Homoeopathiewatchblog enthüllt Namen der Kanzlei, die Auftrag für Rechtsgutachten von BMG erhalten hat

Lange gab es Rätselraten um das Rechtsgutachten, um seine Zielrichtung, um seine Umsetzung. Zumindest zur Umsetzung gibt es seit heute mehr Klarheit.

Die Webseite einer Kanzlei bestätigt heute, dass sie den Auftrag des BMG für ein Rechtsgutachten erhalten hat. Sie arbeite seit 15. Januar am Gutachten, Abgabe sei der 14. Juli 2020.

Der Homoeopathiewatchblog zeigt die Webseite des Anwaltes inkl. Namen sowie einer Bestätigung des Anwaltes für den Auftrag des Rechtsgutachtens: Link. Und weiteren Details.

Das BMG kündigte an, das Heilpraktiker-Gesetz bis hin zur möglichen Abschaffung zu untersuchen. Dazu hat das Ministerium am 30. Oktober eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten zum Heilpraktiker-Gesetz veröffentlicht. Ziel des Gutachtens soll sein, die Rechtslage zu klären, wie der Heilpraktiker-Beruf entweder eingeschränkt oder abgeschafft werden kann. Die Ausschreibungs-Unterlagen zum BMG-Rechtsgutachten finden Sie im Original/Link (1,5 MB als PDF) im Homoeopathiewatchblog (Link).

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