise und Marktrealität aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden.
  3. Sichtbarkeit herstellen – nicht Kampagnen
    Ein Interview, ein Fachbeitrag, ein offenes Wort gegenüber Politik oder Öffentlichkeit reicht.
    Schweigen signalisiert Zustimmung zur administrativen Entsorgung.
  4. Nicht länger darauf setzen, dass andere das Risiko tragen
    Wenn Verbände und einzelne Behandler exponiert sind, während Hersteller still bleiben, entsteht ein Ungleichgewicht.
    Das schwächt langfristig auch die wirtschaftliche Grundlage.

👉 Wer heute profitiert, aber nicht spricht, wird morgen reguliert, ohne gefragt zu werden.

Warum ist das für Hersteller jetzt zwingend?

Weil sich gerade entscheidet, ob Homöopathie als regulierter Marktbereich weiter existiert
oder ob sie politisch als erledigt gilt – mit Folgen für:

  • Zulassungspraxis
  • regulatorische Dichte
  • öffentliche Akzeptanz
  • langfristige Investitionssicherheit

Das ist keine ideologische Frage, sondern eine Standort- und Geschäftsfrage.

Kurzfassung für Hersteller

Der Weckruf richtet sich auch an Sie.
Nicht, um zu mobilisieren – sondern um sichtbar zu machen,
dass Homöopathie kein stiller Verwaltungsfall ist.

Was ist konkret zu tun für einzelne Ärzten und Heilpraktiker?

Klartext:
Nicht alle müssen laut sein – aber es müssen genug sein.

Konkret heißt das:

  1. Nicht mehr beschwichtigen
    In Praxis, Kollegenkreis, Öffentlichkeit nicht mehr sagen:
    „Das legt sich schon.“
    Sondern:
    „Die Rahmenbedingungen ändern sich gerade grundlegend.“
  2. Mindestens eine bewusste Entscheidung treffen
    – Bleibe ich bewusst still?
    – Oder äußere ich mich sachlich?
    Beides ist legitim. Unbewusstes Schweigen nicht mehr.
  3. Einzelne Stimmen werden notwendig
    Wenn Institutionen nicht sprechen, müssen Einzelne sichtbar werden,
    sonst existiert die Homöopathie öffentlich nicht mehr.

👉 Der Weckruf sagt ausdrücklich:
Es reicht nicht, wenn alle darauf hoffen, dass andere sprechen.

Was ist konkret zu tun für die Wissenschaftler?

Klartext:
Fachliche Expertise darf sich nicht ins Private zurückziehen. Prof. Michael Frass belegt mit seinen Aktivitäten, wie man die Sichtbarkeit der Homöopathie-Studien erhöht und sich auch gegen Homöopathie-Gegner sachlich zur Wehr setzen kann.

Konkret heißt das:

  • sichtbar festhalten, dass
    – Austausch verweigert wurde
    – Expertise nicht angehört wird
  • nicht als Angriff, sondern als Dokumentation

👉 Wissenschaft, die nicht mehr gehört wird, muss sichtbar machen, dass sie ausgeschlossen wird.

Was ist konkret zu tun für die Patienten?

Klartext:
Nicht protestieren – nachfragen und benennen.

Konkret heißt das:

  • Ärzte und Kassen fragen:
    „Wer hat das entschieden – und warum ohne Diskussion?“
  • Nicht Wirksamkeit verteidigen, sondern Verfahren hinterfragen.

Warum reicht „abwartendes Verhalten“ jetzt nicht mehr?

Weil Homöopathie nicht offen bekämpft, sondern still abgewickelt wird.

Wenn:

  • Politik sich zurückzieht
  • Verwaltung nicht zuhört
  • Verbände und Hersteller schweigen
  • Die Verantwortung für die Homöopathie auf die Schultern einzelner abgewälzt wird

dann verschwindet Homöopathie, ohne dass jemand verantwortlich war.

Genau das benennt der Weckruf – und genau das soll verhindert werden.

Kurzfassung, unmissverständlich

Der Weckruf fordert:

  • Verbände und Hersteller: sichtbar einordnen
  • Einzelne: bewusst entscheiden, sich informieren, sich beteiligen an Aktionen der Homöopathie-Gemeinschaft (mit wenig Aufwand für den Einzelnen aber viel Wirkung für die Gemeinschaft)
  • Wissenschaft: Ausschluss dokumentieren
  • Patienten: Verfahren benennen

Nicht alle müssen alles tun.


Aber niemand kann mehr so tun, als müsse er gar nichts tun.

 

Der Dominikanermönch Thomas von Aquin hat es schon im 13. Jahrhundert auf den Punkt gebracht: „Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.“

Naturheilkunde auf Wahlzettel: Weitere Aktion zu den Landtagswahlen mit Handzetteln für Heilpraktiker-Praxen/ Erste Wahl findet am 8. März statt

Das Wichtigste in Kürze vorab für eilige Leser:

  • Viele Patienten wissen nicht, dass ihre Naturheilmittel politisch in Frage gestellt werden.
  • Zunächst wird am 8. März in Baden-Württemberg darüber mitentschieden.
  • Der Heilpraktiker-Verband FDH hat daher einen Handzettel entwickelt, der in den Praxen ausgelegt und weitergegeben werden kann.
  • Der Handzettel ist als Arbeitsinstrument für Heilpraktiker gedacht, um Patienten über die Tragweite der Wahl zu informieren.
  • Der Handzettel ist für alle fünf Landtagswahlen gedacht, die 2026 stattfinden.
  • Der Handzettel kann bei der FDH-Geschäftsstelle als PDF abgerufen werden.

Worum es jetzt geht

Heilpraktiker sind es gewohnt, Verantwortung zu tragen. Für ihre Patientinnen und Patienten. Für Therapien, die sich über Jahrzehnte bewährt haben. Für eine Medizin, die eine fundierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung beinhaltet, wie gerade wieder vom Gesundheitsministerium mit einem Empirischen Gutachten bestätigt wurde – und auf Können, Erfahrung, Beziehung und individueller Behandlung beruht. Und auf vielen naturheilkundlichen Therapien wie der Homöopathie. Diese wird von jedem zweiten Heilpraktiker eingesetzt. Was viele noch unterschätzen: Diese Verantwortung ist inzwischen auch politisch geworden. Der 8. März 2026 ist also in Baden- Württemberg kein normaler Wahltermin. Es ist der Tag, an dem sich entscheidet, ob Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie auch in Baden-Württemberg weiter als selbstverständlicher Teil der Gesundheitsversorgung gelten sollen oder ob sie politisch Schritt für Schritt aus dem System gedrängt werden. Nach dem Beschluss der Grünen-Bundesdelegiertenkonferenz im November 2025 gegen Homöopathie, gegen Anthroposophische Medizin und gegen Teile der Pflanzenheilkunde ist klar: Die Besonderen Therapierichtungen stehen bei Bündnis 90/Die Grünen auf der politischen Abschussliste. Die Streichung der Kostenerstattung und der Angriff auf ihre Erhältlichkeit als Arzneimittel in Apotheken sind keine Gedankenspiele mehr, sondern beschlossene Parteipolitik. Das betrifft nicht irgendwann irgendwen. Das betrifft jede Heilpraktiker-Praxis. Und es betrifft jeden Patienten. Beide sind unmittelbar von den politischen Entscheidungen betroffen, die am 8. März vorbereitet werden.

Was in dem Handzettel konkret steht

Der Handzettel informiert darüber, dass Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie durch einen Parteibeschluss der Grünen im November 2025 politisch in Frage gestellt wurden. Er erläutert, dass die geplante Streichung der Kostenerstattung und die angekündigte Änderung des Binnenkonsenses darauf abzielen, diesen Therapien ihren Arzneimittelstatus zu entziehen. Er erklärt, dass der Binnenkonsens die rechtliche Grundlage dafür ist, dass Naturheilmittel als Arzneimittel anerkannt, reguliert, geprüft und über Apotheken vertrieben werden dürfen. Er macht deutlich, dass ein Eingriff in dieses System zur Folge hätte, dass diese Arzneimittel nicht mehr verordnungsfähig wären, nicht mehr über Apotheken erhältlich wären und in einen rechtlich unsicheren Graubereich gedrängt würden. Er beschreibt die Konsequenzen für Patientinnen und Patienten, deren Therapiewahl massiv eingeschränkt würde, sowie für Heilpraktiker-Praxen, deren therapeutische Arbeit auf bewährten Arzneimitteln basiert. Und er ordnet diese Entwicklung politisch ein: Noch ist daraus kein Gesetz geworden, aber politische Mehrheiten könnten diese Beschlüsse jederzeit in Gesetzesform gießen. Genau darüber wird bei den Landtagswahlen entschieden.

Was Heilpraktiker jetzt konkret tun können: Handzettel bei FDH-Geschäftsstelle abrufen und nutzen

Der Heilpraktiker-Verband FDH hat zu den fünf Landtagswahlen, die in diesem Jahr stattfinden, diesen Handzettel entwickelt, der genau für diese Momente gedacht ist. Er richtet sich an die Patientinnen und Patienten der Heilpraktiker und erklärt, was politisch beschlossen wurde und welche Folgen ein Eingriff in dieses System hätte. Dieses Infoblatt ist als Arbeitsinstrument für den Praxisalltag gedacht. Der Handzettel kann ausgedruckt und in den Praxen ausgelegt werden. Er kann aktiv an Patientinnen und Patienten weitergegeben und im Gespräch erläutert werden. Unten ist Platz für den Praxisstempel, damit aus dem Handzettel ein persönliches Informationsangebot der jeweiligen Praxis wird. Der Zettel gehört nicht in eine Schublade. Er gehört auf den Tresen, in das Wartezimmer und in die Hand der Menschen, die diese Therapien nutzen. Der Handzettel kann bei der FDH-Geschäftsstelle als PDF abgerufen werden.

Was Patienten mit dem Handzettel tun können

Der Handzettel richtet sich ausdrücklich auch an die Patientinnen und Patienten. Er erklärt ihnen, dass ihre Naturheilmittel politisch in Frage gestellt wurden und dass darüber am Ende politische Mehrheiten entscheiden. Er regt an, sich vor der Wahl zu informieren, die Positionen der Parteien zu prüfen und die eigene Stimme bewusst einzusetzen. Er macht deutlich, dass Therapiefreiheit keine Selbstverständlichkeit ist, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Viele Patientinnen und Patienten gehen davon aus, dass bewährte Naturheilmittel auch morgen noch verfügbar sind. Dieser Zettel korrigiert diese Annahme. Er schafft Transparenz und gibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Wahlentscheidung informiert zu treffen.

Warum die Heilpraktiker-Praxis der entscheidende Ort ist

Eine Heilpraktikerpraxis ist ein Ort des Vertrauens. Was hier besprochen wird, hat Gewicht. Genau deshalb ist sie ein politisch wirksamer Ort. Laut empirischem Gutachten des Gesundheitsministeriums betreut eine Heilpraktikerpraxis im Schnitt rund 600 Patientinnen und Patienten pro Jahr. In Baden-Württemberg sind rund 5.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Verbänden organisiert. Das bedeutet: Allein in diesem Bundesland kommen jedes Jahr rund drei Millionen Menschen in Heilpraktiker-Praxen mit der Naturheilkunde in Kontakt.

Wenn nur ein Teil dieser Praxen den Handzettel aktiv nutzt, erreicht diese Information in wenigen Wochen viele Wähler. Das ist die politische Dimension dieser Aktion. Vertiefende Fachinformationen finden Heilpraktiker in der Februar-Ausgabe des Fachorgans des FDH „Der Heilpraktiker“. Die Aktion wird vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) getragen und organisiert.

Die erste Landtagswahl ist in Baden-Württemberg: Der 8. März ist ein wichtiger Tag für die Praxen. Der Wahlkampf läuft längst. Programme werden geschrieben, Positionen festgelegt, Koalitionslinien vorbereitet, die Briefwahl ist im Gange. Jetzt ist die Phase, in der Meinungen entstehen. Der Handzettel ist als konkretes Arbeitsinstrument für den Praxisalltag gedacht. Er soll genutzt werden. In den Praxen, im Gespräch mit Patientinnen und Patienten, im Kollegenkreis und im persönlichen Umfeld. Der 8. März entscheidet nicht abstrakt über Parteien. Er entscheidet ganz konkret über die Zukunft der naturheilkundlichen Therapien von Heilpraktikern für ihre Patienten. Und diese Entscheidung beginnt in den Praxen. Und bei den Patientinnen und Patienten. Beide haben politische Wirkung – als Wähler.

Die nächste Landtagswahl ist am 22. März in Rheinland-Pfalz. Auch hier wird der FDH mit dieser Aktion aktiv werden.

Red. Hinweis: Ein Leser möchte einen Download des Handzettels im Newsblog/Watchblog. Das ist presserechtlich seit 1.1. durch  eine Änderung der rechtlichen Lage sehr schwierig (mit Haftungsfolgen für mich). Daher noch einmal der Hinweis: Der Handzettel kann bei der FDH-Geschäftsstelle als PDF abgerufen werden.

Warnung an einen Verband: Ihre geplante juristische Intervention vor dem 13. März schadet allen Heilpraktikern gegen Böhmermann

Fast zwei Monate nach der Sendung Jan Böhmermanns gegen Heilpraktiker wird derzeit offenbar über anwaltliche Schritte von einzelnen Verbänden nachgedacht, um ihre Darstellung in der Sendung überprüfen zu lassen. In einem Hinweis an den Newsblog heißt es wörtlich:
„Inwieweit die Darstellung des raubkopierten …-Logos mit Unterlegung eines verbandsfremden Textes in einer Satire-Sendung erlaubt ist und ein rechtliches Vorgehen begründet, prüft derzeit unser Rechtsanwalt.“

Dieser Satz mag nach Handlungsfähigkeit klingen. Tatsächlich birgt er erhebliche Risiken – nicht für einen Verband, sondern für alle Heilpraktiker, die ein faires und sauberes Prüfverfahren erwarten.

Denn: Sollte jetzt, vor der öffentlichen Beratung des Fernsehrats am 13. März, ein Verband juristisch aktiv werden oder versuchen, Einfluss zu nehmen, hätte das klare Nachteile für alle Heilpraktiker, wenn ein Verband sein Logo verteidigen möchte.

Ein solcher Schritt würde den wegen seines Logos klagenden Verband zum externen Interessenakteur machen, der in ein laufendes medienrechtliches Verfahren eingreift und den Eindruck erweckt, ein unabhängiges Gremium beeinflussen zu wollen. Das ist politisch hochsensibel.

Die Erfahrung zeigt eindeutig: Der Fernsehrat reagiert auf solchen Druck nicht mit Abbruch oder Entschärfung. Er reagiert mit Abschottung, mit formaler Strenge und mit erhöhter Ernsthaftigkeit  – zum Nachteil des Heilpraktikers als Leitbeschwerdeführer und aller anderen Heilpraktiker, die eine Programmbeschwerde eingereicht haben. Je größer der äußere Druck, desto geringer wird der Spielraum für eine sachliche, nüchterne Prüfung – und desto unmöglicher wird ein leises oder pragmatisches Verfahrensergebnis.

Wer jetzt als Verband juristisch aus rein verbandlich internen Gründen eskaliert, riskiert also nicht nur das Verfahren selbst, sondern schadet der gesamten Heilpraktikerschaft, deren Anliegen gerade erstmals auf dieser Ebene öffentlich verhandelt werden.

Rechtsmittel haben ihren Platz.
Aber erst nach dem 13. März.
Alles andere gefährdet genau das, was angeblich geschützt werden soll.

Eine deutliche Bitte von mir als Journalist an einen Verband:

Überlassen Sie Medienarbeit den Profis wie Journalisten oder PR-Beratern.

Ansonsten gefährden Sie mit einem Anwaltsbrief aus egoistischen Motiven den gemeinschaftlichen Erfolg von Heilpraktikern, die es zusammen mit mir als Journalist geschafft haben, dass das ZDF-Verfahren gegen Jan Böhmermann eröffnet wird.

Lesen Sie als Herren Verbandschefs nicht nur ihre Wohlfühlnewsletter, sondern auch Medien, die die Realität zeigen: Bereits am 26. Januar habe ich für – öffentlich und für jeden gut lesbar – im Watchblog und Newsblog davor gewarnt, welche Folgen es für alle Heilpraktiker haben könnte, wenn ein Verband seinen Anwalt einsetzen möchte, um sein Logo zu verteidigen: Link.

Ich habe mich hoffentlich deutlich genug ausgedrückt. Christian J. Becker, Journalist und Aktivist für Heilpraktiker seit 2018

ZDF bestätigt: Am 13. März verhandelt der Fernsehrat öffentlich die Programmbeschwerden gegen Jan Böhmermann

Kurzfassung für Schnellleser

– Der ZDF-Fernsehrat bestätigt offiziell: Am 13. März 2026 wird in einer öffentlichen Sitzung über die Programmbeschwerden gegen Jan Böhmermann beraten und entschieden.
– Ein Heilpraktiker, per Los als Leitbeschwerdeführer bestimmt, hat die Verteidigung des ZDF-Intendanten ausdrücklich nicht akzeptiert.
– Damit ist ein formelles Prüfverfahren eröffnet, das nicht mehr gestoppt werden kann.
– Grundlage der Entscheidung sind zahlreiche Programmbeschwerden, die Stellungnahme des Intendanten und ein ausführliches Erwiderungsschreiben des Heilpraktikers.
– Der Fall liegt nun vollständig in der Verantwortung des ZDF-Fernsehrats.
– Möglich wurde dieses Verfahren nicht durch Institutionen der Heilpraktikerschaft, sondern weil Einzelne Verantwortung übernommen haben.

Der formelle Durchbruch: Der 13. März steht als Verhandlungstermin gegen Böhmermann fest

Die Gemeinschaft von Homöopathie und Heilpraktikern hat einen ersten, entscheidenden Erfolg erreicht: Die pauschale Abwertung von Heilpraktikern und Homöopathie in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 19. Dezember 2025 versandet nicht, sondern landet vor der internen Gerichtsbarkeit des ZDF. Möglich wurde das durch Programmbeschwerden der Leser des Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog.

Der ZDF-Fernsehrat hat bestätigt, dass am 13. März 2026 in seiner regulären Sitzung über die Programmbeschwerden gegen Jan Böhmermann beraten und entschieden wird.
Die Vorsitzende des Fernsehrats, Gerda Hasselfeldt (CSU, ehemalige Bundesgesundheitsministerin, derzeit Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes), hat dies in einem Schreiben am 6.2. an den Leitbeschwerdeführer mitgeteilt, das dem Homoeopathiewatchblog vorliegt.

Die Sitzung ist auf mehrere Stunden angesetzt. Ein Tagesordnungspunkt neben weiteren lautet ausdrücklich:
„Programmbeschwerden gegen Jan Böhmermann“.
Die Sitzung ist öffentlich und wird per Livestream übertragen.

Der Fernsehrat entscheidet dabei nicht politisch, sondern programmrechtlich. Geprüft wird, ob die Sendung mit den Statuten des ZDF vereinbar ist – auf Basis der eingegangenen Programmbeschwerden, der Stellungnahme des ZDF-Intendanten und der Erwiderung des Leitbeschwerdeführers.

Ausgangspunkt: Viele Programmbeschwerden

Startpunkt für das Verfahren waren zahlreiche Programmbeschwerden von Lesern des Homoeopathiewatchblog und des Heilpraktiker-Newsblog seit der Sendung am 19.12.2025.
Auf dieser Grundlage hat der Fernsehrat das Verfahren eröffnet. Der ZDF-Intendant musste Stellung nehmen.

Norbert Himmler stellte sich darin ausdrücklich hinter die Sendung von Jan Böhmermann und erklärte die pauschale Abwertung des Berufsstands der Heilpraktiker zur durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschützten Freiheit der Satire.

Diese Stellungnahme wurde dem vom ZDF per Los bestimmten Leitbeschwerdeführer vorgelegt – einem praktizierenden Heilpraktiker aus Hessen – mit der Frage, ob er sie akzeptiere oder seine Programmbeschwerde aufrechterhalte.

Die wichtigste Entscheidung: Der Heilpraktiker sagt Nein

Der Heilpraktiker hat am 5. Februar 2026 schriftlich erklärt, dass er die Stellungnahme des ZDF-Intendanten nicht akzeptiert und seine Programmbeschwerde ausdrücklich aufrechterhält.

Dieser Schritt ist zentral.
Denn damit endet die interne Klärungsebene mit dem Intendanten. Ab diesem Moment ist das Verfahren nicht mehr politisch oder kommunikativ lösbar, sondern wird formal, inhaltlich und verbindlich durch den Fernsehrat geprüft.

Der vollständige Briefwechsel liegt mir vor, da ich in engem Kontakt mit dem Leitbeschwerdeführer stehe.

Der offizielle Fahrplan des ZDF-Fernsehrats

Der Fernsehrat hat folgenden Ablauf bestätigt:

bis 13. Februar 2026: Einreichung einer ausführlichen schriftlichen Erwiderung durch den Leitbeschwerdeführer – mit meiner Unterstützung
5. März 2026: Vorberatung im zuständigen Programmausschuss

13. März 2026: Beratung und Entscheidung im Plenum (öffentlich, für jeden zugänglich, per Stream oder vor Ort) des ZDF-Fernsehrats

Ab diesem Punkt trägt der Fernsehrat die volle Verantwortung für die Bewertung der Sendung.

Warum dieses Verfahren existiert

Dieses Verfahren existiert nicht, weil „der Watchblog laut war“.
Es existiert, weil Einzelne gehandelt haben.

– ein Heilpraktiker, zufällig vom ZDF ausgewählt, der bereit war, diese Rolle neben seiner normalen Arbeit zu übernehmen
– viele einzelne Programmbeschwerdeführer: Heilpraktiker, Ärzte und Patienten, die zum ersten Mal in ihrem Leben eine Programmbeschwerde eingereicht haben
– ein Watchblog, der unmittelbar nach der Sendung gewarnt, die Idee der Programmbeschwerde öffentlich gemacht und einen Entwurf veröffentlicht hat, dem viele gefolgt sind
– ein Watchblog, der nun unterstützend für den Leitbeschwerdeführer ein ausführliches Erwiderungsschreiben für den ZDF-Fernsehrat recherchiert und verfasst hat

So entsteht Öffentlichkeit: nicht durch Institutionen, sondern durch konkrete Menschen, die Verantwortung übernehmen.

Wo die Gemeinschaft gescheitert ist

Was mich in den letzten Wochen besonders beschäftigt hat, ist der Kontrast zwischen individuellem Engagement vieler Heilpraktiker und Homöopathie-Freunde und institutioneller Passivität.

Ich habe intensiv versucht, Verbände und Hersteller für das Thema Böhmermann zu aktivieren. Das Ergebnis war ernüchternd:

– ein kostenloses – öffentlich im Watchblog zugängliches – PR-Paket für Verbände direkt nach der Sendung: keine Reaktion
– Anschreiben an rund 40 Verbände mit dem Hinweis auf mögliche Anfragen des Fernsehrats: eine Reaktion (VDH)
– Bitten um öffentliche Stellungnahmen: Ablehnung oder Schweigen
– Kontaktaufnahme mit Herstellern und Verbänden: keine Aktivität

In der Sendung wurden mit Logos und Produkten gezeigt oder genannt:
FDH, VDH, DHU, Wala.

Besonders absurd war für mich ein zufälliges Gespräch mit einer Key Account Managerin (einer Oecotrophologin wie ich) des größten deutschen Homöopathie-Herstellers mit Sitz in Baden-Württemberg. Dort wurde mir vor Zeugen erklärt, man habe die Produkt-PR eingestellt und setze vor allem auf den Vertrieb über Heilpraktiker – während genau diese Heilpraktiker öffentlich angegriffen werden. Auch darauf folgte: Schweigen aus der Fächerstadt.

Bei keinem Hersteller, bei keinem Herstellerverband (Pharma Deutschland, BPI) und bei keinem Heilpraktikerverband (rund 40) findet sich bislang ein Text zur Böhmermann-Sendung oder ein Aufruf, sich an den Programmbeschwerden zu beteiligen.

Wer keine Verantwortung übernimmt

Es ist absurd, dass ich als Patient von Heilpraktikern und Journalist Verbände und Hersteller anbetteln muss – nicht finanziell, sondern politisch –, ihre eigenen Kunden, die Heilpraktiker, gegen den größten medialen Angriff der letzten Jahrzehnte zu verteidigen.

Realistisch betrachtet bin ich bei der Aktivierung der Verbände und Hersteller gescheitert. Das ist keine Bewertung, sondern eine Beschreibung. Umso deutlicher zeigt dieser Fall, wo Engagement tatsächlich entsteht – und wo nicht.

Ich sage das nüchtern, nicht polemisch:
Ein solches Versagen einzelner Verbände und Hersteller habe ich in über 30 Jahren als Journalist und PR-Berater in keiner anderen Branche erlebt, wenn der wichtigste Kunde – der Heilpraktiker – mit dem intensivsten Angriff seit Jahrzehnten konfrontiert ist und Hilfe braucht.

Ich sehe das auch ganz praktisch:
Ich bin nicht nur Journalist, sondern auch Patient. Als Patient von Heilpraktikern finanziere ich über Beiträge die Verbände mit. Als Käufer homöopathischer Arzneimittel finanziere ich die Hersteller mit.
Deshalb werde ich als Patient und Journalist nicht Ruhe geben. Es steht zuviel auf dem Spiel für Homöopathie und Heilpraktiker, als dass Passivität und Schweigen akzeptiert werden kann.

Einzelne verteidigen Einzelne

Faktisch ist die Lage derzeit klar:

Einzelne Menschen übernehmen Verantwortung und verteidigen Homöopathie und Heilpraktiker – für einzelne Menschen.

– Einzelne Menschen übernehmen Verantwortung, indem sie eine Programmbeschwerde einreichen.
– Einzelne Menschen übernehmen Verantwortung, indem sie als Leitbeschwerdeführer – zufällig vom ZDF ausgewählt – nicht sagen: „Ich habe genug zu tun“, sondern sagen: „Ich übernehme Verantwortung.“
– Einzelne Menschen übernehmen Verantwortung, indem sie als Patient von Heilpraktikern und Journalist das Thema Programmbeschwerde für alle zugänglich machen.

Warum dieses Verfahren wichtig ist

Dieses Verfahren zeigt, was möglich ist – und wo die Grenzen liegen.
Es zeigt, dass Mut nicht abstrakt ist. Er besteht aus einzelnen Entscheidungen: eine Beschwerde schreiben, eine Rolle übernehmen, nicht zurückweichen, wenn es unbequem wird.

Und es zeigt auch, warum der Watchblog und der Newsblog existieren und von vielen Menschen besucht und genutzt werden (daher 1 Million Seitenaufrufe in 202):
als Schutzraum, als Plattform, als Ort, an dem sich Einzelne nicht allein fühlen müssen.

Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
Dass es stattfindet, ist es nicht. Und das ist Einzelnen zu verdanken, die sich für die Gemeinschaft einsetzen.

Foto: ZDF-Fernsehrat/Torsten Silz

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