Wahlcheck Hamburg: SPD sieht keine Notwendigkeit für freien und selbständigen Heilpraktiker-Beruf, auch CDU ist sehr kritisch, wenigstens die Grünen wollen Beruf erhalten

Am Sonntag wählen die Hamburger*innen eine neues Parlament. Vor einer Wahl ist es üblich, dass Parteien Farbe bekennen, z.B. wie sie zu bestimmten Berufen stehen. Besonders für den Heilpraktiker-Beruf sind solche lokalen Wahlen wichtig, da die Länder maßgeblichen Einfluss auf den Beruf haben. Das hat sich in der Gesundheitsministerkonferenz gezeigt.

Der Heilpraktikerverband „Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Hamburg“, hat Hamburger Parteien bei seinem Wahlcheck vier Fragen gestellt: wie sie zum freien und selbständigen Heilpraktiker-Beruf stehen, was sie zu den Themen Ausbildung, Therapiefreiheit und Behandlungsverboten sagen (Link zu Fragen und Antworten).

Das Ergebnis der Wahlprüfsteine zeigt: die meisten Hamburger Parteien stehen dem Heilpraktiker-Beruf kritisch gegenüber – mit unterschiedlichen Ausprägungen bei Details.

Hier die Antworten der drei größten angefragten Parteien (jeweils > 10 % in der Bürgerschaft):

Am kritischsten sieht die SPD den Heilpraktiker-Beruf. Sie sieht keine Notwendigkeit, den Heilpraktiker als freien und selbständigen Beruf zu erhalten, obwohl sie explizit danach gefragt wird. Im Gegenteil, sie habe sich auf „Bundesebene dafür ausgesprochen, im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit das Spektrum der heilpraktischen Behandlung zu überprüfen.“ Sie definiert in ihrer Antwort eine Notwendigkeit einer Reform der Ausbildung der Heilpraktiker mit Regelung des Berufsbildes unter dem zentralen Aspekt des „Patientenschutzes“. Dieser Patientenschutz hat für die SPD „höchste Priorität“, die Frage nach Therapiefreiheit für Heilpraktiker ordnet sie diesem Aspekt unter. Auch weitere Behandlungsverbote für Heilpraktiker sieht die SPD als mögliches Mittel, wenn es um die Frage des Patientenschutzes geht.

Auch die CDU sieht den Heilpraktiker-Beruf kritisch. Die Hamburger CDU ordnet sich der Bundes-CDU unter und begrüßt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, „im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit das Spektrum der heilpraktischen Behandlung“ zu überprüfen. Die Therapiefreiheit gelte auch für den Heilpraktiker, allerdings decke sie aus Sicht der CDU „ausdrücklich nicht die Anwendung Verfahren, die einen Wirksamkeitsnachweis entbehren, wie bspw. der sogenannten „Frischzellen-Therapie“ ab. Hierbei wurden in der Vergangenheit Frischzellen von Schafen bei Menschen angewendet, wodurch es zu Infektionen gekommen ist.“

Nur eine einzige Partei schreibt einen positiven Satz zum Heilpraktiker über die Zielrichtung der Partei. Die Grünen formulieren: „Den Heilpraktikerberuf als freien Beruf wollen wir sichern und erhalten.“ Daneben schreiben auch die Grünen vor allem Forderungen an den Heilpraktiker-Beruf auf. Beispielsweise schreiben die Grünen über das Heilpraktikergesetz: Wir halten eine „Modernisierung für angebracht“. Die Ausbildung solle „bundesweit einheitlich geregelt werden.“ Auf die Frage nach weiteren Behandlungsverboten antworten die Grünen: „Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass Heilprakter*innen die Grenzen ihrer Möglichkeiten genau kennen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen darf keine notwendige schulmedizinische Behandlung verschleppt werden und Patient*innen müssen umfassend über Grenzen und Möglichkeiten der heilpraktischen Behandlung aufgeklärt werden. Heilungsversprechen sind bereits gesetzlich untersagt. Aber alle Formen der Fehlbehandlung müssen innerhalb der Berufsstandes wirksam unterbunden werden.“

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