Der Heilpraktiker-Beruf hat auch gesundheitswirtschaftlich den Vorteil, dass er ohne ärztliche Verordnung therapieren darf. In der Folge gibt es immer mehr gesundheitliche Berufe, die unter das Dach des Heilpraktikers (HP) geschlüpft sind und noch schlüpfen wollen. Aktuell möchte der Beruf des Ergotherapeuten unter das Dach des sogenannten sektoralen HP aufgenommen werden. Ein Ergotherapeuten-Verband gibt die Mitteilung heraus, dass im Oktober ein Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht angesetzt sei, bei der über seine Klage entschieden werde. Der Verband klagt seit Jahren, damit seine Mitglieder auch als HP abrechnen können.
Zu den sektoralen HPs gehören Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und in einzelnen Bundesländern auch Podologen. Diese Ausweitung der Heilpraktikererlaubnis auf andere Berufszweige wird von vielen Voll-HPs kritisch gesehen. Das Thema sektorale HP landet auch immer wieder vor Gericht.
Das vom HP Jens Wichmann initiierte Informationsportal Freewiki (eine Alternative zu Wikipedia, das über Heilpraktiker oft tendenziös und meinungsbasiert statt faktenorientiert berichtet) schreibt zum Thema: „Seit 1993 ist für jedermann mit einer beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die eigenständige Ausübung von Psychotherapie und, seit Ende 2006 in Rheinland-Pfalz und seit Ende 2009 im ganzen Bundesgebiet, Physiotherapie möglich. Die bis November 2008 von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) als unbedenklich angesehenen Bezeichnungen „Heilpraktiker (Psychotherapie)“, „psychotherapeutischer Heilpraktiker“ (Kurzform von „psychotherapeutisch tätiger Heilpraktiker“) machen nicht hinreichend deutlich, dass nur eine beschränkte Heilpraktikerlaubnis vorliegt und nicht etwa ein umfassend tätigkeitsbefugter Heilpraktiker die Psychotherapie anbietet. Seit November 2008 wird, folgend aus den Urteilen der Verwaltungsgerichte seit 2006, von der AOLG zur Rechtsklarheit und für den Patientenschutz zur Führung ausschließlich nur noch die noch immer unklare Bezeichnung „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ oder neu „… auf das Gebiet der Physiotherapie“ empfohlen.“
Zum Weiterlesen die 20 neuesten Heilpraktiker-Newsblog-Artikel:
Heilpraktiker und Homöopathen sehen sich seit Jahren einer Kampagne der Anti-Komplementärmedizin-Lobby ausgesetzt, die beide Berufe verbieten lassen will. Die Methoden
Am 10. Januar um 19.54 Uhr verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Online-Portal Spiegel Plus, Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung streichen
Viele Medien verbreiten seit einem Tag eine Falschmeldung zum Thema Heilpraktiker, die auf einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa beruht. Stellvertretend
Naturheilkunde, Homöopathie, Heilpraktiker, Ärzte für Homöopathie stehen unter Druck, weil viele Politiker sowie Medien und eine Anti-Lobby gegen sie agieren.
Die aktuellen politischen Aktivitäten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Heilpraktikerwesen sind für alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von großer Bedeutung. Immerhin steht
Die Berichterstattung in überregionalen Medien zum Heilpraktiker-Beruf beschränkt sich leider oft darauf, dass einzelne Politiker und Anti-Heilpraktiker-Lobbyisten mit negativen Aussagen
Am 16. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ein Urteil veröffentlicht (Link), das die Homöopathie, Tierheilpraktiker, Heilpraktiker, Patienten und Tiere stärkt:
Zwei Heilpraktiker aus Bayern haben vor Gericht eine Entscheidung bewirkt, die positiv für die Therapien der Heilpraktiker wirkt: Das Verwaltungsgericht
In 80 Prozent der Länder weltweit nutzen Patienten und Therapeuten Komplementärmedizin (CAM) und Alternativmedizin neben der Schulmedizin. Die weite Verbreitung
Corona droht viele weitere wichtige Gesundheits-Themen in der Öffentlichkeit zu überlagern, z.B. wichtige Therapien von Heilpraktikern. Daher widme ich im
Ein ehemaliger Lobbyist wird neuer Bundesgesundheitsminister: Karl Lauterbach. Der selbsternannte Gesundheits-Experte mit Zweit-Wohnsitz in Talkshows hat jahrelang als Aufsichtsrat für
Deutschlands oberstes Gericht für den Schutz der Grundrechte wird sich mit der Homöopathie beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat seit
Zur großen Verunsicherung bei Heilpraktikern und ihren Patienten haben Bundesländer geführt, die die Behandlung bei den Therapeut*innen auf die 3-G-Regel
Gerne können Sie diesen Artikel auf Ihren Social Media-Kanälen verbreiten. Herzlichen Dank:
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.