Am 16. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ein Urteil veröffentlicht (Link), das die Homöopathie, Tierheilpraktiker, Heilpraktiker, Patienten und Tiere stärkt: Das BVerG erlaubt wieder die Anwendung von Homöopathie bei Tieren durch Tierheilpraktiker. Konkret wieder erlaubt ist die „Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen“, so das Gericht.
Verboten worden war Homöopathie bei Tieren durch das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) seit September 2021. Davon betroffen waren Tausende von Tierhaltern, Tieren und besonders der Beruf der Tierheilpraktiker*innen, für die das Gesetz quasi ein Berufsverbot darstellte. Jedoch gaben die Heilpraktiker*innen nicht klein bei, sondern gingen mit politischer Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit (u.a. mit einer Petition) und juristisch gegen das Gesetz vor. Mit Erfolg, wie die heutige Verkündung des BVerG zeigt. Tierheilpraktiker*innen hatten Verfassungsbeschwerde beim BVerG eingelegt – wegen Verstoßes des TAMG gegen den Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die freie Wahl des Berufes sichert. Diesen Eingriff der Bundesregierung in die Berufsfreiheit der Tierheilpraktikerinnen sieht das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung als nicht gerechtfertigt an.
Bei der Kampagne gegen das Homöopathie-Verbot durch das TAMG arbeiteten viele Verbände der Tierheilpraktiker*innen zusammen: Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD) e.V., Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker & Tierphysiotherapeuten (DGT) e.V., Verband freier Tierheilpraktiker (VfT) e.V., Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie (VTkH) e.V., Internationaler Tierheilpraktikerverband e.V., Artgerechte TierGesundheit (ATG) e.V., Verband energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e.V.,TPVD Tierphysiotherapie Verband Deutschland e.V..
Kristin Trede, 1. Vorsitzende des Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD), begrüßt die Entscheidung des Gerichts gegenüber dem Heilpraktiker-Newsblog: „Diese Entscheidung hat zum Einen natürlich größtmögliche Bedeutung für die Stärkung unserer Grundrechte als Bürger*innen. Andererseits wirkt sich der Beschluss des BVerfG ebenso auf den Tierschutz aus: häufig können wir ohne Nebenwirkungen und/oder Belastung des Befindens des Lebewesens schulmedizinisch austherapierten Tieren noch ein gutes Leben ermöglichen. Weiterhin hat die Entscheidung auch positive Auswirkung auf unsere Lebensgrundlagen (Stichwörter: Umweltbelastung, Gesundheit, Antibiotikaresistenzen), denn die Anwendung homöopathischer Arzneien kann den Einsatz von Antibiotika verringern und vermeiden.“
Zum Einsparen von Antibiotika hat die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V. einen Reader veröffentlicht, den Sie sich hier herunterladen können. In ihm sind über 100 Fälle aus den Praxen von Tierheilpraktiker*innen veröffentlicht, in denen komplementäre und alternative Medizin bei Tieren den Antibiotikaeinsatz verringern/ verhindern konnte.
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