CSU will auch Heilpraktiker verpflichten, die Impfbereitschaft in Bayern zu verstärken

Am 12. Dezember letzten Jahres hat die CSU-Fraktion einen Antrag an den Landtag gestellt. Titel: „Impfbereitschaft in Bayern verbessern“. Bisher hat die CSU die Ärzte in die Pflicht genommen, nun erweitert sie den Kreis. Die CSU möchte auch die Heilpraktiker in die Pflicht nehmen, die Impfbereitschaft bei ihren Patienten zu verstärken. Dazu schlägt die CSU vor,  dass die Staatsregierung aufgefordert werde, „sich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit dafür einzusetzen, dass das Thema Impfen Eingang in die Heilpraktikerprüfungen findet. Hierzu sollen die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern ergänzt werden. Darüber hinaus soll das Thema bei der nächsten Sitzung der für das Heilpraktikerrecht zuständigen Behörden erörtert und die überprüfenden Gesundheitsämter hierfür sensibilisiert werden.“

Die CSU begründet ihren Antrag: „Die Expertenanhörung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege zum Thema „Erfolgversprechende Wege zur Erhöhung der Impfraten, insbesondere bei Masern“ am 08.10.2019 hat die einhellige Überzeugung der Experten verdeutlicht, dass die Impfberatung weiter ausgeweitet werden muss und eine angemessene Vergütung dringend erforderlich ist, um eine individuelle Impfberatung für alle Patienten anbieten zu können. Anzusetzen ist auch bei der Heilpraktikerausbildung. Wer berufsmäßig die Heilkunde ausüben will, bedarf der Erlaubnis. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist unter anderem die erfolgreich absolvierte Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt. Im Rahmen dieser Kenntnisprüfung sollen künftig auch Kenntnisse über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut abgefragt werden. Wünschenswert ist, dass in diesem Sinne die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchst. i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 07.12.2017 (BAnz AT 22.12.2017) ergänzt werden.“

Link zum CSU-Antrag

Der CSU-Antrag wirft einige Fragen auf. Beispielsweise: Weshalb will die CSU nur Heilpraktiker neben Ärzten verpflichten, sich für die Impfaufklärung einzusetzen – andere Gesundheitsberufe aber nicht? Weshalb will die CSU Heilpraktiker zur Impfaufklärung verpflichten, obwohl die die Heilpraktiker nicht impfen dürfen? Weshalb will die CSU die Heilpraktiker zur Impfaufklärung verpflichten, obwohl diese die Aufklärung nicht abrechnen können?

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