Viele Medien verbreiten seit einem Tag eine Falschmeldung zum Thema Heilpraktiker, die auf einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa beruht. Stellvertretend zitiere ich das Dt. Ärzteblatt, das in der Überschrift schreibt: „Bundesverwaltungsgericht: Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen.“
Dies ist eine Falschmeldung vieler Medien, denn Heilpraktiker dürfen weiterhin Blut abnehmen (z.B. zu diagnostischen Zwecken, also für Laboruntersuchungen – oder auch zum Aderlass oder für homöopathische Eigenblutprodukte ab D4). Das in den Medienberichten zitierte Gericht hat nicht entschieden, dass Heilpraktiker kein Blut mehr abnehmen dürfen. Das Gericht hat als oberstes Verwaltungsgericht lediglich entschieden (und das bereits im Juni 2023), dass Heilpraktiker ihren Patienten kein Blut zur Herstellung bestimmter Eigenblutprodukte entnehmen dürfen (Link) – von einem grundsätzlichen Verbot der Blutentnahme für Heilpraktiker ist im Gerichtsurteil nichts zu lesen.
Dies bestätigt auch die Heilpraktikerin und Präsidentin des größten Heilpraktiker-Verbandes (mit über 7.000 Voll-Heilpraktikern), dem Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH), Ursula Hilpert-Mühlig. Sie ist auch eine profunde Kennerin der juristischen Materie und schreibt für Heilpraktiker Fachartikel zum Thema. Sie kommentiert: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in dritter Instanz die Klagen von drei Heilpraktiker*innen gegen jeweilige Verfügungen der Bezirksregierung Münster abgewiesen. Die Bezirksregierung hatte den Kläger*innen die Durchführung von bestimmten Eigenblutbehandlungen untersagt, da diese gegen das Transfusionsgesetz (TFG) verstoßen. Das TFG stellt lediglich die Blutentnahme zur Spende unter Arztvorbehalt. Blutentnahmen zum Zwecke diagnostischer Untersuchungen sind hiervon nicht betroffen (§ 28 TFG). Homöopathische Eigenblutprodukte zur Injektion sind ebenfalls rechtlich möglich (wenn das Produkt den Regeln des Homöopathischen Arzneibuchs und des Arzneimittelgesetzes entspricht).“
Die Power von Leserbriefen
Mein Tipp: Wenn die falsche Medienberichte zu einer Verunsicherung bei einzelnen Heilpraktiker*innen und Patient*innen führen, kann es helfen, das Medium auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, damit nicht noch mehr Menschen verunsichert werden. Schreiben Sie einfach an die Leserbrief-Redaktion des jeweiligen Mediums .
Leserbriefe werden gelesen, haben viel Power und werden oft unterschätzt. Bei Journalist*innen sind Leserbriefe gefürchtet, weil sie die Macht und Kompetenz der vielen Leser*innen (hier die der vielen Heilpraktiker) zeigen. Schreiben Sie einfach einen Leserbrief an eines oder mehrere Medien, die falsch über das Gerichtsurteil berichten, z.B. Tagesspiegel, Ärztezeitung, Zeit online, Stern.de etc. Die Adresse der Leserbrief-Redaktion finden Sie auf der Website der Medien.
Wenn Sie beispielsweise einen Leserbrief an das oben in diesem Artikel zitierte Dt. Ärzteblatt schreiben möchten, können Sie dies an die folgende Adresse richten: „Dt. Ärzteblatt, Redaktion Leserbriefe E-Mail leserbriefe@aerzteblatt.de„. Bitte Ihren Namen und Anschrift nicht vergessen. (Und schicken Sie mir zusätzlich den Leserbrief, dann kann ich ihn zusätzlich im Homoeopathiewatchblog oder Heilpraktiker-Newsblog veröffentlichen – falls das Ärzteblatt oder andere Medien ihn nicht veröffentlichen).
Die Power von Sozialen Medien
Da viele Medien die Falschmeldung über Soziale Medien wie Twitter/X weiterverbreiten, kann man auch hier aktiv werden. Ich habe z.B. die Ärztezeitung öffentlich auf Twitter/X auf ihre Falschmeldung hingewiesen und die Redaktion „gebeten“, die Falschmeldung zu korrigieren:
(Screenshot von Twitter/X, 22.9.):
Natürlich gibt es noch weitere Maßnahmen, wie z.B. ein juristisches Vorgehen. Das ist aufwändig und kostet viel Zeit. Und der Effekt ist erst lange nach dem Erscheinen der falschen Überschrift festzustellen.
Aktualisierung 22.9., 17 Uhr: Das Deutsche Ärzteblatt hat mittlerweile nach den Protesten seine Falschmeldung korrigiert und eine neue Twitter/X-Meldung lanciert. Sie lautet:
Auch die Ärztezeitung hat mittlerweile (Stand 22.9., 17.30 Uhr) auf die Proteste reagiert und die Falschmeldung korrigiert, die neue Meldung lautet:
Und die Ärztezeitung hat ihren Fehler in einem „Erratum“ unter dem Artikel beschrieben:
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