Jedes Jahr brauchen 25 Millionen Menschen in Europa eine Bluttransfusion während einer Operation oder nach einem Unfall. Um einen Mangel an Blut- und Gewebespenden zu verringern und die Qualität der Behandlungen zu verbessern, hat die EU-Kommission neue Vorschriften vorgelegt. Künftig sollen alles Substanzen menschlichen Ursprungs (Substances of Human Origin, kurz SoHO) reguliert werden und die Sicherheit von Spendern und Empfängern in der ganzen EU verbessert werden. Zu den Substanzen gehören neben Blut, Gewebe, Zellen, Muttermilch, Mikrobiota etc. Ausgenommen sind Organe.
Von dem 134-seitigen Regelwerk sind auch Heilpraktiker und ihre Patienten betroffen. Sowohl die therapeutische Anwendung von SoHO-Produkten als auch die Arzneimittelherstellung würde erheblich erschwert oder sogar unmöglich werden. Davon berührt sind gängige Naturheilverfahren mit SoHO-Produkten, wie etwa alle Formen von Eigenbluttherapie, Mikrobiota zur Immunbehandlung, Eigenurintherapie.
Für Änderungen am EU-SoHO-Richtlinie setzen sich Organisationen der Heilpraktiker ein. So hat der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) als größter Berufsverband von Voll-Heilpraktikern eine Stellungnahme inkl. Änderungsvorschläge an die EU gerichtet. Die EU hat die FDH-Stellungnahme auf ihrer Webseite veröffentlicht (Link ). Konkret schlägt der FDH Ausnahmeregelungen für die Therapie mit SoHO-Produkten vor, um gängige Naturheilverfahren wie die Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker zu ermöglichen. Änderungen schlägt der FDH auch bei der Durchführungspraxis von SoHO-Therapien vor, damit diese auch weiterhin von Heilpraktiker*innen durchgeführt werden können. Die Präsidentin des FDH, Ursula Hilpert-Mühlig, erläutert im Gespräch mit dem Heilpraktiker-Newsblog die politischen Aktivitäten des Verbandes auf EU-Ebene, um eine Änderung des SoHO-Regelwerkes zu ermöglichen: „Mit unseren Vorschlägen, diese Formulierungen zu präzisieren, würden bewährte Therapieverfahren der Eigenblutbehandlung aus der geplanten EU-Richtlinie ausgegrenzt, sodass sie weiterhin den Patienten zur Verfügung gestellt werden können – auch von nichtärztlichen professionellen Anwendern.“
Für den Änderungsantrag an die EU-Kommission haben zahlreiche Verbände und Organisationen zusammengearbeitet, neben dem FDH sind dies die Association für Natural Medicine in Europe (ANME), der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) sowie die Arzneimittelkommission deutscher Heilpraktiker (AMK).
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