Es wird ernst: Karl Lauterbach bringt Verbotsverfahren gegen Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung auf den Weg

Am 10. Januar um 19.54 Uhr verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Online-Portal Spiegel Plus, Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung streichen zu wollen. „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, heißt es in einem Empfehlungspapier des Ministers, das dem Portal Spiegel Plus zuerst vorlag. „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Betroffen von dem Verbot sind davon Millionen von Patient*innen, tausende von Ärzt*innen – sowie Hersteller und indirekt auch Heilpraktiker*innen.

Bereits im Oktober 2022 hatte der Minister angekündigt, dass sein Ministerium das Verbot der Homöopathie als Kassenleistung anstrebe und die notwendigen Voraussetzungen dafür formal prüfen werde. Seit Jahren wettert Lauterbach via Twitter/X gegen Globuli und scheut dabei auch nicht die offene Kampagnen-Kooperation mit der Anti-Homöopathie-Lobby und den „Skeptikern“. 

Lauterbachs Versuch vom 10. Januar 2024, die Homöopathie und Anthroposophie verbieten zu wollen, ist Teil seiner Kampagne gegen die Komplementärmedizin, die er u.a. mit einer unseriösen Befragung von Heilpraktikern unter dem Deckmantel eines „Empirischen Gutachtens“ seit Dezember 2023 forciert und politisch umsetzt.

Der Bundesgesundheitsminister hat für sein Verbot der Homöopathie offenbar die Mehrheit der derzeitigen Regierungsparteien. In allen drei Regierungsparteien von SPD, Grünen und FDP gab es in den letzten Jahren Beschlüsse gegen die Homöopathie (Link zu Beschlüssen von SPD und Grünen). Bei vielen Beschlüssen hat die Anti-Homöopathie-Lobby im Nachhinein verkündet, sie habe maßgeblichen Einfluss auf den Beschluss nehmen können.

Argumente für ein Verbot der Homöopathie als Kassenleistung gibt es aus Sicht von Experten keine. Die Kassen zahlen Homöopathie nur als freiwillige Satzungsleistung im geringen Umfang. Der Betrag für ärztliche Leistungen liegt im unteren Millionenbereich (Link Faktencheck Vorteile).  Für homöopathische Arzneimittel gaben Krankenkassen im Jahr 2022 insgesamt 3,6 Millionen Euro aus, wie das Wido-Institut der AOK veröffentlichte (Link). Wissenschaftlich ist die Homöopathie international gut belegt (Link Faktencheck Studien), Millionen von Patienten nutzen die Therapie. In Ländern wie Schweiz und Indien gehört Homöopathie zum staatlichen Gesundheitssystem, weil sie sich seit Jahrhunderten bewährt hat. 

Lauterbachs Vorstoß zum Verbot der Homöopathie wirkt einerseits wie der Versuch eines letzten Befreiungsschlages der derzeitigen Regierung, da er als Gesundheitsminister bei vielen Problemen im Gesundheitswesen hilflos agiert und neue Probleme schafft (Krankenhausreform, Pflegereform, Arzneimittelnotstand, Präventionsinstitut etc.) – und er nun ein Thema sucht, bei dem er wenig Widerstand und viel Medienbeifall erwartet  – und er „den starken Mann gegen eine überwiegend weibliche Homöopathie-Community markieren kann“. Und andererseits sollte nicht vergessen werden, dass Lauterbach vor seiner Position als Minister als Pharma-Lobbyist für einen Krankenhauskonzern tätig gewesen ist. 

Wie die letzten Jahre jedoch gezeigt haben, wird sich Lauterbach an der Homöopathie-Community mit 30 Millionen Patient*innen und Globuli-Usern sowie Therapeut*innen die Zähne ausbeißen.

Was halten Sie vom Versuch Karl Lauterbach, die Homöopathie und Anthroposophie zu verbieten? Ihre Meinung und Ihren Kommentar können Sie hier im Heilpraktiker-Newsblog veröffentlichen. 

Medien reagieren auf die Proteste von Heilpraktikern und Bloggern – und ändern falsche Berichterstattung

Wie kann man falsche Medienberichte über Heilpraktiker und Homöopathie beeinflussen? Ein Beispiel, wie das geht, zeigt dieser Artikel.   

Mit zwei Methoden ist es Heilpraktiker*innen sowie Heilpraktiker-NewsblogHomoeopathiewatchblog und anderen gelungen, mehrere Medien dazu zu bringen, falsche Überschriften über den Beruf des Heilpraktikers zu korrigieren. Und einige Medien sind sogar so fair, ihren Fehler einzugestehen. Hier ein Beispiel aus der Tageszeitung Aachener Zeitung:

heilpraktiker

 

Wenn Medien falsch zitieren: Sofort handeln mit schnellen und wirksamen Maßnahmen (Spoiler: nicht juristisch)

Ausgangspunkt der Geschichte sind Medienberichte vom 22.9. über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Eigenblut und Heilpraktiker (Heilpraktiker-Newsblog und  Homoeopathiewatchblog berichteten). Das Gericht hatte im Juni entschieden, dass Heilpraktiker bestimmte Formen der Eigenbluttherapie nicht mehr durchführen dürfen. Drei Monate später machen viele Medien daraus die Schlagzeile: „Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen“.
   Daran ist zweierlei falsch:
Erstens dürfen Heilpraktiker weiterhin Blut abnehmen, z.B. für diagnostische Zwecke, Aderlässe oder homöopathische Eigenblutprodukte (ab D4). Die Überschrift der Medien ist also sachlich und rechtlich falsch.
Zum anderen ist an der Überschrift zu kritisieren, dass die Medien nicht selbst recherchiert und geschrieben haben, sondern lediglich eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa abgeschrieben und mit einer falschen Überschrift versehen haben. Denn die ursprüngliche dpa-Meldung ist sachlich korrekt und lautet: „Gericht zu Heilpraktikern: Keine Blutentnahme für Eigenblutprodukte“. Daraus haben viele Medien die bekannte, falsche Überschrift gemacht: „Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen.“ (Korrektur 27.9.: die dpa hatte um 5 Uhr morgens eine andere Überschrift herausgegeben, die sie kurze Zeit später selbst korrigiert hat zur richtigen Überschrift „Gericht zu Heilpraktikern: Keine Blutentnahme für Eigenblutprodukte“).

Zwei Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, die auch Wirkung zeigen:
Meine Meinung als Patient und Journalist: Man sollte die falsche Berichterstattung über Heilpraktiker (und auch Homöopathie) nicht so stehen lassen, sondern mit Maßnahmen aktiv werden, die sofort wirken können. Als Journalist und PR-Berater (und Blogger seit 2018 für die Themen Heilpraktiker und Homöopathie) habe ich deshalb in meinen beiden Blogs, dem Heilpraktiker-Newsblog und dem Homoeopathiewatchblog, zwei Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, an denen sich die Leser*innen der Blogs beteiligen können. 

Erstens habe ich in den Blogs dazu aufgerufen, Leserbriefe an die Medien zu schreiben, die falsch berichtet haben. Leserbriefe sind eine oft unterschätzte Maßnahme, die aber viel bewirken kann. Und tatsächlich haben Leser der Blogs und andere Interessierte Leserbriefe an die Medien geschrieben.Lesen Sie hier Beispiele der Briefe von zwei Heilpraktikerinnen, die z.T. auch von Tageszeitungen veröffentlicht wurden: Link.

Zweitens habe ich in den beiden Blogs dazu aufgerufen, die sozialen Medien zu nutzen, um die Medien öffentlich auf ihren Fehler hinzuweisen und sie um Korrektur zu „bitten“. Ich selbst habe als Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog Medien öffentlich über Twitter/X öffentlich angesprochen und zur Korrektur aufgefordert. Hier ein Beispiel:

(Screenshot von Twitter/X, 22.9.):

homöopathie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie haben manche Medien reagiert? Ihre Falschmeldung korrigiert

Medien haben auf die Leserbriefe der Heilpraktiker*innen und die Aufforderung in den sozialen Medien reagiert – und zwar schnell. Zahlreiche Medien, die die dpa-Meldung übernahmen, haben ihre falsche Überschrift am gleichen Tag oder Tag danach verändert und richtig gestellt. 

Hier einige ausgewählte Beispiele:

Die Ärztezeitung und das Dt. Ärzteblatt haben ihre falschen Überschriften verändert und durch eine sachlich korrekte Überschrift ersetzt.

(Beispiel Ärztezeitung, inkl. Erratum):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Tageszeitung Rheinpfalz veröffentlichte den Leserbrief einer Heilpraktikerin veröffentlicht und korrigierte die falsche Überschrift.

Die Tageszeitung Rheinpfalz veröffentlichte den Leserbrief einer Heilpraktikerin veröffentlicht und korrigierte die falsche Überschrift.

Die Tageszeitung Aachener Zeitung korrigierte ebenfalls die Überschrift und wies auf ihren Fehler in einem Erratum hin (siehe oben).

Auch der Berliner Tagesspiegel hat reagiert und seine Überschrift durch eine Richtigstellung ergänzt.

Es gibt aber auch Medien, wie die FAZ, die an ihrer falschen Überschrift festhalten und die Richtigstellung erst im ersten Satz des Artikels ergänzen.

Fazit

Dies sind nur einige Beispiele von vielen Medien, die auf die Proteste von Heilpraktiker*innen und Bloggern reagiert haben. Das zeigt, dass man medial etwas bewegen kann und der Aufwand dafür überschaubar ist. Entscheidend ist, dass man weiß, wie es geht und dass man es tut. Daraus kann man für weitere Aktionen lernen – und sich erst einmal über den Erfolg freuen.

Andere langfristige Methoden, die z.B. ein Mittwochs-Newsletter vorgeschlagen hat, wie die Beschwerde beim Dt. Presserat, wirken erst Monate oder Jahre später – wenn überhaupt. Denn: Medien sind schnelllebig und brauchen schnelle und effektive Maßnahmen wie Leserbriefe oder Social Media (und manchmal juristische „Nachhilfe“.)

Heilpraktiker dürfen weiterhin Blut abnehmen (Klarstellung zum Bundesverwaltungsgericht und zu falschen Medienberichten) – inkl. Tipp für Mitmach-Aktion

Viele Medien verbreiten seit einem Tag eine Falschmeldung zum Thema Heilpraktiker, die auf einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa beruht. Stellvertretend zitiere ich das Dt. Ärzteblatt, das in der Überschrift schreibt: „Bundesverwaltungsgericht: Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen.“

Dies ist eine Falschmeldung vieler Medien, denn Heilpraktiker dürfen weiterhin Blut abnehmen (z.B. zu diagnostischen Zwecken, also für Laboruntersuchungen – oder auch zum Aderlass oder für homöopathische Eigenblutprodukte ab D4). Das in den Medienberichten zitierte Gericht hat nicht entschieden, dass Heilpraktiker kein Blut mehr abnehmen dürfen. Das Gericht hat als oberstes Verwaltungsgericht lediglich entschieden (und das bereits im Juni 2023), dass Heilpraktiker ihren Patienten kein Blut zur Herstellung bestimmter Eigenblutprodukte entnehmen dürfen (Link) – von einem grundsätzlichen Verbot der Blutentnahme für Heilpraktiker ist im Gerichtsurteil nichts zu lesen. 

Dies bestätigt auch die Heilpraktikerin und Präsidentin des größten Heilpraktiker-Verbandes (mit über 7.000 Voll-Heilpraktikern), dem Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH), Ursula Hilpert-Mühlig. Sie ist auch eine profunde Kennerin der juristischen Materie und schreibt für Heilpraktiker Fachartikel zum Thema. Sie kommentiert: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in dritter Instanz die Klagen von drei Heilpraktiker*innen gegen jeweilige Verfügungen der Bezirksregierung Münster abgewiesen. Die Bezirksregierung hatte den Kläger*innen die Durchführung von bestimmten Eigenblutbehandlungen untersagt, da diese gegen das Transfusionsgesetz (TFG) verstoßen. Das TFG stellt lediglich die Blutentnahme zur Spende unter Arztvorbehalt. Blutentnahmen zum Zwecke diagnostischer Untersuchungen sind hiervon nicht betroffen (§ 28 TFG). Homöopathische Eigenblutprodukte zur Injektion sind ebenfalls rechtlich möglich (wenn das Produkt den Regeln des Homöopathischen Arzneibuchs und des Arzneimittelgesetzes entspricht).“

Die Power von Leserbriefen
Mein Tipp: Wenn die falsche Medienberichte zu einer Verunsicherung bei einzelnen Heilpraktiker*innen und Patient*innen führen, kann es helfen, das Medium auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, damit nicht noch mehr Menschen verunsichert werden. Schreiben Sie einfach an die Leserbrief-Redaktion des jeweiligen Mediums .
   Leserbriefe werden gelesen, haben viel Power und werden oft unterschätzt. Bei Journalist*innen sind Leserbriefe gefürchtet, weil sie die Macht und Kompetenz der vielen Leser*innen (hier die der vielen Heilpraktiker) zeigen. Schreiben Sie einfach einen Leserbrief an eines oder mehrere Medien, die falsch über das Gerichtsurteil berichten, z.B. Tagesspiegel, Ärztezeitung, Zeit online, Stern.de etc. Die Adresse der Leserbrief-Redaktion finden Sie auf der Website der Medien.
Wenn Sie beispielsweise einen Leserbrief an das oben in diesem Artikel zitierte Dt. Ärzteblatt schreiben möchten, können Sie dies an die folgende Adresse richten: „Dt. Ärzteblatt, Redaktion Leserbriefe E-Mail leserbriefe@aerzteblatt.de„. Bitte Ihren Namen und Anschrift nicht vergessen. (Und schicken Sie mir zusätzlich den Leserbrief, dann kann ich ihn zusätzlich im Homoeopathiewatchblog oder Heilpraktiker-Newsblog veröffentlichen – falls das Ärzteblatt oder andere Medien ihn nicht veröffentlichen).

Die Power von Sozialen Medien
Da viele Medien die Falschmeldung über Soziale Medien wie Twitter/X weiterverbreiten, kann man auch hier aktiv werden. Ich habe z.B. die Ärztezeitung öffentlich auf Twitter/X auf ihre Falschmeldung hingewiesen und die Redaktion „gebeten“, die Falschmeldung zu korrigieren:

(Screenshot von Twitter/X, 22.9.):

homöopathie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Natürlich gibt es noch weitere Maßnahmen, wie z.B. ein juristisches Vorgehen. Das ist aufwändig und kostet viel Zeit. Und der Effekt ist erst lange nach dem Erscheinen der falschen Überschrift festzustellen.


 

Aktualisierung 22.9., 17 Uhr: Das Deutsche Ärzteblatt hat mittlerweile nach den Protesten seine Falschmeldung korrigiert und eine neue Twitter/X-Meldung lanciert. Sie lautet:

heilpraktiker

 

 

 

 

 


 

Auch die Ärztezeitung hat mittlerweile (Stand 22.9., 17.30 Uhr) auf die Proteste reagiert und die Falschmeldung korrigiert, die neue Meldung lautet:

 

 

 

 

 

Und die Ärztezeitung hat ihren Fehler in einem „Erratum“ unter dem Artikel beschrieben:

heilpraktiker

 

 

 

 


 

„Das Rezept aus dem Auge“ – Interview zur Augendiagnose mit Heilpraktikerin Dr. Edith Göttsche

Bei den vielfältigen Therapien der Heilpraktiker*innen gibt es Perlen, die in der breiten Öffentlichkeit eher unbekannt, jedoch für Patient*innen und Heilpraktiker*innen sehr wichtig sind. Diesen weniger bekannten Schätzen habe ich eine eigene Interview-Reihe im Heilpraktiker-Newsblog gewidmet. Ich suche mir jeweils einen Experten, der seine Therapie und deren Besonderheiten im Interview erklärt. In der Reihe gibt es Interviews zur Kneipp-Therapie, zur Traditionellen Europäischen Medizin, zu Therapien für Hochleistungssportler usw. 

Zusätzlich zu den besonderen Therapien der Heilpraktiker möchte ich die Experten-Reihe auch um besondere Diagnose-Verfahren der Heilpraktiker erweitern, die ebenfalls mehr Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit verdienen, weil sie sich bewährt haben. Wie gut sie sich bewähren, zeigen die Patientengeschichten, die der Heilpraktiker-Newsblog für die Kampagne „Mein Heilpraktiker hilft mir“ sammelt und veröffentlicht (Link).

Einer dieser Diagnose-Methoden der Heilpraktiker ist dieser Artikel gewidmet:
der Augendiagnose (AD).

„Die Augendiagnose gibt Heilpraktiker*innen zum einen vorbeugende Hinweise, zum anderen kann sie durch die Erfassung der Patienten-Konstitution deren ‚Schwachstellen‘ besser erkennen und damit die Therapie individuell einstellen“, ordnet Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker (FDH), dem größten Verband von Voll-Heilpraktikern mit über 7.000 Mitgliedern, die Methode ein.

Wie funktioniert die Augendiagnose, welche Vorteile hat sie für Patienten und Heilpraktiker, warum funktioniert sie? Um diese Fragen zu beantworten, habe ich eine Expertin mit viel Erfahrung gesucht und gefunden, die diese Diagnose-Methode seit 25 Jahren anwendet: Die Augendiagnostikerin, Heilpraktikerin und Biologin Dr. Edith Göttsche. Sie behandelt Patienten in ihrer Praxis in Schleswig-Holstein (die oft nur wegen der AD zu ihr kommen, wie sie im Gespräch verrät), gibt ihr Wissen und ihre Erfahrung in einer Schule für Augendiagnose weiter und leitet Augendiagnose-Arbeitskreise des FDH in Kiel und Hamburg (inkl. eines Online-Kreises).

Im Gespräch mit dem Heilpraktiker-Newsblog beschreibt Frau Dr. Göttsche sowohl die übergeordnete Bedeutung der Augendiagnose, geht aber auch ins praktische Detail – inklusive der Vorstellung eine Fallberichtes.

Christian J. Becker: Wie haben Sie die Augendiagnose erlernt? Wie aufwändig ist die Ausbildung? 

Dr. Edith Göttsche: Ich bin seit über 25 Jahren Heilpraktikerin und begeisterte Augendiagnostikerin. Eigentlich war ich letzteres schon bevor ich Heilpraktikerin wurde. (Aber das ist eine andere Geschichte). Letztlich hat mich die Augendiagnose so fasziniert, dass ich die Ausbildung zur Heilpraktikerin gemacht habe.

Als Biologin faszinierte mich die Fähigkeit meiner Lehrer, mit einem Blick in mein Auge meine wesentlichen Probleme zu erkennen und kurz und prägnant zu beschreiben, wo die Problematik herkommt und was ich dagegen tun könne.

Ich absolvierte 1996 die Ausbildung des Uslarer Kreis bei Sigolt Wenske und Walter Schwarz. Diese holten mich auch schnell als Referentin in ihr Team. Nach dem Tod meines Lehrers Walter Schwarz wurde ich 2003 1. Vorsitzende des Uslarer Kreis. Durch verschiedene organisatorische Veränderungen wurde 2016 daraus das seitdem von mir geleitete Institut für Augendiagnose.

Die Ausbildung gliedert sich beim Institut für Augendiagnose auch heute noch in drei Basis-Kurse, die aufeinander aufbauen und derzeit online durchgeführt werden. Im Anschluss biete ich noch drei praktische Aufbaukurse in meiner Praxis in Schülp an. Weiterhin leite ich die FDH-Arbeitskreise für Augendiagnose in Kiel und Hamburg und einen Online-Arbeitskreis, in denen der kollegiale Austausch von erfahren Kollegen und Kolleginnen und jüngeren Neueinsteigern im Vordergrund steht. Über kollegiale Chatgruppen stehen wir auch in regelmäßigem Kontakt und Austausch miteinander. 

Christian J. Becker: Welche Chancen liegen in der Augendiagnose für Heilpraktiker?

Dr. Edith Göttsche: In all dieser Zeit kam es mir neben meiner Lehrtätigkeit darauf an, Kollegen und Kolleginnen für das Konzept „Augendiagnose und Rezept aus dem Auge“ zu begeistern. Es ist nach wie vor ein Alleinstellungsmerkmal für uns Heilpraktiker. Viele meiner Patienten sind auf Grund der Augendiagnose zu mir in die Praxis gekommen.

Weiterhin ist es eine Möglichkeit, schnell zu individuellen und erfolgreichen Therapiekonzepten zu kommen. Dies zeigt sich seit Jahrzehnten in vielen erfolgreichen Augendiagnostiker-Praxen.

Augendiagnose ist prinzipiell auch mit einfachen Mitteln durchzuführen. Ich habe auf einem über 50 Jahre alten Irismikroskop gelernt und habe neben meinem digitalen Mikroskop, das ich mir vorwiegend wegen der Bilder für die Ausbildung angeschafft habe, noch mein altes gebrauchtes Gerät regelmäßig in der Anwendung.

Teure digitale Mikroskope sind erst für den fortgeschrittenen Heilpraktiker notwendig. Zum Anfang genügt eine einfaches Irismikroskop, das man vor allem gebraucht sehr günstig bekommen kann oder aber ein Fotoapparat mit einer guten Makrofunktion. Das klappt z.T. auch schon mit den Kameras der Mobiltelefone recht ordentlich. Ich denke hier gibt es für jeden Geldbeutel das passende Gerät.

Da die Augendiagnose von unseren forschenden Altvorderen auch immer in ein therapeutisches Konzept eingebunden war, ergibt sich aus den verschiedenen Aspekten auch das „Rezept aus dem Auge“. Dieses setzt sich aus einer grundsätzlichen homöopathischen Rezeptur zusammen und wird durch weitere Therapieverfahren ergänzt. Neben Akupunktur und Homöosiniatrie setze ich auch verschiedene ausleitende und manuelle Therapien ein.

Christian J. Becker: Wo liegen die Vorteile der Augendiagnose für Patienten und wie kann sie z.B. klinische Diagnose-Verfahren ergänzen?

Dr. Edith Göttsche: Im Auge kann ich für jeden Patienten einen Bindegewebsstatus ermitteln, den keine labortechnische Untersuchung ersetzen kann. Nichtsdestotrotz sind oft weitere klinische Diagnose-Methoden notwendig, um die genaue akute Diagnose abzusichern. Hier können neben dem Blut-Labor vor allem auch bildgebende Verfahren wie Ultraschall oder MRT notwendig sein.

Bei der Augendiagnose haben wir also die einzigartige Möglichkeit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Gesundheit des Patienten zu erkennen.

Christian J. Becker: Sie schilderten, dass viele Patienten zu Ihnen kommen, bei denen die Schulmedizin trotz Symptomen kein Befund erstellen und Therapie einleiten kann, Sie aber mit der Augendiagnose eine Diagnose (und Therapie) möglich machen können. Wie sieht solch eine solch typische Patientengeschichte aus?

Dr. Edith Göttsche: Fallbericht: S.Sch.

Im Januar des vergangenen Jahres kam ein Herr Sch. (JG1965) mit wiederkehrenden starken und brennenden Magenschmerzen in die Praxis. Diese hätten vor zwei Jahren begonnen und es wären schon Magenspiegelung und Blutbild gemacht worden. Es sei Gastritis mit unspezifischer Ursache als Befund erhoben worden. Die Medikation von 40 mg Pantoprazol p.d. würde aber kaum keine Linderung bringen. Zusätzlich wäre er über die Maßen erschöpft und fühle sich ausgelaugt. Auch sein Immunsystem werde immer schlechter, er hätte in engeren Abständen Infekte oder Lippenherpes.

Herr Sch. ist selbständiger Gastronom und hatte unter den Corona-Maßnahmen nicht nur versucht sein Unternehmen zu erhalten, sondern auch seine Mitarbeiter zu halten. Dadurch stand er unter enormen Druck als die Magenbeschwerden begannen.

Augendiagnostisch ergab sich folgender Befund: 

 

 

Aufbauend auf einer lymphatisch neurogenen Konstitution zeigte sich eine helle Magen-Region. Die Magen-Darm-Zone wird von einem sehr feinen Darmkrausen-Rand begrenzt. Zusätzlich imprägnieren multiple pankreotrope Pigmente. Der Nieren-Sektor ist in beiden Augen rarefiziert, d.h. abgedunkelt.

Diese Zeichen-Kombination weist auf eine gestörte Regulation des Säurestoffwechsels hin. Grundsätzlich sind am Säure-Basen-Stoffwechsel die Organe Magen, Pankreas und Niere beteiligt. Der Magen scheidet die im Körper bei fast jedem biochemischen Prozess entstehenden Säuren in Form von Salzsäure aus. Die Bauchspeicheldrüse neutralisiert die Säure durch Bildung von Hydrogencarbonat und die Niere ist dazu befähigt durch Säure-Ausscheidung oder -Retention den pH-Wert des Blutes konstant zu halten. Wenn diese drei Organe in der Augendiagnose auffallen, kann man von einem gestörten Säure-Basen-Gleichgewicht ausgehen.

Die neurogene Konstitution zeigt die hohe Sensibilität des Patienten. Vor der Corona-Zeit hatte er den Stress, den seine Arbeit mit sich brachte gut geschultert, aber unter den verschärften Bedingungen war sein vegetatives System überfordert und die Krankheit suchte sich die schwächste Stelle, den locus minoris resistentiae. 

In diesem Fall führte die Belastung zu einer Reduktion des basischen Magenschleims, was zu einer dauernden Reizung der Magenschleimhaut führte. Da nicht das Übermaß an Säure, sondern die „Unterschleimung“ des Magens für seine Beschwerden ursächlich war, konnte auch ein Protonenpumpen-Hemmer die Beschwerden nicht beseitigen. Da die Niere mehr ist als nur ein „Kaffeefilter“ steht der abgedunkelte Nieren-Sektor hier auch für die Energieleere des gesamten Systems und erklärt seine Erschöpfung.

Das Rezept aus dem Auge zeigt uns den Weg in die Therapie:

Basis ist: Nerven stärken, damit durch die Senkung des Adrenalinspiegels die anderen blockierten Reaktionsgleichgewichte wieder in Gang kommen.

Dann Magen und Nieren kräftigen und das Immunsystem stabilisieren. 

Die Therapie erfolgte mit der Verordnung von Tabletten der Naturheilkunde zur Kräftigung des Vegetativums und weiteren Tabletten für den Magen. Weiterhin erfolgte Akupunktur, IR-Bestrahlung des Nieren-Feldes, Schröpfmassage der Magen- und Pankreas-Reflexzonen am Rücken. Zusätzlich wurden Injektionen zur Stärkung des Immunsystems, Regulation des Magens und Kräftigung des vegetativen Nervensystems als Mischinjektion sowohl i.m. als auch s.c. durchgeführt.

Der Patient war nach drei Behandlungen im Wochenabstand beschwerdefrei und es wurden noch zwei weitere Behandlung zur Stabilisierung durchgeführt. Seitdem kam der Patient nur wegen seiner gelegentlichen Rückenbeschwerden oder, um seinen Vater zu dessen Therapie zu begleiten. Er hat keine Magen-Beschwerden mehr.

Durch die gezielte Einflussnahme auf das geschwächte System des Patienten konnten die Beschwerden kausal angegangen werden und schnell eine Erholung des gesamten Systems erreicht werden.

Christian J. Becker: Wie läuft eine Augendiagnose genau ab?

Dr. Edith Göttsche: Augendiagnose kann schon mit einer einfachen Lupe erfolgen. Dies mache ich bei Kleinkindern und Säuglingen, da sich hier noch keine mikroskopische Untersuchung durchführen lässt. Unter Berücksichtigung des altersgemäßen Entwicklungszustandes der Iris kann man schon vom ersten Lebenstag an Augendiagnose machen.

Im Normalfall führe ich die Augendiagnose mit einem Binokular-Irismikroskop durch, das den dreidimensionalen Aufbau des Auges gut darstellt. 

Zuerst nehme ich die Konstitution auf, ich beginne mit dem rechten Auge, dann folgt das linke Auge. Dann gehe ich zurück auf das rechte Auge und betrachte die unterschiedlichen Regionen und Sektoren. Derselbe Vorgang wiederholt sich dann am linken Auge.

Ich betrachte die vorderen Anteile des Auges auf deren altersgemäßen Zustand und achte auf Veränderungen aller Art.

Hierzu zählen neben der Iris auch die Sklera und die Hornhaut und begleitend die Augenlider.

Die Augen setzt sich aus mehreren Ebenen von unterschiedlichem anatomischem Bezug auf. Der größte Teil der Iris ist z.B. aus dem Neuroektoderm entstanden und hat daher Verbindung mit den entsprechenden Geweben im Körper. Weiterhin ist dar Blick ins Auge der Blick in das lebendige Bindegewebe des Körpers. Und das Bindegewebe und sein Stoffwechsel ist die Basis für alle Vorgänge im Körper.

Die Kombination der Grundstruktur mit den unterschiedlichen Zeichen, Farbauflagerungen und Veränderungen sind für jeden Menschen individuell und einzigartig. Daraus ergeben sich zuerst einmal die Konstitution und darauf aufbauend die Veränderungen, die sich in Lebensjahren durch verschiedene innere und äußere Einflüsse ergeben haben.

Daraus kann der man ablesen, welche Ursachen für die Beschwerden des Patienten in Frage kommen und welcher Weg für die Therapie sich daraus schlussfolgern lässt. So kann ich auf verschiedene Aspekte der Beschwerden kausal eingehen und dem Patienten in ein gesundheitliches Gleichgewicht bringen.

Christian J. Becker: Welche akuten und chronische Erkrankungen kann man vor allem mit der Augendiagnose erkennen?

Dr. Edith Göttsche: Oft ist es so, dass sich Erkrankungen bei den schulmedizinischen Untersuchungen noch nicht abbilden. Die Basis der Beschwerden lässt sich mit der Augendiagnose erfassen.

Meinem Verständnis nach können Erkrankungen nur auf einem geschwächten regulatorischen System stattfinden. Auf der Basis der regulatorischen Störungen zwischen dem vegetativen System, der Durchblutung, dem Immunsystem und dem Bindegewebezustand bauen sich weitere regulatorische Störungen auf, die letztendlich zu pathophysiologischen Zuständen führen.

Viele meiner Patienten befinden sich klinisch noch im Rahmen des durchschnittlich „Normalen“ haben aber schon minder oder mehr ausgeprägte Beschwerden. Da die Ursachen klinisch nicht ermittelt werden konnten und Standardtherapien medikamentöser Art nicht immer kurativ wirken, sind sie auf der Suche nach Alternativen zu mir in die Praxis gekommen.

Im Prinzip ist es mir auch egal, wie eine Erkrankung heißt. Mir kommt es auf die Kombination der Beschwerden an, die ich mit der Betrachtung der unterschiedlichen Module im Auge auf eine Kombination von Ursachen einordne. Daraus ergibt sich dann das Therapiekonzept.

Es ergeben sich 4 Schwerpunkte, mit denen ich den Zustand des Patienten umfassend erfassen kann: die vier Säulen meiner naturheilkundlichen Therapie:

 

Ich betrachte die Hinweise auf das vegetative Nervensystem, die Durchblutung, das Immunsystem und den Stoffwechsel im Bindegewebe. Je nachdem wie sich diese vier Therapiesäulen darstellen, kann ich Schwerpunkte in der Therapie setzen.

Dadurch erfasse ich nicht einzelne Krankheiten, sondern das gesamte System. In der Therapie gehe ich zunächst auf die akuten Beschwerden ein. Begleitet wird dies aber immer mit einem systemischen Ansatz, um die Effektivität der Therapie zu erhöhen. 

Es gibt daher immer einen Ansatz und immer Lösungswege. Diese sind manchmal schnell zielführend und manchmal dauert es länger. Schwere chronische Erkrankungen, bei denen nicht nur regulatorische Prozesse verlagert sind, sondern Strukturen schon in die Degeneration gegangen sind, kann man auch mit den besten Mitteln nicht mehr in ihren physiologischen Ursprung zurückführen. Ich erlebe aber täglich, wie sich durch unsere naturheilkundlichen Methoden auch und gerade bei schweren degenerativen Erkrankungen (Rheuma, Arteriosklerose, Diabetes, Krebs) Beschwerden deutlich lindern lassen und die Lebensqualität wieder verbessert wird.

Christian J. Becker: Was wünschen Sie sich als Augendiagnose-Expertin für diese Diagnose-Methode mit Blick auf die Akzeptanz und Verbreitung?

Dr. Edith Göttsche: Augendiagnose ist nicht mit quantifizierbaren Messmethoden vergleichbar. Eher mit bildgebenden Verfahren. Auch da muss man das Sehen lernen und physiologische Strukturen von pathophysiologischen zu unterschieden lernen. Auch hier muss man viele Bilder sehen, um sein Auge zu schulen.

Ich sehe Augendiagnose als Zusatz-Diagnose zu den klinischen Diagnosen, ihre Stärke ist, das zu erkennen, was klinische Diagnosen nicht oder noch nicht erkennen lassen.

Sie hat ihre Stärken und ihre Schwächen oder besser gesagt Grenzen. Die Stärke ist dieses schnelle und erfolgreiche Erkennen der Konstitution und der wesentlichen Grundlagen (4 Säulen) und die sofortige Umsetzung in einen individuellen Therapieplan mit einfachen Mitteln und Methoden.

Grenzen sehe ich darin, dass ich außer manchen Augenerkrankungen keine Krankheiten erkennen kann. D.h. ich kann nicht sagen, ob ein Patient gerade eine Gastritis hat, ich kann auch nicht sagen ober Krebs hat oder ob er keinen Krebs hat. Ich kann nicht sagen, ob ein Patient Gallensteine hat, wenn er sie aber hat, kann ich ermitteln warum. 

Wenn man nur begreift, dass man nicht eine Erkrankung feststellt, sondern die Gesamtschau auf den Körper hat – nicht eine Gastritis diagnostiziert – sondern die Ursache dafür, dann kann Augendiagnose die Basis für erfolgreiches Therapiekonzept einer naturheilkundlichen Praxis sein.

Augenbilder alleine machen keine Augendiagnose. Die Bilder sind immer eingebettet in eine umfassende Anamnese und eine naturheilkundliche Gesamtuntersuchung. Sollten noch keine klinischen Befunde vorliegen, veranlasse ich, wenn mir das nötig erscheint, dass diese durch den Hausarzt oder entsprechende Fachärzte gezielt erstellt werden. Hierbei gilt meine Sorge immer dem Wohl des Patienten.

Christian J. Becker: Was macht Augendiagnose für Sie so faszinierend?

Dr. Edith Göttsche: Ich sehe und erfasse die Konstitution des Patienten, seinen bindegewebigen Aufbau, die Stoffwechsellage, die Durchblutung, das Immunsystem und das Nervensystem mit einem Blick. Als Anfänger hat man auch mehrere Blicke 😉 , aber das Sehen und erkennen wird geschult, indem man es immer wieder und wieder übt. Auch wenn man als Anfänger manches nicht vollständig erfasst – man macht ja keine Fehler, es ist einfach nur nicht ganz vollständig. 

Es ist schlicht und einfach eine völlig andere Herangehensweise an die Problematik und Beschwerden der Patienten. Als Augendiagnostiker bin ich sozusagen der Gesundheitsdetektiv und das nach wie vor mit großer Begeisterung.

Ich wünsche mir daher, dass sich wieder mehr junge Kolleginnen und Kollegen für diese althergebrachte aber nicht altbackene Diagnoseform begeistern lassen. Dass sie das Sehen lernen und Sehen üben nicht scheuen und erkennen, dass Augendiagnose Basis einer erfolgreichen Naturheilpraxis sein kann.

Christian J. Becker: Ein herzliches Dankeschön für das Gespräch.

 

 

 

Will eine Gesundheitsbehörde die Naturmedizin für Apotheker, Heilpraktiker, Ärzte und Patienten verbieten? Eine Presseanfrage von mir an die Behörde bringt Klarheit

Naturheilkunde, Homöopathie, Heilpraktiker, Ärzte für Homöopathie stehen unter Druck, weil viele Politiker sowie Medien und eine Anti-Lobby gegen sie agieren. Das ist auch der Auslöser, warum es  Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de als mediale Gegengewichte gibt – nämlich, um zu informieren und die Stimme für die Komplementär-/Naturmedizin, Therapeuten und Patienten zu erheben.

Dieser öffentliche Druck führt auch zu einer besonderen Sensibilisierung der Therapeuten und Anwendern gegenüber allen negativen Meldungen über die Naturmedizin. Manchmal führt dies bereits zu verunsicherten Reaktionen, die durch die Verbreitung in den sozialen Medien noch verstärkt werden. Oft kann aber schon eine offizielle Presseanfrage für Klarheit sorgen und vielleicht die Verunsicherung abbauen.

Das zeigt die folgende Geschichte, bei der ich als Journalist ein wenig für Klarheit sorgen konnte.

Das Problem:

Ein Apotheker aus Wuppertal hatte auf seiner Webseite die Meldung veröffentlicht, dass ihm die untere Gesundheitsbehörde in Form einer Ordnungsverfügung untersagt habe, TCM -Rezepturen, Westliche Kräuterrezepturen, Proteomic und Spagyrik zu fertigen, abzugeben und zu versenden. Der Apotheker teilte seinen Kunden mit, dass er ab sofort keine entsprechenden Rezepturen fertigen und abgeben dürfe.

Das Problem zieht Kreise:

Die Meldung des Apothekers aus Wuppertal zog machte sofort die Runde auf Facebook, Telegram, Instagram etc. So schrieb eine Alternativmedizinerin beispielsweise auf ihrer Social-Media-Seite als Kommentar zur Meldung des Apothekes „TCM, Spagyrik und Co verboten/Pharma holt zum nächsten Schlag aus…/Bitte überall teilen und in allen Gruppen posten“ und verbreitete dies an 30.000 Follower. Es liegt auf der Hand, dass, dieser Kommentar der Medizinerin bei Lesern, die keine weiteren Informationen zum Fall haben, zu einer Verunsicherung führen kann.

Klärung des Problems:

Ein Leser des Homoeopathiewatchblog bat mich als Journalist, ob ich die Frage klären könne: Deutet der Apotheker-Bericht aus Wuppertal auf ein sofortiges Verbot naturheilkundlicher Arzneimittel für alle hin oder handelt es sich um einen Einzelfall, der nur diesen einen Apotheker betrifft? Die Frage ist von großer Relevanz, da solche individuellen naturheilkundlichen Rezepturen aus der Apotheke auch für viele Ärzte und Heilpraktiker als Therapiealternative zu Fertigarzneien wichtig sind.

Licht in den Fall des Wuppertaler Apothekers konnte nur die zuständige Gesundheitsbehörde bringen. Deshalb habe ich als Journalist eine offizielle Presseanfrage an die Leiterin des Gesundheitsamtes in Wuppertal gestellt, was es mit dem Verbot der TCM-Rezepturen für den Apotheker auf sich hat. Bereits nach zwei Tagen antwortete die Pressestelle des Gesundheitsamtes auf meine Journalistenanfrage (Wortlaut weiter unten).

Das Gesundheitsamt Wuppertal bestätigte als untere Gesundheitsbehörde auf meine Journalistenanfrage, dass sich die Untersagung nur auf den einzelnen Apotheker beziehe (offenbar wegen Nichteinhalten der Apothekenbetriebsordnung) und es sich nicht um ein generelles Verbot der naturheilkundlichen Arzneimittel (speziell Rezepturen) für alle handele.
Anmerkung: Wenn der Apotheker die strengen Regularien bei Rezepturen entsprechend der Apothekenbetriebsordnung wieder einhält (hier sorgt z.B. schon ein nicht vollständiger Prüfbericht eines Prüflabors für Probleme), kann er wieder Rezepturen verkaufen.

Drei Schlussfolgerungen:

  1. Bevor man etwas über Social Media Kanäle verbreitet, sollte man sich seiner Sache sicher sein und die Fakten geklärt haben. Denn man sollte sich der Verantwortung bewusst sein, dass man über Social Media viele Menschen nicht nur informieren, sondern im schlimmsten Fall auch unnötig verunsichern kann.
  2. Naturheilkundliche Arzneimittel, speziell individuell angefertigte Rezepturen wie TCM, westliche Kräutermedizin gibt es nach wie vor und sind für Patienten, Heilpraktiker, Ärzte nutzbar.
  3. Offizielle Journalistenanfragen an Behörden und Ministerien (z.B. durch den Homoeopathiewatchblog oder Heilpraktiker-Newsblog) können oft Klarheit schaffen (wie z.B. auch bei der Anfrage des Newsblog an das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach zum Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Link). Wenn Sie ein solches Thema haben, das vielleicht durch offizielle Journalistenanfrage geklärt werden könnte, können Sie sich gerne an mich wenden.

 

Die Antwort des Gesundheitsamtes Wuppertal an mich können Sie hier im Wortlaut nachlesen:

6. Juli 2023

„Sehr geehrter Herr Becker,
wie Sie wissen, können wir zu einzelnen Verfahren schon aus Datenschutz- und Gründen der behördlichen Schweigepflicht nicht öffentlich Stellung nehmen. Ich kann Ihnen jedoch bestätigen, dass Gesundheitsämter grundsätzlich keine generellen Verbote für die Herstellung und den Vertrieb bestimmter  Arzneimittel und Rezepturen aussprechen. Allerdings ist es ihre Aufgabe, die Einhaltung der Regularien der Apothekenbetriebsordnung bzgl. sämtlicher Rezepturen zu überprüfen und sicherzustellen.

Werden alle Arzneimittel nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln in Übereinstimmung mit §§ 6, 7, 8 (und 11) ApBetrO hergestellt, können sie abgeben werden.

Ich denke Ihre Anfrage ist damit beantwortet.

Freundliche Grüße aus Wuppertal & einen schönen Tag,

Stadt Wuppertal

Presseamt

Medien- und Öffentlichkeitsarbeit“

Wer führt das Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen durch? Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog haben das Unternehmen recherchiert – BMG bestätigt

Die aktuellen politischen Aktivitäten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Heilpraktikerwesen sind für alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von großer Bedeutung. Immerhin steht die derzeitige Leitung des Ministeriums, Karl Lauterbach, dem Beruf sehr kritisch gegenüber. Vor diesem Hintergrund beobachte ich als Journalist, der sich für den Heilpraktiker-Beruf einsetzt, alle Aktivitäten des Ministeriums zum HP-Beruf mit Argusaugen und schaffe Transparenz im Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog. So überprüft das Ministerium derzeit das gesamte Heilpraktikerwesen und hat dazu ein empirisches Gutachten über den Beruf ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist abgeschlossen, aber es gibt es noch keine öffentlichen Informationen darüber, wer das Gutachten durchführen wird. Der Name des Gutachterunternehmens ist sowohl aus politischen als auch aus praktischen Gründen wichtig, da das Unternehmen in Kürze u.a. die Heilpraktiker-Verbände für das Gutachten kontaktieren wird.

Wegen der politischen Relevanz für die Heilpraktiker und Homöopathen habe ich mich auf Spurensuche begeben und habe das Unternehmen recherchiert, das das Gutachten durchführt.

Im Homoeopathiewatchblog lesen Sie exklusiv den Namen des Unternehmens, das das Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen für das BMG durchführen wird. Ich habe mir als Journalist den Namen von der Pressestelle des Ministeriums offiziell bestätigen lassen.

Der Namen des
des Gutachterunternehmens lautet:  … Klicken zum Weiterlesen
im Homoeopathiewatchblog.de

Immer mehr Politiker erklären den Heilpraktiker-Beruf für unverzichtbar

Die Berichterstattung in überregionalen Medien zum Heilpraktiker-Beruf beschränkt sich leider oft darauf, dass einzelne Politiker und Anti-Heilpraktiker-Lobbyisten mit negativen Aussagen zitiert werden. Das spiegelt jedoch nicht die tatsächliche positive Wahrnehmung des Berufs bei Patienten und vielen Politikern wieder. Diese erleben Heilpraktiker und Verbände, die in der politischen Arbeit aktiv sind. Damit diese positive Einstellung von Politikern nicht nur im kleinen Kreis bleibt, bringt der Heilpraktiker-Newsblog sie an die Öffentlichkeit. Möglich wird dies dadurch, dass der größte Heilpraktiker-Verband mit über 7.000 Mitgliedern, der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH), solche Politiker-Aussagen dem Newsblog zur Verfügung stellt. „Wir erhalten als FDH immer wieder positive Rückmeldungen von Politikern“, erklärt Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des FDH. „Und da diese Statements die Wertschätzung für den Heilpraktiker-Beruf insgesamt ausdrücken, stellen wir sie in Abstimmung mit den Politikern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dadurch können viele Heilpraktiker und Patienten sie lesen und die Wertschätzung der Politiker für den Beruf wahrnehmen“, erläutert Hilpert-Mühlig.

Zwei typische Beispiele für die positive Einstellung von Politikern zum Heilpraktiker-Beruf sind die Äußerungen des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) sowie des gesundheitspolitischen Sprechers der CSU, Bernhard Seidenath. Beide drücken in ihren Statements ihre Wertschätzung dem Heilpraktiker gegenüber aus und erklären den Beruf für unverzichtbar. Sie können hier die Statements aus diesem Jahr in Auszügen lesen.

Stephan Pilsinger schreibt als Hausarzt und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags über den Heilpraktiker-Beruf: „Als Hausarzt ist mir bewusst, dass viele Erkrankungen sowohl eine körperliche als auch eine seelische Komponente haben. Der ganzheitliche Ansatz der Heilpraktiker trägt dazu bei, dass vielen Patienten geholfen werden kann, die durch reine Schulmedizin nicht zu diesen Behandlungserfolgen gekommen wären. … Eine gute Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern und Ärzten ist für die Zukunft unseres Gesundheitssystems ebenso entscheidend wie für nachhaltige und ganzheitliche Behandlungserfolge beim Patienten.“ Pilsinger kritisiert die mediale Darstellung des Heilpraktiker und fordert mehr Wertschätzung für den Beruf: „Statt also die unverzichtbare Berufsgruppe der Heilpraktiker pauschal zu diffamieren, sollten wir ihnen dafür dankbar sein, ihre wichtige Arbeit tagtäglich zu verrichten und uns das Wichtigste zu geben, was uns in Schmerz und Leid so nottut: Heilung und Genesung. Dieser elementare Dienst am Menschen ist aller politischen Unterstützung wert.“

Bernhard Seidenath hebt auch als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtages in seinem Statement auf ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal des Heilpraktiker-Berufs ab: „… Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind aus der gesundheitspolitischen Landschaft nicht wegzudenken. Sie erfassen – gerade in ihrer individuellen Beratung – die Individualität eines Menschen wie auch seiner Lebenseinstellung und seiner sozialen Interaktionen so genau wie vielleicht kein anderer Heil- oder Gesundheitsberuf. Damit ist es genau die personalisierte Medizin, zu der wir uns auf den Weg machen wollen. Ich bin der Überzeugung: Nur, wenn wir den Menschen als Ganzes und die entsprechenden Krankheitsursachen sehen, kann er im wahren und echten Sinne geheilt werden. Nur dann wird auch die Gestaltung eines zukunftssicheren Gesundheitssystems gelingen. Fakt ist aber, dass Naturheilkunde auch höhere Anforderungen an den Patienten stellt: Er muss sich aktiv beteiligen. In allen Gesundheitsreformen sollte bisher ja die Eigenverantwortung gestärkt werden, das war erklärtes Ziel. Ich wage zu behaupten: Wer auf die Naturheilkunde vertraut, führt sein Leben bewusst. Bei ihm ist die so oft beschworene Eigenverantwortung stark ausgeprägt. In diesem Sinne ist der, der auf Naturheilkunde setzt, ein moderner Patient.“

(Fotos: Seidenath/Bayerischer Landtag, Pilsinger/Stephan Pilsinger)

Großer Erfolg für Heilpraktiker: Bundesverfassungsgericht erlaubt wieder den Einsatz von Homöopathie bei Tieren durch Heilpraktiker

Am 16. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ein Urteil veröffentlicht (Link), das die Homöopathie, Tierheilpraktiker, Heilpraktiker, Patienten und Tiere stärkt: Das BVerG erlaubt wieder die Anwendung von Homöopathie bei Tieren durch Tierheilpraktiker. Konkret wieder erlaubt ist die „Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen“, so das Gericht.

Verboten worden war Homöopathie bei Tieren durch das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) seit September 2021. Davon betroffen waren Tausende von Tierhaltern, Tieren und besonders der Beruf der Tierheilpraktiker*innen, für die das Gesetz quasi ein Berufsverbot darstellte. Jedoch gaben die Heilpraktiker*innen nicht klein bei, sondern gingen mit politischer Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit (u.a. mit einer Petition) und juristisch gegen das Gesetz vor. Mit Erfolg, wie die heutige Verkündung des BVerG zeigt. Tierheilpraktiker*innen hatten Verfassungsbeschwerde beim BVerG eingelegt – wegen Verstoßes des TAMG gegen den Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die freie Wahl des Berufes sichert. Diesen Eingriff der Bundesregierung in die Berufsfreiheit der Tierheilpraktikerinnen sieht das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung als nicht gerechtfertigt an.

Bei der Kampagne gegen das Homöopathie-Verbot durch das TAMG arbeiteten viele Verbände der Tierheilpraktiker*innen zusammen: Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD) e.V., Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker & Tierphysiotherapeuten (DGT) e.V., Verband freier Tierheilpraktiker (VfT) e.V., Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie (VTkH) e.V., Internationaler Tierheilpraktikerverband e.V., Artgerechte TierGesundheit (ATG) e.V., Verband energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e.V.,TPVD Tierphysiotherapie Verband Deutschland e.V..

Kristin Trede, 1. Vorsitzende des Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD), begrüßt die Entscheidung des Gerichts gegenüber dem Heilpraktiker-Newsblog: „Diese Entscheidung hat zum Einen natürlich größtmögliche Bedeutung für die Stärkung unserer Grundrechte als Bürger*innen. Andererseits wirkt sich der Beschluss des BVerfG ebenso auf den Tierschutz aus: häufig können wir ohne Nebenwirkungen und/oder Belastung des Befindens des Lebewesens schulmedizinisch austherapierten Tieren noch ein gutes Leben ermöglichen. Weiterhin hat die Entscheidung auch positive Auswirkung auf unsere Lebensgrundlagen (Stichwörter: Umweltbelastung, Gesundheit, Antibiotikaresistenzen), denn die Anwendung homöopathischer Arzneien kann den Einsatz von Antibiotika verringern und vermeiden.“

Zum Einsparen von Antibiotika hat die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V. einen Reader veröffentlicht, den Sie sich hier herunterladen können. In ihm sind über 100 Fälle aus den Praxen von Tierheilpraktiker*innen veröffentlicht, in denen komplementäre und alternative Medizin bei Tieren den Antibiotikaeinsatz verringern/ verhindern konnte.

Heilpraktiker setzen sich für den Erhalt von SoHO-Therapien bei der EU ein

Jedes Jahr brauchen 25 Millionen Menschen in Europa eine Bluttransfusion während einer Operation oder nach einem Unfall. Um einen Mangel an Blut- und Gewebespenden zu verringern und die Qualität der Behandlungen zu verbessern, hat die EU-Kommission neue Vorschriften vorgelegt. Künftig sollen alles Substanzen menschlichen Ursprungs (Substances of Human Origin, kurz SoHO) reguliert werden und die Sicherheit von Spendern und Empfängern in der ganzen EU verbessert werden. Zu den Substanzen gehören neben Blut, Gewebe, Zellen, Muttermilch, Mikrobiota etc. Ausgenommen sind Organe.  

Von dem 134-seitigen Regelwerk sind auch Heilpraktiker und ihre Patienten betroffen. Sowohl die therapeutische Anwendung von SoHO-Produkten als auch die Arzneimittelherstellung würde erheblich erschwert oder sogar unmöglich werden. Davon berührt sind gängige Naturheilverfahren mit SoHO-Produkten, wie etwa alle Formen von Eigenbluttherapie, Mikrobiota zur Immunbehandlung, Eigenurintherapie. 

Für Änderungen am EU-SoHO-Richtlinie setzen sich Organisationen der Heilpraktiker ein. So hat der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) als größter Berufsverband von Voll-Heilpraktikern eine Stellungnahme inkl. Änderungsvorschläge an die EU gerichtet. Die EU hat die FDH-Stellungnahme auf ihrer Webseite veröffentlicht (Link ). Konkret schlägt der FDH Ausnahmeregelungen für die Therapie mit SoHO-Produkten vor, um gängige Naturheilverfahren wie die Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker zu ermöglichen. Änderungen schlägt der FDH auch bei der Durchführungspraxis von SoHO-Therapien vor, damit diese auch weiterhin von Heilpraktiker*innen durchgeführt werden können. Die Präsidentin des FDH, Ursula Hilpert-Mühlig, erläutert im Gespräch mit dem Heilpraktiker-Newsblog die politischen Aktivitäten des Verbandes auf EU-Ebene, um eine Änderung des SoHO-Regelwerkes zu ermöglichen: „Mit unseren Vorschlägen, diese Formulierungen zu präzisieren, würden bewährte Therapieverfahren der Eigenblutbehandlung aus der geplanten EU-Richtlinie ausgegrenzt, sodass sie weiterhin den Patienten zur Verfügung gestellt werden können – auch von nichtärztlichen professionellen Anwendern.“

Für den Änderungsantrag an die EU-Kommission haben zahlreiche Verbände und Organisationen zusammengearbeitet, neben dem FDH sind dies die Association für Natural Medicine in Europe (ANME), der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) sowie die Arzneimittelkommission deutscher Heilpraktiker (AMK). 

Gericht erlaubt Heilpraktikern die native und homöopathische Eigenblutbehandlung

Zwei Heilpraktiker aus Bayern haben vor Gericht eine Entscheidung bewirkt, die positiv für die Therapien der Heilpraktiker wirkt: Das Verwaltungsgericht München hat den Heilpraktikern die homöopathische und native Eigenblutbehandlung wieder erlaubt.

Durch Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile in den letzten Jahren waren die verschiedenen Formen der Eigenblutbehandlung für Heilpraktiker und Patienten stark eingeschränkt oder sogar verboten worden. Dadurch fehlten diese wichtigen Therapien z.B. in der Immuntherapie.

Zwei Heilpraktiker aus dem Großraum München wollten dieses Verbot nicht hinnehmen und gingen vor Gericht. Am 23. September hat das Verwaltungsgericht München sein Urteil veröffentlicht: Es erlaubt den beiden Heilpraktikern zwei Formen der Eigenbluttherapien und stellt zwei weitere Therapien unter Arztvorbehalt. Erlaubt ist Heilpraktikern nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die Entnahme und Reinjektion von unverändertem Blut (sogenannte native Eigenbluttherapie) und die Entnahme und Reinjektion von Blut, dem nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel zugesetzt wurden (sogenannte homöopathische Eigenbluttherapie). Ärzten vorbehalten bleiben nach Ansicht des Gerichtes die große und kleine Eigenbluttherapie mit Ozon sowie die Platelet-Rich-Plasma (PRP)-Eigenbluttherapie.

Das Urteil wirkt unmittelbar nur für die beiden Heilpraktiker als Kläger und ist zur Berufung zugelassen. Das Urteil zeigt jedoch, dass die Rechtsauffassung der Arzneimittelbehörden unzutreffend ist, Heilpraktikern jede Form der Eigenbluttherapie zu verbieten. Daher ist das pauschale Verbot der Behörden unzulässig, wie das Urteil zeigt. Langfristig könnte das Urteil für viele Heilpraktiker ein positives Signal sein.    

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Verwaltungsgericht München

Urteil des Gerichts (Az. M 26a K 21.397)

87 Gesundheitsorganisationen fordern die Anerkennung des Heilpraktiker-Berufs und starten weltweite Initiative (TCIH) / Sie können mit Ihrer Unterschrift unter die 8-Punkte-Deklaration helfen

In 80 Prozent der Länder weltweit nutzen Patienten und Therapeuten Komplementärmedizin (CAM) und Alternativmedizin neben der Schulmedizin. Die weite Verbreitung von CAM spiegelt sich jedoch nicht in den Gesundheitssystemen, in der Politik und Medien wieder. In vielen Ländern ist der Zugang zur Komplementärmedizin und deren Therapeuten wie dem Heilpraktiker sogar eingeschränkt. Probleme, die den Zugang zu CAM verhindern, sind auf mangelnde Anerkennung und Regulierung zurückzuführen oder das Ergebnis einer begrenzten Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitssystemen.

Eine neue Initiative möchte dies ändern. Dazu haben sich 87 Gesundheitsorganisationen aus 29 Ländern zusammengeschlossen und im Juni die Initiative TCIH gestartet. TCIH steht für Traditional, Complementary and Integrative Health. Die Initiative veröffentlicht eine Acht-Punkte Erklärung, die an Politik und Medien gerichtet ist. Die Erklärung zielt darauf, die Nachfrage und Nutzen der CAM hervorzuheben und wird im Laufe des Jahres Unterstützungsunterschriften von Organisationen und Einzelpersonen weltweit zu sammeln, um den politischen Entscheidungsträgern die Forderung und den Bedarf nach CAM zu demonstrieren. 

Die TCIH-Initiative von 87 Gesundheitsorganisationen ruft Heilpraktiker, Ärzte, Patienten, Wissenschaftler, Hersteller und Interessierte auf, sich dem Aufruf zum Handeln anzuschließen. Sie können die Initiative mit Ihrer Unterschrift (Einzelperson oder Organisation/Verband) unterstützen, die auf der Webseite der Initiative veröffentlicht wird: Unterschreiben auf TCIH-Webseite (ein Formular für Einzelpersonen, ein extra Formular für Verbände)

Die TCIH-Erklärung („Peoples Declaration“) umfasst acht Forderungen an die Politik, Gesundheitsverantwortliche und Medien: 

  1. Akkreditierung von Heilpraktikern, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen
  2. Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zur Komplementärmedizin als Teil des Rechts auf Gesundheit
  3. Aufnahme von Komplementärmedizin in die internationalen Gesundheitssysteme 
  4. Gewährleistung des Zugangs und der Sicherheit von CAM-Medikamenten durch spezische Regulierungswege
  5. Finanzierung der CAM-Forschung
  6. Verbreitung von zuverlässigen Informationen über Komplemtärmedizin an die Öffentlichkeit
  7. Förderung einer respektvollen Zusammenarbeit zwischen allen Gesundheitsberufen, um einen personenzentrierten und ganzheitlichen Ansatz für die Gesundheitsversorgung zu erreichen
  8. Medien sollen eine genaue und faire Berichterstattung über Komplementärmedizin sicherstellen   

Am 14. Juni wurde die TCIH-Initiative auf politischer Ebene in Brüssel vorgestellt: 

heilpraktiker

 

Weitere Informationen:

Webseite der TCIH-Initiative https://tcih.org/

TCIH-Deklaration in voller Länge (auf Deutsch, Link zu PDF ), weitere Sprachen

Übersicht der 87 Gesundheitsorganisationen der TCIH

Übersicht der Einzelunterzeichner (Link ). Hier die neuesten Unterschriften aus aller Welt:

heilpraktiker

 

Bayern setzt Covid-Impfpflicht auch für Heilpraktiker aus – als erstes Bundesland

Tausende Heilpraktiker in Bayern und ihre Patienten sind von der Corona-Impfpflicht für Gesundheitsberufe betroffen. Stichtag wäre der 15. März. Doch Bayern schert aus – als erstes Bundesland. Die Umsetzung der Impfpflicht für Gesundheitsberufe in Bayern werde vorerst ausgesetzt, verkündete die Regierung Bayerns am 8. Februar.

Auch für Heilpraktiker in Bayern werde es vorerst keine Impfpflicht geben, bestätigt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage des Heilpraktiker-Newsblog.de. „Der notwendige Umsetzungszeitraum wird für sämtliche von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) betroffenen Personen in den Einrichtungen und Unternehmen gleichermaßen gelten“, äußerte ein Ministeriumssprecher auf die Frage, ob die Aussetzung der Impfpflicht ebenfalls für Heilpraktiker in Bayern gelte. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der CSU, Bernhard Seidenath, bestätigte die Aussetzung der Impfpflicht für Heilpraktiker. Der Gesundheits- und Pflegepolitische Arbeitskreis der CSU (GPA) habe für die Aussetzung zumindest bis zum 30. Juni diesen Jahres plädiert, erklärte Seidenath in einem Statement.

Heilpraktiker spielen auch in Bayern eine wichtige und unersetzliche Rolle in der medizinischen Versorgung vieler Menschen. Diese Versorgung wäre durch die Impfpflicht gefährdet gewesen – ebenso wie viele berufliche Existenzen. Als größter Heilpraktiker-Verband hat der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) schon frühzeitig das Gespräch mit der Politik und somit auch mit Bayerns Regierung gesucht, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Am 20. Januar kam Bayerns Staatskanzlei dem Gesprächswunsch nach und hatte zum Heilpraktiker-Gipfeltreffen eingeladen. Florian Herrmann als Leiter der Staatskanzlei und Klaus Holetschek als Gesundheitsminister stellten sich in einer einstündigen Online-Sitzung den Argumenten der Vertreter*innen von Heilpraktikerverbänden. 

„Zunächst konnten wir unser Unverständnis darüber ausdrücken, dass insbesondere in Bayern unser Berufsstand für die niedrige Impfquote mitverantwortlich sei, wie Ministerpräsident Dr. Söder das öffentlich im TV ohne Belege behauptet hat“, so Ursula Hilpert-Mühlig, die als Präsidentin des FDH und Sprecherin des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) am Gespräch teilnahm. „Wir klärten auf, dass unsere Mitglieder beim Thema Impfen genauso heterogen aufgestellt seien, wie die Gesamtbevölkerung Deutschlands, und wir uns das Stigma, als ‚esoterische Schwurbler‘ unsere Patienten unisono vom Impfen abzuhalten, nicht gefallen lassen.“

Zum Thema Impfpflicht im Gesundheitswesen, das die Politik gerne auch von den Berufsverbänden unterstützt sehen möchte, äußerte Hilpert-Mühlig: „Wir sprechen uns dafür aus, dass eine Impfung eine persönliche Entscheidung sein sollte. Eine Impfpflicht mit unklarer Umsetzung und unwägbaren Folgen für die Freiheit unserer Berufsausübung wird von uns kritisch gesehen.“

Die Folgen der Impfpflicht für Heilpraktiker, ihre Patienten und die medizinische Versorgung war auch Thema bei einem weiteren politischen Termin von Heilpraktikern mit dem gesundheitspolitischen Sprecher und Vorsitzenden des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU (GPA), Bernhard Seidenath, am 3. Februar. Mit ihm tauschte sich ebenfalls die FDH-Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig gemeinsam mit zwei weiteren Verbändevertreter*innen aus; sie machten auf die besondere Position der Heilpraktiker für die medizinische Versorgung aufmerksam.

Seidenath betonte in einem Statement nach dem Treffen, dass er sich als Gesundheitsausschussvorsitzender regelmäßig mit Vertretern der Heilpraktiker in Bayern austausche. „Darin liegt eine große Wertschätzung naturheilkundlicher Verfahren. Bayern ist das Land der Heilpraktiker, so viele wie hier gibt es nirgendwo in Deutschland“, so Seidenath. Auch Seidenath bestätigt die Aussetzung des Vollzugs der Impfpflicht für Heilpraktiker in seinem Statement gegenüber der Presse. Der Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht solle, so Seidenath, gemäß des GPA „zumindest bis zum 30. Juni diesen Jahres“, ausgesetzt werden, „und zwar für alle Bereiche und Praxen, für die eine solche ab dem 15. März gelten würde. Dass Bayern diesen Weg gehen wird, hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Folge am 7. Februar angekündigt.“ 

„Mit Sorge“, sagte Ursula Hilpert-Mühlig im Gespräch mit Bernhard Seidenath, „sehen wir dem Vollzug des Impfgesetzes im Gesundheitswesen entgegen, wenn hierbei keine Unterscheidung zwischen den Einrichtungen vorgenommen wird. Denn nach dem Gießkannenprinzip wird hier eine Impfpflicht auf eine Vielzahl von Einrichtungen im Gesundheitswesen gegossen, die höchst unterschiedlich mit vulnerablen Personengruppen in Kontakt kommen. So ist beispielsweise eine Heilpraktiker-Praxis mit einem alleine tätigen Behandler, der die vorgeschriebene Testpflicht und die AHA-Regeln einhält und mittels einer Bestellpraxis Patientenbegegnungen verhindert, genauso erfasst wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser mit großer Patientendichte und einer Vielzahl von Beschäftigten. Praxen aber, sind im Gegensatz zu Alten- und Pflegeheimen keine Inzidenztreiber. Die politische Debatte muss hierzu geführt werden, zumal auch berufliche Existenzen zerstört würden.“

Wichtig war den Gesprächsteilnehmer*innen auch, die Versorgungsproblematik für ihre Patienten darzustellen. „Es gibt etliche Regionen mit Ärztemangel, so dass Heilpraktiker für viele Patienten die einzige Anlaufstelle sind“, erklärte Hilpert-Mühlig. “Sollten Heilpraktiker-Praxen wegen rigider Umsetzung des Gesetzes geschlossen werden müssen, kann es mit der medizinischen Versorgung durchaus eng werden. Und dass in Zeiten, in denen pandemiebedingte psychosomatische Beschwerden erheblich zunehmen. Deren Behandlung ist zeitaufwändig und hier stellen gerade Heilpraktiker eine wertvolle Entlastung für das Gesundheitssystem dar.“

Bayern ist das erste Bundesland, in dem die Umsetzung der Impfpflicht für Gesundheitsberufe ausgesetzt wird. Weitere Bundesländer werden voraussichtlich folgen – Sachsen hat es bereits angekündigt.

 

Quellen:

Interview von Christian J. Becker, Heilpraktiker-Newsblog, mit Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des FDH und Sprecherin des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH), vom 11. Februar 

Statement von CSU-Politiker Bernhard Seidenath vom 8. Februar nach dem Gesprächstermin mit Heilpraktiker-Verbänden:

„Regelmäßig tauscht sich der Gesundheitsausschussvorsitzende im Bayerischen Landtag und Landesvorsitzende des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU (GPA), Bernhard Seidenath, mit den Vertretern der Heilpraktiker in Bayern aus. Darin liegt eine große Wertschätzung naturheilkundlicher Verfahren. Bayern ist das Land der Heilpraktiker, so viele wie hier gibt es nirgendwo in Deutschland. Diese Tradition hat ja nicht nur Pfarrer Sebastian Kneipp begründet. Da ist ganz logisch, dass sich im Grundsatzpapier der CSU der Satz findet: „Moderne Medizin hat einen ganzheitlichen Blick auf den Menschen als Einheit von Körper, Seele und Geist.“

Bei der letzten Schalte Ende letzter Woche wurde unter anderem das Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erörtert. Dabei hat Seidenath klar gemacht, dass aufgrund fehlender Vorgaben seitens des Bundes und einer Belastung der Player im Gesundheitswesen, die ohnehin schon die Hauptlast der Pandemie zu tragen hätten, nicht noch eine einseitige zusätzliche Belastung durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommen dürfe. So hat sich der GPA für eine allgemeine Impfpflicht aller Erwachsenen in Deutschland ausgesprochen, aber strikt dafür plädiert, den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, zumindest bis zum 30. Juni diesen Jahres, auszusetzen, und zwar für alle Bereiche und Praxen, für die eine solche ab dem 15. März gelten würde. Dass Bayern diesen Weg gehen wird, hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Folge am 7. Februar angekündigt.“ 

Presseanfrage an Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege von Christian J. Becker,  Redakteur Heilpraktiker-Newsblog, vom 10. Februar:  

heilpraktiker

200 Jahre Sebastian Kneipp: „Das ganzheitliche Konzept von Kneipp ist sozusagen das europäische Ayurveda“, weiß Kneipp-Experte und Heilpraktiker Sebastian Salzgeber / Interview über die Kneipp-Therapie

Corona droht viele weitere wichtige Gesundheits-Themen in der Öffentlichkeit zu überlagern, z.B. wichtige Therapien von Heilpraktikern. Daher widme ich im Heilpraktiker-Newsblog eine Serie von Experten-Interviews solchen Themen, die sonst öffentlich nicht so im Fokus stehen. Beispielsweise Therapien wie die Traditionelle Europäische Medizin (Interview) oder in diesem Interview die Kneipp-Therapie beim Heilpraktiker.

Die Widerstandskraft fördern, sie mit sanften Mitteln unterstützen, den Körper gut ernähren, ihn in Bewegung halten und die Seele nicht vergessen: Diese Gesundheitsempfehlungen können Sie auf Instagram, Pinterest, Facebook etc. bei fast jedem Gesundheits-„Influenzer“ lesen. Nur, diese fünf Regeln stammen nicht von einem Instagrammer aus 2021, sondern von einem der ersten „Gesundheits-Influenzer, dessen 200. Geburtstag in diesem Jahr gefeiert wird: Sebastian Kneipp. 

Um gesund zu bleiben oder um gesund zu werden, sind diese Regeln des Pastors Sebastian Kneipp heute aktueller den je. Er hat es geschafft, vom bayrischen Bad Wörishofen aus die Kneipp-Therapie weltweit bekannt und beliebt zu machen. „Sebastian Kneipp gilt ja als ein Urgestein der Naturheilkunde“, erläutert Ursula Hilpert-Mühlig, Heilpraktikerin und Präsidentin des größten deutschen Verbandes von Voll-Heilpraktikern, des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker (FDH).  Hilpert-Mühlig weiter: „Wasser, Pflanzenheilkunde, Bewegung, Ernährung und Lebensordnung – das sind die fünf Säulen seiner Gesundheitslehre. Sie zielen als ganzheitlicher Ansatz auf Gesunderhaltung. Darüber hinaus kann ihr Potential zur Gesundwerdung vortrefflich genutzt werden. Heilpraktiker, als Heilberuf, können Kneipp`sche Verfahren auch therapeutisch zur Behandlung von kranken Menschen einsetzten. Deshalb werden an den Schulen des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker (FDH) im Sinne einer ganzheitlichen naturheilkundlichen Ausbildung auch die „fünf Säulen“ als individuell einsetzbare Therapeutika unterrichtet.“

Salzgeber
Heilpraktiker Sebastian Salzgeber (Foto: privat)

Welche Bedeutung hat Kneipp heute, wie kann man seine Empfehlungen heute bestmöglich einsetzen, welche Vorteile hat eine Kneipp-Behandlung beim Heilpraktiker? Das fragte ich den Heilpraktiker Sebastian Salzgeber, der in Bad Wörishofen seit Jahrzehnten praktiziert. 

Der Tradition des Großvaters folgend, begann Sebastian Salzgeber 1980 seine Ausbildung zum medizinischen Bademeister und Masseur, 1983 legte er die Heilpraktikerprüfung ab und übernahm die Praxis von seinem Vater. Basierend auf (Familien-)Erfahrung, traditioneller Naturheilkunde, neuesten medizinischen Erkenntnissen und ganzheitlich orientierten Diagnoseverfahren therapiert er seine Patienten. Seit 39 Jahren ist er Dozent an der Berufsfachschule Josef-Angerer-Heilpraktikerschule in München des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker (FDH).

 

Christian J. Becker: Welche Bedeutung könnte die Kneipp-Therapie haben und welche Bedeutung hat sie heutzutage?

Sebastian Salzgeber:

Herauszustellen wäre einerseits die ausgezeichnete prophylaktische Wirkung der Kneipptherapie und andererseits, wie modern der Ansatz und die Therapieempfehlungen von Kneipp tatsächlich sind.

Präventiv kann die Kneipptherapie bei Krankheitsbildern (siehe unten) aufgeführt hervorragende Wirkung zeigen.

Wie modern seine Empfehlungen sind, kann anhand folgender Überlegungen deutlich gemacht werden:

a) Insgesamt ist das Körperbewusstsein und Eigenverantwortlichkeit für einen gesunden Körper und Geist in der Gesellschaft stark gewachsen. Selbstoptimierung ist ein großes Thema – nicht ausschließlich im Sinne von Steigerung der Leistungsfähigkeit und dem Ziel eines perfekten Körpers – sondern im ganzheitlichen Sinne: Was tut mir, meinem Körper und meiner Seele gut?

b) Eine gesunde Ernährung spielt gerade auch bei jüngeren Menschen heute eine große Rolle. Pflanzlich basierte, basische Kost, reduzierter Fleischkonsum, bewusster Einkauf; all das ist heute wichtig. Kneipp hat das schon vor 200 Jahren gewußt und empfohlen 

c) Das ganzheitliche Konzept von Kneipp ist sozusagen das europäische Ayurveda. Und das mit heimischen/regionalen Produkten, mit der Kraft aus der Natur vor Ort und der gesunden Umgebung vor Ort. Ganz ohne lange und umweltbelastenden Flugreisen. 

Dazu passt, dass aktuell eine Wahrnehmungsveränderung bei der Wertschätzung des eigenen Lebensraums stattfindet – deutlich befeuert durch Corona. Es muss (bzw. kann) nicht mehr unbedingt der Wellness-Aufenthalt in fernen Ländern sein. Allerdings ist die Idee, die eigene Gesundheitspflege mit hier beheimateten Mitteln und Wissen zu betreiben, noch nicht angekommen. Zumeist werden auch vor Ort Angebote diverser fernöstlicher Therapien wie Ayurveda oder TCM etc. wahrgenommen. Dass die Kneipptherapie und -kur ebenfalls ganzheitlich ausgerichtet ist und somit eine umfassend positive Wirkung auf Körper, Geist und Seele hat, ist viel zu wenig bekannt! Das zu ändern, darin läge meines Erachtens ein großes, leider bisher ungenutztes Potential.

Heimat/Zuhause/Wohlfühlen. Bei sich sein. Vertrautes neu erleben. Das Zuhause als Kurort. Zeit  für sich in der Heimat verbringen. Zeit für sich haben, in vertrauter Umgebung.

Kneipp Wasseranwendungen sind nicht auf kaltes Wasser reduziert, die für Abneigung und Ablehnung sorgen. Vielmehr umfassen sie auch warme wohltuende Waschungen, Wickel, Dämpfe, Auflagen, Heublumensäcke etc.. Warme und heiße Güsse zur Anregung des Stoffwechsels und des Immunsystems sorgen für ein sofortiges körperliches Wohlbefinden.

Wasser ist aber nicht nur in Form von externen Anwendungen eine bedeutende Komponente bei Kneipp, ebenso wichtig ist die regelmäßige und ausreichende Versorgung des Organismus mit Wasser. Hier spielen warme Getränke, wie beispielsweise Kräutertees, eine wichtige Rolle, denn damit können die Wirkungen verschiedener Pflanzen genutzt und bewusst eingesetzt werden (Verdauung, Durchblutung, Entgiftung etc.).

Aktuelle Wahrnehmung der Kneipp-Therapie in der Öffentlichkeit: Leider kaum noch von Bedeutung, da sie bei den meisten Menschen in der persönlichen  Wahrnehmung nur auf Kaltwasseranwendungen reduziert wird und immer in (negative) Verbindung mit alten Menschen gebracht wird. „Kneipp? Das machen doch nur die Senioren im altmodischen Kurbad!“ … Man braucht viel Zeit, die Behandlungen sind unangenehm und finden in einem wenig positiv besetzten Umfeld statt. Teuer – Kur wird nicht erstattet …


Christian J. Becker:  Welchen besonderen Vorteil haben Patienten, wenn sie eine Kneipp-Behandlung beim Heilpraktiker nutzen? 

Sebastian Salzgeber: 

Heilpraktiker sind kompetente Ansprechpartner der Naturheilkunde. Sie nehmen sich Zeit, dem Patienten nicht nur die Kneippsche Lehre zu erläutern, sondern immer auch für den Patienten und das persönliche Gespräch. Darin wird – selbstverständlich gemeinsam mit dem Patienten – sein individueller Kneipp-Fahrplan entwickelt. Sei es für die Kur oder für zuhause, so dass dieser vom Patienten problemlos in den Alltag integriert werden kann und zu einer Verbesserung des gesamten Gesundheitszustands führt. 

Aufgrund der ganzheitlichen Ausbildung, welche die körperliche Gesundheit in engen Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit setzt, kann der Heilpraktiker den Kneippschen Gedanken nachhaltig vertreten. Körper und Geist sind eine Einheit, die nur gemeinsam einen guten gesundheitlichen Zustand gewährleisten und die deshalb auch immer gemeinsam therapiert werden sollten. In einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist und viceversa. Deshalb spielt die mentale Verfassung beim Patientengespräch eine große Rolle.

Die empfohlenen Therapien basieren in der Regel auf Substanzen aus der Natur, meist pflanzlichen Ursprungs, und nutzen so deren Kraft. Der Mensch ist Teil der Natur und kann mit den Mitteln der Natur gesunden, das war für Kneipp die Grundlage und ist bis heute das Grundprinzip seiner Therapie (Buchtipps: So sollt ihr leben!, Meine Wasserkur). 

Zu den „Mitteln der Natur“ zählen aber auch ganz konkret unsere Lebensmittel. Nur eine gesunde, typgerechte Ernährung versorgt den Organismus mit lebenserhaltenden und gesundheitsfördernden Stoffen. Durch sein Wissen um die Wirkstoffe und Wirkweisen verschiedenster Inhaltsstoffe kann der Heilpraktiker auch hier beratend wirken.


Christian J. Becker: Mich interessiert, bei welchen Erkrankungen Sie die Kneipp-Therapie einsetzen

Sebastian Salzgeber:

• Vegetative Störungen

• Burn-Out

• Abwehrschwäche

• Atemwegserkrankungen

• Durchblutungsstörungen

• Herz-Kreislauferkrankungen

• Stoffwechselstörungen

• Rheumatischer Formenkreis

• Orthopädische wie neurologische Erkrankungen

 

Christian J. Becker: Wie sieht eine typische Kneipp-Behandlung aus?

Sebastian Salzgeber:

A) Kneippkur über einen längeren Zeitraum in Bad Wörishofen

Anamnese 

Gespräch mit dem Patienten über seinen aktuellen körperlichen wie seelischen Gesundheitszustand. Welche Probleme sieht der Patient selbst, wie fühlt er sich, warum ist er hier?

Umfassende, ganzheitliche Untersuchung die bei mir folgendes beinhaltet:

• Augendiagnose

• Erfassung des Konstitutionstyps

• Funktionstest des Bewegungsapparats

• Klinische Untersuchung – Standardparameter wie Blutdruck, Puls, Gewicht und Labor

Behandlungskonzept

• Erstellung eines Kurplans oder „Kurbuchs“ (= Fahrplan für den Kurablauf)

• Umstellung von Alltagsabläufen und -gewohnheiten auf einen gesunden Zeitfahrplan, inklusive Entspannungs- und Erholungszeiten.

• Beispiel: 

• Morgens: Heublumensack oder Wickel

• Vormittag: Güsse – warm, wechselwarm, kalt; Massage oder Physiotherapie

• Nachmittags: Güsse, Arm- oder Fußbad, Wassertreten, Bewegung (Spazierengehen, Schwimmen, Radeln, Walking, Golf, Tennis)

• Umstellung auf eine gesunde, vollwertige, basische Ernährung – vorwiegend pflanzlich, inkl. ausreichende Flüssigkeitsaufnahme mit warmen Getränken, wie beispielsweise Kräutertees. Empfehlung für den Verzicht auf Genussmittel (Rauchen, Alkohol, Kaffee). 

• Rezept: Phytotherapie, Homöopathie als Unterstützung der Genesungsprozesse

B) Kneipp für zuhause – in den Alltag integriert

Anamnese und Untersuchung  wie bei A)

Behandlungskonzept

Statt eines Kurplans wird im Gespräch mit dem Patienten erörtert, wie er die folgenden Komponenten zuhause integrieren kann:

Verhaltensumstellungen im Tagesablauf, wie beispielsweise Belastungs- und Ruhezeiten bewusst planen, Zeit für Mahlzeiten, für Bewegung/Sport und für Entspannungsphasen. D. h. lernen, Zeit für sich einzuplanen – Entschleunigen. 

Dazu gehören selbstverständlich praktische Anweisungen, wie Kneipp-Anwendungen ganz einfach zuhause durchgeführt werden können – Wasseranwendungen (Wassertreten evtl. im Bach/Teich, Fuß- und Armbad, Taulaufen, Schneegehen, Wechselduschen, Bürstenmassagen, Wickel, Dämpfe etc.). 

Bewegung in den Alltag einbauen – zu Fuß gehen (Arbeits- Einkaufswege etc.) Treppensteigen, Spazierengehen und Zeiten für aktiven Sport einplanen. Entspannungstechniken lernen/nutzen, Meditation/Yoga, oder ähnliches, bewusstes Barfußgehen, Waldbaden, Luftbäder Bewegung im Freien. Bedeutung von lockerer Kleidung aus natürlichen Fasern und bequemem Schuhwerk. 

Lernziel: Den eigenen Wohlfühlfaktoren nachspüren, was tut mir wirklich gut?

Umstellung auf eine gesunde, vollwertige, basische Ernährung – vorwiegend pflanzlich. Empfehlung für den Verzicht auf Genussmittel (Rauchen, Alkohol, Kaffee). Auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten – mit warmen Getränken, wie Kräutertees

Rezept: Phytotherapie, Homöopathie als Unterstützung der Genesungsprozesse

Empfehlungen von Massagen /Physiotherapie – inkl. Behandlungskonzept.

In bestimmten Fällen wird auch die Empfehlung ausgesprochen, psychologische Unterstützung hinzuzuziehen.

Empfehlung von regelmäßigen Gesprächen mit dem Therapeuten/Heilpraktiker um die Entwicklung zu beobachten und ggf. individuell dem Genesungsprozess anzupassen bzw. sie optimieren zu können.

Christian J. Becker: Ein herzliches Dankeschön für das ausführliche Gespräch.

Gegner von Heilpraktiker*innen wird Bundesgesundheitsminister: Karl Lauterbach / Wie ist Ihre Meinung dazu?

Ein ehemaliger Lobbyist wird neuer Bundesgesundheitsminister: Karl Lauterbach. Der selbsternannte Gesundheits-Experte mit Zweit-Wohnsitz in Talkshows hat jahrelang als Aufsichtsrat für die privaten Rhön-Kliniken lobbyiert. Die Rhön-Kliniken waren einer der wenigen Kliniken, die 2002 durch die Einführung eines neuen Vergütungssystems unter allen Kliniken profitierten. Eingeführt hat das System die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Enger Berater Schmidts war damals der Rhön-Kliniken-Lobbyist und spätere Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach, schreibt das Ärzteblatt.

Nach dem Rückzug aus dem Aufsichtsrat hat Lauterbach sich u.a. auf Aktivitäten gegen Homöopathie und Heilpraktiker verlegt. Seine medialen Äußerungen und Social-Media-Kanäle sind voll mit Äußerungen gegen Homöopathie und Heilpraktiker. Aber er beließ es nicht nur bei Äußerungen: 2018 versuchte er mit dem damaligen Chef des Gemeinsamen Ausschusses, Josef Hecken, Krankenkassen zu zwingen, die freiwillige Erstattung von Homöopathie zu stoppen. Damals ist Lauterbach gescheitert.

Und bereits 2016 hat Lauterbach gefordert, den Heilpraktiker-Beruf zu verbieten (Quelle).

Als ehemaliger Lobbyist ist Lauterbach als Minister am Gipfel der Macht angekommen und wird sie auch gegen Homöopathie und Heilpraktiker nutzen wollen – wenn sich Homöopathie und Heilpraktiker nicht stark aufstellen.

Mich interessiert, wie Sie als Leser*in des Heilpraktiker-Newsblog das Thema Karl Lauterbach sehen, bezogen auf Corona, Homöopathie und Heilpraktiker. Was erwarten Sie, was befürchten Sie und wie sollen sich Homöopathie und Heilpraktiker aufstellen?

Ihre Meinung können Sie gern als Kommentar veröffentlichen.  

Heilpraktiker reichen Verfassungsbeschwerde für die Homöopathie und Phytotherapie ein

Deutschlands oberstes Gericht für den Schutz der Grundrechte wird sich mit der Homöopathie beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat seit 3. November die Verfassungsbeschwerde von neun Heilpraktiker-Verbänden auf dem Tisch. Grund ist das Verbot von Homöopathie für Tierhalter sowie das Verbot der Empfehlung von Homöopathie durch Tierheilpraktiker im neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Es tritt am 28. Januar 2022 in Kraft, nachdem es Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen haben.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich in erster Linie gegen den Paragrafen 50 Absatz 2 des TAMG, der sowohl TierhalterInnen als auch TiertherapeutInnen die Behandlung von Tieren nur noch mit explizit für Tiere zugelassenen Arzneien aus der Apotheke oder mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aus dem Einzelhandel erlaubt. Insbesondere homöopathische Einzelmittel, die häufig aus Kostengründen nur für Menschen zugelassen sind, dürfen dann bei Tieren nicht mehr von Tierhalterinnen angewendet oder von Tierheilpraktikerinnen empfohlen werden.

Betroffen sind nicht nur homöopathische Einzelmittel vom Verbot. Verboten sind für Tierhalter und Tierheilpraktiker auch phytotherapeutische Fertigarzneimittel und anthroposophische Mittel. Verboten ist beispielsweise auch die Therapie von Arthrose oder Hufrehe bei Pferden mit Blutegeln, da der Blutegel als Fertigarzneimittel gilt.

Juristisch und argumentativ unterstützt wird die Beschwerde der Tierheilpraktiker durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2021. Es besagt: Das Gesetz habe „erhebliche Auswirkungen aus das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz der Tierheilpraktiker. Das Gesetz sei „unverhältnismäßig“ und könne „damit nicht gerechtfertigt angesehen werden“.

Für die Verfassungsbeschwerde arbeiten neun Tierheilpraktiker-Verbände und weitere tiertherapeutische Verbände zusammen. Vielleicht macht das Beispiel Schule auch für die Human-Homöopathie – und deren Verbände nehmen sich die Verfassungsbeschwerde der Tierheilpraktiker als Vorbild.

Um für die Homöopathie zu werben und um die Therapeuten und Patienten zu aktivieren, hatten die Tierheilpraktiker-Verbände eine Petition eingerichtet, die bis heute über 30.000 Homöopathie-Fans unterzeichnet haben. Sie können als Newsblogleser*in die Petition weiterhin mit Ihrer Unterschrift unterstützen: Link.

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