Neuer Grünen-Antrag von Ärztin und Demisch will den Heilpraktiker-Beruf abschaffen und Kindern die Homöopathie verbieten und

Nach einem ersten Antrag gegen Homöopathie für den Parteitag der Grünen agieren die beiden Antragsteller mit einem neuen Rundumschlag gegen Alternativmedizin mit Aktivitäten gegen Globuli und nun auch gegen Heilpraktiker. Tim Demisch (Student, Ex-FDPler aus Berlin, unterstützt offiziell von Anti-Homöopathie-Lobby INH) und Paula Piechotta (Schulmedizinerin aus Leipzig, stellt ihre Kontakte zur INH heraus) haben ihren ursprünglichen Antrag am 20. Oktober noch einmal geändert und wollen damit den Druck auf die grünen Delegierten und den Bundesvorstand erhöhen, indem sie ihre Vorschläge gegen Alternativmedizin noch einmal verschärfen.

Der Änderungsantrag der Schulmedizinerin hat neben der Anti-Homöopathie-Ausrichtung einen völlig neuen Aspekt. Und zwar schreiben die Antragssteller, dass sie eine Notwendigkeit sehen, das Heilpraktiker-Gesetz zu überarbeiten. Dieser Versuch wurde schon von anderen Parteien unternommen und mündete häufig im Versuch, den Heilpraktiker-Beruf zu verbieten (weil er Konkurrenz für Schulmediziner ist).

Der Änderungsantrag der Schulmedizinerin Piechotta und des Studenten Demisch vom 20. Oktober sieht nicht nur wie im ersten Antrag vor, dass Kassen die Erstattung von Homöopathie als freiwillige Leistung verboten wird. Nein, im Änderungsantrag ist zusätzlich vorgesehen, dass Kassen auch die Erstattung von Homöopathie bei Kindern und Minderjährigen komplett verboten wird. Da Kinder häufig wegen Infekten mit Globuli behandelt werden, wird der Antrag der grünen Schulmedizinerin den Antibiotika-Umsatz als Ersatz für die Globuli-Behandlung steigern. Außerdem sollen laut Antrag bestimmte Medikamente (genannt sind Medikamente, deren Wirkung nicht über Placebo hinaus erwiesen ist, d.h. fälschlicherweise beziehen dies die die Antragsteller auf Homöopathika) mit Warnhinweisen versehen werden in der Apotheke, worüber Apotheker aufklären sollen. Homöopathika sollen nicht mehr zugelassen werden können. Die Antragsteller wollen eine Sonder-Steuer für Homöopathika. Die Antragsteller stellen auch die Zusatzbezeichnung von Homöopathie für Ärzte sowie weitere Themen in Frage.

Hier finden Sie die wesentlichen Auszüge aus dem Änderungsantrag der Grünen Tim Demisch und Paula Piechotta:

heilpraktiker

(Screenshot Webseite Grüne)

ÄNDERUNGSANTRAG ZU V-44: GRÜNE GESUNDHEITSPOLITIK – MIT VERANTWORTUNG UND WEITBLICK IN DIE ZUKUNFT 

von Paula Piechotta und Tim Demisch:

Link zum Antrag auf der Grünen-Webseite der Anträge

(Der Antrag stellt folgende Punkte in Frage und will sie diskutieren lassen)

„- die Rolle wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erstattungsfähigkeit medizinischer Maßnahmen in der GKV
– eine Deklarationspflicht für nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksame Substanzen und Therapieformen
– eine Aufklärungspflicht für nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksame Substanzen durch abgebende Apotheken bzw. der Wegfall der Apothekenpflicht für Placebo-Medikamente
– Erstattung nicht faktenbasierter Therapieformen und Substanzen durch die GKV ausschließlich in Wahltarifen, zu deren Finanzierung nicht die Gesamtheit der Versicherten herangezogen werden kann
– zulässige Maximal-Gewinnmargen für Placebo-Medikation in der GKV-Erstattung für Fälle, in denen keine über den Placebo-Effekt hinaus wirksamere Therapie existiert
– die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Heilpraktiker-Gesetzes von 1939 durch den Bundestag
– Abschaffung des sogenannten Binnenkonsens, Wegfall der Möglichkeit von Placebo-Zulassungen als Arzneimittel
– Frage der Abschaffung der Sonderregularien für die sogenannten „Besonderen Therapierichtungen“
– eine identische Vergütung der Anamneseerhebung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unabhängig von der Methodik der Anamneseerhebung und eine Stärkung der Anamneseerhebung im ambulanten und stationären Bereich
– eine Bewertung der Gewinnmargen für Placebo-Mittel und die Frage einer Sondersteuer auf Placebo-Medikation
– Abschaffung homöopathischer Placebo-Medikation als Regelleistung im Leistungskatalog der GKV für Minderjährige
– Meldepflicht für schwerwiegende Behandlungsfehler durch Heilpraktiker*innen
– Zulässigkeit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ durch die Landesärztekammern“

Was können Sie als Leser*in des Heilpraktiker-Newsblog tun, wenn Ihnen dieser neue Antrag der Grünen nicht gefällt?

Sie können grüne Politiker anschreiben, die pro-Homöopathie eingestellt sind, und diese animieren, dass sie sich öffentlich zum von der Anti-Globuli-Lobby gesteuerten Anti-Globuli-Antrag der Schulmedizinerin und des Studenten äußern.

Sie können die Petition #RetteDeineHomöopathie unterzeichnen und andere ansprechen, ebenfalls zu unterschreiben

Sie können grüne Lokalpolitiker anschreiben

Sie können grüne Bundespolitiker anschreiben. Das können Sie öffentlich tun, z.B. auf Abgeordnetenwatch.de

Sie können auf Twitter oder Facebook oder Instagram mit dem Hashtag #RetteDeineHomöopathie ihre Stimme vernehmbar werden lassen

2 Kommentare zu „Neuer Grünen-Antrag von Ärztin und Demisch will den Heilpraktiker-Beruf abschaffen und Kindern die Homöopathie verbieten und

  1. Finde dass dieser Antrag noch einer Ergänzung bedarf: Meldepflicht und Veröffentlichung sämtlicher schweren Nebenwirkungen, Schäden und Sterbefälle durch Chemotherapeutika, Impfungen und sonstige zugelassene Medikamente. Auch wenn diese in der Erprobungsphase auftreten. Wenn man wirklich das Wohl der Patientinnen und Patienten an oberste Stelle setzt, ist es längst überfällig, alle Vorkommnisse zu melden und zu veröffentlichen. Gerade auch dann, wenn die Schäden weit über die durch Placebo zu erwartenden Reaktionen hinausgehen !

  2. Ein Armutszeugnis für die Grünen und ich hoffe, dass sich auch das in den Wahlergebnissen zeigt. Paula Piechotta und Tim Demisch brauchen Medienpräsenz – so kann es gehen. Schade, schade, schade – was ist nur aus den Grünen geworden.

Kommentare sind geschlossen.

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