Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß schlägt verstärkte Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern vor / Was denken Heilpraktiker darüber? Hier lesen Sie HP-Statements

Immer wieder äußert sich der CDU-Politiker Alexander Krauß zum Thema Heilpraktiker. Als sächsischer Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses belässt er es nicht nur bei Äußerungen, sondern trägt das Thema auch in die Bundespolitik. So hat er beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten zum Thema Heilpraktiker in Auftrag gegeben (das 22-seitige Gutachten mit dem Titel „Heilpraktiker in Deutschland – Rechtsgrundlagen und aktuelle Diskussion“ liegt dem Newsblog vor). Das Thema überrascht, da die Zielrichtung neu ist: Krauß lässt den Dienst des Bundestages prüfen, ob eine verstärkte Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern möglich ist – und unter welchen Bedingungen. Und Krauß geht noch weiter: In der Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ fordert Krauss eine verstärkte Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern (Link). Er fände es „überholt“, dass es ein Kooperationsverbot seitens der Ärzteschaft gibt. Patienten sollten selber entscheiden können, ob sich nicht gemeinsam behandelt werden können. Denn in der Realität sei es heute schon oft so, dass sich Ärzte und Heilpraktiker um dieselben Patienten kümmerten, doch ohne voneinander zu wissen, so der Abgeordnete im Tagesspiegel.

Das Thema hat viele Aspekte, u.a. wirtschaftliche, juristische, gesundheitspolitische und patientenorientierte Aspekte. Da im Tagesspiegel nur der Politiker und Arztverbände zu Wort kommen, möchte ich hier im Heilpraktiker-Newblog auch Heilpraktikern die Möglichkeit geben, sich zum Thema Kooperation mit Blick auf den Patientennutzen zu äußern. Ich habe daher Verbände und einzelne Heilpraktiker gefragt, wie sie das Thema einschätzen. Gerne können Sie als Leser*in sich mit einem Kommentar unter dem Artikel einbringen.

Als Anregung empfehle ich Ihnen mein Interview mit den Heilpraktikern Volker und Florian Müller, die auf Hochleistungssportler spezialisiert sind. Sie berichten von einer intensiven Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern (Link), die dem Patienten hilft.

Hier die ersten Statements von angefragten Heilpraktikern zum Thema Kooperation, die bereits bei mir eingetroffen sind. Weitere folgen:

Ursula Hilpert-Mühlig, Heilpraktikerin und Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH):

Höchst selten setzt sich ein Politiker öffentlich für Heilpraktiker ein und noch seltener greifen Medien ein positives Statement zum Heilpraktikerberuf auf.

Der Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (CDU) hat sich für eine Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heilpraktikern ausgesprochen, und das ist dem Tagesspiegel ein Artikel wert.

Deshalb greife ich aus Sicht des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH) das Thema gerne auf.

Für Heilpraktiker gibt es kein Hindernis, mit Ärzten medizinisch zu kooperieren. Das Verbot einer gemeinsamen Behandlung von Patienten ist Ärzten aufgrund ihrer Berufsordnung untersagt. Das heißt, auch wenn ein Patient von seinem Arzt und seinem Heilpraktiker gemeinsam behandelt werden möchte, muss der Arzt passen. Dabei birgt eine solche Kooperation viele Chancen, sowohl für den Patienten als auch für beide Heilberufe.

Grundsätzlich könnte eine solche Zusammenarbeit Teil eines Therapienetzwerkes sein, z.B. wenn sich durch schulmedizinische Therapie allein nur unbefriedigende Ergebnisse erzielen lassen und Verbesserungschancen bestehen durch heilpraktikertypische Verfahren der CAM. Heilpraktiker könnten auch ergänzend zum Arzt therapieren, damit notwendige schulmedizinische Maßnahmen nicht abgebrochen werden.
Eine medizinische Kooperation beider Heilberufe wäre sicher ein guter Schritt hin zu mehr Patientenorientierung und -sicherheit.

Und viele Patienten wünschen sich sowohl die medizinische Grundversorgung durch Ärzte, als auch die Anwendung von Naturheilkunde für ihre gesundheitliche Versorgung, die sie vorrangig Heilpraktikern zuordnen. Eine professionelle Verständigung der beiden Berufsgruppen wäre also durchaus eine bei vielen willkommene Patientenorientierung.

Zusammenarbeit kann Kommunikationsbarrieren zwischen Ärzten und Patienten abbauen, damit Patienten offen mit ihrem Arzt über Heilpraktikerbesuche sprechen können, ohne dabei auf Ablehnung zu stoßen. So manche einseitige Hemmung im Behandlungsfluss könnte damit behoben werden. Denn Heilpraktiker wissen in aller Regel von der ärztlichen Behandlung ihres Patienten und können diese in ihr Therapieschema miteinbeziehen, umgekehrt ist das leider selten der Fall.

Fazit: die Möglichkeit einer medizinischen Kooperation der beiden Heilberufe käme nicht nur der Patientensicherheit zugute, sie könnte auch zu einer Verbesserung der Arzt-Heilpraktiker-Kommunikation beitragen und damit hinderliche Vorurteile auf beiden Seiten abbauen helfen.


 

Position des Berufsverbands für Heilpraktikerinnen LACHESIS zum Vorstoß des MdB Krauß hinsichtlich der Zusammenarbeit der Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen.

Therapie-Wahlfreiheit zum gesundheitlichen Wohl der Patient*innen

In einer Zeit, in der das Patient*innenwohl, in seinem individuellen Therapie-Bedürfnis, zunehmend der ökonomisierten Medizin untergeordnet und die Therapiewahlfreiheit durch kurzsichtige Einschränkungstendenzen infrage gestellt wird, geht Alexander Krauß MdB im Gesundheitsausschuss des Bundestages einen offensiv anderen Weg.

Mit seiner Aufforderung an die Ärzteschaft, das einseitige Kooperationsverbot mit Heilpraktiker*innen aufzuheben, wäre ein Schritt zur gemeinsamen Behandlung von Patient*innen in beiden Säulen der gesundheitlichen Versorgung auf Augenhöhe gewährleistet:

Mit parallelen Behandlungen von Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen zeigen Patient*innen ihre freie und unveräußerliche Entscheidungskompetenz. Durch eine hiermit ermöglichte Transparenz in der Kommunikation darüber zu ihren Ärzt*innen, auch das Vertrauen in diese.

Die große Bandbreite an Traditionellen und Complementären Methoden / T&CM, die von der Heilpraktikerschaft mit großer Fachkenntnis und jahrelanger Erfahrung ausgeübt werden, stellt die Therapiewahlfreiheit für die Patient*innen sicher.

Von Politiker*innen im Gesundheitsausschuss können wir erwarten, dass sie sich umfänglich über unseren Berufsstand informieren, bevor sie Forderungen zur Therapie-Einschränkung zulasten der Patient*innen-Wahlfreiheit mit sehr seltenen Einzelfällen begründen.
Alexander Krauß „hat seine Hausaufgaben“ gemacht und wir begrüßen seine Initiative.


Statement von Heilpraktiker Thomas Stapper (Düsseldorf):

> Wie sehen Sie als praktizierender Heilpraktiker die Forderung des Politikers Krauß nach
> einer verstärkten Kooperation von Arzt und Heilpraktiker?
> Befürworten Sie die verstärkte Kooperation?

Nach 25 Jahren als praktizierender Heilpraktiker begrüße ich den Vorstoß, dass die Ärzte doch endlich mit uns kooperieren dürfen. Gleichzeitig befürworte ich die klare Unterscheidung zwischen Heilpraktiker und Arzt. Meines Erachtens sollte ausschließlich der Arzt die Schulmedizin praktizieren und ausschließlich der Heilpraktiker die alternativen Heilmethoden anwenden! Damit wäre eine klare Trennung und Klarheit für den Patienten erreicht. Der Bäcker backt Brötchen und der Metzger stellt die Wurst her.

Zentral sollte es für ein Gesundheitssystem sein: Der Patient steht als mündiger Bürger im Mittelpunkt. Der Patient hat das Recht zur Aufklärung in jederlei Hinsicht. Wenn diese Einsicht in alle Köpfe durchsickert, ist eine Kooperation für die Gesundheit des Patienten sehr gut möglich. Nichts ist alternativlos! Die Schulmedizin zwingt aber bisher dem Volk ihre Sichtweise auf. Die Corona-Krise zeigt dies zur Zeit mehr als deutlich mit diversen äußerst umstrittenen Maßnahmen!

> Haben Sie vielleicht schon Erfahrung gemacht mit
> der Kooperation? Wenn ja, welche?

Meines Erachtens ist eine Kooperation von Heilpraktiker und Arzt immer sinnvoll, weil das Problem des Patienten dann aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und beurteilt wird. Der Gewinner davon ist immer der Patient, weil er mehr Informationen über sich und die sinnvolle Therapie erhält.

Über die Jahre habe ich leider nur mit wenigen Ärzten kooperiert. Mit sehr wenigen tausche ich mich über gemeinsame Patienten aus. Diese Ärzte sehen genau wie ich den Vorteil und die Zufriedenheit des Patienten. Letztendlich ist es eine Frage des gegenseitigen Respekts. Hier liegt die Krux, wie der Artikel des Tagesspiegels deutlich zeigt.

Wie ist Ihre Meinung als Heilpraktiker oder Patient von Heilpraktiker*innen zum Thema Kooperation Arzt-Heilpraktiker? Haben Sie schon Erfahrung mit der Kooperation?
Gerne können Sie hier einen Kommentar veröffentlichen.

 

 

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