Wie das Dritte Reich den Heilpraktiker-Beruf abschaffen wollte und dafür das Heilpraktiker-Gesetz von 1939 auf Ärztewunsch schuf

Politiker wie Karl Lauterbach, SPD, oder Rudolf Henke, CDU, versuchen aktuell wieder, in der Öffentlichkeit politischen Druck auf den Beruf der Heilpraktiker auszuüben (Bericht im Blog). Als Argument wird von Politikern und Gegnern wird gern vorgebracht, die Nazis im Dritten Reich hätten das Heilpraktikergesetz erfunden, um den Beruf zu fördern.

Das ist falsch, wie ein Blick in die Geschichte zeigt. Das Heilpraktikergesetz war von den Nazis als „Aussterbegesetz“ geplant – auf Druck der Ärzteschaft, die den Heilpraktiker als Konkurrenz behandelte.

Wie ist es zum Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 gekommen? Das schildert der Journalist Christian Ullmann in seinem Buch „Heilpraktiker im Recht“.

Wie so häufig spielten bei Gesetzen Lobbygruppen und PR eine Rolle, beschreibt Ullmann. Bei den Heilpraktikern waren es die Ärzte, die massiv gegen den Beruf lobbyierten. Zunächst sah es eigentlich gut aus für den Beruf. 1933 fand in München die „Bayrische Landestagung des Heilpraktikerbundes Deutschland“ statt, woraufhin die Zeitung Der Völkische Beobachter „Ärzte und Heilpraktiker in einer Front“ titelte und den Heilpraktikern Anerkennung als Stand versprach. Zitiert wird die massgebliche Person, der Reichsärzteführer der Nazi-Zeit, Gerhard Wagner: „Der Heilpraktiker muss als Stand anerkannt werden. In Zukunft werden neben den Ärzten staatlich auch die Heilpraktiker zugelassen werden, mit Ausnahme von Geburtshilfe, Chirurgie.“ Wagner meinte weiter, der „nationalsozialistische Staat müsse von den Heilpraktikern fachliche Kenntnisse verlangen, und ihnen deshalb auf die Möglichkeit geben, diese Kenntnisse zu erlangen.“ Dazu sollten zunächst Lehrstühle in Berlin, Köln und München eingerichtet und später staatliche Ausbildungsstätten geschaffen werden. Der Erlass einer Prüfungsordnung wurde vorbereitet.

Unter diesen Prämissen, schreibt Christian Ullman in seinem Buch, verhandelten in den folgenden Jahren Standesvertreter der Ärzte und Heilpraktiker, um den Beruf des Heilpraktikers endgültig zu legalisieren. Aber die Einheit bekam Brüche. In einem nicht gekennzeichneten Artikel mit dem Titel „Kurierfreiheit und Nationalsozialismus“ beklagte im Jahr 1937 ein unbekannter Autor, dass der Burgfrieden zwischen Ärzten und Heilpraktikern „mancherorts von ärztlicher Seite nicht mehr gewahrt wird“. Der Artikel beschreibt, dass es Stimmen aus dem ärztlichen Lager gebe, die nach „einer völligen Aufhebung der Kurierfreiheit unter gänzlicher Abdrosselung des Heilpraktikerstandes“ rufen.

Die Einigung für ein „Reichsheilpraktikergesetz“ scheiterte schließlich an der Frage des Heilpraktikernachwuchses, den die Ärzte auf keinen Fall zulassen wollten. Die Wende zur kolportierten „Abdrosselung“ leitete der Reichsärzteführer Wagner selbst ein. Er sagte in einer Rede 1937: „Ich habe in einer Besprechung im Ministerium kürzlich zum Ausdruck gebracht, dass es eine Unmöglichkeit ist, dass der Staat zunächst einmal den Ärztestand hat, für dessen Ausbildung der viel Geld ausgibt, und danach noch einen zweiten Stand zu schaffen, der in kleiner Schulmedizin macht.“

 
Mit dem schließlich erlassenen Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 wurde ein Verbot der Ausbildungsstätten mit dem damit verbundenen Ausbildungsverbot und einer Zugangssperre verfügt. Die Absicht der Nationalsozialisten war also, den Beruf des Heilpraktikers in den folgenden Jahren aussterben zu lassen, also ein Berufsverbot mit Zeitverzögerung. Das Gesetz ist entgegen der verbreiteten Auffassung kein Berufsgesetz , sondern ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt.

Fazit: der Beruf des Heilpraktikers leidet heute darunter, dass das Dritte Reich auf Druck der Ärztelobby ein Gesetz geschaffen hat, das als Aussterbegesetz für den Beruf gedacht war, um den Ärzten die Konkurrenz vom Halse zu schaffen.

Quelle: Christian Ullmann „Heilpraktiker im Recht“ (Matrimed-Verlag Heidelberg, 2017)

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