Grüner Angriff auf die Homöopathie: Offener Brief an Bundesvorstand warnt vor gesundheitspolitischem Irrweg – mit 6 Argumenten / Inkl. Antwort des Grünen-Vorstandes

Auf dem Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen im November steht ein Antrag zur Abstimmung, der einem gesundheitspolitischen Irrweg gleichkommt: Der Antrag will, dass Homöopathie nicht länger von Krankenkassen erstattet, aus Apotheken verbannt und als Arzneimittel verboten wird. Um gegen diesen Tabubruch und Irrweg zu protestieren, habe ich einen offenen Brief an den Bundesvorstand der Grünen geschrieben, den Sie hier im Heilpraktiker-Newsblog.de und im Homoeopathiewatchblog.de lesen können. Ich lege mit sechs belegten Argumenten dar, warum der Antrag ein politischer und wissenschaftlicher Irrweg ist.

Das Thema betrifft auch Heilpraktiker:
sowohl homöopathisch Tätige, als auch Heilpraktiker, die keine Homöopathie anwenden. Denn eine Verbannung aus der Apotheke und Verbot als Arzneimittel hätte zur Folge, dass nur noch wenige Homöopathika (wahrscheinlich wenige Komplexmittel) und nur noch im Drogeriemarkt verfügbar wären. Die Heilpraktiker würden die Einzelmittel verlieren und wären in ihren Therapiemöglichkeiten massiv eingeschränkt.
Aber auch Heilpraktiker wären betroffen, die keine Homöopathie einsetzen. Denn die Gegner der Homöopathie in Politik und bei der Anti-Lobby haben immer schon deutlich gemacht, dass Homöopathie nur der Einstieg in eine weitergehende Kampagne gegen alle Komplementärverfahren und Naturheilmethoden ist und für sie nur ein Versuchsballon darstellt, auf wie viel Widerstand sie stoßen. Die Gegner wollen alle Therapien verbieten, die aus ihrer Sicht nicht evidenzbasiert sind. Darunter fallen viele Therapien der Heilpraktiker. Die Einschränkung der Eigenbluttherapie ist ein Beispiel dafür.

Der Brief zeigt:
Die Argumentation der Antragsteller beruht auf veralteten und selektiven Quellen. Neue Meta-Analysen belegen positive Wirkungen der Homöopathie, Versorgungsstudien zeigen geringeren Medikamentenverbrauch, weniger Fehltage und niedrigere Kosten. Trotzdem wollen die Grünen ein System infrage stellen, das jährlich gerade einmal 0,003 Prozent der GKV-Ausgaben betrifft – Symbolpolitik pur, die weder Geld spart noch Menschen hilft.

Besonders kritisiere ich im Offenen Brief den ideologischen Tunnelblick der Antragsteller: Während Länder wie die Schweiz, Indien oder sogar die USA Homöopathie wissenschaftlich fördern und in ihre Gesundheitssysteme integrieren, könnte eine grüne Politik den entgegengesetzten Weg einzuschlagen – den der Bevormundung und Spaltung.

Ich appelliere an den Parteivorstand, den Antrag zu überprüfen und nicht abzustimmen, bevor die Grünen ihre Glaubwürdigkeit in der Gesundheitspolitik verspielen. Denn eine Partei, die Vielfalt und Freiheit im Programm trägt, darf sich nicht an der Einschränkung medizinischer Wahlfreiheit beteiligen. Und wie ich höre, sind viele solcher Protestbriefe an den Vorstand unterwegs.

Den vollständigen Brief an den Grünen-Vorstand können Sie jetzt im Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog nachlesen. Unter diesem finden Sie die Antwort aus dem Büro des Grünen-Vorstandes auf den Offenen Brief:

 

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Offener Brief an Bundesvorstand der Grünen:
Von: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>
Betreff: Antrag zur Streichung der Homöopathie-Erstattung V-02 – Bitte um Überprüfung und Rücknahme – 6 Argumente
Datum: 4. November 2025 um 20:19:23 MEZ
An: franziska.brantner@gruene.de, felix.banaszak@gruene.de

 

Offener Brief an die Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen
Betreff: Antrag zur Streichung der Homöopathie-Erstattung V-02 – Bitte um Überprüfung und Rücknahme
– 6 Argumente

Sehr geehrte Bundesvorsitzende,

mit großer Sorge verfolge ich als Journalist und Anwender homöopathischer Medizin den Antrag auf der kommenden Bundesdelegiertenkonferenz, über die vollständige Streichung der Homöopathie aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen abzustimmen. Der Antrag sieht außerdem die Abschaffung des Binnenkonsens vor, wodurch der Arzneimittelstatus entzogen und die Homöopathie aus der Apotheke verbannt werden würde. 

Dieser Antrag ist inhaltlich nicht überzeugend, politisch riskant und gesundheitspolitisch kontraproduktiv.

Sehr geehrte Frau Brantner und sehr geehrter Herr Banaszak, hiermit möchte ich Sie bitten, den Antrag zu überprüfen und nicht zur Abstimmung zu bringen. Es folgen sechs Argumente, die Ihre Überprüfung unterstützen:

1. Wissenschaftlich verkürzt:
Die Begründung des Antrags beruht auf der Annahme, Homöopathie habe keine über den Placeboeffekt hinausgehende Wirkung. Diese Aussage ist nicht haltbar. Ein systematisches Meta-Review aus dem Jahr 2023, veröffentlicht in Systematic Reviews, hat 180 klinische Studien ausgewertet. Das Ergebnis: In mehreren hochwertigen Analysen zeigte Homöopathie signifikant bessere Ergebnisse als Placebo. Auch Versorgungsforschung und Studien aus der ärztlichen Praxis belegen positive Effekte, einen geringeren Medikamentenverbrauch und eine höhere Patientenzufriedenheit.

2. Ökonomisch unbedeutend, aber symbolisch fatal:
Die gesamten Ausgaben der Krankenkassen für homöopathische Leistungen betragen lediglich 0,003 Prozent der GKV-Gesamtausgaben, also rund acht Millionen Euro. Zum Vergleich: Die Arzneimittelausgaben der GKV liegen bei 55 Milliarden Euro – das entspricht dem 6.300-fachen der Ausgaben für Homöopathie. Die Summe für Homöopathie ist zwar gesundheitspolitisch irrelevant, ihre Streichung jedoch wäre ein fatales Symbol: Sie würde das Vertrauen vieler Patientinnen und Patienten in eine offene, patientenorientierte Gesundheitspolitik erschüttern und eine Gesellschaft weiter spalten, die Sie eigentlich zusammenführen wollen. 

3. Internationale Erfahrungen zeigen: Integration funktioniert.
Andere Länder gehen deutlich pragmatischer mit Homöopathie um. In der Schweiz ist sie nach einem Volksentscheid mit 67 Prozent Zustimmung seit 2012 Teil der Grundversicherung. Dort wurde sie nach einer staatlichen Bewertung als wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich eingestuft. In Indien ist sie integraler Bestandteil des öffentlichen Gesundheitssystems – mit über 300.000 approbierten homöopathischen Ärztinnen und Ärzten. Und in den USA fördert das National Institute of Health Forschung zu komplementären Methoden mit einem Budget von mehr als 150 Millionen Dollar pro Jahr. Diese Beispiele zeigen: Fortschrittliche Gesundheitspolitik grenzt nicht aus, sondern führt evidenzbasiert zusammen.

4. Gesellschaftlich spaltend:
Laut aktuellen Umfragen befürwortet mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Kostenerstattung homöopathischer Behandlungen. Viele nutzen sie auch ergänzend zur Schulmedizin. Sie schätzen die Kompetenz der Therapeutinnen und Therapeuten, die Wirksamkeit der Therapie und den Fokus auf Ganzheitlichkeit. Wenn die „grüne“ Politik nun signalisiert, diese Haltung sei „nicht wissenschaftlich genug“, entsteht Entfremdung – gerade bei denjenigen, die sich den Grünen bisher inhaltlich verbunden fühlen.

5. Strategisch kurzsichtig:
Mit einem solchen Antrag wird kein Problem gelöst, aber viel Vertrauen verspielt. Statt Symbolpolitik brauchen wir eine glaubwürdige Strategie, die den Fachkräftemangel, die Übermedikation, die Resistenzproblematik und die Defizite in der Prävention angeht. Studien zeigen, dass homöopathische Behandlungen den Antibiotikaeinsatz senken und dadurch sogar Kosten sparen können. Ein Ausschluss würde diese positiven Effekte gefährden.

6. Grüne Gesundheitspolitik heißt Wahlfreiheit, nicht Bevormundung.
Eine aufgeklärte Gesellschaft entsteht nicht durch Verbote, sondern durch Vertrauen in informierte Entscheidungen. Evidenzbasierte Medizin beruht auf drei Säulen: wissenschaftliche Daten, klinische Erfahrung und Patientenpräferenzen. Wer eine davon ausklammert, verlässt den Boden echter Evidenz.

Ich bitte Sie daher eindringlich, den Antrag zur Streichung der Homöopathie-Erstattung noch einmal kritisch zu prüfen und nicht zur Abstimmung zu bringen. Er schadet dem politischen Profil der Grünen, der Glaubwürdigkeit unserer Gesundheitspolitik und dem Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in Ihre Partei.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker
Dipl. oec. troph.
Journalist und Redakteur von Homoeopathiewatchblog.de , dem gesundheitspolitischen Blog zum Thema Homöopathie

PS.: Möchten Sie sich detaillierter über das Thema informieren, darf ich auf die 13-seitige Replik der Gesundheitsorganisation „weils hilft“ zum Antrag V-02 (kurz: Anti-Homöopathie-Antrag) hinweisen. In der Replik finden Sie Gegenargumente und Quellen: Link 

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Antwort aus dem Büro des Grünen-Vorstandes:

 

Von: Franziska Brantner <Franziska.Brantner@gruene.de>
Betreff: Aw: Antrag zur Streichung der Homöopathie-Erstattung V-02 – Bitte um Überprüfung und Rücknahme – 6 Argumente
Datum: 5. November 2025 um 14:24:47 MEZ
An: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>

 

Sehr geehrter Herr Becker,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Stellungnahme an den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen und auf unserer Bundesdelegiertenkonferenz diskutieren werden.

Mit freundlichen Grüßen

T. de S.

Bei den Grünen regt sich Widerstand gegen eine Anti-Homöopathie-Politik: Pro-Homöopathie-Antrag erhält Rückendeckung von Minister

Auf dem Parteitag der Grünen im November dürfte das Thema Homöopathie erneut für Diskussionen sorgen – initiiert von der Anti-Homöopathie-Lobby. Innerhalb der Partei formiert sich diesmal allerdings früher und sichtbarer Widerstand der Homöopathie-Community gegen homöopathiekritische Initiativen. Ein entsprechender Antrag, der die Homöopathie stärken soll, wird bereits von einem Minister unterstützt. Auch zahlreiche Heilpraktiker bei den Grünen unterstützen.

Bereits im September hatte ich im Homoeopathiewatchblog gewarnt: Es gab erste Anzeichen dafür, dass homöopathiekritische Gruppen innerhalb der Grünen auf dem Bundesparteitag aktiv werden wollen (Link). Konkret hatte ich auf einen Beschluss des Berliner Landesverbands (Tempelhof) aus dem Juli hingewiesen, der ein weitreichendes Verbot der Homöopathie vorsieht.

Gleichzeitig zur Warnung hatte ich mögliche Gegenmaßnahmen vorgeschlagen, beispielsweise Pro-Homöopathie-Anträge der Homöopathie-Community beim grünen Parteitag im November (Link).

Beides ist eingetroffen: Warnung und Gegenmaßnahme.

Warnung vor Globuli-Gegnern
Die Berliner Grünen aus Tempelhof haben am 1. Oktober einen Antrag für den Bundesparteitag gestellt, der ab 28. November in Hannover stattfindet. Der Antrag käme einem Verbot der Homöopathie gleich (Streichung als freiwillige Leistung der Krankenkassen sowie das Ende des sogenannten Binnenkonsenses – inklusive Aberkennung des Arzneimittelstatus und der Apothekenpflicht für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel).  Dieses Verbot würde auch Heilpraktiker umfangreich einschränken. Der Antrag entspricht im Wortlaut nahezu dem Antrag der Berliner Grünen vom Juli. Zudem entspricht er in vielen Argumentationen bis hin zum Wortlaut den Handbüchern der Anti-Homöopathie-Lobby und der Skeptiker.

Gegenmaßnahme der Befürworter
Doch die Fraktion der Homöopathie-Community innerhalb der Grünen hat sich organisiert. So reichte der Arzt Dr. Ulrich Geyer am 9. Oktober einen Pro-Homöopathie-Antrag ein (Link zum Antragsbuch). Bis Mitte Oktober haben sich bereits 65 Parteimitglieder als Unterstützer eingetragen. Unter ihnen befindet sich auch der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha, der sich in in den letzten Jahren für die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ eingesetzt hatte. Unter den Unterstützern des Antrags befinden sich auch zahlreiche Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die Mitglied der Grünen sind. Und bis zum 17. Oktober (Antragsende) kann der Antrag weitere Unterstützer finden.

Unterschiedliche Sichtbarkeit der Anträge
Eine Recherche des Homoeopathiewatchblog legt nahe, dass homöopathiekritische Anträge innerhalb der Parteistrukturen derzeit leichter auffindbar sind als die der Pro-Homöopathie-Initiativen. So erscheint der Antrag der Befürworter beispielsweise nicht in der Suchmaschine des offiziellen Antragsportals zum Parteitag (Link https://antraege.gruene.de/ ), wenn man nach dem Begriff „Homöopathie“ sucht (Stand 14.10.). Der Antrag der Berliner Grünen und Homöopathie-Gegner wird dagegen problemlos angezeigt. Dieses Ungleichgewicht erschwert es den Befürwortern, ihre Position parteiintern sichtbar zu machen.

Widerstand der Homöopathie-Community lohnt sich
Es ist zu begrüßen, dass sich der Widerstand der Homöopathie-Community innerhalb der Grünen gegen die Anti-Homöopathie-Fraktion rechtzeitig formiert hat. Die vergangenen Jahre haben schließlich gezeigt, dass eine aktive Homöopathie-Community gute Chancen gegen die Anti-Fraktion hat. Beispiele hierfür sind die Aktionen gegen Attacken aus der Politik, wie z.B. die Petition gegen Gesundheitsminister Lauterbach im Jahr 2024 und die Briefaktion gegen einen SPD-Antrag im Jahr 2025. Bei beiden Aktionen haben Heilpraktiker maßgeblich mitgewirkt.

Regierungspartei SPD hat über Anti-Homöopathie-Antrag auf Parteitag nicht abgestimmt, aber die Fraktion mit Anti-Homöopathie-Politik beauftragt

Ende Juni stand ein Antrag gegen Homöopathie auf der Tagesordnung des Parteitags der Regierungspartei SPD. Heute wurde der Beschluss veröffentlicht. Der Parteitag hat dem Anti-Homöopathie-Antrag G28 der Hamburger SPD weder zugestimmt noch ihn abgelehnt, sondern hat ihn an die Bundestagsfraktion weiterverwiesen. Der Antrag hätte ein Verbot der Homöopathie bedeutet, da sie ihren jahrhundertealten Status als Arzneimittel verloren hätte. Dies hätte direkte Auswirkungen auf Patienten, Heilpraktiker, Ärzte und Hersteller.

Wie sieht der Beschluss aus?
Die SPD hat den Parteitagsbeschluss zur Homöopathie am 1. Juli in ihrem Beschlussbuch veröffentlicht (Link und Beschluss siehe Anhang unten). Er entspricht nahezu dem bereits seit zwei Wochen bekannten Antrag. Laut Beschlussbuch der SPD zum Parteitag – das ist sozusagen das amtliche Dokument als Beleg für die Beschlüsse des Parteitages – hat der Parteitag den Antrag G28 auf Empfehlung der Antragskommission an die Bundestagsfraktion verwiesen. Der Parteitag fordert somit die Bundestagsfraktion der SPD auf, sich für die folgenden Punkte einzusetzen: Abschaffung des Arzneimittelstatus der Homöopathie, Warnhinweise für Homöopathie und Werbung und weitere Details.

Was bedeutet der Beschluss?
Dass der SPD-Parteitag über den Antrag nicht entschieden hat, ist ein Erfolg für die Homöopathie und ihre engagierten Freunde. Das Schlimmste konnte somit erst einmal abgewendet werden, der Ball ist jedoch noch auf dem Spielfeld. Der Parteitag hat nicht für den Antrag gestimmt, auch nicht dagegen, sondern hat den Ball weitergegeben: Der Parteitag hat auf Empfehlung der Antragskommission seine Bundestagsfraktion angewiesen, sich für ein Verbot der Homöopathie als Arzneimittel einzusetzen. Der Parteitag hat seine Fraktion also mit einer Anti-Homöopathie-Politik beauftragt. Wann und wie diese das tun wird, ist offen. Glücklicherweise muss sich auch diese an europäisches Recht halten. Denn: Eine Entscheidung der SPD (Fraktion) gegen Homöopathie als Arzneimittel wäre ein gesundheitspolitischer und europäischer Dammbruch: Deutschland ohne Homöopathie als Arzneimittel wäre das einzige Land in der Europäischen Union mit dieser medizinischen und juristischen Sonderregelung. In allen anderen 27 Ländern der EU sind Homöopathika Arzneimittel. Verlöre die Homöopathie in Deutschland ihren Status als Arzneimittel, käme das einem Verbot der Therapie in der Realität gleich – darüber sind sich alle Experten einig.

Wie hat die Homöopathie-Community Widerstand geleistet?
Am 16. Juni hatte ich die Homöopathie-Community im Homoeopathiewatchblog erstmals vor dem Parteitags-Antrag der SPD gegen Homöopathie gewarnt (Link). Bereits wenige Tage später begann der Widerstand der Homöopathie-Community gegen das Verbot der Homöopathie durch die SPD (Link). Zunächst hatte der Fachverband Deutscher Heilpraktiker seine Landesverbände, weitere Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften dazu aufgerufen, bei den SPD-Landesverbänden zu protestieren. Die Gesundheitsorganisation „Weil`s hilft“ hat für die Homöopathie-Community eine Aktions-Webseite mit praktischen Hilfen online gestellt (mit Protestschreiben an SPD-Landesverbände, Adressen etc.). Viele Patienten, Heilpraktiker und Ärzte schlossen sich dem Protest an und schrieben an die SPD – laut der Gesundheitsorganisation „Weil´s hilft“ über 6.000 Homöopathie-Freunde. Die Antworten der SPD-Politiker zeigen wenig Wissen und viel Meinung zum Thema Homöopathie, obwohl sie über das Thema entscheiden. Traditionell sind die Freunde der Homöopathie in der SPD leise, die Globuli-Gegner laut, wie der Parteitagsbeschluss erneut zeigt.

Was ist jetzt notwendig?
Das enorme und schnelle Engagement der Homöopathie-Community in den letzten vierzehn Tagen konnte sicherlich wesentlich mit verhindern, dass sich die Delegierten der SPD beim Parteitag frontal gegen die Homöopathie entschieden haben. Notwendig ist jetzt, dass die Homöopathie-Community ihre öffentliche und politische Kommunikation mit Blick auf Verantwortliche in Berlin weiter intensivieren kann, speziell auf die vom Parteitag mit der Umsetzung beauftragte SPD-Bundestagsfraktion. Eine Petition an die SPD-Bundestagsfraktion wäre beispielsweise ein passendes Instrument – neben vielen weiteren. Dass die Homöopathie-Community dazu in der Lage ist, hat das letzte Jahr gezeigt, als es der Gemeinschaft aus Homöopathie und Anthroposophie u.a. mit einer Petition gelang, die Abschaffung der Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Leistungen der Krankenkassen zu verhindern, die der damalige Gesundheitsminister und Globuli-Gegner Karl Lauterbach (SPD) durchsetzen wollte. 

Anhang:
Beschluss des SPD-Parteitages aus dem Beschlussbuch (1.7.2025) zum Thema Homöopathie (Link https://parteitag.spd.de/beschluesse , PDF/ 5 MB – Seite 176)

 

Der Widerstand gegen das SPD-Verbot der Homöopathie beginnt – hier eine Mitmachaktion inkl. Anschreiben und Adressliste

Letzten Montag hatte ich im Homoeopathiewatchblog darauf aufmerksam gemacht, dass sich im Antragsbuch der SPD zum Parteitag der Antrag G28 verbirgt (Link zum Beitrag mit Details und Einschätzung), gegen den die Homöopathie-Community aktiv werden sollte. Die SPD plant als Regierungspartei, der Homöopathie den Arzneimittelstatus zu entziehen und die Globuli mit einem Warnhinweis zu versehen, als seien sie Gift. Dieser Antrag würde sogar noch weiter gehen als der Versuch von Karl Lauterbach, Homöopathie als Kassenleistung verbieten zu wollen. Denn ein Verbot als Arzneimittel käme einem Verbot der Homöopathie gleich und beträfe Patienten genauso wie Ärzte, Heilpraktiker und Hersteller.

Heilpraktiker-Verband reagiert als Erstes

Doch es regt sich Widerstand gegen das SPD-Verbot der Homöopathie in der Homöopathie-Community. Als erstes hat der Fachverband Deutscher Heilpraktiker auf die Warnung im Homoeopathiewatchblog reagiert. Der FDH-Bundesverband hat seine Landesverbände, weitere Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften noch am Montagabend informiert – inklusive geplanter konkreter Maßnahmen wie Protestschreiben an die SPD-Landesverbände. Die Präsidentin des FDH, Ursula Hilpert-Mühlig, richtet sich an Heilpraktiker: „Das zeigt, dass der unselige Geist von Karl Lauterbach in der SPD weiterwirkt, allerdings mit deutlich mehr negativem Potenzial. Wollte dieser „nur“ die Kassenleistung für Homöopathie abschaffen, so will dieser Antrag der Homöopathie den Status eines Arzneimittels entziehen. Das hätte dann umfassende Folgen: für die Hersteller, für die Patienten und die Verordner – also auch für unseren Berufsstand. Homöopathika wären dann nicht mehr verordnungsfähig, da sie keine Arzneimittel mehr wären. Sie kämen bestenfalls als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt. Wobei hier womöglich auch kein Gesundheitsbezug, im Sinne eines Health Claims, mehr hergestellt werden dürfte. Für Patienten wäre diese Entwicklung ebenfalls fatal, da keine fundierte Beratung, wie sie bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben ist, mehr möglich wäre – also eine Schwächung des Patientenschutzes.“ Hilpert-Mühlig schlägt erste Aktionen vor: „Was wir im Vorfeld tun können: in den SPD-Landesverbänden vorstellig werden, denn diese schicken ja ihre Delegierten zum Bundesparteitag. Man könnte dort für die Problematik sensibilisieren, so dass Delegierte dann auch beim Parteitag in der Lage wären, entsprechend nachzufragen.“

Mitmachaktion mit Hilfestellungen

Die Gesundheitsorganisation „Weil´s hilft“ (geleitet vom Arzt Dr. Stefan Schmidt-Troschke) hat am Freitag eine Mitmachaktion gestartet und für jeden Homöopathie-Fan einen Baukasten mit einfachen Hilfsmitteln online veröffentlicht (Link: https://www.weils-hilft.de/aktiv-werden/spd-parteitag-2025). Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen, denen die Homöopathie am Herzen liegt, an die SPD-Landesverbände schreiben und gegen das Verbot der Arzneimittel protestieren. Diese Landesverbände stellen die Delegierten für den Parteitag. Dazu veröffentlicht „Weil`s hilft“ einen Drei-Punkte-Baukasten zum Mitmachen.
Im ersten Schritt kann man sich den zuständigen Kreisverband aus einer Liste heraussuchen, in dessen Einzugsgebiet man wohnt. Auf der Aktionswebseite findet man eine Liste aller SPD-Landesverbände mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Im zweiten Schritt findet man auf dieser Seite auch ein Vorschlag für ein Protestschreiben, den man verwenden und personalisieren kann. Und im dritten Schritt kann man das Protestschreiben an den SPD-Landesverband per E-Mail abschicken und, wenn man möchte, auf Social Media mit dem Hashtag #StopptG28 aktiv werden.

Wichtiger Hinweis zur Eile

Der SPD-Bundesparteitag beginnt bereits am Freitag, dem 27. Juni, und endet am 29. Juni. Protest-E-Mails müssen also bis dahin bei den SPD-Landesverbänden eingetroffen sein.

Was bringt es?

Im letzten Jahr hatte die SPD bereits versucht, die Homöopathie zu verbieten – als Kassenleistung. Glücklicherweise ist sie gescheitert, weil die Homöopathie- und Anthroposophie-Community aktiv geworden ist, u. a. mit einer Petition an den Bundestag (organisiert von „Weil´s hilft“) mit nahezu 200.000 Stimmen. Dies hat gezeigt, dass jede Stimme eines Homöopathie-Fans zählt und dass man die Politik gemeinsam beeinflussen kann, wenn diese wieder einmal ein Verbot der Homöopathie plant. Ähnliches kann möglich sein, wenn sich viele Homöopathie-Fans an ihre SPD-Landesverbände mit einem Protestschreiben richten, um das Verbot der Homöopathie als Arzneimittel zu verhindern. Und wenn der SPD-Parteitag doch dem Verbot zustimmt, weiß die SPD im anschließenden politischen Verfahren, dass sie mit dem weiteren Widerstand der Homöopathie-Community rechnen muss. Zusammen ist die Homöopathie-Community stark.

Endlich werden Heilpraktiker-Patienten auch einmal gehört: Hier können sie ihre Patientengeschichte veröffentlichen / Kampagne „Mein:e Heilpraktiker:in hilft mir“

Täglich suchen mehr als 100.000 Patienten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf. Doch diese Patienten und ihre Motivationen werden von der Öffentlichkeit, in den Medien und in der Politik kaum wahrgenommen. Das möchten der Heilpraktiker-Newsblog und der Heilpraktiker-Verband FDH mit einer Mitmach-Kampagne ändern, bei der Patienten und Heilpraktiker teilnehmen können.

Dass über Heilpraktiker-Patienten gesundheitspolitisch entschieden wird, ohne dass die Patienten gehört werden, zeigt ein aktuelles Beispiel. Das Gesundheitsministerium hatte ein empirisches Gutachten ausgeschrieben, das den Beruf des Heilpraktikers untersuchen sollte. In der Ausschreibung fand sich auch eine Passage, in der es hieß, es solle auch ermittelt werden, wie viele Patienten zum Heilpraktiker gehen und warum. Doch genau diese Passage, die vermutlich zeigen könnte, dass viel mehr Menschen zum Heilpraktiker gehen und zufriedener sind, als die Medien berichten, wurde im letzten Jahr vom Ministerium gestrichen.

Es ist daher an der Zeit, dass Heilpraktiker und ihre Patienten der Politik zeigen, wie wichtig auch der Patient als Mensch und zusätzlich als gesundheitspolitische Größe ist. Dies möchten der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH – der größte Verband von Voll-Heilpraktikern mit über 7.000 Mitgliedern) und der Heilpraktiker-Newsblog zusammen mit Ihnen als Patient und Heilpraktiker tun. Zusammen setzen sie die Kampagne „Mein:e Heilpraktiker:in hilft mir“ um. Ziel der Kampagne ist es, dass auch Patienten endlich einmal zu Wort kommen und öffentlich berichten, wie ihnen eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker helfen konnte. Zweites Ziel ist es, dass die Patientengeschichten der Politik zu Gehör gebracht werden. Um das Thema zu verbildlichen gibt es ein Kampagnen-Motiv (siehe Titelbild des Artikels). 

Wie können Patienten teilnehmen?

Auf einer speziellen Patienten-Seite im Heilpraktiker-Newsblog können auch Sie Ihre Geschichte erzählen, wie Ihnen Ihr Heilpraktiker helfen konnte: Hier klicken.

Um es Ihnen möglichst einfach zu machen, können Sie für Ihre Patientengeschichte einfach die Kommentarfunktion nutzen. Schreiben  Sie Ihre Patientengeschichte und tragen Sie sie einfach unter dem Blogartikel „Patientengeschichten“ (Klicken) als Kommentar ein (Umfang: ein paar Zeilen oder ein paar Absätze bis zu einer halben Seite – ganz wie Sie möchten). Sie können Ihre Geschichte auch per E-Mail an mich schicken. Auf der Patienten-Seite finden Sie weitere Details, wie es geht.

Wie können Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker teilnehmen?

Heilpraktiker können ihre Patienten auf die Kampagne aufmerksam machen und sie ermutigen, ihre Patientengeschichte zu veröffentlichen. Dafür steht ihnen als Heilpraktiker ein Handzettel/Flyer sowie ein Poster für die Praxis zu Verfügung (siehe Titelbild), die sie beide bestellen können. Sowohl die Handzettel (10×21 cm) als auch die Poster (A2: 42×59,4 cm) können von Heilpraktikern kostenfrei beim FDH-Bundesverband bestellt werden
(E-Mail: fdh-bonn@t-online.de, Betreff: Patientengeschichten, oder telefonisch 0228/611049, oder Fax: 0228/627359).

Heilpraktiker wehren sich erfolgreich gegen Diffamierungskampagne des Regierungsbeauftragten für Antisemitismus / Hintergründe und Vortrag der FDH-Präsidentin bei Veranstaltung des Beauftragten am 3.12.

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Am 27. Januar startete die derzeit noch amtierende Bundesregierung mit einem Zeitungsinterview eine PR-Kampagne, um den Heilpraktiker-Beruf in die antisemitische Ecke zu stellen. Ihr Argument: das Heilpraktikergesetz von 1939. Ihre Ankläger: der Antisemitismusbeauftragte der Regierung, Felix Klein, und das Innenministerium. Ihre Beweise: Keine (auch nicht auf Nachfrage eines Bundestagsabgeordneten). Die Details der Kampagne sowie der Gegenwehr der Heilpraktiker (insbesondere des Fachverband Deutscher Heilpraktiker, FDH, und des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände, DDH) können Sie hier im Heilpraktiker-Newsblog nachlesen (Links siehe unten). 

Am 3. Dezember sollte der Kampagnen-Höhepunkt des Regierungsbeauftragten stattfinden, um die bisher fehlenden Beweise zu liefern. Bei einer öffentlichen Veranstaltung des Regierungsbeauftragten in Berlin zum Thema Heilpraktikergesetz sollten Historiker (wie u.a. PD Dr. Florian Mildenberger) und Juristen (u.a. Prof. Christoph Stock) der Regierung öffentlichkeitswirksam die Beweise für ihre Argumentation liefern. Die vom Regierungsbeauftragten finanzierte Veranstaltung war für die Regierung ein Fehlschlag, da kein Redner ihr Argumente oder Beweise gegen Heilpraktiker lieferte. Unisono wiesen die Redner darauf hin, dass heute noch gültige Gesetze aus dem Dritten Reich (wie das Einkommensteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, die Bundesnotarordnung, das Heilpraktikergesetz) keinen Bezug zum Antisemitismus der von diesen Gesetzen betroffenen Personen hätten. Es gebe daher keine Belege für die Argumentation des Regierungsbeauftragten gegen Heilpraktiker auf Basis des Heilpraktikergesetz. 

Veranstaltung über Heilpraktikergesetz zunächst ohne Heilpraktiker geplant

Bei der Veranstaltung waren Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, weiterer Ministerien, von Gesundheitsämtern, Universitäten, sowie Referenten und viele – auch weit angereiste – Heilpraktiker anwesend. Ob Strategie oder nicht: Die Regierungsveranstaltung zum Thema Heilpraktikergesetz war vom Veranstalter zunächst ohne Beteiligung und Expertise von Heilpraktikern als Referenten geplant, wie eine dem Heilpraktiker-Newsblog vorliegende erste Rednerliste aus dem Sommer zeigt. Erst durch die Intervention des Heilpraktiker-Dachverbandes DDH und des Verbandes FDH konnte die Heilpraktikerin Ursula Hilpert-Mühlig (Präsidentin FDH, Sprecherin DDH) als einzige Heilpraktikerin einen Vortrag halten und die Sicht der Heilpraktiker aus erster Hand darstellen.

Vortrag von Heilpraktikerin

Als ein Höhepunkt der Veranstaltung am 3. Dezember widerlegte daher die historisch und juristisch versierte Heilpraktikerin Ursula Hilpert-Mühlig in ihrem Vortrag die Argumentation des Regierungsbeauftragten. Sie spannte den Bogen von der perfiden Strategie des Dritten Reiches, den Beruf des Heilpraktikers mit dem Heilpraktikergesetz von 1939 zuerst anzuerkennen, um ihn dann mit dem gleichen Gesetz als Aussterbegesetz endgültig wieder abschaffen zu wollen, bis zur fragwürdigen Strategie des Antisemitismusbeauftragten von 2024. Sie schloss ihren Vortrag mit den mahnenden Worten an die Politik: „Für den Berufsstand war das rechtlich verordnete Aussterbenlassen ein Trauma, das bis heute nachwirkt. Reflexartig taucht bei jeder Thematik, die offiziell den Heilpraktiker-Beruf betrifft, die angstvolle Frage auf „werden wir jetzt abgeschafft?“ – ein kollektives Trauma, das nun wahrlich nicht von Geschichtsvergessenheit zeugt. Die Nationalsozialisten wollten Heilpraktiker abschaffen! 

Dem Berufsstand werden – aktuell gezielt – nationalsozialistische Narrative unterstellt.

Warum? Ist er psychopathisch und will sich mit ihm feindlich gesonnenen Gedankengut selbst schädigen? Oder ist es vielmehr so, dass Diskriminierung verbreitet wird, um in einer Zeit voll von Hass und Hetze ihn wiederum zu beschädigen und Bedrohungen auszusetzen? Ein paar Fragezeichen, die zum Nachdenken anregen sollen.“

 

(Service für Leser: Den Vortrag der FDH-Präsidentin, Ursula Hilpert-Mühlig, können Sie im Anhang des Heilpraktiker-Newsblog unten in voller Länge nachlesen.)

Fazit

Die Kampagne der Regierung und des Regierungsbeauftragten zeigt einmal mehr, dass es sich für die Heilpraktiker lohnt, politische Angriffe nicht stillschweigend hinzunehmen, sondern sich zu wehren und an die Öffentlichkeit zu gehen – sachlich, vereint, mit persönlichem Engagement sowie mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Kommunikation. 

Hintergründe: 

Über die Kampagne der Regierung und den Widerstand der Heilpraktiker können Sie sich ausführlich in mehreren Artikeln im Heilpraktiker-Newsblog informieren: 

  • über die Attacke des Antisemitismusbeauftragten am 27. Januar per Zeitungsinterview und über den öffentlichen Widerspruch des Dachverbandes DDH (Link ), 
  • über eine Anfrage der Opposition, die das Thema in des Bundestag trägt (Link ) , 
  • über eine Verschärfung der Regierungskampagne durch das Innenministerium und die Antwort der Heilpraktiker (Link ) 

Veranstaltung:

Termin: 3.12.2024, 10-16 Uhr

Titel: Historische Perspektiven auf Entstehung und Folgen des Heilpraktikergesetzes von 1939, 

Veranstalter: Wissenschaftliche Leitung und inhaltliche Organisation: Prof. Dr. Thomas Beddies (Charité – Universitätsmedizin Berlin) und Prof. Dr. Daniel Rottke (Berlin / Hochschule Neubrandenburg)

Veranstaltungsort: Charité 

Schirmherr: Finanzierung durch Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein.


 

Vortrag zum Nachlesen – exklusiv für Leser dieses Blogs: 

Das Redemanuskript von Ursula Hilpert-Mühlig, Heilpraktikerin (Präsidentin FDH, Stv. Sprecherin DDH), gehalten am 3.12.2024 in Berlin:

 

85 Jahre Heilpraktikergesetz in der Retrospektive des Berufsstandes der Heilpraktiker

Bei meinem Vortrag liegt der Fokus auf vier Bereichen:
Berufsbild, Tätigkeitsfelder des Heilpraktikers
Funktion des Heilpraktikerrechts von 1939
Geltendes Heilpraktikerrecht, Folgen für Berufsausübung
Dem Gesetz innewohnende Belastungen für den Berufsstand

Blick auf Berufsbild und Tätigkeitsfelder (auch um Begrifflichkeiten zu klären):
Heilpraktiker ist ein freier Heilberuf; er ist selbständig und eigenverantwortlich in direkter Patientenversorgung tätig. Sein Berufsfeld verfügt über eine lange Tradition; vorrangig geprägt durch naturheilkundliche&traditionelle Heilweisen; also solche, die sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur orientieren und an denen er sein therapeutisches Handeln ausrichtet.
Was ist darunter zu verstehen? 
Dass Menschen die Natur auch zu Heilungszwecken nutzen, dürfte so alt wie die Menschheit selbst sein. Der Begriff Naturheilkunde wurde jedoch erst 1850 geprägt, von dem Arzt Dr. Lorenz Gleich, der damit die Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten mit naturgemäßen Mitteln und Methoden beschreibt. Etwa physikalische Reize (Licht, Luft, Wasser, Wärme und Kälte, Bewegung im Wechsel mit Ruhe), spezielle Ernährungsformen, pflanzliche und natürliche Arzneistoffe sowie psychosoziale Einflussfaktoren (wie Zuwendung, Beratung zur Lebensführung u.ä.). 

Unter traditionellen Heilweisen versteht man eigenständige Medizinsysteme, wie etwa Homöopathie, Anthroposophische Medizin, TEM, zudem auch außereuropäische Traditionsmedizin (TCM, indische Ayurveda). Ihnen allen gemeinsam ist eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung des Menschen und seiner Erkrankung. Als Maxime gilt die gleichberechtigte Einheit von Körper, Geist und Seele unter Einbeziehung der Lebensumstände. Weiterhin hat die Erkenntnis Bedeutung, dass dem Menschen von Natur aus Selbstheilungskräfte innewohnen. Diese gilt es mittels naturgemäßer Heilmethoden anzuregen, unter dem elementaren Grundsatz „primum nihil nocere“.

Wenn es um das Berufsfeld des Heilpraktikers geht, dann geht es auch um die Erhaltung dieser vielfältigen Heilweisen. Im etablierten Medizinsystem findet der Großteil von ihnen keine Anerkennung (es fehle an Evidenz). In der Bevölkerung jedoch finden sie breiten Zuspruch, sie sieht darin eine Bereicherung an heilkundlichen Therapieangeboten.
Dem Heilpraktiker ermöglicht diese Methodenvielfalt, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen – über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung hinaus.
  
Grundsätzlich ist der Naturheilkunde auch der Präventionsgedanke immanent, der in der heutigen Tätigkeit des Heilpraktikers einen großen Platz einnimmt – Stichwort: Anleitung zu gesunder Lebensführung (Ordnungstherapie).

Ein weiterer Bereich firmiert unter dem Begriff „Wunschmedizin“: Darunter versteht man nichtmedizinisch indizierte Maßnahmen, die sich Gesunde wünschen zur Selbst- und Leistungsoptimierung – schöner, besser, schneller.
Diesen Wünschen sind heutzutage nahezu alle freien Heilberufe ausgesetzt – Stichwort: Nachfrage bestimmt Angebot. Das gilt auch im Gesundheitssystem, das sich immer weiter ausdifferenziert und in weiten Teilen zu einem Gesundheitsmarkt entwickelt hat.

Die Methodenvielfalt bei der Ausübung des Heilpraktikerberufs, die über Natur- und Erfahrungsheilkunde bis hin zur Anwendung moderner heilkundlicher und gesundheitsoptimierender Erkenntnisse reicht, prägt letztendlich seine „Heterogenität“.

Seine berufsrechtliche Positionierung hingegen ist eindeutig: Er ist durch das Grundgesetz ein demokratisch legitimierter Beruf – und er sieht sich auch als solchen.
Das muss im Zusammenhang mit dieser Tagung besonders betont werden: Denn aufgrund der Urfassung des Heilpraktikerrechts, das der Nazi-Zeit entstammt, wird immer wieder versucht, dem Berufsstand von heute unisono nationalsozialistische Narrative zu unterstellen.
Das zeugt von Blindheit oder Bosheit oder von beidem. Hier lohnt sich also ein geschärfter Blick…

Nach dem Grundgesetz kann man das Heilpraktikerrecht nicht pauschal in eine schlimme Vergangenheit verweisen. Denn laut Art. 123 „gilt Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht“.
Und die Passagen, die dem Grundgesetz widersprachen, wurden höchstrichterlich für ungültig erklärt und gestrichen. Damit hat das HeilPrG auch einen tiefgreifenden Funktionswandel erfahren, der bei einem Vergleich von „früher“ und „heute“  sichtbar wird.

Blick auf das Heilpraktikerrecht von 1939:
Alsbald nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten gab es konkrete Bestrebungen, die damals bestehende Kurierfreiheit aufzuheben und für nichtärztliche Heilbehandler eine Berufsregelung zu schaffen. Diese sollte auf einem Berufsbild des „Heilpraktiker“ beruhen, das von damaligen Verbänden geprägt wurde; ausgestattet mit Ausbildungs-, Prüfungs- und Zulassungsordnung – ein selbstverwaltetes Standesrecht, ähnlich dem der Ärzteschaft.

Dazu ist es dann schließlich nicht gekommen. Wenn man Unterlagen aus dieser Zeit aufmerksam liest, war dabei insbesondere der Reichsärzteführer Gerhard Wagner federführend, der mit der Abschaffung der Kurierfreiheit auch gleich die Konkurrenz der nichtärztlichen Heilbehandler beseitigen wollte.
Die vorhandenen Heilpraktiker müsse man halt dulden, dann aber müsse Schluss sein – so sein Credo. Die Naturheilkunde – in der Bevölkerung sehr beliebt und daher nicht auf dem Index – könne zukünftig bei der Ärzteschaft integriert werden. Damit sei das Vorhaben einer umfassenden „Volksgesundheitspflege“  des Nationalsozialismus absolut realisierbar.
Diese politisch geförderte Haltung setzte sich nach Jahren zähen Ringens durch und bildete dann die Grundlage für den Erlass des HeilPrG von 1939 sowie seiner DVO.

Seine Funktion lässt sich in fünf Punkten charakterisieren:

(1) Aufhebung der allgemeinen Kurierfreiheit, indem die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde unter Erlaubnisvorbehalt gestellt wird.

(2) Beseitigung des Heilpraktikerberufs durch Zugangssperre mit Übergangsregelung für bereits im Beruf Tätige: Eine Erlaubnis konnten nur noch diejenigen erhalten, die die Heilkunde zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits berufsmäßig ausgeübt hatten. Sie mussten in einer kurzen Frist von 6 Wochen ihren Antrag gestellt haben, um eine Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten; in Zukunft sollte dann keine mehr erteilt werden. Die Ausbildung von Berufsnachwuchs wurde untersagt durch Verbot von Ausbildungsstätten.

(3) Einführung des Ärztemonopols: auf lange Sicht hätte das Gesetz zur Beseitigung der Heilpraktiker und damit zum Ärztemonopol geführt. Das war auch beabsichtigt, da es sich um eine Übergangsregelung handelte, die in einigen Jahrzehnten zum „Aussterben“ des Heilpraktiker-Berufsstandes geführt hätte.

(4) Zugleich enthielt das Gesetz für die Übergangszeit eine rechtliche Anerkennung und Ordnung des Heilpraktikerberufs. Die Bezeichnung „Heilpraktiker“ wurde festgelegt, sie musste bei Berufsausübung verpflichtend geführt werden.

(5) Errichtung einer alleinigen Berufsvertretung mit quasi öffentlich-rechtlichen Befugnissen: Die „Deutsche Heilpraktikerschaft e.V.“ wurde Zwangsverband für alle, denen eine Erlaubnis als Heilpraktiker erteilt wurde. Der Verband war zudem zuständig für eine Berufsordnung, eine Berufsgerichtsbarkeit sowie umfassender staatlicher Aufsicht. 

Fazit: In diesem Gesetz wird die perfide Vorgehensweise der Nazis gut sichtbar.
Einerseits gestalteten sie eine berufsständische Ordnung, die der öffentlich-rechtlichen Regelung von freien Berufen in Gestalt von Kammern sehr nahe kam. Gleichzeitig sorgten sie für eine „biologische Lösung“ des Problems Heilpraktiker: Die gezielte Dezimierung des Berufsstandes durch die bereits beschriebenen stringenten Regelungen. Zusätzlich gab es die präventive Versagung der Erlaubnis, die nachträgliche Rücknahme sowie die mit der 2.DVO eingeführte und auf Behörden übertragene Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers als weiteren Versagungsgrund.

Dass dies alles funktionierte, zeigen die Zahlen: bis zum Stichtag 1. April 1939 beantragten insgesamt ca. 12.000 Personen eine Heilpraktiker-Erlaubnis, ca.10.000 übten den Beruf aus. Nach dem Zusammenbruch des Naziregimes 1945 gab es in den vier Zonen Deutschlands noch knapp 2000.
In der DDR, in der das HeilPrG von 1939 nahezu unverändert weitergalt, gab es zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung 1990 noch 10 praktizierende Heilpraktiker, alle weit über 70 Jahre alt.

Blick auf das geltende Heilpraktikerrecht mit Auswirkung auf die Berufsausübung:
Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) und der sich daran orientierenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Zugang zum Heilpraktikerberuf wieder allgemein geöffnet worden und durch Art. 12 die Berufsfreiheit verbürgt. Aus einem Gesetz, das den Heilpraktiker beseitigen sollte, wurde eine Berufszulassungsregelung für einen freien Beruf.  

Damit hat das HeilPrG einen Funktionswandel erfahren, der sich in vier Punkten charakterisieren lässt:
 (1) kein Ärztemonopol für die Ausübung von Heilkunde; es bietet jedem Einzelnen die freie Wahl seines Heilbehandlers und der Behandlungsmethode.

(2) es verwirklicht die Berufsfreiheit eines historisch gewachsenen und vom Arztberuf deutlich unterschiedenen Berufsstandes; es schränkt die Therapie- und Methodenfreiheit nicht ein, was dem beruflichen Selbstverständnis des Heilpraktikers entgegenkommt, die große Palette der Natur- und Erfahrungsheilkunde einsetzen zu können.

(3) damit bildet es auch im Gesundheitswesen eine Grundlage für die Existenz vielfältiger Heilkunde, insbesondere mit der Anwendung von Naturheilverfahren. Damit deckt es das Bedürfnis der Bevölkerung nach naturgemäßen Heilmethoden, die in der Schulmedizin wenig bis keine Anwendung finden.

(4) es setzt(weiterhin)ein präventives Verbot für Kurierfreiheit: Zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit vor unberufenen Heilbehandlern erfordert die Ausübung nichtärztlicher Heilkunde eine Erlaubnis, die an eine Reihe von Kriterien geknüpft ist, vorgegeben durch die DVO.

In seiner jetzigen Form gewährleistet das Gesetz dem Heilpraktiker die Zulassung als freien Heilberuf. Es gewährt viel therapeutische Freiheit, aber keinen allgemeinen rechtlichen Freiraum – wie aus Unkenntnis oder böser Absicht immer wieder unterstellt wird.
 
Es gibt zahlreiche Einschränkungen der heilkundlichen Befugnis etwa durch Zulassungssperren (Tätigkeitsvorbehalte anderer Heil- und Gesundheitsberufe).
Es gibt klare Vorgaben zu Sorgfaltspflicht und Selbstbeschränkung. Durch kontinuierliche Rechtsprechung werden Bereiche des Heilpraktikerrechts den sich wandelnden Belangen im Gesundheitswesen angepasst. Insbesondere den Anforderungen an Patientenschutz –
Heilpraktiker unterliegen selbstverständlich dem Patientenrechtegesetz mit den gleichen Pflichten wie ein Arzt.

Zudem hat der Berufsstand eigeninitiativ Handlungsvorgaben geschaffen, wie z.B. eine Berufsordnung, eine Ethik-Richtlinie, eine Leistungsabrechnung, Anlaufstellen für Patienten eingerichtet (z.B. Beschwerdestelle, Beratung zu heilpraktikertypischen Behandlungsformen, Aufklärung über dubiose Angebote u.ä.)

Die Vorgaben der Rechtsprechung und die privatrechtlichen des Berufsstandes scheinen sich vor allem in Hinblick auf die Patientensicherheit gut zu bewähren – legt man die seit Jahrzehnten bestehende, sehr geringe Schadensfallquote zugrunde, welche die auch für HP vorgeschriebene Berufshaftpflicht vermeldet.

Blick auf die dem Gesetz innewohnende Belastungen (für den Berufsstand):
Der Berufsstand hat sich mit dem geltenden Heilpraktikerrecht weitestgehend arrangiert.
Die Unzulänglichkeiten, die es aufweist, sind nicht dem Berufsstand anzulasten.
Sie sind vom Gesetzgeber offensichtlich so gewollt – sonst hätte er sie in den 75 Jahren seit Bestehen der BRD längst angehen können.
Nichtsdestotrotz hat der Berufsstand immer wieder Gestaltungsvorschläge gemacht. Er war zunächst treibende Kraft, nach Kriegsende dem Parlament ein neues HeilPrG vorzuschlagen. In den 1950er Jahren war das mehrfach Thema im Dt. Bundestag – nach 8 Jahren wurde das Vorhaben dann ad acta gelegt – über die Hintergründe lässt sich nach so vielen Jahren nur spekulieren (zu komplex, zu viel Widerstand der Ärzteschaft).

Welche Spannungsfelder ergeben sich?
das Monopol berufsständischer Vertretung (Pflichtmitgliedschaft, Berufsaufsicht, Gerichtsbarkeit) hat keine Rechtsgrundlage mehr. Der Aufbau einer öffentlich-rechtlichen Organisation im Sinne einer Kammer wie sie andere freie Berufe haben, wurde nicht erwogen – auch ein Grund für die heutige Vielzahl an Berufsverbänden, und dass der Berufsstand bei Missständen keine rechtliche Handhabe hat, selbst dagegen vorzugehen.

die Ausgestaltung der behördlichen Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern: Sie gilt als wichtigste Voraussetzung zur Erteilung der Heilkundeerlaubnis. Nach wie vor darf sie nur Überprüfung und keine staatliche (Fach-)Prüfung sein, um ihr nicht die Charakterisierung einer Qualifikation zu geben. Nach wie vor ist die Ausgestaltung des Gegenstandskatalogs rein schulmedizinischer Art. Unseres Erachtens wäre es aber notwendig – unter Einbeziehung des Berufsstandes – auch Nachweise von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung entsprechend der späteren Tätigkeit aufzunehmen.

das Fehlen staatlicher berufsqualifizierender Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften: Dafür bietet das HeilPrG keine rechtliche Grundlage – es war ja als Aussterbegesetz und nicht als Berufsgesetz konzipiert. Die Rechtsbereinigung des Gesetzes konnte nur verfassungswidrige Bestimmungen außer Kraft setzen, sie konnte keine neuen Regelungen einführen.
Der Gesetzgeber selbst will den Eindruck einer staatlichen Anerkennung vermeiden, es soll keine „kleine Approbation“ entstehen, keine Gewähr für eine Qualität naturheilkundlicher&traditioneller Heilweisen übernommen werden, da Konfrontation mit „Stand der Wissenschaft“ – um nur einige Hinderungsgründe zu nennen.
Das Fehlen einer gesetzlichen Ausbildungsordnung bedeutet jedoch nicht, dass es keine qualifizierte Heilpraktikerausbildung gibt. Sie wird vor allem durch Verbandsschulen vermittelt. Aber das kann nicht vermeiden, dass es viele kommerzielle Anbieter gibt, die lediglich auf die Überprüfung vorbereiten, jedoch keine Ausbildung in heilpraktikertypischen Therapien und schon gar keine praktische Ausbildung anbieten – freie Marktwirtschaft…

kein Bestandsschutz der Tätigkeitsbereiche: Die gegenwärtige Ausgestaltung als Berufszulassungsgesetz ist zwar eine Art Garant für die freie Ausübung der Heilkunde, sie ist jedoch kein Schutz für den Besitzstand, wie das bei Berufsgesetzen der Fall ist.

die Aufsplitterung des Berufsstandes durch Teilbarkeit der Heilkundeausübung:
Ein Tatbestand, der durch höchstrichterliche Rechtsprechung entstanden ist. Zunächst die Einführung einer Heilkundeerlaubnis eingeschränkt auf Psychotherapie, einer eigenständigen Heilmethode, die gut abgrenzbar ist. Die behördliche Überprüfung umfasst eine eigene, für dieses Spektrum zugeschnittene Leitlinie.
Aus diesem Schritt, auf einen Therapiesektor beschränkte Heilkundeerlaubnis zu erhalten, wurde ein Meilenstein. Es folgten weitere Berufsgruppen, die das auch für sich beanspruchten. In der Folge entschied das BVerwG erneut über Teilzulassungen, dieses Mal für Gesundheitsfachberufe, die nur aufgrund ärztlicher Verordnung Krankenbehandlung vornehmen dürfen (wie Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen, Ergotherapeuten).
Mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis können sie nur ihren Fachbereich als Heilmittelerbringer eigenverantwortlich ausüben, entsprechend eingeschränkt ist auch die behördliche Überprüfung.
Sie können sich aber Heilpraktiker nennen, obgleich der Bezug zum Tätigkeitsfeld des Heilpraktikers fehlt – es ist nicht Bestandteil ihrer Profession und darf daher nicht ausgeübt werden.
Diese sektorale Erlaubnis dient allein dem Zweck, unabhängig von ärztlicher Delegation zu sein, schafft keine erweiterten therapeutischen Inhalte, lediglich Erstkontakt zum Patienten und direkte Abrechnungsmöglichkeit.

Für Patienten, die den „klassischen“ Heilpraktiker aufsuchen möchten, ist das nicht nur verwirrend, es ist sogar irreführend, denn es erweckt den Eindruck eines Fach-Heilpraktikers, ähnlich einem Facharzt. Dabei handelt es sich nur um eine eingeschränkte Zulassung ohne jegliche therapeutische Kompetenzerweiterung.
Ergo: Nicht überall wo Heilpraktiker draufsteht ist auch Heilpraktiker drin.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung:
Für den Berufsstand war das rechtlich verordnete Aussterbenlassen ein Trauma, das bis heute nachwirkt. Reflexartig taucht  bei jeder Thematik, die offiziell den Heilpraktiker-Beruf betrifft, die angstvolle Frage auf „werden wir jetzt abgeschafft?“ – ein kollektives Trauma, das nun wahrlich nicht von Geschichtsvergessenheit zeugt.
Die Nationalsozialisten wollten Heilpraktiker abschaffen!

Dem Berufsstand werden – aktuell gezielt – nationalsozialistische Narrative unterstellt.
Warum?
Ist er psychopathisch und will sich mit ihm feindlich gesonnenen Gedankengut selbst schädigen? Oder ist es vielmehr so, dass Diskriminierung verbreitet wird, um in einer Zeit voll von Hass und Hetze ihn wiederum zu beschädigen und Bedrohungen auszusetzen?

Ein paar Fragezeichen, die zum Nachdenken anregen sollen…

Es gilt das gesprochene Wort                                                          Ursula Hilpert-Mühlig“

Was Heilpraktiker und Anthroposophen besser machen als Ärzte für Homöopathie, wenn es um Politik geht

Das Streichen der Homöopathie-Zusatzbezeichnung für Ärzte durch die Ärztekammer Baden-Württemberg am 20. Juli legt wieder einmal die Schwäche der ärztlichen Homöopathie in Sachen PR und politischer Kommunikation schonungslos offen. Wie man es besser macht, haben Anthroposophen und Heilpraktiker in den letzten Monaten und Jahren gezeigt. Hier mein Blick auf und mein Kommentar zu den Zusammenhängen, z.B. den vier Angriffspunkten der Homöopathie inkl. mehrerer Beispiele für erfolgreiche politische Aktivitäten der Heilpraktiker und Anthroposophen.

Aktuelles Beispiel für Schwäche der ärztlichen Homöopathie

Nachdem die Landesärztekammer Baden-Württemberg am 20. Juli die Weiterbildung Homöopathie für Ärzte gestrichen hat, bemühte sich der Kammerpräsident um eine kommunikative Relativierung, um die Ärzte für Homöopathie ruhig zu stellen, die immerhin Zwangsbeiträge an die Kammer bezahlen. Das Streichen hätte aus der Sicht der Kammer kaum Auswirkungen, da die Ärzte mit Weiterbildung weitermachen könnten wie bisher.

Ebenfalls seine Ärzte für Homöopathie ruhig stellen möchte der Arztverein DZVHAE seit Jahren. Seitdem Bremen 2019 als erste Kammer die Zusatzbezeichnung Homöopathie abgeschafft hat, beharrt der ZV-Vorstand darauf, dass sich für die Ärzte kaum etwas ändere, da sie weiterhin mit den Kassen abrechnen könnten, wenn sie die Fortbildung des DZVAE absolviert (und bezahlt) haben. Auch nach der Kammerentscheidung in Baden-Württemberg twitterte der DZVAE-Vorstand am 26. Juli in gleich drei Tweets: „Fortbilden! Wir erklären euch die 5 Schritte zum ärztlichen #Homöopathie-Diplom. Eine praxisorientierte Ausbildung, die von den Krankenkassen anerkannt ist.“ Und in einer Pressemitteilung vom Juli wird der ZV-Vorstand noch deutlicher, worum es ihm nach der Kammer-Entscheidung geht: „Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.“ Offenbar relativiert der Vorstand des DZVAE die Bedeutung der Abschaffung der Zusatzbezeichnung durch die Kammern, um die eigene Vereins-Fortbildung zu verkaufen.
Fairerweise muss man sagen, dass der ZV-Vorstand mit seiner Meinung im Verband alleine steht, wie die massive Kritik des Berliner Landesverbandes am ZV-Vorstand wegen dessen Nicht-Aktivität auf der letzten Mitgliederversammlung gezeigt hat.

Doch die Arzt-Realität wird anders aussehen als Kammer und DZVAE propagieren, wie 100 Ärzte in einem offenen Brief (Link) und auch die Ärzte für Homöopathie betonen (Link zu Interviews Lehrke, Wildfang, Wieland), die ich vor und nach der Entscheidung der Kammer um eine Einschätzung für den Homoeopathiewatchblog gebeten habe. Die Auswirkungen der Kammerentscheidung werden massiv sein und historisch im Nachhinein als Wendepunkt für die ärztlichen Homöopathen bewertet werden.

Das Ärzteportal Doccheck bringt es aus meiner Sicht mit seiner Überschrift zur Kammerentscheidung auf den Punkt:

Das Homöopathen-Verbot kommt,
so betitelt Doccheck (Link) seinen wie immer Homöopathie-kritischen Artikel. Die Überschrift
bezieht sich auf Ärzte (und nicht auf Heilpraktiker).

 

Hier mein Blick auf und mein Kommentar zu den Zusammenhängen:

Warum es wichtig ist: Vier Angriffspunkte gegen die Homöopathie

Es lassen sich vier Angriffspunkte erkennen, mit denen Politik, Arztorganisationen der Schulmedizin, Skeptiker-Lobby und Medien seit Jahren versuchen, der Homöopathie und Komplementärmedizin zu schaden:

A. die Stellung der ärztlichen Homöopathen,

B. die Verankerung der Homöopathie,

C. das Vertrauen der Patienten,

D. die Stellung der Heilpraktiker.

Bei zwei von vier Punkten ist die Situation derzeit relativ entspannt (Homöopathie, Patienten), beim dritten (ärztl. Homöopathen) jedoch schwierig und bei einem Punkt je nach politischer Richtung mehr oder weniger angespannt (Heilpraktiker).

  1. Stellung der ärztlichen Homöopathen: Die Kammer Baden-Württemberg hat sich für ein Verbot der Homöopathen entschieden und wird dies – leider – auch durchsetzen. Den Ärzten bleibt der Klageweg. Mehrere Klagen von Ärzten mit absolvierter Zusatzbezeichnung sind bereits gescheitert, was zu erwarten war. Eine Chance für eine Klage bestände darin, dass ein Arzt noch ohne Zusatzbezeichnung aber mit Weiterbildungsplanung den Klageweg beschreitet, da für ihn die Kammerentscheidung einem Berufsverbot gleichkommt. Die Beschlüsse des Ärztetages im Juni (Verbot der Weiterbildung, Verbot der GOÄ-Abrechnung, Verbot der Apothekenpflicht etc.) werden die Position der Ärzte weiter schwächen, wenn sich die Ärztetags-Haltung durchsetzt.Gleichzeitig ist es wichtig, aus dem Scheitern der Zusatzbezeichnung einerseits und dem Erfolg der Homöopathie-Petition andererseits für die Zukunft zu lernen. Die Homöopathie wurde u.a. durch die Bundestags-Petition nur gerettet, weil die anthroposophischen Ärzteverbände unter dem Dach des Bündnisses Weils hilft sie sie initiierten und mit professioneller PR, Social Media-Arbeit, Ärztekommunikation, Politikkommunikation, Direktmarketing auch die Communitys von Homöopathie und Anthroposophie und Kneipp aktivieren konnten. Und auch weil sich viele Einzelinitiativen für die Homöopathie einsetzen, die zusammen Wirkung erzielen konnten. Dazu gehören aktive Ärzte, Patienten, Heilpraktiker, Blogs usw. 
  2. Verankerung der Homöopathie: Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich an einem Verbot der Homöopathie als Kassenleistung versucht (mit der Streichung im GSVG-Gesetz) und ist vorerst – glücklicherweise – gescheitert. Mein Tipp: Er wird es mit Tricks weiter versuchen, z.B. über den Gemeinsamen Bundesausschuss. 
  3. Vertrauen der Patienten: Anti-Homöopathie-Lobby mit ihrer Skeptiker-Truppe, Medien und Politik versuchen seit Jahren, das Vertrauen der Patienten zu erschüttern. Glücklicherweise vertrauen Patienten weiter in Homöopathie, wie alle Umfragen der letzten Jahre zeigen. 
  4. Stellung der Heilpraktiker
    Die Heilpraktiker haben den Vorteil, dass einige ihrer Verbände und Organisationen mutig, aktiv und politisch wirksam sind. Damit haben sie eine Chance gegen Angriffe von Skeptikern, Politik und Medien.

    Hier drei Beispiele:
    – Das Forschungsprojekt „Behandlung von Impffolgen mit Homöopathie durch Heilpraktiker“ von der Schweizerischen Heilpraktiker-Stiftung Dr. B.K. Bose-Stiftung (Link)
    – Die Aktivitäten des HP-Verbandes Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) und des DDH gegen Verunglimpfungen des HP-Berufes durch die Politik (Link).
    – Die Rettung der Laborleistungen für Heilpraktiker durch erfolgreiche politische Kommunikation des FDH (Link im Heilpraktiker-Newsblog).

Homöopathie-Experten warnen im Bundestag vor Anti-Homöopathie-Gesetz / Petitionsausschuss hört zu – Minister Lauterbach kneift

Wäre die Sitzung des Petitionsausschusses am 3. Juni ein politisches Fußballspiel gewesen, stände es nach Abpfiff 1:0 für die Homöopathie gegen Lauterbach. Die Experten der Homöopathie und Anthroposophie konnten die Therapien als relevant, kostengünstig und wissenschaftlich belegt für 30 Millionen Anwender darstellen. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach konnte als Gegner der Homöopathie nicht punkten, da er sich den Fragen der Abgeordneten nicht stellte.

Hier eine kurze Zusammenfassung und erste Analyse des Ereignisses – eine halbe Stunde nach Ausschuss-Ende:

Für die Homöopathie und Anthroposophie

sprachen zwei Experten vor dem Petitionsausschuss:

Der Kinderarzt Stefan Schmidt-Troschke, Anthroposoph und Initiator der Homöopathie-Petition an den Bundestag vom Bündnis weils´s hilft sowie Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und zugleich überzeugte Verfechterin der Homöopathie und Anthroposophie.

Möglich wurde der Auftritt der Experten im Ausschuss durch die Homöopathie-Petition an den Bundestag, die innerhalb von vier Wochen fast 200.000 Stimmen gesammelt hatte. Erforderlich waren lediglich 50.000 Stimmen.

Die beiden Ärzte haben in ihrem Eingangsstatement besonderes drei Argumente für die Homöopathie hervorgehoben und belegt: Menschen vertrauen der Homöopathie, Homöopathie ist kostengünstig für das Gesundheitssystem, Homöopathie ist evidenzbasiert.

Den beiden glaubwürdigen Experten gelang es, den Abgeordneten ihren Berufsalltag als Ärzte, die Schulmedizin und Homöopathie/Anthroposophie in Kombination anwenden, glaubhaft im Sinn einer menschlichen Medizin zu vermitteln – wie man an den lösungsorientierten Nachfragen der Abgeordneten spürte. Die beiden Experten haben es geschafft, dass es mehr um Lösungen als um Ideologie ging.

Das Ministerium

Das Bundesministerium für Gesundheit war in der Ausschusssitzung am 3. Juni nicht durch Minister Karl Lauterbach vertreten. Das ist inhaltlich, formal und politisch ungewöhnlich. Denn inhaltlich steht Lauterbach seit Jahren mit dem Thema Anti-Homöopathie in der Öffentlichkeit. Und auch formal ist sein „Kneifen“ ungewöhnlich: Denn in der vorhergehenden öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 19.2. (es ging um ärztliche Themen) trat der Minister selbst auf. Und politisch ungewöhnlich ist es, weil sein Nichterscheinen von den Abgeordneten, die von ihm Antworten auf seine Gesetzesinitiative erwartet hatten, als sehr unhöflich gewertet wurde.

Lauterbach hatte im Januar ein Anti-Homöopathie-Gesetz veröffentlicht, das er zwischenzeitlich wieder zurückgerufen hat. Er hatte aber angekündigt, dass er persönlich weiterhin das Verbot der Homöopathie anstrebe. Diese Äußerung bildete die rechtliche Grundlage für die Petitionsausschuss-Sitzung am 3. Juni.

Der defensive und schlecht vorbereitet wirkende Auftritt des BMG im Ausschuss war überraschend. Das Ministerium betonte mehrfach im Ausschuss, dass das Ministerium die Homöopathie im Gesetzentwurf nicht mehr streichen wolle, sondern dies, wenn überhaupt, im politischen Prozess durch einen Antrag eines Parlamentariers erfolgen könnte. Lauterbach hatte als Ersatz den Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Edgar Franke geschickt. Franke sah aus wirtschaftlicher Sicht ein „bescheidenes Sparpotential“ von 20 Millionen Euro, wenn Homöopathie gestrichen werde. Der BMG-Staatssekretär betonte, dass er persönlich gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht habe und erwähnte die Anwendung bei seinen Kindern. Franke sagte wörtlich: „Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg.“

Franke wirkte eher wie ein heimlicher Homöopathie-Fan, der jetzt für den Minister den Kopf hinhalten muss, obwohl er anderer Meinung ist als Lauterbach.

Fragen der Abgeordneten

Fragen und Äußerungen kamen von Abgeordneten der Fraktionen. Allein die SPD-Abgeordnete und der Linken-Abgeordnete stellte kritische Fragen zur Homöopathie, andere Abgeordnete (CDU, AfD) zeigten sich positiv zur Homöopathie eingestellt, auch die Grünen. Die FDP wirkte neutral, auf wirtschaftliche Fragen fokussiert. Fragen der Abgeordneten rankten sich vor allem um Wirtschaftlichkeit und Alltagsnutzen und weniger um Studien.

Die SPD und der BMG-Beauftragte versuchten sich im Ausschuss die Bälle zuzuspielen, was in einem Fall auffallend misslang. Franke als BMG-Beauftragter hatte auf eine Frage der SPD-Abgeordneten zur Zulassung keine Antwort und musste die Antwort schriftlich nachreichen, weil die BMG-Fachexpertin dazu nicht anwesend sei.

Der Ausschuss
Der Sinn der Petitions-Ausschuss-Sitzung am 3. Juni von 12.15 bis 13.30 Uhr war, dass der Petent sein Anliegen (Kritik am Anti-Homöopathie-Gesetz GVSG) in einer Erklärung den 30 Bundestagsabgeordneten des Ausschusses vorstellte. Es folgten Fragen der Abgeordneten des Ausschusses mit dem Ziel einer Meinungsbildung an den Petenten und das Ministerium, das das Anti-Homöopathie-Gesetz initiiert hat. Nach der Sitzung tragen die Abgeordneten die Argumente in ihre Fraktionen. Dies wiederum ist wichtig für die Entscheidung aller Abgeordneten über das Anti-Homöopathie-Gesetz, das bis zum Sommer erstmals im Bundestag beraten und voraussichtlich im Herbst abgestimmt werden soll.

Erstes Fazit – eine halbe Stunde nach Ausschuss-Ende

Die Homöopathie und Anthroposophie haben dank der beiden Experten im Petitionsausschuss ein sehr gutes Bild abgegeben. Das BMG mit seinem Beauftragten wirkte sehr defensiv und hat – aus Sicht des Ministeriums – ein schlechtes Bild abgegeben – fast schon wie ein heimlicher „Homöopathie-Fan“. Wenn es also gelingt, dass die Homöopathie als GKV-Leistung gerettet wird, haben die Petition und die beiden Experten Stefan Schmidt-Troschke und Diana Steinmann einen großen Anteil daran.

(Foto: Screenshot bundestag.de von der Live-Übertragung der Ausschuss-Sitzung)

Bundesregierung kann auf Nachfrage keine Belege für ihre Diffamierung von Heilpraktikern vorlegen – Abgeordneter und Heilpraktikerverband DDH fordern Entschuldigung

Die Bundesregierung verschärft ihre Diffamierungskampagne gegen den Berufsstand der Heilpraktiker. Zunächst hatte im Januar der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung den Beruf des Heilpraktikers und der Homöopathen in die Nähe des Antisemitismus gerückt. Als Grund dafür nannte er das Heilpraktikergesetz von 1939. Im April verschärft die Regierung den Ton gegenüber dem Berufsstand. Das Innenministerium veröffentlicht eine Erklärung zum Beruf des Heilpraktikers, in der es die Äußerungen ihres Regierungsbeauftragten nicht nur unterstützt, sondern sogar noch verschärft. Als Grund nennt das Ministerium einen Verfassungsschutzbericht.

Die Äußerungen des Regierungsbeauftragten und des Innenministeriums haben bereits zu ersten politischen Aktivitäten der Opposition geführt. So forderte der Bundestagsabgeordnete und Arzt Stephan Pilsinger (CSU) in einer Regierungsbefragung die Regierung auf, sich beim Berufsstand der Heilpraktiker für die Diffamierung zu entschuldigen. Zuvor hatte Pilsinger die Regierung aufgefordert, Beweise für ihre Behauptungen vorzulegen. Die Regierung antwortete darauf mit einer Erklärung des Innenministeriums vom April. Die Regierung benennt in ihrer Antwort keine Belege zum Thema Antisemitismus und Heilpraktikern/Homöopathie. Allerdings sieht die Regierung laut Erklärung einen Zusammenhang zwischen „Corona-Leugnung“, Antisemitismus und Heilpraktikern. Sie nennt als Grundlage für ihre Behauptung einen Verfassungsschutzbericht von 2022 (Red. Hinweis: auf dessen 380 Seiten der Beruf des Heilpraktikers allerdings mit keinem Wort erwähnt wird).

Die Heilpraktikerin, Sprecherin des Dachverbandes Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) und Präsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker (FDH), Ursula Hilpert-Mühlig, zeigt sich entsetzt über die Äußerungen des Innenministeriums und sieht darin eine weitere „Eskalationsstufe“ der Bundesregierung gegenüber dem Heilpraktikerberuf. Sie kündigt Konsequenzen an. Der DDH geht dem Thema Diffamierung durch den Regierungsbeauftragten seit langem nach, lässt es öffentlich nicht unwidersprochen (z.B. mit einem Offenen Brief) und trägt es in die Politik durch Gespräche mit Abgeordneten, die u.a. in der Regierungsbefragung münden.

Die Diffamierungs-Kampagne der Bundesregierung gegen den Beruf des Heilpraktikers lässt sich seit mehreren Jahren verfolgen, so eine Einschätzung des Heilpraktiker-Newsblog.de. Auslöser war offenbar das für die jetzige Heilpraktiker-kritische Bundesregierung ungünstig ausgefallene Rechtsgutachten von Prof. Stock zum Heilpraktikerrecht. Nachdem die Regierung mit dem Gutachten keine sachliche Rechtsgrundlage erhalten hat, den Beruf des Heilpraktikers einzuschränken, sind immer wieder Versuche von Anti-Heilpraktiker-Lobbyisten, Beauftragten der Regierung und der Regierung selbst zu beobachten, den Beruf ohne Beweise zu diffamieren, um ihn politisch in Misskredit zu bringen. Experten sind erstaunt über diese justiziable Diffamierungs-Methodik der Ampel-Regierung, die sonst eher bei autoritären Regimen zu beobachten ist. 

Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de berichten exklusiv über die Diffamierungskampagne des Antisemitismusbeauftragten und der Regierung sowie über die Aktivitäten des Abgeordneten und des Heilpraktikerverbandes DDH inkl. Original-Statements. Nur in diesen beiden Blogs können Sie Wichtiges zum Thema als erstes und in aller Ausführlichkeit lesen.

Ihre Meinung ist gefragt

Wie bewerten Sie die Aktivitäten der Bundesregierung, z.B. durch den Regierungsbeauftragten für Antisemitismus, gegen den Heilpraktiker-Beruf und die Homöopathie? Sie können Ihre Meinung hier als Kommentar (sachlich, ohne Beleidigung, faktengetreu, beim Thema bleibend, keine Werbelinks) veröffentlichen:


 

Die Anfragen und Erklärungen des Bundestagsabgeordneten Pilsinger, der Bundesregierung und des DDH können Sie hier im Original lesen:

Anfrage und Statement des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger (veröffentlicht auf der Webseite des Bundestages)

Bewertung des Abgeordneten auf die Antwort des Innenministeriums (April 2024):

„Dass der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung den Berufsstand der Heilpraktiker pauschal in die Antisemitismus-Ecke schiebt und den Heilpraktikern Nazi-Ideologie unterstellt, ist schon ein starkes Stück. Bei diesen rufschädigenden Vorwürfen kann sich die Bundesregierung nicht einfach wegducken, sondern muss ihren Beauftragten entweder zu haltbaren Beweisen oder zu einer öffentlichen Entschuldigung auffordern.“

Anfrage des Abgeordneten (April 2024):

Wie bewertet die Bundesregierung die in Medien wiedergegebenen (abrufbar über https://ddh-online.de/images/downloads/schwaebisches_tagblatt_27_01_24.pdf) Aussagen des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Dr. Felix Klein, der laut der zuvor angegeben Quelle der Berufsgruppe der Heilpraktiker eine „Anschlussfähigkeit von antisemitischen Narrativen“ unterstellt habe und der gemäß dieser Quelle die Behauptung aufgestellt habe, das Heilpraktikergesetz wolle „Homöopathie und Heilpraktiker als der Naziideologie nahe Berufe privilegieren“, und auf Basis welcher Tatsachen bringt nach Kenntnis der Bundesregierung Dr. Felix Klein als Beauftragter der Bundesregierung den Beruf des Heilpraktikers auf diese Weise in Verbindung mit Antisemitismus? 

Statement des Innenministeriums auf Anfrage des Abgeordneten Pilsinger, April 2024, (veröffentlicht auf der Webseite des Bundestages)

Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus hat in dem Interview auf die Hintergründe der Entstehung des Heilpraktikergesetzes hingewiesen. Diese Ausführungen entsprechen der rechtshistorischen Forschungslage. 

Auf den Hinweis, dass bei den „Corona-Leugnern (…) Zweifel an der Schulmedizin (…) auch (…) eine Rolle gespielt“ habe und die Frage, ob es „da eine Anschlussfähigkeit von antisemitischen Narrativen“ gebe, bejahte Dr. Klein dies. Die Bundesregierung teilt den Hinweis, dass es bei den Corona-Leugnern antisemitische Narrative gegeben hat; dies hat das „Lagebild Antisemitismus 2020/2021“ (S. 54 ff) und der Jahresbericht 2022 (S. 69 f.) des Bundesamts für Verfassungsschutz bestätigt. 

Statement des Dachverbandes Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH), Mai 2024:

Statement zur Antwort des BMIH auf Anfrage des MdB Stephan Pilsinger – von Ursula Hilpert-Mühlig, Sprecherin des DDH und Präsidentin des FDH

Die Frage an die Bundesregierung teilt sich in zwei Bereiche, also werde ich zu beiden eine Stellungnahme abgeben.

1. Es wurde sowohl im offenen Brief an Dr. Klein als auch in der Anfrage des MdB Stephan Pilsinger nach der Quelle der Behauptung gefragt, das  Heilpraktikergesetz „wolle Homöopathie und Heilpraktiker als der Naziideologie nahe Berufe privilegieren“. Sowohl Dr. Klein wie jetzt auch seine Dienststelle bleiben nach wie vor die Antwort schuldig. Da sei doch die Vermutung erlaubt, dass es eine solche Quelle womöglich gar nicht gibt…

2. Dr. Klein unterstellt in seinem Interview der Berufsgruppe der Heilpraktiker eine „Anschlussfähigkeit von antisemitischen Narrativen“ ohne jegliche Beweise.
Hierzu wurde die Bundesregierung nach der Tatsachen-Basis dieses Konstrukts befragt.
Was kam war eigentlich eine Nicht-Antwort, denn es wurde auf „Corona-Leugner“ und deren Nähe zum Antisemitismus verwiesen.
Also ein neues Konstrukt, das ganzen Bevölkerungsgruppen unterstellt das Virus zu leugnen, weil sie Kritiker der Pandemie-Maßnahmen sind .
Und diese sind nach Ansicht des Dr. Klein und auch der Bundesregierung anschlussfähig an „antisemitische Narrative“. Und da wird dann die Berufsgruppe der Heilpraktiker gleich komplett mit hineingepackt – fertig ist die Beweisführung.

Auch nach mehrmaligem Lesen dieser „Antwort“ der Bundesregierung verschlägt es mir immer noch die Sprache. Welche Unverfrorenheit! Das ist eine erneute Diffamierung unseres gesamten Berufsstandes. Soll hier – womöglich bewusst – die nächste Eskalationsstufe gezündet werden?


(Foto: Pixabay/ lograstudio)

Ärztetag beschließt Totalverbot der Homöopathie für Ärzte und deren Patienten – auf Antrag der Anti-Homöopathie-Lobby INH / Weitreichende Folgen auch für Heilpraktiker, Hersteller, Apotheker / Auch Phytotherapeutika und Anthroposophika betroffen

Ihre Stimme zählt – bis zur Entscheidung des Bundestags am 10. Juli über das GKV-Aus der Homöopathie

So können Sie einfach handeln:
1. Petition #rettedeinehomöopathie → Jetzt unterschreiben

Wenn Sie mehr tun wollen:

2. Protestbrief an 2 Regierungspolitiker → Jetzt senden
3. Offener Brief an die Gesundheitsministerin → Jetzt eintragen

Warum und wie Sie helfen können:
Petition → bringen Sie Ihre Stimme in den Bundestag
Protestbrief → sagen Sie Politikern direkt Ihre Meinung
Offener Brief → gemeinsamer, öffentlicher Widerspruch an die Entscheiderin

 

Der Deutsche Ärztetag als Versammlung aller Ärzte hat am 10. Mai um 12.53 Uhr in Mainz einen weitreichenden Antrag gegen die Homöopathie beschlossen – unter Federführung der Anti-Homöopathie-Lobby INH und eines Vorstandes der Bundesärztekammer. Ärzten soll künftig die Ausübung der Homöopathie verboten werden, ebenso die Abrechnung über die gesetzliche und private Krankenversicherung (GOÄ 30 und 31). Auch die Einstufung der Homöopathika als Arzneimittel, die Apothekenpflicht und die Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz sollen mit dem Beschluss des Ärztetages abgeschafft werden.

Erste Analyse der Folgen auch für Heilpraktiker

Damit haben die Ärztetag-Delegierten einem Antrag zugestimmt …. Weiterlesen 

 

Welche Folgen hat das für Heilpraktiker? ? Alle Details finden Sie in dem weiterführenden Artikel (Umfang 1 Din A4 Seite), den Sie hinter diesem  Link lesen können. 



(Frei lesbar für Unterstützer der Kampagne #HeilpraktikerHelfenMenschen)
Informationen über Kampagne: Klicken

Zur Kampagne gehört die Aktion „Mein Heilpraktiker hilft mir: Patienten erzählen ihre Geschichte“ des Heilpraktiker-Newsblog. Auf der Aktionsseite berichten Menschen, wie ihnen Heilpraktiker helfen konnten. Aktuell sind es über 50 Berichte, die Sie auf der Aktionsseite lesen können:

https://heilpraktiker-newsblog.de/patientengeschichten/

Wegen Diffamierung von Heilpraktikern und Homöopathie gerät die Bundesregierung unter Druck – durch die Anfrage des Bundestagsabgeordneten und Arztes Stephan Pilsinger

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat in den letzten Jahren mehrfach den Beruf des Heilpraktikers und die Homöopathie verbal attackiert und versucht, beide ohne Belege in die Ecke des Antisemitismus zu stellen, z.B. mit einem Zeitungs-Interview. Der Dachverband der Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) geht gegen die haltlose Diffamierung in Medien und Politik vor und stellt sich vor die Heilpraktiker, u.a. mit einem offenen Brief nach dem Zeitungs-Interview Kleins (Link).

Nun ist es dem Dachverband DDH gelungen, die Diffamierung von Heilpraktikern in die Bundespolitik zu tragen. Daher beschäftigen sich derzeit Bundestagsabgeordnete und das Bundeskanzleramt mit dem Thema. Der Bundestagsabgeordnete und Arzt Stephan Pilsinger (CSU/ Foto oben) macht nach dem Hinweis des DDH die jüngste Diffamierung des Heilpraktiker-Berufs und der Homöopathie durch den Antisemitismusbeauftragten Felix Klein zum politischen Thema und fragt das Bundeskanzleramt, wie es die Diffamierung durch den Regierungs-Beauftragten bewertet. Hier seine Anfrage im Original:

Schriftliche Einzelfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger an das Bundeskanzleramt:

Wie bewertet die Bundesregierung die in Medien wiedergegebenen (abrufbar über https://ddh-online.de/images/downloads/schwaebisches_tagblatt_27_01_24.pdf) Aussagen des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Dr. Felix Klein, der laut der zuvor angegeben Quelle der Berufsgruppe der Heilpraktiker eine „Anschlussfähigkeit von antisemitischen Narrativen“ unterstellt habe und der gemäß dieser Quelle die Behauptung aufgestellt habe, das Heilpraktikergesetz wolle „Homöopathie und Heilpraktiker als der Naziideologie nahe Berufe privilegieren, und auf Basis welcher Tatsachen bringt nach Kenntnis der Bundesregierung Dr. Felix Klein als Beauftragter der Bundesregierung den Beruf des Heilpraktikers auf diese Weise in Verbindung mit Antisemitismus?“

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht vor, dass das Bundeskanzleramt eine Woche Zeit hat, um die Anfrage des Abgeordneten zu beantworten. Im Heilpraktiker-Newsblog werden Sie demnächst auch die Antwort der Regierung plus Reaktionen lesen können.

Der Bundestagsageordnete und Arzt Stephan Pilsinger setzt sich immer wieder öffentlich für den Heilpraktiker-Beruf ein. So forderte er 2022 in einem Statement mehr Wertschätzung für Heilpraktiker (Link ).

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) wird die Diffamierung der Heilpraktiker durch die Bundesregierung in der Politik und Medien weiter thematisieren, wie die Heilpraktikerin, Sprecherin und Vizepräsidentin des DDH, Ursula Hilpert-Mühlig, gegenüber dem Heilpraktiker-Newsblog bestätigte. Sie betonte, dass sie sich sehr über das Engagement des Abgeordneten und Arztes Stephan Pilsinger für den Berufsstand der Heilpraktiker freue. Sie habe sich bei ihm im Namen der Heilpraktiker für seinen Einsatz bedankt.

(Foto zeigt Abgeordneten und Arzt Stephan Pilsinger bei Rede im Dt. Bundestag 2018 / Quelle: Deutscher Bundestag, Achim Melde)


Hintergrundinformation:

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH) mit Sitz in Bonn ist der einzige Dachverband für Heilpraktiker*innen mit uneingeschränkter Erlaubnis zur Heilkundeausübung. Er vertritt die Interessen seiner bundesweit tätigen Mitgliedsverbände und ist Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen und andere Gesundheitsberufe. Die Mitgliedsverbände des DDH bestellen und finanzieren u.a. die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK) und die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK) deutscher Heilpraktiker*innen. 

85 Jahre Heilpraktikergesetz: Ein kleiner historischer Einblick in die Entstehung / Von Gastautorin Ursula Hilpert-Mühlig

Jubiläen werden gerne zum Anlass genommen, ein Thema näher zu beleuchten. So habe ich zum 85. Geburtstag des Heilpraktikergesetzes in diesem Jahr jemanden gesucht, der die Entstehung des Gesetzes kennt und darstellen kann. Und wer wäre dafür besser geeignet als eine Heilpraktikerin, die das Gesetz genau kennt und auf eines der umfassendsten Archive zum Thema Heilpraktiker zurückgreifen kann. 

Die Heilpraktikerin Ursula Hilpert-Mühlig (und Präsidentin des größten Heilpraktikerverbandes FDH – Fachverband Deutscher Heilpraktiker) beschäftigt sich seit Jahren aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Thema Heilpraktikergesetz. Sie recherchierte zum Gesetz in einem der umfassendsten Archive Deutschlands zum Thema Heilpraktiker – gesammelt und betrieben vom FDH. Dieses Archiv in Bonn umfasst Originaldokumente von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis heute und ist in zwei Räumen untergebracht. Es wird immer wieder von Doktoranden für historische Recherchen zum Thema Heilpraktiker oder Medizingeschichte – oder auch zur Homöopathie – genutzt. 

Ursula Hilpert-Mühlig hat ihre Recherchen zum Heilpraktikergesetz in einem Artikel zusammengefasst, der am 9. April in der Fachzeitschrift „Der Heilpraktiker“ (mgo Fachverlage, Kulmbach/ Offizielles Organ des FDH) erschienen ist. 

Da das Thema sicherlich viele Heilpraktiker und Homöopathen interessiert, haben Frau Hilpert-Mühlig und der Verlag freundlicherweise zugestimmt, den Artikel auch online im Heilpraktiker-Newsblog und im Homoeopathiewatchblog zu veröffentlichen und als gedruckten Artikel (mit April-Heft „Der Heilpraktiker“) kostenlos zur Verfügung zu stellen (Link zum Bestellen beim Verlag). 


Unter dem Online-Artikel sehen Sie eine Originalabbildung des Gesetzes/Titelblatt (aus Archiv des FDH zum Thema Heilpraktiker)

Vor 85 Jahren wurde das Heilpraktikergesetz erlassen

Ein kleiner historischer Einblick in die Entstehung

Von Ursula Hilpert-Mühlig

Ein denkwürdiger Tag war es allemal, der 17. Februar 1939, der das Aus für den Beruf des Heilpraktikers einläuten sollte: An diesem Tag wurde das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ verabschiedet, das am 20.Februar 1939 im Reichsgesetzblatt verkündet wurde und tags darauf in Kraft trat. 

Vorausgegangen war – unmittelbar nach der Machtübernahme durch die Nazis im Jahre 1933 – die Gründung des Heilpraktikerbundes Deutschland, der dem Reichsinnenministerium unterstand. 

Auf der Bayerischen Landestagung des Heilpraktikerbundes am 26. und 27. November 1933, die dem Parteiorgan der NSDAP „Völkischer Beobachter“ den Aufmacher „Ärzte und Heilpraktiker in einer Front“ wert war, wurde den Heilpraktikern die „Anerkennung als Stand“ in Aussicht gestellt. 

Im Entwurf hatte damals schon ein vom Kabinett bereits verabschiedetes Heilpraktikergesetz vorgelegen, das aber unter Verschluss gehalten wurde. Unter diesen Prämissen verhandelten in den folgenden Jahren Standesvertreter der Ärzte und der Heilpraktiker, um den Beruf des Heilpraktikers endgültig zu legalisieren, nachdem der Reichsärzteführer schon frühzeitig erkannt hatte: “Das Verbot der Heilkundigen – das geht nicht.“ 

Reichsheilpraktikergesetz scheiterte 

Spätestens im Jahre 1937 kamen den Berufsvertretern der Heilpraktiker Zweifel über die Ernsthaftigkeit dieser Einsicht, und in einem namentlich nicht gekennzeichneten Artikel mit dem Titel „Kurierfreiheit und Nationalsozialismus“ schrieb der offenbar gut informierte Autor: „Die Mitglieder des Heilpraktikerbundes und wir selbst haben leider Veranlassung festzustellen, dass der seinerzeit auf Wunsch der Führung von Partei und Staat geschlossene Burgfriede zwischen Ärzten und Heilpraktikern mancherorts von ärztlicher Seite nicht mehr gewahrt wird.“

Es lägen „uns immer wieder zuverlässige Berichte über laute Stimmen aus dem ärztlichen Lager“ vor, „in denen offen nach einer völligen Aufhebung der Kurierfreiheit unter gänzlicher Abdrosselung des Heilpraktikerstandes gerufen“ werde. 

Eine Einigung zu einem „Reichsheilpraktikergesetz“ scheiterte schließlich an der Frage des Heilpraktikernachwuchses, den die Ärzte nicht zulassen wollten. Die Wende zur kolportierten „Abdrosselung“ leitete der Reichsärzteführer selbst ein. In einer – bemerkenswert vulgären – Rede vor Ärzten in Lübeck meinte Gerhard Wagner am 30. Mai 1937: „Ich war mir vom ersten Tage darüber klar, dass Kurierfreiheit und Nationalsozialismus zwei absolut unvereinbare Begriffe sind.“ 

Er war sich der Widersprüche zu seinen früheren Äußerungen in München wohl bewusst und meinte dazu: „Es wäre total blödsinnig gewesen, wenn ich mich 1933 nach berühmten Mustern hingestellt und erklärt hätte: Die Kurierfreiheit ist Blödsinn, die einzigen, die das machen können, sind nur die deutschen Ärzte:“ Und weiter: „Ich habe in einer Besprechung im Ministerium kürzlich zum Ausdruck gebracht, dass es eine Unmöglichkeit ist, dass der Staat zunächst einmal den Ärztestand hat, für dessen Ausbildung er viel Geld ausgibt, und danach noch einen zweiten Stand zu schaffen, der in kleiner Schulmedizin macht. Wenn das wirklich der Fall wäre, wäre ja auch der ein Idiot, und jeder Vater gehörte sterilisiert, der seinen Sohn noch auf die Hochschule schickte.“ 

Schließlich kündigte Wagner das weitere Vorgehen gegen den Heilpraktikerberuf an: „Die Aufhebung der Kurierfreiheit soll eben so erfolgen, dass wir die Heilpraktiker, die in Ordnung gehen, in Gottes Namen verdauen wollen und dass in Zukunft nur mehr der deutsche Arzt und in einigen Fällen Leute, die den Nachweis bringen, dass sie besondere heilerische Fähigkeiten haben, zur Praxis zugelassen werden.“ 

Damit hatte offenbar auch die Mitsprache der Heilpraktiker-Standesvertreter ein Ende gefunden. Mit dem Erlass des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 und der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 18. Februar 1939 wurden sie vor vollendete Tatsachen gestellt. 

Dem „Reichsheilpraktikerführer“ Ernst Kees blieb nur, in einem nachträglichen, auf den 24. Februar 1939 datierten Aufruf dem Führer dafür zu danken, „dass er uns dieses Gesetz gegeben hat… und uns durch dieses Gesetz große neue Aufgaben stellt.“ 

Später wurde die 1. DVO zum HeilprG durch die 2. DVO zum HeilprG vom 3. Juli 1941 ergänzt. Mit ihr wurde vor allem der Buchstabe i) in den Paragrafen 2 der 1. DVO eingefügt. Dieser bestimmt, dass die Zulassung zum Beruf des Heilpraktikers zu versagen sei, „wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragsstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde“. 

In diesem Heilpraktikergesetz und den dazugehörigen DVO wurden die Heilpraktiker – wie damals alle Berufe – einem strengen nationalsozialistischen Regime unterstellt. Die Kurierfreiheit wurde damit abgeschafft. Sie wurde allerdings nicht durch ein Berufsverbot ersetzt, sondern durch eine Palette von Verfügungen, die den Beruf zum Aussterben bringen sollten. Dazu gehörten: Eine Erlaubnispflicht der weiteren Berufsausübung für die bei Verkündung des Gesetzes im Beruf stehenden Heilpraktiker sowie der in Ausbildung stehenden Schüler (§ 1, 1.DVO) mit einer sehr kurzen Meldefrist (bis 1. April 1939) bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. Eine spätere Erlaubnis durfte „nur in besonders begründeten Ausnahmefällen“ erteilt werden (§ 2,1 HeilprG) sowie ein Verbot der Heilpraktiker- Ausbildungsstätten (§ 4 HeilprG). Die Erlaubnis war an eine Mitgliedschaft in der „Deutschen Heilpraktikerschaft e.V.“ als Zwangsorganisation gebunden (§§ 6,7, 1.DVO). Und schließlich durfte die Erlaubnis nicht erteilt werden, wenn der Bewerber oder dessen Ehegatte „nicht deutschen oder artverwandten Blutes ist“ (§ 2, 1. lit. c, 1.DVO). 

Rechtslage nach dem Nazi-Regime 

Mit dem Untergang des nationalsozialistischen Staates galten das Heilpraktikergesetz und die beiden Durchführungsverordnungen – zunächst auch mit der Zugangssperre zu dem Beruf – fort. 

Die Deutsche Heilpraktikerschaft e.V. hatte zwar als berufsständischer Zwangsverband keinen Bestand mehr. Aber die im Beruf stehenden Heilpraktiker durften mit der von den Gesundheitsbehörden im Jahre 1939 erteilten Erlaubnis weiter praktizieren. Sie organisierten sich von 1946 an nach dem Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches als Landesverbände neu. 

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des bestehenden Heilpraktikerrechts konnte erst mit vierjähriger Verzögerung, nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949, geprüft und entschieden werden. Entsprechend Artikel 12 Abs. 2 GG kann „die Berufsausübung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden“. 

Damit schien eine grundgesetzkonforme Neufassung des Heilpraktikergesetzes eher eine Formalie zu sein. Folgerichtig erarbeitete die damalige Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Deutschen Heilpraktikerschaft einen Entwurf eines solchen Gesetzes, der Anfang der fünfziger Jahre im Deutschen Bundestag besprochen werden sollte. Trotz Unterstützung aller damals im Bundestag vertretenen Parteien setzte die Bundesregierung den Beschluss nicht um. 

Soweit sich das im Abstand vieler Jahre rekonstruieren lässt, war es vor allem die Ärztelobby mit ihren Abgeordneten, welche die Verabschiedung eines neuen Heilpraktikergesetzes nach Kräften zu verhindern suchte. 

Parallel zu den parlamentarischen Bemühungen um ein neues Heilpraktikergesetz verlief die gerichtliche Überprüfung der Fortgeltung des bisherigen Gesetzes nach Art. 123 Abs. 1 GG, wonach „Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages fort gilt, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht“. Danach konnten vor allem diejenigen Paragrafen keinen Bestand mehr haben, in denen die Zugangserlaubnis eingeschränkt und der Betrieb von Heilpraktiker-Ausbildungsstätten verboten worden war. Denn nach Art. 12 GG haben „alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“. 

Berufszulassungsgesetz 

Durch die grundgesetzkonforme Umgestaltung wurde die Intention des Heilpraktikergesetzes von 1939 aufgehoben. Es wurde aber kein spezifisches Berufsgesetz geschaffen mit Ausbildungs- und Prüfungsordnung, sondern weiterhin lediglich die Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte geregelt. 

Diese steht unter Erlaubnisvorbehalt, setzt damit ein präventives Verbot für Kurierfreiheit, das den Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit vor unberufenen Heilbehandlern bezweckt. 

Das heutige Heilpraktikergesetz ist durch seine Anpassung an die Vorgaben des Grundgesetzes zu einem Berufszulassungsgesetz geworden. Es erhält den Heilpraktiker als freien Heilberuf, der eigenverantwortlich in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig ist. 

Zudem unterliegen seither die einzelnen Rechtsnormen des Heilpraktikerrechts kontinuierlicher Rechtsprechung und werden damit den Belangen an Patientensicherheit verbindlich angepasst. 

Ursula Hilpert-Mühlig 

Präsidentin des FDH 

Literatur: Das umfangreiche Archiv zum Heilpraktikerwesen des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker 

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Originalabbildungen des Heilpraktikergesetzes /Titelblatt/Auszüge (aus Archiv des FDH zum Thema Heilpraktiker)

 

Erfolg für Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie: 50.000 Unterschriften wurden bis 25.2. gesammelt – auch von vielen Heilpraktikern

Die Resonanz auf die Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie ist groß: Die Petition erreichte am 25.2. um 9.46 Uhr das notwendige Quorum mit 50.000 Mitunterzeichnern, wie die Bundestags-Website bestätigte. Für diesen Erfolg genügten der Homöopathie-Community
17 Tage, in der sie die notwendigen Stimmen sammelte – statt der eigentlich zur Verfügung stehenden vier Wochen. Das Erreichen dieser Mehrheit löst automatisch ein parlamentarisches Verfahren im Bundestag inkl. Anhörung von Vertretern der Homöopathie aus.

Homöopathie-Petition
Quelle: Homöopathie-Petition Bundestag.de, 25.2.

Die Petition zeigt wieder einmal eine wesentliche Stärke der Homöopathie seit über 200 Jahren: Menschen lieben Homöopathie, weil sie ihnen hilft – und sie setzen sich für sie ein, wenn die Homöopathie ihre Hilfe braucht.

Die erfolgreiche Petition für die Homöopathie im Bundestag ist aus vier Gründen etwas Besonderes (aus meinem Blickwinkel als Journalist und Homöopathie-Fan):

Grund 1: Homöopathie verschafft sich Gehör in Politik

Mit den 50.000 Stimmen erreicht die Homöopathie-Community die vom Gesetzgeber für Petitionen festgelegte Hürde (Quorum genannt), damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema Homöopathie befasst. Die Homöopathie und Komplementärmedizin verschafft sich eine Stimme in der Politik und verhindert, dass die Homöopathie im Gesetzgebungsverfahren ungehört bleibt. Dies ist besonders für hunderttausende Kinder wichtig, die unter der Streichung der Homöopathie als Kassenleistung massiv leiden würden (Link). 
Mit der Petition fordert die Aktionsgemeinschaft von Arzt*innen für Homöopathie und Anthroposophie sowie Patienten (weil`s hilft), dass die Homöopathie weiterhin Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt und nicht gestrichen wird, wie es eine Gesetzesvorlage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach vorsieht.

Das Thema kommt durch die erfolgreiche Petition auf die Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Im Ausschuss kommt die Homöopathie-Community als Petent zu Wort und kann Argumente für die Homöopathie vortragen. Die Gegenrede hält ein Staatssekretär des Gesundheitsministeriums oder der Gesundheitsminister Karl Lauterbach selbst (mein Tipp: er hat nicht den Mut, den Homöopath*innen selbst im Ausschuss gegenüber zu treten). Anschließend können die 30 Bundestagsabgeordneten als Ausschuss-Mitglieder Fragen zum Thema stellen. Der Ausschuss kann das Thema auch an den Gesundheitsausschuss sowie den Bundestag überweisen, wo die Petition in einer Bundestagssitzung vorgestellt werden würde. Die Anhörung im Petitionsausschuss ist öffentlich und findet in den nächsten Wochen statt. Jeder Interessierte kann sie per Web-TV auf Bundestag.de verfolgen.

Grund 2: Homöopathie gehört zu den 1,5 Prozent der erfolgreichen Petitionen

Das Erreichen von 50.000 Stimmen bei einer Bundestagspetition für die Homöopathie ist auch in Relation zu anderen Petitionen etwas Besonderes. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden 715 Petitionen vom Bundestag veröffentlicht. Nur ein kleiner Teil hat die 50.000er-Marke geknackt: nämlich nur 10 Petitionen – das entspricht etwa 1,5 Prozent. Nur zehn Petitionen erreichten also mehr als 50.000 Stimmen und wurden im Ausschuss angehört. Die Homöopathie-Petition mit dem erreichten Quorum gehört somit zu einem „exklusiven Kreis“. Und mit 50.000 Stimmen als Hürde setzt der Gesetzgeber in Deutschland die Grenze besonders hoch an, damit das Parlament sich mit Begehren der Bürger beschäftigt. In Österreich beispielsweise liegt die Hürde nur bei 500 Stimmen.

Grund 3: Homöopathie arbeitet zusammen

Die Homöopathie-Community ist sehr vielfältig mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten. Die Homöopathie-Petition hat aber gezeigt, dass die Homöopathie-Community in der Lage ist, eigene Interessen zurückzustellen und an einem Strang zu ziehen. Ein Ziel war und ist es, möglichst viele Homöopathie- oder Komplementärmedizin-Fans aufzuwecken und zur Unterschrift unter die Petition zu bewegen. Und das ist gut gelungen. Alle haben an einem Strang gezogen und sich und andere motiviert, seien es Ärzt*innen, Patient*innen, Verbände, Heilpraktiker*innen, Blogger und viele weitere Homöopathie-Fans. Und die Homöopathie-Community hat schnell zusammengearbeitet und gehandelt, was sich daran zeigt, dass sie nur 17 Tage statt der zur Verfügung stehenden vier Wochen brauchte, um die notwendigen 50.000 Petitions-Stimmen zu sammeln. Außerdem hat die Petition gezeigt, dass die Homöopathie- und Anthroposophie-Communities zusammenarbeiten können.

Grund 4: Homöopathie aktiviert mit eigenen Medien viele Menschen – auch ohne Presse

Innerhalb von 17 Tagen hat die Homöopathie mehr als 50.000 Menschen aktiviert, sich dem aufwändigen Registrierungsverfahren beim Bundestag zu unterziehen und die Stimme für die Petition zur Rettung der Homöopathie abzugeben. Seit zwei Wochen wird Journalisten damit ein für viele Leser relevantes Thema unter die Nase gehalten, aber keine Tageszeitung, kein Fernsehsender und keine Publikumszeitschrift berichtet darüber. Das ist die – eigentlich – schlechte Nachricht.

Die gute Nachricht aber ist: Die Homöopathie-Community braucht die Reichweite von Presse und Medien nicht, um Menschen anzusprechen, die Homöopathie-Fans sind und sich mit ihrer Unterschrift für die Homöopathie einsetzen möchten. Die Homöopathie und Komplementärmedizin kann aus eigener Kraft viele Menschen aktivieren, auch ohne dass die Presse berichtet. Denn die Homöopathie-Community kann allein mit eigenen Medien und Kommunikationsmitteln wie Facebook-Seiten, Webseiten, Blogs, Newslettern, Veranstaltungen, Gesprächen, E-Mails, Unterschriftenlisten, Videos etc. genügend Menschen erreichen und aktivieren, um eine Petition erfolgreich zu machen.

Weitere Unterzeichner der Petition helfen: 

Die am 8. Februar gestartete Homöopathie-Petition an den Bundestag läuft noch bis zum 7. März. Bis zu diesem Tag können Homöopathie-Fans die Petition noch weiter unterzeichnen (Link zu den Details). Dabei gilt: Je mehr Stimmen, desto besser für die die Stimme der Homöopathie in der Politik. Mit vielen Stimmen kann die Homöopathie-Petition die erfolgreichste Bundestags-Petition seit Corona werden – ein wichtiges politisches Signal. Außerdem geben viele Petitions-Stimmen der Politik im Hinblick auf die Bundestagswahl 2025 einen deutlichen Hinweis auf den Willen des Volkes. Die hohe Zahl ist außerdem wichtig, wenn das Thema vor dem Bundesverfassungsgericht landen sollte. Dann kann die Zahl der Petitions-Unterschriften eine große – auch juristische – Relevanz haben.

Regierungsbeauftragter unterstellt Antisemitismus bei Heilpraktikern und Homöopathen, wenn diese Schulmedizin und Corona-Politik kritisieren  /  Heilpraktiker-Dachverband DDH geht gegen Äußerung vor

Heilpraktiker und Homöopathen sehen sich seit Jahren einer Kampagne der Anti-Komplementärmedizin-Lobby ausgesetzt, die beide Berufe verbieten lassen will. Die Methoden der Lobby reicht von der Studien-Verunglimpfung bis hin zu Nazi-Vergleichen. Nachdem die Lobby ihre Anti-Kampagne über Social Media gestartet und über die Medien verbreitet hat, ist die Kampagne nun bei der Politik angekommen. Die Bundesregierung will Heilpraktiker und Homöopathen stärker regulieren, wie die aktuelle Kampagne des Gesundheitsministers gegen die Homöopathie zeigt. Dagegen formiert sich Widerstand, z.B. mit einer Petition beim Bundestag zur Rettung der Homöopathie. Und die aktuelle Regierung übernimmt nicht nur die Ziele der Anti-Komplementärmedizin-Lobby, sondern inzwischen auch deren fragwürdige Methoden, wie das folgende Beispiel zeigt. Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) lässt sich das nicht widerspruchslos gefallen und geht dagegen vor.

Anlässlich des Holocaust-Gedenktages im Januar führte eine Regionalzeitung ein Interview mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Antisemitismus, Felix Klein. Das Interview enthält zahlreiche Passagen zum Thema Heilpraktiker und Homöopathie und erschien am 27.01.2024 im Schwäbischen Tagblatt. Der interviewte Regierungsbeauftragte, der beim Innenministerium angesiedelt ist, hat das Thema Heilpraktiker und Homöopathie von sich aus angesprochen. Er spannt den Bogen vom Heilpraktikergesetz über die Kritik an den Corona-Maßnahmen der Regierung bis hin zu Demonstrationen gegen die Regierung. Das Fazit des Regierungsbeauftragten: Er sieht eine „Anschlussfähigkeit von antisemitischen Narrativen“, wenn jemand an der Schulmedizin zweifelt und die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert. Ausdrücklich nennt der Regierungsbeauftragte in diesem Zusammenhang Heilpraktiker und Homöopathie. Und der Regierungsbeauftragte geht noch einen Schritt weiter. Da das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 stamme, müssten die Heilpraktiker „ihre Vergangenheit kritisch reflektieren“. (Red. Hinweis: Das Interview mit den Passagen zu Heilpraktikern und Homöopathie finden Sie im Anhang dieses Artikels).

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) protestiert am 13.2.2024 mit einem offenen Brief an den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, der dem Heilpraktiker-Newsblog vorliegt. Die Sprecherin und Vizepräsidentin des Dachverbandes, die Heilpraktikerin Ursula Hilpert-Mühlig, zeigt sich in dem Schreiben „mehr als erschüttert“ über die Aussagen im Interview, insbesondere über die Einordnung des Berufsstandes in einen antisemitischen Kontext: „Sie bedienen hier das manipulative Muster des Framings, indem Sie Ereignisse, Themen und Personengruppen in einem Deutungsraster zusammenfügen, obendrein gekoppelt mit wertenden Aussagen, und implizieren damit Verbindungen, die Sie mit nichts belegen, außer Ihren Behauptungen – das ist schon sehr dreist.“ Klein stigmatisiere mit seinem Interview eine ganze Berufsgruppe und diskreditiere den Berufsstand der Heilpraktiker, so der DDH: „Heilpraktiker ist keine Gesinnung, sondern eine Berufsbezeichnung.“ Der Brief kritisiert auch die historisch falsche Darstellung der Entstehung und Intention des Heilpraktikergesetzes durch den Antisemitismusbeauftragten. Der DDH hält „eine Klärung für dringend geboten, zumal das Diffamierungspotential“ der Äußerungen des Antisemitismusbeauftragten offensichtlich sei. Der Verband erwarte „Vorschläge für einen zeitnahem Austausch“ von Felix Klein. (Red. Hinweis: Den offenen Brief des DDH finden Sie in voller Länge im Anhang dieses Artikels).

Kontaktinformationen:

Wenn auch Sie dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Felix Klein Ihre Meinung mitteilen möchten, können Sie ihn über diese offiziellen Kontaktmöglichkeiten des Bundesinnenministeriums erreichen, dem er unterstellt ist. Sie können natürlich Ihre Meinung/Brief als Kommentar unter diesem Artikel veröffentlichen.

Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus / Bundesinnenministerium
Herrn Felix Klein
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: +49 30 18 681-11047
E-Mail: BAKlein@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de

Hintergrundinformationen:

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH) mit Sitz in Bonn ist der einzige Dachverband für Heilpraktiker*innen mit uneingeschränkter Erlaubnis zur Heilkundeausübung. Er vertritt die Interessen seiner bundesweit tätigen Mitgliedsverbände und ist Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen und andere Gesundheitsberufe. Die Mitgliedsverbände des DDH bestellen und finanzieren u.a. die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK) und die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK) deutscher Heilpraktiker*innen.

Foto: BMI, Henning Schacht

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Quellen/Anhang:

Offener Brief des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH)

„Offener Brief an Dr. Felix Klein

Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
Alt-Moabit 140
D-10557 Berlin
Per E-Mail: BAKlein@bmi.bund.de

13. Februar 2024

Sehr geehrter Herr Dr. Klein,

wir beziehen uns auf das Interview, das Sie am 27.01.2024 dem Schwäbischen Tagblatt Tübingen gegeben haben. Anlass war Ihre Teilnahme zum Holocaust-Gedenktag, zu dem Sie einen Vortrag an der Eberhard-Karls-Universität hielten. In diesem Interview sprachen Sie über die AfD, deutsche Erinnerungskultur, das Heilpraktikergesetz und darüber, wo die Grenzen zwischen Antisemitismus und Kritik an israelischer Politik verlaufen.

In Ihrem Vortrag wurden Sie u.a. nach Spuren der NS-Gesetzgebung, das heißt nach Gesetzen aus der Zeit des Nationalsozialismus,gefragt, die heute noch in Kraft sind. Sie haben dazu als einziges Beispiel das Heilpraktikergesetz genannt.
Originaltext von Ihnen: „Zum Beispiel ist das Heilpraktikergesetz von 1939 immer noch in Kraft. Die Nazis waren Menschen, die der so genannten Schulmedizin sehr kritisch gegenüberstanden. Die galt ihnen als ‚verjudet‘. Sie wollten Homöopathie und Heilpraktiker als neue, der Naziideologie nahe, Berufe privilegieren. Diese Absicht liegt dem Heilpraktikergesetz zugrunde.“

Frage: Wie sähe ein guter Umgang damit aus?
Ihre Antwort: „ Es wäre doch gut, wenn dieser Berufsstand die problematische Genese dieses Gesetzes aufnähme, um dann die eigene Vergangenheit kritisch zu reflektieren.“

Frage: Zweifel an der Schulmedizin haben auch bei den Corona-Leugnern eine Rolle gespielt; glauben Sie, dass es da eine Anschlussfähigkeit von antisemitischen Narrativen gibt?
Ihre Antwort: „ Es ist anschlussfähig. Ich möchte niemandem, der den Beruf des Heilpraktikers ausübt, so etwas unterstellen. Trotzdem muss man sehen: Eine der Hauptverantwortlichen, die damals den so genannten Sturm auf den Reichstag angeführt hat, war eine Heilpraktikerin.“

Als Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., einem Zusammenschluss großer, bundesweit tätiger Berufsverbände, sind wir von Ihren Aussagen mehr als erschüttert.
Zum einen, weil insbesondere die Entstehung des Heilpraktikergesetzes völlig an der Historie vorbeigeht. Zum anderen Ihre Einordnung des Berufsstandes in einen antisemitischen Kontext.

Für Ihre Behauptung, das Heilpraktikergesetz sollte „Homöopathie und Heilpraktiker als der Naziideologie nahe Berufe privilegieren“ verlangen wir den Quellennachweis, dem Sie das entnehmen konnten.

In allen, dieser Thematik zugänglichen Archiven ist vermerkt, dass das Gesetz insbesondere auf Betreiben des Reichsärzteführers Gerhard Wagner entstanden ist. Dieser erklärte 1937, die Duldung der Heilpraktiker sei mit dem Grundgedanken des Nationalsozialismus unvereinbar, nur der ärztliche Beruf könne die charakterliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde gewährleisten. So entstand 1939 das Heilpraktikergesetz unter seinem maßgeblichen Einfluss.

Wenn Sie das Gesetz in seiner Originalfassung gelesen haben sollten, hätte Ihnen auffallen müssen, dass es eine Existenz des Heilpraktikerstandes bestätigt, der aber mittels dieses Gesetzes abgeschafft werden sollte. Erreicht sollte das werden mit dem Verbot, Schulen und Ausbildungsstätten zu betreiben, sowie die Ausübung des Berufes nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zu gewähren. Nachzulesen u.a. in dem Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht, das Prof. Christof Stock im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit verfasst hat.

Nach dem Ende der Nazi-Herrschaft wurden alle Passagen, die nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar waren, aus dem Gesetz genommen. In dieser Form hat es als Berufszulassungsgesetz – nicht als Berufsgesetz – weiterhin Bestand. Wir gehen davon aus, dass Ihnen der Unterschied geläufig ist. Denn das wäre eine Voraussetzung, damit Sie Ihren Umgang mit dem Heilpraktikergesetz kritisch reflektieren und sich mit seiner heutigen, mit dem Grundgesetz vereinbaren Form vertraut machen.

Greifen wir noch die aus Unterstellung und Frage zusammengewürfelte Formulierung der Interviewer auf. Zum einen werden Zweifel an der Schulmedizin bei Corona-Leugnern ausgemacht, die dann nahtlos zu einem antisemitischen Narrativ überführt werden. Zunächst ist es sehr gewagt, Menschen, die beispielsweise kritisch mit schulmedizinischen Ansichten umgehen, auch gleich eine Anfälligkeit für antisemitisches Gedankengut zu unterstellen. Und dann bringen Sie in diesem Kontext sofort wieder Heilpraktiker ins Spiel; und als „Beweis“ eine einzelne Heilpraktikerin, die den deutschen Reichstag stürmen wollte.

Was bitte wollen Sie damit sagen? Heilpraktiker zweifeln an der Schulmedizin, sind damit auch gleich Corona-Leugner, was zu antisemitischen Gedankengut führt, das dann im Sturm einer einzelnen Heilpraktikerin auf den deutschen Reichstag mündet?

Sie bedienen hier das manipulative Muster des Framing, indem Sie Ereignisse, Themen und Personengruppen in einem Deutungsraster zusammenfügen, obendrein gekoppelt mit wertenden Aussagen, und implizieren damit Verbindungen, die Sie mit nichts belegen, außer Ihren Behauptungen – das ist schon sehr dreist.

Comedians benutzen häufig solche Koppelungen, packen Fakten unreflektiert in wertende Aussagen; Hauptsache medienwirksam und Aha-Effekt erzeugend. Sie aber sind von der Bundesregierung berufen in eine Position, die eigentlich gegen Diffamierung und Verunglimpfung von Personen und Bevölkerungsgruppen gerichtet sein sollte.
Stattdessen stigmatisieren Sie durch zum Teil sehr fragwürdige Aussagen eine ganze Berufsgruppe.

Heilpraktiker ist keine Gesinnung, sondern eine Berufsbezeichnung. Der Beruf stellt kein wie auch immer geartetes Milieu dar – ebenso wenig wie Berufsangehörige von Ärzten/Zahnärzten, Rechtsanwälten, Handwerkern u.a. – diebeispielsweise ebenfalls gegen die staatlich verhängten Einschnitte des sozialen Lebens während der Corona-Pandemie protestiert haben.

Es scheint offensichtlich, dass Sie gegenüber der Berufsgruppe Heilpraktiker eigene Ressentiments pflegen und diese mit Ihren unstrukturierten Verknüpfungen insgesamt diskreditieren.

Und das nicht zum ersten Mal. Wir erinnern an Ihre Bundespressekonferenz vom 24.11.2020, bei der Sie Heilpraktiker anlässlich einer vom Grundgesetz gedeckten Demonstration gegen die Corona-Verordnungen in einen Kontext setzten mit Reichsbürgern und offen Rechtsextremen. Auch damals wurden Sie mit diesen diskriminierenden Aussagen konfrontiert. Sie behaupteten zwar, eine solche Wirkung nicht beabsichtigt zu haben – öffentlich korrigiert haben Sie Ihre Äußerung jedoch nicht.

Und was haben Sie dieses Mal nicht beabsichtigt?

Wir halten eine Klärung für dringend geboten, zumal das Diffamierungspotential Ihrer Äußerungen offensichtlich ist.

Wir erwarten Ihre Vorschläge zu einem zeitnahen Austausch und verbleiben bis dahin

mit freundlichen Grüßen

Ursula Hilpert-Mühlig

Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

2. Vorsitzende und Sprecherin des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.

Geschäftsstelle: Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH)

Maarweg 10

D-53123 Bonn

Tel: 0228 / 96289900

E-Mail: info@ddh-online.de


 

Artikel aus Tageszeitung „Schwäbisches Tagblatt“, erschienen am 27.1.2024

Interview des Tagblatts mit Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung.

Hier die Auszüge des Interviews, die sich auf das Thema Heilpraktiker beziehen:

… Tagblatt: In Ihrem Vortrag an der Uni ging es um die Spuren der NS-Gesetzgebung.

Regierungsbeauftragter: Im Grundgesetz gibt es den Artikel 125. Der regelt die Weitergeltung des Rechts, das vor 1945 in Deutschland galt. Und es gibt heute noch etwa 30 Gesetze, die in der Zeit zwischen 1933 und 1945 erlassen wurden, die noch in Kraft sind und über diesen Artikel 125 Geltung haben. Diese Gesetze haben alle den Makel, dass sie nicht parlamentarisch beraten wurden.

Tagblatt: Was sind das zum Beispiel für Gesetze?

Regierungsbeauftragter: Zum Beispiel ist das Heilpraktikergesetz von 1939 immer noch in Kraft. Die Nazis waren Menschen, die der so genannten Schulmedizin sehr kritisch gegenüberstanden. Die galt ihnen als „verjudet“. Sie wollten Homöopathie und Heilpraktiker als neue, der Naziideologie nahe, Berufe privilegieren. Diese Absicht liegt dem Heilpraktikergesetz zu Grunde.

Tagblatt: Wie sähe ein guter Umgang damit aus?

Regierungsbeauftragter: Es wäre doch gut, wenn dieser Berufsstand die problematische Genese dieses Gesetzes aufnähme, um dann die eigene Vergangenheit kritisch zu reflektieren.

Tagblatt: Zweifel an der Schulmedizin haben auch bei den Corona-Leugnern eine Rolle gespielt: Glauben Sie, dass es da eine Anschlussfähigkeit von antisemitischen Narrativen gibt?

Regierungsbeauftragter: Es ist anschlussfähig. Ich möchte niemandem, der den Beruf des Heilpraktikers ausübt, so etwas unterstellen. Trotzdem muss man sehen: Eine der Hauptverantwortlichen, die damals den sogenannten Sturm auf den Reichstag angeführt hat, war eine Heilpraktikerin. …

Bundestagspetition zur Rettung der Homöopathie bei Krankenkassen ist gestartet

Seit 8. Februar kann die Petition beim Bundestag online unterschrieben werden, die sich für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt. Sie wurde auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages veröffentlicht:

Petition (Identifikationsnummer 162857) , Titel: „Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV

Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html

Eine Mitzeichnung ist nun für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 7. März 2024. Bis zu dem Termin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss des Bundestages erfolgen kann. Diese automatische Anhörung im Ausschuss beim Erreichen der 50.000 Unterschriften ist auch der Unterschied einer Bundestagspetition im Vergleich zu anderen Petitionen, die diese Anhörung nicht automatisch ermöglichen. Zur Anhörung gehört auch, dass der Petitionsausschuss beim Bundesministerium für Gesundheit eine Stellungnahme einfordert, in der der Minister die Gründe für die Gesetzesvorlage gegen Homöopathie und Anthroposophie ausführlich begründen und mit Fakten belegen muss.

Gezählt werden alle Unterschriften, die bis zum 7. März beim Petitionsausschuss eingehen – ob online oder handschriftlich. Auf Papierlisten gesammelte Unterschriften (z.B. in Praxen von Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen, Pflegeheimen, Freundeskreis etc.) sollten deshalb rechtzeitig per Post (möglichst bis 2. März absenden) oder Fax an den Petitionsausschuss übermittelt werden.

Es kommt auf jede Stimme an
Jeder, der möchte, dass die Homöopathie und Anthroposophie bei Krankenkassen erhalten bleibt, kann die Petition mit seiner Stimme und Unterschrift unterstützen. „Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten verworfen werden.“ Dies fordern die Ärzt*innen für Homöopathie und Anthroposophie sowie Patient*innen, die gemeinsam die Petition eingereicht haben. Sie sind in der Aktionsgemeinschaft „weil´s hilft“ zusammengeschlossen.

Organisatorische Hinweise:

– Jeder kann die Petition unterschreiben, auch unter 18-Jährige
– Einen Vordruck für die Unterschriftenliste für z.B. Praxen finden Sie beim Arztverband DZVHAE Bayern (Link)
– Eine Patienteninformation (2 Seiten, PDF) zum Ausdrucken und Auslegen für die Praxis erhalten Sie bei einem der Verbände der Arzt*innen für Anthroposophie (Link beim GAÄD)
– Wer Hilfe beim Unterzeichnen der Petition braucht (die Webseite des Bundestages ist etwas behördlich), der findet eine genaue Anleitung bei einer Petitions-Gemeinschaft (es ging um Kitas), die ihre Petition erfolgreich durchgeführt hat (Link)
– Jeder kann unterzeichnen, der eine Adresse in Deutschland angeben kann
– Der Bundestag verlangt, dass man sich einmal mit der Adresse anmeldet, wenn man eine Petition unterzeichnen möchte. Die Adresse wird nicht veröffentlicht. Der Bundestag will damit nach eigenen Angaben sicherstellen, dass nur echte Menschen unterzeichnen. Sie können entscheiden, ob Ihr Name oder als anonyme Variante die Mitzeichnungsnummer auf der Bundestagsseite veröffentlicht wird. Das sieht dann so auf der Bundestags-Webseite aus:

Homöopathie-Petition Bundestag
Unterschriften Homöopathie-Petition Bundestag, Quelle: Webseite Bundestag Petitionen

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