Kampagne gegen Heilpraktiker geht nun gegen Osteopathie bei Heilpraktikern

Die Kampagne gegen den Berufstand des Heilpraktiker s nimmt sich immer wieder unterschiedliche Themen und Therapien vor (Bericht im Blog). Und Medien unterstützen diese Kampagne, orchestriert von einer PR-Agentur der Skeptiker.

Aktuell scheint die bei Heilpraktikern seit langem verankerte Therapieform der Osteopathie das Angriffsfeld nun auch von Medien zu sein. Erste öffentlich-rechtliche Sender steigen in dieses Bashing von Heilpraktikern und ihren Therapien ein.

Der Deutschlandfunk greift in einem Beitrag vom 22. Februar den Beruf des Heilpraktikers an und nutzt dazu die Therapieform Osteopathie. Der Autor Peter Kolakowski erhebt schwere Vorwürfe gegen den Beruf des Heilpraktikers.

Bei solchen Beschimpfungen durch Radio-Journalisten hilft nur eine Programmbeschwerde bei der Beschwerdestelle der Landesmedienanstalten (Link

Ich habe die Heilpraktikerin und Präsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, Ursula Hilpert-Mühlig, gefragt, was sie vom Beitrag hält. Hier ihre Einschätzung:

Die verkannte Qualifikation von Heilpraktikern

In seiner Sendereihe „Nachspiel“ hat der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk Kultur am 22. Februar 2019 einen Hörbeitrag zur Osteopathie „Die Wirkung der Osteopathie. Die verkannte Heilkunst“von Peter Kolakowski gesendet. (Link) (Abschrift)

Neben einer umfassenden Darstellung der Methode, kommen sowohl eine Reihe von Behandelnden als auch Patienten und Patientinnen zu Wort.

Bei der Beschreibung der Methode und ihren Anwendern wird immer wieder die Bezeichnung Osteopath/Osteopathin verwendet. Dies ist grundsätzlich irreführend, das impliziert einen eigenständigen Beruf, den es jedoch so nicht gibt. Osteopathie bezeichnet eine Therapieform, wer sie anwendet übt Heilkunde aus. Die Ausübung von Heilkunde ist im Heilpraktikergesetz definiert und geregelt. Sie ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt (§1 HeilprG).

Korrekt wäre die Formulierung also: osteopathisch tätiger Arzt/osteopathisch tätiger Heilpraktiker.

Und dies gerade deshalb, um den Patienten nicht vorzugaukeln, es handele sich um einen eigenständigen Beruf mit vorgeschriebener Ausbildung!

Doch das eigentlich Ungeheuerliche tut sich unter der Überschrift „Nahe an der Scharlatanerie“ auf.
Hier erlaubt sich der Autor alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker öffentlich zu diskreditieren.

„Fatal ist: Auch Heilpraktiker ohne fundierte vier- bis fünfjährige Ausbildung in Osteopathie dürfen laut Gesetz diese Heilkunst anwenden.
Das Wissen darüber, so sieht es die Prüfungsordnung für Heilpraktiker vor, kann sich jeder in wenigen Stunden theoretischen Selbststudiums daheim aneignen. Daraus abzuleiten, dass die 55.000 in Deutschland zugelassenen Heilpraktiker das osteopathische Handwerk beherrschen, die vielfältigen Querverbindungen zwischen Muskeln und Gelenken, zwischen Organen, Bändern und Gefäßen tatsächlich und umfassend kennen, ist absurd. Aus Patientensicht eindeutig fahrlässig und nah an der Scharlatanerie. Patienten und Kassen, die die Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen, müssten sich aber auf eine fachgerechte Dienstleistung verlassen können. „

Dazu ein paar Richtigstellungen:

– Die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist an die Erfüllung von Zugangsvoraussetzungen gebunden. Maßgebliches Kriterium dabei ist eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die aufgrund von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern bundesweit einheitlich geregelt sind. Diese gesetzliche Klarstellung im HeilprG, dass hinsichtlich der Erlaubniserteilung bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen, dient dem Patientenschutz. Sie gewährleistet, dass die Tätigkeit des Heilpraktikers mit dem individuellen und kollektiven Gesundheitsschutz in Einklang steht.

Welche heilkundlichen Fachkenntnisse konkret erforderlich sind, um unmittelbar mit der nichtärztlichen Behandlung verbundene Risiken auszuschalten bzw. zu minimieren, wird anhand der Kenntnisse und Fähigkeiten beurteilt, die Gegenstand der Zulassungsüberprüfung sind. Diese ist im Übrigen so umfangreich, dass deren Inhalt schwerlich im Selbststudium erlernbar ist. Das erklärt die hohen Durchfallquoten (74 bis 85%), die auch staatlich geprüfte Gesundheitsberufe wie beispielsweise Physiotherapeuten betreffen.

– Die „Prüfungsordnung“, wie der Autor diese Leitlinien fälschlicherweise bezeichnet, kann nur Kenntnisse und Fähigkeiten überprüfen, die medizinwissenschaftlich anerkannt sind. Da der Staat keine von der Wissenschaft unabhängige Sachkunde besitzt, kann erauch nicht gegen den Stand der Wissenschaftdie Gewähr und Verantwortung für die Güte nicht medizinwissenschaftlich anerkannter Methoden (wozu auch die Osteopathie zählt) gegenüber der heilungssuchenden Öffentlichkeit übernehmen.

– Zum Vorwurf der Fahrlässigkeit: Der Autor scheint noch nie etwas vom Zivilrecht und insbesondere vom Behandlungsvertrag, geregelt im BGB §§ 630 ff., gehört zu haben.
Der Heilpraktiker unterliegt bezüglich dieses Behandlungsvertrages den gleichen Pflichten wie ein Arzt (Einwilligung des Patienten, Informations-, Aufklärungs-, Dokumentationspflicht etc.). Und auch der fachliche Standard ist im Behandlungsvertrag explizit erfasst: der Heilpraktiker muss ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung haben. Demgemäß verstößt er in gleicher Weise wie ein Arzt gegen die gebotene Sorgfalt, wenn er eine Therapie wählt, mit deren Handhabung, Eigenarten und Risiken er sich zuvor nicht in dem erforderlichen Maß vertraut gemacht hat, wie es notwendig gewesen wäre. Weiterhin hat sich der Heilpraktiker über die Fortschritte der Heilkunde in den von ihm angewendeten Heilverfahren zu unterrichten (siehe dazu auch das sog. Sorgfaltspflichturteil des BGH, VI ZR 206/90).

Und weiterhin kann die Nichteinhaltung des Selbstbeschränkungsgrundsatzes, etwa bei Anwendung von Verfahren, die der einzelne Heilpraktiker nicht beherrscht u.U. sogar zur Rücknahme der Heilkundeerlaubnis führen (§ 7 DVO-HeilprG)

All dies müsste insbesondere den Vorsitzenden der einschlägigen Osteopathie-Verbände (hier die im Beitrag erwähnten VOD, BVO) bekannt sein, da sie ja selbst die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HeilprG besitzen. Heilpraktiker ist also der Beruf, der ihnen erlaubt, (auch) Osteopathie auszuüben. Ich kann nur sehr schwer nachvollziehen, warum sie ihre eigene Berufsgrundlage derart diskreditieren?
Erhofft man sich mit solchen Diffamierungen tatsächlich, dass der Gesetzgeber einen eigenständigen Heilberuf Osteopath/in kreiert, damit dieser nicht mehr mit den Schmuddelkindern Heilpraktiker vorlieb nehmen muss?

Und noch ein Wort zu Peter Kolakowski: eigentlich ein erfahrener Journalist, Autor und Medienproduzent. Was mag ihn bewogen haben, derart ungenau zu recherchieren und mit unhaltbaren Unterstellungen den ganzen Berufsstand Heilpraktiker in einem öffentlich-rechtlichen Sender zu diskreditieren?“

Ursula Hilpert-Mühlig

Präsidentin des

Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

Ein Kommentar zu „Kampagne gegen Heilpraktiker geht nun gegen Osteopathie bei Heilpraktikern

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  1. Frau Hilpert-Mühlig trifft voll den richtig zu stellenden Sachverhalt. Zudem ist der Satz: „seit langem bei den Heilpraktikern verankerte Therapieformen“ sehr bedenkenswert. Heilpraktiker waren es die, die naturheilkundlichen Therapiefornrn aufrecht hielten und erhielten.
    Geht es womöglich darum, das Feld der Heipraktiket geschäftlich zu nutzen und für sich aufzuteilen? Mögen dich die Patienten abstimmen.

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