Gerne würde ich vor allem über positive Geschichten hier im Newsblog schreiben. Über besondere Therapien wie die TEM oder Erfolgsgeschichten von Patienten bei Heilpraktikern. Leider gehört zu solch einem Blog auch, dass man auf nicht so gute Nachrichten aufmerksam macht, damit alle informiert sind und agieren oder reagieren können.
Seit Verkündung des Gesetzes zur Impfplicht für Masern habe ich darauf aufmerksam gemacht (Artikel), dass der Gesetzgeber das Gesetz auch auf Heilpraktiker bezieht. Anfangs haben viele HPs die Nachricht nicht glauben wollen. Dann hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, das ab 1. März gilt.
Nun legt der Gesetzgeber bzw. die ausführende nachgeordnete Behörde noch einmal nach: die Impfpflicht gilt nicht nur für jeden Heilpraktiker. Mehr noch. Jeder Heilpraktiker muss sich sogar zweimal gegen Masern impfen lassen (so wie viele weitere Gesundheitsberufe). Das hat die Ständige Impfkommission(STIKO) des Robert Koch Instituts in ihrem „Epidemiologischen Bulletin“ verkündet (Link, Ausgabe von 9.1.20). Die STIKO benennt in ihrer Anweisung explizit den Beruf des Heilpraktikers (und viele weitere Gesundheitsberufe). Da es keinen Einzelimpfstoff für Masern gibt, erstreckt sich die Impfpflicht auf die Impfung mit dem Masern-Mumpfs-Rötel-Impfstoff.
Die STIKO schreibt dazu in ihren Bulletin vom 9. Januar: „Die MMR-Impfung ist demnach für nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden beruflichen Tätigkeitsbereichen indiziert: „Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)* ) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. … Der Begriff „Heilberufe“ findet sich in Art. 74 (1) Nr. 19 Grundgesetz. Hier wird auch das Heilgewerbe aufgeführt (www.gesetze-im-internet.de/ gg/art_74.html), das Heilpraktiker mit umfasst.“
… Die Impfung soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Personen ohne frühere Lebendimpfung gegen MMR oder mit unklarem Impfstatus sollen zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen geimpft werden; Personen, die bisher nur einmal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorangegangen Impfung erhalten. Ziel ist, dass für jede Impfstoffkomponente (M–M–R) mindestens eine 2-malige Impfung dokumentiert ist.“
Auf 22 Seiten erläutert die STIKO in ihrem Bulletin die Details und Begründung für die konkrete Umsetzung der Masern-Impfpflicht. Sie veröffentlicht auch Zahlen zu Masern-Erkrankungen: 2019 gab es 513 Masern-Erkrankungen, die meisten in NRW. 2018 waren es noch 543 gemeldete Masern-Fälle.
Links:
• Link zum „Epidemiologischen Bulletin“ der STIKO vom 9.1.20
• Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen von Impfungen können beim Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Das Institut bietet ein Meldeformular sowie eine Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle (Link)
Mich interessiert, wie Sie als Heilpraktiker*in das Thema sehen und bewerten. Gerne können Sie mir Ihren Kommentar per E-Mail schicken (an redaktion(at)heilpraktiker-newsblog(dot)de). Dann veröffentliche ich Ihnen Kommentar unter dem Artikel.
was die ungeimpften Kollegen betrifft – warum sollte sich jemand gegen Mumps und Röteln impfen lassen, das steht nicht im Gesetz. Ich befürchte, das wird jemand durchklagen müssen. Gerade die Mehrfachimpfung würde ich verweigern und auf der expliziten Einzelimpfung bestehen. Da wäre ich doch einmal sehr gespannt, was Herr Spahn dann macht. Extra einen Impfstoff herstellen lassen?
Ohnehin ist die Frage überhaupt noch nicht geklärt, was mit hoch empfindlichen (z.B. bei mehreren Allergien) Patienten passiert – können die eine Ausnahmegenehmigung vom Arzt bekommen? Vom Hausarzt?
Das wäre die nächste Frage, hat sich damit schon jemand beschäftigt?
Aber ich bin auch nicht so eine stramme Impfgegnerin. Alle Reaktionen die ich in der Praxis gesehen habe, waren nur bei allergisch vorbelasteten Kindern, und nur bei Mehrfachimpfungen. Tödliche Erkrankungen impfen zu lassen halte ich für sehr sinnvoll, alle anderen weniger. Und jede Entscheidung sollte individuell sein.
Mich ärgert vor Allem der Zwang an der Geschichte. Jeder Mensch darf sich frei entscheiden – auch frei entscheiden krank zu bleiben, oder ggf. zu werden. Das ist für manche Menschen vielleicht schwer zu ertragen, aber das bedeutet Freiheit.
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