Wer als Patient zum Heilpraktiker geht, möchte wissen, welche Krankheit er hat und möchte dann therapiert werden. Für das Erste ist oft eine Labordiagnostik notwendig. Bisher konnte der Heilpraktiker im Rahmen der Labordiagnostik die Untersuchung selbst durchführen oder ein Labor beauftragen. Beides könnte ihm zukünftig erschwert oder sogar verboten werden. Auslöser der Änderung ist ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Das MTA-Reformgesetz sieht vor, dass Labordiagnostik und die Beauftragung eines Labors nur noch durch Arzt oder MTA – und nicht mehr durch Heilpraktiker – erfolgen kann. Für Heilpraktiker und ihre Patienten hätte die Gesetzesänderung massive Auswirkungen.
Gegen die Gesetzesänderung regt sich Widerstand bei Heilpraktikern und in der Politik. So kritisiert Sylvia Gabelmann als Politikerin der Linken das MTA-Reformgesetz. Die Sprecherin für Patientenrechte weist darauf hin, dass Jens Spahn „bereits zum wiederholten Male“ versuche, „Heilpraktiker*innen dadurch in ihrer Berufsausübung zu behindern, indem versteckt in anderen Gesetzen Regelungen vorsieht, die eine erhebliche Einschränkung bedeuten und zudem die Sicherheit der Patient*innen gefährden.“ Sie fordert die Bundesregierung auf, „jegliches Handeln zu unterlassen, dass dem Berufsstand der Heilpraktiker*innen auf versteckte Art und Weise und quasi durch die Hintertür die Ausübung ihrer Heilkunde erschweren will.“ Außerdem kritisiert sie, dass die Neuregelung ohne Einbindung der Berufsverbände der Heilpraktiker geschehen und der Beruf „ohne ehrliche offene Debatte kalt“ gestellt werden solle.
Auch bei Heilpraktikern regt sich Kritik. So schreibt der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) in einer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dass die Berufsverbände der Heilpraktiker über die geplante Reform des MTA-Gesetzes erstens nicht informiert und zweitens nicht gehört wurden. Die FDH-Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig kritisiert – ähnlich wie die Linken-Politikerin Gabelmann – , „dass gleichsam durch die „Hintertür“ der Reform anderer Gesundheitsberufe die Tätigkeitsfelder der Heilpraktiker schleichend ausgedünnt werden sollen.“ Der FDH bittet in seiner Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss, dieser möchte darauf hinwirken, „dass Heilpraktiker*innen auch zukünftig labormedizinische Untersuchungen durch technische Assistenzberufe in der Medizin erbringen lassen dürfen und ggf. Laboruntersuchungen in der eigenen Praxis durchführen können.“
Wie steht das Bundesministerium für Gesundheit zu der Kritik am Vorgehen und Gesetzentwurf? Auf Anfrage des Heilpraktiker-Newsblog möchte das Ministerium zum Thema keine Stellung beziehen (Stand 5.11.).
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