Kurzfassung für Schnellleser
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat 88 Verbände und Organisationen zur Anhörung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 22. Juni eingeladen. Auffällig: Kein einziger Homöopathie- oder Anthroposophie-Verband steht auf der Liste, obwohl das Gesetz die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen vorsieht.
Das ist ein politisches Warnsignal für Ärzte und Patienten. Wer an einer Bundestags-Anhörung teilnimmt, kann seine Position direkt gegenüber den Abgeordneten vertreten und Einfluss auf das weitere Gesetzgebungsverfahren nehmen.
Allerdings zeigt ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik im Bereich Heilpraktiker, dass eine Nicht-Einladung nicht automatisch das Ende aller Einflussmöglichkeiten bedeutet. Beim MTA-Reformgesetz 2020, das Heilpraktiker unmittelbar betraf, wurden Heilpraktikerverbände zunächst ebenfalls nicht eingeladen. Nach Interventionen des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) wurde die Einladung nachgeholt. Der Fall zeigt: Verbände müssen eine Nicht-Einladung nicht zwangsläufig akzeptieren. Ob Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände der Ärzte und Patienten einen ähnlichen Weg gehen, dürfte sich in den kommenden Tagen zeigen.
Warum die Nicht-Einladung der Homöopathie-Verbände ein politisches Warnsignal ist – Details, Hintergründe und mögliche Folgen
Am 12. Juni fand die erste Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Anschließend wurde der Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss überwiesen, wo nun die Detailberatungen stattfinden. Dort soll am 22. Juni eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen stattfinden. Auffällig ist bereits jetzt: Homöopathie-Verbände der Ärzte und Patienten sind nicht vertreten.
Heute hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Liste der Organisationen veröffentlicht, die im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angehört werden sollen. Insgesamt umfasst die Liste 88 Verbände, Institutionen und Organisationen. Darunter finden sich Krankenkassen, Ärzteverbände, Krankenhausgesellschaften, Patientenvertreter, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Pharmaorganisationen und zahlreiche weitere Akteure des Gesundheitswesens.
Auffällig ist jedoch, wer auf dieser Liste fehlt:
Kein einziger Homöopathie-Verband der Ärzte und Patienten wurde eingeladen.
Weder der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) noch WissHom, der BPH, die Hufelandgesellschaft, GESUNDHEIT AKTIV, die Kampagne „weil’s hilft“ oder anthroposophische Ärzteorganisationen wie GAÄD und DAMiD finden sich unter den geladenen Auskunftspersonen. Die Bundestagsfraktionen verzichten auf die Expertise von Homöopathie-Verbänden.
Die Liste wurde laut Bundestag „auf Vorschlag aller Fraktionen“ erstellt. Das bedeutet, dass CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke etc. Vorschläge einbringen konnten. Trotzdem erhielt keiner der einschlägigen Homöopathie- oder Anthroposophie-Verbände einen Platz in der offiziellen Anhörung.
Dabei enthält das Gesetz ausgerechnet eine Regelung, die Homöopathie und anthroposophische Medizin unmittelbar betrifft. Künftig sollen gesetzliche Krankenkassen diese Leistungen weder als Satzungsleistung noch über besondere Versorgungsverträge finanzieren dürfen.
Frist für Stellungnahmen läuft bereits
Die angeschriebenen Organisationen müssen ihre schriftlichen Stellungnahmen bis zum 18. Juni einreichen.
Die öffentliche Anhörung findet am 22. Juni im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Dort werden die geladenen Verbände ihre Positionen zum Gesetz erläutern und Fragen der Abgeordneten beantworten.
Anschließend beraten die Fraktionen über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf, bevor Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entscheiden.
Warum die Anhörung wichtig ist
Die Anhörung des Gesundheitsausschusses gehört zu den wichtigsten Stationen eines Gesetzgebungsverfahrens. Hier erhalten Verbände, Fachgesellschaften, Krankenkassen, Patientenorganisationen und andere betroffene Akteure die Möglichkeit, ihre Position offiziell in die parlamentarischen Beratungen einzubringen.
Die geladenen 88 Organisationen können schriftliche Stellungnahmen abgeben, ihre Argumente vor den Abgeordneten erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten. Nicht selten greifen Fraktionen Argumente aus solchen Anhörungen auf oder formulieren auf dieser Grundlage Änderungsanträge.
Wer auf der offiziellen Liste steht, erhält damit direkten Zugang zum parlamentarischen Verfahren. Wer wie die Homöopathie- und Anthroposophei-Verbände nicht eingeladen wird, kann zwar weiterhin Gespräche mit Abgeordneten führen oder öffentlich Stellung beziehen, hat jedoch keine Möglichkeit, seine Position im Rahmen der offiziellen Anhörung des Bundestages vorzutragen.
Vor diesem Hintergrund erhält das Fehlen sämtlicher Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände zusätzliches politisches Gewicht.
Politisches Signal aus Berlin
Das Fehlen der Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände ist mehr als ein organisatorisches Detail. Bereits während der ersten Lesung des Gesetzes am 12. Juni spielte Homöopathie im Bundestag praktisch keine Rolle. Obwohl die geplante Streichung Teil des Gesetzentwurfs ist, wurde sie von keinem der 17 Redner erwähnt. Stattdessen standen Krankenkassenfinanzen, Beitragssätze und Strukturreformen im Mittelpunkt.
Die Kombination aus erster Lesung und Anhörungsliste deutet darauf hin, dass die Bundestagsfraktionen die geplante Streichung derzeit nicht als eigenständiges gesundheitspolitisches Streitthema behandeln. Aus Sicht des Parlaments erscheint sie bislang als Teil eines größeren Finanz- und Strukturgesetzes.
Was bedeutet das für die Homöopathie-Verbände?
Für die Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände ist dies ein deutliches Warnsignal. Die Veröffentlichung der Anhörungsliste zeigt, dass die bisherige Verbands-Strategie bislang nicht dazu geführt hat, dem Thema einen sichtbaren Platz im parlamentarischen Verfahren zu verschaffen.
Homöopathie-Verbände machen in ihren Newslettern seit Mai auf Aktivitäten aufmerksam. Solche Aktivitäten können Aufmerksamkeit auf Social Media erzeugen und die eigenen Mitglieder ansprechen. Sie ersetzen jedoch keine politische Interessenvertretung im parlamentarischen Raum. Entscheidend ist aktuell die Frage, ob ein Thema bei Abgeordneten, Fraktionen, Ministerien und Ausschüssen tatsächlich Gehör findet.
Die nun veröffentlichte Anhörungsliste legt nahe, dass dies bislang nur begrenzt gelungen ist. Obwohl die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin Gegenstand des Gesetzes ist, wurde kein einziger einschlägiger Homöopathie-Verband für die offizielle Anhörung des Bundestages berücksichtigt. Für die Homöopathie-Verbände stellt sich damit die Frage, ob die bisherige Schwerpunktsetzung ihrer Aktivitäten ausreichend war oder ob in den verbleibenden Tagen stärker auf klassische politische Arbeit gesetzt werden muss: Gespräche mit Abgeordneten, Kontakte in die Fraktionen, fachliche Stellungnahmen und konkrete Vorschläge für Änderungsanträge.
Exkurs: Wie der Heilpraktiker-Verband FDH seine Einladung zur Bundestags-Anhörung erkämpfte
Das GKV-Aus der Homöopathie betrifft Ärzte und Patienten, es betrifft Heilpraktiker im Bereich Abrechnung nicht.
Trotzdem möchte ich auf ein Beispiel aus der Heilpraktikerschaft von 2020 hinweisen – als Beleg für professionelle Lobbyarbeit. Denn die fehlende Einladung eines Verbandes bedeutet nicht zwangsläufig, dass dessen Einflussmöglichkeiten erschöpft sind und er die Nichteinladung widerspruchslos akzeptieren muss. Das zeigt ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre.
Als der Bundestag 2020 über das MTA-Reformgesetz beriet, standen auch Regelungen zur Diskussion, die erhebliche Auswirkungen auf Heilpraktiker und ihre Labortätigkeit haben konnten. Heilpraktikerverbände gehörten nicht zu den eingeladenen Verbänden bei der Anhörung. Das kritisierte der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH).
Der FDH akzeptierte die Nichteinladung der Heilpraktiker-Verbände nicht, sondern machte gegenüber Bundestag und Politik deutlich, dass Heilpraktiker von den geplanten Regelungen unmittelbar betroffen waren. Mit Erfolg: Der FDH wurde nachträglich als Sachverständiger zur Anhörung eingeladen und konnte seine Position in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Am Ende wurden die für Heilpraktiker besonders kritischen Punkte entschärft. Die Lobbyarbeit der Heilpraktiker (hier FDH) hatte Erfolg.
Ich zitiere aus dem Artikel von 2021, den Sie im Heilpraktiker-Newsblog lesen können (Link): „Das Drama verläuft für den Gesundheitsminister Spahn anders, als er dachte. Er sieht sich nach Stellungnahme des FDH plötzlich Fragen des Gesundheitsausschusses und der eigenen Partei ausgesetzt, warum und wie er ohne Anhörung Laborleistungen für Heilpraktiker streichen will. Ab jetzt bekommt Spahn Gegenwind: Der Gesundheitsausschuss setzt eine öffentliche Anhörung an, bei der auch das Thema Heilpraktiker/Laborleistungen auf der Tagesordnung steht. Eingeladen wird der Dachverband der Deutschen Heilpraktiker DDH, bei dem der Fachverband Deutscher Heilpraktiker Mitglied ist – und der mit seiner Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig im Gesundheitsausschuss den Abgeordneten Rede und Antwort steht (Link zur Anhörung). Ihre Aussage im Ausschuss bringt viele Abgeordnete zum Nachdenken für die Heilpraktiker, wie sich später zeigt.“
Der Vorgang zeigt, dass Anhörungslisten nicht zwingend das letzte Wort sein müssen. Entscheidend ist häufig, ob Verbände ihre politische Betroffenheit überzeugend darstellen und ausreichend Kontakte zu den zuständigen Abgeordneten und Fraktionen besitzen, um Gehör zu finden.
Diese Geschichte des Heilpraktikerverbandes FDH könnte ein Ansporn für die Homöopathie-Verbände der Ärzte und Patienten sein, nicht aufzugeben, sondern sich durchzusetzen.
Was können die Homöopathie-Verbände jetzt noch tun?
Beendet ist das parlamentarische Verfahren damit noch nicht.
Homöopathie-Verbände können weiterhin:
- Abgeordnete ansprechen
- eigene Stellungnahmen veröffentlichen
- Fraktionen mit Argumentationspapieren versorgen
- Medienarbeit betreiben
- versuchen, parlamentarische Änderungsanträge anzustoßen
Allerdings wird die Zeit knapp.
Derzeit ist kein öffentlich bekannter Änderungsantrag veröffentlicht worden, der die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus dem Gesetzentwurf entfernen würde. Auf der Tagesordnung der Anhörung stehen verschiedene Änderungs- und Oppositionsanträge zu anderen Bereichen der GKV-Finanzierung. Hinweise auf einen konkreten parlamentarischen Vorstoß zur Rücknahme der Homöopathie-Regelung liegen bislang nicht vor.
Damit dürfte die Anhörung am 22. Juni zu den letzten verbliebenen Gelegenheiten gehören, das Thema überhaupt noch sichtbar in das parlamentarische Verfahren einzubringen.
Infokasten
Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses
Termin: 22. Juni 2026, 14:15 bis 16:45 Uhr
Eingeladene Verbände: 88 (ohne Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände)
Ort: Paul-Löbe-Haus, Berlin
Infoseite zu Anhörung: GKV-Stabilisierungsgesetz (Link https://www.bundestag.de/ausschuesse/gesundheit/anhoerungen/1184692-1184692 )
Infoseite über eingeladene Verbände (PDF): https://www.bundestag.de/resource/blob/1184826/Anlage-2-Liste-Auskunftspersonen-GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.pdf
Frist für Stellungnahmen
18. Juni 2026
Unter den 88 eingeladenen Organisationen finden sich:
- Krankenkassenverbände
- Ärzteverbände
- Psychotherapeuten
- Apotheker
- Pharmaindustrie
- Krankenhausverbände
- Patientenorganisationen
- Gewerkschaften
- Arbeitgeberverbände
- Hilfsorganisationen
- Cannabis-Patienten
- Hebammen
- Logopäden
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
aber kein einziger Homöopathie-Verband, keine anthroposophische Ärzteorganisation und kein anthroposophisches Krankenhaus.
Das macht die Nichtberücksichtigung der Homöopathie-Verbände politisch noch auffälliger, weil die Liste insgesamt sehr breit angelegt wurde.
Nicht eingeladen
- Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)
- WissHom
- Hufelandgesellschaft
- BPH
- GESUNDHEIT AKTIV / „weil’s hilft“
- anthroposophische Ärzteverbände wie GAÄD oder DAMiD
- anthroposophische Krankenhäuser
Keine Änderungsanträge zur Homöopathie
Bislang ist kein öffentlich bekannter Änderungsantrag veröffentlicht worden, der die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus dem Gesetzentwurf herausnehmen würde.


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