Impfpflicht gilt auch für 45.000 Heilpraktiker, sieht das Masernschutzgesetz vor

Der vom Bundesministerium für Gesundheit im Mai vorgelegte Gesetzentwurf zum „Masernschutzgesetz“ will erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Impfpflicht für Patienten einführen – und für Heilpraktiker, wie dieser Blog-Bericht zeigt.

Zu den Betroffenen gehören nämlich auch Therapeuten, speziell 45.000 Heilpraktiker und ihre Mitarbeiter. Wie eine Analyse des Heilpraktiker-Newsblog.de ergab, sieht das Gesetz in einem eigenen Paragraphen vor, dass sich auch alle Heilpraktiker zwangsimpfen lassen müssen, da sie in Einrichtungen arbeiten, die mit Patienten in Kontakt kommen.

Dazu soll das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert werden (Paragraph 20). Der Entwurf zum Masernschutzgesetz sieht Änderungen im IfSG vor: „Bei folgenden Personen muss ein nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorliegen: … 3. Personen, die in einer Einrichtung nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Patienten haben.“ Paragraph 23 des IfSG besagt, dass „Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“ betroffen sind, wozu Heilpraktiker gehören. Die Leiter dieser Praxen haben laut Gesetz „sicherzustellen“, dass „die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.“

Impfpflicht für Heilpraktiker

Der Gesetzentwurf des BMG sieht auch vor, dass sich Heilpraktiker der Impfpflicht unterziehen müssen, auch wenn kein Einzelimpfstoff für Masern vorliegt. Zitat aus Gesetzentwurf: „Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt auch, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impfstoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten.“

Aktuell gibt es nur einen Dreifach-Impfstoff für Masern, Mumps, Röteln. Ein Einzelimpfstoff für Masern ist nicht auf dem Markt erhältlich.

Das Masernschutzgesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Zuletzt gab es eine Impfpflicht in Deutschland in der DDR (seit 197oer auch gegen Masern) und für bestimmte Erkrankungen im Dritten Reich. In der Bundesrepublik gab es seit 1949 noch keine Impfpflicht (bis auf die Pockenimpfpflicht bis 1975, danke an HP Peter Böhm für den Hinweis).

Was Sie als Patient oder Heilpraktiker tun können:

Jeder kann etwas tun. Beispielsweise die Petition unterschreiben, die von Bundestag und Regierung fordert, die Impfpflicht nicht einzuführen. Die Petition ist eine Initiative des Vereins „Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung“ aus Heidelberg: Link zur Petition bei OpenPetition.
Bis heute haben schon 106.000 Menschen unterschrieben.

Blog -Links zu Gesetzen:

Gesetzentwurf Masernschutzgesetz (Link,Seite 4)

Infektionsschutzgesetz (Link )

 

 


 

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5 Kommentare zu „Impfpflicht gilt auch für 45.000 Heilpraktiker, sieht das Masernschutzgesetz vor

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      1. Vielen Dank für die Antwort. Ich denke aber, dass viele der HP schon geimpft sind. Ich glaube nicht, dass „HP“ gleichzeitig auch immer „Impfgegner“ bedeutet.

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