Wie kommen Sie als Heilpraktiker*innen an Corona-Soforthilfe? Hier die Antrags-Adressen aus 16 Bundesländern

Die Corona-Krise nimmt auch viele Heilpraktiker*innen wirtschaftlich stark mit. Die gute Nachricht ist, dass Heilpraktiker als sogenannte Solo-Selbständige auch Zuschüsse von Bund und Ländern erhalten können. Die Zuschüsse sind zur Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe durch die Krise gedacht, z.B. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc., wie die Infostelle in NRW schreibt. Der Bund stellt als Soforthilfe 9.000 Euro pro Betrieb (mit bis zu 5 Beschäftigen) zur Verfügung, die Länder bieten zusätzlich noch einmal unterschiedliche Zuschüsse an.

Sie finden hier die Link-Adressen aus 16 Bundesländern, wo Sie sich als Heilpraktiker über die Details der Soforthilfe (Bund/Länder) auf offiziellen Seiten des Staates informieren können. Meist finden Sie auf den Seiten auch schon die Antragsformulare. Einfach auf das Bundesland klicken, das Sie interessiert.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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